Gemeinsame Agrarpolitik - Ausrichtung auf Gemeinwohlleistungen (Antwort zu Drs. 21/528)
Text
Gemeinsame Agrarpolitik - Ausrichtung auf Gemeinwohlleistungen (Antwort zu Drs. 21/528)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/910
21. Wahlperiode 16.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick, Karl Bär, Dr. Zoe
Mayer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/528 –
Gemeinsame Agrarpolitik – Ausrichtung auf Gemeinwohlleistungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union (EU) spielt
eine Schlüsselrolle für die Zukunftsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft
und die Bewältigung der Herausforderungen u. a. für Ernährungssicherheit,
Stärkung der ökonomischen und ökologischen Resilienz, insbesondere
gegenüber Klimafolgen und geopolitischen Krisen, den Erhalt der Biodiversität und
die Stärkung ländlicher Regionen. Für die aktuelle Förderperiode der GAP
2023–2027 wurden neun Hauptziele definiert, sodass soziale, ökologische und
wirtschaftliche Schwerpunkte die Grundlage für die nationalen GAP-
Strategiepläne bilden. Diese Ziele umfassen u. a. die Sicherstellung gerechter
Einkommen für Landwirtinnen und Landwirte, einen wirksamen Umwelt-,
Klima-, Natur-, und Tierschutz, sowie die Stärkung ländlicher Räume. Für die
Sicherung der ökologischen Wirksamkeit der GAP wurde mit der Reform
2023 die neue Grüne Architektur eingeführt: Diese umfasst ökologische
Grundanforderungen (Konditionalität inklusive „Guter Landwirtschaftlicher
und ökologischer Zustand (GLÖZ)“-Standards) sowie freiwillige
Förderangebote durch Öko-Regelungen in der ersten Säule und Agrarumwelt- und
Klimamaßnahmen (AUKM) in der zweiten Säule.
Im Zuge sogenannter Vereinfachungspakete wurde das ökologische
Ambitionsniveau der GAP jedoch mehrfach abgesenkt. Durch die Aussetzung und
Streichung des GLÖZ-8-Standards sowie das Schleifen weiterer GLÖZ-
Standards im vergangenen Jahr wurde die ökologische Wirksamkeit der GAP
massiv abgebaut. Das vom 14. Mai 2025 von der Europäischen Kommission
vorgeschlagene „Vereinfachungspaket“ geht insbesondere zulasten des für den
Arten- und Klimaschutz so wichtigen Dauergrünlandes. Um den Umfang der
Agrarförderung nach 2027 zu erhalten, muss die GAP nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller wesentlich ökologischer und effizienter
ausgerichtet werden, sodass der Grundsatz „öffentliches Geld für öffentliche
Leistungen“ durch eine konsequente Weiterentwicklung umgesetzt wird. Das ist
auch nötig, um Kongruenz und Verzahnung mit politischen Zielen in anderen
Sektoren, insbesondere zur Wiederherstellung der Natur, sicherzustellen. Die
Bundesregierung muss nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller im
LULUCF (Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft)-Sektor
massiv nachsteuern, um die Klimaziele in diesem Sektor bis 2030 einzuhalten.
Die Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) in Deutschland und der stra-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 15. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tegische Dialog auf EU-Ebene fordern bei der GAP zukünftig sehr viel stärker
auf Anreize, statt Vorgaben zu setzen. Dies betont auch die Europäische
Kommission sowohl in ihren am 12. Februar 2025 veröffentlichten Eckpunkten
zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028–2034 der Europäischen Union
(EU) als auch in ihrer am 19. Februar 2025 veröffentlichten „Vision für
Landwirtschaft und Ernährung. Gemeinsam einen attraktiven EU-Agrar- und
Lebensmittelsektor für künftige Generationen gestalten“. Das im Zuge der GAP-
Reform 2023 neu eingeführte Instrument der Öko-Regelungen honoriert
bereits in der laufenden GAP-Förderperiode bundesweit konkrete Umwelt- und
Klimaleistungen der Bäuerinnen und Bauern. Die Öko-Regelungen sind nach
Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller somit bestens dafür geeignet,
die beschriebene und breit getragene Neuausrichtung der GAP konkret
umzusetzen, und müssen daher konsequent ausgeweitet werden. Die im
vergangenen Jahr im GAP-Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZG) festgelegte Einführung
weiterer Öko-Regelungen für Weidehaltung in milchviehhaltenden Betrieben
und zur innerbetrieblichen Verteilung von landwirtschaftlichen Flächen, die
zur Verbesserung der Biodiversität bereitgestellt werden, werden aktuell von
der Bundesregierung verschoben, sodass sie nicht wie geplant ab 2026
eingeführt werden.
1. Wird die Bundesregierung an den Empfehlungen der ZKL festhalten, in
denen es u. a. heißt, dass die bisherigen flächengebundenen
Direktzahlungen aus der ersten Säule der GAP im Laufe von zwei Förderperioden
schrittweise und vollständig in einkommenswirksame Zahlungen für
gesellschaftliche Leistungen umzuwandeln sind, und wenn ja, in welchen
zeitlichen Schritten und Umfängen erfolgt die hierfür notwendige
Anhebung der Budgets der Öko-Regelungen und Agrarumwelt- und
Klimamaßnahmen (AUKM)?
Die Umsetzung der o. g. Empfehlungen hängt ganz wesentlich davon ab,
welche Ausgestaltungsmöglichkeiten der zukünftige Mehrjährige EU-
Finanzrahmen (MFR) und – in diesem Kontext – auch die Gemeinsame Agrarpolitik
(GAP) nach 2027 zulassen. Die Bundesregierung wird sich gemäß den
Vereinbarungen im Koalitionsvertrag noch zu den zu erwartenden Vorschlägen der
Europäischen Kommission zur GAP aktiv einbringen. Die Verhandlungen dazu
beginnen voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte.
2. Wird sich die Bundesregierung für die Umsetzung des von der ZKL
geforderten „Aktionsprogramms Biodiversität in der Agrarlandschaft“
einsetzen?
a) Wenn ja, mit welchen konkreten Schritten und
Finanzierungslösungen sollen der Ausbau produktionsintegrierter Maßnahmen,
notwendige Änderungen bei Bewirtschaftungsauflagen oder Erweiterungen
von Schutzgebieten zur Biotopvernetzung für die
landwirtschaftlichen Betriebe kompensiert werden?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Die Förderung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft ist eines der
Ziele des aktuellen deutschen GAP-Strategieplans. Die dazu vorgesehenen
Maßnahmen und Mittel wurden im Zuge der Erstellung des Strategieplans für
die laufende 5-jährige Förderperiode der Jahre 2023 bis 2027 festgelegt. Die
Wirkung der Maßnahmen wird von der Bundesregierung evaluiert. Die
Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt in der
Agrarlandschaft wird geprüft.
