Schriftliche Frage 129 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant der Generalbundesanwalt die Ermittlungen im Fall der mutmaßlich rechtsextremistischen Gruppe „Nordbund“ zu übernehmen, und falls nein,…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 129 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant der Generalbundesanwalt die Ermittlungen im Fall der mutmaßlich rechtsextremistischen Gruppe „Nordbund“ zu übernehmen, und falls nein,…
Frage 129 (Dr. Lena Gumnior, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Plant der Generalbundesanwalt die Ermittlungen im Fall der mutmaßlich rechtsextremistischen Gruppe „Nordbund“ zu übernehmen, und falls nein, wieso nicht (https://taz.de/Neonazis-Soldate n-und-Polizisten/!6111730/)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 8. Oktober 2025:
Die Bundesregierung kann auf Ihre Fragen derzeit keine Auskunft – auch nicht in eingestufter Form – erteilen. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete und damit gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine weitergehende Auskunft würde Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln, weshalb aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt, dass vorliegend das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung Vorrang vor dem Informationsinteresse des Parlaments hat. Die Verweigerung der Beantwortung kann dabei weder als Verneinung noch als Bejahung des erfragten Sachverhalts gewertet werden.
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