Zuwendungen des Bundes an das Abraham Accords Institute: Berichte über Folgeförderungen trotz offener Prüfungen zu vorherigen Projekten (Antwort zu Drs. 21/7387)
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Zuwendungen des Bundes an das Abraham Accords Institute: Berichte über Folgeförderungen trotz offener Prüfungen zu vorherigen Projekten (Antwort zu Drs. 21/7387)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7576
21. Wahlperiode 11.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Stefan Keuter,
Dr. Malte Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7387 –
Zuwendungen des Bundes an das Abraham Accords Institute: Berichte über
Folgeförderungen trotz offener Prüfungen zu vorherigen Projekten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach einer Recherche der Transparenzplattform FragDenStaat erhielt die
Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH seit dem
Jahr 2023 Fördermittel aus dem Zuständigkeitsbereich der bzw. des
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM; https://fragdenstaa
t.de/artikel/exklusiv/2026/05/die-schattenstruktur-des-armin-laschet/). Bei
dem Abraham Accords Institute (AAI) handelt es sich um eine Einrichtung,
die nach eigener Darstellung den sogenannten Abraham-Prozess sowie
Frieden und regionale Integration im Nahen Osten durch Dialog-, Bildungs- und
Begegnungsformate fördern will (www.aai-germany.eu/en/vision). Alleiniger
Gesellschafter der GmbH ist der Verein zur Förderung des Abraham-Prozesses
für Frieden und regionale Integration e. V., dessen Vorstandsvorsitzender der
Bundestagsabgeordnete Armin Laschet (CDU) ist.
Der Recherche zufolge wurden dem AAI seit dem Jahr 2023 Förderzusagen
über insgesamt mehr als 2,7 Mio. Euro aus Bundesmitteln erteilt; nach
Angaben einer Sprecherin des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien wurden hiervon bislang knapp 2,2 Mio. Euro ausgezahlt (https://fragd
enstaat.de/artikel/exklusiv/2026/05/die-schattenstruktur-des-armin-laschet/).
Die Förderung verteilte sich demnach auf drei Runden. Für die erste
Förderperiode (Laufzeit 2023) bewilligte das damals von Kulturstaatsministerin
Claudia Roth geleitete Haus bis zu 1 Mio. Euro für sechs Maßnahmen,
darunter Besuche von Holocaust-Gedenkorten und eine Kunstinstallation für den
Weltklimagipfel in Dubai. Im Jahr 2024 plante der Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages weitere rund 1,45 Mio. Euro ein, mit denen das
Institut laut Antrag 64 Aktivitäten umsetzen sollte. Im Jahr 2025 sagte der BKM
schließlich nur drei Tage nach Antragstellung rund 250 000 Euro für eine
dritte Runde mit sechs Veranstaltungen zu (https://fragdenstaat.de/artikel/exklusi
v/2026/05/die-schattenstruktur-des-armin-laschet/ sowie www.tichyseinblic
k.de/daili-es-sentials/laschet-aachener-institut-aai-steuermittel-wofuer/).
Die Recherche verweist zudem auf rechnerische Unstimmigkeiten bei der
Prüfung eines Verwendungsnachweises sowie auf weitere Förderentscheidungen,
die teilweise vor Abschluss früherer Prüfungen getroffen worden sein sollen.
So sollen von den sechs für das Jahr 2023 beantragten Maßnahmen nach den
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 11. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
eigenen Angaben des Instituts lediglich zwei tatsächlich umgesetzt worden
sein, während vier der angekündigten Projekte im eingereichten
Verwendungsnachweis nicht mehr auftauchen (ebd.). Die Fragesteller sehen Anlass,
die Verwendung der Bundesmittel, die haushaltsrechtlichen Grundlagen der
Förderung und den Umgang der Bundesregierung mit festgestellten
Unstimmigkeiten näher zu klären (https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2026/05/di
e-schattenstruktur-des-armin-laschet/ sowie www.tichyseinblick.de/daili-es-se
ntials/laschet-aachener-institut-aai-steuermittel-wofuer/).
