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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 31.07.2026 · WP 21 · 21/7434 · Schriftliche Fragen · Original ↗

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/7434 21. Wahlperiode 31.07.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 52 Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 33, 46 Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 7 Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 81 Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 18 Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 35 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 37 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 92, 93, 94 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 85 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 82 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Abgeordnete Nummer der Frage Gebel, Kathrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66, 67 Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 22 Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Hermeier, Mareike (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 68, 87 Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 9, 76, 77 Hilse, Karsten (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 11, 12 Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 38 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 72, 78, 79, 88 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 55, 56 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 73 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 39 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 69 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 14 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Abgeordnete Nummer der Frage Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 95, 96, 97 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 48, 49, 50 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 57 Nick, Ophelia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 103, 104 Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 89 Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 27, 98 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 99, 100 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 70 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41, 42, 43 Roth, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Abgeordnete Nummer der Frage Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 74 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 44, 45 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30, 31 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 90, 91 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 58, 59, 60, 61 Steffen, Till, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Tesfaiesus, Awet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 5 Willnat, Christin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 62, 71 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 Drucksache 21/7434 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Tesfaiesus, Awet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 4 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 5 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Hilse, Karsten (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 8 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Dillschneider, Jeanne (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Lenhard, Rebecca (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Seite Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21, 22 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 29 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Nanni, Sara (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 32, 33 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/7434 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Al-Wazir, Tarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 37, 38 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 39 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 40, 41 Willnat, Christin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Gebel, Kathrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Gebel, Kathrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Hermeier, Mareike (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Willnat, Christin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 53 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Steffen, Till, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Hermeier, Mareike (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Drucksache 21/7434 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 59, 60, 61 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 63, 64 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Heitmann, Linda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Seite Nick, Ophelia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Roth, Claudia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/7434 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordnete Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie oft standen in Sitzungen des Nationalen Sicherheitsrates die Auswirkungen der Klimakrise und damit einhergehender extremer Wetterphänomene auf die Sicherheit und Versorgungssicherheit Deutschlands auf der Tagesordnung (bitte aufschlüsseln)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 28. Juli 2026 Die Bundesregierung informiert die Öffentlichkeit regelmäßig über Sitzungen und Beratungsgegenstände des Nationalen Sicherheitsrates. Eine darüberhinausgehende öffentliche Auskunft zu den erfragten Sitzungsinhalten kann nicht erteilt werden, da Erörterungen im Nationalen Sicherheitsrat, einschließlich der Tagesordnungen, geheim eingestuft sind. Die erfragten Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem Grad „VS-GEHEIM“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.1* 2. Abgeordneter Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wird die Bundesregierung die Empfehlung der EU-Kommission aus dem Rechtsstaatsbericht 2026, erschienen am 17. Juli 2026, umzusetzen, die sich darauf bezieht, dass „bei der Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein Informationsrecht der Presse in Bezug auf Bundesbehörden […] keine weiteren Fortschritte erzielt“ wurden und daher „die Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein Informationsrecht der Presse in Bezug auf Bundesbehörden unter Berücksichtigung europäischer Standards für den Zugang zu amtlichen Dokumenten“ empfohlen wird (https://commissio n.europa.eu/document/download/3e6bdff0-cfa7-4 c9c-8497-f37286427e7b_de?filename=9_2_cou n_chap_germany_de.pdf, S. 3), umsetzen, und wie verhält sich die Empfehlung der EU- Kommission zu der im Koalitionsausschuss beschlossenen Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (www.bundesregierung.de/resource/blob/219630 6/2445592/bc8e5e160d879f0bdd593121a96a45d 2/2026-07-02-koaausschuss-data.pdf)? 1 * Das Bundeskanzleramt hat einen Teil der Antwort als „VS-GEHEIM“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 30. Juli 2026 Der verfassungsunmittelbare Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden besteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unverändert fort. Eine gesetzliche Regelung ist im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen. Dieser Auskunftsanspruch der Presse ist vom Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu unterscheiden. Die Reform des Informationsfreiheitsgesetzes ist durch den genannten Bericht nicht adressiert. 3. Abgeordneter David Schliesing (Die Linke) Wie viele „herausragenden Kulturdenkmale“ wurden bislang aus dem Sonderprogramm zur Stärkung der mitteldeutschen Schlösser- und Kulturlandschaft unterstützt (bitte die Gesamtanzahl so die Gesamthöhe der bisherigen Förderung angeben und die zwölf Projekte mit der höchsten Förderung nach Kulturdenkmal und Förderhöhe aufschlüsseln), und in welchem genauen Finanzumfang wird der Bund das Programm noch bis 2032 fortführen? Antwort des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 30. Juli 2026 Mit dem „Sonderinvestitionsprogramm zur Stärkung der mitteldeutschen Schlösser- und Kulturlandschaft“ stellt der Bund auf Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages von 2020 jeweils 100 Mio. Euro zur Erhaltung und Sanierung der Schlösser und Gärten in Sachsen-Anhalt und Thüringen bereit, die in gleicher Höhe durch beide Länder gegenfinanziert werden. In Sachsen-Anhalt sollen über das Sonderinvestitionsprogramm bis 2032 folgende Maßnahmen realisiert werden: Sonderinvestitionsprogramm Sachsen-Anhalt Gesamtübersicht der Maßnahmen (Stand: 31.03.2026) Budget aktuell 1 Schloss Köthen 21.939.000 Euro 2 Schloss Neuenburg 33.151.000 Euro 3 Moritzburg Halle (Saale) 9.500.000 Euro 4 Zentraldepot Halle (Saale) 60.000.000 Euro 5 Schloss Leitzkau 6.000.000 Euro 6 Burg Falkenstein 16.563.000 Euro 7 Schloss Goseck 2.172.000 Euro 8 Eckartsburg 6.690.000 Euro 9 Schloss Bernburg 11.516.332 Euro 10 Schloss Allstedt 10.383.600 Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Sonderinvestitionsprogramm Sachsen-Anhalt Gesamtübersicht der Maßnahmen (Stand: 31.03.2026) Budget aktuell Gesamtsumme Bau 172.016.430 Euro zzgl. Personalkosten, Sachkosten und Vorsorge für Baukostensteigerungen Gesamtsumme Sonderinvestitionsprogramm Sachsen-Anhalt 200.000.000 Euro Im Freistaat Thüringen sollen über das Sonderinvestitionsprogramm bis 2032 folgende Maßnahmen realisiert werden: Sonderinvestitionsprogramm Freistaat Thüringen Gesamtübersicht der Maßnahmen (Stand: 31.03.2026) Budget aktuell 1 Schloss Heidecksburg, Rudolstadt 35.449.629 Euro 2 Schloss Sondershausen mit Schlosspark, Sondershausen 18.444.489 Euro 3 Schloss Bertholdsburg, Schleusingen 5.695.000 Euro 4 Schloss Wilhelmsburg, Schmalkalden 15.110.000 Euro 5 Schloss Schwarzburg 1.824.000 Euro 6 Schloss Altenstein, Bad Liebenstein 12.587.000 Euro 7 Dornburger Schlösser und Gärten 6.931.000 Euro 8 Schloss und Park Wilhelmsthal 1.000.000 Euro 9 Runneburg, Weißensee 2.520.217 Euro 10 Burg Ranis, Ranis 6.000.000 Euro 11 Wasserburg Kapellendorf, Kapellendorf 3.648.000 Euro 12 Burgruinen 1.674.776 Euro 13 Schloss Molsdorf mit Park, Molsdorf 4.500.000 Euro Gesamtsumme Bau 151.142.460 Euro zzgl. Personalkosten, Sachkosten und Vorsorge für Baukostensteigerungen Gesamtsumme Gesamtsumme Sonderinvestitionsprogramm Thüringen 200.000.000 Euro Weitergehende Informationen zum Sonderinvestitionsprogramm (SIP) und zu den Einzelmaßnahmen sind online verfügbar: – Für Sachsen-Anhalt: www.kulturstiftung-st.de/planen-bauen/sonderin vestitionsprogramm-1/ – Für Thüringen: www.thueringerschloesser.de/themen/sonderinvestiti onsprogramm-1/ 4. Abgeordnete Awet Tesfaiesus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung in den durch sie geförderten oder getragenen Kultureinrichtungen vor dem Hintergrund der Hitzewelle in der Kalenderwoche 26 Maßnahmen zum Schutz von Besucherinnen und Besuchern, Beschäftigten und Kulturgütern, einschließlich einer klimaangepassten Gestaltung der Außenanlagen – insbesondere der Begrünung bisher versiegelter bzw. zubetonierter Flächen von Grundstücken (z. B. Parkplätze, Zufahrten, Hofflächen) – ergriffen, und wenn ja, welche, und wurden im Zuge dessen Defizite festgestellt, und wenn ja, welche? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 29. Juli 2026 Vor dem Hintergrund der besonders heißen Tage in der Kalenderwoche 26 haben durch die Bundesregierung geförderte oder von ihr getragene Kultureinrichtungen je für sie geeignete Maßnahmen zum Schutz von Besucherinnen und Besuchern sowie Beschäftigten ergriffen, beispielsweise die Anpassung des Betriebs bei 35 Grad Celsius Außentemperatur im Schatten, Prüfung des Einbaus von Klimageräten sowie hitzebedingte Anpassungen der Arbeitsbedingungen (Flexibilisierungen bei Arbeitsplatzwahl, Arbeitszeit und Mobilarbeitsquote). Diese und etwaige, jeweils geeignete bauliche Maßnahmen sind regelmäßig Gegenstand der Beratungen in den Einrichtungen und ihren Gremien. 5. Abgeordnete Awet Tesfaiesus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welcher Anteil der zusätzlichen Bundesmittel in Höhe von 1 Mio. Euro kommt unmittelbar den tariflich bedingten Vergütungssteigerungen der Musikerinnen und Musiker der Bayreuther Festspiele zugute, und beabsichtigt die Bundesregierung, künftig tariflich bedingte Mehrkosten auch bei anderen institutionell geförderten Kultureinrichtungen durch entsprechende Erhöhungen der Bundeszuschüsse auszugleichen, und wenn ja, bei welchen? Antwort des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 29. Juli 2026 Die im Regierungsentwurf 2027 für die Bayreuther Festspiele GmbH vorgesehenen zusätzlichen Bundesmittel dienen vollumfänglich der Finanzierung der tarifbedingt gestiegenen Personalkosten. Diese Mehrkosten werden gemeinsam mit den anderen Gesellschaftern getragen. Im Regierungsentwurf 2027 hat BKM zudem erhöhte Förderungen zum Ausgleich der tarifbedingten Mehrkosten u.a. bei den folgenden Einrichtungen vorgesehen: Deutsche Schillergesellschaft, Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, Freies Deutsches Hochstift, Bauhaus Dessau, Beethoven-Haus sowie Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora, Bayerische KZ-Gedenkstätten/Dachau und Flossenbürg, Gedenkstätte Topographie des Terrors und Stiftung Sächsische Gedenkstätten. Die zukünftige Beteiligung seitens BKM an tariflich bedingten Mehrkosten hängt von den jeweiligen jährlichen Haushaltsaufstellungsverfahren ab. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 6. Abgeordnete Doris Achelwilm (Die Linke) Um wie viel Euro im Jahr soll eine alleinstehende Person ohne Kinder im Zuge der von der Bundesregierung geplanten Einkommensteuerreform im Vergleich zum Status Quo ent- bzw. belastet werden, bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von jeweils 13.000 Euro, 17.000 Euro, 25.000 Euro, 60.000 Euro, 100.000 Euro, 250.000 Euro, 280.000 Euro sowie 500.000 Euro? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 28. Juli 2026 Die Beratungen der Bundesregierung über die konkrete Ausgestaltung der Einkommensteuerreform ab 2027 sind noch nicht abgeschlossen. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge. Eine Beantwortung der Frage kann daher nicht erfolgen. 7. Abgeordnete Ayse Asar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche forschungspolitischen Erwägungen haben die Bundesregierung dazu bewogen, im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten der EU (AStV) der Rats-Position zum EU- Haushaltsentwurf 2027 zuzustimmen, die eine Kürzung des „Horizon Europe“-Budgets um rund 231,5 Mio. Euro vorsieht, und wird sich die Bundesregierung in den anstehenden Trilog- Verhandlungen im Herbst dafür einsetzen, diese Kürzungen gemeinsam mit dem Europäischen Parlament wieder rückgängig zu machen (https://sciencebusi ness.net/news/horizon-europe/council-proposes-e u231m-cut-2027-horizon-europe-budget?utm_sou rce=ActiveCampaign&utm_medium=email&ut m_content=European%20researchers%20sound% 20the%20alarm%20that%20Trump%20rule%20c hanges%20will%20hit%20cooperation&utm_cam paign=Science%7CBusiness%20Bulletin%20No %20%201313%20%20%28Copy%29)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 27. Juli 2026 Die Bundesregierung hat im AStV-2 dem Standpunkt des Rates für den EU-Jahreshaushalt 2027 zugestimmt, weil er einen für alle Mitgliedstaaten tragbaren Kompromiss darstellt. Die Kürzungen folgen dem horizontalen Ansatz der Ratspräsidentschaft, über alle Rubriken des Jahreshaushalts hinweg im Vorschlag der Europäischen Kommission enthaltene Aufstockungen abzumildern, die Absorptionsfähigkeit zu steigern sowie ausreichende Margen für unvorhergesehene Ereignisse vorzusehen. Die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Bundesregierung wird deshalb beim Vermittlungsverfahren im Herbst den Standpunkt des Rates verteidigen. 