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Schriftliche Frage 36 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele ukrainische Staatsbürger, die über einen Schutzstatus in Deutschland verfügen, waren nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor in Po…

dip / schriftliche_frage 17.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 36 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele ukrainische Staatsbürger, die über einen Schutzstatus in Deutschland verfügen, waren nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor in Po… Frage 36 (Sebastian Münzenmaier, AfD): Wie viele ukrainische Staatsbürger, die über einen Schutzstatus in Deutschland verfügen, waren nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor in Polen registriert oder hatten sich dort aufgehalten, und wie viele Ukrainer beziehen derzeit (bitte Stichtag angeben) in Deutschland existenzsichernde Leistungen (bitte aufgeschlüsselt nach der staatlichen Grundsicherung (Bürgergeld) gemäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 15. Juli 2026: Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse im Sinne der ersten Teilfrage vor. Zu Angaben betreffend ukrainische Staatsangehörige, die Regelleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, wird auf die Veröffentlichung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit „Übergreifende Statistik zu Personen mit der Staatsangehörigkeit Ukraine“ verwiesen (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suc he/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=25122&topic_f=ust-uebergreifen de-statistik-ukraine, siehe Tabellenblatt „RLB_ELB_BG“). Zum 31. Dezember 2024 bezogen laut amtlicher Statistik 27.130 Ukrainerinnen und Ukrainer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Aktuellere Daten liegen noch nicht vor.

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