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Schriftliche Frage 18 von Thomas Ladzinski (AfD): Hat die Bundesrepublik Deutschland von der Europäischen Union für das Jahr 2025 finanzielle Mittel erhalten und wird sie solche voraussichtl…

dip / schriftliche_frage 27.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 18 von Thomas Ladzinski (AfD): Hat die Bundesrepublik Deutschland von der Europäischen Union für das Jahr 2025 finanzielle Mittel erhalten und wird sie solche voraussichtl… Frage 18 (Thomas Ladzinski, AfD): Hat die Bundesrepublik Deutschland von der Europäischen Union für das Jahr 2025 finanzielle Mittel erhalten und wird sie solche voraussichtlich für das Jahr 2026 bekommen, um ukrainische Staatsbürger im Rahmen der humanitären Hilfe (Schutz, Unterkünfte, Nahrungsmittel, Bargeldhilfe, psychosoziale Unterstützung, Gesundheitsdiensten) in Deutschland zu versorgen, und wenn ja, in welcher Höhe? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 24. Februar 2026: Von der Europäischen Kommission wurden Ende 2025 257.216.118 Euro zweckgebundene Fördermittel des Asyl-, Migrationsund Integrationsfonds (AMIF) für die Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sowie zugunsten von Geflüchteten aus der Ukraine zur Verfügung gestellt. Davon sind 25 Mio. Euro für Vorhaben zugunsten von Geflüchteten aus der Ukraine vorgesehen. Für eine Auszahlung der Mittel ist ein vollständiges Förderantragsverfahren inklusive einer Förderantragsbewilligung durch die zuständige AMIF-Verwaltungsbehörde erforderlich. Bislang befinden sich die Planungen zu konkreten Maßnahmen noch in einer sehr frühen Phase. Daher wurden noch keine entsprechenden Förderanträge gestellt. Folglich wurden auch noch keine Mittel ausgezahlt. Unabhängig von den oben genannten zweckgebundenen EU-Mitteln werden im Rahmen des allgemeinen AMIF-Förderaufrufes 14 Vorhaben mit einer Fördersumme in Höhe von 34.909.552,97 Euro aus europäischen Mitteln gefördert, welche einen Bezug zu ukrainischen Geflüchteten aufweisen. Im Jahr 2025 wurden davon 7.019.533,03 Euro und im Jahr 2026 535.406,29 Euro ausgezahlt. Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Fördermittel von der EU nicht exklusiv für Geflüchtete aus der Ukraine zu Verfügung gestellt wurden. Die Mittel sind Teil der indikativen Mittelzuweisung für das AMIF- Programm Deutschland. Daher dienen sie gemäß den einschlägigen Vorgaben zur Erfüllung der seitens der EU festgelegten allgemeinen Förderziele des AMIF, die sich aus den einschlägigen EU-Verordnungen ergeben. Sämtliche EU-geförderten Maßnahmen werden auf der AMIF-Website veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert (www.eu-migrationsfonds.de).

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