Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7434
21. Wahlperiode 31.07.2026
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 27. Juli 2026
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 52
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Al-Wazir, Tarek
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Amtsberg, Luise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 33, 46
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 7
Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 81
Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Benner, Lukas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 18
Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 35
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Brugger, Agnieszka
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 37
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Dahmen, Janosch, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 92, 93, 94
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 85
Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 82
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 105
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
Abgeordnete Nummer
der Frage
Gebel, Kathrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66, 67
Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 22
Heitmann, Linda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Hermeier, Mareike (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 68, 87
Heuberger, Moritz, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 9, 76, 77
Hilse, Karsten (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 11, 12
Hofreiter, Anton, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 38
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 72, 78, 79, 88
Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 55, 56
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 73
Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 39
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Loop, Denise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 69
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13, 14
Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 102
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Abgeordnete Nummer
der Frage
Mihalic, Irene, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 95, 96, 97
Nanni, Sara
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 48, 49, 50
Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 57
Nick, Ophelia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 103, 104
Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 89
Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 27, 98
Piechotta, Paula, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 99, 100
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 70
Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41, 42, 43
Roth, Claudia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 107
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Rüffer, Corinna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Abgeordnete Nummer
der Frage
Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 74
Schäfer, Jamila
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 44, 45
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30, 31
Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Schneider, Julia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 90, 91
Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 58, 59, 60, 61
Steffen, Till, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
Tesfaiesus, Awet
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 5
Willnat, Christin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 62, 71
Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
Drucksache 21/7434 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Brugger, Agnieszka
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Hofreiter, Anton, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Tesfaiesus, Awet
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 4
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 5
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Heuberger, Moritz, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Hilse, Karsten (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7, 8
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern
Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Benner, Lukas
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Dillschneider, Jeanne
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Lenhard, Rebecca
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Seite
Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Rüffer, Corinna
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21, 22
Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Amtsberg, Luise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Braga, Torben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Brugger, Agnieszka
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Hofreiter, Anton, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Kopf, Chantal
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 29
Schäfer, Jamila
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
Amtsberg, Luise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Janich, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Nanni, Sara
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 32, 33
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/7434
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Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
Achelwilm, Doris (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Alhamwi, Alaa, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Al-Wazir, Tarek
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Kellner, Michael
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 37, 38
Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 39
Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 40, 41
Willnat, Christin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Forschung, Technologie und Raumfahrt
Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Birghan, Christoph, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz
Gebel, Kathrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Gebel, Kathrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Hermeier, Mareike (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Loop, Denise
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Rathert, Anna, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Willnat, Christin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung
Heuberger, Moritz, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Reichardt, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Verkehr
Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 53
Eckert, Leon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Steffen, Till, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
Ebner, Harald
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Hahn, Ingo, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Hermeier, Mareike (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Nieland, Iris (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Schneider, Julia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Drucksache 21/7434 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
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Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Dahmen, Janosch, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 59, 60, 61
Mihalic, Irene, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Peterka, Tobias Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
Piechotta, Paula, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 63, 64
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Heitmann, Linda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Mayer, Zoe, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Seite
Nick, Ophelia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Roth, Claudia
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/7434
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Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordnete
Agnieszka Brugger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie oft standen in Sitzungen des Nationalen
Sicherheitsrates die Auswirkungen der Klimakrise
und damit einhergehender extremer
Wetterphänomene auf die Sicherheit und
Versorgungssicherheit Deutschlands auf der Tagesordnung (bitte
aufschlüsseln)?
Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 28. Juli 2026
Die Bundesregierung informiert die Öffentlichkeit regelmäßig über
Sitzungen und Beratungsgegenstände des Nationalen Sicherheitsrates.
Eine darüberhinausgehende öffentliche Auskunft zu den erfragten
Sitzungsinhalten kann nicht erteilt werden, da Erörterungen im Nationalen
Sicherheitsrat, einschließlich der Tagesordnungen, geheim eingestuft
sind.
Die erfragten Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß
der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des
Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von
Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem Grad „VS-GEHEIM“
eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
hinterlegt.1*
2. Abgeordneter
Dr. Anton
Hofreiter
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wird die Bundesregierung die Empfehlung der
EU-Kommission aus dem Rechtsstaatsbericht
2026, erschienen am 17. Juli 2026, umzusetzen,
die sich darauf bezieht, dass „bei der Schaffung
einer Rechtsgrundlage für ein Informationsrecht
der Presse in Bezug auf Bundesbehörden […]
keine weiteren Fortschritte erzielt“ wurden und
daher „die Schaffung einer Rechtsgrundlage für
ein Informationsrecht der Presse in Bezug auf
Bundesbehörden unter Berücksichtigung
europäischer Standards für den Zugang zu amtlichen
Dokumenten“ empfohlen wird (https://commissio
n.europa.eu/document/download/3e6bdff0-cfa7-4
c9c-8497-f37286427e7b_de?filename=9_2_cou
n_chap_germany_de.pdf, S. 3), umsetzen, und
wie verhält sich die Empfehlung der EU-
Kommission zu der im Koalitionsausschuss
beschlossenen Reform des Informationsfreiheitsgesetzes
(www.bundesregierung.de/resource/blob/219630
6/2445592/bc8e5e160d879f0bdd593121a96a45d
2/2026-07-02-koaausschuss-data.pdf)?
1 * Das Bundeskanzleramt hat einen Teil der Antwort als „VS-GEHEIM“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt
und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
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Antwort des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien, Staatsministers
Dr. Wolfram Weimer
vom 30. Juli 2026
Der verfassungsunmittelbare Auskunftsanspruch der Presse gegenüber
Bundesbehörden besteht nach ständiger Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichts unverändert fort. Eine gesetzliche Regelung ist im
Koalitionsvertrag nicht vorgesehen. Dieser Auskunftsanspruch der
Presse ist vom Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu
unterscheiden. Die Reform des Informationsfreiheitsgesetzes ist durch
den genannten Bericht nicht adressiert.
3. Abgeordneter
David Schliesing
(Die Linke)
Wie viele „herausragenden Kulturdenkmale“
wurden bislang aus dem Sonderprogramm zur
Stärkung der mitteldeutschen Schlösser- und
Kulturlandschaft unterstützt (bitte die Gesamtanzahl so
die Gesamthöhe der bisherigen Förderung
angeben und die zwölf Projekte mit der höchsten
Förderung nach Kulturdenkmal und Förderhöhe
aufschlüsseln), und in welchem genauen
Finanzumfang wird der Bund das Programm noch bis 2032
fortführen?
Antwort des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien, Staatsministers
Dr. Wolfram Weimer
vom 30. Juli 2026
Mit dem „Sonderinvestitionsprogramm zur Stärkung der
mitteldeutschen Schlösser- und Kulturlandschaft“ stellt der Bund auf Beschluss
des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages von 2020 jeweils
100 Mio. Euro zur Erhaltung und Sanierung der Schlösser und Gärten in
Sachsen-Anhalt und Thüringen bereit, die in gleicher Höhe durch beide
Länder gegenfinanziert werden.
In Sachsen-Anhalt sollen über das Sonderinvestitionsprogramm bis 2032 folgende Maßnahmen realisiert
werden:
Sonderinvestitionsprogramm
Sachsen-Anhalt
Gesamtübersicht der Maßnahmen (Stand: 31.03.2026)
Budget aktuell
1 Schloss Köthen 21.939.000 Euro
2 Schloss Neuenburg 33.151.000 Euro
3 Moritzburg Halle (Saale) 9.500.000 Euro
4 Zentraldepot Halle (Saale) 60.000.000 Euro
5 Schloss Leitzkau 6.000.000 Euro
6 Burg Falkenstein 16.563.000 Euro
7 Schloss Goseck 2.172.000 Euro
8 Eckartsburg 6.690.000 Euro
9 Schloss Bernburg 11.516.332 Euro
10 Schloss Allstedt 10.383.600 Euro
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vorabfassung - w
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Sonderinvestitionsprogramm
Sachsen-Anhalt
Gesamtübersicht der Maßnahmen (Stand: 31.03.2026)
Budget aktuell
Gesamtsumme Bau 172.016.430 Euro
zzgl. Personalkosten, Sachkosten und Vorsorge für Baukostensteigerungen
Gesamtsumme Sonderinvestitionsprogramm Sachsen-Anhalt 200.000.000 Euro
Im Freistaat Thüringen sollen über das Sonderinvestitionsprogramm bis 2032 folgende Maßnahmen realisiert
werden:
Sonderinvestitionsprogramm
Freistaat Thüringen
Gesamtübersicht der Maßnahmen (Stand: 31.03.2026)
Budget aktuell
1 Schloss Heidecksburg, Rudolstadt 35.449.629 Euro
2 Schloss Sondershausen mit Schlosspark, Sondershausen 18.444.489 Euro
3 Schloss Bertholdsburg, Schleusingen 5.695.000 Euro
4 Schloss Wilhelmsburg, Schmalkalden 15.110.000 Euro
5 Schloss Schwarzburg 1.824.000 Euro
6 Schloss Altenstein, Bad Liebenstein 12.587.000 Euro
7 Dornburger Schlösser und Gärten 6.931.000 Euro
8 Schloss und Park Wilhelmsthal 1.000.000 Euro
9 Runneburg, Weißensee 2.520.217 Euro
10 Burg Ranis, Ranis 6.000.000 Euro
11 Wasserburg Kapellendorf, Kapellendorf 3.648.000 Euro
12 Burgruinen 1.674.776 Euro
13 Schloss Molsdorf mit Park, Molsdorf 4.500.000 Euro
Gesamtsumme Bau 151.142.460 Euro
zzgl. Personalkosten, Sachkosten und Vorsorge für Baukostensteigerungen
Gesamtsumme
Gesamtsumme Sonderinvestitionsprogramm Thüringen 200.000.000 Euro
Weitergehende Informationen zum Sonderinvestitionsprogramm (SIP)
und zu den Einzelmaßnahmen sind online verfügbar:
– Für Sachsen-Anhalt: www.kulturstiftung-st.de/planen-bauen/sonderin
vestitionsprogramm-1/
– Für Thüringen: www.thueringerschloesser.de/themen/sonderinvestiti
onsprogramm-1/
4. Abgeordnete
Awet Tesfaiesus
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung in den durch sie
geförderten oder getragenen Kultureinrichtungen vor
dem Hintergrund der Hitzewelle in der
Kalenderwoche 26 Maßnahmen zum Schutz von
Besucherinnen und Besuchern, Beschäftigten und
Kulturgütern, einschließlich einer klimaangepassten
Gestaltung der Außenanlagen – insbesondere der
Begrünung bisher versiegelter bzw. zubetonierter
Flächen von Grundstücken (z. B. Parkplätze,
Zufahrten, Hofflächen) – ergriffen, und wenn ja,
welche, und wurden im Zuge dessen Defizite
festgestellt, und wenn ja, welche?
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Antwort des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien, Staatsministers
Dr. Wolfram Weimer
vom 29. Juli 2026
Vor dem Hintergrund der besonders heißen Tage in der
Kalenderwoche 26 haben durch die Bundesregierung geförderte oder von ihr
getragene Kultureinrichtungen je für sie geeignete Maßnahmen zum Schutz
von Besucherinnen und Besuchern sowie Beschäftigten ergriffen,
beispielsweise die Anpassung des Betriebs bei 35 Grad Celsius
Außentemperatur im Schatten, Prüfung des Einbaus von Klimageräten sowie
hitzebedingte Anpassungen der Arbeitsbedingungen (Flexibilisierungen bei
Arbeitsplatzwahl, Arbeitszeit und Mobilarbeitsquote). Diese und
etwaige, jeweils geeignete bauliche Maßnahmen sind regelmäßig Gegenstand
der Beratungen in den Einrichtungen und ihren Gremien.
5. Abgeordnete
Awet Tesfaiesus
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welcher Anteil der zusätzlichen Bundesmittel in
Höhe von 1 Mio. Euro kommt unmittelbar den
tariflich bedingten Vergütungssteigerungen der
Musikerinnen und Musiker der Bayreuther Festspiele
zugute, und beabsichtigt die Bundesregierung,
künftig tariflich bedingte Mehrkosten auch bei
anderen institutionell geförderten
Kultureinrichtungen durch entsprechende Erhöhungen der
Bundeszuschüsse auszugleichen, und wenn ja, bei
welchen?
Antwort des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien, Staatsministers
Dr. Wolfram Weimer
vom 29. Juli 2026
Die im Regierungsentwurf 2027 für die Bayreuther Festspiele GmbH
vorgesehenen zusätzlichen Bundesmittel dienen vollumfänglich der
Finanzierung der tarifbedingt gestiegenen Personalkosten. Diese
Mehrkosten werden gemeinsam mit den anderen Gesellschaftern getragen. Im
Regierungsentwurf 2027 hat BKM zudem erhöhte Förderungen zum
Ausgleich der tarifbedingten Mehrkosten u.a. bei den folgenden
Einrichtungen vorgesehen: Deutsche Schillergesellschaft, Stiftung Preußische
Schlösser und Gärten, Freies Deutsches Hochstift, Bauhaus Dessau,
Beethoven-Haus sowie Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und
Mittelbau-Dora, Bayerische KZ-Gedenkstätten/Dachau und Flossenbürg,
Gedenkstätte Topographie des Terrors und Stiftung Sächsische
Gedenkstätten. Die zukünftige Beteiligung seitens BKM an tariflich bedingten
Mehrkosten hängt von den jeweiligen jährlichen
Haushaltsaufstellungsverfahren ab.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
6. Abgeordnete
Doris Achelwilm
(Die Linke)
Um wie viel Euro im Jahr soll eine alleinstehende
Person ohne Kinder im Zuge der von der
Bundesregierung geplanten Einkommensteuerreform im
Vergleich zum Status Quo ent- bzw. belastet
werden, bei einem zu versteuernden
Jahreseinkommen von jeweils 13.000 Euro, 17.000 Euro,
25.000 Euro, 60.000 Euro, 100.000 Euro,
250.000 Euro, 280.000 Euro sowie 500.000 Euro?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 28. Juli 2026
Die Beratungen der Bundesregierung über die konkrete Ausgestaltung
der Einkommensteuerreform ab 2027 sind noch nicht abgeschlossen.
Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich grundsätzlich nur
auf bereits abgeschlossene Vorgänge. Eine Beantwortung der Frage kann
daher nicht erfolgen.
7. Abgeordnete
Ayse Asar
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche forschungspolitischen Erwägungen haben
die Bundesregierung dazu bewogen, im
Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten
der EU (AStV) der Rats-Position zum EU-
Haushaltsentwurf 2027 zuzustimmen, die eine
Kürzung des „Horizon Europe“-Budgets um rund
231,5 Mio. Euro vorsieht, und wird sich die
Bundesregierung in den anstehenden Trilog-
Verhandlungen im Herbst dafür einsetzen, diese
Kürzungen gemeinsam mit dem Europäischen Parlament
wieder rückgängig zu machen (https://sciencebusi
ness.net/news/horizon-europe/council-proposes-e
u231m-cut-2027-horizon-europe-budget?utm_sou
rce=ActiveCampaign&utm_medium=email&ut
m_content=European%20researchers%20sound%
20the%20alarm%20that%20Trump%20rule%20c
hanges%20will%20hit%20cooperation&utm_cam
paign=Science%7CBusiness%20Bulletin%20No
%20%201313%20%20%28Copy%29)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 27. Juli 2026
Die Bundesregierung hat im AStV-2 dem Standpunkt des Rates für den
EU-Jahreshaushalt 2027 zugestimmt, weil er einen für alle
Mitgliedstaaten tragbaren Kompromiss darstellt. Die Kürzungen folgen dem
horizontalen Ansatz der Ratspräsidentschaft, über alle Rubriken des
Jahreshaushalts hinweg im Vorschlag der Europäischen Kommission enthaltene
Aufstockungen abzumildern, die Absorptionsfähigkeit zu steigern sowie
ausreichende Margen für unvorhergesehene Ereignisse vorzusehen. Die
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Bundesregierung wird deshalb beim Vermittlungsverfahren im Herbst
den Standpunkt des Rates verteidigen.
8. Abgeordneter
Mirco Hanker
(AfD)
In welcher Höhe sind den öffentlichen Haushalten
seit dem Jahr 2022 Ausfälle durch hinterzogene
Umsatzsteuer bzw. durch rechtswidrig erlangte
Umsatzsteuerguthaben im Anwendungsbereich
der Umsatzsteuerreihengeschäfte bzw.
Umsatzsteuerdreiecksgeschäfte (Deliktbereich der sog.
Karussellgeschäfte) entstanden, und wie hoch ist
die Anzahl der ermittelten daran beteiligten
Unternehmen, einschließlich der
Scheinunternehmen, Tarnunternehmen, Domizilgesellschaften,
mit Sitz im Inland oder Sitz im EU-
Gemeinschaftsgebiet, nach Kenntnislage der
Bundesregierung (bitte die Summe der Schadenshöhe
nach den Jahren 2022 bis 2025, in 2026
stichtagbezogen gliedern)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 28. Juli 2026
Weder bei den Ländern noch beim Bund werden statistische
Aufzeichnungen zu Steuerausfällen durch Umsatzsteuerhinterziehung bzw.
Umsatzsteuerbetrug geführt. Die Erhebung und Kontrolle der Umsatzsteuer
sowie die Verfolgung von Steuerstraftaten obliegt nach der
verfassungsrechtlichen Ordnung den Landesfinanzbehörden. Die Bundesregierung
hat daher keine Kenntnis über die Anzahl der an
Umsatzsteuerhinterziehung bzw. Umsatzsteuerbetrug beteiligten Täter.
9. Abgeordneter
Dr. Moritz
Heuberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Was unternimmt die Bundesregierung, um vor
allem kleine und mittlere Unternehmen bei der
Umstellung auf die neue CEN-Norm für
elektronische Rechnungen EN 16931-1:2026 und die
damit einhergehenden Schwierigkeiten zu
unterstützen (www.handwerk.com/steuern-und-finanzen/h
andwerk-fordert-spaeteren-starttermin-fuer-die-
erechnung), und welchen Einfluss hat das auf den
Zeitplan zur Einführung der E-Rechnungspflicht,
insbesondere die Frist Anfang 2027 für
Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 31. Juli 2026
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die
Verwaltungsauffassung zur E‑Rechnung in bislang zwei BMF-Schreiben (vom 15. Oktober
2024, BStBl I S. 1320, und vom 15. Oktober 2025, BStBl I S. 1806)
veröffentlicht und damit für Rechtssicherheit zu vielen steuerlichen Fragen
im Zusammenhang mit der E‑Rechnung gesorgt. Weitere Themen
werden auch in den FAQ zur E‑Rechnung (www.bundesfinanzministeriu
m.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html) behandelt.