8. Abgeordneter Mirco Hanker (AfD) In welcher Höhe sind den öffentlichen Haushalten seit dem Jahr 2022 Ausfälle durch hinterzogene Umsatzsteuer bzw. durch rechtswidrig erlangte Umsatzsteuerguthaben im Anwendungsbereich der Umsatzsteuerreihengeschäfte bzw. Umsatzsteuerdreiecksgeschäfte (Deliktbereich der sog. Karussellgeschäfte) entstanden, und wie hoch ist die Anzahl der ermittelten daran beteiligten Unternehmen, einschließlich der Scheinunternehmen, Tarnunternehmen, Domizilgesellschaften, mit Sitz im Inland oder Sitz im EU- Gemeinschaftsgebiet, nach Kenntnislage der Bundesregierung (bitte die Summe der Schadenshöhe nach den Jahren 2022 bis 2025, in 2026 stichtagbezogen gliedern)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 28. Juli 2026 Weder bei den Ländern noch beim Bund werden statistische Aufzeichnungen zu Steuerausfällen durch Umsatzsteuerhinterziehung bzw. Umsatzsteuerbetrug geführt. Die Erhebung und Kontrolle der Umsatzsteuer sowie die Verfolgung von Steuerstraftaten obliegt nach der verfassungsrechtlichen Ordnung den Landesfinanzbehörden. Die Bundesregierung hat daher keine Kenntnis über die Anzahl der an Umsatzsteuerhinterziehung bzw. Umsatzsteuerbetrug beteiligten Täter. 9. Abgeordneter Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Was unternimmt die Bundesregierung, um vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Umstellung auf die neue CEN-Norm für elektronische Rechnungen EN 16931-1:2026 und die damit einhergehenden Schwierigkeiten zu unterstützen (www.handwerk.com/steuern-und-finanzen/h andwerk-fordert-spaeteren-starttermin-fuer-die- erechnung), und welchen Einfluss hat das auf den Zeitplan zur Einführung der E-Rechnungspflicht, insbesondere die Frist Anfang 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 31. Juli 2026 Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Verwaltungsauffassung zur E‑Rechnung in bislang zwei BMF-Schreiben (vom 15. Oktober 2024, BStBl I S. 1320, und vom 15. Oktober 2025, BStBl I S. 1806) veröffentlicht und damit für Rechtssicherheit zu vielen steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der E‑Rechnung gesorgt. Weitere Themen werden auch in den FAQ zur E‑Rechnung (www.bundesfinanzministeriu m.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html) behandelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Normenreihe EN 16931 wurde ursprünglich vom CEN (Europäisches Komitee für Normung) für die Rechnungsstellung an die öffentliche Verwaltung (B2G-Bereich) erarbeitet. Die Vorgaben gelten nunmehr auch für den B2B-Bereich. Mit der Aktualisierung durch die EN 16931-1:2026 ist daher auch eine Nutzung für komplexe Geschäftsvorfälle im B2B-Bereich möglich. Die Norm EN 16931 ist bereits heute geeignet, um die meisten Geschäftsvorfälle auch im B2B-Bereich darzustellen und wird auch in anderen europäischen Ländern schon hierfür eingesetzt. Bei der am 18. März 2026 veröffentlichten EN 16931‑1:2026 handelt es sich nicht um eine neue Norm, sondern um eine Aktualisierung der erstmals im Jahr 2017 veröffentlichten. Entsprechend ergeben sich keine grundlegend neuen steuerlichen Fragen über die hinaus, die bereits in den beiden BMF-Schreiben bzw. den FAQ beantwortet worden sind. Dennoch erörtert das BMF laufend mit den obersten Finanzbehörden der Länder, welche weiteren steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der E‑Rechnung durch die Finanzverwaltung geklärt werden können. Es besteht dabei Einigkeit zwischen dem BMF und den obersten Finanzbehörden der Länder, dass erkannten Problemen mit Augenmaß begegnet werden soll, z. B. mit zeitlich begrenzten, passgenauen Nichtbeanstandungsregelungen zu tatsächlich bestehenden Problemen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der langen Übergangsfristen (seit dem 1. Januar 2025) geht die Bundesregierung derzeit davon aus, dass die Veröffentlichung der EN 16931-1:2026 keinen Einfluss auf die in § 27 Absatz 38 Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelten Fristen zur Ausstellung von E‑Rechnungen hat. 10. Abgeordneter Karsten Hilse (AfD) Werden anwaltliche Leistungen im Zusammenhang mit zivilrechtlichen sowie öffentlich- rechtlichen Streitigkeiten durch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) vergeben, und falls ja, auf welcher rechtlichen Grundlage und nach welchen Vergabeverfahren erfolgt dies (bitte nach Verfahrensarten differenzieren)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 28. Juli 2026 Durch die LMBV werden im Bedarfsfall anwaltliche Leistungen im Zusammenhang mit zivilrechtlichen sowie öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten beauftragt. Als institutionelle Zuwendungsempfängerin des Bundes ist die LMBV nach Tz. 3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Institutionellen Förderung (ANBest-I) in Verbindung mit dem jährlichen Zuwendungsbescheid verpflichtet, für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (UVgO) anzuwenden, soweit keine Verpflichtungen als Auftraggeber gemäß Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bestehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Vergabe von Beratungsdienstleistungen erfolgt in der Regel als Rahmenvereinbarung für vier Jahre im regulären offenen Verfahren, im Wege einer beschränkten Ausschreibung oder einer Verhandlungsvergabe. In Einzelfällen, bei denen schnelle anwaltliche Reaktionen erforderlich sind, greifen Bereichsausnahmen nach § 116 GWB, in denen kein Vergabeverfahren erfolgt. 11. Abgeordneter Karsten Hilse (AfD) Werden Verwendungsnachweise für anwaltliche Leistungen im Zusammenhang mit zivilrechtlichen sowie öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten an die Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung übermittelt, aus denen die angefallenen Anwaltskosten hervorgehen, und falls ja, in welcher Form und in welcher Detailtiefe erfolgt dies? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 28. Juli 2026 Zu den Aufgaben der Bund-Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung als externe Prüfungsstelle gehört auch die Durchführung der Mittelverwendungsprüfung im Auftrag des Bundes und der ostdeutschen Braunkohleländer Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Anwaltliche Leistungen im Zusammenhang mit zivilrechtlichen sowie öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten sind Bestandteil der projektbezogenen Zwischen- und Verwendungsnachweise der LMBV, die an die Bund- Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung übermittelt werden. Die LMBV benennt darin gegebenenfalls den konkreten Streitfall und weist summarisch die Anwaltskosten aus. 12. Abgeordneter Karsten Hilse (AfD) Wie erfolgt die Prüfung, Freigabe und buchhalterische Zuordnung von Rechnungen externer Rechtsanwälte innerhalb der LMBV, insbesondere im Hinblick auf die Zuordnung zu einzelnen Projekten bzw. Tagebauen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 28. Juli 2026 Bei einer rechtlichen Beratung im Bereich des Sanierungsbergbaus erfolgt eine projektkonkrete Zuordnung zur jeweiligen Kostenstelle der Sanierungsmaßnahme; diese Zuordnung erfolgt bereits mit der Bedarfsanforderung. Bei allen anderen Vorgängen (insbesondere dem Nichtsanierungsbergbau) wird das Mandat der Kostenstelle der zentralen Rechtsabteilung zugeordnet. Eingehende Rechnungen werden von der Rechnungsabteilung anhand der vergebenen Bestellnummer der passenden Kostenstelle zugeordnet, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. die formellen Voraussetzungen geprüft und sodann an die zuständige Bearbeiterin oder den zuständigen Bearbeiter der Rechtsabteilung zur sachlichen Prüfung weitergeleitet. Nach der Bestätigung erfolgt die abschließende Genehmigung der Zahlungsanordnung durch die oder den Projekt- oder Kostenstellenverantwortlichen. Das Vier-Augen-Prinzip wird dadurch bei jeder Rechnung eingehalten. Für die Rechnungsbearbeitung und -prüfung ist ein entsprechender elektronischer Workflow eingerichtet. 13. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) Auf welche Höhe beläuft sich die Verwaltungskostenerstattung bei Kindergeldzahlungen, und inwiefern werden diese ggf. aufgegliedert (bitte angeben in Jahresscheiben für die Jahre 2000, 2005, 2010, 2015 und jeweils für die folgenden Jahre (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6786)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 27. Juli 2026 Zur Höhe der Verwaltungskostenerstattung wird auf die unter dem nachfolgenden Link abrufbaren Bestandsstatistiken der Bundesagentur für Arbeit verwiesen: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Conte nt/Statistiken/Themen-im-Fokus/Familie-Kinder/Famka/Famka.html. 14. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) In wie vielen Fällen kommt nach Kenntnis der Bundesregierung Artikel 68 Absatz 2 Satz 3 der Verordnung (EG) Nummer 883/2004 zur Anwendung, und welche vier Länder sind hiervon insbesondere betroffen (bitte angeben in Jahresscheiben für 2010, 2020 und 2025; vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/6786)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 27. Juli 2026 Eine Beantwortung der Frage ist nicht möglich, weil keine gesonderte statistische Erfassung der Fälle, in denen Artikel 68 Absatz 2 Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Anwendung kommt, erfolgt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 15. Abgeordnete Iris Nieland (AfD) Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund steigender Zinsausgaben, einer deutlich zunehmenden Schuldenquote und der zuletzt schwächeren Nachfrage nach langlaufenden Bundesanleihen ein erhöhtes Risiko, dass die Ratingagenturen die deutsche Kreditwürdigkeit mittelfristig kritischer bewerten könnten, und welche konkreten Entwicklungen wären aus Sicht der Bundesregierung hierfür ausschlaggebend (Quelle: https://jung efreiheit.de/debatte/kommentar/2026/deutschland s-staatsfinanzen-geraten-in-den-abwaertsstru del/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 28. Juli 2026 Eine zurückgehende Nachfrage nach Bundesanleihen mit längerer Laufzeit ist nicht zu verzeichnen. Unterzeichnungen in einzelnen Auktionen sind weder ungewöhnlich noch lassen sie Rückschlüsse auf die Finanzierungsfähigkeit zu. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 auf Bundestags–Drucksache 21/6571 verwiesen. Zu hypothetischen Fragen nimmt die Bundesregierung grundsätzlich keine Stellung. 16. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Wie hoch waren in den Jahren 2024 und 2025 jeweils die gesamten Zins- und Tilgungszahlungen der von den Vereinten Nationen als Least Developed Countries (LDC) eingestuften Staaten an den Bund oder an von ihm beauftragte beziehungsweise beherrschte Institute (bitte nach Jahren aufschlüsseln und Gesamtwerte getrennt nach Zins- und Tilgungszahlungen angeben), und wie hoch waren im selben Zeitraum die jeweiligen deutschen bilateralen Bruttoauszahlungen öffentlicher Entwicklungsleistungen an diese Staaten sowie die sich daraus ergebenden Salden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 28. Juli 2026 Die erbetenen Informationen sind in der folgenden Tabelle dargestellt (in Mio. EUR): Land Auszahlungen 2024 Tilgungen 2024 Zinsen 2024 Netto 2024 Auszahlungen 2025 Tilgungen 2025 Zinsen 2025 Netto 2025 Afghanistan 54,47 0,00 0,00 54,47 55,70 0,00 0,00 55,70 Äthiopien 91,23 0,00 0,00 91,23 91,03 0,00 0,00 91,03 Bangladesch 15,94 1,38 0,01 14,54 57,32 2,77 0,01 54,55 Benin 13,81 0,00 0,00 13,81 21,12 0,00 0,00 21,12 Burkina Faso 33,68 0,00 0,00 33,68 13,98 0,00 0,00 13,98 Burundi 8,10 0,00 0,00 8,10 4,40 0,00 0,00 4,40 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Land Auszahlungen 2024 Tilgungen 2024 Zinsen 2024 Netto 2024 Auszahlungen 2025 Tilgungen 2025 Zinsen 2025 Netto 2025 Guinea 6,53 0,00 0,00 6,53 2,49 0,00 0,00 2,49 Jemen 71,47 0,00 0,00 71,47 37,66 0,00 0,00 37,66 Kambodscha 2,47 0,00 0,00 2,47 9,19 0,00 0,00 9,19 Kongo, Dem.Rep. 83,67 0,00 0,00 83,67 64,42 0,00 0,00 64,42 Laos, Dem.VR 9,01 0,00 0,00 9,01 8,77 0,00 0,00 8,77 Liberia 5,38 0,00 0,00 5,38 1,93 0,00 0,00 1,93 Madagaskar 16,07 0,00 0,00 16,07 16,83 0,00 0,00 16,83 Malawi 32,17 0,00 0,00 32,17 32,28 0,00 0,00 32,28 Mali 34,72 0,00 0,00 34,72 45,80 0,00 0,00 45,80 Mauretanien 13,12 0,00 0,00 13,12 18,03 0,00 0,00 18,03 Mosambik 32,24 0,00 0,00 32,24 25,36 0,00 0,00 25,36 Myanmar 0,00 3,49 0,23 -3,72 0,00 0,00 0,00 0,00 Nepal 10,63 0,00 0,00 10,63 16,63 0,00 0,00 16,63 Niger 9,75 0,00 0,00 9,75 14,28 0,00 0,00 14,28 Ruanda 38,92 0,00 0,00 38,92 23,47 0,00 0,00 23,47 Sambia 25,33 0,00 0,00 25,33 28,04 0,00 0,00 28,04 Senegal 14,03 0,00 0,00 14,03 13,94 0,00 0,00 13,94 Sierra Leone 6,00 0,00 0,00 6,00 9,82 0,00 0,00 9,82 Somalia 42,61 0,00 0,00 42,61 15,62 0,00 0,00 15,62 Sudan 92,27 0,00 0,00 92,27 39,34 0,00 0,00 39,34 Südsudan 32,00 0,00 0,00 32,00 27,30 0,00 0,00 27,30 Tansania 24,55 0,00 0,00 24,55 32,09 0,00 0,00 32,09 Timor-Leste 0,15 0,00 0,00 0,15 0,00 0,00 0,00 0,00 Togo 20,10 0,00 0,00 20,10 33,74 0,00 0,00 33,74 Tschad 5,07 0,00 0,00 5,07 1,52 0,00 0,00 1,52 Uganda 22,68 0,00 0,00 22,68 16,69 0,00 0,00 16,69 Zentral Afrikan. Rep. 2,79 0,00 0,00 2,79 1,83 0,00 0,00 1,83 Zahlungen an LDCs erfolgen in den meisten Fällen als Zuschüsse, sodass Rückflüsse nur in sehr geringem Maße anfallen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 17. Abgeordneter Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Zügen und auf Bahnhöfen in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt verübt (bitte jeweils für die Jahre 2023, 2024, 2025 sowie das erste Halbjahr 2026 die Gesamtzahl und die insgesamt beiden häufigsten Straftaten angeben), und an welchen vier Bahnhöfen in den beiden Bundesländern haben die meisten dieser Taten stattgefunden (Bahnhöfe und Anzahl Straftaten bitte jeweils angeben)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 27. Juli 2026 Die statistischen Daten im Sinne der Fragestellung sind den nachfolgenden Übersichten zur entnehmen. Straftaten in Zügen und auf Bahnhöfen in Mecklenburg-Vorpommern – Anzahl Delikte 2023 2024 gesamt 5.285 gesamt 5.787 davon die zwei zahlenmäßig am häufigsten vertretenen Straftaten § 303 StGB 1.553 § 303 StGB 1.783 § 265a StGB 1.321 § 265a StGB 1.465 davon die vier zahlenmäßig am häufigsten vertretenen Bahnhöfe Rostock Hbf. 686 Rostock Hbf. 761 Schwerin Hbf. 388 Schwerin Hbf. 420 Stralsund Hbf. 360 Stralsund Hbf. 384 Neubrandenburg 302 Neustrelitz Hbf. 196 Straftaten in Zügen und auf Bahnhöfen in Mecklenburg-Vorpommern – Anzahl Delikte 2025 2026 – 1. HJ gesamt 6.283 gesamt 2.823 davon die zwei zahlenmäßig am häufigsten vertretenen Straftaten § 303 StGB 1.911 § 303 StGB 896 § 265a StGB 1.857 § 265a StGB 707 davon die vier zahlenmäßig am häufigsten vertretenen Bahnhöfe Rostock Hbf. 802 Rostock Hbf. 429 Schwerin Hbf. 392 Stralsund Hbf. 190 Stralsund Hbf. 368 Neustrelitz Hbf. 133 Neustrelitz Hbf. 354 Schwerin Hbf. 115 Straftaten in Zügen und auf Bahnhöfen in Sachsen-Anhalt – Anzahl Delikte 2023 2024 gesamt 12.347 gesamt 11.453 davon die zwei zahlenmäßig am häufigsten vertretenen Straftaten § 265a StGB  4.735 § 265a StGB  4.363 § 95 AufenthG  1.257 § 303 StGB  1.169 davon die vier zahlenmäßig am häufigsten vertretenen Bahnhöfe Halle (Saale) Hbf.  2.152 Halle (Saale) Hbf.  1.709 Magdeburg Hbf.  1.488 Magdeburg Hbf.  1.145 Stendal Hbf. 288 Stendal Hbf. 392 Lutherstadt Wittenberg 204 Lutherstadt Wittenberg 202 Straftaten in Zügen und auf Bahnhöfen in Sachsen-Anhalt – Anzahl Delikte 2025 2026 – 1. HJ gesamt 13.844 gesamt 7.808 davon die zwei zahlenmäßig am häufigsten vertretenen Straftaten § 265a StGB  6.076 § 265a StGB 3.595 § 303 StGB  1.272 § 303 StGB 800 davon die vier zahlenmäßig am häufigsten vertretenen Bahnhöfe Halle (Saale) Hbf.  2.018 Halle (Saale) Hbf. 807 Magdeburg Hbf.  1.271 Magdeburg Hbf. 713 Stendal Hbf. 524 Stendal Hbf. 394 Dessau Hbf. 230 Dessau Hbf. 119 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Grundlage der Darstellungen bildet die Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES). Die statistischen Daten der PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig noch geringfügig ändern. 