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Schriftliche Frage 17 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Welche Gesamtkosten veranschlagt die Bundesregierung nach aktuellem Stand für die Erweiterung des Bundeskanzleramts sowie für laufende und g…

dip / schriftliche_frage 07.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 17 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Welche Gesamtkosten veranschlagt die Bundesregierung nach aktuellem Stand für die Erweiterung des Bundeskanzleramts sowie für laufende und g… Frage 17 (Tobias Matthias Peterka, AfD): Welche Gesamtkosten veranschlagt die Bundesregierung nach aktuellem Stand für die Erweiterung des Bundeskanzleramts sowie für laufende und geplante Neu-, Erweiterungs- und Sanierungsbauten der Bundesministerien insgesamt, und plant sie angesichts der angespannten Haushaltslage Einsparungen oder Verschiebungen bei diesen Bauvorhaben, und wenn ja, in welchem Umfang (vgl. https://kontrafunk.radio/de/sendun g-nachhoeren/politik-und-zeitgeschehen/kontrafu nk-aktuell/kontrafunk-aktuell-vom-21-juli-2026, abgerufen am 24. Juli 2026)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 31. Juli 2026: Die prognostizierten Gesamtkosten für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes liegen weiterhin bei 777 Mio. Euro und für die in Realisierung befindlichen Bauprojekte für die Bundesministerien entsprechend derzeitigem Planungsstand bei rd. 1,597 Mrd. Euro. Einsparmaßnahmen werden kontinuierlich geprüft und wo möglich umgesetzt. Weitere Bau- und Sanierungsmaßnahmen für die Bundesregierung befinden sich noch im Planungsstadium, ohne dass eine Entscheidung zu deren Durchführung getroffen wurde. Daher liegen hierzu insgesamt noch keine belastbaren Kostenangaben vor. Die Bundesregierung richtet ihre Liegenschaften an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit aus. Die in Planung oder im Bau befindlichen Neubauten verfolgen dabei übergeordnet die Ziele der Reduzierung bestehender Anmietungen und der flächeneffizienten, energiesparenden und wirtschaftlichen Unterbringung der Bundeseinrichtungen. Ein wichtiger Baustein besteht darin, die Büroflächen von Bundesbehörden bei Neuunterbringungen und bei Bestandsimmobilien aufgrund der höheren Nutzung mobiler bzw. flexibler Arbeitsformen zu reduzieren. Hierzu hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Reduktion der Flächen bei neuen Bedarfen (unter anderem durch Einführung eines Flächenbudgets) und zur Reduktion der Flächen im Bestand erarbeitet; diese befinden sich bereits in der Umsetzung. Die Bauvorhaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben werden regelmäßig auf zusätzliche Einsparpotenziale mit dem Ziel geprüft, eine nachhaltige Kostensenkung zu erreichen.

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