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Geplante und sich in Ausführung befindende Neubau- und Sanierungsprojekte der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/5681)

dip / drucksache 01.06.2026 · WP 21 · 21/6249 · Antwort · Original ↗

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Geplante und sich in Ausführung befindende Neubau- und Sanierungsprojekte der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/5681) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6249 21. Wahlperiode 01.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5681 – Geplante und sich in Ausführung befindende Neubau- und Sanierungsprojekte der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2023 hat die Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/6308 erfragt, welche Bauprojekte die Bundesregierung plant und welche Kosten damit verbunden sind. Es stellt sich die Frage, inwieweit die neue Bundesregierung an diesen Plänen festhält beziehungsweise neue Pläne verfolgt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beantwortung der folgenden Fragen bezieht sich auf die Neubau- und Sanierungsmaßnahmen auf Liegenschaften der Bundesregierung im Sinne von Artikel 62 des Grundgesetzes (Bundeskanzleramt und Bundesministerien).  1. Welche Neubauprojekte befinden sich derzeit in der Planung der Bundesregierung, und inwieweit unterscheiden sich die Planungen der Bundesregierung gegebenenfalls von den Planungen der Vorgängerregierungen? Die entsprechend Leistungsphase 1 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit aufgestellter Initialer Projektunterlage in Planung befindlichen Neubauprojekte der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Bei den Neubauprojekten der Bundesregierung werden die im Jahr 2023 durch das Bundesministerium der Finanzen erlassenen Vorgaben zur Reduzierung des Flächenbedarfs bei Bundesbehörden angewandt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Projektbezeichnung Baubeginn Geplante Fertigstellung BMLEH Bonn Neubau 2029 2031 BMZ Berlin Neubau (Ersatzunterbringung für Sanierungsobjekt) 2029 2034 Postblock Süd Berlin, ministerielle Nutzung 2028 2034 BERP I (Regierungsflughafen) – Vorbereit. Maßnahmen I 2026 2029 BMVg Weiterentwicklung Bendlerblock Berlin 2030 2036  2. Wann soll bei den in Frage 1 erfragten geplanten Projekten jeweils der Baubeginn stattfinden, und wann ist die jeweilige Fertigstellung geplant? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  3. Wann fand bei bereits im Bau befindlichen Neubauprojekten der Baubeginn statt, und wann ist die Beendigung geplant? Aus nachfolgender Tabelle können Bauprojekte in Ausführung entnommen werden, für die eine haushaltmäßig anerkannte Entwurfsunterlage Bau oder eine durch den BImA-Verwaltungsrat anerkannte Finale Projektunterlage (FPU) vorliegt. Projektbezeichnung Baubeginn Geplante Fertigstellung Haushaltsmäßig anerkannte Kostenobergrenze in Tsd. EUR BKAmt Erweiterungsbau 2023 2028 636.800 Kostenprognose: 777.000 AA Berlin Kurstraße Erweiterung 2021 2031 128.366 1. Nachtrag: 38.294 2. Nachtrag: 32.082 Gesamt: 198.742 BMUKN Berlin Erweiterungsbau* 2025 2029 402.219 Postblock Nord Berlin ministerielle Nutzung 2027 (lfd. Bauvorbereitung) 2032 Projektkostenziel (PKZ): 673.301 * Das Gebäude wird nicht allein für das BMUKN errichtet, sondern auch für weitere Nutzer, u. a. das Abgeordnetenhaus von Berlin und weitere Nutzer des Bundes. Die angegebene Summe berücksichtigt die prognostizierte Baupreissteigerung. Risikokosten in Höhe von 35,6 Mio. Euro sind nicht enthalten. Das PKZ gemäß der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) neuer Fassung ist Kommunikationsgrundlage und maßgebliche Steuerungsgröße der BImA für die Durchführung von Bauaufgaben. Das PKZ für Bauprojekte wird mit der FPU festgelegt. Angaben zu Projektkosten sind vor Abschluss der FPU nicht belastbar und werden entsprechend erst mit Beschluss des Verwaltungsrates zur FPU freigegeben.  