Schriftliche Frage 132 von Robin Jünger (AfD): Prüft die Bundesregierung, im Rahmen des Bundeserprobungsgesetzes oder anderer Experimentierklauseln ein zeitlich und räumlich begrenztes Re…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
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Schriftliche Frage 132 von Robin Jünger (AfD): Prüft die Bundesregierung, im Rahmen des Bundeserprobungsgesetzes oder anderer Experimentierklauseln ein zeitlich und räumlich begrenztes Re…
Frage 132 (Robin Jünger, AfD):
Prüft die Bundesregierung, im Rahmen des Bundeserprobungsgesetzes oder anderer Experimentierklauseln ein zeitlich und räumlich begrenztes Reallabor zur Erprobung einer zentralisierten Bundesstruktur für Identitätsklärung, Asylgrenzverfahren, Rückkehrkoordination und behördenübergreifende Verfahrenssteuerung einzurichten, und wenn ja, welchen fachlichen Bearbeitungsstand haben die entsprechenden Prüfungen erreicht, und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Richter vom 5. August 2026:
Das am 25. Juni 2026 vom Deutschen Bundestag beschlossene Bundeserprobungsgesetz soll unter anderem ermöglichen, Maßnahmen zur zeitlichen Optimierung oder zur Senkung der Kosten von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren oder zur Verwaltungsdigitalisierung vor Ort zu erproben, auszuwerten und bei positiver Bewertung anschließend bundesweit als Regelung vorzuschlagen. Darüber hinaus enthält das Bundeserprobungsgesetz Regelungen zur bereichsübergreifenden Verbesserung der Rahmenbedingungen für Reallabore. Eine Anwendung des Bundeserprobungsgesetzes oder die Einsetzung eines zeitlich begrenzten Reallabors über eine fachgesetzliche Experimentierklausel im Sinne der Fragestellung ist nicht vorgesehen.
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