Großprojekt sogenanntes Rückführungsterminal München - Dimensionierung, menschenrechtliche Anforderungen sowie Verfahrens- und Kostentransparenz (Antwort zu Drs. 21/6610)
Text
Großprojekt sogenanntes Rückführungsterminal München - Dimensionierung, menschenrechtliche Anforderungen sowie Verfahrens- und Kostentransparenz (Antwort zu Drs. 21/6610)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6956
21. Wahlperiode 07.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Leon Eckert, Filiz Polat, Lukas Benner,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6610 –
Großprojekt sogenanntes Rückführungsterminal München – Dimensionierung,
menschenrechtliche Anforderungen sowie Verfahrens- und Kostentransparenz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am Franz-Josef-Strauß-Flughafen München (MUC) ist der Neubau eines
Rückführungsterminals der Bundespolizei im Rahmen eines laufenden
Planfeststellungsverfahrens vorgesehen. Vorhabenträgerin ist die Flughafen
München GmbH (FMG), die das Terminal nach Vorgaben der Bundespolizei im
Auftrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) errichten soll. Das
Vorhaben steht im Kontext der Reform des Gemeinsamen Europäischen
Asylsystems (GEAS). Vor dem Hintergrund zuletzt deutlich rückläufiger
Asylzahlen (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/AsylinZahlen/aktuelle-z
ahlen-maerz-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=4) wirft insbesondere die
geplante Dimensionierung nach Ansicht der Fragestellenden erhebliche
Zweifel an Bedarf, Verhältnismäßigkeit und langfristiger Auslastung der
Einrichtung auf. Nach den zuletzt geänderten Planunterlagen wurde der
Flächenbedarf der Anlage deutlich ausgeweitet: Die Brutto-Grundfläche soll von
ursprünglich rund 5 100 Quadratmetern (m2) auf etwa 6 400 m2 anwach3
Prozentn (Freising lehnt Rückführungsterminal jenseits des Flughafengeb3
Prozentts weit3 Prozenthin ab – neuer Name, mehr Platzbedarf; www.msn.com/d
e-de/st%C3%A4dtische-infrastruktur/verkehrsinfrastruktur/freising-lehnt-r%C
3%BCckf%C3%BChrungsterminal-jenseits-des-flughafengebiets-weiterhin-a
b-neuer-name-mehr-platzbedarf/ar-AA1YZZt5). Während in früheren
Unterlagen noch von rund 100 rückzuführenden Personen pro Tag die Rede war,
sprechen die aktualisierten Planungen nun von einer „signifikanten
Steigerung“ (Flughafen München GmbH, 2026: Verkehrsflughafen München;
Erweiterung nördliches Bebauungsband/Neubau der Bundespolizei „BPOL
Sonderbau MUC“, hier: Antrag auf [Änderungs-]Planfeststellung, S. 9) der
täglichen Rückführungen. Gleichzeitig stieg die prognostizierte Zahl der
Fahrzeugbewegungen von ursprünglich etwa 100 auf bis zu 746 Fahrten pro Tag (ebd.,
S. 10).
Aus Sicht der fragestellenden Fraktion bestehen weiterhin grundlegende
Unklarheiten über den Stand des Verfahrens, unter anderem aufgrund mangelnder
Transparenz hinsichtlich der Terminierung und Ergebnisse von Sitzungen des
Aufsichtsrats der Flughafen München GmbH sowie im Umgang mit
Einwendungen, insbesondere seitens betroffener Kommunen. Diese bislang erkennba-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 7. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
re Intransparenz erschwert eine sachgerechte parlamentarische und öffentliche
Kontrolle des Vorhabens erheblich.
Darüber hinaus bleiben aus Sicht der fragestellenden Fraktion zusätzliche
Fragen zu unabhängigen Verfahrensbeobachtungen, effektiven
Beratungszugängen und der Sicherstellung menschenrechtlicher Standards bislang
unzureichend beantwortet. Dies wiegt umso schwerer, als dass es sich um ein
Verfahren mit erheblicher Grundrechtsrelevanz und sensiblen Eingriffsmaßnahmen
handelt, bei dem Transparenz, rechtsstaatliche Kontrolle und die frühzeitige
Einbindung unabhängiger Stellen zentrale Voraussetzungen für die
Legitimation des Vorhabens sein müssen.
