Humanitäre Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine (Antwort zu Drs. 21/6374)
Text
Humanitäre Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine (Antwort zu Drs. 21/6374)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7029
21. Wahlperiode 08.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lea Reisner, Desiree Becker,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6374 –
Humanitäre Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine stellt einen eklatanten Bruch
des Völkerrechts, einschließlich des humanitären Völkerrechts, dar und hat
gravierende humanitäre Folgen. Millionen Menschen sind von Tod,
Vertreibung und Traumatisierung betroffen. Damit gehen tiefgreifende humanitäre,
demografische und gesellschaftliche Auswirkungen einher, ebenso wie
politische Konsequenzen in Form einer fortschreitenden Erosion des Völkerrechts,
sowohl des ius ad bellum als auch des ius in bello. Für eine evidenzbasierte
politische Bewertung und verantwortungsvolle Entscheidungsfindung sind
nachvollziehbare und belastbare Daten unerlässlich.
Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass zentrale Kenngrößen mit erheblichen
Unsicherheiten behaftet sind. Dies betrifft insbesondere Opferzahlen,
Fluchtbewegungen, Rekrutierungspraktiken, soziale Zusammensetzungen der
Streitkräfte sowie die Lage von Deserteurinnen und Deserteuren sowie
Kriegsdienstverweigerinnen und Kriegsdienstverweigerern. Vor diesem Hintergrund
kommt der Transparenz über Datengrundlagen und Schätzmethoden eine
besondere Bedeutung zu.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine in ihrer Verteidigung gegen den
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg, im Einklang mit dem
Völkerrecht und ohne selbst Kriegspartei zu werden. Zudem setzt sie sich intensiv für
ein rasches Ende des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die
Ukraine ein. Hierzu steht die Bundesregierung in ständigem engem Austausch
mit ihren internationalen Partnern – sowohl bilateral als auch im Rahmen
internationaler Organisationen und multilateraler Foren, vor allem in den Vereinten
Nationen (VN), der Europäischen Union (EU), der NATO und den G7.
Deutschland wird die Ukraine auch weiterhin politisch, finanziell, humanitär,
zivil und militärisch unterstützen, solange es nötig ist.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 8. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle humanitäre Lage in der
Ukraine im Zeitverlauf seit 2022 anhand quantifizierbarer Indikatoren
(Zugang zur Gesundheitsversorgung, Ernährungssicherheit, Wohnraum)?
Die Bundesregierung beobachtet die humanitäre Entwicklung in der Ukraine
mit großer Sorge. Massive russische Bomben- und Drohnenangriffe auf die
ukrainische Zivilbevölkerung haben immer mehr zivile Todesopfer und
Verwundete zur Folge. Laut Angaben der VN wurden seit 2022 mindestens
16.126 ukrainische Zivilisten getötet. Allein im Mai 2026 wurden 274 Tote und
1763 Verletzte gemeldet – die bisher höchsten Zahlen seit April 2022. Die
verheerenden russischen Angriffe auf Energie- und Heizinfrastruktur in der
Ukraine, mit negativen Rückwirkungen auf die Wasserversorgung, haben
weitreichende humanitäre Folgen für die dortige Bevölkerung.
Auch die Situation der Binnenvertriebenen ist besorgniserregend. Der
Internationalen Organisation für Migration (IOM) zufolge sind ungefähr 3,9
Millionen Personen – schätzungsweise 10 Prozent der Bevölkerung – in der Ukraine
als Binnenvertriebene registriert. Intensive Kämpfe entlang der Frontlinie
lassen die Anzahl von Evakuierungen immer weiter zunehmen.
Die Bundesregierung generiert keine eigenen quantitativen Indikatoren zur
humanitären Lage in der Ukraine. Es wird auf die jährlichen Humanitarian Needs
and Response-Pläne (HNRP) des Amts der Vereinten Nationen für die
Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) verwiesen (abrufbar unter
www.unocha.org/publications/report/ukraine/ukraine-humanitarian-needs-and-r
esponse-plan-2026-january-2026-enuk).