Die Wiederherstellung bzw. Instandsetzung der agrarischen Ökosysteme ist
auch ein wesentliches Ziel der am 18. August 2024 in Kraft getretenen
Verordnung (EU) 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur. Der in dieser
Verordnung geforderte Nationale Wiederherstellungsplan wird auch Maßnahmen
zur Instandsetzung agrarischer Ökosysteme enthalten.
Weitere Maßnahmen sind in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
2030, die von der Bundesregierung am 18. Dezember 2024 beschlossen wurde,
enthalten.
3. Wird die Bundesregierung die Empfehlung des Wissenschaftlichen
Beirates für Biodiversität und Genetische Ressourcen beim
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) in der
Stellungnahme von Dezember 2024 („Biodiversität in der
landwirtschaftlichen Produktion; Voraussetzung für Pflanzenschutz, Klimaschutz und
Produktivität“) zur Ausrichtung der Agrarpolitik nach den dort
skizzierten agrarökologischen Grundsätzen aufgreifen, und wenn nein, warum
nicht?
Die Bundesregierung erkennt die Stellungnahme des Wissenschaftlichen
Beirats für Biodiversität und Genetische Ressourcen vom Dezember 2024
ausdrücklich als wichtigen fachlichen Beitrag für die Weiterentwicklung der
Agrarpolitik an.
Im Rahmen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt 2030, der Bio-
Strategie 2030, der GAP und der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) werden zentrale Empfehlungen –
etwa zur Förderung biodiversitätsfreundlicher Anbausysteme, zur Integration
von Strukturelementen in der Fläche, zur Weiterentwicklung agrarökologischer
Beratung und Forschung sowie zur Honorierung gemeinwohlorientierter
Leistungen – bereits adressiert. Eine wissenschaftliche Grundlage für ein
dauerhaftes Biodiversitätsmonitoring in Agrarlandschaften stellt z. B. das
Monitoringprogramm MonViA bereit.
4. In welcher Höhe sind für das Jahr 2024 Mittel für die
Einkommensgrundstützung, Umverteilungseinkommensstützung,
Einkommensstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte, Zahlungen für
Mutterkühe und Zahlungen für Mutterschafe sowie Mutterziegen als auch alle
sieben Öko-Regelungen inklusive Unterkategorien final abgeflossen (bitte
diese Zahlen in Hektar und Euro sowie unterteilt in Bundesländer im
Vergleich zu 2023 sowie den Planzahlen tabellarisch darstellen)?
Die Auszahlungsstände je Bundesland und (Teil-)Interventionen
(Monatsabschluss Mai) für das Antragsjahr 2024 können den Anlagen 1 und 2 zu Frage 4
entnommen werden.* Sie basieren auf den von der Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zur Verfügung gestellten Daten.
Der Bundesregierung liegen keine Daten über Flächenumfänge vor, für die in
den jeweiligen Ländern die genannten Interventionen zur Auszahlung
gekommen sind, sondern nur über die Höhe der Mittel. Der GAP-Strategieplan sieht
keine Differenzierung von Planwerten auf Länderebene vor, sodass ein
Vergleich von verausgabten Mitteln oder begünstigungsfähigen Flächen mit
Planwerten nicht auf Bundesebene, aber auf Ebene der Länder möglich ist.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/910 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
5. Wie hoch sind der Anteil und die absolute Summe in Deutschland der
Direktzahlungen, die für Flächen ausgezahlt wurden, auf denen
Futtermittel wachsen (2015 bis 2024), welchen Anteil und welche absoluten
Summen sind Maisflächen zuzuordnen (2015 bis 2024)?
Die Bodennutzungsstatistik weist die Anbaufläche der Kulturarten nicht nach
Nutzungszwecken differenziert aus. Demnach ist keine Angabe zu
Flächenumfängen möglich, die ausschließlich zur Produktion von Futtermitteln
bewirtschaftet werden. Folglich ist auch der Anteil an Direktzahlungen, die diese
Flächen erhalten, nicht zu berechnen.
6. Wie hoch ist die prozentuale Inanspruchnahme der Öko-Regelungen
2024 (bitte – möglichst in einer Übersicht – angeben, zu wie viel Prozent
alle sieben Öko-Regelungen (inklusive Unterkategorien) jeweils in
Anspruch genommen wurden, bestenfalls unterteilt in Bundesländer)?
Die prozentuale Inanspruchnahme wird anhand der den jeweiligen Öko-
Regelungen zugewiesenen indikativen Mittelzuweisungen unter Verwendung der
durch die Bundesländer zum November jeden Jahres gemeldeten förderfähigen
Flächen für die jeweiligen Öko-Regelungen ermittelt. Die indikative
Mittelzuweisung definiert die für eine Öko-Regelung zur Verausgabung geplanten
Mittel auf Bundesebene. Auf die Anlage 3 zu Frage 6 wird verwiesen.*
7. Werden die 25 Prozent (bzw. 23 Prozent) Mindestbudget für das Jahr
2024 erreicht,
a) wenn nein, was plant die Regierung, um das vorgesehene Prozentziel
für Umwelt-, Klima- und Tierschutzleistungen zu erreichen,
b) wenn nein, plant die Bundesregierung, die Prämien der Öko-
Regelungen 1a und 1b zu erhöhen,
c) wenn nein, in welcher Höhe belaufen sich die Kompensationskosten?
Die indikative Mittelzuweisung für die Öko-Regelungen wurde im Antragsjahr
2024 erreicht.
8. In welcher Höhe wurden für das Jahr 2025 Anträge für die
Einkommensgrundstützung, Umverteilungseinkommensstützung,
Einkommensstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte, Zahlungen für
Mutterkühe und Zahlungen für Mutterschafe sowie Mutterziegen als auch alle
sieben Öko-Regelungen inklusive Unterkategorien gestellt (bitte möglichst
tabellarisch die Antragszahlen in Hektar und Euro sowie unterteilt in
Bundesländer für 2025 im Vergleich zu 2024 sowie den Planzahlen
tabellarisch darstellen)?
Auf Basis der von den Ländern bereitgestellten Antragszahlen ergeben sich die
in der Anlage 4 zu Frage 8* dargestellten vorläufigen Hektar- bzw. Tierzahlen
je Land.
Die tatsächlichen Einheitsbeträge je Hektar und Tier sind auf Basis der
förderfähigen Flächen und Tiere zu berechnen. Die entsprechende Meldung erfolgt
durch die Länder zum November eines jeden Jahres. Die derzeit gemeldeten
Flächen und Tiere lassen folglich keinen Rückschluss auf eine absolute
monetäre Größe je Bundesland zu.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/910 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
9. Wie hoch ist die prozentuale Inanspruchnahme der Öko-Regelungen
2025 (bitte – möglichst in einer Übersicht – angeben, zu wie viel Prozent
alle sieben Öko-Regelungen (inklusive Unterkategorien) jeweils in
Anspruch genommen wurden, bestenfalls unterteilt in Bundesländer)?
