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Humanitäre Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine (Antwort zu Drs. 21/6374)

dip / drucksache 08.07.2026 · WP 21 · 21/7029 · Antwort · Original ↗

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Humanitäre Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine (Antwort zu Drs. 21/6374) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7029 21. Wahlperiode 08.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lea Reisner, Desiree Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/6374 – Humanitäre Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine stellt einen eklatanten Bruch des Völkerrechts, einschließlich des humanitären Völkerrechts, dar und hat gravierende humanitäre Folgen. Millionen Menschen sind von Tod, Vertreibung und Traumatisierung betroffen. Damit gehen tiefgreifende humanitäre, demografische und gesellschaftliche Auswirkungen einher, ebenso wie politische Konsequenzen in Form einer fortschreitenden Erosion des Völkerrechts, sowohl des ius ad bellum als auch des ius in bello. Für eine evidenzbasierte politische Bewertung und verantwortungsvolle Entscheidungsfindung sind nachvollziehbare und belastbare Daten unerlässlich. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass zentrale Kenngrößen mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind. Dies betrifft insbesondere Opferzahlen, Fluchtbewegungen, Rekrutierungspraktiken, soziale Zusammensetzungen der Streitkräfte sowie die Lage von Deserteurinnen und Deserteuren sowie Kriegsdienstverweigerinnen und Kriegsdienstverweigerern. Vor diesem Hintergrund kommt der Transparenz über Datengrundlagen und Schätzmethoden eine besondere Bedeutung zu. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine in ihrer Verteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg, im Einklang mit dem Völkerrecht und ohne selbst Kriegspartei zu werden. Zudem setzt sie sich intensiv für ein rasches Ende des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ein. Hierzu steht die Bundesregierung in ständigem engem Austausch mit ihren internationalen Partnern – sowohl bilateral als auch im Rahmen internationaler Organisationen und multilateraler Foren, vor allem in den Vereinten Nationen (VN), der Europäischen Union (EU), der NATO und den G7. Deutschland wird die Ukraine auch weiterhin politisch, finanziell, humanitär, zivil und militärisch unterstützen, solange es nötig ist. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 8. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle humanitäre Lage in der Ukraine im Zeitverlauf seit 2022 anhand quantifizierbarer Indikatoren (Zugang zur Gesundheitsversorgung, Ernährungssicherheit, Wohnraum)? Die Bundesregierung beobachtet die humanitäre Entwicklung in der Ukraine mit großer Sorge. Massive russische Bomben- und Drohnenangriffe auf die ukrainische Zivilbevölkerung haben immer mehr zivile Todesopfer und Verwundete zur Folge. Laut Angaben der VN wurden seit 2022 mindestens 16.126 ukrainische Zivilisten getötet. Allein im Mai 2026 wurden 274 Tote und 1763 Verletzte gemeldet – die bisher höchsten Zahlen seit April 2022. Die verheerenden russischen Angriffe auf Energie- und Heizinfrastruktur in der Ukraine, mit negativen Rückwirkungen auf die Wasserversorgung, haben weitreichende humanitäre Folgen für die dortige Bevölkerung. Auch die Situation der Binnenvertriebenen ist besorgniserregend. Der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zufolge sind ungefähr 3,9 Millionen Personen – schätzungsweise 10 Prozent der Bevölkerung – in der Ukraine als Binnenvertriebene registriert. Intensive Kämpfe entlang der Frontlinie lassen die Anzahl von Evakuierungen immer weiter zunehmen. Die Bundesregierung generiert keine eigenen quantitativen Indikatoren zur humanitären Lage in der Ukraine. Es wird auf die jährlichen Humanitarian Needs and Response-Pläne (HNRP) des Amts der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) verwiesen (abrufbar unter www.unocha.org/publications/report/ukraine/ukraine-humanitarian-needs-and-r esponse-plan-2026-january-2026-enuk).  