4. Welche parlamentarischen Beschlüsse, insbesondere des Haushaltsausschusses, liegen den Projekten jeweils zugrunde? Die Baumaßnahme für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes wurde durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen und ist im Einzelplan 04 in Kapitel 0412 Titel 712 01 unter Nummer 2 der Erläuterungen genannt. Die weiteren Bauprojekte wurden durch das BMF haushaltsmäßig anerkannt bzw. im Zuge der Reform Bundesbau und der erweiterten Kompetenzen des BImA-Verwaltungsrates ab Mai 2023 über den Verwaltungsrat beschlossen. Grundsätzlich gilt für seitens der Nutzer (Ressorts) veranlasste Maßnahmen, dass vor haushaltsmäßiger Anerkennung bzw. Genehmigung durch den Verwaltungsrat eine Refinanzierungszusage des Nutzers erforderlich ist. Die Ermächtigung des Nutzers für die Refinanzierungszusage setzt eine entsprechende Miet- Verpflichtungsermächtigung im Haushalt voraus. Insoweit wird auf die Einzelpläne der betreffenden Nutzer-Ressorts verwiesen.  5. Auf welche Summe belaufen sich die ursprünglich veranschlagten Honorar- und Baukosten der jeweiligen Neubauprojekte, und welche Kosten werden aktuell prognostiziert? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.  6. Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, die Durchführung geplanter Bauprojekte, die insbesondere durch die Vorgängerregierungen angestoßen wurden, angesichts der allgemeinen Steigerung der Baukosten und der Situation des Bundeshaushalts zu überdenken beziehungsweise Planungen im Sinne kosteneffizienterer Lösungen zu verändern, und wie begründet sie ihre Aussage? Die umgesetzten Bauprojekte der Bundesregierung basieren auf einem nach Maßgabe der RBBau (C.4) unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit durch die jeweilige Oberste Instanz des Nutzers und das BMF gebilligten Bedarf. Hinsichtlich des Erweiterungsbaus des Bundeskanzleramtes wird auf die Antworten zu den Fragen 12 und 13 verwiesen.  7. Welche Sanierungsprojekte der Bundesregierung hinsichtlich der Liegenschaften des Bundes in Berlin und Bonn befinden sich derzeit in der Ausführung? Projektbezeichnung Baubeginn Geplante Fertigstellung Haushaltsmäßig anerkannte Kostenobergrenze in Tsd. EUR BKAmt Sanierung des Daches 2024 2027 11.820 1. Nachtrag: 2.540 Gesamt: 14.360 BKAmt Sanierung Leitungströge in der Tiefgarage 2025 2026 1.000 AA Berlin Netzersatzanlage 2024 2030 24.776 1. Nachtrag: 10.139 Gesamt: 34.915  8. Wann fand bei den derzeit laufenden Sanierungsprojekten der Beginn der Maßnahme statt, und wann ist mit einem Ende zu rechnen? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.  9. Welche Sanierungsprojekte plant die Bundesregierung hinsichtlich der Liegenschaften des Bundes in Berlin und Bonn aktuell? Projektbezeichnung Baubeginn Geplante Fertigstellung Haushaltsmäßig anerkannte Kostenobergrenze in Tsd. EUR BMWE Berlin – Sanierung u. Modernisierung Gebäude A–C 2027 2033 44.091 BMAS Berlin – Herrichtung Taubenstr. 1 2027 2031 91.537 BMZ Bonn – Dachsanierung 2030 2032 FPU liegt noch nicht vor BMAS Bonn – Sanierung Haus 18, 19, 20 2029 2031 30.328 10. Wann soll bei den geplanten Sanierungsprojekten der Beginn der Maßnahme stattfinden, und wann ist mit einem Ende zu rechnen? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Welche Honorar- und Baukosten wurden jeweils für die bereits stattfindenden und die geplanten Sanierungsmaßnahmen ursprünglich veranschlagt und werden aktuell prognostiziert? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 9 verwiesen. 12. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die ursprünglich veranschlagten Kosten des Erweiterungsbaus des Bundeskanzleramtes weiter steigen werden, und wie begründet sie ihre Ansicht, und auf welche Gesamtsumme werden sich die Kosten des Erweiterungsbaus des Bundeskanzleramtes nach Ansicht der Bundesregierung belaufen? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. In den prognostizierten Gesamtbaukosten von 777 Mio. Euro sind mögliche Baupreissteigerungen bereits berücksichtigt. Kosteneinsparpotentiale werden im Planungsprozess regelmäßig betrachtet und wenn möglich realisiert. 13. Hält die Bundesregierung an den bisherigen Planungen zur Erweiterung des Bundeskanzleramtes auch in Detailfragen fest, was beispielsweise den Bau fünfgeschossiger Wintergärten betrifft, und wie begründet sie ihre Ansicht? Der Bedarf für den Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes besteht unverändert. Ausschlaggebend ist allein die Anzahl der Beschäftigten, die zum Bundeskanzleramt gehören und aus arbeitsorganisatorischen Gründen wieder auf einer Liegenschaft zusammengeführt werden sollen. Planungsänderungen sind im jetzigen Projektstadium nicht vorgesehen. 14. Welche Projekte im Sinne der „Kunst am Bau“ werden im Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes umgesetzt, und welche Kosten entstehen dabei jeweils? Detaillierte Informationen zu dem abgeschlossenen Verfahren sind der Homepage des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) unter folgendem Link zu entnehmen: www.bbr.bund.de/BBR/DE/Wettbewerbe/Kunstwettb ewerbe/berlin/politik-und-verwaltung/bundeskanzleramt/verfahren.html?templa teQueryString=BKAmt. 15. Welche Projekte im Sinne der „Kunst am Bau“ werden in den weiteren Bauprojekten der Bundesregierung jeweils umgesetzt, welche Kosten entstehen dabei jeweils, und wie hoch ist jeweils der prozentuale Anteil an den Gesamtkosten? Projektbezeichnung Budget Kunst am Bau (KG 640, 751 und 751) in Euro Prozentwert KaB-Budget an den Gesamtkosten BMAS Berlin Herrichtung Taubenstr. 1 647.905 ca. 0,71 Prozent BMZ Berlin Neubau (Ersatzunterbringung für Sanierungsobjekt) PKZ und Kunst am Bau-Kosten liegen noch nicht abschließend vor BMLEH Bonn Neubau PKZ und Kunst am Bau-Kosten liegen noch nicht abschließend vor AA Berlin Kurstraße Erweiterung 561.880 ca. 0,28 Prozent BMUKN Berlin Erweiterungsbau 1.273.739 ca. 0,32 Prozent Postblock Nord Berlin – Teilprojekt Neubau für ministerielle Nutzung 1.734.099 ca. 0,26 Prozent Postblock Süd Berlin – Teilprojekt Neubau für ministerielle Nutzung PKZ wird noch ermittelt Die Errechnung der Höhe der Kosten für Kunst am Bau ist durch das BMWSB in den Verbindlichen Vorgaben zu Kunst am Bau standardisiert vorgegeben (Stand: 07/2024 – BI5-71017/16#4). Die Kosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Bauaufgabe stehen und liegen je nach Projektgröße zwischen 0,5 Prozent und max. 1,5 Prozent der Bauwerkskosten (KG 300 + 400 gemäß DIN 276:2018-12); www.fib-bund.de/Inhalt/Leitfaden/Kunst amBau/2024-07-01_BMWSB_BI5_A3_72_ VerbindlicheVorgaben_Kunst_a m_Bau.pdf. 16. Nach welchem Verfahren erfolgt die jeweilige Auswahl der „Kunst am Bau“? Die Beteiligung bildender Künstlerinnen und Künstler bei Bauaufgaben des Bundes unterliegt ebenfalls den Verfahrensregeln der o. g. Verbindlichen Vorgaben zu Kunst am Bau. Die Prüfung und Bewertung einer Bauaufgabe hinsichtlich ihrer Eignung für Kunst am Bau erfolgt gemeinsam durch die beauftragte Bauverwaltung, den Bauherrn und den Nutzer. Die Bauverwaltung, der Bauherr und der Nutzer entscheiden gemeinsam über die Durchführung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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