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Schriftliche Frage 62 von Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern plant die Bundesregierung den Weiterbetrieb des Innovationsportals (www.reallabore-in novationsportal.de) über den Pilotbetrieb vo…

dip / schriftliche_frage 03.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 62 von Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern plant die Bundesregierung den Weiterbetrieb des Innovationsportals (www.reallabore-in novationsportal.de) über den Pilotbetrieb vo… Frage 62 (Dr. Moritz Heuberger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern plant die Bundesregierung den Weiterbetrieb des Innovationsportals (www.reallabore-in novationsportal.de) über den Pilotbetrieb von drei Jahren hinaus, und auf welcher gesetzlichen Grundlage soll das passieren? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 2. Juli 2026: Der Pilotbetrieb des Reallabore-Innovationsportals (RLIP) ist auf drei Jahre angelegt mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr. Der Betrieb des RLIP wurde hierzu im Rahmen eines Dienstleistungsauftrags vergeben. Bislang gab es keine Erfahrungen mit einer zentralen Stelle zur Beratung, Information und Vernetzung zum Thema Reallabore. Daher sollte das Reallabore-Innovationsportal zunächst im Pilotbetrieb getestet und Auswirkungen auf die Zahl an Reallaboren, den Innovationstransfer und das regulatorische Lernen im Rahmen einer Erfolgskontrolle überprüft werden. Auf Basis der Erfolgskontrolle soll dann über eine mögliche dauerhafte Fortführung entschieden werden. Das Reallabore-Innovationsportal ist nicht ausdrücklich im Bundeserprobungsgesetz verankert. Die zentralen Aufgaben des Portals, insbesondere Information, Vernetzung, Beratung und ein strukturierter Wissenstransfer als wesentliche Elemente des regulatorischen Lernens sind in den §§ 8, 9 und 10 des Bundeserprobungsgesetzes (BErpG) geregelt.

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