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Die Normenreihe EN 16931 wurde ursprünglich vom CEN
(Europäisches Komitee für Normung) für die Rechnungsstellung an die
öffentliche Verwaltung (B2G-Bereich) erarbeitet. Die Vorgaben gelten
nunmehr auch für den B2B-Bereich. Mit der Aktualisierung durch die
EN 16931-1:2026 ist daher auch eine Nutzung für komplexe
Geschäftsvorfälle im B2B-Bereich möglich.
Die Norm EN 16931 ist bereits heute geeignet, um die meisten
Geschäftsvorfälle auch im B2B-Bereich darzustellen und wird auch in
anderen europäischen Ländern schon hierfür eingesetzt.
Bei der am 18. März 2026 veröffentlichten EN 16931‑1:2026 handelt es
sich nicht um eine neue Norm, sondern um eine Aktualisierung der
erstmals im Jahr 2017 veröffentlichten. Entsprechend ergeben sich keine
grundlegend neuen steuerlichen Fragen über die hinaus, die bereits in
den beiden BMF-Schreiben bzw. den FAQ beantwortet worden sind.
Dennoch erörtert das BMF laufend mit den obersten Finanzbehörden der
Länder, welche weiteren steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der
E‑Rechnung durch die Finanzverwaltung geklärt werden können. Es
besteht dabei Einigkeit zwischen dem BMF und den obersten
Finanzbehörden der Länder, dass erkannten Problemen mit Augenmaß begegnet
werden soll, z. B. mit zeitlich begrenzten, passgenauen
Nichtbeanstandungsregelungen zu tatsächlich bestehenden Problemen.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der langen Übergangsfristen
(seit dem 1. Januar 2025) geht die Bundesregierung derzeit davon aus,
dass die Veröffentlichung der EN 16931-1:2026 keinen Einfluss auf die
in § 27 Absatz 38 Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelten Fristen zur
Ausstellung von E‑Rechnungen hat.
10. Abgeordneter
Karsten Hilse
(AfD)
Werden anwaltliche Leistungen im
Zusammenhang mit zivilrechtlichen sowie öffentlich-
rechtlichen Streitigkeiten durch die Lausitzer und
Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft
mbH (LMBV) vergeben, und falls ja, auf welcher
rechtlichen Grundlage und nach welchen
Vergabeverfahren erfolgt dies (bitte nach
Verfahrensarten differenzieren)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 28. Juli 2026
Durch die LMBV werden im Bedarfsfall anwaltliche Leistungen im
Zusammenhang mit zivilrechtlichen sowie öffentlich-rechtlichen
Streitigkeiten beauftragt.
Als institutionelle Zuwendungsempfängerin des Bundes ist die LMBV
nach Tz. 3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur
Institutionellen Förderung (ANBest-I) in Verbindung mit dem jährlichen
Zuwendungsbescheid verpflichtet, für die Vergabe von Liefer- und
Dienstleistungen die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher
Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte
(UVgO) anzuwenden, soweit keine Verpflichtungen als Auftraggeber
gemäß Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
bestehen.
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Die Vergabe von Beratungsdienstleistungen erfolgt in der Regel als
Rahmenvereinbarung für vier Jahre im regulären offenen Verfahren, im
Wege einer beschränkten Ausschreibung oder einer
Verhandlungsvergabe.
In Einzelfällen, bei denen schnelle anwaltliche Reaktionen erforderlich
sind, greifen Bereichsausnahmen nach § 116 GWB, in denen kein
Vergabeverfahren erfolgt.
11. Abgeordneter
Karsten Hilse
(AfD)
Werden Verwendungsnachweise für anwaltliche
Leistungen im Zusammenhang mit
zivilrechtlichen sowie öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten
an die Bund-Länder-Geschäftsstelle für die
Braunkohlesanierung übermittelt, aus denen die
angefallenen Anwaltskosten hervorgehen, und
falls ja, in welcher Form und in welcher
Detailtiefe erfolgt dies?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 28. Juli 2026
Zu den Aufgaben der Bund-Länder-Geschäftsstelle für die
Braunkohlesanierung als externe Prüfungsstelle gehört auch die Durchführung der
Mittelverwendungsprüfung im Auftrag des Bundes und der ostdeutschen
Braunkohleländer Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und
Thüringen.
Anwaltliche Leistungen im Zusammenhang mit zivilrechtlichen sowie
öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten sind Bestandteil der
projektbezogenen Zwischen- und Verwendungsnachweise der LMBV, die an die Bund-
Länder-Geschäftsstelle für die Braunkohlesanierung übermittelt werden.
Die LMBV benennt darin gegebenenfalls den konkreten Streitfall und
weist summarisch die Anwaltskosten aus.
12. Abgeordneter
Karsten Hilse
(AfD)
Wie erfolgt die Prüfung, Freigabe und
buchhalterische Zuordnung von Rechnungen externer
Rechtsanwälte innerhalb der LMBV, insbesondere
im Hinblick auf die Zuordnung zu einzelnen
Projekten bzw. Tagebauen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 28. Juli 2026
Bei einer rechtlichen Beratung im Bereich des Sanierungsbergbaus
erfolgt eine projektkonkrete Zuordnung zur jeweiligen Kostenstelle der
Sanierungsmaßnahme; diese Zuordnung erfolgt bereits mit der
Bedarfsanforderung.
Bei allen anderen Vorgängen (insbesondere dem
Nichtsanierungsbergbau) wird das Mandat der Kostenstelle der zentralen Rechtsabteilung
zugeordnet.
Eingehende Rechnungen werden von der Rechnungsabteilung anhand
der vergebenen Bestellnummer der passenden Kostenstelle zugeordnet,
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die formellen Voraussetzungen geprüft und sodann an die zuständige
Bearbeiterin oder den zuständigen Bearbeiter der Rechtsabteilung zur
sachlichen Prüfung weitergeleitet. Nach der Bestätigung erfolgt die
abschließende Genehmigung der Zahlungsanordnung durch die oder den
Projekt- oder Kostenstellenverantwortlichen. Das Vier-Augen-Prinzip
wird dadurch bei jeder Rechnung eingehalten. Für die
Rechnungsbearbeitung und -prüfung ist ein entsprechender elektronischer Workflow
eingerichtet.
13. Abgeordneter
Sebastian Maack
(AfD)
Auf welche Höhe beläuft sich die
Verwaltungskostenerstattung bei Kindergeldzahlungen, und
inwiefern werden diese ggf. aufgegliedert (bitte
angeben in Jahresscheiben für die Jahre 2000,
2005, 2010, 2015 und jeweils für die folgenden
Jahre (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 5 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/6786)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 27. Juli 2026
Zur Höhe der Verwaltungskostenerstattung wird auf die unter dem
nachfolgenden Link abrufbaren Bestandsstatistiken der Bundesagentur für
Arbeit verwiesen: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Conte
nt/Statistiken/Themen-im-Fokus/Familie-Kinder/Famka/Famka.html.
14. Abgeordneter
Sebastian Maack
(AfD)
In wie vielen Fällen kommt nach Kenntnis der
Bundesregierung Artikel 68 Absatz 2 Satz 3 der
Verordnung (EG) Nummer 883/2004 zur
Anwendung, und welche vier Länder sind hiervon
insbesondere betroffen (bitte angeben in
Jahresscheiben für 2010, 2020 und 2025; vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
21/6786)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 27. Juli 2026
Eine Beantwortung der Frage ist nicht möglich, weil keine gesonderte
statistische Erfassung der Fälle, in denen Artikel 68 Absatz 2 Satz 3 der
Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Anwendung kommt, erfolgt.
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15. Abgeordnete
Iris Nieland
(AfD)
Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund
steigender Zinsausgaben, einer deutlich
zunehmenden Schuldenquote und der zuletzt
schwächeren Nachfrage nach langlaufenden
Bundesanleihen ein erhöhtes Risiko, dass die Ratingagenturen
die deutsche Kreditwürdigkeit mittelfristig
kritischer bewerten könnten, und welche konkreten
Entwicklungen wären aus Sicht der
Bundesregierung hierfür ausschlaggebend (Quelle: https://jung
efreiheit.de/debatte/kommentar/2026/deutschland
s-staatsfinanzen-geraten-in-den-abwaertsstru
del/)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi
vom 28. Juli 2026
Eine zurückgehende Nachfrage nach Bundesanleihen mit längerer
Laufzeit ist nicht zu verzeichnen. Unterzeichnungen in einzelnen Auktionen
sind weder ungewöhnlich noch lassen sie Rückschlüsse auf die
Finanzierungsfähigkeit zu. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 13 auf Bundestags–Drucksache 21/6571 verwiesen. Zu
hypothetischen Fragen nimmt die Bundesregierung grundsätzlich keine
Stellung.
16. Abgeordneter
Dr. Rainer
Rothfuß
(AfD)
Wie hoch waren in den Jahren 2024 und 2025
jeweils die gesamten Zins- und Tilgungszahlungen
der von den Vereinten Nationen als Least
Developed Countries (LDC) eingestuften Staaten an den
Bund oder an von ihm beauftragte
beziehungsweise beherrschte Institute (bitte nach Jahren
aufschlüsseln und Gesamtwerte getrennt nach Zins-
und Tilgungszahlungen angeben), und wie hoch
waren im selben Zeitraum die jeweiligen
deutschen bilateralen Bruttoauszahlungen öffentlicher
Entwicklungsleistungen an diese Staaten sowie
die sich daraus ergebenden Salden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde
vom 28. Juli 2026
Die erbetenen Informationen sind in der folgenden Tabelle dargestellt
(in Mio. EUR):
Land
Auszahlungen
2024
Tilgungen
2024
Zinsen
2024
Netto
2024
Auszahlungen
2025
Tilgungen
2025
Zinsen
2025
Netto
2025
Afghanistan 54,47 0,00 0,00 54,47 55,70 0,00 0,00 55,70
Äthiopien 91,23 0,00 0,00 91,23 91,03 0,00 0,00 91,03
Bangladesch 15,94 1,38 0,01 14,54 57,32 2,77 0,01 54,55
Benin 13,81 0,00 0,00 13,81 21,12 0,00 0,00 21,12
Burkina Faso 33,68 0,00 0,00 33,68 13,98 0,00 0,00 13,98
Burundi 8,10 0,00 0,00 8,10 4,40 0,00 0,00 4,40
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Land
Auszahlungen
2024
Tilgungen
2024
Zinsen
2024
Netto
2024
Auszahlungen
2025
Tilgungen
2025
Zinsen
2025
Netto
2025
Guinea 6,53 0,00 0,00 6,53 2,49 0,00 0,00 2,49
Jemen 71,47 0,00 0,00 71,47 37,66 0,00 0,00 37,66
Kambodscha 2,47 0,00 0,00 2,47 9,19 0,00 0,00 9,19
Kongo, Dem.Rep. 83,67 0,00 0,00 83,67 64,42 0,00 0,00 64,42
Laos, Dem.VR 9,01 0,00 0,00 9,01 8,77 0,00 0,00 8,77
Liberia 5,38 0,00 0,00 5,38 1,93 0,00 0,00 1,93
Madagaskar 16,07 0,00 0,00 16,07 16,83 0,00 0,00 16,83
Malawi 32,17 0,00 0,00 32,17 32,28 0,00 0,00 32,28
Mali 34,72 0,00 0,00 34,72 45,80 0,00 0,00 45,80
Mauretanien 13,12 0,00 0,00 13,12 18,03 0,00 0,00 18,03
Mosambik 32,24 0,00 0,00 32,24 25,36 0,00 0,00 25,36
Myanmar 0,00 3,49 0,23 -3,72 0,00 0,00 0,00 0,00
Nepal 10,63 0,00 0,00 10,63 16,63 0,00 0,00 16,63
Niger 9,75 0,00 0,00 9,75 14,28 0,00 0,00 14,28
Ruanda 38,92 0,00 0,00 38,92 23,47 0,00 0,00 23,47
Sambia 25,33 0,00 0,00 25,33 28,04 0,00 0,00 28,04
Senegal 14,03 0,00 0,00 14,03 13,94 0,00 0,00 13,94
Sierra Leone 6,00 0,00 0,00 6,00 9,82 0,00 0,00 9,82
Somalia 42,61 0,00 0,00 42,61 15,62 0,00 0,00 15,62
Sudan 92,27 0,00 0,00 92,27 39,34 0,00 0,00 39,34
Südsudan 32,00 0,00 0,00 32,00 27,30 0,00 0,00 27,30
Tansania 24,55 0,00 0,00 24,55 32,09 0,00 0,00 32,09
Timor-Leste 0,15 0,00 0,00 0,15 0,00 0,00 0,00 0,00
Togo 20,10 0,00 0,00 20,10 33,74 0,00 0,00 33,74
Tschad 5,07 0,00 0,00 5,07 1,52 0,00 0,00 1,52
Uganda 22,68 0,00 0,00 22,68 16,69 0,00 0,00 16,69
Zentral Afrikan.
Rep.
2,79 0,00 0,00 2,79 1,83 0,00 0,00 1,83
Zahlungen an LDCs erfolgen in den meisten Fällen als Zuschüsse,
sodass Rückflüsse nur in sehr geringem Maße anfallen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
17. Abgeordneter
Dr. Dietmar
Bartsch
(Die Linke)
Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in Zügen und auf Bahnhöfen in
Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt
verübt (bitte jeweils für die Jahre 2023, 2024,
2025 sowie das erste Halbjahr 2026 die
Gesamtzahl und die insgesamt beiden häufigsten
Straftaten angeben), und an welchen vier Bahnhöfen in
den beiden Bundesländern haben die meisten
dieser Taten stattgefunden (Bahnhöfe und Anzahl
Straftaten bitte jeweils angeben)?
Vorabfassung - w
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Vorabfassung - w
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 27. Juli 2026
Die statistischen Daten im Sinne der Fragestellung sind den
nachfolgenden Übersichten zur entnehmen.
Straftaten in Zügen und auf Bahnhöfen in Mecklenburg-Vorpommern – Anzahl Delikte
2023 2024
gesamt 5.285 gesamt 5.787
davon die zwei zahlenmäßig am häufigsten vertretenen Straftaten
§ 303 StGB 1.553 § 303 StGB 1.783
§ 265a StGB 1.321 § 265a StGB 1.465
davon die vier zahlenmäßig am häufigsten vertretenen Bahnhöfe
Rostock Hbf. 686 Rostock Hbf. 761
Schwerin Hbf. 388 Schwerin Hbf. 420
Stralsund Hbf. 360 Stralsund Hbf. 384
Neubrandenburg 302 Neustrelitz Hbf. 196
Straftaten in Zügen und auf Bahnhöfen in Mecklenburg-Vorpommern – Anzahl Delikte
2025 2026 – 1. HJ
gesamt 6.283 gesamt 2.823
davon die zwei zahlenmäßig am häufigsten vertretenen Straftaten
§ 303 StGB 1.911 § 303 StGB 896
§ 265a StGB 1.857 § 265a StGB 707
davon die vier zahlenmäßig am häufigsten vertretenen Bahnhöfe
Rostock Hbf. 802 Rostock Hbf. 429
Schwerin Hbf. 392 Stralsund Hbf. 190
Stralsund Hbf. 368 Neustrelitz Hbf. 133
Neustrelitz Hbf. 354 Schwerin Hbf. 115
Straftaten in Zügen und auf Bahnhöfen in Sachsen-Anhalt – Anzahl Delikte
2023 2024
gesamt 12.347 gesamt 11.453
davon die zwei zahlenmäßig am häufigsten vertretenen Straftaten
§ 265a StGB 4.735 § 265a StGB 4.363
§ 95 AufenthG 1.257 § 303 StGB 1.169
davon die vier zahlenmäßig am häufigsten vertretenen Bahnhöfe
Halle (Saale) Hbf. 2.152 Halle (Saale) Hbf. 1.709
Magdeburg Hbf. 1.488 Magdeburg Hbf. 1.145
Stendal Hbf. 288 Stendal Hbf. 392
Lutherstadt Wittenberg 204 Lutherstadt Wittenberg 202
Straftaten in Zügen und auf Bahnhöfen in Sachsen-Anhalt – Anzahl Delikte
2025 2026 – 1. HJ
gesamt 13.844 gesamt 7.808
davon die zwei zahlenmäßig am häufigsten vertretenen Straftaten
§ 265a StGB 6.076 § 265a StGB 3.595
§ 303 StGB 1.272 § 303 StGB 800
davon die vier zahlenmäßig am häufigsten vertretenen Bahnhöfe
Halle (Saale) Hbf. 2.018 Halle (Saale) Hbf. 807
Magdeburg Hbf. 1.271 Magdeburg Hbf. 713
Stendal Hbf. 524 Stendal Hbf. 394
Dessau Hbf. 230 Dessau Hbf. 119
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Grundlage der Darstellungen bildet die Polizeiliche Eingangsstatistik der
Bundespolizei (PES). Die statistischen Daten der PES können sich
aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur
Qualitätssicherung auch zukünftig noch geringfügig ändern.
18. Abgeordneter
Lukas Benner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inwieweit bestehen nach Auffassung der
Bundesregierung vor dem Hintergrund der bestehenden
Ablehnungsgründe zu Anfragen nach dem
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) gemäß
§§ 3 - 6 IFG Schutzlücken mit Blick auf den
Schutz kritischer Infrastrukturen, und ggf. auf
welche konkreten und – vermeintlich
entsprechend gefährdenden – IFG-Anträge stützt die
Bundesregierung diese Annahmen (bitte die
letzten 14 Fälle jeweils mit Datum und
Ablehnungsgrund aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 29. Juli 2026
Nach Ansicht der Bundesregierung bestehen Schutzlücken, weil es auf
Grundlage des geltenden Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) möglich
ist, amtliche Informationen mit Bezug zu kritischen Infrastrukturen zu
erhalten. Die bisher normierten Ausnahmetatbestände reichen zur
Abdeckung der denkbaren Fallgestaltungen in Zeiten einer komplexen
Bedrohungslage von innen und von außen nicht aus. Nach der
Gesetzesbegründung sind die Ausnahmetatbestände in § 3 IFG eng auszulegen
(Bundestagsdrucksache 15/4493, S. 9). Daraus wird auch ein Verbot
abgeleitet, die Ausnahmen durch Analogien auszuweiten oder gar
ungeschriebene Ausnahmen anzuerkennen.
