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Zuwendungen des Bundes an das Abraham Accords Institute: Berichte über Folgeförderungen trotz offener Prüfungen zu vorherigen Projekten (Antwort zu Drs. 21/7387)

dip / drucksache 11.08.2026 · WP 21 · 21/7576 · Antwort · Original ↗

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Zuwendungen des Bundes an das Abraham Accords Institute: Berichte über Folgeförderungen trotz offener Prüfungen zu vorherigen Projekten (Antwort zu Drs. 21/7387) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7576 21. Wahlperiode 11.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Stefan Keuter, Dr. Malte Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7387 – Zuwendungen des Bundes an das Abraham Accords Institute: Berichte über Folgeförderungen trotz offener Prüfungen zu vorherigen Projekten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach einer Recherche der Transparenzplattform FragDenStaat erhielt die Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH seit dem Jahr 2023 Fördermittel aus dem Zuständigkeitsbereich der bzw. des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM; https://fragdenstaa t.de/artikel/exklusiv/2026/05/die-schattenstruktur-des-armin-laschet/). Bei dem Abraham Accords Institute (AAI) handelt es sich um eine Einrichtung, die nach eigener Darstellung den sogenannten Abraham-Prozess sowie Frieden und regionale Integration im Nahen Osten durch Dialog-, Bildungs- und Begegnungsformate fördern will (www.aai-germany.eu/en/vision). Alleiniger Gesellschafter der GmbH ist der Verein zur Förderung des Abraham-Prozesses für Frieden und regionale Integration e. V., dessen Vorstandsvorsitzender der Bundestagsabgeordnete Armin Laschet (CDU) ist. Der Recherche zufolge wurden dem AAI seit dem Jahr 2023 Förderzusagen über insgesamt mehr als 2,7 Mio. Euro aus Bundesmitteln erteilt; nach Angaben einer Sprecherin des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien wurden hiervon bislang knapp 2,2 Mio. Euro ausgezahlt (https://fragd enstaat.de/artikel/exklusiv/2026/05/die-schattenstruktur-des-armin-laschet/). Die Förderung verteilte sich demnach auf drei Runden. Für die erste Förderperiode (Laufzeit 2023) bewilligte das damals von Kulturstaatsministerin Claudia Roth geleitete Haus bis zu 1 Mio. Euro für sechs Maßnahmen, darunter Besuche von Holocaust-Gedenkorten und eine Kunstinstallation für den Weltklimagipfel in Dubai. Im Jahr 2024 plante der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages weitere rund 1,45 Mio. Euro ein, mit denen das Institut laut Antrag 64 Aktivitäten umsetzen sollte. Im Jahr 2025 sagte der BKM schließlich nur drei Tage nach Antragstellung rund 250 000 Euro für eine dritte Runde mit sechs Veranstaltungen zu (https://fragdenstaat.de/artikel/exklusi v/2026/05/die-schattenstruktur-des-armin-laschet/ sowie www.tichyseinblic k.de/daili-es-sentials/laschet-aachener-institut-aai-steuermittel-wofuer/). Die Recherche verweist zudem auf rechnerische Unstimmigkeiten bei der Prüfung eines Verwendungsnachweises sowie auf weitere Förderentscheidungen, die teilweise vor Abschluss früherer Prüfungen getroffen worden sein sollen. So sollen von den sechs für das Jahr 2023 beantragten Maßnahmen nach den Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 11. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. eigenen Angaben des Instituts lediglich zwei tatsächlich umgesetzt worden sein, während vier der angekündigten Projekte im eingereichten Verwendungsnachweis nicht mehr auftauchen (ebd.). Die Fragesteller sehen Anlass, die Verwendung der Bundesmittel, die haushaltsrechtlichen Grundlagen der Förderung und den Umgang der Bundesregierung mit festgestellten Unstimmigkeiten näher zu klären (https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2026/05/di e-schattenstruktur-des-armin-laschet/ sowie www.tichyseinblick.de/daili-es-se ntials/laschet-aachener-institut-aai-steuermittel-wofuer/). 1. Welche Bundesmittel wurden seit dem 1. Januar 2023 an den Verein zur Förderung des Abraham-Prozesses für Frieden und regionale Integration e. V. oder an die Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH tatsächlich ausgezahlt, welche Beträge wurden nach abgeschlossener Prüfung als zweckentsprechend anerkannt, und welche Beträge wurden zurückgefordert oder zurückgezahlt (bitte jeweils nach Haushaltsjahr, Zuwendungsempfänger, Projekt, ausgezahltem Betrag, bewilligtem Betrag, Rückforderungsbetrag, Rückzahlungsbetrag und aktuellem Prüfstatus aufschlüsseln)? Für die Förderung eines Projektes des Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration e. V. hat der Haushaltsgesetzgeber im parlamentarischen Verfahren im Jahr 2023 Mittel i. H. v. bis zu 1 Mio. Euro etatisiert. Auf dieser Grundlage hat BKM eine Zuwendung für das Projekt „Veranstaltungsreihe für einen people-to-people-Austausch