Neubaumoratorium für Regierungsbauten - Bundeshaushalt entlasten und Flächenbedarf kritisch überprüfen
Text
Neubaumoratorium für Regierungsbauten - Bundeshaushalt entlasten und Flächenbedarf kritisch überprüfen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8132
21. Wahlperiode 22.09.2026
Antrag
der Abgeordneten Stephan Brandner, Marc Bernhard, Carolin Bachmann,
Sebastian Münzenmaier, Olaf Hilmer, Volker Scheurell, Otto Strauß, Bastian
Treuheit, René Bochmann, Dr. Paul Schmidt, Adam Balten, Dr. Christina Baum,
Dr. Christoph Birghan, Dr. Michael Blos, René Bochmann, Thomas Dietz, Tobias
Ebenberger, Stefan Henze, Karsten Hilse, Steffen Janich, Dr. Michael Kaufmann,
Heinrich Koch, Achim Köhler, Knuth Meyer-Soltau, Gerold Otten, Dr. Rainer
Rothfuß, Manfred Schiller, Dr. Paul Schmidt, Sven Wendorf, Wolfgang Wiehle und
der Fraktion der AfD
Neubaumoratorium für Regierungsbauten – Bundeshaushalt entlasten und
Flächenbedarf kritisch überprüfen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Der Bund steht angesichts der angespannten Haushaltslage, steigender
Baukosten und wachsender Zins- und Sozialausgaben in der Pflicht, geplante
Hochbaumaßnahmen besonders kritisch auf ihre Notwendigkeit,
Wirtschaftlichkeit und Priorität zu überprüfen.
2. Nach Angaben der Bundesregierung befinden sich mehrere Neubauprojekte
auf Liegenschaften der Bundesregierung noch in der Planung
beziehungsweise vor dem eigentlichen Baubeginn.
3. Gerade bei noch nicht begonnenen Neubauprojekten besteht die Möglichkeit,
Fehlentwicklungen frühzeitig zu korrigieren, Kostensteigerungen zu
vermeiden und staatliche Ausgaben auf zwingend erforderliche Aufgaben zu
beschränken.
4. Vorhandene Raumkapazitäten, Digitalisierung, flexible Arbeitsplatzmodelle,
ressortübergreifende Nutzungskonzepte sowie eine Rückführung von
Aufgaben in bestehende Strukturen sind vorrangig zu prüfen, um Baumaßnahmen,
die mit enormen Kosten verbunden sind, nicht durchführen zu müssen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sämtliche noch nicht begonnenen Neubauprojekte des Bundes auf
Liegenschaften der Bundesregierung nicht weiterzuverfolgen, soweit für diese noch
kein tatsächlicher Baubeginn erfolgt ist;
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
2. keine weiteren haushaltswirksamen Verpflichtungen, Planungsfreigaben oder
Mittelbindungen für noch nicht begonnene Neubauprojekte des Bundes
einzugehen, sofern diese nicht zwingend sicherheitsrelevant oder unabweisbar
notwendig sind;
3. für jedes noch nicht begonnene Neubauprojekt eine Wirtschaftlichkeits-,
Bedarfs- und Alternativenprüfung vorzulegen, die insbesondere folgende
Punkte umfasst:
a) Nutzung vorhandener Bundesliegenschaften,
b) ressortübergreifende gemeinsame Nutzung von Büroflächen,
c) Reduzierung des Flächenbedarfs durch Heimarbeit, flexible
Arbeitsplatzmodelle und Personalreduktion,
d) Verzicht auf repräsentative oder nicht zwingend erforderliche
Gebäudeteile,
e) Anmietung statt Neubau, soweit wirtschaftlicher,
f) organisatorische Maßnahmen zur Verringerung des Personal- und
Flächenbedarfs;
4. den Personal- und Flächenaufwuchs im Bundeskanzleramt und in den
Bundesministerien kritisch zu überprüfen und dem Bundestag ein Konzept
vorzulegen, das anstatt von Stellenaufwüchsen ein Stellenabbau realisiert wird;
5. sicherzustellen, dass bei bereits begonnenen Bauprojekten alle
Einsparpotentiale ausgeschöpft, nicht zwingend erforderliche Ausstattungs- und
Repräsentationselemente gestrichen und Kostensteigerungen dem Haushaltsausschuss
unverzüglich offengelegt werden;
6. bei allen laufenden und künftigen Bauvorhaben des Bundes die Ausgaben für
„Kunst am Bau“ sowie sonstige nicht funktional erforderliche Zusatzkosten
auf das rechtlich zwingend gebotene Mindestmaß zu begrenzen.