Die Bundesregierung führt nur eine Statistik über die Zahl der IFG-
Anträge, aber keine zu deren Inhalten. Der Bundesregierung liegen daher
keine weiteren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
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19. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Ist die Bundesregierung bereit, dem Werben von
US-Außenminister Marco Rubio auf der von ihm
veranstalteten Konferenz zum Thema
„transnationaler linksextremer Terrorismus“, bekannt
geworden als „Anti-Antifa-Konferenz“, an der auch ein
hochrangiger Vertreter des Bundesministeriums
des Innern teilnahm, für eine bessere,
länderübergreifende Koordination und einen intensiveren
Informationsaustausch zu diesem Thema
nachzukommen (vgl. www.tagesspiegel.de/internationale
s/rubio-erwahnt-anschlag-auf-das-berliner-stromn
etz-die-usa-nehmen-auch-die-deutsche-antifa-ins-
visier-15848355.html), und wenn ja, in welcher
Weise, und wenn nein, warum nicht, und ist die
Bundesregierung in irgendeiner Form an der
Vorbereitung, Planung und/oder Veranstaltung eines
weiteren Treffens zum selben oder einem
ähnlichen Thema beteiligt, von dem Marco Rubio laut
dem „Tagesspiegel“ sagte, es solle „mit Partnern
in Deutschland stattfinden“, und wenn ja, welche
Ziele verfolgt die Bundesregierung mit einer
solchen Veranstaltung unter dem Gesichtspunkt, dass
US-Beamte einem Bericht der Berliner Zeitung
vom 10. Juli 2026 zufolge davor warnen, dass in
diesem Zusammenhang mächtige Anti-Terror-
Instrumente durch die US-Regierung gegen
heimische Aktivisten eingesetzt werden könnten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 28. Juli 2026
Der fachliche Austausch mit ausländischen Partnern gehört zum
regulären Arbeitsprozess der Bundesregierung und der
Bundessicherheitsbehörden. Der Austausch findet dabei phänomenübergreifend zu einer
Vielzahl sicherheitsrelevanter Themenfelder und damit auch zum
Konferenzthema des „Politischen Terrorismus“ einschließlich des
Linksextremismus/-terrorismus statt. Der Austausch mit ausländischen Partnern
dient dabei der Diskussion aktueller Entwicklungen in diesem
Themenfeld, der Abbildung von diesbezüglichen Gemeinsamkeiten und
Besonderheiten sowie generell der Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich
der Inneren Sicherheit. Mit Blick auf das hohe Bedrohungspotential,
dass vom gewaltorientierten Linksextremismus ausgeht, begrüßt die
Bundesregierung internationale Initiativen, die auf eine bessere
Bekämpfung dieses Phänomenbereichs abzielen. Die Bekämpfung des
Linksextremismus ist ein prioritäres Anliegen des Bundesministeriums
des Innern (BMI). Vor diesem Hintergrund hat das BMI auf Einladung
des US-Außenministeriums an der gegenständlichen Veranstaltung am
16. Juli 2026 in Washington mit dem Abteilungsleiter für Öffentliche
Sicherheit, Dr. Christian Klos, (Director General for Public Security)
teilgenommen.
Im Zuge der Zusammenarbeit und des Austauschs soll es eine
themenbezogene gemeinsame Veranstaltung mit den USA geben. Hierzu hat
Deutschland auf der Konferenz am 16. Juli 2026 in Washington seine
Bereitschaft erklärt. Bei der in Deutschland vorgesehenen Veranstaltung
handelt es sich um einen Austausch auf Fachebene, der an bestehende
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fachliche Kooperationsformate anknüpft. Deutschland ist von
linksextremistisch motivierter Gewalt selbst betroffen, bspw. durch den
Brandanschlag auf die Berliner Stromversorgung im Januar 2026. Zugleich
verfügen die deutschen Behörden über umfangreiche Erfahrungen und
Analysekapazitäten in diesem Bereich. Eine Mitausrichtung in Deutschland
liegt daher im eigenen sicherheitspolitischen Interesse. Im Übrigen ist es
aus amerikanischer Sicht aus geographischen Gründen vorteilhaft, den
Workshop mit und in Deutschland durchzuführen, um vielen
Delegationen die Teilnahme zu erleichtern. Die Abstimmungen zur genannten
Veranstaltung stehen noch am Anfang. Weitergehende Details
beispielsweise zum konkreten Format, Inhalten, Veranstaltungsort und -termin
stehen noch nicht fest.
20. Abgeordnete
Jeanne
Dillschneider
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Unternehmen und andere KRITIS-
Einrichtungen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung bis einschließlich Donnerstag, den 23. Juli
2026 ihrer Registrierungspflicht beim Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im
Rahmen der NIS-2 Umsetzung nachgekommen,
und welche Maßnahmen hat das BSI ergriffen,
um während der bis zum 31. Juli 2026
verlängerten Registrierungsfrist eine höhere
Registrierungsquote zu erreichen als bis zum Ablauf der
ursprünglichen Frist am 6. März 2026?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 29. Juli 2026
Bis 23. Juli 2026 sind insgesamt 18.414 Registrierungen erfolgt Die
Gesamtzahl untergliedert sich wie folgt:
wichtige Einrichtungen: 12033
besonders wichtige Einrichtungen: 6381
Anteil von KRITIS an besonders wichtige Einrichtungen: 1365
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
veröffentlicht die Registrierungszahlen quartalsweise sehr detailliert auf
seiner Webseite unter: www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtsc
haft/NIS-2-regulierte-Unternehmen/NIS-2-in-Zahlen/nis-2-in-zahle
n.html
Das BSI hat in Rahmen seines kooperativen Ansatzes nochmals seine
Informationspolitik verstärkt. Unter anderem wurden die
Wirtschaftsverbände gebeten, ihre Mitgliedsunternehmen über die bestehenden
gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen der NIS-2 Umsetzung zu
informieren.
Zusätzlich wurde das Statistische Bundesamt durch das
Bundesministerium des Innern (BMI) gebeten, die Schätzungen zur Anzahl der
betroffenen Unternehmen für den Erfüllungsaufwand aus dem NIS2-
Umsetzungsgesetz zu verifizieren.
Das BSI behält sich bußgeldbewehrte Schritte vor.
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21. Abgeordneter
Christian Görke
(Die Linke)
Mit welcher Begründung beantworten der
Bundeskanzler Friedrich Merz, der Bundesminister
der Finanzen Lars Klingbeil, der Bundesminister
der Verteidigung Boris Pistorius und die
Bundesministerin für Forschung, Technologie und
Raumfahrt Dorothee Bär keine der an sie gerichteten
Fragen auf der Plattform Abgeordnetenwatch, und
plant die Bundesregierung diesbezüglich mehr
Transparenz zu schaffen in dem die erwähnten
Mitglieder der Bundesregierung künftig Fragen
auf der Plattform beantworten (s. www.abgeordne
tenwatch.de/bundestag/antwortranking-2026-
wieantworten-deine-abgeordneten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 27. Juli 2026
Die Beantwortung von Fragen auf abgeordnetenwatch.de erfolgt
freiwillig. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Beantwortung besteht nicht, so
dass die Entscheidung über eine Antwort im Ermessen der jeweiligen
Abgeordneten liegt, auch soweit sie Mitglieder der Bundesregierung
sind. Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass Handeln
von Mitgliedern der Bundesregierung in ihrer Eigenschaft als
Abgeordnete des Deutschen Bundestages nicht dem Parlamentarischen
Fragerecht unterliegt.
22. Abgeordneter
Mirco Hanker
(AfD)
Welche Maßnahmen werden seitens der
Bundesregierung betrieben, um durch Neubauvorhaben
bzw. Ertüchtigung von im Bestand befindlichen
Objekten auf den im Eigentum der
Bundesrepublik Deutschland oder untergeordneter
Gebietskörperschaften befindlichen Liegenschaften
Zivilschutzeinrichtungen für den Bevölkerungsschutz
im Kriegsfall bzw. anderen Katastrophenlagen zu
erstellen, um dem aktuellen Fehlbestand an
Schutzplätzen, gemäß der bezweifelnd kritischen
Lagebewertung durch den Bundesminister des
Auswärtigen Dr. Johann Wadephul anlässlich
seiner Finnlandreise im Juli 2026 (Zitat: „Haben wir
irgendwie etwas erreicht?“, weiter: „[...] wir
müssen einfach komplett umdenken“; Quelle: www.n-
tv.de/politik/Finnlands-Zivilschutz-versetzt-Wade
phul-in-Staunen-id31092361.html) unter dem
Eindruck der in Finnland vorhandenen
Zivilschutzeinrichtungen, abzuhelfen, und für welche
Anzahl von Personen sollen durch die Schaffung
geeigneter Objekte Schutzplätze in Schutzräumen
geschaffen werden (bitte die Anzahl der Objekte
im Sinne der Fragestellung mit der jeweiligen
Anzahl der darin bereitzustellenden Schutzplätze
nach Jahren der geplanten Fertigstellung
gliedern)?
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 27. Juli 2026
Hinter dem Begriff „Schutzraum“ verbergen sich speziell errichtete oder
ertüchtigte Gebäude, die Menschen vor Gefahren militärischer Angriffe
schützen. Ein flächendeckender Neubau von Schutzräumen (mit
entsprechenden „Schutzplätzen“) wie im Kalten Krieg ist in Deutschland nicht
vorgesehen. Die aktuellen Maßnahmen konzentrieren sich auf die
Nutzung vorhandener Gebäude und die Erfassung von sogenannten
„öffentlichen Zufluchtsräumen“, sodass Menschen in kurzer Zeit dezentral
Zuflucht finden können. Ein Neubau von Schutzräumen würde hingegen
Jahrzehnte in Anspruch nehmen und würde viele Mittel binden. Dabei
verfügt Deutschland bereits flächendeckend über eine solide
Bausubstanz, die unter bestimmten Voraussetzungen einen signifikanten Schutz
bieten kann.
Zufluchtsräume sind Orte, die aufgrund ihrer baulichen Gegebenheiten
bei akuter Gefahrenlage kurzfristig Schutz bieten können – etwa
bestimmte Kellerräume, Tiefgaragen oder U-Bahn-Stationen. Ziel ist es,
im Ernstfall das Schadensausmaß militärischer Angriffe zu reduzieren
und Menschen übergangsweise Zuflucht zu gewähren.
Im Auftrag der 221. Innenministerkonferenz haben die Fachebenen des
Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesamtes für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ein Konzept für öffentliche
Zufluchtsräume und private schutzbietende Räume erarbeitet. Dieses
wird derzeit mit den Ländern abgestimmt. Im Kern geht es dabei um die
systematische Identifizierung und Erfassung öffentlicher
Zufluchtsräume in Bestandsgebäuden. Nachdem das Bundeskabinett im Mai dieses
Jahres den „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ beschlossen hat, wurde
nun mit der Erfassung von Zufluchtsräumen in den Pilotkommunen
begonnen.
23. Abgeordnete
Cansin Köktürk
(Die Linke)
In wie vielen Fällen wurde seit dem 27. Juni 2024
die Versagung (§ 11 des
Staatsangehörigkeitsgesetzes – StAG) oder die Rücknahmen einer
Einbürgerung (§ 35 StAG) auf die angenommene
Unrichtigkeit des Bekenntnisses nach § 10 Absatz 1
Satz 1 Nummer 1a StAG bzw. einen
Ausschlussgrund nach § 11 Satz 1 Nummer 1a StAG
gestützt, und welche Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung über die drei häufigsten
Staatsangehörigkeiten der davon betroffenen Personen vor?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 29. Juli 2026
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor. Im Register Entscheidungen in
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten im Bundesverwaltungsamt werden die Gründe für die Ablehnung
eines Einbürgerungsantrages bzw. die Rücknahme einer Einbürgerung
nicht erfasst; dies gilt ebenso hinsichtlich der Gründe für die Ablehnung
eines Einbürgerungsantrages in der jährlichen Erhebung nach § 36
Absatz 2b des Staatsangehörigkeitsgesetzes über Verfahrenserledigungen
im Rahmen der Einbürgerungsstatistik.
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24. Abgeordnete
Rebecca Lenhard
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie häufig haben Anfragen nach dem
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nach Kenntnis der
Bundesregierung behördliche Kosten von „einigen
Hunderttausend Euro“ verursacht, wie vom
Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des
Bundeskanzleramts Thorsten Frei im ZEIT-
Interview vom 15. Juli 2026 dargestellt (www.zeit.de/
2026/31/thorsten-frei-kanzleramtsminister-cdu-ref
ormpaket-afd-geheimdienst), und inwiefern
wurde in diesen Fällen eine Einschränkung nach § 7
Absatz 2 IFG geprüft?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 29. Juli 2026
Entsprechende Daten werden statistisch nicht erfasst.
25. Abgeordneter
Markus Matzerath
(AfD)
Wurden die Straftaten, die im Legen von
Bränden, im Sprühen eines „ACAB“-Schriftzugs,
sowie von Hakenkreuzen und eines „Sieg Heil“-
Schriftzugs und in weiteren Sachbeschädigungen
bestehen, und nach der Anklageschrift durch zwei
angeschuldigte Brüder mit indischem Hintergrund
in einem indischen Lokal in Aachen am 26. Juni
2025 gegen 6:30 Uhr ausgeführt wurden, wobei
den Angeschuldigten versuchter Mord zur Last
gelegt wird und „die beiden Brüder versucht
hätten, sich als Opfer einer „rechtsextrem
motivierten Straftat zu inszenieren“, um über eine
anschließende Spendenkampagne sowie
unrechtmäßig über die Versicherung an Geld zu gelangen“
(www.aachener-zeitung.de/lokales/region-aachen/
aachen/fall-maharaja-anklage-gegen-die-soehne-2
1-34-der-betreiberfamilie-wegen-versuchten-mor
des-erhoben/157981457.html), nach Kenntnis der
Bundesregierung mittlerweile durch den
Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erfasst
(bitte alle durch den KPMD erfassten Daten zu
diesem Fall und insbesondere die eindeutige
Ordnungsnummer, Tatzeit, Tatort,
Sachverhaltsdarstellung, Tatmittel, Zähldelikt, Nebendelikte,
Phänomenbereich, alle Ober- und Unterthemenfelder,
alle Angriffsziele, und ggf. eine Einstufung als
extremistisch, Daten der KTA-PMK-Erstmeldung,
KTA-PMK-Nachtragsmeldung und KTA-PMK-
Abschlussmeldung angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 28. Juli 2026
Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte
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Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das
Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei
erfasst. Das Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (PMK)
stellt das tatauslösende politische Element in den Mittelpunkt.
Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden
politisch motivierte Straftaten durch die Länder Themenfeldern (u. a.
dem Unterthemenfeld „Fremdenfeindlich“ im Oberthemenfeld
„Hasskriminalität“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen
Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten
Phänomenbereich (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, -religiöse
Ideologie-, -sonstige Zuordnung-) abgebildet. Der fragegegenständliche
Sachverhalt wurde bislang nicht im Rahmen des KPMD-PMK an das
BKA gemeldet. Die Einordnung einer etwaigen politischen
Tatmotivation obliegt dem jeweils zuständigen Land.
26. Abgeordneter
Jan Ralf Nolte
(AfD)
Seit wann erstellt das Bundeskriminalamt das als
Verschlusssache eingestufte Lagebild „Spionage“
(vgl. www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/bk
a-sabotage-verdacht-100.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 31. Juli 2026
Bei dem in Rede stehenden Lagebild dürfte es sich um das „Lagebild
Sabotage“ handeln. Dieses „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGE-
BRAUCH“ eingestufte Lagebild erschien erstmalig am 3. Juni 2025 mit
den Zahlen für das 1. Quartal 2025. Es handelt sich um ein
phänomenübergreifendes Lagebild, in dem alle Phänomenbereiche der Politisch
motivierten Kriminalität abgebildet werden.
27. Abgeordneter
Tobias Matthias
Peterka
(AfD)
Wie hat die Bundesregierung im Rat der
Europäischen Union über die Verlängerung der
befristeten Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie zum
freiwilligen Durchsuchen privater
Kommunikation (sogenannte Chatkontrolle) abgestimmt, und
setzt sie sich dafür ein, dass die vom
Europäischen Parlament beschlossene Ausnahme für
Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation im
weiteren Verfahren erhalten bleibt, und wenn ja,
mit welchen konkreten Maßnahmen (vgl. https://n
etzpolitik.org/2026/eu-parlament-freiwillige-chat
kontrolle-geht-mit-verfahrenstrick-durch/,
abgerufen am 24. Juli 2026)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 31. Juli 2026
Die Bundesregierung hat der Verordnung (EU) 2026/1881 über eine
vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie
2002/58/EG hinsichtlich der Verwendung von Technologien durch
Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste
zur Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten zwecks Be-
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kämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet (sog.
Interims-Verordnung) zugestimmt.
Im Rahmen der Verhandlungen für eine Verordnung zur Festlegung von
Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs
von Kindern (sog. CSA-Verordnung) hat die Bundesregierung der
Position des Rates, die im Kern insbesondere die freiwillige Aufdeckung von
Missbrauchsdarstellungen und der Kontaktaufnahme zu Kindern
beinhaltet, zugestimmt und unterstützt diese auch weiterhin im Rahmen
der Trilogverhandlungen.
Die Bundesregierung behält sich vor, ihre Position im Lichte des
Fortgangs der Verhandlungen und neuer Kompromissvorschläge
fortzuentwickeln.
28. Abgeordneter
Ruben Rupp
(AfD)
Steht die Bundesregierung im Austausch mit US-
Sicherheitsbehörden über den anscheinend
selbstständig durchgeführten Cyberangriff des bislang
unveröffentlichten KI-Modells GPT 5.6 Sol des
Unternehmens Open AI auf die Plattform
Hugging Face und die dabei angerichteten Schäden
(vgl. https://openai.com/index/hugging-face-mode
l-evaluation-security-incident/), und sind der
Bundesregierung darüber hinaus weitere Fälle
bekannt, bei denen eine zu testende KI-Software
eine geschützte Laborumgebung verlassen und
den Weg ins offene Internet gefunden hat?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 30. Juli 2026
Die Bundesregierung steht mit den Sicherheitsbehörden der Vereinigten
Staaten in einem regelmäßigen, vertrauensvollen Austausch. Der
Bundesregierung sind über die bereits veröffentlichten keine weiteren Fälle
bekannt, bei denen eine KI-Software eine geschützte Laborumgebung
verlassen hat.
29. Abgeordnete
Corinna Rüffer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gibt es einen gültigen Beschluss der
Bundesregierung, wie in ihren Ministerien und ggf. in ihren
nachgeordneten Behörden angesichts des
grundsätzlichen Spannungsverhältnisses zwischen § 8
des Bundesgleichstellungsgesetzes
(Gleichstellung von Frauen) und § 205 Neuntes Buch
Sozialgesetzbuch (Vorrang der schwerbehinderten
Menschen) bei Auswahlentscheidungen zu
Einstellung, beruflichem Aufstieg und der Vergabe von
Ausbildungsplätzen zu verfahren ist, und wenn ja,
wie lautet dieser?
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 31. Juli 2026
Es gibt keinen Beschluss der Bundesregierung im Sinne der
Fragestellung.
30. Abgeordneter
Raimond Scheirich
(AfD)
Wie viele Asylverfahren wurden in den Jahren
2023, 2024 und 2025 jeweils wegen Rücknahme
des Asylantrags (§ 32 des Asylgesetzes – AsylG)
eingestellt, und falls die Frage nicht von der
Bundesregierung beantwortet werden kann, warum
werden Rücknahmen des Asylantrages (§ 32
AsylG) statistisch nicht gesondert erfasst (bitte
jeweils nach den neun häufigsten Herkunftsstaaten
der Antragsteller aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 28. Juli 2026
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfasst
Rücknahmen des Asylantrags nach § 32a Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG).