1. Welche Bundesmittel wurden seit dem 1. Januar 2023 an den Verein zur
Förderung des Abraham-Prozesses für Frieden und regionale Integration
e. V. oder an die Abraham Accords Institute for Peace and Regional
Integration GmbH tatsächlich ausgezahlt, welche Beträge wurden nach
abgeschlossener Prüfung als zweckentsprechend anerkannt, und welche
Beträge wurden zurückgefordert oder zurückgezahlt (bitte jeweils nach
Haushaltsjahr, Zuwendungsempfänger, Projekt, ausgezahltem Betrag,
bewilligtem Betrag, Rückforderungsbetrag, Rückzahlungsbetrag und aktuellem
Prüfstatus aufschlüsseln)?
Für die Förderung eines Projektes des Abraham Accords Institute for Peace and
Regional Integration e. V. hat der Haushaltsgesetzgeber im parlamentarischen
Verfahren im Jahr 2023 Mittel i. H. v. bis zu 1 Mio. Euro etatisiert. Auf dieser
Grundlage hat BKM eine Zuwendung für das Projekt „Veranstaltungsreihe für
einen people-to-people-Austausch zwischen Kulturmittler_innen aus
Deutschland und den Abraham Accords Staaten“ bewilligt. Die IST-Ausgaben lagen bei
720.344,40 Euro. Die Prüfung des Verwendungsnachweises ist abgeschlossen
und die Mittel wurden laut Abschlussbericht des Bundesverwaltungsamtes vom
4. Dezember 2024 zweckentsprechend verwendet.
Für die Förderung eines Projektes des Abraham Accords Institute for Peace and
Regional Integration e. V. hat der Haushaltsgesetzgeber im parlamentarischen
Verfahren im Jahr 2024 Mittel i. H. v. bis zu 1,5 Mio. Euro etatisiert. Auf dieser
Grundlage hat BKM eine Zuwendung für das Projekt „Veranstaltungen in der
Zusammenarbeit mit Kulturvermittlern aus Deutschland und Ländern des
Globalen Südens für Koexistenz und Toleranz“ bewilligt und Mittel i. H. v.
1.450.348,30 Euro ausgezahlt. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt
derzeit durch das Bundesverwaltungsamt.
Für die Förderung eines Projektes des Abraham Accords Institute for Peace and
Regional Integration e. V. hat der Haushaltsgesetzgeber im parlamentarischen
Verfahren im Jahr 2025 Mittel i. H. v. bis zu 250.000 Euro etatisiert. Auf dieser
Grundlage hat BKM eine Zuwendung für das Projekt „Dialog für Zukunft:
Kulturelle und Akademische Kooperationen für global gelebte Toleranz“ bewilligt
und Mittel i. H. v. 249.661,12 Euro ausgezahlt. Die Frist für die Vorlage des
Verwendungsnachweises endet am 31. Dezember 2026.
2. In welchen Fällen wurden Fördermittel, die nach Kenntnis der
Bundesregierung für ein Projekt des Vereins zur Förderung des Abraham-
Prozesses für Frieden und regionale Integration e. V. vorgesehen waren, an die
Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH
bewilligt oder ausgezahlt, und auf welcher haushalts- und
zuwendungsrechtlichen Grundlage erfolgte dies jeweils?
Der gemeinnützige Verein zur Förderung des Abraham-Prozesses für Frieden
und Regionale Integration e. V. ist alleiniger Gesellschafter der Abraham
Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH. Die Förderanträge in
den Jahren 2023, 2024 und 2025 wurden durch die Abraham Accords Institute
for Peace and Regional Integration GmbH gestellt. Infolgedessen erfolgte nach
eingehender Prüfung die Bewilligung gegenüber dem Antragsteller gemäß den
§§ 23, 44 BHO.
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Zahlungsflüsse, Verträge
oder Kostenumlagen zwischen dem Verein zur Förderung des Abraham-
Prozesses für Frieden und regionale Integration e. V. und der Abraham
Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH, soweit diese
einen Bezug zu den seit dem 1. Januar 2023 geförderten Projekten
aufweisen (bitte jeweils nach Projekt, Leistungsgegenstand, Betrag und Ergebnis
der Prüfung aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat hierüber keine Kenntnis.