2. Wie viele Menschen in der Ukraine sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell auf humanitäre Hilfe angewiesen (bitte nach Sektoren wie
Nahrung, Gesundheit, Unterkunft differenzieren)?
Die Bundesregierung verweist auf den aktuellen HNRP von OCHA, wonach
2026 10,8 Millionen Menschen in der Ukraine auf humanitäre Hilfe
angewiesen sind: besonders in den Sektoren Schutz (6,54 Millionen), Wasser/WASH
(6,43 Millionen), Unterkunft (5,60 Millionen) und Gesundheit (4,47
Millionen).
3. Wie schätzt die Bundesregierung die demografische Entwicklung der
Ukraine unter den Bedingungen des Krieges ein, insbesondere im
Hinblick auf die Altersstruktur und Geschlechterverhältnisse?
Nach Zahlen von EU (Juni 2026) und VN (UNHCR/IOM; Ende April 2026)
sind ca. 6 Millionen Menschen seit Februar 2022 aus der Ukraine geflüchtet,
davon wurden ca. 5,5 Millionen in Europa (EU und Nicht-EU Staaten) als
Geflüchtete registriert, davon ca. 4,37 Millionen unter dem temporären
Schutzstatus der EU. Etwa 0,5 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer wurden in
weiteren Ländern registriert. Es gibt ca. 3,9 Millionen Binnenvertriebene. Der Krieg
löste die größte Fluchtbewegung in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg aus,
dabei sind eine Mehrheit der Geflüchteten Frauen und Kinder.
Der letzte Bevölkerungszensus in der Ukraine wurde 2001 durchgeführt.
Aktuelle Zahlen zur demografischen Struktur liegen der Bundesregierung daher
nicht vor. Allgemein ist die demographische Entwicklung in der Ukraine seit
Kriegsbeginn geprägt von Fluchtbewegungen (insbesondere von Frauen und
Kindern), Geburtenrückgang und erhöhter Sterblichkeit (insbesondere von
Männern). UNICEF und das ukrainische Amt für Statistik führten 2025
erstmals seit 12 Jahren ein sogenanntes Multiple Indicator Cluster Survey (MICS)
durch. Erste, vorläufige Zahlen von Juni 2026 gehen von einer Geburtenrate
von 1,1 in der Ukraine aus. Zur Demografie in den von Russland besetzten
Gebieten der Ukraine bestehen keine unabhängig verifizierbaren Informationen.
4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Versorgungslage
mit Nahrungsmitteln und anderen lebensnotwendigen Gütern sowie
Energie in frontnahen Gebieten der Ukraine vor?
Die Bundesregierung verweist auf den HNRP von OCHA sowie auf die
Berichte des Welternährungsprogramms (WFP).
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Zugang der
Zivilbevölkerung zur Gesundheitsversorgung in der Ukraine (bitte nach
Regionen und Versorgungsindikatoren aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verweist auf den Nothilfe-Appell 2026 der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) (abrufbar unter www.who.int/europe/de/news/item/0
6-02-2026-ukraine--who-seeks-us-42-million-in-2026-to-protect-health-care-a
s-war-enters-its-fifth-year).
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Verfügbarkeit von
medizinischem Personal in der Ukraine vor (insbesondere im Verhältnis
zur Bevölkerung sowie regionalen Verteilung)?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zur Verfügbarkeit von
medizinischem Personal vor. Es wird auf den Nothilfe-Appell 2026 der WHO
verwiesen, welcher beschreibt, dass die Verfügbarkeit von medizinischem
Personal in der Ukraine, insbesondere in den frontnahen Gebieten, eingeschränkt
ist.
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Situation von
Kindern und Jugendlichen in der Ukraine vor, insbesondere hinsichtlich
Schulzugang, Bildungsunterbrechung, psychosozialer Belastungen und
spezifischer Unterstützungsangebote?
Die Bundesregierung bewertet die Lage von Kindern und Jugendlichen in der
Ukraine als prekär. Wie aus Berichten des Kinderhilfswerks der VN (UNICEF)
und Hilfsorganisationen deutlich wird, hat der russische Angriffskrieg
gravierende Auswirkungen auf Sicherheit, körperliche und psychische
Unversehrtheit, Lernerfolge und medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen
in der Ukraine. Die ukrainische Regierung priorisiert die Versorgung und das
Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen und stellt dafür erhebliche
Ressourcen bereit, in enger Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen
und Partnern.