18. Abgeordneter Lukas Benner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwieweit bestehen nach Auffassung der Bundesregierung vor dem Hintergrund der bestehenden Ablehnungsgründe zu Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) gemäß §§ 3 - 6 IFG Schutzlücken mit Blick auf den Schutz kritischer Infrastrukturen, und ggf. auf welche konkreten und – vermeintlich entsprechend gefährdenden – IFG-Anträge stützt die Bundesregierung diese Annahmen (bitte die letzten 14 Fälle jeweils mit Datum und Ablehnungsgrund aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 29. Juli 2026 Nach Ansicht der Bundesregierung bestehen Schutzlücken, weil es auf Grundlage des geltenden Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) möglich ist, amtliche Informationen mit Bezug zu kritischen Infrastrukturen zu erhalten. Die bisher normierten Ausnahmetatbestände reichen zur Abdeckung der denkbaren Fallgestaltungen in Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und von außen nicht aus. Nach der Gesetzesbegründung sind die Ausnahmetatbestände in § 3 IFG eng auszulegen (Bundestagsdrucksache 15/4493, S. 9). Daraus wird auch ein Verbot abgeleitet, die Ausnahmen durch Analogien auszuweiten oder gar ungeschriebene Ausnahmen anzuerkennen. Die Bundesregierung führt nur eine Statistik über die Zahl der IFG- Anträge, aber keine zu deren Inhalten. Der Bundesregierung liegen daher keine weiteren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 19. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Ist die Bundesregierung bereit, dem Werben von US-Außenminister Marco Rubio auf der von ihm veranstalteten Konferenz zum Thema „transnationaler linksextremer Terrorismus“, bekannt geworden als „Anti-Antifa-Konferenz“, an der auch ein hochrangiger Vertreter des Bundesministeriums des Innern teilnahm, für eine bessere, länderübergreifende Koordination und einen intensiveren Informationsaustausch zu diesem Thema nachzukommen (vgl. www.tagesspiegel.de/internationale s/rubio-erwahnt-anschlag-auf-das-berliner-stromn etz-die-usa-nehmen-auch-die-deutsche-antifa-ins- visier-15848355.html), und wenn ja, in welcher Weise, und wenn nein, warum nicht, und ist die Bundesregierung in irgendeiner Form an der Vorbereitung, Planung und/oder Veranstaltung eines weiteren Treffens zum selben oder einem ähnlichen Thema beteiligt, von dem Marco Rubio laut dem „Tagesspiegel“ sagte, es solle „mit Partnern in Deutschland stattfinden“, und wenn ja, welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit einer solchen Veranstaltung unter dem Gesichtspunkt, dass US-Beamte einem Bericht der Berliner Zeitung vom 10. Juli 2026 zufolge davor warnen, dass in diesem Zusammenhang mächtige Anti-Terror- Instrumente durch die US-Regierung gegen heimische Aktivisten eingesetzt werden könnten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. Juli 2026 Der fachliche Austausch mit ausländischen Partnern gehört zum regulären Arbeitsprozess der Bundesregierung und der Bundessicherheitsbehörden. Der Austausch findet dabei phänomenübergreifend zu einer Vielzahl sicherheitsrelevanter Themenfelder und damit auch zum Konferenzthema des „Politischen Terrorismus“ einschließlich des Linksextremismus/-terrorismus statt. Der Austausch mit ausländischen Partnern dient dabei der Diskussion aktueller Entwicklungen in diesem Themenfeld, der Abbildung von diesbezüglichen Gemeinsamkeiten und Besonderheiten sowie generell der Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der Inneren Sicherheit. Mit Blick auf das hohe Bedrohungspotential, dass vom gewaltorientierten Linksextremismus ausgeht, begrüßt die Bundesregierung internationale Initiativen, die auf eine bessere Bekämpfung dieses Phänomenbereichs abzielen. Die Bekämpfung des Linksextremismus ist ein prioritäres Anliegen des Bundesministeriums des Innern (BMI). Vor diesem Hintergrund hat das BMI auf Einladung des US-Außenministeriums an der gegenständlichen Veranstaltung am 16. Juli 2026 in Washington mit dem Abteilungsleiter für Öffentliche Sicherheit, Dr. Christian Klos, (Director General for Public Security) teilgenommen. Im Zuge der Zusammenarbeit und des Austauschs soll es eine themenbezogene gemeinsame Veranstaltung mit den USA geben. Hierzu hat Deutschland auf der Konferenz am 16. Juli 2026 in Washington seine Bereitschaft erklärt. Bei der in Deutschland vorgesehenen Veranstaltung handelt es sich um einen Austausch auf Fachebene, der an bestehende Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. fachliche Kooperationsformate anknüpft. Deutschland ist von linksextremistisch motivierter Gewalt selbst betroffen, bspw. durch den Brandanschlag auf die Berliner Stromversorgung im Januar 2026. Zugleich verfügen die deutschen Behörden über umfangreiche Erfahrungen und Analysekapazitäten in diesem Bereich. Eine Mitausrichtung in Deutschland liegt daher im eigenen sicherheitspolitischen Interesse. Im Übrigen ist es aus amerikanischer Sicht aus geographischen Gründen vorteilhaft, den Workshop mit und in Deutschland durchzuführen, um vielen Delegationen die Teilnahme zu erleichtern. Die Abstimmungen zur genannten Veranstaltung stehen noch am Anfang. Weitergehende Details beispielsweise zum konkreten Format, Inhalten, Veranstaltungsort und -termin stehen noch nicht fest. 20. Abgeordnete Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Unternehmen und andere KRITIS- Einrichtungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bis einschließlich Donnerstag, den 23. Juli 2026 ihrer Registrierungspflicht beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Rahmen der NIS-2 Umsetzung nachgekommen, und welche Maßnahmen hat das BSI ergriffen, um während der bis zum 31. Juli 2026 verlängerten Registrierungsfrist eine höhere Registrierungsquote zu erreichen als bis zum Ablauf der ursprünglichen Frist am 6. März 2026? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 29. Juli 2026 Bis 23. Juli 2026 sind insgesamt 18.414 Registrierungen erfolgt Die Gesamtzahl untergliedert sich wie folgt: wichtige Einrichtungen: 12033 besonders wichtige Einrichtungen: 6381 Anteil von KRITIS an besonders wichtige Einrichtungen: 1365 Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlicht die Registrierungszahlen quartalsweise sehr detailliert auf seiner Webseite unter: www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtsc haft/NIS-2-regulierte-Unternehmen/NIS-2-in-Zahlen/nis-2-in-zahle n.html Das BSI hat in Rahmen seines kooperativen Ansatzes nochmals seine Informationspolitik verstärkt. Unter anderem wurden die Wirtschaftsverbände gebeten, ihre Mitgliedsunternehmen über die bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen der NIS-2 Umsetzung zu informieren. Zusätzlich wurde das Statistische Bundesamt durch das Bundesministerium des Innern (BMI) gebeten, die Schätzungen zur Anzahl der betroffenen Unternehmen für den Erfüllungsaufwand aus dem NIS2- Umsetzungsgesetz zu verifizieren. Das BSI behält sich bußgeldbewehrte Schritte vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 21. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Mit welcher Begründung beantworten der Bundeskanzler Friedrich Merz, der Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil, der Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius und die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär keine der an sie gerichteten Fragen auf der Plattform Abgeordnetenwatch, und plant die Bundesregierung diesbezüglich mehr Transparenz zu schaffen in dem die erwähnten Mitglieder der Bundesregierung künftig Fragen auf der Plattform beantworten (s. www.abgeordne tenwatch.de/bundestag/antwortranking-2026- wieantworten-deine-abgeordneten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 27. Juli 2026 Die Beantwortung von Fragen auf abgeordnetenwatch.de erfolgt freiwillig. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Beantwortung besteht nicht, so dass die Entscheidung über eine Antwort im Ermessen der jeweiligen Abgeordneten liegt, auch soweit sie Mitglieder der Bundesregierung sind. Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass Handeln von Mitgliedern der Bundesregierung in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete des Deutschen Bundestages nicht dem Parlamentarischen Fragerecht unterliegt. 22. Abgeordneter Mirco Hanker (AfD) Welche Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung betrieben, um durch Neubauvorhaben bzw. Ertüchtigung von im Bestand befindlichen Objekten auf den im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland oder untergeordneter Gebietskörperschaften befindlichen Liegenschaften Zivilschutzeinrichtungen für den Bevölkerungsschutz im Kriegsfall bzw. anderen Katastrophenlagen zu erstellen, um dem aktuellen Fehlbestand an Schutzplätzen, gemäß der bezweifelnd kritischen Lagebewertung durch den Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul anlässlich seiner Finnlandreise im Juli 2026 (Zitat: „Haben wir irgendwie etwas erreicht?“, weiter: „[...] wir müssen einfach komplett umdenken“; Quelle: www.n- tv.de/politik/Finnlands-Zivilschutz-versetzt-Wade phul-in-Staunen-id31092361.html) unter dem Eindruck der in Finnland vorhandenen Zivilschutzeinrichtungen, abzuhelfen, und für welche Anzahl von Personen sollen durch die Schaffung geeigneter Objekte Schutzplätze in Schutzräumen geschaffen werden (bitte die Anzahl der Objekte im Sinne der Fragestellung mit der jeweiligen Anzahl der darin bereitzustellenden Schutzplätze nach Jahren der geplanten Fertigstellung gliedern)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 27. Juli 2026 Hinter dem Begriff „Schutzraum“ verbergen sich speziell errichtete oder ertüchtigte Gebäude, die Menschen vor Gefahren militärischer Angriffe schützen. Ein flächendeckender Neubau von Schutzräumen (mit entsprechenden „Schutzplätzen“) wie im Kalten Krieg ist in Deutschland nicht vorgesehen. Die aktuellen Maßnahmen konzentrieren sich auf die Nutzung vorhandener Gebäude und die Erfassung von sogenannten „öffentlichen Zufluchtsräumen“, sodass Menschen in kurzer Zeit dezentral Zuflucht finden können. Ein Neubau von Schutzräumen würde hingegen Jahrzehnte in Anspruch nehmen und würde viele Mittel binden. Dabei verfügt Deutschland bereits flächendeckend über eine solide Bausubstanz, die unter bestimmten Voraussetzungen einen signifikanten Schutz bieten kann. Zufluchtsräume sind Orte, die aufgrund ihrer baulichen Gegebenheiten bei akuter Gefahrenlage kurzfristig Schutz bieten können – etwa bestimmte Kellerräume, Tiefgaragen oder U-Bahn-Stationen. Ziel ist es, im Ernstfall das Schadensausmaß militärischer Angriffe zu reduzieren und Menschen übergangsweise Zuflucht zu gewähren. Im Auftrag der 221. Innenministerkonferenz haben die Fachebenen des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ein Konzept für öffentliche Zufluchtsräume und private schutzbietende Räume erarbeitet. Dieses wird derzeit mit den Ländern abgestimmt. Im Kern geht es dabei um die systematische Identifizierung und Erfassung öffentlicher Zufluchtsräume in Bestandsgebäuden. Nachdem das Bundeskabinett im Mai dieses Jahres den „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ beschlossen hat, wurde nun mit der Erfassung von Zufluchtsräumen in den Pilotkommunen begonnen. 23. Abgeordnete Cansin Köktürk (Die Linke) In wie vielen Fällen wurde seit dem 27. Juni 2024 die Versagung (§ 11 des Staatsangehörigkeitsgesetzes – StAG) oder die Rücknahmen einer Einbürgerung (§ 35 StAG) auf die angenommene Unrichtigkeit des Bekenntnisses nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a StAG bzw. einen Ausschlussgrund nach § 11 Satz 1 Nummer 1a StAG gestützt, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die drei häufigsten Staatsangehörigkeiten der davon betroffenen Personen vor? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 29. Juli 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Register Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten im Bundesverwaltungsamt werden die Gründe für die Ablehnung eines Einbürgerungsantrages bzw. die Rücknahme einer Einbürgerung nicht erfasst; dies gilt ebenso hinsichtlich der Gründe für die Ablehnung eines Einbürgerungsantrages in der jährlichen Erhebung nach § 36 Absatz 2b des Staatsangehörigkeitsgesetzes über Verfahrenserledigungen im Rahmen der Einbürgerungsstatistik. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 24. Abgeordnete Rebecca Lenhard (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie häufig haben Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nach Kenntnis der Bundesregierung behördliche Kosten von „einigen Hunderttausend Euro“ verursacht, wie vom Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts Thorsten Frei im ZEIT- Interview vom 15. Juli 2026 dargestellt (www.zeit.de/ 2026/31/thorsten-frei-kanzleramtsminister-cdu-ref ormpaket-afd-geheimdienst), und inwiefern wurde in diesen Fällen eine Einschränkung nach § 7 Absatz 2 IFG geprüft? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 29. Juli 2026 Entsprechende Daten werden statistisch nicht erfasst. 25. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Wurden die Straftaten, die im Legen von Bränden, im Sprühen eines „ACAB“-Schriftzugs, sowie von Hakenkreuzen und eines „Sieg Heil“- Schriftzugs und in weiteren Sachbeschädigungen bestehen, und nach der Anklageschrift durch zwei angeschuldigte Brüder mit indischem Hintergrund in einem indischen Lokal in Aachen am 26. Juni 2025 gegen 6:30 Uhr ausgeführt wurden, wobei den Angeschuldigten versuchter Mord zur Last gelegt wird und „die beiden Brüder versucht hätten, sich als Opfer einer „rechtsextrem motivierten Straftat zu inszenieren“, um über eine anschließende Spendenkampagne sowie unrechtmäßig über die Versicherung an Geld zu gelangen“ (www.aachener-zeitung.de/lokales/region-aachen/ aachen/fall-maharaja-anklage-gegen-die-soehne-2 1-34-der-betreiberfamilie-wegen-versuchten-mor des-erhoben/157981457.html), nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile durch den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst (bitte alle durch den KPMD erfassten Daten zu diesem Fall und insbesondere die eindeutige Ordnungsnummer, Tatzeit, Tatort, Sachverhaltsdarstellung, Tatmittel, Zähldelikt, Nebendelikte, Phänomenbereich, alle Ober- und Unterthemenfelder, alle Angriffsziele, und ggf. eine Einstufung als extremistisch, Daten der KTA-PMK-Erstmeldung, KTA-PMK-Nachtragsmeldung und KTA-PMK- Abschlussmeldung angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. Juli 2026 Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Das Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (PMK) stellt das tatauslösende politische Element in den Mittelpunkt. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder Themenfeldern (u. a. dem Unterthemenfeld „Fremdenfeindlich“ im Oberthemenfeld „Hasskriminalität“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten Phänomenbereich (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, -religiöse Ideologie-, -sonstige Zuordnung-) abgebildet. Der fragegegenständliche Sachverhalt wurde bislang nicht im Rahmen des KPMD-PMK an das BKA gemeldet. Die Einordnung einer etwaigen politischen Tatmotivation obliegt dem jeweils zuständigen Land. 26. Abgeordneter Jan Ralf Nolte (AfD) Seit wann erstellt das Bundeskriminalamt das als Verschlusssache eingestufte Lagebild „Spionage“ (vgl. www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/bk a-sabotage-verdacht-100.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 31. Juli 2026 Bei dem in Rede stehenden Lagebild dürfte es sich um das „Lagebild Sabotage“ handeln. Dieses „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGE- BRAUCH“ eingestufte Lagebild erschien erstmalig am 3. Juni 2025 mit den Zahlen für das 1. Quartal 2025. Es handelt sich um ein phänomenübergreifendes Lagebild, in dem alle Phänomenbereiche der Politisch motivierten Kriminalität abgebildet werden. 27. Abgeordneter Tobias Matthias Peterka (AfD) Wie hat die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union über die Verlängerung der befristeten Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie zum freiwilligen Durchsuchen privater Kommunikation (sogenannte Chatkontrolle) abgestimmt, und setzt sie sich dafür ein, dass die vom Europäischen Parlament beschlossene Ausnahme für Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation im weiteren Verfahren erhalten bleibt, und wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen (vgl. https://n etzpolitik.org/2026/eu-parlament-freiwillige-chat kontrolle-geht-mit-verfahrenstrick-durch/, abgerufen am 24. Juli 2026)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 31. Juli 2026 Die Bundesregierung hat der Verordnung (EU) 2026/1881 über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG hinsichtlich der Verwendung von Technologien durch Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste zur Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten zwecks Be- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. kämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet (sog. Interims-Verordnung) zugestimmt. Im Rahmen der Verhandlungen für eine Verordnung zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (sog. CSA-Verordnung) hat die Bundesregierung der Position des Rates, die im Kern insbesondere die freiwillige Aufdeckung von Missbrauchsdarstellungen und der Kontaktaufnahme zu Kindern beinhaltet, zugestimmt und unterstützt diese auch weiterhin im Rahmen der Trilogverhandlungen. Die Bundesregierung behält sich vor, ihre Position im Lichte des Fortgangs der Verhandlungen und neuer Kompromissvorschläge fortzuentwickeln. 28. Abgeordneter Ruben Rupp (AfD) Steht die Bundesregierung im Austausch mit US- Sicherheitsbehörden über den anscheinend selbstständig durchgeführten Cyberangriff des bislang unveröffentlichten KI-Modells GPT 5.6 Sol des Unternehmens Open AI auf die Plattform Hugging Face und die dabei angerichteten Schäden (vgl. https://openai.com/index/hugging-face-mode l-evaluation-security-incident/), und sind der Bundesregierung darüber hinaus weitere Fälle bekannt, bei denen eine zu testende KI-Software eine geschützte Laborumgebung verlassen und den Weg ins offene Internet gefunden hat? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 30. Juli 2026 Die Bundesregierung steht mit den Sicherheitsbehörden der Vereinigten Staaten in einem regelmäßigen, vertrauensvollen Austausch. Der Bundesregierung sind über die bereits veröffentlichten keine weiteren Fälle bekannt, bei denen eine KI-Software eine geschützte Laborumgebung verlassen hat. 29. Abgeordnete Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gibt es einen gültigen Beschluss der Bundesregierung, wie in ihren Ministerien und ggf. in ihren nachgeordneten Behörden angesichts des grundsätzlichen Spannungsverhältnisses zwischen § 8 des Bundesgleichstellungsgesetzes (Gleichstellung von Frauen) und § 205 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (Vorrang der schwerbehinderten Menschen) bei Auswahlentscheidungen zu Einstellung, beruflichem Aufstieg und der Vergabe von Ausbildungsplätzen zu verfahren ist, und wenn ja, wie lautet dieser? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 31. Juli 2026 Es gibt keinen Beschluss der Bundesregierung im Sinne der Fragestellung. 30. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Wie viele Asylverfahren wurden in den Jahren 2023, 2024 und 2025 jeweils wegen Rücknahme des Asylantrags (§ 32 des Asylgesetzes – AsylG) eingestellt, und falls die Frage nicht von der Bundesregierung beantwortet werden kann, warum werden Rücknahmen des Asylantrages (§ 32 AsylG) statistisch nicht gesondert erfasst (bitte jeweils nach den neun häufigsten Herkunftsstaaten der Antragsteller aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. Juli 2026 Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfasst Rücknahmen des Asylantrags nach § 32a Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG). Darüber hinaus gehende Rücknahmen, insb. nach § 32 AsylG, werden vom BAMF statistisch nicht gesondert erfasst. Die gesonderte statistische Erfassung erfolgt wegen der erforderlichen Datensparsamkeit nicht, weil das BAMF diese Daten im Rahmen seiner Tätigkeit nicht benötigt. Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Einstellung nach § 32a II AsylG im Jahr 2023 Staatsangehörigkeiten Gesamt 6.963 darunter Türkei 1.031 Georgien 689 Syrien 527 Afghanistan 511 Algerien 464 Irak 437 Tunesien 319 Marokko 294 Iran 202 Einstellung nach § 32a II AsylG im Jahr 2024 Staatsangehörigkeiten Gesamt 11.782 darunter Türkei  3.699 Afghanistan 800 Syrien 797 Irak 623 Russische Föderation 613 Algerien 525 Tunesien 514 Marokko 418 Iran 319 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Einstellung nach § 32a II AsylG im Jahr 2025 Staatsangehörigkeiten Gesamt 12.539 darunter Türkei  3.494 Syrien  1.927 Afghanistan 927 Russische Föderation 548 Irak 472 Somalia 358 Iran 323 Ungeklärt 289 Indien 277 31. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Liegen der Bundesregierung statistische Erkenntnisse darüber vor, ob seit der Einführung des Alkoholkonsumverbots im Bereich des Hamburger Hauptbahnhofs zum 2. April 2024 die Zahl der polizeilich registrierten Straftaten zurückgegangen ist, insbesondere in den Deliktsbereichen Sachbeschädigung, Körperverletzung sowie Raub- und Diebstahlsdelikte, und wenn ja, wie viele Straftaten wurden in diesen Deliktsbereichen jeweils im Bereich des Hamburger Hauptbahnhofs in den Jahren 2023, 2024 und 2025 registriert (bitte nach Deliktsbereichen und Jahren aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 29. Juli 2026 Die Entwicklungen und statistischen Daten im Sinne der Fragestellung sind den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen Straftatenentwicklung am Hauptbahnhof Hamburg Berichtsjahr 2023 2024 2025 Deliktgruppe Anzahl Delikte Gewaltdelikte gesamt 720 546 580 davon Körperverletzungsdelikte 463 337 359 Raubdelikte 29 23 16 Sachbeschädigungsdelikte 159 154 608 Eigentumsdelikte 2.954 2.819 3.009 davon Diebstahlsdelikte 2.685 2.549 2.767 Die Daten generieren sich aus der Polizeilichen Eingangsstatistik (PES) der Bundespolizei. Die statistischen Daten der PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern. Der Anstieg der Sachbeschädigungsdelikte am Hauptbahnhof Hamburg ist auf die bahnseitige Installation eines Systems zurückzuführen, das automatisiert eine kamerabasierte Analyse von äußerlichen Veränderungen an den Zügen und Sachbeschädigungen feststellt. Im Rahmen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. dieser Feststellungen wird bei einer entsprechenden Strafanzeige in der PES der Feststellungsort statt des unbekannten Tatortes ausgewiesen. 32. Abgeordneter Stefan Seidler (fraktionslos) In welchem Umfang können Einsatzkräfte der Bundespolizei bei Grenzkontrollen nach Einschätzung der Bundesregierung durch den Einsatz moderner technischer Mittel (etwa automatisierte Kennzeichenerkennung oder Drohnentechnologie) sowie verbesserter grenzüberschreitender Polizeizusammenarbeit in Vollzeitäquivalenten entlastet werden, und welche konkreten gesetzgeberischen und organisatorischen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dieses Entlastungspotenzial langfristig zu erhöhen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 27. Juli 2026 Die Beantwortung der Schriftlichen Frage lässt Rückschlüsse auf die konkrete Einsatzdurchführung der Bundespolizei zu. Eine Veröffentlichung dieser Angaben kann die Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei negativ beeinflussen. Unter Abwägung mit der Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts wird die Antwort zwar nicht öffentlich, jedoch eingestuft mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ als gesonderte Anlage übermittelt.2* 2 * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 33. Abgeordnete Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Projekte zur digitalen Unterstützung von iranischen Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger in Iran und in Deutschland, die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 54 auf Bundestagsdrucksache 21/5249 erwähnt hat, werden derzeit vom Auswärtigen Amt durchgeführt, und zu welchem Ergebnis haben die Abstimmungsprozesse in den letzten vier Monaten für Maßnahmen zur Unterstützung von Zivilistinnen und Zivilisten in Iran, die die Bundesregierung ebenfalls in ihrer o. g. Antwort erwähnt hat, vor dem Hintergrund des anhaltend hohen Drucks auf die iranische Zivilgesellschaft aufgrund des andauernden Krieges zwischen den USA und dem iranischen Regime, der weiterhin auch zivile Einrichtungen wie Brücken für den Transport lebensnotwendiger Güter zerstört (www.tagesschau.de/a usland/asien/usa-angriffe-iran-104.html), geführt? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 29. Juli 2026 Die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung durch den Bundestag findet ihre Grenzen dort, wo Grundrechte Dritter beeinträchtigt werden. Würde die Bundesregierung Details zu Projekten im Sinne der Fragestellung öffentlich machen, könnten dadurch Partner bedroht und so in ihren Grundrechten gefährdet werden. Die Bundesregierung muss die drohende Gefährdung dieser Rechtspositionen gegen das Informationsinteresse des Bundestages abwägen. Im Ergebnis dieser Abwägung werden die erfragten Informationen nur dem Bundestag im Rahmen seines privilegierten Auskunftsrechts zur Verfügung gestellt. Daher wird die Beantwortung der Frage als Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch eingestuft und separat übermittelt.3* 3 * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 34. Abgeordneter Torben Braga (AfD) Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, ob die interimsmäßige Verwaltung der Straße von Hormus durch die Internationale Schifffahrtsorganisation – solange kein Übereinkommen über die Nutzung der Straße von Hormus erzielt worden ist – eine gangbare Alternative zur Gewährleistung der freien Schifffahrt und Vermeidung der Erhebung von Transit- Gebühren durch den Iran und den Oman wäre, und wenn ja, wird sich die Bundesregierung für diesen Vorschlag einsetzen (bitte begründen; wenn nein, bitte darlegen, ob und wenn ja, welche Alternativen die Bundesregierung erarbeitet hat, um eine freie Schifffahrt in der Straße von Hormus zu gewährleisten; vgl. www.politico.com/news/2026/0 7/10/rahm-emanuel-attacks-trumps-iran-negotiati ons-00993254)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 28. Juli 2026 Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) eine interimsmäßige Verwaltung der Straße von Hormus vorgeschlagen hat oder dafür zur Verfügung stünde. Die Bundesregierung unterstützt weiterhin eine diplomatische Lösung der aktuellen Krise, welche die Bedingungen für die freie, sichere und gebührenfreie Transitpassage durch die Straße von Hormus im Einklang mit geltendem Völkerrecht wiederherstellt. Hierzu steht die Bundesregierung in engem Austausch mit Partnern in der Region und weltweit und hat mehrfach die Bereitschaft erklärt, entsprechende Initiativen mit diplomatischen, wirtschaftlichen und, bei Vorliegen entsprechender Bedingungen, auch militärischen Beiträgen zu unterstützen. 35. Abgeordneter Torben Braga (AfD) Hat das Auswärtige Amt im Zusammenhang mit einer vom Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz des Thüringer Landtages beschlossenen schriftlichen Anhörung von Amtsträgern auswärtiger Staaten zu einem möglichen Verbotsverfahren gegen die AfD den Landtag oder den Ausschuss ersucht, von dieser Anhörung Abstand zu nehmen, und auf welche rechtlichen und außenpolitischen Erwägungen stützt die Bundesregierung ihre Entscheidung, gegenüber einem Landesparlament auf die Ausgestaltung eines von diesem beschlossenen Anhörungsverfahrens einzuwirken? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 30. Juli 2026 Das Auswärtige Amt hat den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz des Thüringer Landtags darüber informiert, dass die er- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. betene Zustellung einer Bitte um schriftliche Stellungnahme an Amtsträger auswärtiger Staaten nicht vorgenommen werden kann. Das Bundesstaatsprinzip des Grundgesetzes verpflichtet Bund und Länder zu wechselseitiger Rücksichtnahme und Hilfeleistung. Dieser Grundsatz stößt an seine Grenzen, wo eine Maßnahme nachteilige Auswirkungen auf die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland haben kann. Die Pflege der auswärtigen Beziehungen ist nach Art. 32 Abs. 1 Grundgesetz Sache des Bundes. 36. Abgeordneter Maik Brückner (Die Linke) Zu welchem Ergebnis ist die Prüfung der Teilnahme der Deutschen Botschaft Den Haag an der diesjährigen WorldPride in Amsterdam (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 21/6571) gekommen (Ergebnis bitte begründen), und inwieweit wird Deutschland sich darüber hinaus mit Veranstaltungen oder anderweitig an der World- Pride beteiligen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 28. Juli 2026 Ein Vertreter der Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, wird am Canal Pride teilnehmen. Die Deutsche Botschaft Den Haag wird im Rahmen ihrer protokollarischen Aufgaben unterstützen. Eigene Veranstaltungen der Botschaft sind anlässlich des WorldPride nicht geplant. 37. Abgeordnete Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Äußerungen des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul, wonach die Blockade der Straße von Hormus „ein Weckruf an uns alle“ war und alle bestärken müsse sich „noch konsequenter von fossilen Energieträgern zu lösen und unabhängiger zu machen“ (www.zeit.de/wirtschaft/2026-07/klimapolitik-uni on-johann-wadephul-strasse-von-hormus-ene rgie), und warum sollen vor diesem Hintergrund die Haushaltsmittel für Energie-, Klima- und Umweltaußenpolitik um 11 Prozent gekürzt werden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 28. Juli 2026 Die Bundesregierung verfolgt national wie international den Weg in eine schrittweise größere Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten, wie es die nationale Gesetzgebung und internationale Klimaziele und Vereinbarungen vorsehen. Dies dient der Umsetzung der Ziele der Bundesregierung, Sicherheit, Wohlstand und Freiheit nachhaltig zu gewährleisten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Im Einzelplan 05 des Auswärtigen Amts sind Mittel für die Energie-, Klima- und Umweltaußenpolitik in Kap. 0501 Titel 687 43 etatisiert. Diese Mittel unterliegen nach Kabinettbeschluss der Bundesregierung zum Regierungsentwurf 2027 einer Kürzung von rund 1,5 Prozent (2026: 10 Millionen Euro, 2027: 9,853 Millionen Euro). Das Auswärtige Amt bewirtschaftet weitere Mittel im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) des BMUKN. Der Mittelansatz für die Internationale Klimaschutzinitiative wurde im Einzelplan 60 (BMF) und dort Kap. 6092 Titel 896 02 von 635 Millionen Euro in 2026 auf 612 Millionen in 2027 leicht abgesenkt. Angesichts der angespannten Haushaltslage tragen diese Kürzungen zur notwendigen Haushaltskonsolidierung sowie zur Absenkung von ODA-Ausgaben bei. 38. Abgeordneter Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet die Bundesregierung die drei Vorschläge der französischen Regierung zur Rolle des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), welche im Rahmen des Gymnich-Treffens der EU-Außenminister Anfang September diskutiert werden sollen (www.politico.eu/article/eeas-ursul a-von-der-leyen-emmanuel-macron-friederich-me rz-giorgia-meloni-paris-berlin-push-eu-foreign-po licy/), nämlich, den EAD institutionell näher an den Rat zu binden, mehr Kompetenzen im Bereich Außenbeziehungen an die Europäische Kommission zu geben, oder beide Institutionen zugleich zu stärken, insbesondere vor dem Hintergrund der Äußerung des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul, dass der EAD eng mit der Kommission abgestimmt arbeiten müsse, da dort die Ressourcen lägen, die Außenpolitik heute prägen (www.auswaertiges-amt.de/e n/newsroom/news/2770616-2770616), und bringt sie selbst Vorschläge zur Rolle des EAD in die Diskussion ein? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 29. Juli 2026 Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass angesichts der Größe der aktuellen weltpolitischen Herausforderungen das auswärtige Handeln der EU noch schlagkräftiger, agiler und flexibler werden sollte. Dafür ist eine noch engere Verzahnung der Brüsseler Institutionen in diesem Bereich notwendig. Zu der Frage, durch welche konkreten Maßnahmen das auswärtige Handeln der EU gestärkt werden kann, steht die Bundesregierung mit den europäischen Partnern, einschließlich der französischen Regierung sowie dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), in einem ständigen und engen Austausch. Zu Inhalten vertraulicher Unterredungen mit Partnern äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 39. Abgeordnete Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nach welchen politischen und strategischen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, welches informelle außen- und sicherheitspolitische Koordinierungsformat – beispielsweise das E3- oder das E5-Format – sie in einer konkreten außen- oder sicherheitspolitischen Lage für geeignet hält, und welche Bedeutung misst sie dabei insbesondere der geografischen Betroffenheit der beteiligten Staaten bei? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 29. Juli 2026 Die Bundesregierung agiert in erster Linie im Rahmen der etablierten außen- und sicherheitspolitischen Formate und Organisationen, allen voran EU, NATO und den Vereinten Nationen. Daneben besteht eine Reihe informeller Formate. Auswahl und Nutzung dieser Formate sind einzelfallbezogen. Sie unterstützen die Arbeit in den formellen Formaten. 40. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Setzt sich Deutschland für eine EU-Finanzierung der armenischen Initiative Crossroads of Peace ein, und wenn ja, welche Finanzmittel hat die EU nach Kenntnis der Bundesregierung hier für bislang zugesagt bzw. wie viele sind bereits abgeflossen (vgl. www.gtai.de/de/trade/armenien/speci als/armeniens-crossroads-of-peace-soll-neue-trans portwege-oeffnen-1794116#toc-anchor--5)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 28. Juli 2026 Die EU unterstützt die Armenische Initiative Crossroads of Peace im Rahmen der Strategie Agenda for the EU-Armenia Partnership. Die Bundesregierung unterstützt diesen Ansatz und verweist für weitere Details, inklusive Finanzierungszusagen, auf die Webseite der EU- Kommission: https://enlargement.ec.europa.eu/countries/armenia_en. 41. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Welche deutschen Bundesministerien oder Behörden haben sich zuletzt mit welchen Ministerien oder Behörden in Libyen zur Ausstattung und Ausbildung von Einheiten der zivilen oder militärischen Küstenwachen getroffen (https://x.com/bri rmijihed/status/2077405995068702957)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 42. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Sofern Berichte zutreffen, wonach sich Bundesministerien oder nachgeordnete Behörden mit Ministerien oder Behörden in Libyen zur Ausstattung und Ausbildung von Einheiten der zivilen oder militärischen Küstenwachen getroffen haben (https://x.com/brirmijihed/status/2077405995068 702957), inwiefern haben diese deutschen Stellen bei diesen Treffen auch die Verhinderung bzw. Strafverfolgung von Angriffen auf deutsch beflaggte Seenotrettungsschiffe angesprochen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 36 des Abgeordneten Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) auf Bundestagsdrucksache 21/6098), und wie haben die libyschen Ministerien oder Behörden darauf reagiert? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 27. Juli 2026 Die Fragen 42 und 43 werden zusammen wie folgt beantwortet: Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe reiste Mitte Juli nach Libyen und traf sich dort mit Vertreterinnen und Vertretern libyscher Behörden, mit nationalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen, der Zivilgesellschaft und der VN-Mission UNSMIL. In diesem Rahmen traf er sich auch mit der General Administration for Coastal Security (GACS), die dem libyschen Innenministerium unterstellt ist. Bei Gesprächen des Beauftragten spielen die Entwicklungen im Bereich Menschenrechte, Migration, humanitäre Hilfe und Teilhabe am politischen Leben stets eine zentrale Rolle. Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu Inhalten vertraulicher Gespräche. Auf Zwischenfälle zwischen der Libyan Coast Guard (LCG) und Seenotrettungsorganisationen in der Vergangenheit hat die Bundesregierung umgehend reagiert, sich durch Gespräche vor Ort um Aufklärung des Sachverhalts bemüht und die Rechtsauffassung der Bundesregierung dargelegt. Der deutsche Botschafter sprach einen konkreten Zwischenfall am 14. Mai 2026 gegenüber dem libyschen Außenminister al-Baour an, am 8. Juli 2026 der deutsche Gesandte gegenüber dem Leiter der LCG. 43. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele deutsche Staatsangehörige derzeit in der russischen oder der ukrainischen Armee kämpfen, und wenn ja, wie viele sind es (bitte nach den jeweiligen Ländern aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 29. Juli 2026 Zur Gesamtzahl deutscher Staatsangehöriger im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. die Antwort der Bundesregierung vom 5. März 2026 auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 21/4575, Fragen 1 und 4 wird verwiesen. 44. Abgeordnete Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Warum hat sich die Bundesregierung bei der Abstimmung über die Resolution der VN- Generalversammlung (A/RES/80/250) zum transatlantischen Sklavenhandel sowie zur rassistisch motivierten Versklavung von Afrikanerinnen und Afrikanern während des europäischen Kolonialismus enthalten, und wie begründet sie dieses Abstimmungsverhalten vor dem Hintergrund, dass deutsche Personen und Unternehmen bereits seit dem 16. Jahrhundert am transatlantischen Sklavenhandel beteiligt waren und die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt hat, die Aufarbeitung des Kolonialismus zu intensivieren? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 27. Juli 2026 Auf die Antwort der Bundesregierung vom 7. April 2026 auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser (Bundestagsdrucksache Nr. 21/5249, Frage 65), sowie auf die Antwort vom 21. April 2026 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Alexander Wolf auf Bundestagsdrucksache 21/5580, Frage 40 wird verwiesen. Das Engagement der Bundesregierung zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit sowie zur Rückgabe von Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten hat die Bundesregierung auch durch Teilnahme an der High-Level Consultative Conference on the next steps to the Landmark United Nations Resolution A/RES/80/250 on the Transatlantic Slave Trade vom 18. bis 19. Juni 2026 in Accra unterstrichen. 45. Abgeordnete Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Auswirkungen haben die durch den Iran- Krieg verursachten Teuerungen auf die humanitären Hilfsleistungen, und welche humanitären Bedarfe sind seit Beginn des Jahres 2026 neu entstanden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 27. Juli 2026 Der Konflikt mit Iran hat weltweite Auswirkungen auf Energie- und Nahrungsmittelpreise, auf humanitäre Lieferketten und auf die Kosten für die humanitäre Hilfe. Die Sperrung der Straße von Hormus durch Iran hat die Kosten für Treibstoff, Transport und Versicherungen erheblich erhöht und die Transportzeiten für humanitäre Güter deutlich verlängert. Die Verteuerung der Lieferkettenkosten schränken laut VN- Angaben die Kapazität des humanitären Systems zur Hilfeleistung ein, da Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. mit den gleichen Mitteln nunmehr weniger Menschen mit lebensrettender Hilfe erreicht werden können. Die langfristigen humanitären Folgen des Konflikts hängen auch von der Dauer der Sperrung der Straße von Hormus ab, die derzeit noch nicht absehbar ist. Laut dem Mid-Year Review des Global Humanitarian Overview (https:// humanitarianaction.info/document/mid-year-review-global-humanitaria n-overview-delivering-people-crisis-against-odds) stieg die Zahl der Bedürftigen weltweit seit Anfang des Jahres um 13 Mio. auf 252 Mio. Menschen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 46. Abgeordnete Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vor dem Hintergrund der anhaltenden Angriffe auf Schiffe in der Straße von Hormus, die gegenseitigen Militärschläge der USA und dem iranischen Regime (www.tagesschau.de/ausland/asien/ iran-krieg-angriffe-102.html) sowie angesichts dessen, dass keine Voraussetzungen für ein Bundeswehrmandat in den nächsten Wochen erfüllt sein werden, gibt es eine Entscheidung der Bundesregierung, wann die beiden deutschen Marineschiffe Fulda und Mosel in heimische Gewässer zurückgeholt werden, und was kommuniziert die Bundesregierung sowohl den Soldatinnen und Soldaten an Bord als auch ihren Familien in Deutschland über den Zweck und die Dauer des Einsatzes? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 29. Juli 2026 Es ist beabsichtigt, die Besatzungen des Minenjagdbootes Fulda und des Tenders Mosel, die aktuell in das östliche Mittelmeer verlegen, im September 2026 auszutauschen. Dauer und Zweck des Einsatzes ist gegenüber den Soldatinnen und Soldaten kommuniziert. 47. Abgeordneter Steffen Janich (AfD) Trifft es zu, dass die Bundesregierung zugunsten der ukrainischen Streitkräfte die Beschaffung von 50.000 Kamikaze-Drohnen, Typ Skyfall/Shrike finanziert (www.fr.de/politik/bundesregierung-fina nziert-50-000-angriffsdrohnen-fuer-die-ukraine-9 4395319.html), und wenn ja, aus welchen Mitteln ist diese Finanzierung vorgesehen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 29. Juli 2026 Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine bei der Ausübung ihres Selbstverteidigungsrechts gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg. Aufgrund der erforderlichen Vertraulichkeit in der Zusammenarbeit mit der Ukraine bei der Ausübung ihres Selbstverteidigungsrechts sieht die Bundesregierung von Angaben, die Schlussfolgerungen auf die Kapazitäten und Fähigkeiten der ukrainischen Streitkräfte zulassen, ab. Dazu zählen auch Angaben zu genauen Stückzahlen oder Typenbezeichnungen. Die Finanzierung der militärischen Unterstützung der Ukraine erfolgt mit Mitteln der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung (Kapitel 6002 Titel 687 06). 48. Abgeordnete Sara Nanni (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wo befinden sich das Minenjagdboot Fulda und der Tender Mosel aktuell, und wie bewertet die Bundesregierung die Bedrohungslage für die internationale Schifffahrt (inklusive der potenziellen Durchfahrt von Schiffen der Deutschen Marine) bei der Durchfahrt durch die Meerenge Bab al-Mandab und das südliche rote Meer durch die Androhung und Umsetzung einer Seeblockade (www.tagesschau.de/ausland/asien/huthi-seeblock ade-saudi-arabien-100.html) sowie den Beschuss von durchfahrenden Schiffen (www.tagesscha u.de/ausland/huthi-rotes-meer-104.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 30. Juli 2026 Das Minenjagdboot Fulda und der Tender Mosel werden derzeit in das östliche Mittelmeer verlegt. Seit Beginn des Iran-Krieges im März 2026 ist die Bedrohungslage in der Region, einschließlich des Roten Meeres und der Meerenge Bab al- Mandab, gestiegen. Sie wird fortlaufend beobachtet und bewertet. Geeignete Maßnahmen zur Sicherung und zur Abwehr etwaiger Bedrohungen werden in Abstimmung mit unseren Partnern getroffen. 49. Abgeordnete Sara Nanni (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann wurden der Generalinspekteur der Bundeswehr General Carsten Breuer und der Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius über die militärischen Konsequenzen des Abzugs der US- amerikanischen Luftverteidigungskapazitäten aus dem Irak informiert, und welche Priorität wurde der Weitergabe dieser Information an den Bundesminister der Verteidigung eingeräumt? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 30. Juli 2026 Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.4 Nach § 2 Absatz 2 Nr. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 1. November 2024 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen beinhalten, die für die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu den Vereinigten Staaten von Amerika nachteilig sein könnten. 50. Abgeordnete Sara Nanni (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung in der NATO, der Koalition oder in anderen Formaten geprüft, ob andere Partnernationen, die auch im Irak engagiert sind, die Fähigkeiten, die durch den Abzug der US- Streitkräfte aus Erbil wegfallen, übernehmen könnten, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 30. Juli 2026 Die Bundesregierung steht in engem Austausch mit den im Nord-Irak engagierten Koalitionspartnern. Im Übrigen kann die Beantwortung der Frage in offener Form nicht erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.5 Nach § 2 Absatz 2 Nr. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 1. November 2024 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen beinhalten, die für die Sicherheit deutscher und verbündeter Streitkräfte vor Ort nachteilig sein können. 4 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 5 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 51. Abgeordneter Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auf welche Beschaffungsprojekte bezog sich der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung Dr. Nils Schmid, als er am 29. Juni 2026 auf einer Konferenz der Stuttgarter Zeitung angesichts stark steigender Preise bei der militärischen Beschaffung von einer spürbaren Rüstungsinflation sprach und mehr Wettbewerb forderte, um der Verteuerung von Verteidigungsprojekten entgegenzuwirken? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmidt vom 31. Juli 2026 Die Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Verteidigung Dr. Nils Schmid stehen für sich und werden von der Bundesregierung weder kommentiert noch interpretiert. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 52. Abgeordnete Doris Achelwilm (Die Linke) Mit welchem bundesweiten Strombedarf rechnet die Bundesregierung bundesweit bis 2030 und bis 2035, und wie hoch wird jeweils der Deckungsanteil aus Erneuerbaren Energien eingeschätzt? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 30. Juli 2026 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die zukünftige Entwicklung des bundesweiten Bruttostromverbrauch im Rahmen des Monitoringberichts zur Energiewende untersuchen lassen (Energiewirtschaftliches Institut an der Universität zu Köln – EWI & BET Consulting GmbH, 2025: Energiewende. Effizient. Machen. – Monitoringbericht zum Start der 21. Legislaturperiode). In allen untersuchten Szenarien steigt der gesamte Bruttostrombedarf langfristig an. Der zentrale Korridor dieses Anstiegs wird für 2030 auf 580 bis 700 Terawattstunden (TWh) und für 2035 auf 680 bis 810 TWh geschätzt. Unsicherheiten ergeben sich u. a. aus der Geschwindigkeit der Elektrifizierung des Endenergieverbrauchs in den Sektoren Gebäude und Verkehr sowie aus dem zukünftigen Strombedarf der Industrie. Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist es, dass im Interesse des Klima- und Umweltschutzes die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung umgesetzt wird. Bis 2030 soll der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch daher auf mindestens 80 Prozent gesteigert werden. Für 2035 ist im Gesetz kein Zielwert für den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch definiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 53. Abgeordneter Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Daten liegen der Bundesregierung zur aktuellen Versorgung mit Kerosin, Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas vor (bitte nach Produktionsmengen, verfügbaren Lagerbeständen, Verbrauchs- und Importmengen aufschlüsseln), und wie bewertet sie die Versorgungssicherheit für den verbleibenden Jahresverlauf? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 31. Juli 2026 Die Energieversorgung Deutschlands unterliegt einem engmaschigen Monitoring des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Die internationale Lage ist angespannt. Für die Bundesregierung hat die jederzeitige Gewährleistung der Versorgungssicherheit höchste Priorität. Kraftstoffe Der Bundesregierung liegen vorläufige Daten zur Fragestellung bis einschließlich Mai 2026 vor. Die bisher vorliegenden Daten für Juni 2026 sind unvollständig und daher nicht belastbar. 