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Auf Kürzungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz verzichten - Zukunftsfähige Arbeitsplätze in der Wind- und Solarwirtschaft ausbauen - Bezahlbaren Strom aus Sonne und Wind für alle ermöglichen

dip / drucksache 08.09.2026 · WP 21 · 21/7907 · Antrag · Original ↗

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Auf Kürzungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz verzichten - Zukunftsfähige Arbeitsplätze in der Wind- und Solarwirtschaft ausbauen - Bezahlbaren Strom aus Sonne und Wind für alle ermöglichen Antrag der Abgeordneten Jörg Cezanne, Lorenz Gösta Beutin, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Marcel Bauer, Desiree Becker, Violetta Bock, Janina Böttger, Jorrit Bosch, Agnes Conrad, Mirze Edis, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Christian Görke, Mareike Hermeier, Cem Ince, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Luigi Pantisano, Zada Salihović, David Schliesing, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Auf Kürzungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz verzichten – Zukunftsfähige Arbeitsplätze in der Wind- und Solarwirtschaft ausbauen – Bezahlbaren Strom aus Sonne und Wind für alle ermöglichen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Bundesregierung hat mit dem Entwurf zur EEG-Novelle 2027 (EEG – Erneuerbare-Energien-Gesetz) sowie dem Netzanschlusspaket weitreichende Einschnitte in die Förderstruktur der erneuerbaren Energien (EE) vorgelegt, die erhebliche negative Folgen für die Beschäftigung, die Ausbaudynamik und die Erreichbarkeit der Klimaziele haben werden. Ein ambitionierter EE-Ausbau würde hingegen die Wirtschaft stärken, Arbeitsplätze schaffen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduzieren. Bis zum Jahr 2030 könnten Investitionen von über 260 Milliarden Euro entstehen, wodurch fast 500.000 Jobs gesichert werden. Eine Verlangsamung des Ausbaus um 25 Prozent würde dagegen zu Investitionsverlusten von 65 Milliarden Euro und 65.000 weniger Arbeitsplätzen führen (https://foes.de/publikationen/2025/2025-02- 28_GPE_wirtschaftliche_Vorteile_EE_clean.pdf). Die geplante Abschaffung der fixen Einspeisevergütung für kleinere Photovoltaik- (PV-)Neuanlagen im Rahmen der EEG-Novelle 2027 würde erhebliche Auswirkungen in der Solarbranche nach sich ziehen. Eine vollständige Streichung der Einspeisevergütung und alternativlose Überführung in die Direktvermarktung von Photovoltaik- Dachanlagen (Dach-PV) führt zu dem jetzigen Zeitpunkt zu enormen Unsicherheiten bei privaten Haushalten als Prosumer. Ohne die Digitalisierung des Stromsystems, u. a. durch eine flächendeckende Ausweitung von intelligenten Messsystemen sowie der Förderung von Heimspeichern, wird eine Direktvermarktung zum Marktpreis für Eigenheimbesitzer schlichtweg unrentabel und unberechenbar. Sie ist somit nicht praktikabel. Sollten Dach-PV auf Direktvermarktungsmodelle umsteigen müssen, würde sich der Amortisierungszeitpunkt einer Anlage um Jahre nach hinten verschieben. Für eine Deutscher Bundestag Drucksache 21/7907 21. Wahlperiode 08.09.2026 kleinere PV-Anlage mit 10 kWp ohne Speicher würde beispielsweise der Zeitpunkt von elf Jahre auf über 18 Jahre steigen (www.klimaschutz-niedersachsen.de/ aktuelles/Sind-kleine-PV-Anlagen-auch-ohne-Foerderung-wirtschaftlich-4976). Bei einem abruptem Förderstopp, wäre folglich mit einem drastischen Zubaustopp zu rechnen, ähnlich wie bereits zur Solarkrise 2012. Der größte Anteil von den im Jahr 