Schriftliche Frage 75 von Stefan Schröder (AfD): Welche Voraussetzungen mussten nach den Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verte…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 75 von Stefan Schröder (AfD): Welche Voraussetzungen mussten nach den Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verte…
Frage 75 (Stefan Schröder, AfD):
Welche Voraussetzungen mussten nach den Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung erfüllt sein, damit Charlotte Merz auf dem Flug von Berlin nach Köln am 8. Juli 2026 mitbefördert werden konnte, und inwiefern waren diese Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 7. August 2026:
Nach den Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs vom 10. März 2021 in Verbindung mit den Erläuterungen des BMVg vom 19. Mai 2021 darf der Bundeskanzler ein Luftfahrzeug der Flugbereitschaft BMVg anfordern und sich begleiten lassen. Auf Basis einer solchen Anforderung hat Charlotte Merz Bundeskanzler Friedrich Merz als Dienstreisende des Bundes zum NATO-Gipfel nach Ankara begleitet. Maschine und Crew flogen plangemäß zum Abschluss des Einsatzes zurück zum Heimatstandort Köln-Wahn. Die Begleitung durch Dienstreisende umfasst dabei gemäß den Erläuterungen zur Anwendung der Richtlinien auch die notwendige Zu- und Rückführung der Luftfahrzeuge vor bzw. nach Beförderung der bzw. des Anforderungsberechtigten.
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