2026 Motorbenzin Januar Februar März April Mai Importe 129.297 152.851 160.896 150.584 195.300 Exporte 367.383 406.085 459.024 406.111 326.704 Nettoproduktion 1.668.77 3 1.534.76 4 1.563.27 1 1.627.26 0 1.716.39 8 Verfügbarer Inlandsendbestand nach Delegationen* EBV 1.475.51 2 1.491.71 3 1.474.70 8 1.488.69 9 1.456.63 1 Industrie 1.372.11 5 1.346.43 6 1.287.30 0 1.258.57 0 1.299.23 5 Inlandsabsatz gesamt 1.306.30 6 1.318.18 5 1.298.99 8 1.403.79 6 1.584.77 1 2026 Kerosin Januar Februar März April Mai Importe 383.157 352.151 337.365 411.571 465.851 Exporte 145.276 116.134 132.726 121.859 112.679 Nettoproduktion 447.421 358.790 425.405 455.378 478.069 Verfügbarer Inlandsendbestand nach Delegationen* EBV 899.379 918.479 884.317 814.550 793.562 Industrie 318.592 314.107 271.498 302.467 330.282 Inlandsabsatz gesamt 652.226 599.203 695.618 787.049 822.587 2026 Dieselkraftstoff Januar Februar März April Mai Importe 861.039 690.271 856.892 659.058 625.123 Exporte 721.622 771.680 915.767 1.041.55 0 901.498 Nettoproduktion 2.403.33 4 2.387.26 9 2.476.66 5 2.943.39 8 3.128.63 1 Verfügbarer Inlandsendbestand nach Delegationen* EBV 3.861.74 3 3.874.94 8 3.838.77 6 3.758.63 4 3.766.02 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 2026 Dieselkraftstoff Januar Februar März April Mai Industrie 1.857.91 9 1.807.14 9 1.756.95 9 2.066.06 5 2.255.14 2 Inlandsabsatz gesamt 2.337.53 6 2.340.41 3 2.478.23 0 2.371.74 7 2.690.76 0 2026 Heizöl, leicht Januar Februar März April Mai Importe 180.404 113.308 47.809 61.749 36.493 Exporte 131.586 81.229 108.810 66.278 73.836 Nettoproduktion 909.069 779.884 654.093 440.367 425.784 Verfügbarer Inlandsendbestand nach Delegationen* EBV 1.415.11 8 1.414.33 6 1.411.05 5 1.426.14 0 1.422.07 0 Industrie 592.235 631.502 630.122 652.654 664.460 Inlandsabsatz gesamt 883.420 778.210 569.694 372.928 328.981 * Der verfügbarer Inlandsendbestand (Mengen im Ausland sind nicht enthalten) nach Delegationen umfasst keine sonstigen Bestände, z. B. Pipelineinhalt und/oder Tankstellen-/Kesselwagenendbestände, die dem Endbestand angerechnet oder abgezogen werden. Erdgas Die angefragten Daten für Erdgas sind öffentlich und können auf der Internetseite der Bundesnetzagentur aufgerufen und heruntergeladen werden: www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/ start.html Die Daten für den Import von Erdgas nach Deutschland können unter folgendem Link vom 1. Januar 2022 bis zum Vortag aufgerufen und herunterladen werden: www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/akt uelle_gasversorgung/_svg/Gasimporte/Gasimporte.html Die Daten für den Export von Erdgas von Deutschland in die Nachbarländer können unter folgendem Link vom 1. Januar 2022 bis zum Vortag aufgerufen und heruntergeladen werden: www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgun g/_svg/Gasexporte/Gasexporte.html?nn=652300 Die Daten über den aktuellen Speicherfüllstand und vom Vorjahr können unter folgendem Link aufgerufen und heruntergeladen werden: www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgun g/_svg/Gasspeicher_Fuellstand/Speicherfuellstand.html Die Daten für die Förderung von Erdgas in Deutschland können unter folgendem Link vom 1. Januar 2022 bis zum Vortag aufgerufen und heruntergeladen werden: www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgun g/_svg/Gasfoerderung/Gasfoerderung.html?nn=652300 Die Daten für den Gasverbrauch von Erdgas von diesem Jahr und vom Vorjahr können unter folgendem Link aufgerufen und heruntergeladen werden: www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgun g/_svg/Gasverbrauch_Gesamt_monatlich/Gasverbrauch_Gesamt.html?n n=652300 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 54. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie bewertet die Bundesregierung die Klimawirkung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) jetzt, da die Konkretisierung der gesetzlichen Regelungen erfolgt ist, was die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 57 auf Bundestagsdrucksache 21/4848 als Voraussetzung für eine solche Berechnung darlegte (bitte Berechnungen oder Abschätzungen sowie CO2-Äquivalente pro Jahr für die Jahr 2026 bis 2035 bitte), und welche Auswirkungen hat laut Bundesregierung der durch § 42 Absatz 2 Nummer 1 des GModG weiterhin erlaubte Einbau von Öl- und Gasheizungen auf die Klimaziele? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 27. Juli 2026 Der Deutsche Bundestag hat am 10. Juli 2026 den Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Gebäudemodernisierungsgesetz mit Änderungen beschlossen. Der Bundesrat hat keine Einwände erhoben. Eine Abschätzung der Klimawirkung des Gesetzes benötigt noch Zeit. 55. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Maßnahmen prüft die Bundesregierung zur Vorbereitung auf einen ungewöhnlich hohen Verbrauch oder unvorhergesehene Einschränkungen der Gasversorgung im nächsten Winter vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Füllstand der deutschen Gasspeicher derzeit niedriger liegt als jemals zuvor seit Beginn der Aufzeichnungen zu diesem Zeitpunkt im Jahr gemessen (www.berl iner-zeitung.de/article/betreiber-schlagen-alarm-d eutsche-gasspeicher-so-leer-wie-seit-15-jahren-ni cht-mehr-10219403), und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus bezüglich der Kostenrisiken des Energieträgers Gas in der Wärmeversorgung unseres Landes? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 29. Juli 2026 Die Wintervorsorge liegt in der Verantwortung der Händler, Lieferanten und Versorger, die ihre privaten, vertraglichen Lieferverpflichtungen gegenüber ihren Kunden gegen Preis- und Mengenrisiken absichern müssen. Dazu stehen ihnen neben Speichern eben auch Importverträge (Pipeline und Flüssigerdgas oder Liquefied Natural Gas/LNG) sowie Termingeschäfte und der Spotmarkt zur Verfügung. Darüber hinaus hat Deutschland in den letzten Jahren durch den Aufbau der LNG- Importinfrastruktur zusätzliche Flexibilität gewonnen, wodurch der Speicherbedarf gesunken ist. Zudem ist der Gasverbrauch in Deutschland allgemein zurückgegangen. Unter Berücksichtigung dieser neuen Flexibilitäten sind die deutschen und europäischen Gasspeicher jahreszeitgemäß gefüllt Aktuell sind etwa Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 74 Prozent der deutschen Speicherkapazitäten für den nächsten Winter von Gashändlern gebucht. Der Füllstand lag am 28. Juli bei 46,19 Prozent, sodass der im Energiewirtschaftsgesetz angestrebte durchschnittliche Füllstand von 70 Prozent erreicht werden kann. Die Bundesregierung beobachtet zur Sicherstellung der Versorgung im kommenden Winter die Lage kontinuierlich und befindet sich dazu im Austausch mit den Ländern und der Gaswirtschaft. Ausreichende Gasmengen sind nach derzeitiger Einschätzung auch für den kommenden Winter auf dem globalen Gasmarkt verfügbar. Der Preis für Gas bildet sich marktlich in Abhängigkeit zahlreicher Faktoren, wie unter anderem der Mengenverfügbarkeit Eine Abschätzung des Preisniveaus für den kommenden Winter ist daher derzeit nicht möglich. Veränderte Marktpreise wirken sich dabei auch nicht 1:1 auf Endkunden aus, da langfristige Verträge oder bereits getätigte Absicherungsgeschäfte von Versorgern die Auswirkungen von Preissteigerungen dämpfen. 56. Abgeordneter Michael Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Treffen fanden unter Beteiligung der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen und Umweltverbänden seit Beginn der Legislaturperiode statt, bei denen die EU- Methanverordnung thematisiert wurde, und mit wem wurde sich seitens der Bundesministerin Katherina Reiche oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie jeweils getroffen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 31. Juli 2026 Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Datum BMWE Unternehmen oder Umweltverband 26.03.2026 St Frank Wetzel Teilnahme an Sitzung des BDEW-Vorstands (www.bdew.de/verband/vo rstand/) 01.04.2026 St Frank Wetzel Gespräch mit VNG/Hrn. Ulf Heitmüller 13.06.2025 St Frank Wetzel VK mit VNG/Hrn. Ulf Heitmüller 01.07.2025 St Frank Wetzel VK mit Uniper/Hrn. Michael Lewis 22.07.2025 St Frank Wetzel Telefonat gemeinsam mit St Jochen Flasbarth/BMUKN und VNG/Hrn. Ulf Heitmüller 57. Abgeordnete Charlotte Antonia Neuhäuser (Die Linke) Bezugnehmend auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Frage 95 auf Bundestagsdrucksache 21/4115 sowie auf die Schriftliche Frage 71 auf Bundestagsdrucksache 21/5159, liegt die Voranfrage für eine mögliche Garantie zu einem Ungebundenen Finanzkredit für ein LNG-Projekt in der Provinz Rio Negro in Argentinien weiterhin vor, oder wurde diese inzwischen zurückgezogen bzw. von der Bundesregierung abgelehnt (bitte zeitlichen Ablauf und Gründe benennen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 27. Juli 2026 Die Voranfrage für eine mögliche Garantie zu einem Ungebundenen Finanzkredit für ein LNG-Projekt in der Provinz Rio Negro in Argentinien liegt weiterhin vor. 58. Abgeordneter René Springer (AfD) In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 in der PCK Raffinerie GmbH in Schwedt/Oder hergestellte Kraftstoffe in die Ukraine ausgeführt (bitte jeweils nach Kalenderjahr, Kraftstoffart und Menge in Tonnen aufschlüsseln), und welchen Anteil an der in diesem Zeitraum in Schwedt insgesamt hergestellten Kraftstoffmenge machten diese Ausfuhren aus (bitte in Prozent je Kalenderjahr angeben)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 30. Juli 2026 Die Lieferbeziehungen der Anteilseigner der PCK Schwedt unterliegen grundsätzlich dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Insgesamt werden aus deutschen Raffinerien in der Regel marginale Mengen direkt in die Ukraine exportiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 59. Abgeordneter René Springer (AfD) Erfolgen die Ausfuhren von Kraftstoffen aus der PCK Raffinerie GmbH in Schwedt/Oder in die Ukraine nach Kenntnis der Bundesregierung ausschließlich auf privatwirtschaftlicher Grundlage durch zahlende Abnehmer, oder werden sie ganz oder teilweise aus Mitteln des Bundes, der Europäischen Union oder aus Hilfs-, Wiederaufbauoder Garantieprogrammen finanziert oder abgesichert (bitte für die Jahre 2023, 2024, 2025 und 2026 jeweils nach Finanzierungsquelle – privatwirtschaftliche Grundlage, Bund, EU, Hilfs-, Wiederaufbau- und Garantieprogramm – und dem jeweiligen jährlichen Umfang aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 30. Juli 2026 Die Lieferbeziehungen der Anteilseigner der PCK Schwedt mit ihren Abnehmern finden ausschließlich auf privatwirtschaftlicher Basis statt. Auf die Antwort der Schriftlichen Frage mit der Nummer 07/0416 wird verwiesen. 60. Abgeordneter René Springer (AfD) Welche Auswirkungen haben die Ausfuhren von Kraftstoffen aus der PCK Raffinerie GmbH in Schwedt/Oder in die Ukraine nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Verfügbarkeit und die Endverbraucherpreise von Kraftstoffen in Deutschland, insbesondere in Berlin und Brandenburg (bitte begründen), und zu welchem Anteil wird die inländische Kraftstoffnachfrage in diesem Versorgungsgebiet gegenwärtig aus der Produktion in Schwedt gedeckt (bitte in Prozent angeben)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 30. Juli 2026 Die Versorgung des Liefergebiets der PCK Schwedt erfolgt in Regie der Privatwirtschaft. Dabei folgen die Kraftstoffpreise den jeweiligen Notierungen an den bekannten Rohstoffbörsen. Laut eigenen Angaben stellt die PCK 90 Prozent der Versorgung mit Benzin, Kerosin, Diesel und Heizöl in Berlin & Brandenburg. Etwaige Lieferungen von Kraftstoffen in die Ukraine oder in andere Länder folgen den Marktgegebenheiten. Auf die Antwort der Schriftlichen Frage mit der Nummer 07/0416 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 61. Abgeordneter René Springer (AfD) Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der treuhänderischen Verwaltung der Anteile der Rosneft-Gruppe an der PCK Raffinerie GmbH in Schwedt/Oder durch die Bundesnetzagentur diejenigen Erlöse und Gewinne behandelt, die auf diese Anteile aus dem Verkauf von Kraftstoffen in die Ukraine entfallen (bitte angeben, ob und in welchem Umfang diese ausgeschüttet, einbehalten, eingefroren oder auf Sperrkonten geführt werden), und waren der Bundesregierung Art, Umfang und Bestimmungsland dieser Ausfuhren bekannt (bitte begründen)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 30. Juli 2026 Es gibt keine rechtliche Veranlassung, Erlöse und Gewinne aus dem Verkauf von Kraftstoffen in verschiedene Länder unterschiedlich zu verbuchen. Die Rosneft Deutschland GmbH verkauft Mineralölprodukte allein aus kommerziellen Erwägungen. Die Bundesregierung nimmt hierauf keinen Einfluss. Auf die Antwort der Schriftlichen Frage mit der Nummer 07/0416 wird verwiesen. 62. Abgeordnete Christin Willnat (Die Linke) Schließt die Bundesregierung aus, die ursprünglich im Rahmen des sogenannten Zukunftspakets für die Ertüchtigung der Pipeline Rostock- Schwedt vorgesehenen Mittel i. H. v. 400 Mio. Euro künftig zur Förderung der Produktion von synthetischen Kraftstoffen (E-Fuels bzw. spezifisch eSAF) am Standort Schwedt einzusetzen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 30. Juli 2026 Die im Rahmen des Zukunftspaketes vorgesehenen Mittel zur Ertüchtigung der Pipeline Rostock-Schwedt von bis zu 400 Millionen Euro stehen weiterhin im Haushalt des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) im Titel 6093 893 31 („Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung von Nordostdeutschland – insbesondere mit Kraftstoffen – im Zusammenhang mit der Erdölraffinerie PCK Schwedt zur Verfügung“). Die Förderung anderweitiger Maßnahmen ist derzeit nicht geplant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 63. Abgeordnete Janine Wissler (Die Linke) Trifft die Berichterstattung des „Spiegel“ zu, wonach das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bei der Erstellung von Gastbeiträgen von Bundesministerin Katherina Reiche auf Künstliche Intelligenz zurückgegriffen hat (www.spiegel.de/politik/deutschland/katherina-rei che-zwei-gastbeitraege-der- wirtschaftsministerinunter-ki-verdacht-a-a936c07e-a300-43db-ba8f-3e 444054be7e), und beabsichtigt die Bundesregierung, für Veröffentlichungen von Bundesministerien oder Mitgliedern der Bundesregierung künftig kenntlich zu machen, wenn bei deren Erstellung Künstliche Intelligenz in wesentlichem Umfang eingesetzt wurde, und falls nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 27. Juli 2026 Künstliche Intelligenz (KI) bzw. Sprachmodelle sind auch in der Politik ein alltägliches Werkzeug. Das ist der Anspruch an eine innovative, effiziente Verwaltung. So verfügt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) über ein eigenes KI-Tool. Es unterstützt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihren täglichen Aufgaben. Es soll im Arbeitsalltag unterstützen, z. B. beim Erstellen von Gliederungen, Korrekturlesen, Recherchieren, schnellem Übersetzen in andere Sprachen sowie maschineller Transkription von gesprochener Sprache. Die politische Richtung und Kernbotschaften werden stets von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, festgelegt. Eine Rede oder ein Beitrag entsteht dabei im Zusammenspiel mit mehreren Akteuren wie der Fachebene, dem .Redenreferat und den Kommunikatoren. Inhalt und Verantwortung liegen beim Menschen. Es gibt aber keine KI-generierten Beiträge oder Texte des BMWE. Auch die besagten Beiträge sind nicht mit KI geschrieben worden. Die Quellenangabe bei Bildern, Grafiken und Videos kommt gesetzlichen Pflichten zur Urheberbenennung nach. Dies umfasst auch Trainingsdaten von KI. Die Kennzeichnung der Nutzung von Künstlicher Intelligenz bei der Erstellung von Veröffentlichungen erfolgt in allen Bundesministerien in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben sowie mit den Leitlinien für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt 64. Abgeordneter Adam Balten (AfD) Welche konkreten Förderprogramme und finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung bereit, um die Forschung, Entwicklung und Produktion von modernster Robotik in Deutschland zu stärken, und wie bewertet sie die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im internationalen Vergleich? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 28. Juli 2026 Die Bundesregierung adressiert die Förderung der KI-basierten Robotik u. a. mit der Hightech Agenda Deutschland. Zur strategischen Stärkung der Technologie in Deutschland wird derzeit eine eigenständige Robotik-Roadmap unter Einbeziehung der relevanten Partner aus Bund, Ländern, Wissenschaft und Wirtschaft erstellt. Eine tabellarische Übersicht einschlägiger und derzeit bereits laufender, konkreter Förderrichtlinien der Bundesregierung, mit den jeweils für die Förderung der Robotik vorgesehenen Fördersummen ist der Anlage zu entnehmen.6 Die Förderung der Robotik als anwendungsorientiertes Forschungsfeld bildet in einigen der angegebenen Bekanntmachungen nicht den Schwerpunkt der Maßnahme, sondern stellt einen Teilaspekt der Förderung dar. Die hier dargestellten Maßnahmen der Projektförderung bündeln und ergänzen die institutionelle Forschungsförderung im Bereich der Robotik. Eine umfassende Aufstellung aller Förderaktivitäten der Bundesregierung im Bereich Robotik kann in der für die Beantwortung der Schriftlichen Frage vorgegebenen Zeit nicht erfolgen. In der Liste sind etwa Forschungsmaßnahmen zu anderen Themenbereichen nicht aufgeführt, bei denen die Robotik einen absolut untergeordneten Teil der Förderung umfasst. Aktuell ist Deutschland der größte Robotikmarkt in Europa und gehört mit fünf Prozent der jährlichen Roboter-Neuinstallationen zu den größten Robotikmärkten weltweit, nach China (54 Prozent), Japan (acht Prozent), USA (sechs Prozent) und Korea (sechs Prozent). Deutsche Unternehmen gehören insbesondere bei Komponenten wie Roboter-Händen, Gelenken und Sensoren zu weltweiten Spitzenanbietern. Auch bei neuen, leichten Materialien sind deutsche Unternehmen oft weltweit führend. 6 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/00000 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 65. Abgeordneter Dr. Christoph Birghan (AfD) Aus welchen konkreten fachlichen, wirtschaftlichen und versorgungspolitischen Gründen fördert die Bundesregierung im Rahmen der Biotechnologie-Roadmap der Hightech-Agenda Deutschland sowie des PIONEER-Programms die Erforschung und Skalierung alternativer Proteinquellen (insbesondere pflanzliche Proteine, Präzisionsfermentation und kultiviertes Fleisch), obwohl Deutschland nach Angaben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung seinen Gesamtbedarf an Eiweiß zu rund 88 Prozent aus heimischer Erzeugung deckt und die wesentliche Importabhängigkeit vor allem bei Eiweißfuttermitteln wie Soja- und Rapsschrot besteht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 28. Juli 2026 Mit der Hightech Agenda Deutschland (HTAD) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, mithilfe der Biotechnologie resiliente und krisenfeste Agrar- und Ernährungssysteme zu entwickeln. Alternative Proteinquellen können dazu beitragen, Wertschöpfungsketten zu diversifizieren, heimische Rohstoffe und Nebenströme effizienter zu nutzen und innovative Wege zu gesunden und sicheren Lebensmitteln zu eröffnen. Mögliche Vorteile hinsichtlich Ressourcen-, Flächen- und Energiebedarf werden dabei technologie- und produktspezifisch untersucht. Die Biotechnologie-Roadmap der HTAD hebt Präzisionsfermentation und Zellkultivierung als Zukunftstechnologien der Lebensmittelindustrie hervor. Mit dem Förderaufruf „Innovationshub Biotech4Proteins – Zellkultivierung und Präzisionsfermentation für neue Lebensmittel“ unterstützt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt daher die technologische Reifung und Skalierung entsprechender Verfahren. Zugleich sollen Synergien zwischen Biotechnologie und Maschinen- bzw. Anlagenbau genutzt und technologische Kompetenzen und Wertschöpfung in Deutschland gestärkt werden. Ergänzend begleitet und vernetzt die vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat geförderte Maßnahme „PIONEER“ 27 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu pflanzlichen, fermentierten, algen-, insekten- und zellbasierten Proteinquellen. PIONEER bündelt Erkenntnisse, unterstützt den Transfer in die Praxis und untersucht unter anderem Nachhaltigkeit und Verbraucherakzeptanz. Auf dieser Grundlage werden Handlungsempfehlungen für Forschung, Wirtschaft und Politik entwickelt. Klarstellend ist anzumerken, dass sich die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung genannte Quote von rund 88 Prozent auf die Eiweißversorgung der Nutztierhaltung durch heimische Futtermittel insgesamt bezieht Sie beschreibt weder den heimischen Anteil bei stark eiweißhaltigen Futtermitteln noch den Selbstversorgungsgrad Deutschlands mit Proteinlebensmitteln für die menschliche Ernährung. Die Zahl gibt auch keine Auskunft über den Forschungs- und Innovationsbedarf der Lebensmittelwirtschaft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz 66. Abgeordnete Kathrin Gebel (Die Linke) Wann konkret plant die Regierung einen Referentenentwurf zur Verschärfung des Strafrechts in Bezug auf Femizide vorzulegen (www.tagesscha u.de/inland/gesellschaft/femizide-gesetzesverscha erfung-100.html), und wird dieser einen eigenen Straftatbestand für Femizide beinhalten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 27. Juli 2026 Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht vor, den strafrechtlichen Schutz von Frauen und besonders verletzlichen Personen wie Kindern, gebrechlichen Menschen und Menschen mit Behinderung durch ein neues Qualifikationsmerkmal beim Tatbestand des Mordes zu verbessern (Zeilen 2917 bis 2921). Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant in Umsetzung des Koalitionsvertrags eine klarstellende Ergänzung des § 211 des Strafgesetzbuches. Ein entsprechender Referentenentwurf wird derzeit erarbeitet. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend 67. Abgeordnete Kathrin Gebel (Die Linke) Welche konkreten Maßnahmen im Bereich der Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt plant die Bundesregierung bis Ende 2026 umzusetzen, wie von der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf am 26. Juni 2026 im Rahmen der Berichtsbitte zur Umsetzung der Istanbul Konvention im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages angekündigt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 27. Juli 2026 Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, die Prävention von häuslicher und Partnerschaftsgewalt zu stärken und so insbesondere Frauen und Mädchen besser vor Gewalt zu schützen. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat hierzu ein Interessenbekundungsverfahren für Modellprojekte zur Prävention geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gestartet. Das Auswahlverfahren zu den eingegangenen Interessenbekundungen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. ist noch nicht abgeschlossen. Eine Bewilligung ausgewählter Vorhaben ist gegebenenfalls noch vor Ende des Jahres vorgesehen. 68. Abgeordnete Mareike Hermeier (Die Linke) Hat die Bundesregierung geprüft, mit welchen Minderausgaben für den Bund und die Länder eine Absenkung der Altersgrenze für Anspruch auf Unterhaltsvorschuss verbunden wäre, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und hat die Bundesregierung geprüft, wie sich die Ausgaben des Bundes bzw. der Länder darstellen würden, wenn erwartbare Mehrausgaben durch Wegfall des Unterhaltsvorschuss beim Kinderzuschlag, Wohngeld und Zweiten Buch Sozialgesetzbuch berücksichtigt werden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 31. Juli 2026 Die prognostischen Auswirkungen einer Absenkung der Höchstaltersgrenze für die Leistungsberechtigung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz auf die Haushalte von Bund und Ländern hängen von der jeweiligen Ausgestaltung der Regelung ab. Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen einer gesetzlichen Regelung erfolgt im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens. 69. Abgeordnete Denise Loop (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche zehn Empfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ sowie welche fünf Empfehlungen des europäischen Sachverständigenausschusses zur Sicherheit von Kindern im Internet bewertet die Bundesregierung als prioritär? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 31. Juli 2026 Die Prüfung der Handlungsempfehlungen ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Aussagen zu einer Priorisierung einzelner Handlungsempfehlungen können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. Die auf Grundlage des Koalitionsvertrages durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtete unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat Bundesministerin Karin Prien am 24. Juni 2026 insgesamt 56 Handlungsempfehlungen übergeben. Der Abschlussbericht der Expertenkommission wird voraussichtlich am 11. September 2026 vorgelegt. Die Handlungsempfehlungen bilden eine wichtige Grundlage für die weiteren Beratungen der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Kinder- und Jugendschutzes in der digitalen Welt. In diese Beratungen werden auch die Ergebnisse des europäischen Sachverständigenausschuss zur Sicherheit von Kindern im Internet einbezogen. Ziel der Bundesregierung ist es, eine vorausschauende Gesamtstrategie zu entwickeln, die Schutz, Befähigung und Teilhabe gleichermaßen in den Mittelpunkt stellt und Regulierung, Bildung und Prävention miteinander verbindet. 70. Abgeordnete Dr. Anna Rathert (AfD) Setzt sich die Bundesregierung für ein internationales Abkommen zum Verbot der Leihmutterschaft, wie es die Unterzeichner der „Erklärung von Casablanca“ anregen, ein (bitte begründen, vgl. www.die-tagespost.de/politik/internationale-e xperten-wollen-leihmutterschaft-weltweit-abschaf fen-art-236274)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 27. Juli 2026 Die „Erklärung von Casablanca“ stellt eine rechtlich nicht verbindliche Empfehlung einzelner Expertinnen und Experten dar. Ein entsprechendes Abkommen wird auf internationaler Ebene in den Gremien, denen Deutschland angehört, derzeit nicht verhandelt. Dessen ungeachtet ist die Leihmutterschaft in Deutschland verboten (vgl. §§ 13c, 14b Absatz 1 und 2 Adoptionsvermittlungsgesetz sowie § 1 Absatz 1 Nr. 7 Embryonenschutzgesetz). 71. Abgeordnete Christin Willnat (Die Linke) Kann das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bestätigen, dass die Politik-, Engagement- und Bildungsstiftung (PEBS) Fördermittel aus dem „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ in den Jahren 2023 und 2024 erhielt, und wenn ja, in welcher Höhe wurden Fördermittel gewährt, und wurden bei der Antragsprüfung Angaben der PEBS zu einer angeblichen Zusammenarbeit mit der Initiative für einen Gedenkort ehemaliges KZ Uckermark oder zu geplanten Aktivitäten auf dem Gelände des früheren Konzentrationslagers Uckermark als Teil der Fördervoraussetzungen hinterfragt und dokumentiert (www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenb urg/neue-ungereimtheiten-im-fall-buttner-nacht-i m-romantikhotel-und-blitzuberweisung-werfen-fr agen-auf-15568825.html)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 29. Juli 2026 Der PEBS Bildungsdienstleistungen UG/GmbH und PEBS gUG wurden in den Jahren 2023 und 2024 im Rahmen des Bundesprogrammes „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ Fördermittel für drei Projekte bewilligt. Die bewilligte Gesamtfördersumme für diese drei Projekte betrug 152.225,31 Euro. In den Antragsunterlagen fanden sich keine Angaben zu einer Zusammenarbeit mit der Initiative für einen Gedenkort ehemaliges Konzentrationslagers Uckermark oder zu geplanten Aktivitäten auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Uckermark. Diese waren daher auch nicht Gegenstand der Antragsprüfung. Die geförderten Vorhaben befinden sich derzeit im Prüfverfahren. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 72. Abgeordneter Cem Ince (Die Linke) Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftliche Bedeutung von Arbeitskräften aus den Westbalkanstaaten z. B. für das deutsche Baugewerbe, die häusliche Pflegehilfe und die Landwirtschaft (insbesondere im Bereich der Erntehilfe), und welche Auswirkungen einer Halbierung der im Rahmen der Westbalkanregelung zugelassenen Arbeitskräfte erwartet sie beispielsweise auf die Wertschöpfung, die Betriebsabläufe und die Arbeitsbedingungen in diesen Branchen (die Frage bezieht sich auf Nummer 23 des Programms für Aufschwung und Beschäftigung)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 31. Juli 2026 Der Arbeitsmarktzugang nach § 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung (sogenannte Westbalkanregelung) wird seit seinem Inkrafttreten intensiv genutzt. Das jährliche Kontingent wurde bisher regelmäßig ausgeschöpft, zuletzt war die Zahl der Anfragen auf erstmalige Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit allerdings rückläufig. Im Baugewerbe wird die Westbalkanregelung am häufigsten genutzt, in der häuslichen Pflegehilfe und Landwirtschaft deutlich weniger. Erkenntnisse darüber, wie sich eine Kontingentreduzierung bei der sogenannten Westbalkanregelung auf die Wertschöpfung, die Betriebsabläufe und die Arbeitsbedingungen in den genannten Branchen auswirkt, liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 73. Abgeordnete Cansin Köktürk (Die Linke) Liegen der Bundesregierung aktuelle Berechnungen zum zusätzlichen finanziellen und personellen Verwaltungsaufwand infolge der Reform der Grundsicherung für Bund, Kommunen und Jobcenter vor (bitte aufschlüsseln), und welche Konsequenzen zieht sie vor diesem Hintergrund aus den von der Bundesagentur für Arbeit prognostizierten Mehrkosten von rund 260 Mio. Euro sowie den Warnungen der Personalräte der Jobcenter vor zusätzlichem Schulungsbedarf, IT- Anpassungen und erhöhtem Sicherheitsaufwand? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 28. Juli 2026 Berechnungen zu den Haushaltsausgaben sowie zum Erfüllungsaufwand können dem Entwurf des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Bundestagsdrucksache 21/3541) entnommen werden. Aktuellere Berechnungen liegen nicht vor. Die im Zuge von Gesetzesfolgenabschätzungen ex-ante geschätzten Werte zum Erfüllungsaufwand werden in der Regel etwa zwei Jahre nach dem Inkrafttreten durch eine Ex-post-Betrachtung durch das Statistische Bundesamt validiert. Die in der Frage angesprochenen kumulierten Mehrausgaben für die Jahre 2026 bis 2029 in Höhe von rund 262 Mio. Euro entstehen im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit. Der Bundeshaushalt wird in der Summe für die Jahre 2026 bis 2029 um rund 316 Mio. Euro entlastet. Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist jedoch bewusst, dass die Reform der Grundsicherung die Jobcenter vor Herausforderungen stellt. Das BMAS stand daher bereits im laufenden Gesetzgebungsverfahren mit der Bundesagentur für Arbeit im engen Austausch, um Umsetzungsfragen zu klären. Ebenso unterstützt das BMAS die Jobcenter durch Schulungen und informiert sich regelmäßig über die Umsetzung. 74. Abgeordneter Ruben Rupp (AfD) Wie erklärt und bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit mit Stand Dezember 2025 307.601 eingebürgerte Migranten arbeitslos sind, obwohl nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz grundsätzlich Voraussetzung für eine Einbürgerung ist, dass der Einbürgerungsbewerber seinen Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann (vgl. https://nius.de/politik/arbeitslose-eingebuergert)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 27. Juli 2026 Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren im Dezember 2025 rund 308.000 deutsche Staatsangehörige mit eigener Migrationserfahrung im Sinne der Migrationshintergrund– Erhebungsverordnung arbeitslos gemeldet. Diese Kategorie umfasst Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, deren Geburtsort außerhalb Deutschlands liegt (eigene Migrationserfahrung). Aus der Arbeitslosigkeit im Berichtsmonat Dezember 2025 lässt sich weder ableiten, ob zum Zeitpunkt einer etwaigen Einbürgerung ebenfalls Arbeitslosigkeit vorlag, noch darüber, wie aktuell oder in der Vergangenheit der Lebensunterhalt gesichert war oder ist. Grundsätzlich setzt der Einbürgerungsanspruch gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes voraus, dass der Antragsteller/die Antragstellerin den Lebensunterhalt für sich und seine/ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann. 75. Abgeordnete Anne Zerr (Die Linke) Herrscht mit Blick auf den am 22. Juli 2026 von der Bundesregierung veröffentlichten Beitrag „So stärken wir die deutsche Wirtschaft“ (www.bunde sregierung.de/breg-de/schwerpunkte/reformen-fue r-deutschland/deutschland-wettbewerbsfaehigkei t-2447030), in dem festgehalten wird, dass „[d]ie Bundesregierung [...] auch nicht-tarifgebundenen Unternehmen eine wöchentliche anstelle der täglichen Höchstarbeitszeit ermöglichen [will].