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Schriftliche Frage 95 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Schließt die Bundesregierung ein Auslaufen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ohne Anschlussregelung aus, und wenn nein, was ist der ko…

dip / schriftliche_frage 10.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 95 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Schließt die Bundesregierung ein Auslaufen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ohne Anschlussregelung aus, und wenn nein, was ist der ko… Frage 95 (Michael Kellner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Schließt die Bundesregierung ein Auslaufen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ohne Anschlussregelung aus, und wenn nein, was ist der konkrete Plan der Bundesregierung für den Fall, dass eine politische Einigung oder beihilferechtliche Genehmigung für die neue Novelle nicht rechtzeitig vor Auslaufen der derzeitigen Regelung erreicht werden kann? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 6. Juli 2026: Die Förderregeln des derzeit geltenden Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 sind bis Ende dieses Jahres beihilferechtlich genehmigt. Das EEG 2027 wird einen neuen Investitionsrahmen für den Ausbau der erneuerbaren Energien aufspannen. Die Novelle des EEG wird zusammen mit dem Netzanschlusspaket wichtige Weichen stellen, damit der weitere Ausbau erneuerbarer Energien kosteneffizient und systemverträglich gelingen kann. Auf dieses Ziel hat der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD die Bundesregierung und die regierenden Parteien verpflichtet. Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beauftragte Monitoring zum Stand der Energiewende hat die Wichtigkeit dieses Zieles bestätigt. Mit diesem Fokus arbeiten das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Federführer und die gesamte Bundesregierung vertrauensvoll und mit Hochdruck an einem ausgewogenen Regierungsentwurf zum EEG 2027. Ziel ist, ein möglichst rasches Verfahren, um ein Inkrafttreten und beihilferechtliche Genehmigung des EEG 2027 zum 1. Januar 2027 sicherzustellen.

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