Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Bedingungen für die Durchführung der Unterstützung der Union für die Gemeinsame Agrarpolitik im Zeitraum 2028 bis 2034
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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Bedingungen für die Durchführung der Unterstützung der Union für die Gemeinsame Agrarpolitik im Zeitraum 2028 bis 2034
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ISSN 0720-2946
Bundesrat zu Drucksache 458/25 (Beschluss) (2)
21.04.26
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der
Bedingungen für die Durchführung der Unterstützung der Union
für die Gemeinsame Agrarpolitik im Zeitraum 2028 bis 2034
C(2026) 2682 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, 20.4.2026
C(2026) 2682 final
Herrn Andreas BOVENSCHULTE
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
ALLEMAGNE/DUITSLAND
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der
Bedingungen für die Durchführung der Unterstützung der Union für die Gemeinsame
Agrarpolitik im Zeitraum 2028 bis 2034 COM(2025) 560 final.
In ihrer Mitteilung „Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung“1 betonte die
Kommission, dass die Union im derzeitigen geopolitischen Kontext entschlossener auf
die Herausforderungen reagieren muss, mit denen Landwirtinnen und Landwirte, andere
Akteure im ländlichen Raum und der Agrar- und Lebensmittelsektor konfrontiert sind.
Die EU sollte sich außerdem durch eine entschlossenere politische Reaktion zugunsten
ihrer strategischen Autonomie und Ernährungssouveränität auf die Zukunft vorbereiten
und gleichzeitig ihre Ziele betreffend Naturschutz und Dekarbonisierung verfolgen. Auf
dieser Grundlage hat die Kommission als Teil der umfassenden Vorschläge für den
neuen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR)2 einen Rechtsrahmen für die Gemeinsame
Agrarpolitik (GAP) für den Zeitraum 2028 bis 2034 vorgeschlagen, der den oben
genannten Vorschlag sowie einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung über eine
gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse3 umfasst.
1 COM(2025) 75 final, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52025DC0075.
2 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des
Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und
den ländlichen Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum 2028-2034
sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 und der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509,
COM(2025) 565 final.
3 Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Bezug auf das Schulprogramm der Europäischen
Union für Obst, Gemüse und Milch („EU-Schulprogramm“), sektorale Interventionen, die Schaffung
eines Eiweißpflanzensektors, Anforderungen an Hanf, die Möglichkeit von Vermarktungsnormen für
Käse, Eiweißpflanzen und Fleisch, die Anwendung zusätzlicher Einfuhrzölle und Vorschriften für die
Versorgung in Notsituationen und schweren Krisen (COM(2025) 553 final).
zu Drucksache 458/25 Beschluss (2)
Die Kommission begrüßt die positiven Anmerkungen des Bundesrates zu der
vorgeschlagenen Verordnung.
Der Bundesrat äußert sich besorgt über die Zusammenführung aller GAP-Mittel in
einem gemeinsamen Fonds. Das neue, kohärente und einheitliche Paket politischer
Instrumente würde weiterhin alle Interventionen aus den derzeitigen Säulen der GAP
enthalten. Dadurch würde der Rechtsrahmen vereinfacht und gleichzeitig sichergestellt,
dass die Grundprinzipien der GAP eingehalten werden. Insbesondere im Bereich der
Umwelt- und Klimaziele dürfte ein einziges Instrument (die Agrarumwelt- und
Klimaaktionen) anstelle der derzeitigen Öko-Regelungen und Agrarumwelt- und
Klimaverpflichtungen die Programmplanung und Überwachung erleichtern und
gleichzeitig ein flexibleres Spektrum an Optionen zur Unterstützung der Landwirtinnen
und Landwirte bieten. Der vorgeschlagene vereinfachte Rahmen verbessert die
Umsetzung, indem er gezieltere Anforderungen auf EU-Ebene mit stärkeren Anreizen für
Landwirtinnen und Landwirte verbindet, umweltfreundliche Verfahren anzuwenden.
Darüber hinaus würde die neue MFR-Struktur den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität
bieten, um integrierte und kohärente Ansätze zu entwickeln, die auf die nationalen und
regionalen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Die Pläne für nationale und regionale
Partnerschaft (NRP-Pläne) fördern Synergien zwischen verschiedenen Politikbereichen
der EU, insbesondere zwischen der Kohäsionspolitik und der Agrarpolitik, und
unterstützen so einen ganzheitlichen Ansatz für die Landwirtschaft und die Entwicklung
des ländlichen Raums.
Was die Bedenken hinsichtlich der Höhe der Finanzierung betrifft, so werden mit dem
vorgeschlagenen MFR Mindestzuweisungen und zweckgebundene Mittelzuweisungen
eingeführt, um Stabilität und Vorhersehbarkeit zu gewährleisten. Unter anderem sind in
diesen Bestimmungen Mittel für weniger entwickelte Regionen und eine Zweckbindung
von 293,7 Mrd. EUR für die Einkommensstützung im Rahmen der GAP vorgesehen, was
die wichtige Rolle der Landwirtinnen und Landwirte bei der Gewährleistung der
europäischen Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität verdeutlicht. Über den
garantierten zweckgebundenen Mindestbetrag für die GAP hinaus werden die
Mitgliedstaaten auch auf die nicht zweckgebundenen Mittel im Rahmen des NRPP in
Höhe von insgesamt 453 Mrd. EUR zur Finanzierung der GAP-Prioritäten zurückgreifen
können. Dieser Ansatz ermöglicht es den Mitgliedstaaten, die GAP an die besonderen
Bedürfnisse ihrer Landwirtinnen und Landwirte und der ländlichen Gemeinschaften
anzupassen. Was ländliche Gebiete anbetrifft, wurde im Rahmen der Gespräche
zwischen den Präsidenten der drei EU-Organe ein Ziel von 10 % für den ländlichen
Raum vorgeschlagen, um die Verpflichtung zu untermauern, ländliche Gebiete stärker zu
unterstützen. Darüber hinaus hat Präsidentin von der Leyen vorgeschlagen, dass die
Mitgliedstaaten ab 2028 Zugang zu bis zu zwei Dritteln eines Flexibilitätsbetrags haben
sollen, der normalerweise für die Halbzeitüberprüfung reserviert ist, um weitere Mittel
für die Bedürfnisse der Landwirtinnen und Landwirte und der ländlichen
Gemeinschaften verfügbar zu machen. Der vorgeschlagene Rahmen umfasst auch ein
einheitliches Sicherheitsnetz in Höhe von 6,3 Mrd. EUR zum Ausgleich von
zu Drucksache 458/25 Beschluss (2) - 2 -
Marktstörungen. Um sicherzustellen, dass die Union ihre Ziele trotz unerwarteter
Inflationsschwankungen konsequent erreichen kann, wird schließlich ein
Haushaltsmechanismus („Deflator“) in den MFR aufgenommen, um die Finanzierung
anzupassen, sollte die Inflation über 3 % steigen oder unter 1 % fallen.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die landwirtschaftliche Förderung unabhängig
von der Betriebsgröße erfolgen und landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten
Regionen weiterhin gefördert werden sollten. In diesem Zusammenhang ist die
Kommission der Auffassung, dass die GAP gezielter zum Einsatz kommen muss, indem
die Einkommensstützung auf diejenigen Empfänger ausgerichtet wird, die sie am
dringendsten benötigen, wobei Kleinerzeugern, Frauen, Junglandwirten und
Neueinsteigern sowie Landwirten in Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen
besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist. Die ungleiche Verteilung der Direktzahlungen
wird regelmäßig kritisiert und lässt sich nur schwer mit Wirtschaftsdaten
rechtfertigen. Derzeit erhalten weniger als 5 % der Landwirtinnen und Landwirte etwa
50 % der Mittel für Direktzahlungen. Die Deckelung würde weniger als 1 % der
landwirtschaftlichen Betriebe in der EU betreffen, und diese Betriebe verfügen im
Allgemeinen auch ohne Unterstützung über hohe Einkommen und profitieren außerdem
von Größenvorteilen. Daher muss dieses Ungleichgewicht dringend angegangen werden.
Alle landwirtschaftlichen Betriebe würden unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer
Größe weiterhin von den anderen GAP-Instrumenten wie Investitionen,
Agrarumweltmaßnahmen, gekoppelte Einkommensstützung usw. profitieren.
Der Bundesrat befürchtet, dass die Verwaltungs- und Koordinierungskosten für die NRP-
Pläne im Vergleich zur bisherigen Praxis erheblich steigen werden. Die Kommission ist
der Auffassung, dass die Einführung der NRP-Pläne die bestehenden Zuständigkeiten für
Verwaltung und Management von GAP-Interventionen nicht grundlegend ändern würde.
Der vorgeschlagene Rahmen baut weitgehend auf bestehenden Programmplanungs- und
Governance-Strukturen auf. Durch die Zusammenführung zuvor getrennter
Finanzierungsströme in einem einzigen Rahmen dürften Doppelarbeit verringert und
Kohärenz und Synergien verbessert werden. Der anfängliche Koordinierungsaufwand
wäre daher befristet und verhältnismäßig und würde mittelfristig durch eine Senkung der
Planungskosten ausgeglichen. Was die Programmplanung und Umsetzung betrifft, so
baut die vorgeschlagene neue GAP im Rahmen der NRP-Pläne auf den Erfahrungen der
derzeitigen GAP auf, in der die regional strukturierten Mitgliedstaaten zahlreiche
Maßnahmen auch weiterhin auf regionaler Ebene umsetzen. Die Bündelung
verschiedener Instrumente für ländliche Gebiete in einem NRP-Plan mit der Möglichkeit,
regionale Kapitel aufzunehmen, dürfte Potenzial für größere Synergien und eine straffere
Programmplanung und Umsetzung von Maßnahmen für die Landwirtschaft und die
Entwicklung des ländlichen Raums liefern. Die Kommission bekennt sich zu den
Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und wird weiterhin mit den
Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Anforderungen möglichst zu straffen,
unnötige Doppelarbeit zu vermeiden und die Weiterverwendung vorhandener nationaler
Daten zu maximieren.
zu Drucksache 458/25 Beschluss (2)- 3 -
Der Bundesrat sieht die verpflichtende Einführung eines leistungsbasierten Ansatzes sehr
kritisch. Aus Sicht der Kommission steht der vorgeschlagene leistungsbasierte Ansatz im
Einklang mit dem bereits bestehenden Leistungsrahmen für die derzeitigen GAP-
Strategiepläne, der sich bislang als wirksames Instrument zur Steuerung der GAP-
Ausgaben erwiesen hat.
Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den
vorstehenden Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des
politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Maroš ŠEFČOVIČ Christophe Hansen
Mitglied der Kommission Mitglied der Kommission
zu Drucksache 458/25 Beschluss (2) - 4 -
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