zwischen Kulturmittler_innen aus Deutschland und den Abraham Accords Staaten“ bewilligt. Die IST-Ausgaben lagen bei 720.344,40 Euro. Die Prüfung des Verwendungsnachweises ist abgeschlossen und die Mittel wurden laut Abschlussbericht des Bundesverwaltungsamtes vom 4. Dezember 2024 zweckentsprechend verwendet. Für die Förderung eines Projektes des Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration e. V. hat der Haushaltsgesetzgeber im parlamentarischen Verfahren im Jahr 2024 Mittel i. H. v. bis zu 1,5 Mio. Euro etatisiert. Auf dieser Grundlage hat BKM eine Zuwendung für das Projekt „Veranstaltungen in der Zusammenarbeit mit Kulturvermittlern aus Deutschland und Ländern des Globalen Südens für Koexistenz und Toleranz“ bewilligt und Mittel i. H. v. 1.450.348,30 Euro ausgezahlt. Die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt derzeit durch das Bundesverwaltungsamt. Für die Förderung eines Projektes des Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration e. V. hat der Haushaltsgesetzgeber im parlamentarischen Verfahren im Jahr 2025 Mittel i. H. v. bis zu 250.000 Euro etatisiert. Auf dieser Grundlage hat BKM eine Zuwendung für das Projekt „Dialog für Zukunft: Kulturelle und Akademische Kooperationen für global gelebte Toleranz“ bewilligt und Mittel i. H. v. 249.661,12 Euro ausgezahlt. Die Frist für die Vorlage des Verwendungsnachweises endet am 31. Dezember 2026. 2. In welchen Fällen wurden Fördermittel, die nach Kenntnis der Bundesregierung für ein Projekt des Vereins zur Förderung des Abraham- Prozesses für Frieden und regionale Integration e. V. vorgesehen waren, an die Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH bewilligt oder ausgezahlt, und auf welcher haushalts- und zuwendungsrechtlichen Grundlage erfolgte dies jeweils? Der gemeinnützige Verein zur Förderung des Abraham-Prozesses für Frieden und Regionale Integration e. V. ist alleiniger Gesellschafter der Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH. Die Förderanträge in den Jahren 2023, 2024 und 2025 wurden durch die Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH gestellt. Infolgedessen erfolgte nach eingehender Prüfung die Bewilligung gegenüber dem Antragsteller gemäß den §§ 23, 44 BHO. 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Zahlungsflüsse, Verträge oder Kostenumlagen zwischen dem Verein zur Förderung des Abraham- Prozesses für Frieden und regionale Integration e. V. und der Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH, soweit diese einen Bezug zu den seit dem 1. Januar 2023 geförderten Projekten aufweisen (bitte jeweils nach Projekt, Leistungsgegenstand, Betrag und Ergebnis der Prüfung aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat hierüber keine Kenntnis. 4. Wie erklärt die Bundesregierung die bei der Prüfung der Verwendungsnachweise festgestellten rechnerischen Abweichungen, und aus welchen Gründen wurde jeweils eine Rückforderung erhoben oder von einer Rückforderung abgesehen (bitte jeweils nach Projekt, beanstandetem Betrag, Ergebnis der Prüfung und gegebenenfalls Rückforderungsbetrag aufschlüsseln)? Laut vorliegendem Abschlussbericht des Bundesverwaltungsamtes vom 4. Dezember 2024 wurden die Mittel zweckentsprechend verwendet. Es wurde lediglich beanstandet, dass eine Zuordnung der Belege zu den Einzelansätzen des Finanzierungsplans nicht möglich sei. Daher wurde um künftige Erstellung von Beleglisten gebeten, in der die Einzelbelege unter den Überschriften der Einzelansätze des Finanzierungsplanes zusammengefasst werden. Weitere Verwendungsnachweisprüfungen liegen noch nicht vor. 5. Wurde der nach dem Bewilligungsbescheid bis zum 30. April 2025 vorzulegende Zwischennachweis für das Projekt „Veranstaltungen in der Zusammenarbeit mit Kulturvermittlern aus Deutschland und Ländern des Globalen Südens für Koexistenz und Toleranz“ fristgerecht eingereicht? a) Wenn nein, aus welchen Gründen wurde der Zwischennachweis nicht fristgerecht eingereicht, welche Nachforderungen oder Fristverlängerungen gab es, und welche Konsequenzen zog die Bundesregierung daraus? b) Wenn ja, wann wurde der Zwischennachweis eingereicht, welche Ergebnisse ergab seine Prüfung, und aus welchen Gründen war er nicht Bestandteil der im Rahmen der Informationsfreiheitsanfrage zum Verein zur Förderung des Abraham-Prozesses für Frieden und regionale Integration e. V. herausgegebenen Unterlagen? c) Welche Auswirkungen hatte der Umgang mit dem Zwischennachweis auf spätere Förderentscheidungen zugunsten des Vereins oder der Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH? Die Fragen 5 bis 5c werden gemeinsam beantwortet. Der Zwischennachweis für das Projekt „Veranstaltungen in der Zusammenarbeit mit Kulturvermittlern aus Deutschland und Ländern des Globalen Südens für Koexistenz und Toleranz“ wurde fristgerecht zum 30. April 2025 eingereicht. Laut Abschlussbericht zur Zwischennachweisprüfung 2024 des Bundesverwaltungsamtes vom 6. Mai 2025 haben sich keine Beanstandungen ergeben. Das betreffende Dokument wurde im Rahmen der Bearbeitung des IFG- Antrags aufgrund eines Büroversehens nicht an den Antragsteller übermittelt. 