Schriftliche Frage 72 von Andreas Bleck (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die tatsächliche Inanspruchnahme von bereits versiegelten, bebauten oder vorbelasteten F…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 72 von Andreas Bleck (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die tatsächliche Inanspruchnahme von bereits versiegelten, bebauten oder vorbelasteten F…
Frage 72 (Andreas Bleck, AfD):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die tatsächliche Inanspruchnahme von bereits versiegelten, bebauten oder vorbelasteten Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen seit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor, und wie bewertet sie die Wirksamkeit der im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Umsetzung des Flächenspargebots (www.bgbl.de/xav er/bgbl/start.xav?start=%2F%2F%2A%5B%40att r_id%3D%27bgbl122s1726.pdf%27%5D&startb k=Bundesanzeiger_BGBl)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 10. November 2025:
Zahlen zur Flächeninanspruchnahme von PV-Freiflächenanlagen liegen ab dem Jahr 2004 vor. Demnach wurden 4.120 Hektar PV- Freiflächenanlagen der Flächenkategorie „versiegelte Flächen, B-Plan [vor 2010], Gewerbe-/Industriegebiet“ in Anspruch genommen sowie 12.200 Hektar der Flächenkategorie „Konversionsflächen“ (Quelle: Analyse im Rahmen des Projekts „Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung eines Erfahrungsberichts gemäß § 99 EEG 2023 – Spartenvorhaben solare Strahlungsenergie“, Stand: 3. März 2025). Bei der Planung von Photovoltaikanlagen werden die einschlägigen Vorschriften zur Minderung der in Anspruch zu nehmenden Fläche berücksichtigt.
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