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Schriftliche Frage 28 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist die Prüfung, ob Bundesregierung und/oder ihre nachgeordneten Behörden möglichen strafrechtlichen Bezügen auch nach Deutschland – zu Pers…

dip / schriftliche_frage 04.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 28 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist die Prüfung, ob Bundesregierung und/oder ihre nachgeordneten Behörden möglichen strafrechtlichen Bezügen auch nach Deutschland – zu Pers… Frage 28 (Dr. Konstantin von Notz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist die Prüfung, ob Bundesregierung und/oder ihre nachgeordneten Behörden möglichen strafrechtlichen Bezügen auch nach Deutschland – zu Personen und Unternehmen – in den sog. Epstein- Files nachgehen, mittlerweile abgeschlossen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und liegen der Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse vor, die dazu führen, dass man nunmehr eine eigene Auffassung zu dem Inhalt der Aussagen des polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk, der andeutete, dass es auch Bezüge zu russischen Geheimdiensten geben könnte, hat (vgl. Antworten der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen 23 und 24 auf Bundestagsdrucksache 21/4186)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 31. August 2026: Der Bundesregierung liegen im Zusammenhang mit den sogenannten „Epstein-Files“ aktuell keine Erkenntnisse zu strafrechtlich relevanten Bezügen nach Deutschland vor. Die deutschen und US-amerikanischen Sicherheitsbehörden arbeiten auch und gerade im operativen Bereich eng und vertrauensvoll zusammen. Deshalb werden die US-Partnerbehörden sowohl die Polizei- als auch die Nachrichtendienste im Rahmen der bestehenden intensiven Arbeitsbeziehungen informieren, sobald sich aus den sogenannten „Epstein Files“ Hinweise auf deutsche Täter oder Opfer ergeben. Gleichwohl haben sich die Bundessicherheitsbehörden in diesem Sinne schon vor geraumer Zeit vorsorglich an die US-Partnerbehörden gewandt. So wurde das Federal Bureau of Investigation (FBI) durch das Bundeskriminalamt (BKA) gebeten, hiesige Behörden bei entsprechenden Deutschlandbezügen einzubinden. Weitere Untersuchungen im Zusammenhang mit den „Epstein-Files“ nach strafrechtlich relevanten Informationen mit Bezug zu Deutschland werden fortlaufend geprüft. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.

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