Schriftliche Frage 32 von Thomas Dietz (AfD): Wird der Bericht, nach § 54 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, auf Überprüfung der Auswirkungen der Reduzierung und Beendigung der Ko…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 32 von Thomas Dietz (AfD): Wird der Bericht, nach § 54 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, auf Überprüfung der Auswirkungen der Reduzierung und Beendigung der Ko…
Frage 32 (Thomas Dietz, AfD):
Wird der Bericht, nach § 54 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, auf Überprüfung der Auswirkungen der Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung wie vorgesehen Mitte August 2026 vorgelegt werden, und wenn nein, welche Gründe liegen dafür vor, und welche Konsequenzen sind aus dem vorläufigen Bericht für die weitere Gestaltung der Energiepolitik in Deutschland zu erwarten?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 20. August 2026:
Nach § 54 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes ist eine Überprüfung der Auswirkungen der Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung für den 15. August 2026 vorgesehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bereitet diese Evaluierung aktuell vor. Das mittlerweile in Kraft getretene Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) und die darin vorgesehenen, noch in diesem Jahr durchzuführenden Ausschreibungen für Kapazitäten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit dienen nicht zuletzt der Absicherung des Kohleausstiegs und sollen in der anstehenden Evaluierung bestmöglich und umfassend berücksichtigt werden. Das BMWE beabsichtigt daher, die Ergebnisse der diesjährigen Ausschreibungsrunden nach dem StromVKG abzuwarten und in die Analyse aufzunehmen, um eine möglichst realitätsnahe und belastbare Analyse insbesondere der Versorgungssicherheit vor allem für die Zeit ab 2031 vornehmen zu können. Infolgedessen wird die Erarbeitung des Berichtes weitere Zeit in Anspruch nehmen. Das BMWE wird den Bericht schnellstmöglich nach Abschluss der vorgesehenen Analysen vorlegen. Den Ergebnissen des Berichts kann nicht vorweggegriffen werden.
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