8. Welche Daten liegen der Bundesregierung zur geschlechterspezifischen
Betroffenheit vor, insbesondere im Hinblick auf Gewalt, Ausbeutung und
Zugang zu Hilfeleistungen?
Die Bundesregierung verweist zur geschlechterspezifischen Betroffenheit auf
den HNRP von OCHA sowie auf einen aktuellen Bericht des WFP zu
Sicherheit, Unterstützungsbedarfen und Zugang zu Hilfsleistungen von Frauen in den
frontnahen Gebieten (abrufbar unter https://reliefweb.int/attachments/4d88865
7-621e-4fcb-9957-ed312e021735/Joint%20report_GBV%20Workstream%20%
26%20WFP.pdf).
9. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Verbreitung von
Traumafolgeerkrankungen (z. B. Posttraumatische Belastungsstörung
[PTSD], Depressionen) in der ukrainischen Bevölkerung vor, und auf
welchen Studien basieren diese?
Die Bundesregierung verweist auf den Nothilfe-Appell 2026 der WHO und den
HNRP 2026. Die WHO schätzt, dass etwa 10 Millionen Menschen unter den
psychischen Folgen des Krieges leiden. Laut dem HNRP 2026 geben 70
Prozent der Erwachsenen an, unter Angst, Depressionen oder extremen Stress zu
leiden. In den Frontgebieten wird berichtet, dass nahezu alle Kinder Anzeichen
von psychischen Problemen haben. Unter den vertriebenen Kindern handelt es
sich um 77 Prozent.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Kapazitäten psychosozialer
Unterstützungsangebote in der Ukraine?
Das Gesundheitssystem der Ukraine steht durch den russischen Angriffskrieg
vor großen Herausforderungen. Die psychosozialen Unterstützungsangebote in
der Ukraine können den steigenden Bedarf deswegen nicht angemessen
auffangen. Spezifische Daten zur Lücke zwischen Angebot und Nachfrage liegen der
Bundesregierung nicht vor. Darüber hinaus wird auf den Nothilfe-Appell 2026
der WHO verwiesen.
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur humanitären Lage
in von Russland kontrollierten Gebieten vor, und wie bewertet die
Bundesregierung die Datenlage hierzu?
Der HNRP von OCHA umfasst auch die besetzten Gebiete. Internationale
Organisationen können jedoch nur stark eingeschränkt in den von Russland
kontrollierten Gebieten präsent sein. Daher bewertet die Bundesregierung die
Datenlage hier als erheblich schlechter als in anderen Gebieten. Darüber hinaus
wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 1 verwiesen.
12. Welche Lücken identifiziert die Bundesregierung aktuell in der
humanitären Versorgung der Ukraine, und welche prioritären Handlungsfelder
leitet sie daraus ab?
Zur Identifikation von Bedarfen, Versorgungs- und Schutzlücken verweist die
Bundesregierung auf die Berichte von internationalen Organisationen,
insbesondere den HNRP von OCHA. OCHA definiert 2026 vier prioritäre
Zielgruppen: Zivilbevölkerung in Frontnähe, evakuierte Personen, Betroffene nach
Luftangriffen und vulnerable Binnenvertriebene. Darüber hinaus zeigen sich
Lücken insbesondere beim Schutz der Zivilbevölkerung, bei der Sicherstellung
der Energieversorgung und bei der Gesundheitsversorgung, besonders im
Bereich der psychischen Gesundheit.
Für 2026 ergeben sich für die Bundesregierung daher folgende Prioritäten:
Schutz der Bevölkerung, insbesondere Katastrophenschutz und humanitäre
Minenräumung, sozialer Wiederaufbau, Winterhilfe, Unterstützung von
Binnenvertriebenen sowie Gesundheit, insbesondere Mental Health and Psychosocial
Support (MHPSS),
Die Bundesregierung setzt dabei verstärkt auf sogenannte Nexus-Ansätze, die
humanitäre Hilfe und Wiederaufbau miteinander verbinden, um nachhaltige
Lösungen zu schaffen. Dabei wird ein besonderer Fokus auf die Stärkung
lokaler Organisationen und Kapazitäten gelegt, um eine bedarfsorientierte und
langfristig wirksame Unterstützung zu gewährleisten.
