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Schriftliche Frage 78 von Stephan Brandner (AfD): Welche 27 Sozialleistungen sind seit dem Ausbruch des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 an ukrainische Staats…

dip / schriftliche_frage 23.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 78 von Stephan Brandner (AfD): Welche 27 Sozialleistungen sind seit dem Ausbruch des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 an ukrainische Staats… Frage 78 (Stephan Brandner, AfD): Welche 27 Sozialleistungen sind seit dem Ausbruch des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 an ukrainische Staatsangehörige in Deutschland ausgezahlt worden und weisen dabei zugleich das größte finanzielle Ausgabenvolumen für den deutschen Staat auf, und wie hoch ist die Gesamtsumme der hierfür vom deutschen Staat im Zeitraum vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2025 aufgewendeten Mittel (sollte eine exakte Angabe der Gesamtsumme nicht möglich sein, so wird um eine möglichst präzise Schätzung gebeten)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 23. Januar 2026: Für den Zeitraum Februar 2022 bis Dezember 2025 (Werte für Oktober bis Dezember 2025 geschätzt) beliefen sich die Zahlungsansprüche (inklusive Kosten der Unterkunft, Sozialversicherungsbeiträge, Regelbedarfe und Mehrbedarfe) für Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem ukrainischen Staatsangehörigen auf rund 21,4 Mrd. Euro. Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz sowie Sozialleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch wird keine nach Staatsangehörigkeit differenzierte Gliederung der Ausgaben vorgenommen. Beim Kindergeld und beim Kinderzuschlag erfolgt die Erfassung der ukrainischen Staatsangehörigkeit erst seit März 2023. Die verfügbaren Daten zur Staatsangehörigkeit der Kindergeldberechtigten, zum Auszahlungsvolumen des Kindergeldes nach dem Einkommensteuergesetz und dem Bundeskindergeldgesetz sowie dem Kinderzuschlag können den Bestandsstatistiken der Bundesagentur für Arbeit unter https://sta-tistik.a rbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/F amilie-Kin-der/Famka/Famka.html entnommen werden. Angaben zu ukrainischen Teilnehmenden an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in den Rechtskreisen des SGB II und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch werden von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit standardmäßig veröffentlicht und können der Publikation „Migrationsmonitor“ entnommen werden (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlob als/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1961220&topic_ f=migrationsmonitor, siehe Tabellenblatt „Tabelle 6.2“). Angaben zu Ausgaben liegen jedoch nicht nach Staatsangehörigkeiten der Teilnehmenden differenziert vor. Eine Gesamtsumme der Sozialleistungen, die von ukrainischen Staatsangehörigen in Anspruch genommen wurden, kann nicht ausgewiesen werden, da eine nach Staatsangehörigkeiten differenzierte Gliederung nicht zu allen Sozialleistungen vorliegt.

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