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Neubaumoratorium für Regierungsbauten - Bundeshaushalt entlasten und Flächenbedarf kritisch überprüfen

dip / drucksache 22.09.2026 · WP 21 · 21/8132 · Antrag · Original ↗

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Neubaumoratorium für Regierungsbauten - Bundeshaushalt entlasten und Flächenbedarf kritisch überprüfen Deutscher Bundestag Drucksache 21/8132 21. Wahlperiode 22.09.2026 Antrag der Abgeordneten Stephan Brandner, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Sebastian Münzenmaier, Olaf Hilmer, Volker Scheurell, Otto Strauß, Bastian Treuheit, René Bochmann, Dr. Paul Schmidt, Adam Balten, Dr. Christina Baum, Dr. Christoph Birghan, Dr. Michael Blos, René Bochmann, Thomas Dietz, Tobias Ebenberger, Stefan Henze, Karsten Hilse, Steffen Janich, Dr. Michael Kaufmann, Heinrich Koch, Achim Köhler, Knuth Meyer-Soltau, Gerold Otten, Dr. Rainer Rothfuß, Manfred Schiller, Dr. Paul Schmidt, Sven Wendorf, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD Neubaumoratorium für Regierungsbauten – Bundeshaushalt entlasten und Flächenbedarf kritisch überprüfen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1. Der Bund steht angesichts der angespannten Haushaltslage, steigender Baukosten und wachsender Zins- und Sozialausgaben in der Pflicht, geplante Hochbaumaßnahmen besonders kritisch auf ihre Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Priorität zu überprüfen. 2. Nach Angaben der Bundesregierung befinden sich mehrere Neubauprojekte auf Liegenschaften der Bundesregierung noch in der Planung beziehungsweise vor dem eigentlichen Baubeginn. 3. Gerade bei noch nicht begonnenen Neubauprojekten besteht die Möglichkeit, Fehlentwicklungen frühzeitig zu korrigieren, Kostensteigerungen zu vermeiden und staatliche Ausgaben auf zwingend erforderliche Aufgaben zu beschränken. 4. Vorhandene Raumkapazitäten, Digitalisierung, flexible Arbeitsplatzmodelle, ressortübergreifende Nutzungskonzepte sowie eine Rückführung von Aufgaben in bestehende Strukturen sind vorrangig zu prüfen, um Baumaßnahmen, die mit enormen Kosten verbunden sind, nicht durchführen zu müssen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. sämtliche noch nicht begonnenen Neubauprojekte des Bundes auf Liegenschaften der Bundesregierung nicht weiterzuverfolgen, soweit für diese noch kein tatsächlicher Baubeginn erfolgt ist; V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 2. keine weiteren haushaltswirksamen Verpflichtungen, Planungsfreigaben oder Mittelbindungen für noch nicht begonnene Neubauprojekte des Bundes einzugehen, sofern diese nicht zwingend sicherheitsrelevant oder unabweisbar notwendig sind; 3. für jedes noch nicht begonnene Neubauprojekt eine Wirtschaftlichkeits-, Bedarfs- und Alternativenprüfung vorzulegen, die insbesondere folgende Punkte umfasst: a) Nutzung vorhandener Bundesliegenschaften, b) ressortübergreifende gemeinsame Nutzung von Büroflächen, c) Reduzierung des Flächenbedarfs durch Heimarbeit, flexible Arbeitsplatzmodelle und Personalreduktion, d) Verzicht auf repräsentative oder nicht zwingend erforderliche Gebäudeteile, e) Anmietung statt Neubau, soweit wirtschaftlicher, f) organisatorische Maßnahmen zur Verringerung des Personal- und Flächenbedarfs; 4. den Personal- und Flächenaufwuchs im Bundeskanzleramt und in den Bundesministerien kritisch zu überprüfen und dem Bundestag ein Konzept vorzulegen, das anstatt von Stellenaufwüchsen ein Stellenabbau realisiert wird; 5. sicherzustellen, dass bei bereits begonnenen Bauprojekten alle Einsparpotentiale ausgeschöpft, nicht zwingend erforderliche Ausstattungs- und Repräsentationselemente gestrichen und Kostensteigerungen dem Haushaltsausschuss unverzüglich offengelegt werden; 