Darüber hinaus gehende Rücknahmen, insb. nach § 32 AsylG, werden
vom BAMF statistisch nicht gesondert erfasst. Die gesonderte
statistische Erfassung erfolgt wegen der erforderlichen Datensparsamkeit nicht,
weil das BAMF diese Daten im Rahmen seiner Tätigkeit nicht benötigt.
Die weiteren Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen
werden:
Einstellung nach § 32a II AsylG im Jahr 2023
Staatsangehörigkeiten Gesamt 6.963
darunter
Türkei 1.031
Georgien 689
Syrien 527
Afghanistan 511
Algerien 464
Irak 437
Tunesien 319
Marokko 294
Iran 202
Einstellung nach § 32a II AsylG im Jahr 2024
Staatsangehörigkeiten Gesamt 11.782
darunter
Türkei 3.699
Afghanistan 800
Syrien 797
Irak 623
Russische Föderation 613
Algerien 525
Tunesien 514
Marokko 418
Iran 319
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Einstellung nach § 32a II AsylG im Jahr 2025
Staatsangehörigkeiten Gesamt 12.539
darunter
Türkei 3.494
Syrien 1.927
Afghanistan 927
Russische Föderation 548
Irak 472
Somalia 358
Iran 323
Ungeklärt 289
Indien 277
31. Abgeordneter
Raimond Scheirich
(AfD)
Liegen der Bundesregierung statistische
Erkenntnisse darüber vor, ob seit der Einführung des
Alkoholkonsumverbots im Bereich des Hamburger
Hauptbahnhofs zum 2. April 2024 die Zahl der
polizeilich registrierten Straftaten
zurückgegangen ist, insbesondere in den Deliktsbereichen
Sachbeschädigung, Körperverletzung sowie
Raub- und Diebstahlsdelikte, und wenn ja, wie
viele Straftaten wurden in diesen
Deliktsbereichen jeweils im Bereich des Hamburger
Hauptbahnhofs in den Jahren 2023, 2024 und 2025
registriert (bitte nach Deliktsbereichen und Jahren
aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 29. Juli 2026
Die Entwicklungen und statistischen Daten im Sinne der Fragestellung
sind den nachfolgenden Übersichten zu entnehmen
Straftatenentwicklung am Hauptbahnhof Hamburg
Berichtsjahr 2023 2024 2025
Deliktgruppe Anzahl Delikte
Gewaltdelikte gesamt 720 546 580
davon
Körperverletzungsdelikte 463 337 359
Raubdelikte 29 23 16
Sachbeschädigungsdelikte 159 154 608
Eigentumsdelikte 2.954 2.819 3.009
davon
Diebstahlsdelikte 2.685 2.549 2.767
Die Daten generieren sich aus der Polizeilichen Eingangsstatistik (PES)
der Bundespolizei. Die statistischen Daten der PES können sich
aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur
Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern.
Der Anstieg der Sachbeschädigungsdelikte am Hauptbahnhof Hamburg
ist auf die bahnseitige Installation eines Systems zurückzuführen, das
automatisiert eine kamerabasierte Analyse von äußerlichen
Veränderungen an den Zügen und Sachbeschädigungen feststellt. Im Rahmen
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dieser Feststellungen wird bei einer entsprechenden Strafanzeige in der
PES der Feststellungsort statt des unbekannten Tatortes ausgewiesen.
32. Abgeordneter
Stefan Seidler
(fraktionslos)
In welchem Umfang können Einsatzkräfte der
Bundespolizei bei Grenzkontrollen nach
Einschätzung der Bundesregierung durch den Einsatz
moderner technischer Mittel (etwa automatisierte
Kennzeichenerkennung oder
Drohnentechnologie) sowie verbesserter grenzüberschreitender
Polizeizusammenarbeit in Vollzeitäquivalenten
entlastet werden, und welche konkreten
gesetzgeberischen und organisatorischen Maßnahmen plant
die Bundesregierung, um dieses
Entlastungspotenzial langfristig zu erhöhen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig
vom 27. Juli 2026
Die Beantwortung der Schriftlichen Frage lässt Rückschlüsse auf die
konkrete Einsatzdurchführung der Bundespolizei zu. Eine
Veröffentlichung dieser Angaben kann die Aufgabenwahrnehmung der
Bundespolizei negativ beeinflussen. Unter Abwägung mit der Bedeutung des
parlamentarischen Fragerechts wird die Antwort zwar nicht öffentlich,
jedoch eingestuft mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – NUR FÜR DEN
DIENSTGEBRAUCH“ als gesonderte Anlage übermittelt.2*
2 * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
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Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
33. Abgeordnete
Luise Amtsberg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Projekte zur digitalen
Unterstützung von iranischen
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger in Iran
und in Deutschland, die die Bundesregierung in
ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 54 auf
Bundestagsdrucksache 21/5249 erwähnt hat,
werden derzeit vom Auswärtigen Amt durchgeführt,
und zu welchem Ergebnis haben die
Abstimmungsprozesse in den letzten vier Monaten für
Maßnahmen zur Unterstützung von Zivilistinnen
und Zivilisten in Iran, die die Bundesregierung
ebenfalls in ihrer o. g. Antwort erwähnt hat, vor
dem Hintergrund des anhaltend hohen Drucks auf
die iranische Zivilgesellschaft aufgrund des
andauernden Krieges zwischen den USA und dem
iranischen Regime, der weiterhin auch zivile
Einrichtungen wie Brücken für den Transport
lebensnotwendiger Güter zerstört (www.tagesschau.de/a
usland/asien/usa-angriffe-iran-104.html), geführt?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 29. Juli 2026
Die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung durch den
Bundestag findet ihre Grenzen dort, wo Grundrechte Dritter beeinträchtigt
werden. Würde die Bundesregierung Details zu Projekten im Sinne der
Fragestellung öffentlich machen, könnten dadurch Partner bedroht und so in
ihren Grundrechten gefährdet werden. Die Bundesregierung muss die
drohende Gefährdung dieser Rechtspositionen gegen das
Informationsinteresse des Bundestages abwägen. Im Ergebnis dieser Abwägung
werden die erfragten Informationen nur dem Bundestag im Rahmen seines
privilegierten Auskunftsrechts zur Verfügung gestellt. Daher wird die
Beantwortung der Frage als Verschlusssache – nur für den
Dienstgebrauch eingestuft und separat übermittelt.3*
3 * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
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34. Abgeordneter
Torben Braga
(AfD)
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung
dazu gebildet, ob die interimsmäßige Verwaltung
der Straße von Hormus durch die Internationale
Schifffahrtsorganisation – solange kein
Übereinkommen über die Nutzung der Straße von
Hormus erzielt worden ist – eine gangbare
Alternative zur Gewährleistung der freien Schifffahrt
und Vermeidung der Erhebung von Transit-
Gebühren durch den Iran und den Oman wäre, und
wenn ja, wird sich die Bundesregierung für diesen
Vorschlag einsetzen (bitte begründen; wenn nein,
bitte darlegen, ob und wenn ja, welche
Alternativen die Bundesregierung erarbeitet hat, um eine
freie Schifffahrt in der Straße von Hormus zu
gewährleisten; vgl. www.politico.com/news/2026/0
7/10/rahm-emanuel-attacks-trumps-iran-negotiati
ons-00993254)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 28. Juli 2026
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass die Internationale
Seeschifffahrtsorganisation (IMO) eine interimsmäßige Verwaltung der
Straße von Hormus vorgeschlagen hat oder dafür zur Verfügung stünde.
Die Bundesregierung unterstützt weiterhin eine diplomatische Lösung
der aktuellen Krise, welche die Bedingungen für die freie, sichere und
gebührenfreie Transitpassage durch die Straße von Hormus im Einklang
mit geltendem Völkerrecht wiederherstellt. Hierzu steht die
Bundesregierung in engem Austausch mit Partnern in der Region und weltweit
und hat mehrfach die Bereitschaft erklärt, entsprechende Initiativen mit
diplomatischen, wirtschaftlichen und, bei Vorliegen entsprechender
Bedingungen, auch militärischen Beiträgen zu unterstützen.
35. Abgeordneter
Torben Braga
(AfD)
Hat das Auswärtige Amt im Zusammenhang mit
einer vom Ausschuss für Justiz, Migration und
Verbraucherschutz des Thüringer Landtages
beschlossenen schriftlichen Anhörung von
Amtsträgern auswärtiger Staaten zu einem möglichen
Verbotsverfahren gegen die AfD den Landtag
oder den Ausschuss ersucht, von dieser Anhörung
Abstand zu nehmen, und auf welche rechtlichen
und außenpolitischen Erwägungen stützt die
Bundesregierung ihre Entscheidung, gegenüber einem
Landesparlament auf die Ausgestaltung eines von
diesem beschlossenen Anhörungsverfahrens
einzuwirken?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 30. Juli 2026
Das Auswärtige Amt hat den Ausschuss für Justiz, Migration und
Verbraucherschutz des Thüringer Landtags darüber informiert, dass die er-
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betene Zustellung einer Bitte um schriftliche Stellungnahme an
Amtsträger auswärtiger Staaten nicht vorgenommen werden kann.
Das Bundesstaatsprinzip des Grundgesetzes verpflichtet Bund und
Länder zu wechselseitiger Rücksichtnahme und Hilfeleistung. Dieser
Grundsatz stößt an seine Grenzen, wo eine Maßnahme nachteilige
Auswirkungen auf die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik
Deutschland haben kann. Die Pflege der auswärtigen Beziehungen ist
nach Art. 32 Abs. 1 Grundgesetz Sache des Bundes.
36. Abgeordneter
Maik Brückner
(Die Linke)
Zu welchem Ergebnis ist die Prüfung der
Teilnahme der Deutschen Botschaft Den Haag an der
diesjährigen WorldPride in Amsterdam (Antwort
der Bundesregierung auf meine Schriftliche
Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 21/6571)
gekommen (Ergebnis bitte begründen), und
inwieweit wird Deutschland sich darüber hinaus mit
Veranstaltungen oder anderweitig an der World-
Pride beteiligen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 28. Juli 2026
Ein Vertreter der Beauftragten der Bundesregierung für die Akzeptanz
sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, wird am Canal Pride teilnehmen.
Die Deutsche Botschaft Den Haag wird im Rahmen ihrer
protokollarischen Aufgaben unterstützen.
Eigene Veranstaltungen der Botschaft sind anlässlich des WorldPride
nicht geplant.
37. Abgeordnete
Agnieszka Brugger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Konsequenzen zieht die
Bundesregierung aus den Äußerungen des
Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul,
wonach die Blockade der Straße von Hormus „ein
Weckruf an uns alle“ war und alle bestärken
müsse sich „noch konsequenter von fossilen
Energieträgern zu lösen und unabhängiger zu machen“
(www.zeit.de/wirtschaft/2026-07/klimapolitik-uni
on-johann-wadephul-strasse-von-hormus-ene
rgie), und warum sollen vor diesem Hintergrund
die Haushaltsmittel für Energie-, Klima- und
Umweltaußenpolitik um 11 Prozent gekürzt werden?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 28. Juli 2026
Die Bundesregierung verfolgt national wie international den Weg in eine
schrittweise größere Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten, wie
es die nationale Gesetzgebung und internationale Klimaziele und
Vereinbarungen vorsehen. Dies dient der Umsetzung der Ziele der
Bundesregierung, Sicherheit, Wohlstand und Freiheit nachhaltig zu
gewährleisten.
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Im Einzelplan 05 des Auswärtigen Amts sind Mittel für die Energie-,
Klima- und Umweltaußenpolitik in Kap. 0501 Titel 687 43 etatisiert.
Diese Mittel unterliegen nach Kabinettbeschluss der Bundesregierung
zum Regierungsentwurf 2027 einer Kürzung von rund 1,5 Prozent
(2026: 10 Millionen Euro, 2027: 9,853 Millionen Euro). Das Auswärtige
Amt bewirtschaftet weitere Mittel im Rahmen der Internationalen
Klimaschutzinitiative (IKI) des BMUKN. Der Mittelansatz für die
Internationale Klimaschutzinitiative wurde im Einzelplan 60 (BMF) und dort
Kap. 6092 Titel 896 02 von 635 Millionen Euro in 2026 auf 612
Millionen in 2027 leicht abgesenkt. Angesichts der angespannten
Haushaltslage tragen diese Kürzungen zur notwendigen Haushaltskonsolidierung
sowie zur Absenkung von ODA-Ausgaben bei.
38. Abgeordneter
Dr. Anton
Hofreiter
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie bewertet die Bundesregierung die drei
Vorschläge der französischen Regierung zur Rolle
des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD),
welche im Rahmen des Gymnich-Treffens der
EU-Außenminister Anfang September diskutiert
werden sollen (www.politico.eu/article/eeas-ursul
a-von-der-leyen-emmanuel-macron-friederich-me
rz-giorgia-meloni-paris-berlin-push-eu-foreign-po
licy/), nämlich, den EAD institutionell näher an
den Rat zu binden, mehr Kompetenzen im
Bereich Außenbeziehungen an die Europäische
Kommission zu geben, oder beide Institutionen
zugleich zu stärken, insbesondere vor dem
Hintergrund der Äußerung des Bundesministers des
Auswärtigen Dr. Johann Wadephul, dass der EAD
eng mit der Kommission abgestimmt arbeiten
müsse, da dort die Ressourcen lägen, die
Außenpolitik heute prägen (www.auswaertiges-amt.de/e
n/newsroom/news/2770616-2770616), und bringt
sie selbst Vorschläge zur Rolle des EAD in die
Diskussion ein?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 29. Juli 2026
Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass angesichts der Größe
der aktuellen weltpolitischen Herausforderungen das auswärtige
Handeln der EU noch schlagkräftiger, agiler und flexibler werden sollte.
Dafür ist eine noch engere Verzahnung der Brüsseler Institutionen in
diesem Bereich notwendig.
Zu der Frage, durch welche konkreten Maßnahmen das auswärtige
Handeln der EU gestärkt werden kann, steht die Bundesregierung mit den
europäischen Partnern, einschließlich der französischen Regierung
sowie dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD), in einem ständigen
und engen Austausch.
Zu Inhalten vertraulicher Unterredungen mit Partnern äußert sich die
Bundesregierung grundsätzlich nicht.
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39. Abgeordnete
Chantal Kopf
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Nach welchen politischen und strategischen
Kriterien entscheidet die Bundesregierung,
welches informelle außen- und sicherheitspolitische
Koordinierungsformat – beispielsweise das E3-
oder das E5-Format – sie in einer konkreten
außen- oder sicherheitspolitischen Lage für geeignet
hält, und welche Bedeutung misst sie dabei
insbesondere der geografischen Betroffenheit der
beteiligten Staaten bei?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 29. Juli 2026
Die Bundesregierung agiert in erster Linie im Rahmen der etablierten
außen- und sicherheitspolitischen Formate und Organisationen, allen
voran EU, NATO und den Vereinten Nationen. Daneben besteht eine Reihe
informeller Formate. Auswahl und Nutzung dieser Formate sind
einzelfallbezogen. Sie unterstützen die Arbeit in den formellen Formaten.
40. Abgeordnete
Dr. Anna Rathert
(AfD)
Setzt sich Deutschland für eine EU-Finanzierung
der armenischen Initiative Crossroads of Peace
ein, und wenn ja, welche Finanzmittel hat die EU
nach Kenntnis der Bundesregierung hier für
bislang zugesagt bzw. wie viele sind bereits
abgeflossen (vgl. www.gtai.de/de/trade/armenien/speci
als/armeniens-crossroads-of-peace-soll-neue-trans
portwege-oeffnen-1794116#toc-anchor--5)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 28. Juli 2026
Die EU unterstützt die Armenische Initiative Crossroads of Peace im
Rahmen der Strategie Agenda for the EU-Armenia Partnership. Die
Bundesregierung unterstützt diesen Ansatz und verweist für weitere
Details, inklusive Finanzierungszusagen, auf die Webseite der EU-
Kommission: https://enlargement.ec.europa.eu/countries/armenia_en.
41. Abgeordnete
Lea Reisner
(Die Linke)
Welche deutschen Bundesministerien oder
Behörden haben sich zuletzt mit welchen Ministerien
oder Behörden in Libyen zur Ausstattung und
Ausbildung von Einheiten der zivilen oder
militärischen Küstenwachen getroffen (https://x.com/bri
rmijihed/status/2077405995068702957)?
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42. Abgeordnete
Lea Reisner
(Die Linke)
Sofern Berichte zutreffen, wonach sich
Bundesministerien oder nachgeordnete Behörden mit
Ministerien oder Behörden in Libyen zur
Ausstattung und Ausbildung von Einheiten der zivilen
oder militärischen Küstenwachen getroffen haben
(https://x.com/brirmijihed/status/2077405995068
702957), inwiefern haben diese deutschen Stellen
bei diesen Treffen auch die Verhinderung bzw.
Strafverfolgung von Angriffen auf deutsch
beflaggte Seenotrettungsschiffe angesprochen (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 36 des Abgeordneten Marcel Emmerich
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) auf
Bundestagsdrucksache 21/6098), und wie haben die
libyschen Ministerien oder Behörden darauf reagiert?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 27. Juli 2026
Die Fragen 42 und 43 werden zusammen wie folgt beantwortet:
Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und
humanitäre Hilfe reiste Mitte Juli nach Libyen und traf sich dort mit
Vertreterinnen und Vertretern libyscher Behörden, mit nationalen und
internationalen Nichtregierungsorganisationen, der Zivilgesellschaft und der
VN-Mission UNSMIL. In diesem Rahmen traf er sich auch mit der
General Administration for Coastal Security (GACS), die dem libyschen
Innenministerium unterstellt ist.
Bei Gesprächen des Beauftragten spielen die Entwicklungen im Bereich
Menschenrechte, Migration, humanitäre Hilfe und Teilhabe am
politischen Leben stets eine zentrale Rolle. Darüber hinaus äußert sich die
Bundesregierung grundsätzlich nicht zu Inhalten vertraulicher
Gespräche.
Auf Zwischenfälle zwischen der Libyan Coast Guard (LCG) und
Seenotrettungsorganisationen in der Vergangenheit hat die Bundesregierung
umgehend reagiert, sich durch Gespräche vor Ort um Aufklärung des
Sachverhalts bemüht und die Rechtsauffassung der Bundesregierung
dargelegt. Der deutsche Botschafter sprach einen konkreten
Zwischenfall am 14. Mai 2026 gegenüber dem libyschen Außenminister al-Baour
an, am 8. Juli 2026 der deutsche Gesandte gegenüber dem Leiter der
LCG.