Nicht zuletzt ist auch die Finanzierungsstruktur des Vorhabens unklar. Weder
die bisher angefallenen Kosten noch die zu erwartenden Gesamt- und
Folgekosten sowie deren Verteilung zwischen Bund, Ländern und weiteren
Beteiligten sind bislang nachvollziehbar dargelegt. Dies wirft zusätzliche Zweifel an
den allgemeinen Planungen dieses Projektes auf.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Es wird darauf hingewiesen, dass einige der Fragen auf Sachverhalte und
Informationen außerhalb der Zuständigkeit des Bundes abstellen.
1. Welche Gründe sieht die Bundesregierung als maßgeblich für die
Notwendigkeit des Neubaus eines sogenannten Rückführungsterminals am
Franz-Josef-Strauß-Flughafen München?
Aus Sicht der Bundesregierung ist der Bau eines Rückführungsterminals am
Flughafen München notwendig und zweckmäßig, um bestehende Abläufe bei
Rückführungsmaßnahmen organisatorisch und räumlich zu bündeln sowie
logistische Herausforderungen zu optimieren. Derzeit finden
Rückführungsmaßnahmen am Flughafen München an unterschiedlichen Orten statt. In einem
eigens hierfür geschaffenen Terminal sollen diese Maßnahmen grundsätzlich
zentralisiert werden, wodurch eine bessere Strukturierung der Abläufe möglich
wird. Zudem können Belastungen für die Rückzuführenden, insbesondere für
vulnerable Gruppen, mit der vorgesehen Raumgestaltung reduziert werden.
2. Wie ist der aktuelle Zeitplan für das Vorhaben, insbesondere im Hinblick
auf Baubeginn und Inbetriebnahme?
Die Flughafen München GmbH (FMG) geht derzeit von einem Abschluss des
laufenden Planfeststellungsverfahrens noch in Jahr 2026 aus. Unmittelbar an
das Verfahren anschließend soll ein Generalunternehmer mit der
Ausführungsplanung beginnen. Eine Inbetriebnahme des Gebäudes ist gegenwärtig in 2028
vorgesehen.
3. Welche Verfahrensschritte im Planfeststellungsverfahren sind nach
Kenntnis der Bundesregierung bislang abgeschlossen, welche stehen
noch aus, und bis wann sollen diese abgeschlossen sein?
Soweit bekannt, ist die öffentliche Auslegung der Planunterlagen und der
Vorhabenbeschreibung abgeschlossen. Eine Entscheidung der
Planfeststellungsbehörde erwartet die FMG im Verlauf der nächsten sechs Monate. Die
Durchführung des Planfeststellungsverfahren liegt außerhalb der Zuständigkeit des
Bundes.
4. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die zuständigen Gremien,
insbesondere der Aufsichtsrat der Flughafen München GmbH, bereits
über das Vorhaben entschieden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Beratungen des zuständigen Aufsichtsrats sind nach den §§ 109, 116 des
Aktiengesetzes (AktG) i. V. m. § 25 Absatz 1 Nummer 2 des
Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) grundsätzlich vertraulich.
5. Wurde das Einvernehmen der Gesellschafter der Flughafen München
GmbH im Vorfeld des Vorhabens durch die Bundesregierung eingeholt,
wenn ja, wann, in welcher Form, und wenn nein, weshalb nicht?
Nein, da dieses Vorhaben laut Satzung der FMG nicht zustimmungspflichtig ist.
6. Wie viele Einwendungen sind im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens eingegangen (bitte nach Einwendungsgründen getrennt
aufschlüsseln)?
Die operativ zuständige FMG hat hierzu dem Gesellschafter Bund folgendes
mitgeteilt.
Nach Auskunft der, im Rahmen des Änderungsplanfeststellungsverfahrens für
die Erteilung der planungsrechtlichen Genehmigung, zuständigen Regierung
von Oberbayern, Luftamt Südbayern, wurden insgesamt 213 Einwendungen
(sog. „Mustereinwendungen“ und individuelle Einwendungen) erhoben (38
hiervon waren verfristet). Die eingereichten Einwendungen wurden seitens
Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern, in verschiedene Kategorien (T1
bis T13) eingeordnet. Dazu, wie viele „Mustereinwendungen“ pro Kategorie
tatsächlich eingereicht wurden, liegen der Flughafen München GmbH keine
näheren Informationen vor.