“, innerhalb der Bundesregierung Einigkeit darüber, dass eine wöchentliche Höchstarbeitszeit auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen kommen soll (zumal ein zuvor geleakter Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes, einen Tarifvorbehalt für eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vorsah), oder ist dieser Ausgestaltungsaspekt noch nicht final abgestimmt, obwohl der Beitrag es so darstellt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 30. Juli 2026 Die derzeit noch laufenden Arbeiten im Rahmen der Erstellung des Referentenentwurfs zur Umsetzung der arbeitszeitrechtlichen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, wozu auch die Schaffung der Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit zählt, gehören zum Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung, sodass zu vorgesehenen Inhalten keine Auskunft erteilt werden kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung 76. Abgeordneter Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Nach welchen ressortübergreifenden Kriterien überprüft die Bundesregierung die Notwendigkeit bestehender Berichtspflichten, und welche Aufgaben übernimmt hierbei die vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung entwickelte zentrale digitale und KI-gestützte Tool- Lösung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 29. Juli 2026 Insbesondere auf der Grundlage der vom Bundeskanzler und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder beschlossenen Föderalen Modernisierungsagenda werden Bund und Länder die Erforderlichkeit von Berichtspflichten kritisch überprüfen. Zudem hat sich der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD am 1. Juli 2026 darauf verständigt, dass gesetzliche Berichtspflichten durch ein Berichtsentlastungsgesetz pauschal aufgehoben werden sollen. Gemeinsamer Ansatz ist dabei der Gedanke einer politischen Beweislastumkehr: Aufrechterhalten bleiben sollen nur Pflichten, deren besondere Erforderlichkeit begründet wird. Die Bundesregierung prüft damit nach, welche Kriterien dabei Berücksichtigung finden sollen. Die in der Frage in Bezug genommene KI-gestützte Tool-Lösung wurde und wird als eine Unterstützungsleistung für die Ressorts entwickelt. Sie zielt darauf, eine Identifikation relevanter Pflichten im Normenbestand zu erleichtern. Zudem wird derzeit noch geprüft, ob das Tool auch für KI-gestützte Vorschläge zur Pflichtenreduzierung genutzt werden kann. 77. Abgeordneter Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Definition von Berichtspflichten legt die Bundesregierung ihrem Vorhaben zugrunde, im Rahmen der Föderalen Modernisierungsagenda Berichtspflichten abzuschaffen oder zu bündeln, und welche Berichtspflichten an die Bundesbehörden werden dieser Definition entsprechend von den Ressorts überprüft? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 29. Juli 2026 Die Abschaffung und Bündelung von Berichtspflichten im Rahmen der Föderalen Modernisierungsagenda ist auf Bundesebene eng verbunden mit dem Vorhaben eines Berichtsentlastungsgesetzes, auf das sich der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD am 1. Juli 2026 verständigt hat. Die Bundesregierung prüft derzeit, welche Definition von Berichtspflichten diesen Vorhaben zugrunde gelegt werden soll und welche Berichtspflichten dementsprechend von den Ressorts überprüft werden sollen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 78. Abgeordneter Cem Ince (Die Linke) Welche staatlichen Kontrollen erwägt die Bundesregierung künftig einem risikoorientierten Ansatz zu unterwerfen (und dadurch zu reduzieren), und beabsichtigt sie, durch die Verschärfung der Sanktionierung von Verstößen „im Gegenzug“ für die Reduzierung staatlicher Kontrollen im Rahmen einer risikoorientierten Aufsicht die Präventivwirkung auf dem gleichen Niveau wie heute zu halten (bitte Auffassung zur Präventivwirkung mit Studien oder sonstigen Erkenntnissen begründen; die Frage bezieht sich auf Nummer 30 des Programms für Aufschwung und Beschäftigung)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Richter vom 29. Juli 2026 Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hat am 1. Juli ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung beschlossen. Dabei wurde – im Zusammenhang mit einer deutlichen Reduzierung von Berichtspflichten – auch eine umfassende Anwendung des risikobasierten Ansatzes und Vereinfachung staatlicher Kontrollen durch die Bundesverwaltung (Stichprobenregelungen, Bagatellgrenzen, Pauschalierungen) vereinbart. Im Gegenzug sollen Verstöße stärker als bisher sanktioniert werden (Gewerberecht, Steuerstrafrecht). Die Bundesregierung prüft zur Zeit, wie diese Vorgaben umgesetzt werden sollen. Zielsetzung ist dabei, die Präventionswirkung mindestens auf dem gleichen Niveau wie bisher zu halten. Bei der Prüfung werden auch wissenschaftliche Studien und sonstige Erkenntnisse einbezogen. 79. Abgeordneter Cem Ince (Die Linke) Für welche betrieblichen Beauftragten besteht aktuell eine Bestellungspflicht (bitte jeweils die Grundlage der Pflicht benennen (z. B. EU- Vorgabe)), und welche konkreten Bestellungspflichten betrieblicher Beauftragter erwägt die Bundesregierung abzuschaffen (die Frage bezieht sich auf Nummer 26 des Programms für Aufschwung und Beschäftigung)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Richter vom 30. Juli 2026 Eine Übersicht über zu bestellende betriebliche Beauftragte einschließlich der entsprechenden Rechtsgrundlage kann der folgenden vom Nationalen Normenkontrollrat im vergangenen Jahr veröffentlichten Liste entnommen werden: www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/Sh aredDocs/Downloads/DE/2025-beauftragtenliste-nkr.pdf?__blob=public ationFile&v=l). Nach dem vom Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD am 1. Juli 2026 beschlossenen Programm für Aufschwung und Beschäftigung sollen betriebliche Beauftragte, deren Bestellung nicht auf EU-Vorgaben beruht, abgeschafft werden. Zugleich soll die Einhaltung der materiellen Vorgaben stärker in die Verantwortung der Unternehmen gelegt werden, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. begleitet durch hohe Strafen bei Verstößen. Die Bundesregierung prüft zur Zeit, wie diese Vorgaben umgesetzt werden sollen. 80. Abgeordneter Martin Reichardt (AfD) Ist die Initiative D21 e. V. (https://initiatived2 1.de/) in den Jahren 2015 bis 2025 mit Bundesmitteln gefördert worden, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte jeweils nach Kalenderjahr aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Richter vom 29. Juli 2026 Die gewünschten Angaben sind der tabellarischen Übersicht zu entnehmen. Jahr Bundesmittel (in T€) 2015  98 2016 152 2018 184 2019  93 2020 104 2021  81 2022  91 2023  98 2024 114 2025  48 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 81. Abgeordneter Karl Bär (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bis wann wird die Bundesregierung sicherstellen, dass vor ersten Streckensperrungen im Rahmen der Korridorsanierung der Bahnstrecke München– Rosenheim ein mit dem Freistaat Bayern und den Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs abgestimmtes Konzept für den dadurch anfallenden Ausweichverkehr vorliegt, aus dem hervorgeht, welche Einschränkungen auf Pendlerinnen und Pendler im bayerischen Oberland und Mangfalltal zukommen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 31. Juli 2026 Nach Auskunft der DB InfraGO AG wird das Umleiterkonzept für die Schienenverkehre nach der verbindlichen Trassenanmeldung im ersten Halbjahr 2027 finalisiert. Die Kommunikation der Fahrpläne für den Schienenersatzverkehr ist im Herbst 2027 vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 82. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie begründet die Bundesregierung den Vorgang, dass für die Errichtung des sogenannten „Abschiebeterminals“ am Münchner Flughafen ein Aufsichtsratsbeschluss (www.sueddeutsche.de/m uenchen/muenchen-flughafen- abschiebeterminalaufsichtsrat-bau-li.3515697) ausreicht, obwohl es laut aktuellem Gesellschaftsvertrags der Flughafen München GmbH (Fassung vom 1. Juli 2023) für Projekte, die über den Ausbau des Flughafens München über die erste Ausbaustufe hinaus gehen, eines einstimmigen Gesellschafterbeschlusses bedarf und diese erste Ausbaustufe nach der Flughafen München GmbH nur die Konfiguration des Flughafens mit dem Planfeststellungsumgriff zur Eröffnung des Flughafens im Jahr 1992 (Zwei-Bahnsystem mit Terminal 1 und Zentralbereich) umfasst? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 27. Juli 2026 Bei der Errichtung des fragegegenständlichen Terminals handelt es sich um keinen klassischen Ausbau des Flughafens. Das Terminal wird nicht durch die Flughafen München GmbH (FMG) betrieben. Die FMG vergibt die Bauaufträge und schließt langfristige Mietverträge ab, für die nach dem Gesellschaftsvertrag der FMG die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich und ausreichend ist. 83. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Güterzüge waren im Jahr 2017 und wie viele waren im Jahr 2025 unterwegs auf der Strecke 4500 Ulm–Friedrichshafen, auf der Strecke 4530 Friedrichshafen–Lindau–Reutin sowie auf der Strecke 5362/4560/4570/5520 Lindau– Memmingen–Buchloe–München? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 31. Juli 2026 Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG stellt sich die Anzahl der Güterzüge auf den genannten Strecken in den Jahren 2017 und 2025 wie folgt dar: Strecke 4500 Ulm – Friedrichshafen: 2017: 1.863 Güterzüge; 2025: 2.193 Güterzüge Strecke 4530 Friedrichshafen – Lindau-Reutin: 2017: 1.863 Güterzüge; 2025: 2.193 Güterzüge Strecke 5362/4560/4570/5520 Lindau – Memmingen – Buchloe – München: 2017: 1.735 Güterzüge; 2025: 2.947 Güterzüge Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 84. Abgeordneter Dr. Till Steffen (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist die Studie zum Eisenbahnknoten Hamburg beauftragt, und bis wann wird mit ihrer Fertigstellung gerechnet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 31. Juli 2026 Die Knotenstudie Hamburg ergibt sich aus der Fortschreibung des Zielfahrplans und kann somit erst nach Abschluss dieser beauftragt werden. Der zeitliche Umfang der Knotenstudie steht noch nicht fest. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit 85. Abgeordneter Harald Ebner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann erfolgt der Kabinettsbeschluss zum ersten Entwurf des Nationalen Widerherstellungsplans (im Rahmen der Umsetzung der EU- Wiederherstellungsverordnung), um dessen pünktliche Übermittlung an die EU-Kommission zum 1. September 2026 zu gewährleisten, und falls die Bundesregierung noch keinen Termin für den Kabinettsbeschluss nennen kann, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn vom 30. Juli 2026 Der Entwurf des im Rahmen der Durchführung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO) zu erstellenden Nationalen Wiederherstellungsplans befindet sich in der Erarbeitung. Derzeit werden die umfangreichen Stellungnahmen und Kommentierungen aus der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung ausgewertet und – soweit sachgerecht – berücksichtigt. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit strebt als federführendes Bundesressort nach Abschluss dieser Arbeiten und der erforderlichen nachfolgenden Abstimmungen einen unverzüglichen Kabinettsbeschluss an. 86. Abgeordneter Dr. Ingo Hahn (AfD) Welche zusätzlichen finanziellen und regulatorischen Belastungen erwartet die Bundesregierung für Deutschland aus dem verbindlichen EU- Klimaziel von 90 Prozent bis 2040, und welche Kosten oder finanziellen Verpflichtungen können Deutschland aus der vorgesehenen Anrechnung internationaler Klimazertifikate entstehen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 30. Juli 2026 Das verbindliche EU-Klimaziel für 2040, die Netto- Treibhausgasemissionen der EU um 90 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu senken, und das deutsche Klimaziel für 2040 (§§ 3 Absatz 1, 3a KSG) sind in der Höhe vergleichbar. Daher werden keine zusätzlichen Belastungen erwartet. Für das Erreichen des EU-Ziels für 2040 ist ab dem Jahr 2036 ein angemessener Beitrag von bis zu 5 Prozentpunkten der Emissionsminderung über hochwertige, internationale Gutschriften anrechenbar. Grundlage ist Artikel 6 des Pariser Abkommens. Derzeit entwickelt sich das Angebotsvolumen für diese Gutschriften. Viele Entwicklungsländer setzen ihre nationalen Rahmenbedingungen für bilaterale Kooperationen jetzt auf. Der Zertifizierungsmechanismus des Pariser Abkommens befindet sich in einer sehr frühen Operationalisierungsphase. Folglich kann die Bundesregierung derzeit keine Aussage treffen, welche Preise für diese internationalen Gutschriften in zehn Jahren zu erwarten sind. 87. Abgeordnete Mareike Hermeier (Die Linke) Kann die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage mit der Arbeitsnr. 7/0060, wonach das Vereinigte Königreich die Herstellung eines Kernbrennstoffkreislaufs für Reaktorbrennstoff für Verteidigungszwecke beabsichtigt, ausschließen, dass Uran aus der Urananreicherungsanlage Gronau, sei es auch über Umwege, für dieses Vorhaben verwendet wird und die in Gronau ansässige Urenco Technology and Development (UTD/ UTC) sowie der Zentrifugenhersteller Enrichment Technology Company (ETC) in Jülich, an der Urenco zu 50 Prozent beteiligt ist, an diesem Vorhaben beteiligt sind, und wenn ja, wie, und wenn nein, welche Beteiligungen deutscher URENCO- Anlagen und der genannten Unternehmen sind der Bundesregierung bekannt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 29. Juli 2026 Eine Verwendung von in Deutschland angereichertem Uran im Kernbrennstoffkreislauf für Reaktorbrennstoff für Verteidigungszwecke ist vom Vereinigten Königreich nicht vorgesehen. Die Urananreicherungsanlage in Gronau und dort angereichertes Material unterliegen der Kernmaterialüberwachung durch EURATOM und der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO). Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zur Schriftlichen Frage 7/0060. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 88. Abgeordneter Cem Ince (Die Linke) Wie beurteilt die Bundesregierung die Vor- und Nachteile einer vorzeitigen Bergung des Atommülls aus der Kammer 8a der Schachtanlage Asse II auf der 511-m-Sohle über den Schacht Asse II angesichts der Möglichkeit durch die Rückholung von ca. einem Prozent aller Gebinde ca. ein Viertel der gesamten radioaktiven Aktivität zu unterbinden, und plant sie eine unabhängige Überprüfung einer solchen vorzeitigen Bergung in Auftrag zu geben? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 29. Juli 2026 Die Bundesregierung unterstützt aufgrund der Relation von Anzahl an Gebinden zur Gesamtaktivität grundsätzlich die von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) bereits verfolgte Priorisierung einer Rückholung der Abfälle aus der Einlagerungskammer (ELK) 8a. Eine Rückholung aller Abfälle aus der Schachtanlage Asse II über den bestehenden Schacht Asse 2 ist nicht möglich, allein schon aufgrund seiner Dimensionierung. Diese Option wurde daher auch nach Übernahme der Betreiberverantwortung durch die BGE nicht weiterverfolgt und ein neuer, entsprechend groß dimensionierter Schacht Asse 5 geplant. Die BGE hat vor einigen Wochen erklärt, dass sie sich im Rahmen des weiteren Vorgehens in Vorbereitung der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II neben der Bearbeitung anderer Themen auch damit befassen werde, inwieweit eine Rückholung der Abfälle aus ELK 8a über den Schacht Asse 2 erfolgen könnte. Bewertungsmaßstab bei der Rückholung bleibt die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen und rechtlichen Anforderungen. Sicherheit hat dabei oberste Priorität. Aus Sicht der Bundesregierung ergibt sich zudem nicht zwangsläufig, dass eine Rückholung über Schacht Asse 2 zu einer vorzeitigen Rückholung der Abfälle aus ELK 8a führen würde. Die Beauftragung einer unabhängigen Überprüfung ist seitens der Bundesregierung nicht vorgesehen. 89. Abgeordnete Iris Ni

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