10. Erfüllt Deutschland für das Jahr 2025 das 25-Prozentziel (bzw. 23
Prozent),
a) wenn nein, was plant die Bundesregierung, um das vorgesehene
Prozentziel für 2025 zu erreichen,
b) wenn nein, plant die Bundesregierung, die Prämien der Öko-
Regelungen 1a und 1b zu erhöhen,
c) wenn nein, auf welcher Höhe werden sich die Kompensationskosten
belaufen?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Inanspruchnahme der Öko-Regelungen ist erst mit Meldung der
begünstigungsfähigen Flächen durch die Länder zum November eines jeden Jahres
bekannt. Folglich kann derzeit auch keine Aussage über das Erreichen des 23-
Prozentziels getroffen werden.
11. Unterstützt die Regierung die Zielsetzung, die frei werdenden Mittel aus
der verringerten Antragstellung der Einkommensgrundstützung für die
Aufstockung der Öko-Regelungen zu nutzen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 90 der
Abgeordneten Dr. Ophelia Nick auf Bundestagsdrucksache 21/664 verwiesen.
12. Wann wird die Bundesregierung einen Ausgestaltungsvorschlag für die
im GAP-Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZG) in der letzten
Legislaturperiode neu eingeführten Öko-Regelungen für Weidehaltung in
milchviehhaltenden Betrieben und zur innerbetrieblichen Verteilung von
landwirtschaftlichen Flächen, die zur Verbesserung der Biodiversität
bereitgestellt werden, vorlegen, und wie sieht der konkrete Zeitplan aus?
Die Ausgestaltung der beiden neuen Öko-Regelungen, die nach dem
Gesetzentwurf zur Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZG) aus der
Mitte des Deutschen Bundestages jetzt erst zum Antragsjahr 2027 eingeführt
werden müssen, wird im Rahmen der GAP-Direktzahlungen-Verordnung erfolgen.
Die Beratungen hierzu werden im Sommer 2025 fortgesetzt.
a) Wie will die Bundesregierung das bereits abgesenkte Umweltniveau
der GAP erhöhen, vor dem Hintergrund, dass die beiden Öko-
Regelungen nicht wie geplant 2026 eingeführt werden?
Auch für 2026 werden weitere Anpassungen an den Öko-Regelungen
vorgenommen, um deren Attraktivität zu erhöhen, damit deren Inanspruchnahme
durch die Landwirte steigt. Daher ist auch eine Steigerung des Umweltbeitrags
der Öko-Regelungen zu erwarten.
b) Wie will die Bundesregierung milchviehhaltende Betriebe stattdessen
unterstützen und für diese Landwirtinnen und Landwirte
Planungssicherheit gewährleisten?
Die Einführung der Öko-Regelung für Weidehaltung in Milchviehbetrieben
wird laut o. g. Gesetzentwurf lediglich um ein Jahr verschoben. Sie wird die
Öko-Regelungen (ÖR), die auch solche Betriebe grundsätzlich bereits nutzen
können, ergänzen. Dazu gehören insbesondere ÖR 1d – Altgrasstreifen, ÖR 4 –
extensives Dauergrünland und ÖR 5 – Kennarten im Dauergrünland.
13. Wie hat sich die Aufhebung von GLÖZ 8 auf den Flächenanteil
nichtproduktiver Flächen (Ackerbrachen und Landschaftselemente) am
Ackerland in Deutschland und in den Bundesländern ausgewirkt (bitte diese
Zahlen in Hektar sowie den prozentualen Anteil am Ackerland
darstellen), mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die möglichen
Verluste der nichtproduktiven Flächen und ihrer ökologischen
Funktionen kompensieren?
Der GLÖZ 8, das heißt die Verpflichtung, 4 Prozent des betrieblichen
Ackerlandes als nichtproduktive Fläche vorzuhalten, wurde zum 1. Januar 2025
aufgehoben. Der Bundesregierung liegen keine Zahlen dazu vor, wie sich dies auf
den Flächenanteil nichtproduktiver Flächen (Ackerbrachen und
Landschaftselemente) am Ackerland in den Ländern bzw. bundesweit ausgewirkt hat.
Die Bundesregierung hat zum Ausgleich der Aufhebung von GLÖZ 8 zum
einen bei der Öko-Regelung zur Bereitstellung nichtproduktiver Flächen die je
Betrieb begünstigungsfähige Fläche von 6 auf 8 Prozent des förderfähigen
Ackerlands erhöht. Zum anderen wurden zur Erhöhung der Umweltwirkung die
Anforderungen an die bei der aktiven Begrünung genutzten Saatgutmischungen
erhöht. Zudem sieht das GAP-Direktzahlungen-Gesetz die Einführung einer
zusätzlichen Öko-Regelung zur Förderung der innerbetrieblichen Verteilung
nichtproduktiver Flächen auf Ackerland vor.
14. Inwieweit hat der GLÖZ-2-Standard seit seiner Einführung die
Emissionen aus entwässerten Moorböden gemindert, und wie hoch ist der
Flächenanteil von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) (z. B.
moorschonende Stauhaltung) in der aktuellen Förderperiode, die der
Anhebung von Wasserständen von Mooren und Feuchtgebieten dienen, und
wie viel Treibhausgas (THG)-Emissionen konnten dadurch bislang
eingespart werden (bitte in Hektar und CO2-Equivalent nach Bundesländern
angeben)?
Nach Auffassung der Bundesregierung leisten die im Rahmen des GLÖZ 2
geltenden Bestimmungen einen erheblichen Beitrag zur Minderung der
Treibhausgas-Emissionen aus Böden in Feuchtgebieten und Mooren. Eine konkrete
Quantifizierung ist jedoch nicht möglich. Die Durchführung von Agrarumwelt-
und Klimamaßnahmen (AUKM) liegt vollständig in der Zuständigkeit der
Länder. Der Bundesregierung liegen zu in der Frage genannten AUKM daher keine
Daten vor.
15. Stellt die Bundesregierung sicher, dass die GAP zur Erfüllung der
Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt sowie nationalen wie
europäischen Umweltgesetzgebungen (insbesondere FFH (Fauna-Flora-
Habitat)-Richtlinie, Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), EU-Verordnung zur
Wiederherstellung der Natur, LULUCF-Verordnung) beiträgt, und wenn
ja, mit welchen Maßnahmen?
16. Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass die
GAP die LULUCF-Sektorenziele bis 2030 einhält?
Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die GAP leistet einen Beitrag zur Umsetzung nationaler und europäischer
Klima-, Umwelt- und Naturschutzziele. Die entsprechenden Zielsetzungen und
Maßnahmen sind im nationalen GAP-Strategieplan hinterlegt und mit
Indikatoren und Zielwerten unterlegt. Der GAP-Strategieplan unterliegt einer jährlichen
Berichterstattung gegenüber der Europäischen Kommission. Dabei wird die
Zielerreichung anhand festgelegter Meilensteine überprüft und bei Bedarf
angepasst.
17. Welche der Empfehlungen des Berichts von Februar 2025 (Thünen
Working Paper 257) vom Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume,
Wald und Fischerei für die Weiterentwicklung der Öko-Regelungen wird
die Bundesregierung innerhalb der aktuellen Förderperiode umsetzen?
Die Empfehlungen des genannten Thünen-Arbeitspapiers 257 berücksichtigt
die Bundesregierung bei der sorgsamen Weiterentwicklung der Öko-
Regelungen, die sich an deren Akzeptanz, Inanspruchnahme, Wirksamkeit und
Zielerreichung orientiert.
18. Können sich Landwirtinnen und Landwirte darauf verlassen, dass die
Bundesregierung im Strategieplan 2026 wie geplant die Öko-Regelung 3
„Beibehaltung von Agroforstsystemen“ auf 600 Euro/ha Gehölzfläche
erhöhen wird?
Eine Erhöhung der Prämie von Öko-Regelung 3 auf 600 Euro/ha Gehölzfläche
wird in den derzeit vorbereiteten 4. Änderungsantrag zum GAP-Strategieplan
aufgenommen. Über die Genehmigung des Änderungsantrags entscheidet die
Europäische Kommission.
19. Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um
die Ziele zum Klimaschutz, zum Erhalt der Artenvielfalt und zum Schutz
der natürlichen Ressourcen in dieser GAP-Förderperiode zu erreichen,
hinsichtlich dessen, dass in dem aktuellen Leistungsbericht für das
Haushaltsjahr 2024 zum Nationalen Strategieplan der GAP nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller deutlich wird, dass die ökologischen
Ziele in der GAP-Förderperiode kaum noch zu erreichen sein werden?
Der Leistungsbericht des Haushaltsjahres 2024 für den Nationalen GAP-
Strategieplan zeigt die Herausforderungen bei der Zielerreichung auf. Die
Inanspruchnahme insbesondere flächenbezogener Maßnahmen, einschließlich der
Öko-Regelungen, wurde vor Beginn der Förderperiode höher eingeschätzt als
sie sich in der Umsetzung gezeigt hat. Im ersten Jahr der Umsetzung zeigte sich
eine gewisse Zurückhaltung gegenüber neuen Maßnahmen, was zu einer
Unterauslastung der Fördermöglichkeiten in beiden Säulen beigetragen hat. Hinzu
kamen externe Faktoren wie Markt- und Preisschwankungen sowie die
geopolitischen Unsicherheiten infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine,
die die Beantragung von umweltbezogenen Maßnahmen beeinträchtigten. Die
Bundesregierung setzt darauf, die Zielerreichung in der laufenden
Förderperiode insbesondere durch eine weitere Anpassung der Öko-Regelungen zur
Erhöhung ihrer Attraktivität und Wirksamkeit zu unterstützen.
20. Wie definiert die Bundesregierung in Zusammenhang mit der GAP den
Begriff „einkommenswirksam“, da im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD der Bundesregierung steht, dass „die GAP […] in der
ersten Säule einkommenswirksam, bürokratieärmer, transparenter und
effizienter ausgestaltet werden [muss]. Wir werden dabei die
Einkommensanreize für die Erbringung von Klima-, Umwelt- und
Tierschutzleistungen deutlich steigern“?
a) Sollen einkommenswirksame Öko-Regelungen ausgebaut werden?
b) Wie sollen Einkommensanreize für Klima-, Umwelt- und
Tierschutzleistungen gesteigert werden?
Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsame beantwortet.
Die Einkommenswirksamkeit der bisherigen ersten Säule bzw. die Erhöhung
der Einkommenswirksamkeit für die Erbringung von Klima-, Umwelt- und
Tierschutzleistungen bezieht sich insbesondere auf die nächste Förderperiode.
Sie hängt damit maßgeblich davon ab, welche Ausgestaltungsmöglichkeiten
der zukünftige MFR und – in diesem Kontext – auch die GAP nach 2027
zulassen. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Bezogen auf die
aktuelle Förderperiode wird auf die Antworten zu den Fragen 12, 17, 18 und 19
verwiesen.
21. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen für die Positionierung
hinsichtlich der Neuausrichtung der GAP zieht die Bundesregierung aus
Experteneinschätzungen, wonach ein großer Teil der flächengebundenen
Direktzahlungen über höhere Pachtpreise letztlich an Grundeigentümer
fließt, daher keine gezielte Einkommensstützung erfolgt und
Flächenprämien somit verteilungspolitisch nicht länger zu vertreten sind (vgl.
Zusammenfassung der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates für
Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz
(WBAE) vom April 2018 sowie Aussagen von DLG (Deutsche
Landwirtschafts-Gesellschaft)-Präsident Hubertus Paetow www.agrarheut
e.com/politik/heftige-diskussion-um-direktzahlungen-beste-fuer-landwirt
e-631933)?
Zur Ausgestaltung zukünftiger flächengebundener Direktzahlungen wird auf
die Antworten zu den Fragen 1 und 20 verwiesen.
22. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Forderung des
Expertengremiums „Strategischer Dialog zur Zukunft der EU-Landwirtschaft“
nach Abkehr von flächenbezogenen Zahlungen hin zu einer effektiven
Einkommensunterstützung für kleinere Betriebe aktiver Landwirte mit
vordringlichem sozioökonomischem Bedarf und fokussiert auf Regionen
mit widrigen natürlichen Produktionsbedingungen,
Nebenerwerbsbetriebe, Junglandwirte und Neueinsteiger (vgl. Abschlussbericht zum
Strategischen Dialog unter agriculture.ec.europa.eu/document/download/1713
29ff-0f50-4fa5-946f-aea11032172e_en?filename=strategic-dialogue-rep
ort-2024_en.pdf, S. 42/43)?
Die Bundesregierung begrüßt insbesondere vor dem Hintergrund begrenzter
GAP-Mittel eine zielgerichtete Förderung. Ob und inwieweit diese jedoch an
den Empfehlungen des Strategischen Dialogs auszurichten sein werden, ist vor
dem Hintergrund der noch nicht vorliegenden Vorschläge der Europäischen
Kommission zum zukünftigen MFR und zur GAP nach 2027 zu entscheiden.
23. Wird die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission in
ihrem aktuellen „Vereinfachungspaket“ vom 14. Mai 2025 vorgeschlagene
Aufstockung der in Deutschland bisher nicht umgesetzten
Kleinerzeugerregelung auf zukünftig bis zu 2 500 Euro zum Anlass nehmen, diese
auch in Deutschland umzusetzen, und wenn nein, welche Maßnahmen
zur Stärkung kleiner Betriebe plant die Bundesregierung stattdessen?