2025 installierten 5,5 Millionen PV-Anlagen sind kleinere Anlagen auf Privatgebäuden (Quelle siehe Begründung). Ein drastischer Einschnitt bei der Förderung von diesem PV-Segment würde negative Folgen für die Teilhabe der Bevölkerung an der Energiewende und damit an der Akzeptanz der Energiewende als Ganzes nach sich ziehen. Würde der Ökostromausbau über die beschriebenen Maßnahmen durch die Regierungskoalition ausgebremst, hätte dies direkte Auswirkungen auf Beschäftigung und inländische Wertschöpfung. Die Ambitionen beim EE-Ausbau entscheiden maßgeblich darüber, ob mehr Jobs in zukunftsträchtigen Industrien entstehen oder ob ein erheblicher Teil dieses Potenzials verloren geht. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. den Entwurf der EEG-Novelle abzuändern, sodass a) die Förderung für PV-Anlagen des zweiten Segments (Solaranlagen auf, an oder in Gebäuden) erhalten bleibt, b) bei Erreichung der PV-Ausbauziele des zweiten Segments ein erhöhter Degressionssatz der festen Einspeisevergütung zu prüfen ist, c) das gleichmäßige Verhältnis des Zubaus zwischen Freiflächen-PV einerseits und Dach-PV und PV an anderen baulichen Anlagen andererseits erhalten bleibt, d) der Strommengenpfad (§ 4a EEG) und die Zwischenziele als Richtwerte für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten bleiben, e) die Sonderregelungen (Privilegierung) für sogenannte besondere Solaranlagen – einschließlich Agri-PV und gebäudeintegrierte PV unverändert fortgeführt werden, f) die Details der Resilienzausschreibungen durch einen Gesetzentwurf für Resilienzausschreibungen im regulären parlamentarischen Verfahren beschlossen werden, g) ein ambitionierter Ausbaupfad für Solaranlagen über das Jahr 2030 hinaus fortgeschrieben wird, h) der jährliche Bericht der Bundesnetzagentur über Erfahrungen mit den Bestimmungen des EEG zur Sicherung der Bürgerenergie und der Bürgerbeteiligung erhalten bleibt; 2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, um privaten Haushalten mit Dach-PV systemdienliches Verhalten zu ermöglichen, wie z. B. die beschleunigte Digitalisierung des Energiesystems, die Einführung flächendeckender variabler Stromtarife und Netzentgelte; 3. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Standortkommunen einen Bonus von 25.000 Euro pro 1 Megawatt-Leistung eines gebauten Windrades oder gebauter PV-Großflächenanlage zukommen lässt und Zahlungen von 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde Strom von Betreibern von Wind- und Solaranlagen an Standortkommunen verpflichtend macht, wobei Zahlungen ebenfalls auf Bestandsanlagen ausgedehnt werden; 4. einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das EEG-Ziel einer installierten Leistung von Windenergieanlagen an Land von 115 Gigawatt im Jahr 2030 erreichen zu können und der in einer Bundesratsinitiative erhobenen Forderung des Freistaates Bayern nach 5 Gigawatt Sonderausschreibung für Windenergieanlagen an Land im Jahr 2026 nachzukommen; 5. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zusätzlich zu den regulären Ausschreibungen Resilienzausschreibungen in allen Segmenten (PV, Wind-an-Land und Wind-auf-See) vorsieht sowie den Aufbau und Erhalt einer wettbewerbsfähigen europäischen PV- und Windenergie-Wertschöpfung industriepolitisch begleitet; 6. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Maßnahmen zum beschleunigten, standardisierten und vereinfachten Netzanschluss von Speichern insbesondere auch von Quartierspeichern und zur Beschleunigung des Smart-Meter-Rollout bei Endverbraucher*innen ergreift. Berlin, den 7. September 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Begründung Je schneller und ambitionierter der Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) voranschreitet, desto mehr wird nicht nur das Klima geschützt, umso mehr entstehen auch zukunftsfähige Jobs. Die Beschäftigung durch den EE- Ausbau wuchs von knapp 100.000 Personen im Jahr 2000 kontinuierlich bis zum Jahr 2011 auf rund 415.000 Personen an. Nach restriktiven Eingriffen ins EEG und fehlendem Schutz vor Dumping-Konkurrenz war anschließend bis zum Jahr 2019 ein Rückgang um insgesamt rund 100.000 Beschäftigten zu verzeichnen. Dieser Beschäftigungsrückgang wurde durch den Zusammenbruch der einheimischen PV-Industrie ausgelöst und durch deutliche Rückgänge von Investitionen in Neuanlagen auch in anderen EE-Technologien fortgesetzt. Seit dem Jahr 2020 steigen die Investitionen in EE-Anlagen und damit auch die Beschäftigung wieder an. Im Jahr 2023 wurde nun erneut ein Wert von über 400.000 Beschäftigten erreicht. Allein auf die Branchen Windenergie, Photovoltaik und Biomasse entfielen im Jahr 2023 in Deutschland 267.000 Beschäftigte (https://gws-os.com/fileadmin/down- loads/GWS-Kurzmitteilung_2025_1.pdf). Der EE-Ausbaupfad im EEG aus dem Jahr 2023 orientierte sich an dem erwarteten Wert von 750 TWh Bruttostromverbrauch im Jahr 2030. 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs 600 TWh sollten demnach im Jahr 2030 durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Neue von der Expertenkommission zum Energiewende-Monitoring im Monitoringbericht 2025 zitierte Prognosen errechnen, dass ein Korridor zwischen 600 und 700 TWh Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2030 als möglich bzw. wahrscheinlich erachtet wird. Die Expertenkommission weist demnach darauf hin, dass der EE-Ausbau zur Erreichung des 80-Prozent-Ziels am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2030 selbst bei einer Orientierung am unteren Rand des Korridors (d. h. 600 TWh) keinesfalls gesichert ist und die aktuelle Ausbaudynamik mindestens aufrechterhalten bzw. – vor allem bei der Windenergie – eher noch gesteigert werden müsse. Zudem sollten abrupte Änderungen in den Ausbaupfaden vermieden werden, um Planungssicherheit zu gewährleisten (S. 115, www.bundeswirtschaftsministerium.de/ Redaktion/DE/Publikationen/Energie/monitoringbericht-der-expertenkommission-zum-energiewende.html). Die in diesem Antrag vorgebrachten Forderungen zielen darauf ab, sowohl das im EEG vorgesehene Tempo der Elektrifizierung (750 TWh Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2030) als auch den ambitionierten Ausbaupfad beim EEG von 600 TWh EE-Stromproduktion bis zum Jahr 2030 beizubehalten. Eine Begrenzung des Ausbaupfads würde nicht nur die Klimaziele gefährden, sondern auch zu volkswirtschaftlichen Einbußen führen. Bei einem verringerten Ausbaupfad fallen die privaten Investitionen niedriger aus, ebenso wie die wirtschaftlichen Impulse aus Anlagenbetrieb und Wartung. Dies hätte wiederum negative Effekte für einen Aufwuchs von Beschäftigung in diesen zukunftsfähigen Branchen (www.gws-os.com/de/publikationen/gws-kurzmitteilungen/detail/ erneuerbar-beschaeftigt). Zu Forderung 1 a): Die Antragstellenden fordern, dass die Förderung für kleinere Anlagen (bis 25 kWp; Kilowatt installierter Leistung) erhalten bleibt. Eine Streichung der EEG-Förderung im Bereich privater Dach-PV und stattdessen die Einführung einer Pflicht zur Direktvermarktung, also des Stromverkaufs an der Börse