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Schriftliche Frage 37 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gehen die Strafverfolgungsbehörden den neuen Ermittlungsansätzen im Fall einer seit rund zehn Jahren vermissten deutsche Staatsbürgerin, die…

dip / schriftliche_frage 17.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 37 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gehen die Strafverfolgungsbehörden den neuen Ermittlungsansätzen im Fall einer seit rund zehn Jahren vermissten deutsche Staatsbürgerin, die… Frage 37 (Dr. Konstantin von Notz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gehen die Strafverfolgungsbehörden den neuen Ermittlungsansätzen im Fall einer seit rund zehn Jahren vermissten deutsche Staatsbürgerin, die im Komplex um die sogenannten Epstein-Files sehr konkret Erwähnung findet, nach Kenntnis der Bundesregierung nach, und ist die Entscheidung, ob ein Ermittlungsverfahren durch eine zuständige Staatsanwaltschaft eingeleitet/weiterverfolgt wird, nach Kenntnis der Bundesregierung bereits gefallen (vgl. „Von Notz zu ZDF-Recherche: „Dem muss nachgegangen werden“ vom 11. Juni 2026 abrufbar unter www.zdfheute.de/panorama/ kriminalitaet/epstein-deutsche-vermisste-aufklaer ung-von-notz-100.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 17. Juli 2026: Der Vermisstensachverhalt ist dem Bundeskriminalamt in Wahrnehmung seiner Zentralstellenfunktion und internationalen Koordinationsfunktion bekannt. Nach der föderalen Kompetenzverteilung des Grundgesetzes sind die Länder originär für die Strafverfolgung zuständig. Aufgrund dessen nimmt die Bundesregierung zu Sachverhalten die Länder betreffend keine Stellung.

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