Schriftliche Frage 171 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält die Bundesregierung für die Errichtung des sogenannten „T-Stiel“ am Münchner Flughafen einen einstimmigen Gesellschafterbeschluss für n…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 171 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält die Bundesregierung für die Errichtung des sogenannten „T-Stiel“ am Münchner Flughafen einen einstimmigen Gesellschafterbeschluss für n…
Frage 171 (Leon Eckert, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Hält die Bundesregierung für die Errichtung des sogenannten „T-Stiel“ am Münchner Flughafen einen einstimmigen Gesellschafterbeschluss für notwendig, da es nach meiner Kenntnis laut aktuellem Gesellschaftsvertrag der Flughafen München GmbH (Fassung vom 1. Juli 2023) für Ausbauprojekte, die über die erste Ausbaustufe hinausgehen, eines einstimmigen Gesellschafterbeschlusses bedarf und diese erste Ausbaustufe nach der Flughafen München GmbH nur die Konfiguration des Flughafens mit dem Planfeststellungsumgriff zur Eröffnung des Flughafens im Jahr 1992 (Zwei-Bahnsystem mit Terminal 1 und Zentralbereich) umfasst, und wenn ja, liegt ein solcher Gesellschafterbeschluss für das Projekt „T-Stiel“ vor?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 7. September 2026:
Zum derzeitigen Zeitpunkt ist ein einstimmiger Gesellschafterbeschluss nicht erforderlich, da die Voraussetzungen für eine Baufreigabe noch nicht vorliegen.
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