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Schriftliche Frage 49 von Mirco Hanker (AfD): Wie viele Soldaten der Bundeswehr wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren (2020 bis 2025) in Auslandseinsätz…

dip / schriftliche_frage 20.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

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Schriftliche Frage 49 von Mirco Hanker (AfD): Wie viele Soldaten der Bundeswehr wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren (2020 bis 2025) in Auslandseinsätz… Frage 49 (Mirco Hanker, AfD): Wie viele Soldaten der Bundeswehr wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren (2020 bis 2025) in Auslandseinsätze entsandt, und wie viele von diesen Soldaten gehörten zum Zeitpunkt der Entsendung der Statusgruppe der Freiwillig Wehrdienst Leistenden an (bitte nach Jahren und nach freiwillig auf den jeweiligen Einsatz beworbenen Soldaten oder dienstlich weisungsgebunden entsandten Soldaten aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 16. März 2026: Freiwillig Wehrdienst Leistende dürfen zu Auslandseinsätzen gemäß § 58e des Soldatengesetzes nur herangezogen werden, wenn sie sich zuvor schriftlich dazu bereiterklärt haben. Im Übrigen kann die Beantwortung Ihrer Frage nicht in offener Form erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.1 Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Rückschlüsse auf die Personalausstattung der Auslandseinsätze sowie den Ausbildungsstand des in den Einsatzgebieten eingesetzten Personals zulassen. Dies kann sich nachteilig auf die Einsatz- und Verteidigungsfähigkeit auswirken.

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