Schriftliche Frage 79 von Andreas Bleck (AfD): Nach welchen Kriterien prüft die Bundesregierung im Rahmen der Bundesförderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, ob Photovoltaik- Freifl…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 79 von Andreas Bleck (AfD): Nach welchen Kriterien prüft die Bundesregierung im Rahmen der Bundesförderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, ob Photovoltaik- Freifl…
Frage 79 (Andreas Bleck, AfD):
Nach welchen Kriterien prüft die Bundesregierung im Rahmen der Bundesförderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, ob Photovoltaik- Freiflächenanlagen in ökologisch sensiblen Gebieten mit den Zielen des Natur- und Landschaftsschutzes vereinbar sind, und in welchem Umfang sind ihr Fälle bekannt, in denen naturschutzfachliche Stellungnahmen zu solchen Vorhaben abweichende Bewertungen abgegeben haben (www.bgb l.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F%2A%5 B%40attr_id%3D%27bgbl122s1726.pdf%27%5D &startbk=Bundesanzeiger_BGBl)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 6. November 2025:
Über die sogenannte Flächenkulisse des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG, vgl. insbesondere § 37 Absatz 1 EEG) wird sichergestellt, dass bestimmte ökologisch wertvolle Flächen von der EEG-Förderung ausgenommen werden. Die Einhaltung hat der zuständige Netzbetreiber sicherzustellen. Eine naturschutzfachliche Einzelfallprüfung von konkreten PV- Freiflächenanlagen-Projekten erfolgt nicht im Rahmen der EEG-Förderung, sondern separat (oft im Zusammenhang mit der Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes). Zuständig sind hier die Länder bzw. Gemeinden. Eine zentrale Erfassung der naturschutzfachlichen Bewertung von Einzelprojekten erfolgt nicht. Einzelne Stellungnahmen sind der Bundesregierung daher nicht bekannt.
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