2. Wie viele Menschen in der Ukraine sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell auf humanitäre Hilfe angewiesen (bitte nach Sektoren wie Nahrung, Gesundheit, Unterkunft differenzieren)? Die Bundesregierung verweist auf den aktuellen HNRP von OCHA, wonach 2026 10,8 Millionen Menschen in der Ukraine auf humanitäre Hilfe angewiesen sind: besonders in den Sektoren Schutz (6,54 Millionen), Wasser/WASH (6,43 Millionen), Unterkunft (5,60 Millionen) und Gesundheit (4,47 Millionen).  3. Wie schätzt die Bundesregierung die demografische Entwicklung der Ukraine unter den Bedingungen des Krieges ein, insbesondere im Hinblick auf die Altersstruktur und Geschlechterverhältnisse? Nach Zahlen von EU (Juni 2026) und VN (UNHCR/IOM; Ende April 2026) sind ca. 6 Millionen Menschen seit Februar 2022 aus der Ukraine geflüchtet, davon wurden ca. 5,5 Millionen in Europa (EU und Nicht-EU Staaten) als Geflüchtete registriert, davon ca. 4,37 Millionen unter dem temporären Schutzstatus der EU. Etwa 0,5 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer wurden in weiteren Ländern registriert. Es gibt ca. 3,9 Millionen Binnenvertriebene. Der Krieg löste die größte Fluchtbewegung in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg aus, dabei sind eine Mehrheit der Geflüchteten Frauen und Kinder. Der letzte Bevölkerungszensus in der Ukraine wurde 2001 durchgeführt. Aktuelle Zahlen zur demografischen Struktur liegen der Bundesregierung daher nicht vor. Allgemein ist die demographische Entwicklung in der Ukraine seit Kriegsbeginn geprägt von Fluchtbewegungen (insbesondere von Frauen und Kindern), Geburtenrückgang und erhöhter Sterblichkeit (insbesondere von Männern). UNICEF und das ukrainische Amt für Statistik führten 2025 erstmals seit 12 Jahren ein sogenanntes Multiple Indicator Cluster Survey (MICS) durch. Erste, vorläufige Zahlen von Juni 2026 gehen von einer Geburtenrate von 1,1 in der Ukraine aus. Zur Demografie in den von Russland besetzten Gebieten der Ukraine bestehen keine unabhängig verifizierbaren Informationen.  4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Versorgungslage mit Nahrungsmitteln und anderen lebensnotwendigen Gütern sowie Energie in frontnahen Gebieten der Ukraine vor? Die Bundesregierung verweist auf den HNRP von OCHA sowie auf die Berichte des Welternährungsprogramms (WFP).  5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Zugang der Zivilbevölkerung zur Gesundheitsversorgung in der Ukraine (bitte nach Regionen und Versorgungsindikatoren aufschlüsseln)? Die Bundesregierung verweist auf den Nothilfe-Appell 2026 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) (abrufbar unter www.who.int/europe/de/news/item/0 6-02-2026-ukraine--who-seeks-us-42-million-in-2026-to-protect-health-care-a s-war-enters-its-fifth-year).  6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Verfügbarkeit von medizinischem Personal in der Ukraine vor (insbesondere im Verhältnis zur Bevölkerung sowie regionalen Verteilung)? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zur Verfügbarkeit von medizinischem Personal vor. Es wird auf den Nothilfe-Appell 2026 der WHO verwiesen, welcher beschreibt, dass die Verfügbarkeit von medizinischem Personal in der Ukraine, insbesondere in den frontnahen Gebieten, eingeschränkt ist.  7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Situation von Kindern und Jugendlichen in der Ukraine vor, insbesondere hinsichtlich Schulzugang, Bildungsunterbrechung, psychosozialer Belastungen und spezifischer Unterstützungsangebote? Die Bundesregierung bewertet die Lage von Kindern und Jugendlichen in der Ukraine als prekär. Wie aus Berichten des Kinderhilfswerks der VN (UNICEF) und Hilfsorganisationen deutlich wird, hat der russische Angriffskrieg gravierende Auswirkungen auf Sicherheit, körperliche und psychische Unversehrtheit, Lernerfolge und medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der Ukraine. Die ukrainische Regierung priorisiert die Versorgung und das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen und stellt dafür erhebliche Ressourcen bereit, in enger Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Partnern.  