43. Abgeordnete
Lea Reisner
(Die Linke)
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele
deutsche Staatsangehörige derzeit in der russischen
oder der ukrainischen Armee kämpfen, und wenn
ja, wie viele sind es (bitte nach den jeweiligen
Ländern aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 29. Juli 2026
Zur Gesamtzahl deutscher Staatsangehöriger im Sinne der Fragestellung
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf
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die Antwort der Bundesregierung vom 5. März 2026 auf die Kleine
Anfrage der AfD-Fraktion auf Bundestagsdrucksache 21/4575, Fragen 1
und 4 wird verwiesen.
44. Abgeordnete
Jamila Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Warum hat sich die Bundesregierung bei der
Abstimmung über die Resolution der VN-
Generalversammlung (A/RES/80/250) zum
transatlantischen Sklavenhandel sowie zur rassistisch
motivierten Versklavung von Afrikanerinnen und
Afrikanern während des europäischen Kolonialismus
enthalten, und wie begründet sie dieses
Abstimmungsverhalten vor dem Hintergrund, dass
deutsche Personen und Unternehmen bereits seit dem
16. Jahrhundert am transatlantischen
Sklavenhandel beteiligt waren und die Bundesregierung im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
angekündigt hat, die Aufarbeitung des
Kolonialismus zu intensivieren?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 27. Juli 2026
Auf die Antwort der Bundesregierung vom 7. April 2026 auf die
Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser
(Bundestagsdrucksache Nr. 21/5249, Frage 65), sowie auf die Antwort vom
21. April 2026 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Alexander
Wolf auf Bundestagsdrucksache 21/5580, Frage 40 wird verwiesen.
Das Engagement der Bundesregierung zur Aufarbeitung der deutschen
Kolonialvergangenheit sowie zur Rückgabe von Kulturgütern und
menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten hat die
Bundesregierung auch durch Teilnahme an der High-Level Consultative Conference
on the next steps to the Landmark United Nations Resolution
A/RES/80/250 on the Transatlantic Slave Trade vom 18. bis 19. Juni
2026 in Accra unterstrichen.
45. Abgeordnete
Jamila Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Auswirkungen haben die durch den Iran-
Krieg verursachten Teuerungen auf die
humanitären Hilfsleistungen, und welche humanitären
Bedarfe sind seit Beginn des Jahres 2026 neu
entstanden?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr
vom 27. Juli 2026
Der Konflikt mit Iran hat weltweite Auswirkungen auf Energie- und
Nahrungsmittelpreise, auf humanitäre Lieferketten und auf die Kosten
für die humanitäre Hilfe. Die Sperrung der Straße von Hormus durch
Iran hat die Kosten für Treibstoff, Transport und Versicherungen
erheblich erhöht und die Transportzeiten für humanitäre Güter deutlich
verlängert. Die Verteuerung der Lieferkettenkosten schränken laut VN-
Angaben die Kapazität des humanitären Systems zur Hilfeleistung ein, da
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mit den gleichen Mitteln nunmehr weniger Menschen mit
lebensrettender Hilfe erreicht werden können. Die langfristigen humanitären Folgen
des Konflikts hängen auch von der Dauer der Sperrung der Straße von
Hormus ab, die derzeit noch nicht absehbar ist.
Laut dem Mid-Year Review des Global Humanitarian Overview (https://
humanitarianaction.info/document/mid-year-review-global-humanitaria
n-overview-delivering-people-crisis-against-odds) stieg die Zahl der
Bedürftigen weltweit seit Anfang des Jahres um 13 Mio. auf 252 Mio.
Menschen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
46. Abgeordnete
Luise Amtsberg
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Angriffe
auf Schiffe in der Straße von Hormus, die
gegenseitigen Militärschläge der USA und dem
iranischen Regime (www.tagesschau.de/ausland/asien/
iran-krieg-angriffe-102.html) sowie angesichts
dessen, dass keine Voraussetzungen für ein
Bundeswehrmandat in den nächsten Wochen erfüllt
sein werden, gibt es eine Entscheidung der
Bundesregierung, wann die beiden deutschen
Marineschiffe Fulda und Mosel in heimische Gewässer
zurückgeholt werden, und was kommuniziert die
Bundesregierung sowohl den Soldatinnen und
Soldaten an Bord als auch ihren Familien in
Deutschland über den Zweck und die Dauer des
Einsatzes?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian
Hartmann
vom 29. Juli 2026
Es ist beabsichtigt, die Besatzungen des Minenjagdbootes Fulda und des
Tenders Mosel, die aktuell in das östliche Mittelmeer verlegen, im
September 2026 auszutauschen. Dauer und Zweck des Einsatzes ist
gegenüber den Soldatinnen und Soldaten kommuniziert.
47. Abgeordneter
Steffen Janich
(AfD)
Trifft es zu, dass die Bundesregierung zugunsten
der ukrainischen Streitkräfte die Beschaffung von
50.000 Kamikaze-Drohnen, Typ Skyfall/Shrike
finanziert (www.fr.de/politik/bundesregierung-fina
nziert-50-000-angriffsdrohnen-fuer-die-ukraine-9
4395319.html), und wenn ja, aus welchen Mitteln
ist diese Finanzierung vorgesehen?
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian
Hartmann
vom 29. Juli 2026
Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine bei der Ausübung ihres
Selbstverteidigungsrechts gegen den völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskrieg. Aufgrund der erforderlichen Vertraulichkeit in der
Zusammenarbeit mit der Ukraine bei der Ausübung ihres
Selbstverteidigungsrechts sieht die Bundesregierung von Angaben, die
Schlussfolgerungen auf die Kapazitäten und Fähigkeiten der ukrainischen Streitkräfte
zulassen, ab. Dazu zählen auch Angaben zu genauen Stückzahlen oder
Typenbezeichnungen.
Die Finanzierung der militärischen Unterstützung der Ukraine erfolgt
mit Mitteln der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung
(Kapitel 6002 Titel 687 06).
48. Abgeordnete
Sara Nanni
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wo befinden sich das Minenjagdboot Fulda und
der Tender Mosel aktuell, und wie bewertet die
Bundesregierung die Bedrohungslage für die
internationale Schifffahrt (inklusive der
potenziellen Durchfahrt von Schiffen der Deutschen
Marine) bei der Durchfahrt durch die Meerenge Bab
al-Mandab und das südliche rote Meer durch die
Androhung und Umsetzung einer Seeblockade
(www.tagesschau.de/ausland/asien/huthi-seeblock
ade-saudi-arabien-100.html) sowie den Beschuss
von durchfahrenden Schiffen (www.tagesscha
u.de/ausland/huthi-rotes-meer-104.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian
Hartmann
vom 30. Juli 2026
Das Minenjagdboot Fulda und der Tender Mosel werden derzeit in das
östliche Mittelmeer verlegt.
Seit Beginn des Iran-Krieges im März 2026 ist die Bedrohungslage in
der Region, einschließlich des Roten Meeres und der Meerenge Bab al-
Mandab, gestiegen. Sie wird fortlaufend beobachtet und bewertet.
Geeignete Maßnahmen zur Sicherung und zur Abwehr etwaiger
Bedrohungen werden in Abstimmung mit unseren Partnern getroffen.
49. Abgeordnete
Sara Nanni
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wann wurden der Generalinspekteur der
Bundeswehr General Carsten Breuer und der
Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius über die
militärischen Konsequenzen des Abzugs der US-
amerikanischen Luftverteidigungskapazitäten aus
dem Irak informiert, und welche Priorität wurde
der Weitergabe dieser Information an den
Bundesminister der Verteidigung eingeräumt?
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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian
Hartmann
vom 30. Juli 2026
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad VS-NUR
FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH ist im vorliegenden Fall im Hinblick
auf das Staatswohl erforderlich.4 Nach § 2 Absatz 2 Nr. 4 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 1. November 2024 sind Informationen,
deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann,
entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf
diese Frage würde Informationen beinhalten, die für die auswärtigen
Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu den Vereinigten Staaten
von Amerika nachteilig sein könnten.
50. Abgeordnete
Sara Nanni
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung in der NATO, der
Koalition oder in anderen Formaten geprüft, ob andere
Partnernationen, die auch im Irak engagiert sind,
die Fähigkeiten, die durch den Abzug der US-
Streitkräfte aus Erbil wegfallen, übernehmen
könnten, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian
Hartmann
vom 30. Juli 2026
Die Bundesregierung steht in engem Austausch mit den im Nord-Irak
engagierten Koalitionspartnern.
Im Übrigen kann die Beantwortung der Frage in offener Form nicht
erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem
Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH ist im vorliegenden
Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.5 Nach § 2 Absatz 2
Nr. 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen
Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 1. November 2024 sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen
der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein
kann, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf
diese Frage würde Informationen beinhalten, die für die Sicherheit
deutscher und verbündeter Streitkräfte vor Ort nachteilig sein können.
4 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
5 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
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51. Abgeordneter
Dr. Sebastian
Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Auf welche Beschaffungsprojekte bezog sich der
Parlamentarische Staatssekretär beim
Bundesminister der Verteidigung Dr. Nils Schmid, als er
am 29. Juni 2026 auf einer Konferenz der
Stuttgarter Zeitung angesichts stark steigender Preise
bei der militärischen Beschaffung von einer
spürbaren Rüstungsinflation sprach und mehr
Wettbewerb forderte, um der Verteuerung von
Verteidigungsprojekten entgegenzuwirken?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmidt
vom 31. Juli 2026
Die Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs beim
Bundesminister der Verteidigung Dr. Nils Schmid stehen für sich und werden
von der Bundesregierung weder kommentiert noch interpretiert.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
52. Abgeordnete
Doris Achelwilm
(Die Linke)
Mit welchem bundesweiten Strombedarf rechnet
die Bundesregierung bundesweit bis 2030 und bis
2035, und wie hoch wird jeweils der
Deckungsanteil aus Erneuerbaren Energien eingeschätzt?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 30. Juli 2026
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die
zukünftige Entwicklung des bundesweiten Bruttostromverbrauch im
Rahmen des Monitoringberichts zur Energiewende untersuchen lassen
(Energiewirtschaftliches Institut an der Universität zu Köln – EWI &
BET Consulting GmbH, 2025: Energiewende. Effizient. Machen. –
Monitoringbericht zum Start der 21. Legislaturperiode). In allen
untersuchten Szenarien steigt der gesamte Bruttostrombedarf langfristig an. Der
zentrale Korridor dieses Anstiegs wird für 2030 auf 580 bis 700
Terawattstunden (TWh) und für 2035 auf 680 bis 810 TWh geschätzt.
Unsicherheiten ergeben sich u. a. aus der Geschwindigkeit der
Elektrifizierung des Endenergieverbrauchs in den Sektoren Gebäude und Verkehr
sowie aus dem zukünftigen Strombedarf der Industrie.
Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist es, dass im Interesse
des Klima- und Umweltschutzes die Transformation zu einer
nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung umgesetzt wird. Bis
2030 soll der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am
Bruttostromverbrauch daher auf mindestens 80 Prozent gesteigert
werden. Für 2035 ist im Gesetz kein Zielwert für den Anteil des aus
erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch definiert.
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53. Abgeordneter
Tarek Al-Wazir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche konkreten Daten liegen der
Bundesregierung zur aktuellen Versorgung mit Kerosin,
Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas vor (bitte nach
Produktionsmengen, verfügbaren Lagerbeständen,
Verbrauchs- und Importmengen aufschlüsseln),
und wie bewertet sie die Versorgungssicherheit
für den verbleibenden Jahresverlauf?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 31. Juli 2026
Die Energieversorgung Deutschlands unterliegt einem engmaschigen
Monitoring des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Die
internationale Lage ist angespannt. Für die Bundesregierung hat die
jederzeitige Gewährleistung der Versorgungssicherheit höchste Priorität.
Kraftstoffe
Der Bundesregierung liegen vorläufige Daten zur Fragestellung bis
einschließlich Mai 2026 vor. Die bisher vorliegenden Daten für Juni 2026
sind unvollständig und daher nicht belastbar.
2026
Motorbenzin Januar Februar März April Mai
Importe 129.297 152.851 160.896 150.584 195.300
Exporte 367.383 406.085 459.024 406.111 326.704
Nettoproduktion 1.668.77
3
1.534.76
4
1.563.27
1
1.627.26
0
1.716.39
8
Verfügbarer Inlandsendbestand
nach Delegationen*
EBV 1.475.51
2
1.491.71
3
1.474.70
8
1.488.69
9
1.456.63
1
Industrie 1.372.11
5
1.346.43
6
1.287.30
0
1.258.57
0
1.299.23
5
Inlandsabsatz gesamt 1.306.30
6
1.318.18
5
1.298.99
8
1.403.79
6
1.584.77
1
2026
Kerosin Januar Februar März April Mai
Importe 383.157 352.151 337.365 411.571 465.851
Exporte 145.276 116.134 132.726 121.859 112.679
Nettoproduktion 447.421 358.790 425.405 455.378 478.069
Verfügbarer Inlandsendbestand
nach Delegationen*
EBV 899.379 918.479 884.317 814.550 793.562
Industrie 318.592 314.107 271.498 302.467 330.282
Inlandsabsatz gesamt 652.226 599.203 695.618 787.049 822.587
2026
Dieselkraftstoff Januar Februar März April Mai
Importe 861.039 690.271 856.892 659.058 625.123
Exporte 721.622 771.680 915.767 1.041.55
0
901.498
Nettoproduktion 2.403.33
4
2.387.26
9
2.476.66
5
2.943.39
8
3.128.63
1
Verfügbarer Inlandsendbestand
nach Delegationen*
EBV 3.861.74
3
3.874.94
8
3.838.77
6
3.758.63
4
3.766.02
0
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Vorabfassung - w
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2026
Dieselkraftstoff Januar Februar März April Mai
Industrie 1.857.91
9
1.807.14
9
1.756.95
9
2.066.06
5
2.255.14
2
Inlandsabsatz gesamt 2.337.53
6
2.340.41
3
2.478.23
0
2.371.74
7
2.690.76
0
2026
Heizöl, leicht Januar Februar März April Mai
Importe 180.404 113.308 47.809 61.749 36.493
Exporte 131.586 81.229 108.810 66.278 73.836
Nettoproduktion 909.069 779.884 654.093 440.367 425.784
Verfügbarer Inlandsendbestand
nach Delegationen*
EBV 1.415.11
8
1.414.33
6
1.411.05
5
1.426.14
0
1.422.07
0
Industrie 592.235 631.502 630.122 652.654 664.460
Inlandsabsatz gesamt 883.420 778.210 569.694 372.928 328.981
* Der verfügbarer Inlandsendbestand (Mengen im Ausland sind nicht enthalten) nach Delegationen umfasst keine sonstigen Bestände,
z. B. Pipelineinhalt und/oder Tankstellen-/Kesselwagenendbestände, die dem Endbestand angerechnet oder abgezogen werden.
Erdgas
Die angefragten Daten für Erdgas sind öffentlich und können auf der
Internetseite der Bundesnetzagentur aufgerufen und heruntergeladen
werden:
www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/
start.html
Die Daten für den Import von Erdgas nach Deutschland können unter
folgendem Link vom 1. Januar 2022 bis zum Vortag aufgerufen und
herunterladen werden: www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/akt
uelle_gasversorgung/_svg/Gasimporte/Gasimporte.html
Die Daten für den Export von Erdgas von Deutschland in die
Nachbarländer können unter folgendem Link vom 1. Januar 2022 bis zum Vortag
aufgerufen und heruntergeladen werden:
www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgun
g/_svg/Gasexporte/Gasexporte.html?nn=652300
Die Daten über den aktuellen Speicherfüllstand und vom Vorjahr können
unter folgendem Link aufgerufen und heruntergeladen werden:
www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgun
g/_svg/Gasspeicher_Fuellstand/Speicherfuellstand.html
Die Daten für die Förderung von Erdgas in Deutschland können unter
folgendem Link vom 1. Januar 2022 bis zum Vortag aufgerufen und
heruntergeladen werden:
www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgun
g/_svg/Gasfoerderung/Gasfoerderung.html?nn=652300
Die Daten für den Gasverbrauch von Erdgas von diesem Jahr und vom
Vorjahr können unter folgendem Link aufgerufen und heruntergeladen
werden:
www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgun
g/_svg/Gasverbrauch_Gesamt_monatlich/Gasverbrauch_Gesamt.html?n
n=652300
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54. Abgeordneter
Dr. Alaa Alhamwi
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie bewertet die Bundesregierung die
Klimawirkung des Gebäudemodernisierungsgesetzes
(GModG) jetzt, da die Konkretisierung der
gesetzlichen Regelungen erfolgt ist, was die
Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine
Schriftliche Frage 57 auf Bundestagsdrucksache 21/4848
als Voraussetzung für eine solche Berechnung
darlegte (bitte Berechnungen oder Abschätzungen
sowie CO2-Äquivalente pro Jahr für die Jahr 2026
bis 2035 bitte), und welche Auswirkungen hat
laut Bundesregierung der durch § 42 Absatz 2
Nummer 1 des GModG weiterhin erlaubte Einbau
von Öl- und Gasheizungen auf die Klimaziele?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 27. Juli 2026
Der Deutsche Bundestag hat am 10. Juli 2026 den Gesetzentwurf der
Bundesregierung für das Gebäudemodernisierungsgesetz mit
Änderungen beschlossen. Der Bundesrat hat keine Einwände erhoben. Eine
Abschätzung der Klimawirkung des Gesetzes benötigt noch Zeit.
55. Abgeordneter
Michael Kellner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Maßnahmen prüft die Bundesregierung
zur Vorbereitung auf einen ungewöhnlich hohen
Verbrauch oder unvorhergesehene
Einschränkungen der Gasversorgung im nächsten Winter vor
dem Hintergrund der Tatsache, dass der Füllstand
der deutschen Gasspeicher derzeit niedriger liegt
als jemals zuvor seit Beginn der Aufzeichnungen
zu diesem Zeitpunkt im Jahr gemessen (www.berl
iner-zeitung.de/article/betreiber-schlagen-alarm-d
eutsche-gasspeicher-so-leer-wie-seit-15-jahren-ni
cht-mehr-10219403), und welche Schlüsse zieht
die Bundesregierung daraus bezüglich der
Kostenrisiken des Energieträgers Gas in der
Wärmeversorgung unseres Landes?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 29. Juli 2026
Die Wintervorsorge liegt in der Verantwortung der Händler, Lieferanten
und Versorger, die ihre privaten, vertraglichen Lieferverpflichtungen
gegenüber ihren Kunden gegen Preis- und Mengenrisiken absichern
müssen. Dazu stehen ihnen neben Speichern eben auch Importverträge
(Pipeline und Flüssigerdgas oder Liquefied Natural Gas/LNG) sowie
Termingeschäfte und der Spotmarkt zur Verfügung. Darüber hinaus hat
Deutschland in den letzten Jahren durch den Aufbau der LNG-
Importinfrastruktur zusätzliche Flexibilität gewonnen, wodurch der
Speicherbedarf gesunken ist. Zudem ist der Gasverbrauch in Deutschland
allgemein zurückgegangen.
