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Schriftliche Frage 56 von Andreas Paul (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung das Tragen einer Bundeswehruniform im Hinblick auf die Einhaltung des Uniformtrageverbots bei politischen V…

dip / schriftliche_frage 17.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

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Schriftliche Frage 56 von Andreas Paul (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung das Tragen einer Bundeswehruniform im Hinblick auf die Einhaltung des Uniformtrageverbots bei politischen V… Frage 56 (Andreas Paul, AfD): Wie bewertet die Bundesregierung das Tragen einer Bundeswehruniform im Hinblick auf die Einhaltung des Uniformtrageverbots bei politischen Veranstaltungen gemäß § 15 Absatz 3 des Soldatengesetzes sowie den Bestimmungen der Uniformtrageerlaubnis (UTE) außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses, wie beispielsweise durch den Bundestagsabgeordneten Esra Limbacher im Rahmen des Veteranentages des Deutschen Bundestages am 21. Juni 2026 bei einer Podiumsdiskussion von Abgeordneten mit dem Titel „Veteranen und Gesellschaft – Was können wir voneinander lernen? Gespräch mit Mitgliedern des Verteidigungsausschusses“, und lag für diese spezifische Teilnahme eine Ausnahmegenehmigung für ihn vor, um die uniformierte Teilnahme zu ermöglichen (bitte benennen: Status, Uniformtrageerlaubnis, erteilende Stelle, Rechtsgrundlage, Anlass und Reichweite der Erlaubnis)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 16. Juli 2026: Der jährliche Nationale Veteranentag ist keine politische Veranstaltung gemäß § 15 Absatz 3 des Soldatengesetzes, sondern ein zentraler Gedenk- und Aktionstag zur Würdigung aller aktiven und ehemaligen Soldatinnen und Soldaten. Inhaber eines Reservistenausweises mit einer allgemeinen Uniformtrageerlaubnis sind gemäß § 3 Nummer 3 der Uniformverordnung berechtigt, bei entsprechenden Veranstaltungen Uniform zu tragen.

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