Nutzung der Flugbereitschaft der Bundeswehr im Jahr 2025
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Nutzung der Flugbereitschaft der Bundeswehr im Jahr 2025
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2968
21. Wahlperiode 27.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gerold Otten, Stefan Keuter, Jan Wenzel Schmidt, Uwe
Schulz, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Rainer Rothfuß, Hannes Gnauck und
der Fraktion der AfD
Nutzung der Flugbereitschaft der Bundeswehr im Jahr 2025
Die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung (FlBschft
BMVg) ist ein militärischer Verband der Luftwaffe der Bundeswehr, der vor
allem für den Lufttransport von Regierungsmitgliedern, hohen Bundesbeamten
und militärischem Führungspersonal zuständig ist (www.bundeswehr.de/de/org
anisation/luftwaffe/organisation-/luftwaffentruppenkommando/
flugbereitschaftdes-bundesministeriums-der-verteidigung). Der Flugdienst der Besatzungen
dient der Erfüllung der vielfältigen Aufgaben der Bundeswehr, weshalb eine
kontinuierliche fliegerische Aus- und Weiterbildung unerlässlich ist. Dabei
müssen die verfügbaren Flugstundenkontingente nicht nur für den Transport
politisch-parlamentarischer Bedarfsträger, sondern ebenso für militärische
Belange bereitgestellt werden (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 auf
Bundestagsdrucksache 20/11245).
Nach Auffassung der Fragesteller ist es kritisch zu begleiten, dass die Anzahl
der Flugstunden der sogenannten weißen Flotte der FlBschft BMVg für
Regierungs- und VIP-Transporte im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr mehr
als verdreifacht wurde (2024: ca. 6 840 Stunden, 2023: ca. 2 028 Stunden, vgl.
Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/14851
sowie Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf
Bundestagsdrucksache 20/11245).
Bundeskanzler Friedrich Merz gilt als Vielflieger und hat seit Beginn der
letzten Legislaturperiode (Ende 2021) die Dienste der Luftwaffe insgesamt 30-mal
in Anspruch genommen (vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/flugbereitschaf
t-bundeswehr-100.html). Allein im Jahr 2024 nutzte er die Flugbereitschaft in
sechs Fällen auch für die Beförderung sonstiger Begleitpersonen. Diese können
gemäß Nummer 6.3 der Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der
Flugbereitschaft gegen Zahlung eines Beitrags in Höhe des Lufthansa-
Normaltarifs (Economy Class) mitfliegen. Die dabei entstehenden tatsächlichen
Kosten liegen sogar höher als diejenigen, die durch Begleitpersonen des
Bundeskanzleramts (BKAmt) verursacht wurden (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 20/14851).
Außerdem hat der CDU-Parteivorstand von 2018 bis Anfang 2023 so häufig
Ansprüche auf die Nutzung der Flugbereitschaft für sonstige Begleitpersonen
geltend gemacht, dass die dadurch entstandenen Kosten höher waren als die der
anderen Bundesministerien und des Bundeskanzleramts (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 20/9017).
Nicht zuletzt wurde die Flugbereitschaft des BMVg in der Vergangenheit auch
für sehr kurze Strecken eingesetzt. Unter Berücksichtigung der
Nutzungsrichtlinien, insbesondere im Hinblick auf Umweltbelastung und eine mögliche
Übernutzung der verfügbaren Flugstundenkapazitäten, sind diese Einsätze kritisch
zu hinterfragen. Offiziell heißt es: „Grundsätzlich werden vor jeder Nutzung
der FlBschft BMVg im Zuge der Reiseplanung zunächst emissionsärmere
Reisemöglichkeiten wie die Nutzung von Zugverbindungen oder Linienflügen
geprüft […]“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 29 auf
Bundestagsdrucksache 20/9017). Trotzdem zeigen zahlreiche Beispiele, dass die
Flugbereitschaft auch für sehr kurze Strecken eingesetzt wurde. So nutzte der
ehemalige Bundeskanzler Olaf Scholz die Flugbereitschaft unter anderem auf den
Strecken Berlin Brandenburg – Bundeskanzleramt, Bundeskanzleramt – Schwerin
und Schwerin – Potsdam (ebd.).
Weitere Kurzstreckenflüge wurden beispielsweise auf den Routen Dresden –
Berlin, Erfurt – Berlin oder Frankfurt am Main – Hannover durchgeführt (vgl.
Anlage zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf
Bundestagsdrucksache 20/14851).
Sollte der Bundesregierung die Beantwortung der Fragen aufgrund noch nicht
vorliegender Daten innerhalb der Antwortfrist nicht möglich sein, gewähren die
Fragesteller Antwortfrist bis zum Vorliegen der endgültigen Daten für den
erfragten Zeitraum.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Flüge führte die Flugbereitschaft des BMVg im Regierungs-
und Parlamentsflugbetrieb im Jahr 2025 durch (bitte Bedarfsträger,
Datum, Abflugs- und Ankunftsort der einzelnen Flugstrecken auflisten)?
2. Wie haben sich die Flugstunden der Flugbereitschaft des BMVg für
militärische Belange sowie Aus- und Weiterbildung seit 2023 entwickelt?