Die Vorschläge der Kommission zum „GAP-Vereinfachungspaket“ liegen seit
kurzem vor. Die Beratungen in den verschiedenen Gremien auf EU-Ebene
laufen derzeit. Die Bundesregierung wird die Einführung der
Kleinerzeugerregelung in Folge der Beratungen prüfen.
24. Mit welchen konkreten Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung dafür
ein, dass bei der Weiterentwicklung der GAP nach 2027 die zweite Säule
als maßgebliches Förderinstrument für die ländlichen Räume erhalten
bleibt?
a) Welche Forderungen stellt die Bundesregierung an die Kommission
hinsichtlich LEADER (Liaison entre actions de développement de
l'économie) und der Fördermöglichkeiten für regionale
Wertschöpfung innerhalb der zweiten Säule?
b) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass der ELER
(Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raums) wieder in die Dachverordnung der Investitions- und
Strukturfonds aufgenommen wird, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 24 bis 24b werden gemeinsame beantwortet.
In ihrer Positionierung zum zukünftigen MFR setzt sich die Bundesregierung
gemäß den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag dafür ein, dass die GAP ein
eigenständiger Politikbereich mit der ländlichen Entwicklung als integralem
Bestandteil bleibt. Diese Position wurde der EU-Kommission im Vorfeld von
deren Überlegungen zum zukünftigen MFR übermittelt.
25. Wie hat sich die jährliche Anzahl an Rindern und Milchkühen (bitte
separat ausweisen), die regelmäßig Weidegang haben, zwischen 2015 und
heute in den einzelnen Bundesländern verändert?
Statistische Erhebungen zur Weide- und Stallhaltung werden alle zehn Jahre
mit der Landwirtschaftszählung durchgeführt. Die letzte
Landwirtschaftszählung wurde im Jahr 2020 durchgeführt. Für den abgefragten Zeitraum liegen
somit keine geeigneten Daten vor, darüber hinaus sind die vorliegenden Daten
nicht miteinander vergleichbar.
26. Wie hat sich der jährliche Anteil des Grünlands an der gesamten
landwirtschaftlichen Nutzfläche sowie die absolute Grünlandfläche in den
einzelnen Bundesländern zwischen 2015 und heute verändert?
Gemäß den Werten der Bodennutzungserhebung des Statistischen Bundesamtes
ist der Anteil des Dauergrünlands an der landwirtschaftlich genutzten Fläche
seit 2015 in den Bundesländern weitgehend konstant geblieben oder hat sich
leicht gesteigert. In den Stadtstaaten, die nur eine sehr kleine landwirtschaftlich
genutzte Fläche aufweisen, gab es etwas größere Schwankungen. Während in
Hamburg der Anteil des Dauergrünlands um einen Prozentpunkt zurückging,
stieg der Anteil in Berlin um 7 Prozent an. Auf Anlage 5 zu Frage 26 wird
verwiesen.*
Die komplette Darstellung der Werte kann unter dem Link www-genesis.destati
s.de/datenbank/online/url/a52b0afd abgerufen werden.
27. Wie hat sich die jährliche Weidefläche gemessen an der gesamten
landwirtschaftlichen Nutzfläche und absolut in den einzelnen Bundesländern
zwischen 2015 und heute verändert?
Der Anteil der Weidefläche (einschließlich Mähweiden und Almen) an der
landwirtschaftlich genutzten Fläche blieb gemäß den Werten der
Bodennutzungserhebung des Statistischen Bundesamtes seit 2015 in zehn Bundesländern
nahezu konstant oder zeigte eine leicht steigende Tendenz. In sechs
Bundesländern ging der Anteil der Weidefläche zurück, insbesondere in den
Flächenländern Hessen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Auf Anlage 6 zu Frage
27 wird verwiesen.*
Die komplette Darstellung der Werte kann unter dem Link www-genesis.destati
s.de/datenbank/online/url/12228c6e abgerufen werden.
28. Welche Auswirkungen auf den Umbruch von Grünland zu Acker wird
die von der Europäischen Kommission in ihrem aktuellen
„Vereinfachungspaket“ vorgeschlagene Neuregelung von GLÖZ 1 in Deutschland
und der EU haben (bitte in Hektar und CO2-Äquivalent angeben)?
Die Europäische Kommission schlägt in ihrem „Vereinfachungspaket“ bei
GLÖZ 1 vor, die maximale Verringerung des Dauergrünlandanteils an der
landwirtschaftlichen Fläche von bisher 5 Prozent auf 10 Prozent im Vergleich zum
Referenzjahr 2018 zu erhöhen. Es handelt sich um Legislativvorschläge, die
zunächst durch den Rat und das Europäische Parlament beraten und beschlossen
werden müssten. Über eine Umsetzung in den Mitgliedstaaten müssten laut
Vorschlag der Europäischen Kommission die Mitgliedstaaten jeweils für ihr
Gebiet entscheiden. Ohne die konkrete Gestalt der etwaigen Bestimmungen zu
kennen, können die Auswirkungen nach Hektar oder CO2-Äquivalent nicht
verlässlich beziffert werden. Die Bundesregierung hat im Agrarrat vorsorglich
ihrer Sorge über die vorgeschlagene Regelung Ausdruck verliehen und der
Ratspräsidentschaft auch entsprechende Änderungswünsche übermittelt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/910 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
29. Welche Risiken für Ertragssicherheit und landwirtschaftliche
Produktivität ergeben sich nach Kenntnissen der Bundesregierung aus dem Verlust
an Biodiversität und den Folgen der Klimakrise?
Die Risiken für Ertragssicherheit und landwirtschaftliche Produktivität, die sich
nach Kenntnissen der Bundesregierung aus dem Verlust an Biodiversität und
den Folgen des Klimawandels ergeben, sind von der Bundesregierung u. a. in
der Strategie zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer
Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft, der Nationalen Strategie zur
biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030) sowie in der Deutschen Anpassungsstrategie
an den Klimawandel (DAS) dargestellt. Dabei werden insbesondere
Auswirkungen wie verringerte Bestäubungsleistung, erhöhte Anfälligkeit gegenüber
Schaderregern, zunehmende Extremwetterereignisse und der Verlust
agrarökologischer Resilienz als zentrale Gefahren für die landwirtschaftliche
Produktivität benannt. So haben außergewöhnliche Trockenheitsereignisse wie in den
Jahren 2018 und 2019 zu großen Produktivitätseinbußen geführt. Wie sich die
Niederschlagsverteilung im Klimawandel in den kritischen Wachstumsphasen
zukünftig entwickelt, ist jedoch noch mit Unsicherheiten behaftet. Durch die
klimatischen Veränderungen kann es aber auch Potentiale zur
Produktivitätssteigerung geben: So führt die Erwärmung zu einer Verlängerung der
Vegetationsperiode, was zum einen erlaubt, zukünftig Kulturen mit einer längeren
Wachstumsphase und entsprechend höherem Ertragspotential anzubauen. Zum
anderen kann, bei ausreichender Wasserverfügbarkeit, der Anbau von zwei Kulturen
in einem Jahr mit steigender Produktivität möglich werden.