Unter Berücksichtigung dieser neuen Flexibilitäten sind die deutschen
und europäischen Gasspeicher jahreszeitgemäß gefüllt Aktuell sind etwa
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74 Prozent der deutschen Speicherkapazitäten für den nächsten Winter
von Gashändlern gebucht. Der Füllstand lag am 28. Juli bei 46,19
Prozent, sodass der im Energiewirtschaftsgesetz angestrebte
durchschnittliche Füllstand von 70 Prozent erreicht werden kann.
Die Bundesregierung beobachtet zur Sicherstellung der Versorgung im
kommenden Winter die Lage kontinuierlich und befindet sich dazu im
Austausch mit den Ländern und der Gaswirtschaft. Ausreichende
Gasmengen sind nach derzeitiger Einschätzung auch für den kommenden
Winter auf dem globalen Gasmarkt verfügbar.
Der Preis für Gas bildet sich marktlich in Abhängigkeit zahlreicher
Faktoren, wie unter anderem der Mengenverfügbarkeit Eine Abschätzung
des Preisniveaus für den kommenden Winter ist daher derzeit nicht
möglich.
Veränderte Marktpreise wirken sich dabei auch nicht 1:1 auf Endkunden
aus, da langfristige Verträge oder bereits getätigte
Absicherungsgeschäfte von Versorgern die Auswirkungen von Preissteigerungen dämpfen.
56. Abgeordneter
Michael Kellner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Treffen fanden unter Beteiligung der
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
Katherina Reiche oder Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie mit Vertreterinnen und Vertretern von
Unternehmen und Umweltverbänden seit Beginn
der Legislaturperiode statt, bei denen die EU-
Methanverordnung thematisiert wurde, und mit wem
wurde sich seitens der Bundesministerin
Katherina Reiche oder Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie jeweils getroffen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 31. Juli 2026
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und
Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in
jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit
einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter
diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in
anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder
rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen
und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine
nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung)
vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu
erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der
Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen
und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise
nicht vollständig.
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Datum BMWE Unternehmen oder Umweltverband
26.03.2026 St Frank Wetzel Teilnahme an Sitzung des BDEW-Vorstands (www.bdew.de/verband/vo
rstand/)
01.04.2026 St Frank Wetzel Gespräch mit VNG/Hrn. Ulf Heitmüller
13.06.2025 St Frank Wetzel VK mit VNG/Hrn. Ulf Heitmüller
01.07.2025 St Frank Wetzel VK mit Uniper/Hrn. Michael Lewis
22.07.2025 St Frank Wetzel Telefonat gemeinsam mit St Jochen Flasbarth/BMUKN und VNG/Hrn.
Ulf Heitmüller
57. Abgeordnete
Charlotte Antonia
Neuhäuser
(Die Linke)
Bezugnehmend auf die Antworten der
Bundesregierung auf die Schriftlichen Frage 95 auf
Bundestagsdrucksache 21/4115 sowie auf die
Schriftliche Frage 71 auf Bundestagsdrucksache
21/5159, liegt die Voranfrage für eine mögliche
Garantie zu einem Ungebundenen Finanzkredit
für ein LNG-Projekt in der Provinz Rio Negro in
Argentinien weiterhin vor, oder wurde diese
inzwischen zurückgezogen bzw. von der
Bundesregierung abgelehnt (bitte zeitlichen Ablauf und
Gründe benennen)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen
vom 27. Juli 2026
Die Voranfrage für eine mögliche Garantie zu einem Ungebundenen
Finanzkredit für ein LNG-Projekt in der Provinz Rio Negro in Argentinien
liegt weiterhin vor.
58. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 in der
PCK Raffinerie GmbH in Schwedt/Oder
hergestellte Kraftstoffe in die Ukraine ausgeführt (bitte
jeweils nach Kalenderjahr, Kraftstoffart und
Menge in Tonnen aufschlüsseln), und welchen Anteil
an der in diesem Zeitraum in Schwedt insgesamt
hergestellten Kraftstoffmenge machten diese
Ausfuhren aus (bitte in Prozent je Kalenderjahr
angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 30. Juli 2026
Die Lieferbeziehungen der Anteilseigner der PCK Schwedt unterliegen
grundsätzlich dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Insgesamt werden
aus deutschen Raffinerien in der Regel marginale Mengen direkt in die
Ukraine exportiert.
Vorabfassung - w
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59. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Erfolgen die Ausfuhren von Kraftstoffen aus der
PCK Raffinerie GmbH in Schwedt/Oder in die
Ukraine nach Kenntnis der Bundesregierung
ausschließlich auf privatwirtschaftlicher Grundlage
durch zahlende Abnehmer, oder werden sie ganz
oder teilweise aus Mitteln des Bundes, der
Europäischen Union oder aus Hilfs-,
Wiederaufbauoder Garantieprogrammen finanziert oder
abgesichert (bitte für die Jahre 2023, 2024, 2025 und
2026 jeweils nach Finanzierungsquelle –
privatwirtschaftliche Grundlage, Bund, EU, Hilfs-,
Wiederaufbau- und Garantieprogramm – und dem
jeweiligen jährlichen Umfang aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 30. Juli 2026
Die Lieferbeziehungen der Anteilseigner der PCK Schwedt mit ihren
Abnehmern finden ausschließlich auf privatwirtschaftlicher Basis statt.
Auf die Antwort der Schriftlichen Frage mit der Nummer 07/0416 wird
verwiesen.
60. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Welche Auswirkungen haben die Ausfuhren von
Kraftstoffen aus der PCK Raffinerie GmbH in
Schwedt/Oder in die Ukraine nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die Verfügbarkeit und die
Endverbraucherpreise von Kraftstoffen in
Deutschland, insbesondere in Berlin und
Brandenburg (bitte begründen), und zu welchem
Anteil wird die inländische Kraftstoffnachfrage in
diesem Versorgungsgebiet gegenwärtig aus der
Produktion in Schwedt gedeckt (bitte in Prozent
angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 30. Juli 2026
Die Versorgung des Liefergebiets der PCK Schwedt erfolgt in Regie der
Privatwirtschaft. Dabei folgen die Kraftstoffpreise den jeweiligen
Notierungen an den bekannten Rohstoffbörsen. Laut eigenen Angaben stellt
die PCK 90 Prozent der Versorgung mit Benzin, Kerosin, Diesel und
Heizöl in Berlin & Brandenburg. Etwaige Lieferungen von Kraftstoffen
in die Ukraine oder in andere Länder folgen den Marktgegebenheiten.
Auf die Antwort der Schriftlichen Frage mit der Nummer 07/0416 wird
verwiesen.
Vorabfassung - w
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61. Abgeordneter
René Springer
(AfD)
Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung
im Rahmen der treuhänderischen Verwaltung der
Anteile der Rosneft-Gruppe an der PCK
Raffinerie GmbH in Schwedt/Oder durch die
Bundesnetzagentur diejenigen Erlöse und Gewinne
behandelt, die auf diese Anteile aus dem Verkauf
von Kraftstoffen in die Ukraine entfallen (bitte
angeben, ob und in welchem Umfang diese
ausgeschüttet, einbehalten, eingefroren oder auf
Sperrkonten geführt werden), und waren der
Bundesregierung Art, Umfang und Bestimmungsland
dieser Ausfuhren bekannt (bitte begründen)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 30. Juli 2026
Es gibt keine rechtliche Veranlassung, Erlöse und Gewinne aus dem
Verkauf von Kraftstoffen in verschiedene Länder unterschiedlich zu
verbuchen. Die Rosneft Deutschland GmbH verkauft Mineralölprodukte
allein aus kommerziellen Erwägungen. Die Bundesregierung nimmt
hierauf keinen Einfluss. Auf die Antwort der Schriftlichen Frage mit der
Nummer 07/0416 wird verwiesen.
62. Abgeordnete
Christin Willnat
(Die Linke)
Schließt die Bundesregierung aus, die
ursprünglich im Rahmen des sogenannten Zukunftspakets
für die Ertüchtigung der Pipeline Rostock-
Schwedt vorgesehenen Mittel i. H. v. 400 Mio.
Euro künftig zur Förderung der Produktion von
synthetischen Kraftstoffen (E-Fuels bzw.
spezifisch eSAF) am Standort Schwedt einzusetzen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 30. Juli 2026
Die im Rahmen des Zukunftspaketes vorgesehenen Mittel zur
Ertüchtigung der Pipeline Rostock-Schwedt von bis zu 400 Millionen Euro
stehen weiterhin im Haushalt des Sondervermögens Infrastruktur und
Klimaneutralität (SVIK) im Titel 6093 893 31 („Maßnahmen zur
Sicherung der Energieversorgung von Nordostdeutschland – insbesondere mit
Kraftstoffen – im Zusammenhang mit der Erdölraffinerie PCK Schwedt
zur Verfügung“). Die Förderung anderweitiger Maßnahmen ist derzeit
nicht geplant.
Vorabfassung - w
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63. Abgeordnete
Janine Wissler
(Die Linke)
Trifft die Berichterstattung des „Spiegel“ zu,
wonach das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWE) bei der Erstellung von
Gastbeiträgen von Bundesministerin Katherina Reiche
auf Künstliche Intelligenz zurückgegriffen hat
(www.spiegel.de/politik/deutschland/katherina-rei
che-zwei-gastbeitraege-der-
wirtschaftsministerinunter-ki-verdacht-a-a936c07e-a300-43db-ba8f-3e
444054be7e), und beabsichtigt die
Bundesregierung, für Veröffentlichungen von
Bundesministerien oder Mitgliedern der Bundesregierung
künftig kenntlich zu machen, wenn bei deren
Erstellung Künstliche Intelligenz in wesentlichem
Umfang eingesetzt wurde, und falls nein, warum
nicht?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel
vom 27. Juli 2026
Künstliche Intelligenz (KI) bzw. Sprachmodelle sind auch in der Politik
ein alltägliches Werkzeug. Das ist der Anspruch an eine innovative,
effiziente Verwaltung. So verfügt das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie (BMWE) über ein eigenes KI-Tool. Es unterstützt
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihren täglichen Aufgaben. Es soll im
Arbeitsalltag unterstützen, z. B. beim Erstellen von Gliederungen,
Korrekturlesen, Recherchieren, schnellem Übersetzen in andere Sprachen
sowie maschineller Transkription von gesprochener Sprache. Die
politische Richtung und Kernbotschaften werden stets von der
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche,
festgelegt. Eine Rede oder ein Beitrag entsteht dabei im Zusammenspiel mit
mehreren Akteuren wie der Fachebene, dem .Redenreferat und den
Kommunikatoren. Inhalt und Verantwortung liegen beim Menschen. Es
gibt aber keine KI-generierten Beiträge oder Texte des BMWE. Auch
die besagten Beiträge sind nicht mit KI geschrieben worden. Die
Quellenangabe bei Bildern, Grafiken und Videos kommt gesetzlichen
Pflichten zur Urheberbenennung nach. Dies umfasst auch Trainingsdaten von
KI.
Die Kennzeichnung der Nutzung von Künstlicher Intelligenz bei der
Erstellung von Veröffentlichungen erfolgt in allen Bundesministerien in
Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben sowie mit den
Leitlinien für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der
Bundesverwaltung.
Vorabfassung - w
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
64. Abgeordneter
Adam Balten
(AfD)
Welche konkreten Förderprogramme und
finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung bereit,
um die Forschung, Entwicklung und Produktion
von modernster Robotik in Deutschland zu
stärken, und wie bewertet sie die
Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im internationalen
Vergleich?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer
vom 28. Juli 2026
Die Bundesregierung adressiert die Förderung der KI-basierten Robotik
u. a. mit der Hightech Agenda Deutschland. Zur strategischen Stärkung
der Technologie in Deutschland wird derzeit eine eigenständige
Robotik-Roadmap unter Einbeziehung der relevanten Partner aus Bund,
Ländern, Wissenschaft und Wirtschaft erstellt.
Eine tabellarische Übersicht einschlägiger und derzeit bereits laufender,
konkreter Förderrichtlinien der Bundesregierung, mit den jeweils für die
Förderung der Robotik vorgesehenen Fördersummen ist der Anlage zu
entnehmen.6 Die Förderung der Robotik als anwendungsorientiertes
Forschungsfeld bildet in einigen der angegebenen Bekanntmachungen nicht
den Schwerpunkt der Maßnahme, sondern stellt einen Teilaspekt der
Förderung dar. Die hier dargestellten Maßnahmen der Projektförderung
bündeln und ergänzen die institutionelle Forschungsförderung im
Bereich der Robotik. Eine umfassende Aufstellung aller Förderaktivitäten
der Bundesregierung im Bereich Robotik kann in der für die
Beantwortung der Schriftlichen Frage vorgegebenen Zeit nicht erfolgen. In der
Liste sind etwa Forschungsmaßnahmen zu anderen Themenbereichen
nicht aufgeführt, bei denen die Robotik einen absolut untergeordneten
Teil der Förderung umfasst.
Aktuell ist Deutschland der größte Robotikmarkt in Europa und gehört
mit fünf Prozent der jährlichen Roboter-Neuinstallationen zu den
größten Robotikmärkten weltweit, nach China (54 Prozent), Japan (acht
Prozent), USA (sechs Prozent) und Korea (sechs Prozent). Deutsche
Unternehmen gehören insbesondere bei Komponenten wie Roboter-Händen,
Gelenken und Sensoren zu weltweiten Spitzenanbietern. Auch bei
neuen, leichten Materialien sind deutsche Unternehmen oft weltweit
führend.
6 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/00000 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
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65. Abgeordneter
Dr. Christoph
Birghan
(AfD)
Aus welchen konkreten fachlichen,
wirtschaftlichen und versorgungspolitischen Gründen fördert
die Bundesregierung im Rahmen der
Biotechnologie-Roadmap der Hightech-Agenda
Deutschland sowie des PIONEER-Programms die
Erforschung und Skalierung alternativer Proteinquellen
(insbesondere pflanzliche Proteine,
Präzisionsfermentation und kultiviertes Fleisch), obwohl
Deutschland nach Angaben der Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung seinen
Gesamtbedarf an Eiweiß zu rund 88 Prozent aus heimischer
Erzeugung deckt und die wesentliche
Importabhängigkeit vor allem bei Eiweißfuttermitteln wie
Soja- und Rapsschrot besteht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert
vom 28. Juli 2026
Mit der Hightech Agenda Deutschland (HTAD) verfolgt die
Bundesregierung das Ziel, mithilfe der Biotechnologie resiliente und krisenfeste
Agrar- und Ernährungssysteme zu entwickeln. Alternative
Proteinquellen können dazu beitragen, Wertschöpfungsketten zu diversifizieren,
heimische Rohstoffe und Nebenströme effizienter zu nutzen und
innovative Wege zu gesunden und sicheren Lebensmitteln zu eröffnen.
Mögliche Vorteile hinsichtlich Ressourcen-, Flächen- und Energiebedarf
werden dabei technologie- und produktspezifisch untersucht.
Die Biotechnologie-Roadmap der HTAD hebt Präzisionsfermentation
und Zellkultivierung als Zukunftstechnologien der Lebensmittelindustrie
hervor. Mit dem Förderaufruf „Innovationshub Biotech4Proteins –
Zellkultivierung und Präzisionsfermentation für neue Lebensmittel“
unterstützt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt daher die technologische Reifung und Skalierung entsprechender
Verfahren. Zugleich sollen Synergien zwischen Biotechnologie und
Maschinen- bzw. Anlagenbau genutzt und technologische Kompetenzen
und Wertschöpfung in Deutschland gestärkt werden.
Ergänzend begleitet und vernetzt die vom Bundesministerium für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat geförderte Maßnahme „PIONEER“
27 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu pflanzlichen,
fermentierten, algen-, insekten- und zellbasierten Proteinquellen. PIONEER
bündelt Erkenntnisse, unterstützt den Transfer in die Praxis und untersucht
unter anderem Nachhaltigkeit und Verbraucherakzeptanz. Auf dieser
Grundlage werden Handlungsempfehlungen für Forschung, Wirtschaft
und Politik entwickelt.
Klarstellend ist anzumerken, dass sich die von der Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung genannte Quote von rund 88 Prozent auf
die Eiweißversorgung der Nutztierhaltung durch heimische Futtermittel
insgesamt bezieht Sie beschreibt weder den heimischen Anteil bei stark
eiweißhaltigen Futtermitteln noch den Selbstversorgungsgrad
Deutschlands mit Proteinlebensmitteln für die menschliche Ernährung. Die Zahl
gibt auch keine Auskunft über den Forschungs- und Innovationsbedarf
der Lebensmittelwirtschaft.
Vorabfassung - w
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
und für Verbraucherschutz
66. Abgeordnete
Kathrin Gebel
(Die Linke)
Wann konkret plant die Regierung einen
Referentenentwurf zur Verschärfung des Strafrechts in
Bezug auf Femizide vorzulegen (www.tagesscha
u.de/inland/gesellschaft/femizide-gesetzesverscha
erfung-100.html), und wird dieser einen eigenen
Straftatbestand für Femizide beinhalten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 27. Juli 2026
Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht vor, den
strafrechtlichen Schutz von Frauen und besonders verletzlichen Personen
wie Kindern, gebrechlichen Menschen und Menschen mit Behinderung
durch ein neues Qualifikationsmerkmal beim Tatbestand des Mordes zu
verbessern (Zeilen 2917 bis 2921).
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant in
Umsetzung des Koalitionsvertrags eine klarstellende Ergänzung des
§ 211 des Strafgesetzbuches. Ein entsprechender Referentenentwurf
wird derzeit erarbeitet.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
67. Abgeordnete
Kathrin Gebel
(Die Linke)
Welche konkreten Maßnahmen im Bereich der
Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt
plant die Bundesregierung bis Ende 2026
umzusetzen, wie von der Parlamentarischen
Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf am 26. Juni 2026
im Rahmen der Berichtsbitte zur Umsetzung der
Istanbul Konvention im Ausschuss für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend des
Deutschen Bundestages angekündigt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte
Wulf
vom 27. Juli 2026
Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, die Prävention von
häuslicher und Partnerschaftsgewalt zu stärken und so insbesondere Frauen
und Mädchen besser vor Gewalt zu schützen.
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend hat hierzu ein Interessenbekundungsverfahren für Modellprojekte
zur Prävention geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gestartet.
Das Auswahlverfahren zu den eingegangenen Interessenbekundungen
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Vorabfassung - w
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ist noch nicht abgeschlossen. Eine Bewilligung ausgewählter Vorhaben
ist gegebenenfalls noch vor Ende des Jahres vorgesehen.