4. Wie erklärt die Bundesregierung die bei der Prüfung der
Verwendungsnachweise festgestellten rechnerischen Abweichungen, und aus welchen
Gründen wurde jeweils eine Rückforderung erhoben oder von einer
Rückforderung abgesehen (bitte jeweils nach Projekt, beanstandetem Betrag,
Ergebnis der Prüfung und gegebenenfalls Rückforderungsbetrag
aufschlüsseln)?
Laut vorliegendem Abschlussbericht des Bundesverwaltungsamtes vom 4.
Dezember 2024 wurden die Mittel zweckentsprechend verwendet. Es wurde
lediglich beanstandet, dass eine Zuordnung der Belege zu den Einzelansätzen des
Finanzierungsplans nicht möglich sei. Daher wurde um künftige Erstellung von
Beleglisten gebeten, in der die Einzelbelege unter den Überschriften der
Einzelansätze des Finanzierungsplanes zusammengefasst werden.
Weitere Verwendungsnachweisprüfungen liegen noch nicht vor.
5. Wurde der nach dem Bewilligungsbescheid bis zum 30. April 2025
vorzulegende Zwischennachweis für das Projekt „Veranstaltungen in der
Zusammenarbeit mit Kulturvermittlern aus Deutschland und Ländern des
Globalen Südens für Koexistenz und Toleranz“ fristgerecht eingereicht?
a) Wenn nein, aus welchen Gründen wurde der Zwischennachweis nicht
fristgerecht eingereicht, welche Nachforderungen oder
Fristverlängerungen gab es, und welche Konsequenzen zog die Bundesregierung
daraus?
b) Wenn ja, wann wurde der Zwischennachweis eingereicht, welche
Ergebnisse ergab seine Prüfung, und aus welchen Gründen war er nicht
Bestandteil der im Rahmen der Informationsfreiheitsanfrage zum
Verein zur Förderung des Abraham-Prozesses für Frieden und regionale
Integration e. V. herausgegebenen Unterlagen?
c) Welche Auswirkungen hatte der Umgang mit dem Zwischennachweis
auf spätere Förderentscheidungen zugunsten des Vereins oder der
Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH?
Die Fragen 5 bis 5c werden gemeinsam beantwortet.
Der Zwischennachweis für das Projekt „Veranstaltungen in der
Zusammenarbeit mit Kulturvermittlern aus Deutschland und Ländern des Globalen Südens
für Koexistenz und Toleranz“ wurde fristgerecht zum 30. April 2025
eingereicht. Laut Abschlussbericht zur Zwischennachweisprüfung 2024 des
Bundesverwaltungsamtes vom 6. Mai 2025 haben sich keine Beanstandungen ergeben.
Das betreffende Dokument wurde im Rahmen der Bearbeitung des IFG-
Antrags aufgrund eines Büroversehens nicht an den Antragsteller übermittelt.
6. Auf welcher Grundlage wurden die zweite Förderung in Höhe von rund
1,45 Mio. Euro (Förderzusage 2024) sowie die dritte Förderung in Höhe
von rund 250 000 Euro (Förderzusage 2025) zugunsten des Vereins zur
Förderung des Abraham-Prozesses für Frieden und regionale Integration
e. V. beziehungsweise der Abraham Accords Institute for Peace and
Regional Integration GmbH bewilligt oder in Aussicht gestellt, obwohl die
Prüfung des Verwendungsnachweises der ersten Förderung
(Projektlaufzeit 2023) zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war
beziehungsweise noch offene Prüfpunkte bestanden (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
a) Welche Beanstandungen oder offenen Prüfpunkte aus der ersten
Förderung waren zum Zeitpunkt der jeweiligen Förderentscheidung über
die zweite und dritte Förderung bekannt?
b) Welche überprüfbaren Ergebnisse der vorausgegangenen Projekte
lagen zum Zeitpunkt der jeweiligen Förderentscheidung vor?
c) Aus welchen Gründen wurde von einer Aussetzung der Bewilligung
oder Auszahlung abgesehen?