30. Welche Maßnahmen im Hinblick auf die Neuausrichtung der
Agrarförderung erörtert die Bundesregierung, um die Verpflichtung Deutschlands
aus dem internationalen Weltnaturabkommen „Biodiversitätsrahmen
Kunming-Montréal“ zur Halbierung von Pestizidrisiken bis 2030
umzusetzen (vgl. ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_
7834)?
Eine Förderung mitteleinsparender Anwendungstechnik erfolgt derzeit in der
GAK über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm gemeinsam von Bund
und Ländern. Die Umsetzung der Maßnahmen des GAK-Rahmenplans liegt in
der Zuständigkeit der Länder. Mögliche darüberhinausgehende
Anreizsetzungen werden geprüft.
Möglichkeiten zur Stärkung des Integrierten Pflanzenschutzes werden
gegenwärtig unter anderem im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur
nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln diskutiert. Die Bundesregierung
setzt sich zudem ein für die Stärkung biologischer und anderer alternativer
sowie risikoarmer Pflanzenschutzverfahren, die technische Weiterentwicklung
von computergestützten Prognosemodellen und die Stärkung der
Resistenzzüchtungsforschung.
Des Weiteren wird die Forschung zu digitalen Techniken in der Landwirtschaft
gefördert. Dies schließt u. a. auch Forschung zur präziseren Ausbringung von
Pflanzenschutzmitteln oder alternativer Ansätze ein, wie z. B. Hackroboter,
sowie den entsprechenden Wissenstransfer in die Praxis. Die Förderung erfolgt
u. a. im Rahmen der „Digitalen Experimentierfelder in der Landwirtschaft“,
den „Experimentierfeldern als Zukunftsbetrieben und Zukunftsregionen“ sowie
zahlreichen KI-Projekten. Weitere Fördermaßnahmen sind vorgesehen.
31. Welchen konkreten Beitrag zum Abbau biodiversitätsschädlicher
Subventionen, zu dem sich Deutschland im Weltnaturabkommen
„Biodiversitätsrahmen Kunming-Montréal“ verpflichtet hat (vgl. https://ec.europ
a.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_7834), plant die
Bundesregierung für den Bereich Landwirtschaft, und will die Bundesregierung
die Beihilfe für Agrardiesel langfristig vom Abbau umweltschädlicher
Subventionen ausnehmen?
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsziele dafür ein,
bestehende Förderstrukturen mit Blick auf mögliche Umwelt- und
Biodiversitätswirkungen regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Dazu gehört
auch die Auseinandersetzung mit dem Abbau biodiversitätsschädlicher
Subventionen im Einklang mit nationalen und internationalen Vereinbarungen – unter
anderem aus dem Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montréal
(GBF) und der Nationalen Biodiversitätsstrategie 2030 (NBS 2030).
Die vollständige Wiedereinführung der Energiesteuerentlastung für Betriebe
der Land- und Forstwirtschaft (sog. Agrardieselvergütung) ist Teil des
Koalitionsvertrages und wurde als prioritäre Maßnahme im Koalitionsausschuss am
28. Mai 2025 genannt. Diese Maßnahme kann eine finanzielle Entlastung und
Stärkung der Landwirtschaftsbetriebe im Wettbewerb darstellen.
Grundsätzlich werden die für Subventionen eingesetzten Mittel entsprechend
der subventionspolitischen Leitlinien in Bezug auf ihre Zielgenauigkeit und
Effizienz evaluiert und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit geprüft.
Anlage 1 zu Frage 4
Antragsjahr 2023 - Auszahlungsstand in Euro/Stand Mai 2025
Umverteilungseinkommensgrundstützung
(UES)
ÖR 1a ÖR 1d ÖR 6 a
gesamt
ÖR 6 b
gesamt
Bundesland EGS gesamt UES gesamt JES gesamt ÖR1a
gesamt
ÖR1b
gesamt
ÖR1c
gesamt
ÖR1d
gesamt
ÖR2
gesamt
ÖR3
gesamt ÖR4 gesamt ÖR5 gesamt ÖR 6a
gesamt
ÖR 6b
gesamt
ÖR7
gesamt ZMK gesamt ZMZ gesamt
BW 238.703.185 69.435.282 19.504.961 2.190.962 24.132 418 160.612 5.246.510 0 19.523.297 27.402.836 585.642 721.982 4.727.121 2.948.749 5.483.694
BY 535.519.246 170.293.187 47.116.328 3.125.564 6.299 1.533 141.826 14.325.762 230 24.399.017 41.234.906 3.928.575 3.196.467 4.820.891 3.601.438 7.706.963
BB/BE 221.430.572 13.941.436 2.981.662 15.306.824 20.912 0 1.522.996 14.469.820 0 18.816.158 41.498.402 2.938.875 2.104.854 14.949.703 5.917.364 2.003.426
HE 133.160.166 34.369.422 9.310.501 1.666.256 13.795 93 211.494 2.240.215 0 16.419.167 38.534.527 216.669 232.938 3.701.353 3.117.648 3.215.849
MV 227.416.151 12.901.270 3.330.360 7.998.630 15.117 993 437.931 16.377.971 0 13.478.648 22.313.812 269.262 302.263 5.128.827 4.039.836 1.610.103
NI/HB/HH 446.317.938 96.559.594 29.389.186 4.541.807 16.925 0 217.194 2.473.665 0 11.198.805 28.368.436 569.679 1.810.598 5.135.884 4.779.166 3.891.177
NW 253.083.400 69.908.574 16.548.587 1.225.743 14.844 69 239.912 6.328.664 136 12.605.834 17.264.154 251.661 935.935 4.363.303 3.864.580 3.744.225
RP 119.342.819 28.853.756 6.463.728 1.519.382 10.710 83 122.867 883.465 0 7.784.258 16.923.971 513.568 347.881 1.071.410 2.381.631 1.657.565
