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Schriftliche Frage 43 von David Schliesing (DIE LINKE): Welche Gründe führten dazu, dass das Bundesministerium des Innern nach mir vorliegenden Informationen überraschend 5 Mio. Euro an BAMF-Mitte…

dip / schriftliche_frage 07.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 43 von David Schliesing (DIE LINKE): Welche Gründe führten dazu, dass das Bundesministerium des Innern nach mir vorliegenden Informationen überraschend 5 Mio. Euro an BAMF-Mitte… Frage 43 (David Schliesing, Die Linke): Welche Gründe führten dazu, dass das Bundesministerium des Innern nach mir vorliegenden Informationen überraschend 5 Mio. Euro an BAMF-Mitteln für das erfolgreiche Fachkräftevorbereitungsprogramm des Goethe-Instituts, mit dem Menschen seit Jahren weltweit sprachlich sowie interkulturell auf das Leben und Arbeiten in Deutschland vorbereitet werden, gestrichen hat, sodass das Programm insgesamt wegfällt und die bereits ausgegebenen Mittel in Höhe von 3,8 Mio. Euro nun an anderer Stelle im Goethe-Institut eingespart werden müssen, und welche anderen Maßnahmen und Programme im Bereich der Integrationsarbeit und Fachkräfteeinwanderung sind ebenfalls von Einsparungen betroffen (bitte die Höhe der jeweiligen Einsparungen angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 3. August 2026: Das Goethe-Institut e. V. hat mit Datum vom 6. Dezember 2024 einen Antrag auf Projektförderung aus dem Asyl-, Integrations- und Migrations-Fonds (AMIF 2021–2027) bei der AMIF-Verwaltungsbehörde im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt. Auf Antrag des Goethe-Instituts wurde am 14. August 2025 ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zum 1. Oktober 2025 für das Projekt zugelassen. Dem Goethe-Institut wurde keine Förderzusage im Sinne von § 38 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) (Zusicherung) gegeben. Die Kommunikation umfasste den konkreten Hinweis, dass das finanzielle Risiko bei einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn auf Trägerseite liegt („Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn erfolgt stets auf eigenes finanzielles Risiko [...] und ist keine Entscheidung über die Gewährung einer Zuwendung aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2021–2027 und keine Förderzusage.“). Durch das zuständige Bewilligungszentrum wurde zum Antrag eingehend beraten und es wurden umfangreiche Nachlieferungsbitten mit detaillierten Hinweisen zu Verbesserungspotenzial beim Antrag mitgeteilt. Die Rückmeldungen des Goethe Instituts waren jedoch inhaltlich nicht ausreichend. Nach gründlicher Prüfung des Antrags wurde durch die AMIF-Verwaltungsbehörde festgestellt, dass der Antrag die zu erreichende Mindestpunktzahl im Rahmen der Projektbewertung verfehlt hat und somit nicht zuwendungsfähig war. Der Antrag wurde mit Datum vom 28. Mai 2026 abgelehnt. Gegen diesen Ablehnungsbescheid wurde durch das Goethe-Institut Widerspruch eingelegt, dieser wird aktuell durch die AMIF-Verwaltungsbehörde geprüft. Die Ablehnungsentscheidung der AMIF-Verwaltungsbehörde hat keinen Einfluss auf andere Maßnahmen. Die nun frei werdenden Mittel fließen nicht dem Bundeshaushalt zu, sondern können durch die AMIF- Verwaltungsbehörde nach Abschluss des Verfahrens für andere Maßnahmen neu ausgereicht werden.

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