7. Nach welchen Kriterien werden diese Einwendungen geprüft und
bewertet?
Gemäß Artikel 74 Absatz 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes
(BayVwVfG) entscheidet die Planfeststellungsbehörde über die Einwendungen,
über die bei der Erörterung vor der Anhörungsbehörde keine Einigung erzielt
worden ist.
8. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, mit Einwendungen umzugehen,
die sich gegen den Standort, die Dimensionierung oder Ausgestaltung
des Vorhabens richten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 verwiesen.
9. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der ablehnenden
Haltung der Stadt Freising gegenüber dem Vorhaben?
Die Stadt Freising lehnt nicht das Vorhaben generell ab, sondern den konkret
von der FMG ausgewählten Standort des Rückführungsterminals auf dem
Gebiet der Stadt Freising. Die hierzu vorgetragenen Argumente der Stadt sind
aktuell Gegenstand der Erörterungen und Verhandlungen.
10. In welcher Form werden kommunale Belange und Einwände nach
Kenntnis der Bundesregierung im weiteren Verfahren berücksichtigt?
Die Art der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im
Planfeststellungsverfahren ist für den Freistaats Bayern im BayVwVfG geregelt. Die
Durchführung des Verfahrens liegt außerhalb der Zuständigkeit des Bundes.
11. Wie ist die geplante Kapazität der Einrichtung konkret ausgestaltet
(insbesondere hinsichtlich Einzelrückführungen und
Sammelabschiebungsmaßnahmen)?
Mit dem neuen Rückführungsgebäude sollen bei maximaler Auslastung eine
parallele Abfertigung von zwei Charterflügen (Sammelrückführung) sowie bis
zu 100 Einzelrückführungen auf Linienflugverbindungen an einem Tag
ermöglicht werden.
12. Auf welchen tatsächlichen und prognostischen Annahmen basiert die
bisherige Dimensionierung der Kapazitäten des geplanten
Rückführungsterminals, und wie begründet die Bundesregierung diese
Kapazitätsplanung vor dem Hintergrund aktuell rückläufiger Asylzahlen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Mit Verweis auf die Antwort zu Frage 11 handelt es sich bei den genannten
Werten um eine Maximalangabe bei möglichen Belastungsspitzen. Diese
Konzipierung ermöglicht auch bei steigenden Rückführungsbedarfen eine sofortige
Umsetzung der Maßnahmen.
13. Inwiefern werden bei der Planung mögliche Veränderungen durch das
Inkrafttreten der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
berücksichtigt?
Die Rechtsakte der Reform des Gemeinsame Europäische Asylsystems
(GEAS) finden seit dem 12. Juni 2026 Anwendung und werden von der
Bundespolizei in Bezug auf gegenwärtige sowie zukünftige Prozesse
berücksichtigt.
14. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch das
Inkrafttreten der GEAS-Reform konkret auf Umfang und Struktur von
Rückführungen?
Inhalte der seit 12. Juni 2026 anzuwendenden GEAS-Rechtsakte sind u. a. das
Rückkehrgrenzverfahren sowie die Asyl- und Migrationsmanagement-
Verordnung (AMM-VO), welche zu einer weiteren Optimierung der Rückführungs-
und Überstellungsprozesse beitragen können.
15. Inwiefern wird bei der Dimensionierung des Rückführungsterminals
berücksichtigt, dass ein erheblicher Teil der ausreisepflichtigen Personen
über einen Duldungsstatus verfügt?
Die Duldung ist lediglich die vorübergehende Aussetzung einer bestehenden
Ausreiseverpflichtung. Die Duldung wird widerrufen, wenn die der
Abschiebung entgegenstehenden Gründe entfallen sind.
16. Auf welchen Annahmen basiert die Prognose von bis zu 746
Fahrzeugbewegungen pro Tag im Rahmen des Vorhabens, und wie erklärt die
Bundesregierung das Verhältnis dieser Verkehrsbelastung zur geplanten
Zahl von Rückführungen (Flughafen München GmbH, 2026:
Verkehrsflughafen München; Erweiterung nördliches Bebauungsband/Neubau der
Bundespolizei „BPOL Sonderbau MUC“, hier: Antrag auf [
Änderungs-]Planfeststellung, S. 10)?
Bei einer Zuführung von Rückzuführenden kommt es zu mehreren Fahrten, die
differenziert erfasst werden. Dies umfasst u. a. zeitlich gestaffelt die An- und
Abfahrt der Zuführ- und Einsatzkräfte, den Transport der Rückzuführenden
zum Luftfahrzeug sowie Logistikfahrten. Die Aussage in den
Antragsunterlagen ist im vorgenannten Kontext zu betrachten.
17. Welche Auswirkungen auf Verkehr, Infrastruktur und Anwohnerinnen
und Anwohner erwartet die Bundesregierung durch diese
Verkehrsbelastung?
Mit einer spürbar erhöhten Verkehrsbelastung ist nicht zu rechnen.
18. Welche zusätzlichen Emissionen, insbesondere durch erhöhtes
Verkehrsaufkommen und den Betrieb der Einrichtung, erwartet die
Bundesregierung infolge des Vorhabens?
Das Gebäude wird nach modernsten energetischen Standards (EGB 40)
geplant. Es ist eine Photovoltaikanlage unter maximal möglicher Ausnutzung der
zu errichtenden Dachflächen vorgesehen. Das Gebäude wird außerdem unter
Berücksichtigung der geltenden immissionsschutzrechtlichen Vorschriften
geplant und betrieben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
19. Welche Auswirkungen auf Umwelt und Natur erwartet die
Bundesregierung durch den Neubau des Rückführungsterminals am Flughafen
München?
Die Auswirkungen auf Umwelt und Natur hat der Vorhabenträger (FMG) in der
Vorhabenbeschreibung ausführlich dargestellt, ebenso die bisher vorgesehenen
Kompensationsmaßnahmen. Die für den Umwelt- und Naturschutz zuständigen
bayerischen Behörden haben diese Kompensationsmaßnahmen nach Kenntnis
der Bundesregierung im Rahmen ihrer Stellungnahmen im
Planfeststellungsverfahren als ausreichend erachtet. Die darüber hinaus gehenden
Einwendungen zu den Auswirkungen des Vorhabens, auch auf Umwelt und Natur, werden
im Planfeststellungsverfahren behandelt.
20. Welche artenschutzrechtlichen Prüfungen wurden bislang durchgeführt,
und zu welchen Ergebnissen kamen diese?
Es wird auf das laufende Planfeststellungsfahren der zuständigen
Landesbehörden verwiesen.
21. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Umweltbelastungen sowie
Eingriffe in Natur und Artenschutz zu vermeiden, zu minimieren oder
auszugleichen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 19 und 20 verwiesen.
22. Wie gestaltet sich die Personalplanung für den geplanten Betrieb des
Terminals?
Das Kräftemanagement der Bundespolizeidirektion München bedient sich der
in der Bundespolizei ausgebildeten Personenbegleiter Luft. Eine feste
Zuordnung zu einer Flughafendienststelle dieser örtlich flexibel einsetzbaren Kräfte
gibt es nicht. Die personellen Stärken für die Bodenmaßnahmen der
Rückführung sind abhängig von den täglich vorgeplanten Rückführungsmaßnahmen
und unterliegen dem Kräftemanagement der Bundespolizeiinspektion
Flughafen München.
23. Wie erklärt die Bundesregierung ihr Vorhaben, kein Mehraufkommen im
Personalbestand für das Terminal aufzubringen, bei geplanter Schaffung
deutlich erhöhter Rückführungskapazitäten (vgl. Schriftliche Frage 16
des Abgeordneten Leon Eckert auf Bundestagsdrucksache 21/2876)?
Die Bundespolizei verfügt bereits über ausreichend qualifiziertes Personal. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
24. Wie viel Personal soll nach aktuellem Planungsstand seitens des
Freistaates Bayern für den Betrieb des Rückführungsterminals am Flughafen
München bereitgestellt werden?
Hierzu liegen der Bundesregierung mangels Zuständigkeit keine Erkenntnisse
vor.
25. Welche damit verbundenen Personal- und Betriebskosten werden für den
Einsatz bayerischer Behörden veranschlagt (bitte nach Kostenarten
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen
26. Wie ist die Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und den
bayerischen Behörden beim geplanten Betrieb des Rückführungsterminals
am Flughafen München konkret ausgestaltet?
Eine Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und den bayerischen
Behörden beim liegenschaftlichen Betrieb des Rückführungsterminals ist aktuell
nicht geplant. Das Rückführungsterminal wird ausschließlich von der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) von der FMG angemietet und im
Rahmen des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements von der Bundespolizei
genutzt.