68. Abgeordnete
Mareike Hermeier
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung geprüft, mit welchen
Minderausgaben für den Bund und die Länder
eine Absenkung der Altersgrenze für Anspruch
auf Unterhaltsvorschuss verbunden wäre, und
wenn ja, mit welchem Ergebnis, und hat die
Bundesregierung geprüft, wie sich die Ausgaben des
Bundes bzw. der Länder darstellen würden, wenn
erwartbare Mehrausgaben durch Wegfall des
Unterhaltsvorschuss beim Kinderzuschlag,
Wohngeld und Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
berücksichtigt werden, und wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte
Wulf
vom 31. Juli 2026
Die prognostischen Auswirkungen einer Absenkung der
Höchstaltersgrenze für die Leistungsberechtigung nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz auf die Haushalte von Bund und Ländern hängen von der jeweiligen
Ausgestaltung der Regelung ab.
Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen einer gesetzlichen
Regelung erfolgt im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens.
69. Abgeordnete
Denise Loop
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche zehn Empfehlungen der
Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der
digitalen Welt“ sowie welche fünf Empfehlungen des
europäischen Sachverständigenausschusses zur
Sicherheit von Kindern im Internet bewertet die
Bundesregierung als prioritär?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte
Wulf
vom 31. Juli 2026
Die Prüfung der Handlungsempfehlungen ist derzeit noch nicht
abgeschlossen. Aussagen zu einer Priorisierung einzelner
Handlungsempfehlungen können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.
Die auf Grundlage des Koalitionsvertrages durch das
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtete
unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der
digitalen Welt“ hat Bundesministerin Karin Prien am 24. Juni 2026
insgesamt 56 Handlungsempfehlungen übergeben. Der Abschlussbericht der
Expertenkommission wird voraussichtlich am 11. September 2026
vorgelegt.
Die Handlungsempfehlungen bilden eine wichtige Grundlage für die
weiteren Beratungen der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des
Vorabfassung - w
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Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Kinder- und Jugendschutzes in der digitalen Welt. In diese Beratungen
werden auch die Ergebnisse des europäischen
Sachverständigenausschuss zur Sicherheit von Kindern im Internet einbezogen.
Ziel der Bundesregierung ist es, eine vorausschauende Gesamtstrategie
zu entwickeln, die Schutz, Befähigung und Teilhabe gleichermaßen in
den Mittelpunkt stellt und Regulierung, Bildung und Prävention
miteinander verbindet.
70. Abgeordnete
Dr. Anna Rathert
(AfD)
Setzt sich die Bundesregierung für ein
internationales Abkommen zum Verbot der
Leihmutterschaft, wie es die Unterzeichner der „Erklärung
von Casablanca“ anregen, ein (bitte begründen,
vgl. www.die-tagespost.de/politik/internationale-e
xperten-wollen-leihmutterschaft-weltweit-abschaf
fen-art-236274)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte
Wulf
vom 27. Juli 2026
Die „Erklärung von Casablanca“ stellt eine rechtlich nicht verbindliche
Empfehlung einzelner Expertinnen und Experten dar. Ein
entsprechendes Abkommen wird auf internationaler Ebene in den Gremien, denen
Deutschland angehört, derzeit nicht verhandelt. Dessen ungeachtet ist
die Leihmutterschaft in Deutschland verboten (vgl. §§ 13c, 14b Absatz 1
und 2 Adoptionsvermittlungsgesetz sowie § 1 Absatz 1 Nr. 7
Embryonenschutzgesetz).
71. Abgeordnete
Christin Willnat
(Die Linke)
Kann das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend bestätigen, dass die
Politik-, Engagement- und Bildungsstiftung (PEBS)
Fördermittel aus dem „Zukunftspaket für
Bewegung, Kultur und Gesundheit“ in den Jahren 2023
und 2024 erhielt, und wenn ja, in welcher Höhe
wurden Fördermittel gewährt, und wurden bei der
Antragsprüfung Angaben der PEBS zu einer
angeblichen Zusammenarbeit mit der Initiative für
einen Gedenkort ehemaliges KZ Uckermark oder
zu geplanten Aktivitäten auf dem Gelände des
früheren Konzentrationslagers Uckermark als Teil
der Fördervoraussetzungen hinterfragt und
dokumentiert (www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenb
urg/neue-ungereimtheiten-im-fall-buttner-nacht-i
m-romantikhotel-und-blitzuberweisung-werfen-fr
agen-auf-15568825.html)?
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte
Wulf
vom 29. Juli 2026
Der PEBS Bildungsdienstleistungen UG/GmbH und PEBS gUG wurden
in den Jahren 2023 und 2024 im Rahmen des Bundesprogrammes „Das
Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ Fördermittel für
drei Projekte bewilligt. Die bewilligte Gesamtfördersumme für diese
drei Projekte betrug 152.225,31 Euro.
In den Antragsunterlagen fanden sich keine Angaben zu einer
Zusammenarbeit mit der Initiative für einen Gedenkort ehemaliges
Konzentrationslagers Uckermark oder zu geplanten Aktivitäten auf dem Gelände
des ehemaligen Konzentrationslagers Uckermark. Diese waren daher
auch nicht Gegenstand der Antragsprüfung. Die geförderten Vorhaben
befinden sich derzeit im Prüfverfahren.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
72. Abgeordneter
Cem Ince
(Die Linke)
Wie bewertet die Bundesregierung die
wirtschaftliche Bedeutung von Arbeitskräften aus den
Westbalkanstaaten z. B. für das deutsche Baugewerbe,
die häusliche Pflegehilfe und die Landwirtschaft
(insbesondere im Bereich der Erntehilfe), und
welche Auswirkungen einer Halbierung der im
Rahmen der Westbalkanregelung zugelassenen
Arbeitskräfte erwartet sie beispielsweise auf die
Wertschöpfung, die Betriebsabläufe und die
Arbeitsbedingungen in diesen Branchen (die Frage
bezieht sich auf Nummer 23 des Programms für
Aufschwung und Beschäftigung)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 31. Juli 2026
Der Arbeitsmarktzugang nach § 26 Absatz 2 der
Beschäftigungsverordnung (sogenannte Westbalkanregelung) wird seit seinem Inkrafttreten
intensiv genutzt. Das jährliche Kontingent wurde bisher regelmäßig
ausgeschöpft, zuletzt war die Zahl der Anfragen auf erstmalige
Vorabzustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit allerdings rückläufig. Im
Baugewerbe wird die Westbalkanregelung am häufigsten genutzt, in der
häuslichen Pflegehilfe und Landwirtschaft deutlich weniger.
Erkenntnisse darüber, wie sich eine Kontingentreduzierung bei der sogenannten
Westbalkanregelung auf die Wertschöpfung, die Betriebsabläufe und die
Arbeitsbedingungen in den genannten Branchen auswirkt, liegen der
Bundesregierung nicht vor.
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73. Abgeordnete
Cansin Köktürk
(Die Linke)
Liegen der Bundesregierung aktuelle
Berechnungen zum zusätzlichen finanziellen und
personellen Verwaltungsaufwand infolge der Reform der
Grundsicherung für Bund, Kommunen und
Jobcenter vor (bitte aufschlüsseln), und welche
Konsequenzen zieht sie vor diesem Hintergrund aus
den von der Bundesagentur für Arbeit
prognostizierten Mehrkosten von rund 260 Mio. Euro
sowie den Warnungen der Personalräte der
Jobcenter vor zusätzlichem Schulungsbedarf, IT-
Anpassungen und erhöhtem Sicherheitsaufwand?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 28. Juli 2026
Berechnungen zu den Haushaltsausgaben sowie zum Erfüllungsaufwand
können dem Entwurf des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Bundestagsdrucksache 21/3541)
entnommen werden. Aktuellere Berechnungen liegen nicht vor. Die im Zuge
von Gesetzesfolgenabschätzungen ex-ante geschätzten Werte zum
Erfüllungsaufwand werden in der Regel etwa zwei Jahre nach dem
Inkrafttreten durch eine Ex-post-Betrachtung durch das Statistische Bundesamt
validiert.
Die in der Frage angesprochenen kumulierten Mehrausgaben für die
Jahre 2026 bis 2029 in Höhe von rund 262 Mio. Euro entstehen im
Haushalt der Bundesagentur für Arbeit. Der Bundeshaushalt wird in der
Summe für die Jahre 2026 bis 2029 um rund 316 Mio. Euro entlastet.
Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist jedoch
bewusst, dass die Reform der Grundsicherung die Jobcenter vor
Herausforderungen stellt. Das BMAS stand daher bereits im laufenden
Gesetzgebungsverfahren mit der Bundesagentur für Arbeit im engen Austausch,
um Umsetzungsfragen zu klären. Ebenso unterstützt das BMAS die
Jobcenter durch Schulungen und informiert sich regelmäßig über die
Umsetzung.
74. Abgeordneter
Ruben Rupp
(AfD)
Wie erklärt und bewertet die Bundesregierung den
Umstand, dass nach Angaben der Bundesagentur
für Arbeit mit Stand Dezember 2025 307.601
eingebürgerte Migranten arbeitslos sind, obwohl
nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz
grundsätzlich Voraussetzung für eine Einbürgerung ist, dass
der Einbürgerungsbewerber seinen
Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten
Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von
Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften
Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann (vgl.
https://nius.de/politik/arbeitslose-eingebuergert)?
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 27. Juli 2026
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren im
Dezember 2025 rund 308.000 deutsche Staatsangehörige mit eigener
Migrationserfahrung im Sinne der Migrationshintergrund–
Erhebungsverordnung arbeitslos gemeldet. Diese Kategorie umfasst Personen mit
deutscher Staatsangehörigkeit, deren Geburtsort außerhalb Deutschlands
liegt (eigene Migrationserfahrung).
Aus der Arbeitslosigkeit im Berichtsmonat Dezember 2025 lässt sich
weder ableiten, ob zum Zeitpunkt einer etwaigen Einbürgerung ebenfalls
Arbeitslosigkeit vorlag, noch darüber, wie aktuell oder in der
Vergangenheit der Lebensunterhalt gesichert war oder ist. Grundsätzlich setzt
der Einbürgerungsanspruch gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des
Staatsangehörigkeitsgesetzes voraus, dass der Antragsteller/die
Antragstellerin den Lebensunterhalt für sich und seine/ihre
unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach
dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann.
75. Abgeordnete
Anne Zerr
(Die Linke)
Herrscht mit Blick auf den am 22. Juli 2026 von
der Bundesregierung veröffentlichten Beitrag „So
stärken wir die deutsche Wirtschaft“ (www.bunde
sregierung.de/breg-de/schwerpunkte/reformen-fue
r-deutschland/deutschland-wettbewerbsfaehigkei
t-2447030), in dem festgehalten wird, dass „[d]ie
Bundesregierung [...] auch nicht-tarifgebundenen
Unternehmen eine wöchentliche anstelle der
täglichen Höchstarbeitszeit ermöglichen [will].“,
innerhalb der Bundesregierung Einigkeit darüber,
dass eine wöchentliche Höchstarbeitszeit auch für
nicht-tarifgebundene Unternehmen kommen soll
(zumal ein zuvor geleakter Entwurf zur Reform
des Arbeitszeitgesetzes, einen Tarifvorbehalt für
eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vorsah), oder
ist dieser Ausgestaltungsaspekt noch nicht final
abgestimmt, obwohl der Beitrag es so darstellt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast
vom 30. Juli 2026
Die derzeit noch laufenden Arbeiten im Rahmen der Erstellung des
Referentenentwurfs zur Umsetzung der arbeitszeitrechtlichen Vorhaben
aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, wozu auch die
Schaffung der Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen
Höchstarbeitszeit zählt, gehören zum Kernbereich der exekutiven
Eigenverantwortung, sodass zu vorgesehenen Inhalten keine Auskunft erteilt
werden kann.
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales
und Staatsmodernisierung
76. Abgeordneter
Dr. Moritz
Heuberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Nach welchen ressortübergreifenden Kriterien
überprüft die Bundesregierung die Notwendigkeit
bestehender Berichtspflichten, und welche
Aufgaben übernimmt hierbei die vom
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
entwickelte zentrale digitale und KI-gestützte Tool-
Lösung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor
vom 29. Juli 2026
Insbesondere auf der Grundlage der vom Bundeskanzler und den
Regierungschefinnen und -chefs der Länder beschlossenen Föderalen
Modernisierungsagenda werden Bund und Länder die Erforderlichkeit von
Berichtspflichten kritisch überprüfen. Zudem hat sich der
Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD am 1. Juli 2026 darauf verständigt, dass
gesetzliche Berichtspflichten durch ein Berichtsentlastungsgesetz
pauschal aufgehoben werden sollen. Gemeinsamer Ansatz ist dabei der
Gedanke einer politischen Beweislastumkehr: Aufrechterhalten bleiben
sollen nur Pflichten, deren besondere Erforderlichkeit begründet wird. Die
Bundesregierung prüft damit nach, welche Kriterien dabei
Berücksichtigung finden sollen.
Die in der Frage in Bezug genommene KI-gestützte Tool-Lösung wurde
und wird als eine Unterstützungsleistung für die Ressorts entwickelt. Sie
zielt darauf, eine Identifikation relevanter Pflichten im Normenbestand
zu erleichtern. Zudem wird derzeit noch geprüft, ob das Tool auch für
KI-gestützte Vorschläge zur Pflichtenreduzierung genutzt werden kann.
77. Abgeordneter
Dr. Moritz
Heuberger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Definition von Berichtspflichten legt die
Bundesregierung ihrem Vorhaben zugrunde, im
Rahmen der Föderalen Modernisierungsagenda
Berichtspflichten abzuschaffen oder zu bündeln,
und welche Berichtspflichten an die
Bundesbehörden werden dieser Definition entsprechend
von den Ressorts überprüft?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor
vom 29. Juli 2026
Die Abschaffung und Bündelung von Berichtspflichten im Rahmen der
Föderalen Modernisierungsagenda ist auf Bundesebene eng verbunden
mit dem Vorhaben eines Berichtsentlastungsgesetzes, auf das sich der
Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD am 1. Juli 2026
verständigt hat. Die Bundesregierung prüft derzeit, welche Definition von
Berichtspflichten diesen Vorhaben zugrunde gelegt werden soll und welche
Berichtspflichten dementsprechend von den Ressorts überprüft werden
sollen.
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78. Abgeordneter
Cem Ince
(Die Linke)
Welche staatlichen Kontrollen erwägt die
Bundesregierung künftig einem risikoorientierten Ansatz
zu unterwerfen (und dadurch zu reduzieren), und
beabsichtigt sie, durch die Verschärfung der
Sanktionierung von Verstößen „im Gegenzug“ für die
Reduzierung staatlicher Kontrollen im Rahmen
einer risikoorientierten Aufsicht die
Präventivwirkung auf dem gleichen Niveau wie heute zu
halten (bitte Auffassung zur Präventivwirkung mit
Studien oder sonstigen Erkenntnissen begründen;
die Frage bezieht sich auf Nummer 30 des
Programms für Aufschwung und Beschäftigung)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Richter
vom 29. Juli 2026
Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hat am 1. Juli ein
Programm für Aufschwung und Beschäftigung beschlossen. Dabei
wurde – im Zusammenhang mit einer deutlichen Reduzierung von
Berichtspflichten – auch eine umfassende Anwendung des risikobasierten
Ansatzes und Vereinfachung staatlicher Kontrollen durch die
Bundesverwaltung (Stichprobenregelungen, Bagatellgrenzen, Pauschalierungen)
vereinbart. Im Gegenzug sollen Verstöße stärker als bisher sanktioniert
werden (Gewerberecht, Steuerstrafrecht). Die Bundesregierung prüft zur
Zeit, wie diese Vorgaben umgesetzt werden sollen. Zielsetzung ist dabei,
die Präventionswirkung mindestens auf dem gleichen Niveau wie bisher
zu halten. Bei der Prüfung werden auch wissenschaftliche Studien und
sonstige Erkenntnisse einbezogen.
79. Abgeordneter
Cem Ince
(Die Linke)
Für welche betrieblichen Beauftragten besteht
aktuell eine Bestellungspflicht (bitte jeweils die
Grundlage der Pflicht benennen (z. B. EU-
Vorgabe)), und welche konkreten
Bestellungspflichten betrieblicher Beauftragter erwägt die
Bundesregierung abzuschaffen (die Frage bezieht sich
auf Nummer 26 des Programms für Aufschwung
und Beschäftigung)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Richter
vom 30. Juli 2026
Eine Übersicht über zu bestellende betriebliche Beauftragte
einschließlich der entsprechenden Rechtsgrundlage kann der folgenden vom
Nationalen Normenkontrollrat im vergangenen Jahr veröffentlichten
Liste entnommen werden: www.normenkontrollrat.bund.de/Webs/NKR/Sh
aredDocs/Downloads/DE/2025-beauftragtenliste-nkr.pdf?__blob=public
ationFile&v=l).
Nach dem vom Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD am 1. Juli
2026 beschlossenen Programm für Aufschwung und Beschäftigung
sollen betriebliche Beauftragte, deren Bestellung nicht auf EU-Vorgaben
beruht, abgeschafft werden. Zugleich soll die Einhaltung der materiellen
Vorgaben stärker in die Verantwortung der Unternehmen gelegt werden,
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begleitet durch hohe Strafen bei Verstößen. Die Bundesregierung prüft
zur Zeit, wie diese Vorgaben umgesetzt werden sollen.
80. Abgeordneter
Martin Reichardt
(AfD)
Ist die Initiative D21 e. V. (https://initiatived2
1.de/) in den Jahren 2015 bis 2025 mit
Bundesmitteln gefördert worden, und wenn ja, in welcher
Höhe (bitte jeweils nach Kalenderjahr
aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Richter
vom 29. Juli 2026
Die gewünschten Angaben sind der tabellarischen Übersicht zu
entnehmen.
Jahr Bundesmittel (in T€)
2015 98
2016 152
2018 184
2019 93
2020 104
2021 81
2022 91
2023 98
2024 114
2025 48
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr
81. Abgeordneter
Karl Bär
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bis wann wird die Bundesregierung sicherstellen,
dass vor ersten Streckensperrungen im Rahmen
der Korridorsanierung der Bahnstrecke München–
Rosenheim ein mit dem Freistaat Bayern und den
Aufgabenträgern des
Schienenpersonennahverkehrs abgestimmtes Konzept für den dadurch
anfallenden Ausweichverkehr vorliegt, aus dem
hervorgeht, welche Einschränkungen auf
Pendlerinnen und Pendler im bayerischen Oberland und
Mangfalltal zukommen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 31. Juli 2026
Nach Auskunft der DB InfraGO AG wird das Umleiterkonzept für die
Schienenverkehre nach der verbindlichen Trassenanmeldung im ersten
Halbjahr 2027 finalisiert. Die Kommunikation der Fahrpläne für den
Schienenersatzverkehr ist im Herbst 2027 vorgesehen.
