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Nutzung der Flugbereitschaft der Bundeswehr im Jahr 2025 (Antwort zu Drs. 21/2968)

dip / drucksache 23.02.2026 · WP 21 · 21/4303 · Antwort · Original ↗

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Nutzung der Flugbereitschaft der Bundeswehr im Jahr 2025 (Antwort zu Drs. 21/2968) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4303 21. Wahlperiode 23.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerold Otten, Stefan Keuter, Jan Wenzel Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2968 – Nutzung der Flugbereitschaft der Bundeswehr im Jahr 2025 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung (FlBschft BMVg) ist ein militärischer Verband der Luftwaffe der Bundeswehr, der vor allem für den Lufttransport von Regierungsmitgliedern, hohen Bundesbeamten und militärischem Führungspersonal zuständig ist (www.bundeswehr.de/d e/organisation/luftwaffe/organisation-/luftwaffentruppenkommando/flugbereit schaft-des-bundesministeriums-der-verteidigung). Der Flugdienst der Besatzungen dient der Erfüllung der vielfältigen Aufgaben der Bundeswehr, weshalb eine kontinuierliche fliegerische Aus- und Weiterbildung unerlässlich ist. Dabei müssen die verfügbaren Flugstundenkontingente nicht nur für den Transport politisch-parlamentarischer Bedarfsträger, sondern ebenso für militärische Belange bereitgestellt werden (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 20/11245). Nach Auffassung der Fragesteller ist es kritisch zu begleiten, dass die Anzahl der Flugstunden der sogenannten weißen Flotte der FlBschft BMVg für Regierungs- und VIP-Transporte im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdreifacht wurde (2024: ca. 6 840 Stunden, 2023: ca. 2 028 Stunden, vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/14851 sowie Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/11245). Bundeskanzler Friedrich Merz gilt als Vielflieger und hat seit Beginn der letzten Legislaturperiode (Ende 2021) die Dienste der Luftwaffe insgesamt 30- mal in Anspruch genommen (vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/flugbereit schaft-bundeswehr-100.html). Allein im Jahr 2024 nutzte er die Flugbereitschaft in sechs Fällen auch für die Beförderung sonstiger Begleitpersonen. Diese können gemäß Nummer 6.3 der Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft gegen Zahlung eines Beitrags in Höhe des Lufthansa-Normaltarifs (Economy Class) mitfliegen. Die dabei entstehenden tatsächlichen Kosten liegen sogar höher als diejenigen, die durch Begleitpersonen des Bundeskanzleramts (BKAmt) verursacht wurden (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 20/14851). Außerdem hat der CDU-Parteivorstand von 2018 bis Anfang 2023 so häufig Ansprüche auf die Nutzung der Flugbereitschaft für sonstige Begleitpersonen geltend gemacht, dass die dadurch entstandenen Kosten höher waren als die Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 20. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. der anderen Bundesministerien und des Bundeskanzleramts (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 20/9017). Nicht zuletzt wurde die Flugbereitschaft des BMVg in der Vergangenheit auch für sehr kurze Strecken eingesetzt. Unter Berücksichtigung der Nutzungsrichtlinien, insbesondere im Hinblick auf Umweltbelastung und eine mögliche Übernutzung der verfügbaren Flugstundenkapazitäten, sind diese Einsätze kritisch zu hinterfragen. Offiziell heißt es: „Grundsätzlich werden vor jeder Nutzung der FlBschft BMVg im Zuge der Reiseplanung zunächst emissionsärmere Reisemöglichkeiten wie die Nutzung von Zugverbindungen oder Linienflügen geprüft […]“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 20/9017). Trotzdem zeigen zahlreiche Beispiele, dass die Flugbereitschaft auch für sehr kurze Strecken eingesetzt wurde. So nutzte der ehemalige Bundeskanzler Olaf Scholz die Flugbereitschaft unter anderem auf den Strecken Berlin Brandenburg – Bundeskanzleramt, Bundeskanzleramt –  Schwerin und Schwerin – Potsdam (ebd.). Weitere Kurzstreckenflüge wurden beispielsweise auf den Routen Dresden –  Berlin, Erfurt – Berlin oder Frankfurt am Main – Hannover durchgeführt (vgl. Anlage zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 20/14851). Sollte der Bundesregierung die Beantwortung der Fragen aufgrund noch nicht vorliegender Daten innerhalb der Antwortfrist nicht möglich sein, gewähren die Fragesteller Antwortfrist bis zum Vorliegen der endgültigen Daten für den erfragten Zeitraum. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Detailfragen zu Hintergründen der Inanspruchnahme von Luftfahrzeugen der FlBschft BMVg vorangehender Legislaturperioden kann durch die aktuelle Bundesregierung nicht beantwortet werden und müssten über die jeweiligen d. h. Büros – sofern vorhanden – erfragt werden. Alle Flugstunden der FlBschft BMVg dienen den Besatzungen unabhängig von Einsatzauftrag und Auftraggeber zur Aus- und Weiterbildung im Sinne des notwendigen, jährlichen Lizenzerhalts sowie des Lizenzerwerbs und Erfahrungsaufbaus, um jederzeit weltweit einsetzbar zu sein. Anlassbezogene Flugstundenkontingente existieren nicht. Die Beantwortung der Fragen 1, 6 und 7 kann, soweit sie die Anlagen A und B betreffen, in Teilen nicht in offener Form erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nr. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage birgt die Gefahr, dass Rückschlüsse auf Flugmuster der Flugbereitschaft gezogen werden, die Hinweise auf vertrauliche Treffen zulassen könnten. Außerdem könnten die Flugmuster genutzt werden, um Sabotagemaßnahmen gegen die Flugbereitschaft zu planen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/14851 verwiesen.  1. Wie viele Flüge führte die Flugbereitschaft des BMVg im Regierungs- und Parlamentsflugbetrieb im Jahr 2025 durch (bitte Bedarfsträger, Datum, Abflugs- und Ankunftsort der einzelnen Flugstrecken auflisten)? Das BMVg betreibt keine eigene Fluggesellschaft. Die FlBschft BMVg ist ein militärischer Verband der Luftwaffe, der u. a. den Regierungs- und Parlamentsflugbetrieb auf der Grundlage einer Richtlinie der Bundesregierung durchführt. Insgesamt wurden im Jahr 2025 650 Flüge (Teilstrecken) im Regierungs- und Parlamentsflugbetrieb durchgeführt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und Anlage 1* verwiesen.  2. Wie haben sich die Flugstunden der Flugbereitschaft des BMVg für militärische Belange sowie Aus- und Weiterbildung seit 2023 entwickelt? Im Jahr 2023 betrugen die geflogenen Gesamtflugstunden (inklusive Blockzeiten) aller Luftfahrzeuge der FlBschft BMVg 8.160 Flugstunden, im Jahr 2024 7.972 Flugstunden und im Jahr 2025 9.127 Flugstunden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  3. Wie haben sich die Flugstunden der sogenannten weißen Flotte der FIB- schaft des BMVg seit 2024 entwickelt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Im Jahr 2025 wurden 6.367:06 Flugstunden [h:mm] im Sinne der Fragestellung erbracht. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/14851 verwiesen.  4. Gibt es seit 2023 Überstunden der Flugbereitschaft des BMVg im Regierungs- und Parlamentsflugbetrieb im Rahmen des geplanten Jahresflugstundenprogramms, wenn ja, wie viele Überstunden sind jeweils angefallen, und wie wirken sich diese Überstunden auf die verfügbaren Flugstundenkapazitäten für militärische Belange sowie Aus- und Weiterbildung aus? Überstunden im Sinne der Fragestellung sind nicht entstanden.  5. Wie viele Flugstunden sind für das Jahr 2026 für die Beförderung von Personen aus dem politischen und parlamentarischen Bereich geplant? Eine Planung von Flugstunden im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.  6. Wie viele Flüge führte die Flugbereitschaft des BMVg im Regierungs- und Parlamentsflugbetrieb im Jahr 2025 durch (bitte Bedarfsträger, Datum, Abflugs- und Ankunftsort der einzelnen Flugstrecken auflisten)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.  7. Wie viele mitfliegende Ersatzmaschinen wurden seit 2024 eingesetzt (bitte Bedarfsträger, Datum, Abflugs- und Ankunftsort der einzelnen Flugstrecken sowie die Mehrkosen durch den Einsatz zweiter Maschinen als Ersatzflugzeuge auflisten)? Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und Anlage 2* verwiesen.  8. Wie viele Leerflüge (Bereitstellungsflüge) der Flugbereitschaft des BMVg haben seit 2024 stattgefunden, und durch welche Nutzer (im Sinne der Anforderungsberechtigten gemäß Nummer 2 der einschlägigen Richtlinien) wurden diese Leerflüge jeweils verursacht (bitte bei Bundesministerien jeweils das zuständige Ressort nennen)? Die Anzahl der Bereitstellungsflüge im Sinne der Fragestellung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Ressortbezeichnungen der vorhergehenden Legislaturperiode sind den Bedarfsträgern in Klammern beigefügt und galten bis zur Regierungsneubildung der aktuellen Legislatur. Teile der in der nachfolgenden Tabelle zugeordneten Bereitstellungsflüge dienen innerorganisatorischen Belangen des GB BMVg und wurden nicht vom Bedarfsträger im Sinne der Fragestellung verursacht. Insoweit wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Bedarfsträger Anzahl Bereitstellungsflüge 2024 Anzahl Bereitstellungsflüge 2025 BPrA 131 150 BKAmt 299 241 BMF 30 53 BMI 55 70 AA 98 107 BMVg 54 56 BMWE (ehemals BMWK) 41 51 BMFTR (ehemals BMBF) 9 0 BMJV (ehemals BMJ) 11 9 BMBFSFJ (ehemals BMFSFJ) 2 4 BMAS 9 4 BMDS (neu aktuelle Legislatur) 0 9 BMV (ehemals BMDV) 15 9 BMUKN (ehemals BMUV) 0 6 BMG 7 3 BMLEH (ehemals BMEL) 2 3 BMZ 28 23 BMWSB 0 0 * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.  9. Welche Bundestagsfraktionen haben im Jahr 2025 die Flugbereitschaft der Bundeswehr genutzt (bitte Bedarfsträger, Datum, Abflugs- und Ankunftsort der jeweiligen Flugstrecken aufschlüsseln)? BT- Fraktion Datum Abflugort Ankunftsort CDU/CSU 26.02.2025 Berlin Paris CDU/CSU 27.02.2025 Paris Berlin CDU/CSU 05.03.2025 Berlin Brüssel CDU/CSU 06.03.2025 Brüssel Berlin CDU/CSU//SPD 31.08.2025 Berlin Rzeszów CDU/CSU//SPD 02.09.2025 Rzeszów Berlin CDU/CSU 21.10.2025 Frankfurt am Main Tel Aviv CDU/CSU 24.10.2025 Tel Aviv Frankfurt am Main 10. Wie viele sonstige Begleitpersonen (im Sinne von Nummer 6.3 der Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft) wurden im Jahr 2025 von der Flugbereitschaft transportiert (bitte Bedarfsträger, Datum, Abflugs- und