Schriftliche Frage 59 von Dr. Paul Schmidt (AfD): Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die im Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) vorgesehenen kurzen Bewerbu…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Text
Schriftliche Frage 59 von Dr. Paul Schmidt (AfD): Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die im Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) vorgesehenen kurzen Bewerbu…
Frage 59 (Dr. Paul Schmidt, AfD):
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die im Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) vorgesehenen kurzen Bewerbungsfristen bis zum 8. September 2026 beziehungsweise 29. Dezember 2026 geeignet sind, eine möglichst breite Beteiligung an den jeweiligen Ausschreibungen zu gewährleisten, und wie begegnet sie der mir zugetragenen Kritik, die kurzen Fristen würden insbesondere große Energieversorgungsunternehmen gegenüber kleineren Marktteilnehmern, etwa Stadtwerken, begünstigen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 10. August 2026:
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die nach dem Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) vorgesehenen Fristen für die Abgabe von Geboten für die Gebotstermine am 8. September 2026 und 29. Dezember 2026 ausreichend lang sind, um eine möglichst breite Beteiligung, einschließlich kleinerer Marktteilnehmer wie etwa Stadtwerken, an den jeweiligen Ausschreibungen zu gewährleisten. Die auf sieben Wochen zwischen Bekanntmachung und Gebotstermin der jeweiligen Ausschreibung begrenzten Fristen stellen gleichzeitig sicher, dass ausreichend Zeit für die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme der bezuschlagten Projekte bis zum Beginn des Erbringungszeitraums im Jahr 2031 besteht und damit die Versorgungssicherheit gewährleistet werden kann.
Relationen
- asked ← Paul Schmidt (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung