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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Bedingungen für die Durchführung der Unterstützung der Union für die Gemeinsame Agrarpolitik im Zeitraum 2028 bis 2034

dip / drucksache 21.04.2026 · WP 21 · zu458/25(B)(2) · Unterrichtung · Original ↗

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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Bedingungen für die Durchführung der Unterstützung der Union für die Gemeinsame Agrarpolitik im Zeitraum 2028 bis 2034 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat zu Drucksache 458/25 (Beschluss) (2) 21.04.26 Unterrichtung durch die Europäische Kommission Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Bedingungen für die Durchführung der Unterstützung der Union für die Gemeinsame Agrarpolitik im Zeitraum 2028 bis 2034 C(2026) 2682 final EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, 20.4.2026 C(2026) 2682 final Herrn Andreas BOVENSCHULTE Präsident des Bundesrates Leipziger Straße 3-4 10117 Berlin ALLEMAGNE/DUITSLAND Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Bedingungen für die Durchführung der Unterstützung der Union für die Gemeinsame Agrarpolitik im Zeitraum 2028 bis 2034 COM(2025) 560 final. In ihrer Mitteilung „Eine Vision für Landwirtschaft und Ernährung“1 betonte die Kommission, dass die Union im derzeitigen geopolitischen Kontext entschlossener auf die Herausforderungen reagieren muss, mit denen Landwirtinnen und Landwirte, andere Akteure im ländlichen Raum und der Agrar- und Lebensmittelsektor konfrontiert sind. Die EU sollte sich außerdem durch eine entschlossenere politische Reaktion zugunsten ihrer strategischen Autonomie und Ernährungssouveränität auf die Zukunft vorbereiten und gleichzeitig ihre Ziele betreffend Naturschutz und Dekarbonisierung verfolgen. Auf dieser Grundlage hat die Kommission als Teil der umfassenden Vorschläge für den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR)2 einen Rechtsrahmen für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) für den Zeitraum 2028 bis 2034 vorgeschlagen, der den oben genannten Vorschlag sowie einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse3 umfasst. 1 COM(2025) 75 final, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52025DC0075. 2 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den ländlichen Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum 2028-2034 sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 und der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509, COM(2025) 565 final. 3 Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Bezug auf das Schulprogramm der Europäischen Union für Obst, Gemüse und Milch („EU-Schulprogramm“), sektorale Interventionen, die Schaffung eines Eiweißpflanzensektors, Anforderungen an Hanf, die Möglichkeit von Vermarktungsnormen für Käse, Eiweißpflanzen und Fleisch, die Anwendung zusätzlicher Einfuhrzölle und Vorschriften für die Versorgung in Notsituationen und schweren Krisen (COM(2025) 553 final). zu Drucksache 458/25 Beschluss (2) Die Kommission begrüßt die positiven Anmerkungen des Bundesrates zu der vorgeschlagenen Verordnung. Der Bundesrat äußert sich besorgt über die Zusammenführung aller GAP-Mittel in einem gemeinsamen Fonds. Das neue, kohärente und einheitliche Paket politischer Instrumente würde weiterhin alle Interventionen aus den derzeitigen Säulen der GAP enthalten. Dadurch würde der Rechtsrahmen vereinfacht und gleichzeitig sichergestellt, dass die Grundprinzipien der GAP eingehalten werden. Insbesondere im Bereich der Umwelt- und Klimaziele dürfte ein einziges Instrument (die Agrarumwelt- und Klimaaktionen) anstelle der derzeitigen Öko-Regelungen und Agrarumwelt- und Klimaverpflichtungen die Programmplanung und Überwachung erleichtern und gleichzeitig ein flexibleres Spektrum an Optionen zur Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte bieten. Der vorgeschlagene vereinfachte Rahmen verbessert die Umsetzung, indem er gezieltere Anforderungen auf EU-Ebene mit stärkeren Anreizen für Landwirtinnen und Landwirte verbindet, umweltfreundliche Verfahren anzuwenden. Darüber hinaus würde die neue MFR-Struktur den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bieten, um integrierte und kohärente Ansätze zu entwickeln, die auf die nationalen und regionalen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Die Pläne für nationale und regionale Partnerschaft (NRP-Pläne) fördern Synergien zwischen verschiedenen Politikbereichen der EU, insbesondere zwischen der Kohäsionspolitik und der Agrarpolitik, und unterstützen so einen ganzheitlichen Ansatz für die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums. Was die Bedenken hinsichtlich der Höhe der Finanzierung betrifft, so werden mit dem vorgeschlagenen MFR Mindestzuweisungen und zweckgebundene Mittelzuweisungen eingeführt, um Stabilität und Vorhersehbarkeit zu gewährleisten. Unter anderem sind in diesen Bestimmungen Mittel für weniger entwickelte Regionen und eine Zweckbindung von 293,7 Mrd. EUR für die Einkommensstützung im Rahmen der GAP vorgesehen, was die wichtige Rolle der Landwirtinnen und Landwirte bei der Gewährleistung der europäischen Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität verdeutlicht. Über den garantierten zweckgebundenen Mindestbetrag für die GAP hinaus werden die Mitgliedstaaten auch auf die nicht zweckgebundenen Mittel im Rahmen des NRPP in Höhe von insgesamt 453 Mrd. EUR zur Finanzierung der GAP-Prioritäten zurückgreifen können. Dieser Ansatz ermöglicht es den Mitgliedstaaten, die GAP an die besonderen Bedürfnisse ihrer Landwirtinnen und Landwirte und der ländlichen Gemeinschaften anzupassen. Was ländliche Gebiete anbetrifft, wurde im Rahmen der Gespräche zwischen den Präsidenten der drei EU-Organe ein Ziel von 10 % für den ländlichen Raum vorgeschlagen, um die Verpflichtung zu untermauern, ländliche Gebiete stärker zu unterstützen. Darüber hinaus hat Präsidentin von der Leyen vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten ab 2028 Zugang zu bis zu zwei Dritteln eines Flexibilitätsbetrags haben sollen, der normalerweise für die Halbzeitüberprüfung reserviert ist, um weitere Mittel für die Bedürfnisse der Landwirtinnen und Landwirte und der ländlichen Gemeinschaften verfügbar zu machen. Der vorgeschlagene Rahmen umfasst auch ein einheitliches Sicherheitsnetz in Höhe von 6,3 Mrd. EUR zum Ausgleich von zu Drucksache 458/25 Beschluss (2) - 2 - Marktstörungen. Um sicherzustellen, dass die Union ihre Ziele trotz unerwarteter Inflationsschwankungen konsequent erreichen kann, wird schließlich ein Haushaltsmechanismus („Deflator“) in den MFR aufgenommen, um die Finanzierung anzupassen, sollte die Inflation über 3 % steigen oder unter 1 % fallen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die landwirtschaftliche Förderung unabhängig von der Betriebsgröße erfolgen und landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Regionen weiterhin gefördert werden sollten. In diesem Zusammenhang ist die Kommission der Auffassung, dass die GAP gezielter zum Einsatz kommen muss, indem die Einkommensstützung auf diejenigen Empfänger ausgerichtet wird, die sie am dringendsten benötigen, wobei Kleinerzeugern, Frauen, Junglandwirten und Neueinsteigern sowie Landwirten in Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist. Die ungleiche Verteilung der Direktzahlungen wird regelmäßig kritisiert und lässt sich nur schwer mit Wirtschaftsdaten rechtfertigen. Derzeit erhalten weniger als 5 % der Landwirtinnen und Landwirte etwa 50 % der Mittel für Direktzahlungen. Die Deckelung würde weniger als 1 % der landwirtschaftlichen Betriebe in der EU betreffen, und diese Betriebe verfügen im Allgemeinen auch ohne Unterstützung über hohe Einkommen und profitieren außerdem von Größenvorteilen. Daher muss dieses Ungleichgewicht dringend angegangen werden. Alle landwirtschaftlichen Betriebe würden unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Größe weiterhin von den anderen GAP-Instrumenten wie Investitionen, Agrarumweltmaßnahmen, gekoppelte Einkommensstützung usw. profitieren. Der Bundesrat befürchtet, dass die Verwaltungs- und Koordinierungskosten für die NRP- Pläne im Vergleich zur bisherigen Praxis erheblich steigen werden. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Einführung der NRP-Pläne die bestehenden Zuständigkeiten für Verwaltung und Management von GAP-Interventionen nicht grundlegend ändern würde. Der vorgeschlagene Rahmen baut weitgehend auf bestehenden Programmplanungs- und Governance-Strukturen auf. Durch die Zusammenführung zuvor getrennter Finanzierungsströme in einem einzigen Rahmen dürften Doppelarbeit verringert und Kohärenz und Synergien verbessert werden. Der anfängliche Koordinierungsaufwand wäre daher befristet und verhältnismäßig und würde mittelfristig durch eine Senkung der Planungskosten ausgeglichen. Was die Programmplanung und Umsetzung betrifft, so baut die vorgeschlagene neue GAP im Rahmen der NRP-Pläne auf den Erfahrungen der derzeitigen GAP auf, in der die regional strukturierten Mitgliedstaaten zahlreiche Maßnahmen auch weiterhin auf regionaler Ebene umsetzen. Die Bündelung verschiedener Instrumente für ländliche Gebiete in einem NRP-Plan mit der Möglichkeit, regionale Kapitel aufzunehmen, dürfte Potenzial für größere Synergien und eine straffere Programmplanung und Umsetzung von Maßnahmen für die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums liefern. Die Kommission bekennt sich zu den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit und wird weiterhin mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die Anforderungen möglichst zu straffen, unnötige Doppelarbeit zu vermeiden und die Weiterverwendung vorhandener nationaler Daten zu maximieren. zu Drucksache 458/25 Beschluss (2)- 3 - Der Bundesrat sieht die verpflichtende Einführung eines leistungsbasierten Ansatzes sehr kritisch. Aus Sicht der Kommission steht der vorgeschlagene leistungsbasierte Ansatz im Einklang mit dem bereits bestehenden Leistungsrahmen für die derzeitigen GAP- Strategiepläne, der sich bislang als wirksames Instrument zur Steuerung der GAP- Ausgaben erwiesen hat. Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den vorstehenden Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen. Mit freundlichen Grüßen Maroš ŠEFČOVIČ Christophe Hansen Mitglied der Kommission Mitglied der Kommission zu Drucksache 458/25 Beschluss (2) - 4 -

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