Angesichts der dynamischen Lage in der Ukraine ist zudem eine schnelle und
flexible Reaktion auf kurzfristige Bedarfe unerlässlich. Die Bundesregierung
arbeitet hierzu eng mit internationalen Organisationen,
Nichtregierungsorganisationen sowie Akteuren der internationalen Katastrophenhilfe zusammen.
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die humanitäre
Lage in frontnahen Regionen auf russischer Seite vor, insbesondere im
Hinblick auf mögliche hohe personelle Verluste?
Über die öffentlich verfügbaren Informationen hinaus hat die Bundesregierung
keine eigenen, gesicherten Erkenntnisse.
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Einhaltung
bzw. Verletzung des humanitären Völkerrechts durch militärische
Aktivitäten Russlands und der Ukraine vor, auch über unterschiedslose
Angriffe und Angriffe auf zivile, gegebenenfalls besonders geschützte kritische,
Infrastruktur (bitte nach Land und Region aufschlüsseln sowie Zahl der
Vorfälle, Art der jeweiligen Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht
und dabei eingesetzte Waffensysteme benennen)?
Russland begeht im Zuge seines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen die
Ukraine schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts, massive
Menschenrechtsverstöße und Kriegsverbrechen. Diese werden ausführlich in
zahlreichen Berichten internationaler Organisationen (VN, OSZE, Europarat)
und Nichtregierungsorganisationen dokumentiert, dabei sind besonders die
halbjährlichen Berichte der Menschenrechtsbeobachtungsmission der VN in
der Ukraine (HRMMU) hervorzuheben, die beispielsweise willkürliche
Hinrichtungen, Folter und Misshandlungen von ukrainischen Kriegsgefangenen
durch Russland beschreiben. Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine
eigenen Erkenntnisse.
Die Bundesregierung verurteilt die von Russland begangenen
schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts, massiven
Menschenrechtsverstöße und Kriegsverbrechen auf das Schärfste und setzt sich für eine
Sanktionierung und Strafverfolgung der Täter und der Verantwortlichen ein. Die auf
Seiten der Ukraine festgestellten Fälle sind weder quantitativ noch in ihrer
Qualität vergleichbar. Anders als Russland arbeitet die Ukraine eng mit
internationalen Organisationen wie dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz
(IKRK) oder den Vereinten Nationen zusammen und gewährt beispielsweise
vollständigen Zugang zu den eigenen Haftanstalten für russische
Kriegsgefangene.
15. Wie bewertet und wie erklärt sich die Bundesregierung die
festzustellende zunehmende Nichtbeachtung des humanitären Völkerrechts durch
eine Vielzahl von Konfliktakteuren in bewaffneten Konflikten?
Die Bundesregierung ist besorgt über die weltweit zunehmende Anzahl an
bewaffneten Konflikten und setzt sich für die Beachtung des humanitären
Völkerrechts durch die Parteien bewaffneter Konflikt ein. Dies umfasst neben
unmittelbaren Aufrufen an die Parteien bewaffneter Konflikte zur Achtung des
humanitären Völkerrechts auch ihr Engagement in entsprechenden
kontextübergreifenden Initiativen, wie etwa durch Unterstützung der vom IKRK
gemeinsam mit über 111 Staaten (Stand: Mai 2026) verfolgten globalen Initiative
zur Stärkung des humanitären Völkerrechts (www.upholdhumanityinwar.org).
16. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit Kritikerinnen und
Kritikern des Krieges in Russland und in der Ukraine umgegangen, und von
wie vielen Verhaftungen und Verurteilungen im Zusammenhang mit
Demonstrationen oder Meinungsäußerungen hat sie Kenntnis (bitte nach
Ländern und Jahren aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung sind keine willkürlichen, politisch motivierten
Verhaftungen und Verurteilungen im Zusammenhang mit Demonstrationen oder
Meinungsäußerungen in der Ukraine bekannt. Obwohl das herrschende Kriegsrecht
eine vollständige Einschränkung bis hin zum Verbot von Demonstrationen,
friedlichen Versammlungen, Kundgebungen und Streiks theoretisch
ermöglichen würde, wurden derartige Einschränkungen von Grundrechten bislang
nicht angewandt. So fanden beispielsweise im Sommer 2025 große
Demonstrationen gegen eine Gesetzesänderung statt, die eine Beschränkung der
Befugnisse der Antikorruptionsinstitutionen zu Folge gehabt hätte. Personen, die sich
verfolgt oder diskriminiert sehen, können den Rechtsweg beschreiten, darüber
hinaus existiert ein unabhängiger Ombudsmann für Menschenrechtsfragen. Die
Ukraine kooperiert aktiv mit der VN-Menschenrechtsbeobachtungsmission und
gewährt internationalen Beobachtern sowie Pressevertretern uneingeschränkten
Zugang.
Zur Situation in Russland wird auf die Antwort der Bundesregierung vom
13. Januar 2026 zu den Fragen 15 bis 15b der Kleinen Anfrage der Fraktion
Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/3594 verwiesen.
17. Von welchem zahlenmäßigen Verhältnis zwischen Berufssoldatinnen und
Berufssoldaten, Freiwilligen und zwangsrekrutierten
Wehrdienstleistenden geht die Bundesregierung für die russischen und ukrainischen
Streitkräfte aus (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?
18. Von wie vielen verletzen und getöteten ukrainischen und russischen
Soldatinnen und Soldaten seit dem 24. Februar 2022 geht die
Bundesregierung aus (bitte nach Land sowie nach Monaten und Jahren
aufschlüsseln)?
19. Welche Angaben liegen der Bundesregierung über Alter, Geschlecht und
soziale Herkunft der getöteten Soldatinnen un Soldaten auf beiden Seiten
vor?
20. Von wie vielen Freiwilligen und wie vielen zwangsrekrutierten Personen
auf beiden Seiten geht die Bundesregierung aus (bitte nach Jahren und
Ländern aufschlüsseln)?
21. Aus welchen Regionen sowie sozialen Gruppen stammen die
Rekrutierten auf beiden Seiten nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach
Land und, soweit möglich, nach Jahr aufschlüsseln)?
22. Wie viele ausländische Kämpferinnen und Kämpfer sind und waren nach
Kenntnis der Bundesregierung aufseiten der Ukraine sowie aufseiten
Russlands im Einsatz (bitte nach Nationalität und Einsatzjahren
aufschlüsseln)?
23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Rekrutierung von
Häftlingen in Russland sowie in der Ukraine vor (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die Fragen 17 bis 23 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Über die öffentlich verfügbaren Informationen hinaus liegen der
Bundesregierung keine eigenen, gesicherten Erkenntnisse vor.
24. Von wie vielen im Kontext des bewaffneten Konflikts seit 24. Februar
2022 als Zivilistinnen und Zivilisten getöteten, verletzten oder dauerhaft
versehrten Personen auf ukrainischer und russischer Seite geht die
Bundesregierung aus (bitte nach Land sowie nach Monaten und Jahren
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verweist auf die regelmäßigen Berichte der HRMMU.
Demnach gab es auf ukrainischem Territorium bis einschließlich Mai 2026
mehr als 62.000 getötete oder verwundete Zivilistinnen und Zivilisten.
Aufgrund des fehlenden Zugangs internationaler Organisationen zum russischen
Territorium sowie zu den von Russland besetzten Gebieten gibt es für diese
Regionen keine verlässlichen Daten.
25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Gefährdungen und
Schädigungen von Angehörigen der ukrainischen und russischen
Zivilbevölkerung durch Minen, Blindgänger und sonstiges nach
Kampfhandlungen verbliebenes Kriegsmaterial (bitte nach Ländern, Regionen, Jahren
und Waffensystemen aufschlüsseln)?
Die Ukraine gehört zu den Ländern mit der höchsten Minen- und
Kampfmittelbelastung weltweit. Schätzungen zufolge sind über 6 Millionen Menschen
durch Minen und Kampfmittelreste gefährdet.
26. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über
Herausforderungen und Fortschritte bezüglich Phänomene der Korruption und
Transparenz im Umgang mit internationaler Hilfe?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom auf die Schriftliche Frage
64 des Abgeordneten Stefan Keuter auf Bundestagsdrucksache 21/3236
verwiesen.
27. Sofern der Bundesregierung zu den Fragen 17 bis 26 keine belastbaren
Daten vorliegen,
a) auf welche Schätzungen oder externen Quellen stützt sie sich?
b) wie bewertet sie die jeweilige Datenunsicherheit?
Generell ist die Datenlage durch die dynamische Kriegssituation und dadurch
bedingte erschwerte Zugangsmöglichkeiten komplex. Die Bundesregierung
erachtet die Berichte internationaler Organisationen, insbesondere der VN, als
aussagekräftig. Aufgrund des stark eingeschränkten Zugangs in den von
Russland völkerrechtswidrig besetzten Gebieten sowie dem russischen Territorium
für internationale Organisationen sind Zahlen zu diesen Gebieten jedoch mit
größerer Unsicherheit behaftet.
28. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur rechtlichen und
faktischen Situation von Kriegsdienstverweigerung in Russland und in der
Ukraine, insbesondere hinsichtlich des Zugangs zu entsprechenden
Rechten?
29. In welchen Staaten halten sich Deserteurinnen und Deserteure aus der
Ukraine und aus Russland nach Kenntnis der Bundesregierung auf?
Die Fragen 28 und 29 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 28. April 2023 auf die
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6631
verwiesen, insbesondere auf die Antworten zu den Fragen 1 und 13. Der
Bundesregierung liegen darüber hinaus keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
30. Wie vielen Deserteurinnen und Deserteuren aus der Ukraine und aus
Russland wurde laut Bundesregierung ein Aufenthaltsstatus in
Deutschland gewährt, und wie viele leben aktuell in Deutschland (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, ob sich unter den in
Deutschland befindlichen Schutz suchenden Personen aus der Ukraine und aus
Russland Deserteure befinden und wie viele dies gegebenenfalls sind. Eine
entsprechende statistische Erfassung wird nicht durchgeführt.
31. Wie viele Deserteurinnen und Deserteure wurden nach Wissen der
Bundesregierung aus Deutschland abgeschoben (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Es wird statistisch nicht erfasst, ob es sich bei Rückzuführenden um Deserteure
handelt.
32. Wie viele ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger leben nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland?
Zum Stichtag 31. Mai 2026 waren gemäß Ausländerzentralregister insgesamt
1 423 278 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit in Deutschland als
aufhältig erfasst. Dies enthält auch Personen, die bereits vor dem russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine nach Deutschland eingereist sind.
33. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Traumatisierungen
und psychischen Folgen des Krieges bei in Deutschland lebenden
ukrainischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern vor?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Bei der Abrechnung der medizinischen Leistungserbringer mit den
Krankenkassen erfolgt keine Erfassung der Staatsangehörigkeit.
34. Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung
getroffen, um in Deutschland lebende vom Krieg traumatisierte Ukrainerinnen
und Ukrainer zu unterstützen?
Hilfebedürftige Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht nach der sogenannten
Massenzustrom-Richtlinie (2001/55/EG) haben derzeit bei Vorliegen der
entsprechenden Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten oder
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
Sozialhilfe). Damit wird bei den Empfängerinnen und Empfängern von
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch eine Versicherungspflicht in der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und bei Sozialhilfebezug nach dem
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch der Zugang zu einer im Leistungsumfang der
GKV weitgehend entsprechenden Versorgung begründet. Der Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sieht vor, dass
Flüchtlinge mit Aufenthaltsrecht nach der sogenannten Massenzustrom-
Richtlinie (2001/55/EG), die nach dem 1. April 2025 eingereist sind, wieder
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten sollen, sofern
sie bedürftig sind. Der Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes
befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die Erbringung von
Gesundheitsleistungen würde sich dann nach den §§ 4 und 6 AsylbLG richten. Nach
§ 6 Absatz 2 AsylbLG gilt zudem, dass Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis
gemäß § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes besitzen und die besondere
Bedürfnisse haben, wie beispielsweise unbegleitete Minderjährige oder Personen,
die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer,
physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, die erforderliche medizinische oder
sonstige Hilfe gewährt wird.
35. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung
deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an Drohneneinheiten der
ukrainischen Streitkräfte bzw. diesen nahestehenden militärischen Verbänden?
36. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über psychische
Belastungen oder Traumatisierungen bei Rückkehrerinnen und Rückkehrern
aus Kampfhandlungen in der Ukraine, insbesondere aus dem Bereich
ferngesteuerter Drohnenoperationen, vor?
Die Fragen 35 und 36 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
37. Welche Unterstützungs- oder psychologischen Nachsorgeangebote
bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für deutsche
Staatsangehörige, die nach einer Beteiligung an Kampfhandlungen in der Ukraine
nach Deutschland zurückkehren?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/6258
verwiesen.
38. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der
Binnenvertriebenen in der Ukraine dar, und um wie viele Menschen handelt
es sich (bitte nach Regionen aufschlüsseln)?
39. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, wie viele in der
Ukraine Binnenvertriebene nicht in der Lage waren, eigenständig an eine
neue Unterkunft zu gelangen, sondern auf staatliche (Sammel-)
Unterkünfte angewiesen waren bzw. sind (bitte nach Regionen sowie nach
Geschlecht, Alter, körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen und
sozialer Herkunft aufschlüsseln)?
40. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Zahl und Verbleib von
aus frontnahen Gebieten in der Ukraine und Russland evakuierten
Menschen (bitte nach Ländern und Regionen aufschlüsseln)?
41. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, welche
Personengruppen mehrheitlich von Evakuierungen betroffen sind (bitte nach
Ländern sowie nach Geschlecht, Alter, körperlichen oder psychischen
Beeinträchtigungen und sozialer Herkunft differenzieren)?
Die Fragen 38 bis 41 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung erhebt keine eigenen Daten zur Situation und zu Zahlen
von Binnenvertriebenen in der Ukraine und Russland. Laut IOM gab es Ende
März 2026 mehr als 3,9 Millionen Binnenvertriebene in der Ukraine. Davon
stammen rund 2,25 Millionen Menschen aus teilweise besetzten Gebieten. Laut
„Internal Displacement Monitoring Center“ (IDMC) wiesen die Gebiete von
Donezk und Dnipropetrowsk 2025 die meisten Neuvertreibungen auf. Dabei
wurden in Donezk fast 103.000 Binnenvertreibungen registriert. Dies entspricht
etwa zwei Drittel der Gesamtvertreibungen in der Ukraine in 2025. Die meisten
Binnenvertriebenen leben laut IDMC aktuell, wie bereits in den Vorjahren, in
den Regionen Dnipropetrowsk, Charkiw und Kyjiw.
IOM gibt an, dass Binnenvertriebene deutlich häufiger als Nicht-Vertriebene
keinen Zugang zu Gütern wie Medikamenten (47 Prozent), Lebensmitteln
(36 Prozent), Hygieneartikeln (34 Prozent), Unterkünften (36 Prozent) sowie zu
Einkommensmöglichkeiten (32 Prozent) haben. Mehr als ein Drittel (37
Prozent) der Haushalte gibt an, dass mindestens eine Person in ihrem Haushalt mit
einer Behinderung lebt, mehr als die Hälfte (54 Prozent) sind älter als 60 und
36 Prozent der Haushalte beherbergen mindestens ein Kind.
Darüber hinaus wird auf den Ukraine Internal Displacement Report der IOM
(abrufbar unter: https://dtm.iom.int/reports/ukraine-internal-displacement-repor
t-general-population-survey-round-23-may-2026?close=true) verwiesen.
42. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung direkt oder
indirekt infolge des Krieges aus der Ukraine sowie aus Russland
geflohen (bitte nach Jahren und Zielländern aufschlüsseln)?
Bezüglich der Ukraine wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zu
Russland liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung
vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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