6. bei allen laufenden und künftigen Bauvorhaben des Bundes die Ausgaben für „Kunst am Bau“ sowie sonstige nicht funktional erforderliche Zusatzkosten auf das rechtlich zwingend gebotene Mindestmaß zu begrenzen. Berlin, den 22. September 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Die Bau- und Planungspolitik des Bundes muss sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Staates und an den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit orientieren. Angesichts der angespannten Haushaltslage, stark gestiegener Baukosten und zahlreicher konkurrierender Ausgabenprioritäten ist es nicht vertretbar, umfangreiche Neubauprojekte der Bundesregierung unvermindert fortzuführen, wenn deren tatsächlicher Baubeginn noch nicht erfolgt ist. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD zu geplanten und sich in Ausführung befindlichen Neubau- und Sanierungsprojekten der Bundesregierung zeigt, dass sich mehrere Neubauprojekte noch in der Planung befinden beziehungsweise erst in den kommenden Jahren beginnen sollen (BT- Drucksache 21/5681). Dazu zählt unter anderem der Ersatzneubau des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat am Dienstsitz Bonn, der Ersatzneubau des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Berlin und der Postblock Süd Berlin für den unter anderem die ministerielle Nutzung vorgesehen ist. Bei solchen Vorhaben, bei denen ein Baubeginn noch nicht vorgenommen wurde, besteht noch die Möglichkeit, planerische Fehlentwicklungen zu korrigieren und den Bundeshaushalt vor langfristigen Mehrbelastungen zu schützen. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Der Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes verdeutlicht exemplarisch die Kostenproblematik staatlicher Großbauprojekte. Der Anbau an das Bundeskanzleramt soll 400 neue Büros beinhalten, untergebracht in einem halbrunden Gebäude mit sechs Stockwerken (https://www.bundeskanzler.de/bk-de/kanzleramt/erweiterungsbau). Als Grund für die Notwendigkeit eines solchen Anbaus gibt die Bundesregierung an, dass die Anzahl der Mitarbeiter im Kanzleramt sich stark erhöht hätte. So sei neben dem Aufgabenspektrum auch die Anzahl der Beschäftigten von 410 auf aktuell 750 Personen angewachsen. Die Bundesregierung gibt an, dass die Kosten des Neubaus gegenwärtig auf 777 Millionen Euro geschätzt werden. Pro Quadratmeter seien für den Anbau Kosten in Höhe von 27.650 Euro kalkuliert worden (https://www.bundeskanzler.de/bk-de/aktuelles/groesserer-regierungssitz-1799034). Fraglich ist, wie der massive Anstieg der Anzahl der Mitarbeiter überhaupt zu Stande kommen konnte, der zur Notwendigkeit eines Neubaus von 400 Büros führte. Die Bundesregierung erklärt diesbezüglich, dass „in jeder Legislaturperiode (…) zusätzliche Aufgaben, die aufgrund ihrer besonderen politischen Bedeutung unmittelbar vom Bundeskanzleramt gesteuert werden“ (https://www.bundeskanzler.de/bk-de/groesserer-regierungssitz- 1799034) hinzukämen. Als Themen werden hier etwa Pandemie, Energiewende, Finanzkrise, Flüchtlingskrise, Bekämpfung von Cyberkriminalität, Brexit und Digitalisierung genannt. Hierfür müssten laut Bundesregierung die erforderlichen infrastrukturellen Voraussetzungen vorhanden sein. Dabei verkennt die Bundesregierung völlig, dass zwar eine Schwerpunktsetzung jeder Regierung zu neuen Aufgaben für die Mitarbeiter des Kanzleramts führen kann, gleichzeitig aber andere Schwerpunkte wegfallen und somit der Mitarbeiterstab mitnichten immer weiter wachsen muss. Zudem handelt es sich bei dem geplanten Anbau mitnichten um einen nüchternen Zweckbau: so sind im Erweiterungsbau neun fünfgeschossige Wintergärten geplant. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass diese unnötig die Kubatur erhöhen und keinen Mehrwert bieten, der den hohen Aufwand auch im Betrieb rechtfertigen würde. Durch einen Wegfall allein dieser Wintergärten ließen sich laut Bundesrechnungshof 14 Millionen Euro sparen (https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2020/erweiterungsbau-bundeskanz- leramt-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Die Planung des Erweiterungsbaus wurde jedoch laut Auskunft der Bundesregierung aus „urheberrechtlichen Gründen an die Architekten des bestehenden Kanzleramtsgebäudes vergeben. Im Kontext der städtebaulichen Figur „Band des Bundes“ ist eine direkte Bezugnahme und Weiterführung der Architektur des Bestandsgebäudes bis hin zur Materialität gestalterischer Leitgedanke der Architekten – diese Konzeption umfasst insbesondere auch das sich regelmäßig wiederholende, die Gesamtkubatur gliedernde Element des Wintergartens bis hin zu seiner Ausprägung durch großflächige Glasfassaden mit einer hohen Transparenz“ (vgl. www.bundeskanzler.de/bk-de/aktuelles/groesserer-regierungssitz-1799034). Auf Nachfrage gibt die Bundesregierung an, dass die Wintergärten als die thermische Gebäudehülle des Bürogebäudes und als energetischer Pufferspeicher dienen sollen. Aufgrund der Errichtung auf der unmittelbaren Grundstücksgrenze und Nähe zur angrenzenden Wohnbebauung muss laut Auskunft der Bundesregierung für den Erweiterungsbau aus Sicherheitsgründen ein Abstrahlschutz gewährleistet werden (vgl. Drs. 19/24271). Die Bundesregierung ignoriert bisher jede Kritik seitens der Öffentlichkeit und des Bundesrechnungshofes und hält Einsparungen für schlicht unmöglich. Darüber hinaus hatte der Bundesrechnungshof kritisiert, dass der Neubau zu groß sei und ein Überhang von 266 Büroarbeitsplätzen bestehe. In seinem Bericht forderte der Rechnungshof daher, das Kanzleramt solle die überflüssigen Arbeitsplätze aus dem Anbau an Beschäftigte anderer Geschäftsbereiche vergeben, etwa an Mitarbeiter des Familienministeriums (https://www.spiegel.de/politik/deutsch- land/bundesrechnungshof-kritisiert-ausbau-des-kanzleramts-395-neue-bueros-a-1ca9ca7d-5f6f-423e-b8a2- f292b0f5ffb8). Ein Stopp des Baus des Kanzleramtes ist aufgrund der bereits getätigten Ausgaben nicht mehr möglich. Daher muss bei weiteren Neubauprojekten konsequent vorgegangen werden. Der Bund darf steigenden Personal- und Flächenbedarf nicht reflexartig durch Neubauten beantworten. Vielmehr sind zunächst organisatorische und digitale Alternativen auszuschöpfen. Dazu gehören Heimarbeitslösungen, flexible Arbeitsplatzkonzepte, die bessere Auslastung vorhandener Liegenschaften, ressortübergreifende Nutzungskonzepte sowie eine kritische Überprüfung des Personalaufwuchses in der Bundesregierung. Aufgaben, die sachlich in den Zuständigkeitsbereich einzelner Ressorts fallen, sollten nicht dauerhaft in zentralen Strukturen gebündelt werden, wenn dadurch zusätzliche Flächen- und Baukosten entstehen. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Auch repräsentative, gestalterische oder nicht zwingend funktionsnotwendige Bestandteile von Bauvorhaben sind kritisch zu überprüfen. In Zeiten knapper Haushaltsmittel muss der Zweckbau Vorrang vor Repräsentationsarchitektur haben. Dies gilt auch für Zusatzkosten wie „Kunst am Bau“, soweit hierfür Spielräume bestehen. Der Deutsche Bundestag muss als Haushaltsgesetzgeber sicherstellen, dass noch nicht begonnene Neubauprojekte des Bundes nicht automatisch fortgeführt werden, nur weil sie in früheren Legislaturperioden geplant oder angestoßen wurden. Erforderlich ist vielmehr ein Moratorium für solche Vorhaben, verbunden mit einer umfassenden Bedarfs-, Wirtschaftlichkeits- und Alternativenprüfung. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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