Ankunftsort der jeweiligen Flugstrecken aufschlüsseln)? Die Auflistung im Sinne der Fragestellung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (Stand: 16. Januar 2026). Bedarfsträger Datum Abflugsort Ankunftsort Anzahl sonstige Begleitpersonen BK Scholz 15.02.2025 München Berlin 2 BK Scholz 27.01.2025 Berlin Berlin 1 BK Merz 05.03. – 06.03.2025 Erfurt Berlin 2 BK Merz 17.05. – 18.05.2025 Berlin Berlin 1 BMI Faeser 26.03. – 28.03.2025 Wien Wien 13 BMI Faeser 30.03. – 31.03.2025 Frankfurt Northolt 2 BMI Faeser 27.04. – 28.04.2025 Wien Wien 12 BMI Dobrindt 28.06. – 29.06.2025 Berlin Tel Aviv 1 BMVg Pistorius 24.01.2025 Paris Bremen 1 BMVg Pistorius 20.03.2025 Berlin Köln 1 BMF Kukies 01.02. – 04.02.2025 Abu Dhabi Doha 1 BMF Kukies 01.02. – 04.02.2025 Abu Dhabi Berlin 1 BMF Kukies 01.02. – 04.02.2025 Berlin Abu Dhabi 1 BMF Kukies 01.02. – 04.02.2025 Berlin Doha 5 BMF Kukies 01.02. – 04.02.2025 Berlin Berlin 12 BMF Kukies 01.02. – 04.02.2025 Riad Abu Dhabi 1 BMF Kukies 01.02. – 04.02.2025 Riad Doha 3 BPr Steinmeier 13.05. – 14.05.2025 Tel Aviv Berlin 1 BPr Steinmeier 06.07. – 08.07.2025 Riga Berlin 1 BPr Steinmeier 17.10. – 21.10.2025 Antalya Hannover 1 Summe: 63 11. Für welche Flugstrecken haben die Fraktionen der CDU, CSU und SPD im Deutschen Bundestag seit 2023 den Anspruch auf Nutzung der Flugbereitschaft geltend gemacht (bitte Bedarfsträger, Datum, Abflugs- und Ankunftsort der jeweiligen Flugstrecken auflisten; vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 20/14851 sowie Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 20/11245)? Die Flugstrecken im Sinne der Fragestellung sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Bedarfsträger Fraktion CDU/CSU Datum Abflugort Ankunftsort 09.12.2023 München Tel Aviv 10.12.2023 Tel Aviv Berlin 20.12.2023 Dortmund Paris 20.12.2023 Paris Berlin 09.01.2024 Köln/Bonn Helsinki 10.01.2024 Helsinki Stockholm 10.01.2024 Stockholm Berlin 24.04.2024 Karlsruhe Berlin 01.10.2024 Brüssel Berlin 08.12.2024 Köln/Bonn Rzeszów 10.12.2024 Rzeszów Warschau 10.12.2024 Warschau Berlin 26.02.2025 Berlin Paris 27.02.2025 Paris Berlin 05.03.2025 Berlin Brüssel 06.03.2025 Brüssel Berlin 31.08.2025 Berlin Rzeszów 02.09.2025 Rzeszów Berlin 21.10.2025 Frankfurt/Main Tel Aviv 24.10.2025 Tel Aviv Frankfurt/Main Bedarfsträger Fraktion SPD Datum Abflugort Ankunftsort 05.03.2023 Köln/Bonn Berlin 05.03.2023 Berlin Rzeszów 07.03.2023 Rzeszów Berlin 12. Welche sonstigen Begleitpersonen haben seit 2024 aufgrund des Anspruchs der Fraktion CDU, CSU im Deutschen Bundestag die Flugbereitschaft genutzt (bitte Namen und Funktionen der beteiligten Personen, Bedarfsträger, Datum, Abflugs- und Ankunftsort auflisten)? Die Informationen im Sinne der Fragestellung können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Stand: 16. Januar 2026). Bedarfsträger Datum Abflugsort Ankunftsort Anzahl sonstige Begleitpersonen FrakVors. Merz 09.01. – 10.01.2024 Köln Berlin 6 Von der Übermittlung der Namen der Begleitpersonen und ihrer Funktionen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen abgesehen. 