SL 13.192.752 2.833.697 896.582 195.269 2.801 166 43.184 183.782 0 2.569.658 4.172.561 44.202 101.356 242.663 328.908 134.499
SN 151.921.835 13.192.703 3.227.323 2.731.850 2.488 0 112.856 4.271.647 0 7.174.616 18.172.288 355.492 693.442 1.871.896 2.452.840 1.764.867
ST 196.021.290 11.350.012 3.268.557 7.526.182 1.829 0 294.014 6.578.785 0 7.819.771 24.579.714 2.104.122 672.691 2.834.321 1.746.831 1.391.400
SH 172.533.926 30.942.787 10.754.036 1.074.537 13.051 1.828 153.535 2.718.927 0 7.508.953 21.870.660 2.944.386 1.743.682 1.504.007 2.891.654 4.943.779
TH 131.643.212 7.933.853 2.040.508 2.117.548 12.130 0 126.162 7.880.533 0 11.145.711 31.399.389 334.651 694.508 1.930.526 2.271.065 3.133.175
DE-gesamt 2.840.286.492 562.515.573 154.832.319 51.220.557 155.033 5.183 3.784.583 83.979.745 366 160.443.893 333.735.657 15.056.783 13.558.594 52.281.904 40.341.708 40.680.721
gekoppelte
Einkommensstützung -
ZMZ
gekoppelte
Einkommensstützung -
ZMK
ÖR 7ÖR 5ÖR 4ÖR 3ÖR 2ÖR 1 cÖR 1 b
Junglandwirte
einkommensstützung
(JES)
Einkommensgrundstützung
(EGS)
Anlage 2 zu Frage 4
Antragsjahr 2024 - Auszahlungsstand in Euro/Stand Mai 2025
Umverteilungseinkommens
grundstützung
(UES)
ÖR 1 a ÖR 1 d ÖR 6 a ÖR 6 b
Bundesland EGS gesamt UES gesamt JES gesamt ÖR1a gesamt ÖR1b
gesamt
ÖR1c
gesamt
ÖR1d
gesamt ÖR2 gesamt ÖR3
gesamt ÖR4 gesamt ÖR5 gesamt
16.10.2024
-
15.10.2025
16.10.2024 -
15.10.2025
ÖR7 gesamt ZMK gesamt ZMZ gesamt
BW 219.070.490 64.963.311 17.548.536 12.308.305 67.335 34 125.978 6.099.644 0 14.088.778 27.321.523 562.452 605.954 4.357.585 3.067.177 5.926.392
BY 492.020.197 159.553.439 44.587.086 35.494.342 45.103 311 150.091 19.500.361 1.108 21.931.125 69.636.083 4.384.739 3.422.587 5.854.676 3.668.070 7.770.957
BB/BE 202.669.787 12.939.454 2.573.050 22.922.151 79.717 26 1.320.576 23.539.541 148 13.920.304 48.712.822 3.581.955 2.266.749 13.864.966 5.723.632 2.098.597
HE 122.175.282 32.115.258 8.570.542 8.079.202 46.329 71 194.760 3.762.154 0 13.044.555 44.765.376 235.167 223.021 3.549.629 3.042.503 3.055.581
MV 209.555.075 12.088.524 2.815.896 20.689.667 81.866 340 434.595 21.088.039 0 11.375.105 27.164.605 281.982 356.418 5.311.456 3.977.121 1.587.770
NI/HB/HH 410.006.361 89.295.359 29.782.231 35.062.142 420.877 218 267.670 5.792.713 3.885 10.520.706 37.653.747 1.028.165 2.030.332 6.097.629 4.807.964 4.042.177
NW 231.862.691 65.299.045 14.639.811 19.227.877 120.032 104 267.119 7.563.943 950 10.434.412 25.133.847 268.379 927.497 3.700.555 3.970.764 4.097.976
RP 109.384.243 26.979.492 5.849.790 5.916.169 41.170 23 150.078 3.441.538 0 6.463.600 21.292.505 511.419 313.087 1.002.184 2.384.804 1.829.549
SL 9.148.835 2.025.759 652.590 501.816 13.032 0 45.800 161.239 0 1.210.923 4.131.174 56.350 66.838 165.978 230.934 107.214
SN 139.978.376 12.413.830 2.985.194 11.344.835 37.068 0 136.155 8.508.638 419 5.736.351 17.416.202 477.010 694.781 1.948.483 2.447.921 1.712.493
ST 180.106.339 10.499.704 3.034.915 20.253.319 31.066 0 299.446 13.855.304 0 5.963.409 28.794.332 1.508.953 634.938 2.518.699 1.759.956 1.453.031
SH 158.574.428 28.672.139 10.265.006 8.065.911 123.247 119 212.657 6.474.056 491 6.467.791 32.908.698 3.170.034 1.777.576 1.457.717 2.871.823 4.448.994
TH 121.138.718 7.603.534 1.964.778 9.385.640 56.585 649 142.422 12.013.416 94 9.182.821 32.243.899 532.440 857.289 1.836.745 2.364.812 3.167.956
DE-gesamt 2.605.690.820 524.448.850 145.269.426 209.251.376 1.163.426 1.896 3.747.344 131.800.585 7.094 130.339.880 417.174.813 16.599.047 14.177.066 51.666.301 40.317.482 41.298.688
ÖR 7
gekoppelte
Einkommensstützung -
ZMK
gekoppelte
Einkommensstützung -
ZMZ
ÖR 1 c ÖR 2 ÖR 3 ÖR 4 ÖR 5
Einkommensgrundstützung (EGS)
Junglandwirte
einkommensstützung
(JES)
ÖR 1 b
Anlage 3 zu Frage 6
a) nicht produktive Flächen 90,90
b) Blühstreifen auf
Ackerland 3,50
c) Blühstreifen auf Dauerkulturen 0,25
d) Altgrasstreifen auf DGL 4,40
80,50
0,36
65,01
254,77
a) Ackerland, Dauerkulturen 18,65
b) Grünfutter, Ackerfutter (Ackerland) 66,17
96,87
Inanspruchnahme der Ökoregelungen 2024 gemessen an der indikativen Mittelzuweisung
ÖR 7: Natura 2000
ÖR 1: Bereitstellung von Flächen zur
Verbesserung der Biodiversität auf
Ackerland
ÖR 2: Anbau vielfältiger Kulturen
ÖR 3: Agroforst
ÖR 4: Extensivierung DGL
ÖR 5: Kennarten
Intervention Teilinterventionen
ÖR 6: PSM-Verzicht
Inanspruchnahme
in %
Anlage 4 zu Frage 8
1 3 10 12 14 22 24 32 34 36 38 41 43 45
BW 1.391.874 966.198 151.745 38.912 169.438 15.128 624 6 516 110.914 7 147.204 113.626 3.367 12.015 110.091
BY 3.119.298 2.342.417 373.445 45.472 218.164 37.442 438 2 766 370.070 13 251.545 479.384 32.694 71.564 138.205
BB & BE 1.290.959 198.771 26.099 66.531 60.271 51.667 537 0 3.482 468.974 38 137.400 227.540 27.567 49.900 410.249
