Geplante und sich in Ausführung befindende Neubau- und Sanierungsprojekte der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/5681)
Text
Geplante und sich in Ausführung befindende Neubau- und Sanierungsprojekte der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/5681)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6249
21. Wahlperiode 01.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Marc Bernhard,
Carolin Bachmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5681 –
Geplante und sich in Ausführung befindende Neubau- und Sanierungsprojekte
der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2023 hat die Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/6308
erfragt, welche Bauprojekte die Bundesregierung plant und welche Kosten
damit verbunden sind. Es stellt sich die Frage, inwieweit die neue
Bundesregierung an diesen Plänen festhält beziehungsweise neue Pläne verfolgt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Beantwortung der folgenden Fragen bezieht sich auf die Neubau- und
Sanierungsmaßnahmen auf Liegenschaften der Bundesregierung im Sinne von
Artikel 62 des Grundgesetzes (Bundeskanzleramt und Bundesministerien).
1. Welche Neubauprojekte befinden sich derzeit in der Planung der
Bundesregierung, und inwieweit unterscheiden sich die Planungen der
Bundesregierung gegebenenfalls von den Planungen der Vorgängerregierungen?
Die entsprechend Leistungsphase 1 der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI) mit aufgestellter Initialer Projektunterlage in Planung
befindlichen Neubauprojekte der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Bei den Neubauprojekten der
Bundesregierung werden die im Jahr 2023 durch das Bundesministerium der
Finanzen erlassenen Vorgaben zur Reduzierung des Flächenbedarfs bei
Bundesbehörden angewandt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. Mai 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Projektbezeichnung Baubeginn Geplante
Fertigstellung
BMLEH Bonn Neubau 2029 2031
BMZ Berlin Neubau (Ersatzunterbringung für Sanierungsobjekt) 2029 2034
Postblock Süd Berlin, ministerielle Nutzung 2028 2034
BERP I (Regierungsflughafen) – Vorbereit. Maßnahmen I 2026 2029
BMVg Weiterentwicklung Bendlerblock Berlin 2030 2036
2. Wann soll bei den in Frage 1 erfragten geplanten Projekten jeweils der
Baubeginn stattfinden, und wann ist die jeweilige Fertigstellung geplant?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Wann fand bei bereits im Bau befindlichen Neubauprojekten der
Baubeginn statt, und wann ist die Beendigung geplant?
Aus nachfolgender Tabelle können Bauprojekte in Ausführung entnommen
werden, für die eine haushaltmäßig anerkannte Entwurfsunterlage Bau oder
eine durch den BImA-Verwaltungsrat anerkannte Finale Projektunterlage
(FPU) vorliegt.
Projektbezeichnung Baubeginn Geplante
Fertigstellung
Haushaltsmäßig anerkannte
Kostenobergrenze in Tsd. EUR
BKAmt
Erweiterungsbau 2023 2028
636.800
Kostenprognose: 777.000
AA Berlin
Kurstraße Erweiterung 2021 2031
128.366
1. Nachtrag: 38.294
2. Nachtrag: 32.082
Gesamt: 198.742
BMUKN Berlin
Erweiterungsbau* 2025 2029 402.219
Postblock Nord Berlin
ministerielle Nutzung
2027
(lfd.
Bauvorbereitung)
2032 Projektkostenziel (PKZ): 673.301
* Das Gebäude wird nicht allein für das BMUKN errichtet, sondern auch für weitere Nutzer, u. a. das Abgeordnetenhaus von Berlin und
weitere Nutzer des Bundes. Die angegebene Summe berücksichtigt die prognostizierte Baupreissteigerung. Risikokosten in Höhe von
35,6 Mio. Euro sind nicht enthalten.
Das PKZ gemäß der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des
Bundes (RBBau) neuer Fassung ist Kommunikationsgrundlage und
maßgebliche Steuerungsgröße der BImA für die Durchführung von Bauaufgaben. Das
PKZ für Bauprojekte wird mit der FPU festgelegt. Angaben zu Projektkosten
sind vor Abschluss der FPU nicht belastbar und werden entsprechend erst mit
Beschluss des Verwaltungsrates zur FPU freigegeben.