6. Auf welcher Grundlage wurden die zweite Förderung in Höhe von rund 1,45 Mio. Euro (Förderzusage 2024) sowie die dritte Förderung in Höhe von rund 250 000 Euro (Förderzusage 2025) zugunsten des Vereins zur Förderung des Abraham-Prozesses für Frieden und regionale Integration e. V. beziehungsweise der Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH bewilligt oder in Aussicht gestellt, obwohl die Prüfung des Verwendungsnachweises der ersten Förderung (Projektlaufzeit 2023) zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war beziehungsweise noch offene Prüfpunkte bestanden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Welche Beanstandungen oder offenen Prüfpunkte aus der ersten Förderung waren zum Zeitpunkt der jeweiligen Förderentscheidung über die zweite und dritte Förderung bekannt? b) Welche überprüfbaren Ergebnisse der vorausgegangenen Projekte lagen zum Zeitpunkt der jeweiligen Förderentscheidung vor? c) Aus welchen Gründen wurde von einer Aussetzung der Bewilligung oder Auszahlung abgesehen? Die Fragen 6 bis 6c werden gemeinsam beantwortet. Aufgrund der üblichen Fälligkeit der Verwendungsnachweise sechs Monate nach Projektende, im Falle der ersten Zuwendung am 30. November 2024, lag zum Zeitpunkt der Bewilligung der zweiten Zuwendung durch BKM der Abschlussbericht des Bundesverwaltungsamtes nicht vor. Anlass für ein Absehen von einer weiteren Bewilligung bestand nicht. Zum Zeitpunkt der dritten Förderung lag der Abschlussbericht des Bundesverwaltungsamtes zur ersten Förderung vor. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 7. Welche messbaren Ziele wurden für die seit dem 1. Januar 2023 geförderten Projekte festgelegt, und in welchem Umfang wurden diese Ziele nach Kenntnis der Bundesregierung erreicht (bitte jeweils nach Projekt, Zielwert, erreichtem Wert, vorgelegtem Nachweis und Bewertung der Bundesregierung aufschlüsseln)? Die nicht fristgebundenen Auswertungen der Erfolgskontrollen der Projektförderungen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 sind in Bearbeitung, das Ergebnis steht noch aus. Frist für den Bericht zur Erfolgskontrolle für die Projektförderung im Haushaltsjahr 2025 ist der 30. September 2026. Als messbare Ziele wurden im Rahmen der Projektförderungen in den Haushaltsjahren 2023, 2024 und 2025 unter anderem das Einreichen von Publikationen, Nachweise der medialen Begleitung und der Reichweite in der Öffentlichkeit, die Etablierung von neuen Kooperationsvorhaben über die Projekte hinaus sowie die Verteilung von Ausstellungskatalogen und Informationsmaterialien, jeweils in bestimmter bezifferbarer Mindesthöhe bzw. Mindestanzahl, festgelegt. 8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über private oder institutionelle Drittmittel, die dem Verein zur Förderung des Abraham-Prozesses für Frieden und regionale Integration e. V. oder der Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH seit dem 1. Januar 2023 zur Verfügung standen, und wie wurde eine Doppelfinanzierung ausgeschlossen (bitte gegebenenfalls jeweils nach Geldgeber, Betrag, Verwendungszweck und Art der Prüfung aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über etwaige private oder institutionelle Drittmittel sowie keine Hinweise über eine Doppelfinanzierung vor. 9. Welche dokumentierten dienstlichen Kontakte fanden gegebenenfalls seit dem 1. Januar 2022 zwischen Vertretern der bzw. des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien oder des Bundesverwaltungsamtes einerseits und Armin Laschet, Mitarbeitern seines Bundestagsbüros sowie Vertretern des Vereins zur Förderung des Abraham-Prozesses für Frieden und regionale Integration e. V. oder der Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH andererseits statt, soweit die Anbahnung, Höhe, Bewilligung, Auszahlung oder Fortsetzung der Förderung Gegenstand des Kontakts waren (bitte jeweils nach Datum, beteiligter Bundesstelle, Funktion der Beteiligten, Anlass und Ergebnis des Kontakts aufschlüsseln)? Es fanden folgende dokumentierte dienstliche Kontakte statt: 19. Januar 2023 Gespräch Amtschef BKM a. D. mit Ministerpräsident a. D. Laschet. Gegenstand des Kontaktes war ein allgemeiner Austausch zum Abraham Accords Institute. Der konkrete Inhalt des Gesprächs ist nicht dokumentiert. 22. März 2024 Gespräch Amtschef BKM a. D. mit Ministerpräsident a. D. Laschet. Gegenstand des Kontaktes war ein allgemeiner Austausch zum Abraham Accords Institute. Der konkrete Inhalt des Gesprächs ist nicht dokumentiert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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