Schriftliche Frage 50 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele Asylbewerber, Flüchtlinge, Geduldete oder Personen mit subsidiärem Schutzstatus werden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung a…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 50 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele Asylbewerber, Flüchtlinge, Geduldete oder Personen mit subsidiärem Schutzstatus werden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung a…
Frage 50 (Sebastian Münzenmaier, AfD):
Wie viele Asylbewerber, Flüchtlinge, Geduldete oder Personen mit subsidiärem Schutzstatus werden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung als untergetaucht geführt oder sind mit unbekanntem Aufenthaltsort registriert, beziehen aber noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende; bitte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Bürgergeld getrennt auflisten)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 19. August 2025:
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis davon, dass Menschen aus dem in Ihrer Frage genannten Personenkreis Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen. Voraussetzung für die Leistungsberechtigung nach dem AsylbLG ist unter anderem der tatsächliche Aufenthalt im Bundesgebiet. Diese Voraussetzung ist bei Personen mit unbekanntem Aufenthaltsort regelmäßig nicht gegeben. Gleiches gilt für Leistungen nach dem SGB II.
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