27. Ist vorgesehen, dass das Terminal auch für koordinierte Rückführungen
im europäischen Kontext genutzt wird?
Das Terminal kann neben nationalen Rückführungsmaßnahmen auch für
europäische Rückführungsmaßnahmen genutzt werden.
28. Wie ist die Finanzierungsstruktur des Vorhabens ausgestaltet
(insbesondere hinsichtlich der Rollen von Bund, Flughafen München GmbH und
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben)?
Die FMG errichtet das Terminal auf eigene Kosten und vermietet dieses an die
BImA. Die BImA vermietet das Terminal im Rahmen des Einheitlichen
Liegenschaftsmanagements an die Bundespolizei.
29. Welche vertraglichen Grundlagen bestehen oder sind geplant für die
Nutzung des Terminals durch die Bundespolizei?
Die vertragliche Grundlage für die Nutzung durch die Bundespolizei ist ein
Mietvertrag zwischen Bundespolizei und BImA im Rahmen des Einheitlichen
Liegenschaftsmanagements.
30. Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Errichtung und den Betrieb des Rückführungsterminals am Flughafen
München (bitte nach einzelnen Kostenpositionen aufschlüsseln)?
Die abschließenden Kosten für die Errichtung des Terminals stehen erst nach
dessen Fertigstellung fest. Die voraussichtlichen Kosten sind Gegenstand von
Berechnungen der FMG, die noch nicht abgeschlossen sind.
31. Welche Kosten entfallen nach Wissen der Bundesregierung dabei auf den
Freistaat Bayern (bitte ebenfalls nach einzelnen Kostenpositionen
differenzieren)?
Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
32. Über welchen Zeitraum ist die Nutzung des Terminals vertraglich
vorgesehen?
Bisher ist die Nutzungsdauer für das Terminal nicht vertraglich geregelt.
33. Welche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen wurden im Vorfeld
durchgeführt, insbesondere im Vergleich zu Alternativen wie der Nutzung
bestehender Infrastruktur?
Die BImA eruiert im Rahmen sogenannter Erkundungsverfahrens die für den
Bund wirtschaftlichste Art der Bedarfsdeckung. Für die dauerhafte
Unterbringung des Rückführungsbereiches am Flughafen München hat die BImA ein
solches Erkundungsverfahren durchgeführt. Zur Deckung des Flächenbedarfs
der Bundespolizei stehen keine geeigneten Alternativen für die Erfüllung der
Aufgabe am Flughafen München zur Verfügung.
34. Welche finanziellen Risiken sieht die Bundesregierung im Hinblick auf
eine mögliche Unterauslastung der Einrichtung?
Die Bundesregierung erwartet bei einer nicht vollständigen Auslastung keine
finanziellen Risiken.
35. Inwiefern wurden Szenarien mit sinkenden Rückführungszahlen bei der
wirtschaftlichen Bewertung berücksichtigt?
Bei der Bemessung der Kapazitäten des Rückführterminals wurden alle aktuell
vorliegenden Zahlen berücksichtigt. In künftigen Jahren gegebenenfalls
eintretende Veränderungen, beispielsweise der geopolitischen Lage, die Einfluss auf
Migrationsbewegungen haben, können nicht valide vorhergesagt werden.
36. Welche Zugangs- und Beratungsangebote zu Rechtsbeiständen für
betroffene Personen sind im Terminal vorgesehen?
Alle Rückzuführenden haben jederzeit die Möglichkeit mit einem
Rechtsbeistand oder einer anderen Person ihrer Wahl in Kontakt zu treten. Eine
räumliche Unterbringung von Beratungsstellen innerhalb der Liegenschaften der
Bundespolizei ist nicht vorgesehen.
37. In welchem Umfang sind Räumlichkeiten für die Rechtsberatung der
betroffenen Personen vorgesehen?
Das Terminal ist ausschließlich für den Vollzug von rechtskräftigen
Abschiebeentscheidungen vorgesehen. Eine Rechtsberatung ist in aller Regel bereits im
Vorfeld erfolgt.
38. Ist eine medizinische Versorgung in der Einrichtung sichergestellt (wenn
ja, bitte konkretisieren)?
