Schriftliche Frage 113 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Wie viel Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe und der landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland wären nach Kenntnis der Bundesregierun…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
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Schriftliche Frage 113 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Wie viel Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe und der landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland wären nach Kenntnis der Bundesregierun…
Frage 113 (Ina Latendorf, Die Linke):
Wie viel Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe und der landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland wären nach Kenntnis der Bundesregierung von der im aktuellen Entwurf zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU-Kommission vorgesehenen Kappung der flächengebundenen Direktzahlungen bei 100.000 Euro pro Betrieb (vgl. https://agriculture. ec.europa.eu/media/news/cap-2028-2034-proposa l-explained-fairer-better-targeted-incomesupportfarmers-2025-11-10_en) betroffen, und wie viel Prozent der Beschäftigten in der Landwirtschaft arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in Betrieben, die von dieser Kappung betroffen wären?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 10. August 2026:
Die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik sehen eine Kappung nur für die „degressive flächengebundene Einkommensstützung“ vor. Die degressive flächengebundene Einkommensstützung ist von der Konzeption her als multivariate Zahlung konzipiert, bei der die Mitgliedstaaten zahlreiche Kriterien wie Betriebsstruktur, geografische Lage, Betriebsgrößen, Junglandwirte und weitere Aspekte zur Differenzierung und gezielten Ausrichtung der Zahlung berücksichtigen können. Für die degressive flächengebundene Einkommensstützung ist nach den Kommissionsvorschlägen eine Bandbreite von 130 Euro/Hektar bis 240 Euro/Hektar vorgesehen. Der Anteil der von einer Kappung betroffenen Betriebe ist daher von der nationalen Ausgestaltung der degressiven flächenbezogenen Einkommensstützung und den individuellen Differenzierungsmerkmalen sowie der durchschnittlichen Höhe pro Hektar abhängig. Eine Aussage zum Anteil der betroffenen Betriebe und Flächen sowie der Anteil der in solchen Betrieben Beschäftigten ist daher nicht möglich.
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