HE 779.388 485.388 74.578 39.347 93.898 12.737 357 0 755 83.157 3 144.772 197.942 1.545 4.626 90.672
MV 1.331.578 184.242 26.489 47.547 43.639 40.607 643 5 1.313 382.638 9 127.888 149.845 2.131 7.145 194.604
NI & HB & HH 2.606.823 1.339.539 283.904 58.530 127.209 44.039 2.768 6 1.065 146.474 33 140.061 172.276 6.513 43.575 172.742
NW 1.478.624 973.338 124.660 48.338 115.967 21.124 729 0 580 140.200 8 111.398 142.892 1.814 17.188 87.044
RP 692.471 400.184 74.245 30.808 51.840 12.474 260 0 447 83.707 0 86.632 99.759 4.055 5.621 24.221
SL 74.951 39.910 8.382 4.222 4.349 977 45 1 120 6.625 0 20.598 21.595 584 1.664 4.962
SN 892.315 189.674 30.339 29.027 52.125 17.487 305 1 344 183.887 34 62.380 84.775 4.177 17.219 56.073
ST 1.142.531 161.249 27.085 21.250 45.509 38.283 341 1 873 310.287 3 64.923 139.426 14.012 15.885 69.830
SH 1.005.893 431.322 90.430 35.313 136.104 9.428 740 1 639 124.253 4 75.717 171.548 19.388 36.119 37.943
TH 771.038 116.056 18.157 28.911 86.402 16.510 338 2 170 219.330 0 97.931 138.641 3.026 18.213 54.689
D* 16.577.743 7.828.287 1.309.558 494.208 1.204.915 317.904 8.124 26 11.068 2.630.515 152 1.468.449 2.139.249 120.871 300.733 1.451.325
HektarHektar Hektar HektarHektar Hektar Hektar HektarHektarTiereHektarHektar
Ackerland,
Dauerkulturen
Grünfutter,
Ackerfutter
(Ackerland)
ÖR 4:
Extensivierung
DGL
ÖR 5:
Kennarten
ÖR 6: PSM-Verzicht
Vorläufige Antragszahlen 2025 der Tiere und Hektare je Teilintervention
Land
Einkommensgrundstützung
Einkommenstützung
Junglandwirte
*Innen
Zahlungen für
Mutterkühe
Zahlungen für
Mutterschafe
und
Mutterziegen
ÖR 1: Bereitstellung von Flächen zur
Verbesserung der Biodiversität auf Ackerland
ÖR 2: Anbau
vielfältiger
Kulturen
ÖR 3:
Agroforst
ÖR 7: Natura
2000
Umverteilungseinkommensstützung a) nicht
produktive
Flächen
Hektar
d)
Altgrasstreifen
auf DGL
HektarHekar
c)
Blühstreifen
auf
Dauerkulturen
b) Blühstreifen
auf
Ackerland
Tiere
Anlage 5 zu Frage 26
Jahr Bundesland Landwirtschaftlich
genutzte Fläche in
Hektar
Fläche
Dauergrünland
in Hektar
Anteil Fläche
Dauergrünland an
landwirtschaftlich
genutzter Fläche
in Prozent
2015 Baden-
Württemberg
1.424.100 548.300 39
2024 Baden-
Württemberg
1.393.500 544.100 39
2015 Bayern 3.153.600 1.071.200 34
2024 Bayern 3.100.700 1.049.700 34
2015 Berlin 2.000 700 35
2024 Berlin 1.900 800 42
2015 Brandenburg 1.321.700 296.300 22
2024 Brandenburg 1.292.100 305.200 24
2015 Bremen 8.500 6.700 79
2024 Bremen 7.800 6.200 79
2015 Hamburg 14.400 6.700 47
2024 Hamburg 14.000 6.500 46
2015 Hessen 769.500 290.800 38
2024 Hessen 766.600 301.400 39
2015 Mecklenburg-
Vorpommern
1.346.200 263.900 20
2024 Mecklenburg-
Vorpommern
1.347.000 272.500 20
2015 Niedersachsen 2.604.700 685.600 26
2024 Niedersachsen 2.578.500 680.000 26
2015 Nordrhein-
Westfalen
1.457.100 391.700 27
2024 Nordrhein-
Westfalen
1.492.300 413.100 28
2015 Rheinland-Pfalz 705.400 225.300 32
2024 Rheinland-Pfalz 708.900 252.900 36
2015 Saarland 77.200 39.900 52
2024 Saarland 71.400 38.100 53
2015 Sachsen 903.200 188.000 21
2024 Sachsen 895.200 189.700 21
2015 Sachsen-Anhalt 1.173.400 174.500 15
2024 Sachsen-Anhalt 1.148.400 171.400 15
2015 Schleswig-Holstein 989.400 320.300 32
2024 Schleswig-Holstein 977.900 315.600 32
2015 Thüringen 780.300 167.300 21
2024 Thüringen 772.600 167.100 22
Anlage 6 zu Frage 27
Jahr Bundesland Landwirtschaftlich
genutzte Fläche in
Hektar
Fläche Weiden
(einschließlich
Mähweiden
und Almen) in
Hektar
Anteil Fläche
Weiden an
landwirtschaftlich
genutzter Fläche in
Prozent
2015 Baden-Württemberg 1.424.100 152.800 11
2024 Baden-Württemberg 1.393.500 151.500 11
2015 Bayern 3.153.600 304.800 10
2024 Bayern 3.100.700 310.700 10
2015 Berlin 2.000 300 15
2024 Berlin 1.900 400 21
2015 Brandenburg 1.321.700 216.800 16
2024 Brandenburg 1.292.100 204.900 16
2015 Bremen 8.500 5.400 64
2024 Bremen 7.800 5.000 64
2015 Hamburg 14.400 6.000 42
2024 Hamburg 14.000 4.200 30
2015 Hessen 769.500 159.100 21
2024 Hessen 766.600 105.200 14
2015 Mecklenburg-
Vorpommern
1.346.200 198.500 15
2024 Mecklenburg-
Vorpommern
1.347.000 192.900 14
2015 Niedersachsen 2.604.700 599.300 23
2024 Niedersachsen 2.578.500 527.200 20
2015 Nordrhein-
Westfalen
1.457.100 164.200 11
2024 Nordrhein-
Westfalen
1.492.300 146.200 10
2015 Rheinland-Pfalz 705.400 156.300 22
2024 Rheinland-Pfalz 708.900 164.600 23
2015 Saarland 77.200 17.600 23
2024 Saarland 71.400 17.900 25
2015 Sachsen 903.200 123.000 14
2024 Sachsen 895.200 117.800 13
2015 Sachsen-Anhalt 1.173.400 124.700 11
2024 Sachsen-Anhalt 1.148.400 117.900 10
2015 Schleswig-Holstein 989.400 288.800 29
2024 Schleswig-Holstein 977.900 231.300 24
2015 Thüringen 780.300 133.500 17
2024 Thüringen 772.600 130.000 17
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
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