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82. Abgeordneter
Leon Eckert
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie begründet die Bundesregierung den Vorgang,
dass für die Errichtung des sogenannten
„Abschiebeterminals“ am Münchner Flughafen ein
Aufsichtsratsbeschluss (www.sueddeutsche.de/m
uenchen/muenchen-flughafen-
abschiebeterminalaufsichtsrat-bau-li.3515697) ausreicht, obwohl es
laut aktuellem Gesellschaftsvertrags der
Flughafen München GmbH (Fassung vom 1. Juli
2023) für Projekte, die über den Ausbau des
Flughafens München über die erste Ausbaustufe
hinaus gehen, eines einstimmigen
Gesellschafterbeschlusses bedarf und diese erste Ausbaustufe nach
der Flughafen München GmbH nur die
Konfiguration des Flughafens mit dem
Planfeststellungsumgriff zur Eröffnung des Flughafens im Jahr
1992 (Zwei-Bahnsystem mit Terminal 1 und
Zentralbereich) umfasst?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 27. Juli 2026
Bei der Errichtung des fragegegenständlichen Terminals handelt es sich
um keinen klassischen Ausbau des Flughafens. Das Terminal wird nicht
durch die Flughafen München GmbH (FMG) betrieben. Die FMG
vergibt die Bauaufträge und schließt langfristige Mietverträge ab, für die
nach dem Gesellschaftsvertrag der FMG die Zustimmung des
Aufsichtsrats erforderlich und ausreichend ist.
83. Abgeordneter
Matthias Gastel
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Güterzüge waren im Jahr 2017 und wie
viele waren im Jahr 2025 unterwegs auf der
Strecke 4500 Ulm–Friedrichshafen, auf der Strecke
4530 Friedrichshafen–Lindau–Reutin sowie auf
der Strecke 5362/4560/4570/5520 Lindau–
Memmingen–Buchloe–München?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 31. Juli 2026
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG stellt sich die Anzahl der
Güterzüge auf den genannten Strecken in den Jahren 2017 und 2025 wie folgt
dar:
Strecke 4500 Ulm – Friedrichshafen:
2017: 1.863 Güterzüge; 2025: 2.193 Güterzüge
Strecke 4530 Friedrichshafen – Lindau-Reutin:
2017: 1.863 Güterzüge; 2025: 2.193 Güterzüge
Strecke 5362/4560/4570/5520 Lindau – Memmingen – Buchloe –
München:
2017: 1.735 Güterzüge; 2025: 2.947 Güterzüge
Vorabfassung - w
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84. Abgeordneter
Dr. Till Steffen
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ist die Studie zum Eisenbahnknoten Hamburg
beauftragt, und bis wann wird mit ihrer
Fertigstellung gerechnet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange
vom 31. Juli 2026
Die Knotenstudie Hamburg ergibt sich aus der Fortschreibung des
Zielfahrplans und kann somit erst nach Abschluss dieser beauftragt werden.
Der zeitliche Umfang der Knotenstudie steht noch nicht fest.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
85. Abgeordneter
Harald Ebner
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wann erfolgt der Kabinettsbeschluss zum ersten
Entwurf des Nationalen Widerherstellungsplans
(im Rahmen der Umsetzung der EU-
Wiederherstellungsverordnung), um dessen pünktliche
Übermittlung an die EU-Kommission zum 1.
September 2026 zu gewährleisten, und falls die
Bundesregierung noch keinen Termin für den
Kabinettsbeschluss nennen kann, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Bettina Hagedorn
vom 30. Juli 2026
Der Entwurf des im Rahmen der Durchführung der EU-Verordnung zur
Wiederherstellung der Natur (W-VO) zu erstellenden Nationalen
Wiederherstellungsplans befindet sich in der Erarbeitung. Derzeit werden
die umfangreichen Stellungnahmen und Kommentierungen aus der
formellen Öffentlichkeitsbeteiligung ausgewertet und – soweit sachgerecht
– berücksichtigt. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit strebt als federführendes
Bundesressort nach Abschluss dieser Arbeiten und der erforderlichen
nachfolgenden Abstimmungen einen unverzüglichen Kabinettsbeschluss an.
86. Abgeordneter
Dr. Ingo Hahn
(AfD)
Welche zusätzlichen finanziellen und
regulatorischen Belastungen erwartet die Bundesregierung
für Deutschland aus dem verbindlichen EU-
Klimaziel von 90 Prozent bis 2040, und welche
Kosten oder finanziellen Verpflichtungen können
Deutschland aus der vorgesehenen Anrechnung
internationaler Klimazertifikate entstehen?
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Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita
Schwarzelühr-Sutter
vom 30. Juli 2026
Das verbindliche EU-Klimaziel für 2040, die Netto-
Treibhausgasemissionen der EU um 90 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu senken, und
das deutsche Klimaziel für 2040 (§§ 3 Absatz 1, 3a KSG) sind in der
Höhe vergleichbar. Daher werden keine zusätzlichen Belastungen
erwartet.
Für das Erreichen des EU-Ziels für 2040 ist ab dem Jahr 2036 ein
angemessener Beitrag von bis zu 5 Prozentpunkten der Emissionsminderung
über hochwertige, internationale Gutschriften anrechenbar. Grundlage
ist Artikel 6 des Pariser Abkommens. Derzeit entwickelt sich das
Angebotsvolumen für diese Gutschriften. Viele Entwicklungsländer setzen
ihre nationalen Rahmenbedingungen für bilaterale Kooperationen jetzt
auf. Der Zertifizierungsmechanismus des Pariser Abkommens befindet
sich in einer sehr frühen Operationalisierungsphase. Folglich kann die
Bundesregierung derzeit keine Aussage treffen, welche Preise für diese
internationalen Gutschriften in zehn Jahren zu erwarten sind.
87. Abgeordnete
Mareike Hermeier
(Die Linke)
Kann die Bundesregierung vor dem Hintergrund
ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage mit
der Arbeitsnr. 7/0060, wonach das Vereinigte
Königreich die Herstellung eines
Kernbrennstoffkreislaufs für Reaktorbrennstoff für
Verteidigungszwecke beabsichtigt, ausschließen, dass
Uran aus der Urananreicherungsanlage Gronau,
sei es auch über Umwege, für dieses Vorhaben
verwendet wird und die in Gronau ansässige
Urenco Technology and Development (UTD/
UTC) sowie der Zentrifugenhersteller Enrichment
Technology Company (ETC) in Jülich, an der
Urenco zu 50 Prozent beteiligt ist, an diesem
Vorhaben beteiligt sind, und wenn ja, wie, und wenn
nein, welche Beteiligungen deutscher URENCO-
Anlagen und der genannten Unternehmen sind der
Bundesregierung bekannt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita
Schwarzelühr-Sutter
vom 29. Juli 2026
Eine Verwendung von in Deutschland angereichertem Uran im
Kernbrennstoffkreislauf für Reaktorbrennstoff für Verteidigungszwecke ist
vom Vereinigten Königreich nicht vorgesehen. Die
Urananreicherungsanlage in Gronau und dort angereichertes Material unterliegen der
Kernmaterialüberwachung durch EURATOM und der Internationalen
Atomenergie-Organisation (IAEO).
Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zur
Schriftlichen Frage 7/0060.
Vorabfassung - w
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88. Abgeordneter
Cem Ince
(Die Linke)
Wie beurteilt die Bundesregierung die Vor- und
Nachteile einer vorzeitigen Bergung des
Atommülls aus der Kammer 8a der Schachtanlage
Asse II auf der 511-m-Sohle über den Schacht
Asse II angesichts der Möglichkeit durch die
Rückholung von ca. einem Prozent aller Gebinde ca.
ein Viertel der gesamten radioaktiven Aktivität zu
unterbinden, und plant sie eine unabhängige
Überprüfung einer solchen vorzeitigen Bergung in
Auftrag zu geben?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita
Schwarzelühr-Sutter
vom 29. Juli 2026
Die Bundesregierung unterstützt aufgrund der Relation von Anzahl an
Gebinden zur Gesamtaktivität grundsätzlich die von der
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) bereits verfolgte Priorisierung einer
Rückholung der Abfälle aus der Einlagerungskammer (ELK) 8a.
Eine Rückholung aller Abfälle aus der Schachtanlage Asse II über den
bestehenden Schacht Asse 2 ist nicht möglich, allein schon aufgrund
seiner Dimensionierung. Diese Option wurde daher auch nach Übernahme
der Betreiberverantwortung durch die BGE nicht weiterverfolgt und ein
neuer, entsprechend groß dimensionierter Schacht Asse 5 geplant.
Die BGE hat vor einigen Wochen erklärt, dass sie sich im Rahmen des
weiteren Vorgehens in Vorbereitung der Rückholung der radioaktiven
Abfälle aus der Schachtanlage Asse II neben der Bearbeitung anderer
Themen auch damit befassen werde, inwieweit eine Rückholung der
Abfälle aus ELK 8a über den Schacht Asse 2 erfolgen könnte.
Bewertungsmaßstab bei der Rückholung bleibt die Einhaltung aller einschlägigen
gesetzlichen und rechtlichen Anforderungen. Sicherheit hat dabei
oberste Priorität. Aus Sicht der Bundesregierung ergibt sich zudem nicht
zwangsläufig, dass eine Rückholung über Schacht Asse 2 zu einer
vorzeitigen Rückholung der Abfälle aus ELK 8a führen würde. Die
Beauftragung einer unabhängigen Überprüfung ist seitens der
Bundesregierung nicht vorgesehen.
89. Abgeordnete
Iris Ni
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- authored ← Sebastian Hartmann (Antwort)
- authored ← Silke Launert (Antwort)
- authored ← Silvia Breher (Antwort)
- authored ← Sören Bartol (Antwort)
- authored ← Thomas Steffen (Antwort)
- authored ← Tino Sorge (Antwort)
- authored ← Ulrich Lange (Antwort)
- authored ← Wolfram Weimer (Antwort)
- part_of_vorgang → Abstimmungsverhalten der Bundesregierung über die Verlängerung der befristeten Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie zum freiwilligen Durchsu (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Aktueller Standort der Marineschiffe Fulda und Mosel (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anwendung des Artikels 68 Absatz 2 Satz 3 der Verordnung (EG) Nummer 883/2004 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl deutscher Staatangehöriger in der russischen oder der ukrainischen Armee (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Anzahl von Güterzügen auf Bahnstrecken am Bodensee zwischen den Jahren 2017 und 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Arbeitslosigkeit von eingebürgerten Migranten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Ausbau von Zivilschutzeinrichtungen und Schutzplätzen für den Bevölkerungsschutz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Austausch mit US-Sicherheitsbehörden zum selbstständigen Cyberangriff eines KI-Modells (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auswahl informeller außen- und sicherheitspolitischer Koordinierungsformate (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auswirkungen der geplanten Einkommensteuerreform auf Alleinstehende (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auswirkungen der Teuerungen infolge des Irankriegs auf humanitäre Hilfsleistungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf den Rettungsdienst bzw. Krankenhäuser in NRW (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bestellungspflicht betrieblicher Beauftragter (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bewertung des Risikos einer kritischeren Ratingeinstufung Deutschlands (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Bundesfördermittel für die Buchhandlung im Schanzenviertel (Berichtigung)
- part_of_vorgang → Dienstreisen des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Spahn nach Italien und Irland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einbindung des Lebensmittelhandwerks zur Stärkung der Resilienz der Ernährungsversorgung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einfluss der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag auf die Anzahl von Arztkontakten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einfluss der Kabinettsumbildung auf laufende Gesetzgebungsverfahren im BMG (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einstellungen von Asylverfahren wegen Antragsrücknahme zwischen 2023 und 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Einwirken des Auswärtigen Amts auf eine Anhörung ausländischer Amtsträger im Thüringer Landtag zum AfD-Verbotsverfahren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Enthaltung Deutschlands bei der Abstimmung über die UN-Resolution zum transatlantischen Sklavenhandel (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Entlastung der Bundespolizei bei Grenzkontrollen durch den Einsatz moderner Technik (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Entstehungszeitpunkt des als Verschlusssache eingestuften BKA-Lagebilds Sabotage (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Entwicklung der Straftaten am Hamburger Hauptbahnhof seit Einführung des Alkoholkonsumverbots (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erfassung des Aachener Brandstiftungsfalls als politisch motivierte Kriminalität (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Erhalt des Bunkers der Neuen Reichskanzlei als Erinnerungsort an den Nationalsozialismus (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Errichtung eines "Abschiebeterminals" am Flughafen München (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Finanzierung der armenischen Initiative Crossroads of Peace durch die EU (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Finanzierung der Beschaffung von Kamikaze-Drohnen für die ukrainischen Streitkräfte (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Fördermittel für die Politik-, Engagement- und Bildungsstiftung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Förderung alternativer Proteinquellen trotz hoher heimischer Eiweißselbstversorgung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Forderung der Ausnahme von zivilen Ukraine-Hilfen von der Schuldenbremse (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Förderung der Initiative D21 e.V. in den Jahren 2015 bis 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Förderung modernster Robotik in Deutschland (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Gerichtsurteil über Zusagen des ehemaligen Gesundheitsministers Jens Spahn zu Teillieferungen von Schutzmasken im Open-House-Verfahren (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Hitzeschutzmaßnahmen für Besucher, Beschäftigte und Kulturgüter in geförderten Kultureinrichtungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Höhe der Verwaltungskostenerstattung bei Kindergeldzahlungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → IFG-Anfragen mit Kosten von mehreren Hunderttausend Euro (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Informationen zur Sterblichkeit aufgrund von Hunger- und Mangelernährung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Initiativen des ehemaligen Bundesministers Jens Spahn zur Verhinderung bzw. Einschränkung von Leihmutterschaft (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kabinettsbeschluss zum ersten Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → KI-Einsatz bei der Erstellung von Gastbeiträgen der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Klimawirkung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Konsequenzen der Blockade der Straße von Hormus für die Energiepolitik (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Konzept für den Ausweichverkehr im Rahmen der geplanten Streckensperrungen für die Korridorsanierung der Bahnstrecke München-Rosenheim (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kriterien zur Überprüfung der Notwendigkeit bestehender Berichtspflichten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Kürzung des "Horizon Europe"-Budgets im EU-Haushaltsentwurf 2027 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen im Bereich der Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Maßnahmen zur Vorbereitung auf einen hohen Verbrauch und Einschränkungen der Gasversorgung im Winter 2026/27 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Meldung von im Kernhaushalt vereinnahmten ETS-Erlösen an die EU-Kommission (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Militärische Folgen des US-Luftverteidigungsabzugs aus dem Irak (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Beteiligung der Urananreichungsanlage Gronau am Kernbrennstoffkreislauf für Reaktorbrennstoff im Rahmen der britischen Verteidigung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche Einführung eines bundesweiten Entsiegelungskatasters (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Mögliche interimsmäßige Verwaltung der Straße von Hormus durch die Internationale Schifffahrtsorganisation (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Nichtbeantwortung von Fragen auf der Plattform Abgeordnetenwatch durch mehrere Kabinettsmitglieder (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Planung eines Referentenentwurfs zur Verschärfung des Strafrechts in Bezug auf Femizide (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Position der Bundesregierung zu einem internationalen Abkommen zum Verbot der Leihmutterschaft (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Position der Bundesregierung zur geplanten Reform der EU-Tabakproduktrichtlinie (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Priorisierung der Empfehlungen zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Prognostizierter bundesweiter Strombedarf und Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 und 2035 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Projekte zur digitalen Unterstützung iranischer Menschenrechtsverteidiger (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Prüfung der finanziellen Auswirkungen einer Absenkung der Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Prüfung einer Förderung der Mehrgefahrenversicherung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Prüfung einer Zulassung von Nikotinbeuteln (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Registrierungsquote beim BSI im Rahmen der NIS-2-Umsetzung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Risikoorientierte Lockerung staatlicher Kontrollen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Rüstungsinflation bei militärischen Beschaffungsprojekten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Schutzlücken des Informationsfreiheitsgesetzes mit Blick auf kritische Infrastrukturen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Spannungsverhältnis zwischen Frauengleichstellung und Schwerbehindertenvorrang bei Personalentscheidungen in Bundesbehörden (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Steuerausfälle durch Umsatzsteuerhinterziehung bzw. Umsatzsteuerbetrug seit 2022 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Straftaten in Zügen und an Bahnhöfen in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt in den Jahren 2023 bis 2026 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Streichung der Klimafinanzierungsziele aus dem verlängerten Klimaaktionsplan der Weltbank (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Studie zum Eisenbahnknoten Hamburg (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Teilnahme der Deutschen Botschaft Den Haag an der WorldPride in Amsterdam (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Teilnahme des BMI an einer US-Konferenz zu linksextremem Terrorismus (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Themen des Nationalen Sicherheitsrates zu Klimakrise und Versorgungssicherheit (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Treffen der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche und Mitarbeitern mit Unternehmen und Umweltverbänden zur EU-Methanv (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Treffen deutscher Behörden mit libyschen Stellen zu den Themen Küstenwache und Angriffe auf Seenotrettungsschiffe (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umfang der Ausfuhren von in der PCK Raffinerie GmbH in Schwedt/Oder hergestellten Kraftstoffen in die Ukraine (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Umsetzung der Empfehlung aus einem EU-Rechtsstaatsbericht zum presserechtlichen Informationsanspruch gegenüber Bundesbehörden (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Umstellung auf die neue CEN-Norm für elektronische Rechnungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unterstützung von Kulturdenkmälern durch das Sonderprogramm zur Stärkung der mitteldeutschen Schlösser- und Kulturlandschaft (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vergabeverfahren, Verwendungsnachweise und interne Kostenprüfung anwaltlicher Leistungen der LMBV (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verlängerung der Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Versagungen und Rücknahmen von Einbürgerungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Versorgungslage bei Kraftstoffen und Erdgas (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vewendung der Bundesmittel zur Ertüchtigung der Pipeline Rostock-Schwedt (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Voranfrage für eine mögliche Garantie zu einem Ungebundenen Finanzkredit für ein LNG-Projekt in der Provinz Rio Negro in Argentinien (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vorschläge Frankreichs zur künftigen Rolle des Europäischen Auswärtigen Dienstes (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Vorzeitige Bergung von Atommüll aus der Schachtanlage Asse 2 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Wirtschaftliche Bedeutung von Arbeitskräften aus den Westbalkanstaaten (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Wöchentliche Höchstarbeitszeit für nicht-tarifgebundene Unternehmen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zeitplan für die Rückkehr der Marineschiffe Fulda und Mosel (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zins- und Tilgungszahlungen von Entwicklungsländern an den Bund in den Jahren 2024 und 2025 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zusätzliche Belastungen durch das verbindliche EU-Klimaziel bis 2040 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zusätzliche Bundesmittel für tarifbedingte Vergütungssteigerungen bei den Bayreuther Festspielen und weiteren Kultureinrichtungen (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zusätzlicher Verwaltungsaufwand und Mehrkosten der Jobcenter durch die Reform der Grundsicherung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)