Berlin, den 22. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Die Bau- und Planungspolitik des Bundes muss sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Staates und an den
Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit orientieren. Angesichts der angespannten Haushaltslage,
stark gestiegener Baukosten und zahlreicher konkurrierender Ausgabenprioritäten ist es nicht vertretbar,
umfangreiche Neubauprojekte der Bundesregierung unvermindert fortzuführen, wenn deren tatsächlicher Baubeginn
noch nicht erfolgt ist.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD zu geplanten und sich in
Ausführung befindlichen Neubau- und Sanierungsprojekten der Bundesregierung zeigt, dass sich mehrere
Neubauprojekte noch in der Planung befinden beziehungsweise erst in den kommenden Jahren beginnen sollen (BT-
Drucksache 21/5681). Dazu zählt unter anderem der Ersatzneubau des Bundesministeriums für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat am Dienstsitz Bonn, der Ersatzneubau des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung in Berlin und der Postblock Süd Berlin für den unter anderem die ministerielle Nutzung
vorgesehen ist.
Bei solchen Vorhaben, bei denen ein Baubeginn noch nicht vorgenommen wurde, besteht noch die Möglichkeit,
planerische Fehlentwicklungen zu korrigieren und den Bundeshaushalt vor langfristigen Mehrbelastungen zu
schützen.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Der Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes verdeutlicht exemplarisch die Kostenproblematik staatlicher
Großbauprojekte.
Der Anbau an das Bundeskanzleramt soll 400 neue Büros beinhalten, untergebracht in einem halbrunden Gebäude
mit sechs Stockwerken (https://www.bundeskanzler.de/bk-de/kanzleramt/erweiterungsbau). Als Grund für die
Notwendigkeit eines solchen Anbaus gibt die Bundesregierung an, dass die Anzahl der Mitarbeiter im Kanzleramt
sich stark erhöht hätte. So sei neben dem Aufgabenspektrum auch die Anzahl der Beschäftigten von 410 auf
aktuell 750 Personen angewachsen. Die Bundesregierung gibt an, dass die Kosten des Neubaus gegenwärtig auf
777 Millionen Euro geschätzt werden. Pro Quadratmeter seien für den Anbau Kosten in Höhe von 27.650 Euro
kalkuliert worden (https://www.bundeskanzler.de/bk-de/aktuelles/groesserer-regierungssitz-1799034).
Fraglich ist, wie der massive Anstieg der Anzahl der Mitarbeiter überhaupt zu Stande kommen konnte, der zur
Notwendigkeit eines Neubaus von 400 Büros führte. Die Bundesregierung erklärt diesbezüglich, dass „in jeder
Legislaturperiode (…) zusätzliche Aufgaben, die aufgrund ihrer besonderen politischen Bedeutung unmittelbar
vom Bundeskanzleramt gesteuert werden“ (https://www.bundeskanzler.de/bk-de/groesserer-regierungssitz-
1799034) hinzukämen. Als Themen werden hier etwa Pandemie, Energiewende, Finanzkrise, Flüchtlingskrise,
Bekämpfung von Cyberkriminalität, Brexit und Digitalisierung genannt. Hierfür müssten laut Bundesregierung
die erforderlichen infrastrukturellen Voraussetzungen vorhanden sein. Dabei verkennt die Bundesregierung
völlig, dass zwar eine Schwerpunktsetzung jeder Regierung zu neuen Aufgaben für die Mitarbeiter des Kanzleramts
führen kann, gleichzeitig aber andere Schwerpunkte wegfallen und somit der Mitarbeiterstab mitnichten immer
weiter wachsen muss.
Zudem handelt es sich bei dem geplanten Anbau mitnichten um einen nüchternen Zweckbau: so sind im
Erweiterungsbau neun fünfgeschossige Wintergärten geplant. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass diese unnötig
die Kubatur erhöhen und keinen Mehrwert bieten, der den hohen Aufwand auch im Betrieb rechtfertigen würde.