8. Welche Daten liegen der Bundesregierung zur geschlechterspezifischen Betroffenheit vor, insbesondere im Hinblick auf Gewalt, Ausbeutung und Zugang zu Hilfeleistungen? Die Bundesregierung verweist zur geschlechterspezifischen Betroffenheit auf den HNRP von OCHA sowie auf einen aktuellen Bericht des WFP zu Sicherheit, Unterstützungsbedarfen und Zugang zu Hilfsleistungen von Frauen in den frontnahen Gebieten (abrufbar unter https://reliefweb.int/attachments/4d88865 7-621e-4fcb-9957-ed312e021735/Joint%20report_GBV%20Workstream%20% 26%20WFP.pdf).  9. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Verbreitung von Traumafolgeerkrankungen (z. B. Posttraumatische Belastungsstörung [PTSD], Depressionen) in der ukrainischen Bevölkerung vor, und auf welchen Studien basieren diese? Die Bundesregierung verweist auf den Nothilfe-Appell 2026 der WHO und den HNRP 2026. Die WHO schätzt, dass etwa 10 Millionen Menschen unter den psychischen Folgen des Krieges leiden. Laut dem HNRP 2026 geben 70 Prozent der Erwachsenen an, unter Angst, Depressionen oder extremen Stress zu leiden. In den Frontgebieten wird berichtet, dass nahezu alle Kinder Anzeichen von psychischen Problemen haben. Unter den vertriebenen Kindern handelt es sich um 77 Prozent. 10. Wie bewertet die Bundesregierung die Kapazitäten psychosozialer Unterstützungsangebote in der Ukraine? Das Gesundheitssystem der Ukraine steht durch den russischen Angriffskrieg vor großen Herausforderungen. Die psychosozialen Unterstützungsangebote in der Ukraine können den steigenden Bedarf deswegen nicht angemessen auffangen. Spezifische Daten zur Lücke zwischen Angebot und Nachfrage liegen der Bundesregierung nicht vor. Darüber hinaus wird auf den Nothilfe-Appell 2026 der WHO verwiesen. 11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur humanitären Lage in von Russland kontrollierten Gebieten vor, und wie bewertet die Bundesregierung die Datenlage hierzu? Der HNRP von OCHA umfasst auch die besetzten Gebiete. Internationale Organisationen können jedoch nur stark eingeschränkt in den von Russland kontrollierten Gebieten präsent sein. Daher bewertet die Bundesregierung die Datenlage hier als erheblich schlechter als in anderen Gebieten. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 1 verwiesen. 12. Welche Lücken identifiziert die Bundesregierung aktuell in der humanitären Versorgung der Ukraine, und welche prioritären Handlungsfelder leitet sie daraus ab? Zur Identifikation von Bedarfen, Versorgungs- und Schutzlücken verweist die Bundesregierung auf die Berichte von internationalen Organisationen, insbesondere den HNRP von OCHA. OCHA definiert 2026 vier prioritäre Zielgruppen: Zivilbevölkerung in Frontnähe, evakuierte Personen, Betroffene nach Luftangriffen und vulnerable Binnenvertriebene. Darüber hinaus zeigen sich Lücken insbesondere beim Schutz der Zivilbevölkerung, bei der Sicherstellung der Energieversorgung und bei der Gesundheitsversorgung, besonders im Bereich der psychischen Gesundheit. Für 2026 ergeben sich für die Bundesregierung daher folgende Prioritäten: Schutz der Bevölkerung, insbesondere Katastrophenschutz und humanitäre Minenräumung, sozialer Wiederaufbau, Winterhilfe, Unterstützung von Binnenvertriebenen sowie Gesundheit, insbesondere Mental Health and Psychosocial Support (MHPSS), Die Bundesregierung setzt dabei verstärkt auf sogenannte Nexus-Ansätze, die humanitäre Hilfe und Wiederaufbau miteinander verbinden, um nachhaltige Lösungen zu schaffen. Dabei wird ein besonderer Fokus auf die Stärkung lokaler Organisationen und Kapazitäten gelegt, um eine bedarfsorientierte und langfristig wirksame Unterstützung zu gewährleisten. Angesichts der dynamischen Lage in der Ukraine ist zudem eine schnelle und flexible Reaktion auf kurzfristige Bedarfe unerlässlich. Die Bundesregierung arbeitet hierzu eng mit internationalen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen sowie Akteuren der internationalen Katastrophenhilfe zusammen. 