Die medizinische Versorgung ist sowohl durch begleitende Ärzte, als auch den
medizinischen Dienst am Flughafen München bei jeder
Rückführungsmaßnahme sichergestellt. Darüber hinaus soll das Terminal über ausreichend räumliche
Kapazitäten für vulnerable Personen sowie gesonderte Arzt- und
Untersuchungszimmer verfügen, um ein Höchstmaß an Diskretion zu gewährleisten.
39. Welche baulichen Vorkehrungen sind für die Unterbringung
minderjähriger Personen getroffen (beispielsweise Spielanlagen oder separate
Sozial- und Erziehungsräume)?
Sowohl in Form von separaten Räumlichkeiten, als auch in Form von
bedürfnisorientierter Ausstattung wird bei der Planung des Gebäudes die Unterbringung
von vulnerablen Personengruppen besonders berücksichtigt.
40. Welche unabhängigen Stellen und Kontrollinstanzen sollen Zugang zur
Einrichtung erhalten?
41. Ist die Einrichtung einer unabhängigen Abschiebungsbeobachtung
vorgesehen, und wenn nein, aus welchen Gründen wird auf eine solche
unabhängige Beobachtungsstelle verzichtet?
42. Wie wird sichergestellt, dass zivilgesellschaftliche Organisationen ihre
Arbeit vor Ort wahrnehmen können?
43. In welchem Umfang sind Räumlichkeiten vorgesehen, in denen
zivilgesellschaftliche Organisationen ihre Arbeit vor Ort wahrnehmen können
(etwa für Beratungs- und Betreuungsdienste)?
Die Fragen 40 bis 43 werden gemeinsam beantwortet.
Rückführungsmaßnahmen am Flughafen München unterliegen verschiedenen
Formen der Beobachtung und Beaufsichtigung. Insofern wird der Zugang zur
Einrichtung während der Durchführung von Rückführungsmaßnahmen
jederzeit sichergestellt.
Sammelchartermaßnahmen werden regelmäßig von unabhängigen
Beobachterinnen und Beobachtern begleitet, etwa im Rahmen des europäischen
Rückführungsmonitorings durch Frontex. Darüber hinaus wird die soziale Betreuung
rückzuführender Personen von kirchlichen Diensten am Flughafen München
sichergestellt, welche zugleich die Aufgabe einer unabhängigen
Abschiebungsbeobachtung wahrnehmen. Auch Einrichtungen wie die Nationale Stelle zur
Verhütung von Folter sowie das European Committee for the Prevention of
Torture (CPT) nehmen im Rahmen ihrer jeweiligen Mandate Aufgaben der
Beobachtung und Überprüfung entsprechender Einrichtungen und Abläufe wahr.
Für unabhängige Stellen und Kontrollinstanzen sind zur Beobachtung und
Beaufsichtigung von Rückführungsmaßnahmen Räume und Flächen innerhalb
und außerhalb des Gebäudes vorgesehen.
44. Welche weiteren vergleichbaren Rückführungs- oder
Abschiebeinfrastrukturprojekte verfolgt die Bundesregierung derzeit – insbesondere mit
Hinblick auf Neubauten (bitte nach Unterbringungskapazitäten und
Bundesländern auflisten)?
Am Flughafen Frankfurt am Main wird aktuell ein Bestandsgebäude für die
spätere Nutzung als Rückführungsgebäude für die Bundespolizei hergerichtet.
Am Flughafen Berlin Brandenburg befindet sich der Neubau eines
Rückführungsgebäudes in Planung. Zum aktuellen Zeitpunkt läuft ein europaweites
Vergabeverfahren zur Planung, Errichtung und zum Betrieb eines entsprechenden
Gebäudes.
Ebenso wie am Flughafen München sollen bei den vorgenannten Vorhaben
Kapazitäten für eine parallele Abfertigung von zwei Charterflügen sowie bis zu
100 Einzelrückführungen geschaffen werden.
45. Inwiefern unterscheiden sich diese bestehenden oder geplanten
Einrichtungen hinsichtlich Kapazität, baulicher Ausgestaltung, Nutzungskonzept
und Planungsstand von dem geplanten Rückführungsterminal am
Flughafen München?
Für das Rückführungsgebäude am Flughafen Frankfurt am Main ist eine
Nutzungsaufnahme durch die Bundespolizei Mitte 2027 geplant. Für das
Rückführungsgebäude am Flughafen Berlin Brandenburg ist eine Inbetriebnahme Mitte
2029 geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 44 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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