4. Welche parlamentarischen Beschlüsse, insbesondere des
Haushaltsausschusses, liegen den Projekten jeweils zugrunde?
Die Baumaßnahme für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes wurde
durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen und ist
im Einzelplan 04 in Kapitel 0412 Titel 712 01 unter Nummer 2 der
Erläuterungen genannt.
Die weiteren Bauprojekte wurden durch das BMF haushaltsmäßig anerkannt
bzw. im Zuge der Reform Bundesbau und der erweiterten Kompetenzen des
BImA-Verwaltungsrates ab Mai 2023 über den Verwaltungsrat beschlossen.
Grundsätzlich gilt für seitens der Nutzer (Ressorts) veranlasste Maßnahmen,
dass vor haushaltsmäßiger Anerkennung bzw. Genehmigung durch den
Verwaltungsrat eine Refinanzierungszusage des Nutzers erforderlich ist. Die
Ermächtigung des Nutzers für die Refinanzierungszusage setzt eine entsprechende Miet-
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt voraus. Insoweit wird auf die
Einzelpläne der betreffenden Nutzer-Ressorts verwiesen.
5. Auf welche Summe belaufen sich die ursprünglich veranschlagten
Honorar- und Baukosten der jeweiligen Neubauprojekte, und welche Kosten
werden aktuell prognostiziert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
6. Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, die Durchführung
geplanter Bauprojekte, die insbesondere durch die Vorgängerregierungen
angestoßen wurden, angesichts der allgemeinen Steigerung der
Baukosten und der Situation des Bundeshaushalts zu überdenken
beziehungsweise Planungen im Sinne kosteneffizienterer Lösungen zu verändern,
und wie begründet sie ihre Aussage?
Die umgesetzten Bauprojekte der Bundesregierung basieren auf einem nach
Maßgabe der RBBau (C.4) unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit durch
die jeweilige Oberste Instanz des Nutzers und das BMF gebilligten Bedarf.
Hinsichtlich des Erweiterungsbaus des Bundeskanzleramtes wird auf die
Antworten zu den Fragen 12 und 13 verwiesen.
7. Welche Sanierungsprojekte der Bundesregierung hinsichtlich der
Liegenschaften des Bundes in Berlin und Bonn befinden sich derzeit in der
Ausführung?
Projektbezeichnung Baubeginn Geplante
Fertigstellung
Haushaltsmäßig anerkannte
Kostenobergrenze in Tsd. EUR
BKAmt
Sanierung des Daches 2024 2027
11.820
1. Nachtrag: 2.540
Gesamt: 14.360
BKAmt
Sanierung Leitungströge in der
Tiefgarage
2025 2026 1.000
AA Berlin
Netzersatzanlage 2024 2030
24.776
1. Nachtrag: 10.139
Gesamt: 34.915
8. Wann fand bei den derzeit laufenden Sanierungsprojekten der Beginn der
Maßnahme statt, und wann ist mit einem Ende zu rechnen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
9. Welche Sanierungsprojekte plant die Bundesregierung hinsichtlich der
Liegenschaften des Bundes in Berlin und Bonn aktuell?
Projektbezeichnung Baubeginn Geplante
Fertigstellung
Haushaltsmäßig anerkannte
Kostenobergrenze in Tsd. EUR
BMWE Berlin – Sanierung u.
Modernisierung Gebäude A–C 2027 2033 44.091
BMAS Berlin – Herrichtung
Taubenstr. 1 2027 2031 91.537
BMZ Bonn – Dachsanierung 2030 2032 FPU liegt noch nicht vor
BMAS Bonn – Sanierung Haus
18, 19, 20 2029 2031 30.328
10. Wann soll bei den geplanten Sanierungsprojekten der Beginn der
Maßnahme stattfinden, und wann ist mit einem Ende zu rechnen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
11. Welche Honorar- und Baukosten wurden jeweils für die bereits
stattfindenden und die geplanten Sanierungsmaßnahmen ursprünglich
veranschlagt und werden aktuell prognostiziert?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 9 verwiesen.
12. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die ursprünglich
veranschlagten Kosten des Erweiterungsbaus des Bundeskanzleramtes weiter steigen
werden, und wie begründet sie ihre Ansicht, und auf welche
Gesamtsumme werden sich die Kosten des Erweiterungsbaus des
Bundeskanzleramtes nach Ansicht der Bundesregierung belaufen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
In den prognostizierten Gesamtbaukosten von 777 Mio. Euro sind mögliche
Baupreissteigerungen bereits berücksichtigt. Kosteneinsparpotentiale werden
im Planungsprozess regelmäßig betrachtet und wenn möglich realisiert.
13. Hält die Bundesregierung an den bisherigen Planungen zur Erweiterung
des Bundeskanzleramtes auch in Detailfragen fest, was beispielsweise
den Bau fünfgeschossiger Wintergärten betrifft, und wie begründet sie
ihre Ansicht?
Der Bedarf für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes besteht
unverändert. Ausschlaggebend ist allein die Anzahl der Beschäftigten, die zum
Bundeskanzleramt gehören und aus arbeitsorganisatorischen Gründen wieder auf einer
Liegenschaft zusammengeführt werden sollen. Planungsänderungen sind im
jetzigen Projektstadium nicht vorgesehen.
14. Welche Projekte im Sinne der „Kunst am Bau“ werden im
Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes umgesetzt, und welche Kosten entstehen
dabei jeweils?
Detaillierte Informationen zu dem abgeschlossenen Verfahren sind der
Homepage des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) unter
folgendem Link zu entnehmen: www.bbr.bund.de/BBR/DE/Wettbewerbe/Kunstwettb
ewerbe/berlin/politik-und-verwaltung/bundeskanzleramt/verfahren.html?templa
teQueryString=BKAmt.
15. Welche Projekte im Sinne der „Kunst am Bau“ werden in den weiteren
Bauprojekten der Bundesregierung jeweils umgesetzt, welche Kosten
entstehen dabei jeweils, und wie hoch ist jeweils der prozentuale Anteil
an den Gesamtkosten?
Projektbezeichnung Budget Kunst am Bau
(KG 640, 751 und 751)
in Euro
Prozentwert
KaB-Budget an den
Gesamtkosten
BMAS Berlin
Herrichtung Taubenstr. 1 647.905 ca. 0,71 Prozent
BMZ Berlin
Neubau (Ersatzunterbringung für Sanierungsobjekt)
PKZ und Kunst am Bau-Kosten liegen noch nicht
abschließend vor
BMLEH Bonn
Neubau
PKZ und Kunst am Bau-Kosten liegen noch nicht
abschließend vor
AA Berlin
Kurstraße Erweiterung 561.880 ca. 0,28 Prozent
BMUKN Berlin
Erweiterungsbau 1.273.739 ca. 0,32 Prozent
Postblock Nord Berlin – Teilprojekt
Neubau für ministerielle Nutzung 1.734.099 ca. 0,26 Prozent
Postblock Süd Berlin – Teilprojekt
Neubau für ministerielle Nutzung PKZ wird noch ermittelt
Die Errechnung der Höhe der Kosten für Kunst am Bau ist durch das BMWSB
in den Verbindlichen Vorgaben zu Kunst am Bau standardisiert vorgegeben
(Stand: 07/2024 – BI5-71017/16#4). Die Kosten müssen in einem
angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Bauaufgabe stehen und liegen je nach
Projektgröße zwischen 0,5 Prozent und max. 1,5 Prozent der Bauwerkskosten (KG
300 + 400 gemäß DIN 276:2018-12); www.fib-bund.de/Inhalt/Leitfaden/Kunst
amBau/2024-07-01_BMWSB_BI5_A3_72_ VerbindlicheVorgaben_Kunst_a
m_Bau.pdf.
16. Nach welchem Verfahren erfolgt die jeweilige Auswahl der „Kunst am
Bau“?
Die Beteiligung bildender Künstlerinnen und Künstler bei Bauaufgaben des
Bundes unterliegt ebenfalls den Verfahrensregeln der o. g. Verbindlichen
Vorgaben zu Kunst am Bau. Die Prüfung und Bewertung einer Bauaufgabe
hinsichtlich ihrer Eignung für Kunst am Bau erfolgt gemeinsam durch die
beauftragte Bauverwaltung, den Bauherrn und den Nutzer. Die Bauverwaltung, der
Bauherr und der Nutzer entscheiden gemeinsam über die Durchführung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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