13. Welche Gründe veranlassten den ehemaligen Bundeskanzler Olaf Scholz, die Flugbereitschaft für die folgenden Strecken zu nutzen, obwohl eine Autoverbindung mit vergleichbarer Reisezeit zur Verfügung stand (vgl. Anlage zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 20/14851) a) am 31. Mai 2024: Erfurt/Weimar – Berlin Brandenburg, b) am 2. und 5. Juli 2024: Berlin Brandenburg – BKAmt, Kanzlergarten, c) am 20. August 2024: Dresden – BKAmt, Kanzlergarten, d) am 2. Oktober 2024: BKAmt, Kanzlergarten – Schwerin, Nahverkehr GmbH, e) am 3. Oktober 2024: Schwerin, Nahverkehr GmbH – Potsdam- Schwielowsee? Alle aufgeführten Hubschrauberflüge fanden im Rahmen von Dienstreisen statt. Die Dienstreiseplanungen der Anforderungsberechtigten erfolgen grundsätzlich unter Abwägung einer Vielzahl von Umständen. Hierzu zählen unter anderem Terminpläne und Protokollvorgaben, Sicherheitsaspekte inklusive der Gefährdungslage der Anforderungsberechtigten sowie Umweltbelastungen. 14. Wie viele Luftfahrzeuge stehen der Flugbereitschaft des BMVg derzeit zur Verfügung (bitte nach Typ, Inbetriebnahme bzw. Außerdienststellung aufschlüsseln)? Der FlBschft BMVg stehen die in nachfolgender Tabelle gelisteten Luftfahrzeuge zur Verfügung (Stand: 31. Dezember 2025). Typ Anzahl Indienststellung bei FlBschft BMVg Hubschrauber, Mehrzweck, Cougar AS532 3 1997 Bombardier, Global 5000 3 2011 Bombardier, Global 6000 3 2019 Airbus A319 CJ 2 2010 Airbus A319 OH 1 2018 Airbus A321 VIP 1 2018 Airbus A321 LR 2 2021 Airbus A350 3 2020/ 2022/ 2023 Summe Luftfahrzeuge 18 - 15. Wie viele regelmäßige und umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen an den Luftfahrzeugen der FlBschft BMVg wurden seit 2024 durch die Lufthansa Technik AG durchgeführt? Im Jahr 2024 wurden insgesamt 17 Maßnahmen im Sinne der Fragestellung durchgeführt, im Jahr 2025 insgesamt 19. 16. Welche Kosten sind im Jahr 2025 für die Instandhaltung, Ersatzteile sowie die technisch-logistische Betreuung der Luftfahrzeuge der FlBschft BMVg angefallen? Folgende Kosten im Sinne der Fragestellung sind angefallen: • Instandhaltung: 66 Mio. Euro, • Ersatzteile: 25,7 Mio. Euro, • Technisch-Logistische Betreuung: 33,2 Mio. Euro. 17. Welche und wie viele Luftfahrzeuge sind aktuell am Flughafen Berlin Brandenburg (Schönefeld) sowie in Tegel stationiert? Am Flughafen Berlin-Brandenburg (Schönefeld) sind drei AS532 Cougar stationiert. In Tegel sind keine Luftfahrzeuge stationiert. 18. Wie ist der Stand des Verlegungsplans der FlBschft BMVg vom Flughafen Köln/Bonn an den Flughafen Berlin-Schönefeld, und wann sollen die Bauarbeiten für die notwendige Infrastruktur am Flughafen Schönefeld abgeschlossen sein (vgl. www.bz-berlin.de/berlin/reinickendorf/vi p-fluege-ab-tegel und www.bundeswehr-journal.de/2023/flugbereitschaf t-bmvg-in-koeln-wahn-zukunftsplaene/)? Der vollständige Umzug der FlBschft BMVg an den Standort Schönefeld kann erst nach Fertigstellung der Zielinfrastruktur des Regierungsflughafens erfolgen. Die Fertigstellung der Zielstruktur wird derzeit für 2036 bis 2038 prognostiziert. 19. Welches Budget ist für den Infrastrukturbau am Flughafen Schönefeld im Zusammenhang mit dem vollständigen Umzug der FlBschft BMVg vorgesehen, und unter welchem Titel des Haushaltsplans 2026 wurden die entsprechenden Kosten veranschlagt? Die Kosten für das Gesamtprojekt des Regierungsflughafens werden aus dem Wirtschaftsplan der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) finanziert und nach Übergabe an die Nutzer über eine anteilige Miete aus dem Bundeshaushalt refinanziert. Eine Differenzierung der Kosten, die lediglich dem Infrastrukturausbau für den vollständigen Umzug der Flugbereitschaft des BMVg zuzurechnen sind, erfolgt nicht. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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