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Schriftliche Frage 54 von Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Unterstützungsleistungen sind gemäß § 8 des Bundeserprobungsgesetzes durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie…

dip / schriftliche_frage 18.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 54 von Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Unterstützungsleistungen sind gemäß § 8 des Bundeserprobungsgesetzes durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie… Frage 54 (Dr. Moritz Heuberger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Unterstützungsleistungen sind gemäß § 8 des Bundeserprobungsgesetzes durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgesehen, und in welchem Umfang richtet sich das Unterstützungsangebot auch an die Länder und Kommunen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johannes Steiniger vom 14. September 2026: Bundeserprobungsgesetz befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren und ist daher noch nicht in Kraft. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant umfangreiche Unterstützungsleistungen im Sinne von § 8 des Bundeserprobungsgesetzes. Hierzu gehören neben einem Beratungsangebot auch der Ausbau des Angebots an Informations-, Vernetzungs- und Austauschmöglichkeiten, etwa im Rahmen von Veranstaltungen und dem weiteren Ausbau des Reallabore-Innovationsportals. Mit Blick auf die Möglichkeit zur Meldung rechtlicher Hürden sowie zur Sammlung von Informationen über die Konzeption, Etablierung, Umsetzung und Auswertung von Reallaboren sowie über die Auswirkungen der in Reallaboren erprobten Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Ansätze wird dem Reallabore-Innovationsportal ebenso eine zentrale Funktion zukommen. Das Angebot richtet sich explizit auch an die Länder und Kommunen.

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