13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die humanitäre Lage in frontnahen Regionen auf russischer Seite vor, insbesondere im Hinblick auf mögliche hohe personelle Verluste? Über die öffentlich verfügbaren Informationen hinaus hat die Bundesregierung keine eigenen, gesicherten Erkenntnisse. 14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Einhaltung bzw. Verletzung des humanitären Völkerrechts durch militärische Aktivitäten Russlands und der Ukraine vor, auch über unterschiedslose Angriffe und Angriffe auf zivile, gegebenenfalls besonders geschützte kritische, Infrastruktur (bitte nach Land und Region aufschlüsseln sowie Zahl der Vorfälle, Art der jeweiligen Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und dabei eingesetzte Waffensysteme benennen)? Russland begeht im Zuge seines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen die Ukraine schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts, massive Menschenrechtsverstöße und Kriegsverbrechen. Diese werden ausführlich in zahlreichen Berichten internationaler Organisationen (VN, OSZE, Europarat) und Nichtregierungsorganisationen dokumentiert, dabei sind besonders die halbjährlichen Berichte der Menschenrechtsbeobachtungsmission der VN in der Ukraine (HRMMU) hervorzuheben, die beispielsweise willkürliche Hinrichtungen, Folter und Misshandlungen von ukrainischen Kriegsgefangenen durch Russland beschreiben. Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse. Die Bundesregierung verurteilt die von Russland begangenen schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts, massiven Menschenrechtsverstöße und Kriegsverbrechen auf das Schärfste und setzt sich für eine Sanktionierung und Strafverfolgung der Täter und der Verantwortlichen ein. Die auf Seiten der Ukraine festgestellten Fälle sind weder quantitativ noch in ihrer Qualität vergleichbar. Anders als Russland arbeitet die Ukraine eng mit internationalen Organisationen wie dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) oder den Vereinten Nationen zusammen und gewährt beispielsweise vollständigen Zugang zu den eigenen Haftanstalten für russische Kriegsgefangene. 15. Wie bewertet und wie erklärt sich die Bundesregierung die festzustellende zunehmende Nichtbeachtung des humanitären Völkerrechts durch eine Vielzahl von Konfliktakteuren in bewaffneten Konflikten? Die Bundesregierung ist besorgt über die weltweit zunehmende Anzahl an bewaffneten Konflikten und setzt sich für die Beachtung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien bewaffneter Konflikt ein. Dies umfasst neben unmittelbaren Aufrufen an die Parteien bewaffneter Konflikte zur Achtung des humanitären Völkerrechts auch ihr Engagement in entsprechenden kontextübergreifenden Initiativen, wie etwa durch Unterstützung der vom IKRK gemeinsam mit über 111 Staaten (Stand: Mai 2026) verfolgten globalen Initiative zur Stärkung des humanitären Völkerrechts (www.upholdhumanityinwar.org). 16. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit Kritikerinnen und Kritikern des Krieges in Russland und in der Ukraine umgegangen, und von wie vielen Verhaftungen und Verurteilungen im Zusammenhang mit Demonstrationen oder Meinungsäußerungen hat sie Kenntnis (bitte nach Ländern und Jahren aufschlüsseln)? Der Bundesregierung sind keine willkürlichen, politisch motivierten Verhaftungen und Verurteilungen im Zusammenhang mit Demonstrationen oder Meinungsäußerungen in der Ukraine bekannt. Obwohl das herrschende Kriegsrecht eine vollständige Einschränkung bis hin zum Verbot von Demonstrationen, friedlichen Versammlungen, Kundgebungen und Streiks theoretisch ermöglichen würde, wurden