3. Wie haben sich die Flugstunden der sogenannten weißen Flotte der FIB-
schaft des BMVg seit 2024 entwickelt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
4. Gibt es seit 2023 Überstunden der Flugbereitschaft des BMVg im
Regierungs- und Parlamentsflugbetrieb im Rahmen des geplanten
Jahresflugstundenprogramms, wenn ja, wie viele Überstunden sind jeweils
angefallen, und wie wirken sich diese Überstunden auf die verfügbaren
Flugstundenkapazitäten für militärische Belange sowie Aus- und
Weiterbildung aus?
5. Wie viele Flugstunden sind für das Jahr 2026 für die Beförderung von
Personen aus dem politischen und parlamentarischen Bereich geplant?
6. Wie viele Flüge führte die Flugbereitschaft des BMVg im Regierungs-
und Parlamentsflugbetrieb im Jahr 2025 durch (bitte Bedarfsträger,
Datum, Abflugs- und Ankunftsort der einzelnen Flugstrecken auflisten)?
7. Wie viele mitfliegende Ersatzmaschinen wurden seit 2024 eingesetzt
(bitte Bedarfsträger, Datum, Abflugs- und Ankunftsort der einzelnen
Flugstrecken sowie die Mehrkosen durch den Einsatz zweiter Maschinen
als Ersatzflugzeuge auflisten)?
8. Wie viele Leerflüge (Bereitstellungsflüge) der Flugbereitschaft des BMVg
haben seit 2024 stattgefunden, und durch welche Nutzer (im Sinne der
Anforderungsberechtigten gemäß Nummer 2 der einschlägigen
Richtlinien) wurden diese Leerflüge jeweils verursacht (bitte bei
Bundesministerien jeweils das zuständige Ressort nennen)?
9. Welche Bundestagsfraktionen haben im Jahr 2025 die Flugbereitschaft der
Bundeswehr genutzt (bitte Bedarfsträger, Datum, Abflugs- und
Ankunftsort der jeweiligen Flugstrecken aufschlüsseln)?
10. Wie viele sonstige Begleitpersonen (im Sinne von Nummer 6.3 der
Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft) wurden
im Jahr 2025 von der Flugbereitschaft transportiert (bitte Bedarfsträger,
Datum, Abflugs- und Ankunftsort der jeweiligen Flugstrecken
aufschlüsseln)?
11. Für welche Flugstrecken haben die Fraktionen der CDU, CSU und SPD
im Deutschen Bundestag seit 2023 den Anspruch auf Nutzung der
Flugbereitschaft geltend gemacht (bitte Bedarfsträger, Datum, Abflugs- und
Ankunftsort der jeweiligen Flugstrecken auflisten; vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 20/14851 sowie Antwort
der Bundesregierung zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 20/11245)?
12. Welche sonstigen Begleitpersonen haben seit 2024 aufgrund des
Anspruchs der Fraktion CDU, CSU im Deutschen Bundestag die
Flugbereitschaft genutzt (bitte Namen und Funktionen der beteiligten Personen,
Bedarfsträger, Datum, Abflugs- und Ankunftsort auflisten)?
13. Welche Gründe veranlassten den ehemaligen Bundeskanzler Olaf Scholz,
die Flugbereitschaft für die folgenden Strecken zu nutzen, obwohl eine
Autoverbindung mit vergleichbarer Reisezeit zur Verfügung stand (vgl.
Anlage zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf
Bundestagsdrucksache 20/14851)
a) am 31. Mai 2024: Erfurt/Weimar – Berlin Brandenburg,
b) am 2. und 5. Juli 2024: Berlin Brandenburg – BKAmt, Kanzlergarten,
c) am 20. August 2024: Dresden – BKAmt, Kanzlergarten,
d) am 2. Oktober 2024: BKAmt, Kanzlergarten – Schwerin, Nahverkehr
GmbH,
e) am 3. Oktober 2024: Schwerin, Nahverkehr GmbH – Potsdam-
Schwielowsee?
14. Wie viele Luftfahrzeuge stehen der Flugbereitschaft des BMVg derzeit
zur Verfügung (bitte nach Typ, Inbetriebnahme bzw. Außerdienststellung
aufschlüsseln)?
15. Wie viele regelmäßige und umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen an
den Luftfahrzeugen der FlBschft BMVg wurden seit 2024 durch die
Lufthansa Technik AG durchgeführt?
16. Welche Kosten sind im Jahr 2025 für die Instandhaltung, Ersatzteile sowie
die technisch-logistische Betreuung der Luftfahrzeuge der FlBschft
BMVg angefallen?
17. Welche und wie viele Luftfahrzeuge sind aktuell am Flughafen Berlin
Brandenburg (Schönefeld) sowie in Tegel stationiert?
18. Wie ist der Stand des Verlegungsplans der FlBschft BMVg vom
Flughafen Köln/Bonn an den Flughafen Berlin-Schönefeld, und wann sollen
die Bauarbeiten für die notwendige Infrastruktur am Flughafen
Schönefeld abgeschlossen sein (vgl. www.bz-berlin.de/berlin/reinickendorf/
vipfluege-ab-tegel und www.bundeswehr-journal.de/2023/flugbereitschaft-b
mvg-in-koeln-wahn-zukunftsplaene/)?
19. Welches Budget ist für den Infrastrukturbau am Flughafen Schönefeld im
Zusammenhang mit dem vollständigen Umzug der FlBschft BMVg
vorgesehen, und unter welchem Titel des Haushaltsplans 2026 wurden die
entsprechenden Kosten veranschlagt?
Berlin, den 26. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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