Durch einen Wegfall allein dieser Wintergärten ließen sich laut Bundesrechnungshof 14 Millionen Euro sparen
(https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2020/erweiterungsbau-bundeskanz-
leramt-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Die Planung des Erweiterungsbaus wurde jedoch laut
Auskunft der Bundesregierung aus „urheberrechtlichen Gründen an die Architekten des bestehenden
Kanzleramtsgebäudes vergeben. Im Kontext der städtebaulichen Figur „Band des Bundes“ ist eine direkte Bezugnahme und
Weiterführung der Architektur des Bestandsgebäudes bis hin zur Materialität gestalterischer Leitgedanke der
Architekten – diese Konzeption umfasst insbesondere auch das sich regelmäßig wiederholende, die Gesamtkubatur
gliedernde Element des Wintergartens bis hin zu seiner Ausprägung durch großflächige Glasfassaden mit einer
hohen Transparenz“ (vgl. www.bundeskanzler.de/bk-de/aktuelles/groesserer-regierungssitz-1799034). Auf
Nachfrage gibt die Bundesregierung an, dass die Wintergärten als die thermische Gebäudehülle des Bürogebäudes
und als energetischer Pufferspeicher dienen sollen. Aufgrund der Errichtung auf der unmittelbaren
Grundstücksgrenze und Nähe zur angrenzenden Wohnbebauung muss laut Auskunft der Bundesregierung für den
Erweiterungsbau aus Sicherheitsgründen ein Abstrahlschutz gewährleistet werden (vgl. Drs. 19/24271).
Die Bundesregierung ignoriert bisher jede Kritik seitens der Öffentlichkeit und des Bundesrechnungshofes und
hält Einsparungen für schlicht unmöglich. Darüber hinaus hatte der Bundesrechnungshof kritisiert, dass der
Neubau zu groß sei und ein Überhang von 266 Büroarbeitsplätzen bestehe. In seinem Bericht forderte der
Rechnungshof daher, das Kanzleramt solle die überflüssigen Arbeitsplätze aus dem Anbau an Beschäftigte anderer
Geschäftsbereiche vergeben, etwa an Mitarbeiter des Familienministeriums (https://www.spiegel.de/politik/deutsch-
land/bundesrechnungshof-kritisiert-ausbau-des-kanzleramts-395-neue-bueros-a-1ca9ca7d-5f6f-423e-b8a2-
f292b0f5ffb8). Ein Stopp des Baus des Kanzleramtes ist aufgrund der bereits getätigten Ausgaben nicht mehr
möglich. Daher muss bei weiteren Neubauprojekten konsequent vorgegangen werden.
Der Bund darf steigenden Personal- und Flächenbedarf nicht reflexartig durch Neubauten beantworten. Vielmehr
sind zunächst organisatorische und digitale Alternativen auszuschöpfen. Dazu gehören Heimarbeitslösungen,
flexible Arbeitsplatzkonzepte, die bessere Auslastung vorhandener Liegenschaften, ressortübergreifende
Nutzungskonzepte sowie eine kritische Überprüfung des Personalaufwuchses in der Bundesregierung. Aufgaben, die
sachlich in den Zuständigkeitsbereich einzelner Ressorts fallen, sollten nicht dauerhaft in zentralen Strukturen
gebündelt werden, wenn dadurch zusätzliche Flächen- und Baukosten entstehen.
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Auch repräsentative, gestalterische oder nicht zwingend funktionsnotwendige Bestandteile von Bauvorhaben sind
kritisch zu überprüfen. In Zeiten knapper Haushaltsmittel muss der Zweckbau Vorrang vor
Repräsentationsarchitektur haben. Dies gilt auch für Zusatzkosten wie „Kunst am Bau“, soweit hierfür Spielräume bestehen.
Der Deutsche Bundestag muss als Haushaltsgesetzgeber sicherstellen, dass noch nicht begonnene Neubauprojekte
des Bundes nicht automatisch fortgeführt werden, nur weil sie in früheren Legislaturperioden geplant oder
angestoßen wurden. Erforderlich ist vielmehr ein Moratorium für solche Vorhaben, verbunden mit einer umfassenden
Bedarfs-, Wirtschaftlichkeits- und Alternativenprüfung.
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Relationen
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