derartige Einschränkungen von Grundrechten bislang nicht angewandt. So fanden beispielsweise im Sommer 2025 große Demonstrationen gegen eine Gesetzesänderung statt, die eine Beschränkung der Befugnisse der Antikorruptionsinstitutionen zu Folge gehabt hätte. Personen, die sich verfolgt oder diskriminiert sehen, können den Rechtsweg beschreiten, darüber hinaus existiert ein unabhängiger Ombudsmann für Menschenrechtsfragen. Die Ukraine kooperiert aktiv mit der VN-Menschenrechtsbeobachtungsmission und gewährt internationalen Beobachtern sowie Pressevertretern uneingeschränkten Zugang. Zur Situation in Russland wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 13. Januar 2026 zu den Fragen 15 bis 15b der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3594 verwiesen. 17. Von welchem zahlenmäßigen Verhältnis zwischen Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, Freiwilligen und zwangsrekrutierten Wehrdienstleistenden geht die Bundesregierung für die russischen und ukrainischen Streitkräfte aus (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)? 18. Von wie vielen verletzen und getöteten ukrainischen und russischen Soldatinnen und Soldaten seit dem 24. Februar 2022 geht die Bundesregierung aus (bitte nach Land sowie nach Monaten und Jahren aufschlüsseln)? 19. Welche Angaben liegen der Bundesregierung über Alter, Geschlecht und soziale Herkunft der getöteten Soldatinnen un Soldaten auf beiden Seiten vor? 20. Von wie vielen Freiwilligen und wie vielen zwangsrekrutierten Personen auf beiden Seiten geht die Bundesregierung aus (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)? 21. Aus welchen Regionen sowie sozialen Gruppen stammen die Rekrutierten auf beiden Seiten nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Land und, soweit möglich, nach Jahr aufschlüsseln)? 22. Wie viele ausländische Kämpferinnen und Kämpfer sind und waren nach Kenntnis der Bundesregierung aufseiten der Ukraine sowie aufseiten Russlands im Einsatz (bitte nach Nationalität und Einsatzjahren aufschlüsseln)? 23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Rekrutierung von Häftlingen in Russland sowie in der Ukraine vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 17 bis 23 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Über die öffentlich verfügbaren Informationen hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen, gesicherten Erkenntnisse vor. 24. Von wie vielen im Kontext des bewaffneten Konflikts seit 24. Februar 2022 als Zivilistinnen und Zivilisten getöteten, verletzten oder dauerhaft versehrten Personen auf ukrainischer und russischer Seite geht die Bundesregierung aus (bitte nach Land sowie nach Monaten und Jahren aufschlüsseln)? Die Bundesregierung verweist auf die regelmäßigen Berichte der HRMMU. Demnach gab es auf ukrainischem Territorium bis einschließlich Mai 2026 mehr als 62.000 getötete oder verwundete Zivilistinnen und Zivilisten. Aufgrund des fehlenden Zugangs internationaler Organisationen zum russischen Territorium sowie zu den von Russland besetzten Gebieten gibt es für diese Regionen keine verlässlichen Daten. 25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Gefährdungen und Schädigungen von Angehörigen der ukrainischen und russischen Zivilbevölkerung durch Minen, Blindgänger und sonstiges nach Kampfhandlungen verbliebenes Kriegsmaterial (bitte nach Ländern, Regionen, Jahren und Waffensystemen aufschlüsseln)? Die Ukraine gehört zu den Ländern mit der höchsten Minen- und Kampfmittelbelastung weltweit. Schätzungen zufolge sind über 6 Millionen Menschen durch Minen und Kampfmittelreste gefährdet. 26. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über Herausforderungen und Fortschritte bezüglich Phänomene der Korruption und Transparenz im Umgang mit internationaler Hilfe? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom auf die Schriftliche Frage 64 des Abgeordneten Stefan Keuter auf Bundestagsdrucksache 21/3236 verwiesen. 