Schriftliche Frage 82 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesregierung den Vorgang, dass für die Errichtung des sogenannten „Abschiebeterminals“ am Münchner Flughafen ein Aufsic…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 82 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesregierung den Vorgang, dass für die Errichtung des sogenannten „Abschiebeterminals“ am Münchner Flughafen ein Aufsic…
Frage 82 (Leon Eckert, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie begründet die Bundesregierung den Vorgang, dass für die Errichtung des sogenannten „Abschiebeterminals“ am Münchner Flughafen ein Aufsichtsratsbeschluss (www.sueddeutsche.de/m uenchen/muenchen-flughafenabschiebeterminalaufsichtsrat-bau-li.3515697) ausreicht, obwohl es laut aktuellem Gesellschaftsvertrags der Flughafen München GmbH (Fassung vom 1. Juli 2023) für Projekte, die über den Ausbau des Flughafens München über die erste Ausbaustufe hinaus gehen, eines einstimmigen Gesellschafterbeschlusses bedarf und diese erste Ausbaustufe nach der Flughafen München GmbH nur die Konfiguration des Flughafens mit dem Planfeststellungsumgriff zur Eröffnung des Flughafens im Jahr 1992 (Zwei-Bahnsystem mit Terminal 1 und Zentralbereich) umfasst?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 27. Juli 2026:
Bei der Errichtung des fragegegenständlichen Terminals handelt es sich um keinen klassischen Ausbau des Flughafens. Das Terminal wird nicht durch die Flughafen München GmbH (FMG) betrieben. Die FMG vergibt die Bauaufträge und schließt langfristige Mietverträge ab, für die nach dem Gesellschaftsvertrag der FMG die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich und ausreichend ist.
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