Die Fragen 6 bis 6c werden gemeinsam beantwortet.
Aufgrund der üblichen Fälligkeit der Verwendungsnachweise sechs Monate
nach Projektende, im Falle der ersten Zuwendung am 30. November 2024, lag
zum Zeitpunkt der Bewilligung der zweiten Zuwendung durch BKM der
Abschlussbericht des Bundesverwaltungsamtes nicht vor. Anlass für ein Absehen
von einer weiteren Bewilligung bestand nicht.
Zum Zeitpunkt der dritten Förderung lag der Abschlussbericht des
Bundesverwaltungsamtes zur ersten Förderung vor. Hierzu wird auf die Antwort zu
Frage 4 verwiesen.
7. Welche messbaren Ziele wurden für die seit dem 1. Januar 2023
geförderten Projekte festgelegt, und in welchem Umfang wurden diese Ziele nach
Kenntnis der Bundesregierung erreicht (bitte jeweils nach Projekt,
Zielwert, erreichtem Wert, vorgelegtem Nachweis und Bewertung der
Bundesregierung aufschlüsseln)?
Die nicht fristgebundenen Auswertungen der Erfolgskontrollen der
Projektförderungen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 sind in Bearbeitung, das
Ergebnis steht noch aus.
Frist für den Bericht zur Erfolgskontrolle für die Projektförderung im
Haushaltsjahr 2025 ist der 30. September 2026.
Als messbare Ziele wurden im Rahmen der Projektförderungen in den
Haushaltsjahren 2023, 2024 und 2025 unter anderem das Einreichen von
Publikationen, Nachweise der medialen Begleitung und der Reichweite in der
Öffentlichkeit, die Etablierung von neuen Kooperationsvorhaben über die Projekte hinaus
sowie die Verteilung von Ausstellungskatalogen und Informationsmaterialien,
jeweils in bestimmter bezifferbarer Mindesthöhe bzw. Mindestanzahl,
festgelegt.
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über private
oder institutionelle Drittmittel, die dem Verein zur Förderung des
Abraham-Prozesses für Frieden und regionale Integration e. V. oder der
Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH seit dem
1. Januar 2023 zur Verfügung standen, und wie wurde eine
Doppelfinanzierung ausgeschlossen (bitte gegebenenfalls jeweils nach Geldgeber,
Betrag, Verwendungszweck und Art der Prüfung aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über etwaige private oder
institutionelle Drittmittel sowie keine Hinweise über eine Doppelfinanzierung
vor.
9. Welche dokumentierten dienstlichen Kontakte fanden gegebenenfalls seit
dem 1. Januar 2022 zwischen Vertretern der bzw. des Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien oder des
Bundesverwaltungsamtes einerseits und Armin Laschet, Mitarbeitern seines Bundestagsbüros
sowie Vertretern des Vereins zur Förderung des Abraham-Prozesses für
Frieden und regionale Integration e. V. oder der Abraham Accords Institute for
Peace and Regional Integration GmbH andererseits statt, soweit die
Anbahnung, Höhe, Bewilligung, Auszahlung oder Fortsetzung der Förderung
Gegenstand des Kontakts waren (bitte jeweils nach Datum, beteiligter
Bundesstelle, Funktion der Beteiligten, Anlass und Ergebnis des Kontakts
aufschlüsseln)?
Es fanden folgende dokumentierte dienstliche Kontakte statt:
19. Januar 2023 Gespräch Amtschef BKM a. D. mit Ministerpräsident a. D.
Laschet.
Gegenstand des Kontaktes war ein allgemeiner Austausch zum Abraham
Accords Institute. Der konkrete Inhalt des Gesprächs ist nicht dokumentiert.
22. März 2024 Gespräch Amtschef BKM a. D. mit Ministerpräsident a. D.
Laschet.
Gegenstand des Kontaktes war ein allgemeiner Austausch zum Abraham
Accords Institute. Der konkrete Inhalt des Gesprächs ist nicht dokumentiert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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