27. Sofern der Bundesregierung zu den Fragen 17 bis 26 keine belastbaren Daten vorliegen, a) auf welche Schätzungen oder externen Quellen stützt sie sich? b) wie bewertet sie die jeweilige Datenunsicherheit? Generell ist die Datenlage durch die dynamische Kriegssituation und dadurch bedingte erschwerte Zugangsmöglichkeiten komplex. Die Bundesregierung erachtet die Berichte internationaler Organisationen, insbesondere der VN, als aussagekräftig. Aufgrund des stark eingeschränkten Zugangs in den von Russland völkerrechtswidrig besetzten Gebieten sowie dem russischen Territorium für internationale Organisationen sind Zahlen zu diesen Gebieten jedoch mit größerer Unsicherheit behaftet. 28. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur rechtlichen und faktischen Situation von Kriegsdienstverweigerung in Russland und in der Ukraine, insbesondere hinsichtlich des Zugangs zu entsprechenden Rechten? 29. In welchen Staaten halten sich Deserteurinnen und Deserteure aus der Ukraine und aus Russland nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Die Fragen 28 und 29 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 28. April 2023 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6631 verwiesen, insbesondere auf die Antworten zu den Fragen 1 und 13. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 30. Wie vielen Deserteurinnen und Deserteuren aus der Ukraine und aus Russland wurde laut Bundesregierung ein Aufenthaltsstatus in Deutschland gewährt, und wie viele leben aktuell in Deutschland (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, ob sich unter den in Deutschland befindlichen Schutz suchenden Personen aus der Ukraine und aus Russland Deserteure befinden und wie viele dies gegebenenfalls sind. Eine entsprechende statistische Erfassung wird nicht durchgeführt. 31. Wie viele Deserteurinnen und Deserteure wurden nach Wissen der Bundesregierung aus Deutschland abgeschoben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Es wird statistisch nicht erfasst, ob es sich bei Rückzuführenden um Deserteure handelt. 32. Wie viele ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger leben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland? Zum Stichtag 31. Mai 2026 waren gemäß Ausländerzentralregister insgesamt 1 423 278 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in Deutschland als aufhältig erfasst. Dies enthält auch Personen, die bereits vor dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine nach Deutschland eingereist sind. 33. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Traumatisierungen und psychischen Folgen des Krieges bei in Deutschland lebenden ukrainischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern vor? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Bei der Abrechnung der medizinischen Leistungserbringer mit den Krankenkassen erfolgt keine Erfassung der Staatsangehörigkeit. 34. Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung getroffen, um in Deutschland lebende vom Krieg traumatisierte Ukrainerinnen und Ukrainer zu unterstützen? Hilfebedürftige Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht nach der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie (2001/55/EG) haben derzeit bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialhilfe). Damit wird bei den Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und bei Sozialhilfebezug nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch der Zugang zu einer im Leistungsumfang der GKV weitgehend entsprechenden Versorgung begründet. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sieht vor, dass Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht nach der sogenannten Massenzustrom- Richtlinie (2001/55/EG), die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten sollen, sofern sie bedürftig sind. Der Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die Erbringung von Gesundheitsleistungen würde sich dann nach den §§ 4 und 6 AsylbLG richten. Nach § 6 Absatz 2 AsylbLG gilt zudem, dass Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes besitzen und die besondere Bedürfnisse haben, wie beispielsweise unbegleitete Minderjährige oder Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt wird. 35. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an Drohneneinheiten der ukrainischen Streitkräfte bzw. diesen nahestehenden militärischen Verbänden? 36. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über psychische Belastungen oder Traumatisierungen bei Rückkehrerinnen und Rückkehrern aus Kampfhandlungen in der Ukraine, insbesondere aus dem Bereich ferngesteuerter Drohnenoperationen, vor? Die Fragen 35 und 36 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 37. Welche Unterstützungs- oder psychologischen Nachsorgeangebote bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für deutsche Staatsangehörige, die nach einer Beteiligung an Kampfhandlungen in der Ukraine nach Deutschland zurückkehren? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/6258 verwiesen. 38. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der Binnenvertriebenen in der Ukraine dar, und um wie viele Menschen handelt es sich (bitte nach Regionen aufschlüsseln)? 39. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, wie viele in der Ukraine Binnenvertriebene nicht in der Lage waren, eigenständig an eine neue Unterkunft zu gelangen, sondern auf staatliche (Sammel-) Unterkünfte angewiesen waren bzw. sind (bitte nach Regionen sowie nach Geschlecht, Alter, körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen und sozialer Herkunft aufschlüsseln)? 40. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Zahl und Verbleib von aus frontnahen Gebieten in der Ukraine und Russland evakuierten Menschen (bitte nach Ländern und Regionen aufschlüsseln)? 41. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, welche Personengruppen mehrheitlich von Evakuierungen betroffen sind (bitte nach Ländern sowie nach Geschlecht, Alter, körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen und sozialer Herkunft differenzieren)? Die Fragen 38 bis 41 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung erhebt keine eigenen Daten zur Situation und zu Zahlen von Binnenvertriebenen in der Ukraine und Russland. Laut IOM gab es Ende März 2026 mehr als 3,9 Millionen Binnenvertriebene in der Ukraine. Davon stammen rund 2,25 Millionen Menschen aus teilweise besetzten Gebieten. Laut „Internal Displacement Monitoring Center“ (IDMC) wiesen die Gebiete von Donezk und Dnipropetrowsk 2025 die meisten Neuvertreibungen auf. Dabei wurden in Donezk fast 103.000 Binnenvertreibungen registriert. Dies entspricht etwa zwei Drittel der Gesamtvertreibungen in der Ukraine in 2025. Die meisten Binnenvertriebenen leben laut IDMC aktuell, wie bereits in den Vorjahren, in den Regionen Dnipropetrowsk, Charkiw und Kyjiw. IOM gibt an, dass Binnenvertriebene deutlich häufiger als Nicht-Vertriebene keinen Zugang zu Gütern wie Medikamenten (47 Prozent), Lebensmitteln (36 Prozent), Hygieneartikeln (34 Prozent), Unterkünften (36 Prozent) sowie zu Einkommensmöglichkeiten (32 Prozent) haben. Mehr als ein Drittel (37 Prozent) der Haushalte gibt an, dass mindestens eine Person in ihrem Haushalt mit einer Behinderung lebt, mehr als die Hälfte (54 Prozent) sind älter als 60 und 36 Prozent der Haushalte beherbergen mindestens ein Kind. Darüber hinaus wird auf den Ukraine Internal Displacement Report der IOM (abrufbar unter: https://dtm.iom.int/reports/ukraine-internal-displacement-repor t-general-population-survey-round-23-may-2026?close=true) verwiesen. 42. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung direkt oder indirekt infolge des Krieges aus der Ukraine sowie aus Russland geflohen (bitte nach Jahren und Zielländern aufschlüsseln)? Bezüglich der Ukraine wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zu Russland liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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