mittels Dienstleister, widerspricht der ursprünglichen Intention des EEG: Bürger*innen erzeugen Strom vor Ort, investieren Milliarden privater Mittel und gestalten die Energiewende direkt vor ihrer Haustür und fördern damit zugleich die lokale Wertschöpfung. Eine Komplett-Streichung der EEG-Förderung würde viel Unsicherheit in das Marktsegment kleiner PV-Anlagen bringen, die ein wichtiges Rückgrat der dezentralen Energiewende sind. Dies gilt sowohl in Bezug auf ihre Erzeugungskapazität als auch für ihre Bedeutung für Teilhabe und Akzeptanz. Denn die EEG-Förderung hat bewirkt, dass Millionen von Haushalten bei der Energiewende mitmachen und im Jahr 2025 waren rund 5,5 Millionen PV-Anlagen in Deutschland installiert, wovon sich die meisten (rund 38 Prozent) auf Dächern von Eigenheimen befinden (vgl. Fraunhofer ISE, www.pv-fakten.de). Dieses entscheidende Segment der kleinen Dach-PV nun von der Förderung auszuschließen, ist ein massiver Angriff auf die dezentrale Energiewende. Zu Forderung 1 b): Die EEG-Förderung ist allerdings eine Subvention, die vor der Umstellung auf die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt von allen Stromverbraucher*innen gezahlt wurde und derzeit von allen Steuerzahler*innen gezahlt wird. Somit auch von Mieter*innen, die keine Möglichkeit für eine eigene PV-Dachanlage haben. Daher ist zu prüfen, ob bei Zielerreichung eines Ausschreibungssegments (in diesem Fall, des zweiten Segments für Solaranlagen auf, an oder in Gebäuden) ein schnelleres Abschmelzen der Vergütung als bisher vorgesehen, ein möglicher Weg ist, um EEG-Förderung und somit Steuergelder einzusparen (www.bundesnetz- agentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html). Zu Forderung 1 c): Die Antragstellenden kritisieren ebenfalls, die geplante Verschiebung des ausgewogenen 50/50-Verhältnisses von Dach-PV und Freiflächenanlagen (FF-PV) zugunsten von mehr FF-PV. Zukünftig sollen sich die Segmente zu zwei Dritteln auf FF-PV und zu einem Drittel auf Dach-PV aufteilen. Diese Verschiebung ist aus Gründen der Teilhabe und Akzeptanz abzulehnen sowie auch auf Grund der Beschäftigungssicherung in der PV-Branche und im Handwerk, da die lokale Wertschöpfung bei Dachanlagen tendenziell höher ist. Eine aktuelle, vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) finanzierte Studie zu regionalen Wertschöpfungseffekten verdeutlicht, dass der Beitrag zur regionalen Wertschöpfung bei unterschiedlichen EE- Technologien verschieden groß ist. So liegt dieser Beitrag bei Dach-PV bei 30 Prozent, bei FF-PV hingegen nur bei 8 Prozent (www.ioew.de/projekt/staerkung_der_regionalen_wertschoepfung_durch_erneuerbare_energien). Zudem ist es auch netzdienlicher, wenn verstärkt eine tendenziell verbrauchsnähere Erzeugung von Dach-PV gefördert wird, gegenüber von FF-PV, deren Stromsystemintegration auch einen größeren Netzausbau notwendig macht (www.dnr.de/publikationen/sieben-gruende-warum-wir-photovoltaik-auf-unseren-daechern-brauchen). Aus Gründen der Flächenverfügbarkeit und aus ökologischen Gründen sowie aus Gründen des zunehmenden Aufwertungsdruck auf Bodenpreise und Pachten für landwirtschaftliche Betriebe ohne eigenes Land durch FF- PV ist zudem zu prüfen, ob eine kombinierte Nutzung als landwirtschaftliche Fläche und FF-PV, wie sie im Segment der Agri-PV bereits besteht, weiter zu qualifizieren und auch gegenüber der ausschließlich als PV genutzten FF-PV besserzustellen ist. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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