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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 10.07.2026 · WP 21 · 21/7052 · Schriftliche Fragen · Original ↗

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/7052 21. Wahlperiode 10.07.2026 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 79, 238 Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 51, 52 Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . 20, 117, 118, 139 Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 112, 167, 248 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 80 Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 81, 185, 234 Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . 113, 114, 211, 212 Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . 21, 72, 140 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203 Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 213 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 73, 214 Detzer, Sandra, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 83, 84 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 53, 54, 55, 86 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 142, 143, 144 Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . 168, 169, 170, 171 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 204, 205, 235 Abgeordnete Nummer der Frage Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 22, 186 Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . 56, 119, 120, 131 Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 5, 24, 122 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 187, 188 Gebel, Kathrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25, 26 Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 249 Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 57, 239 Göring-Eckardt, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 115, 116 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7, 240, 241 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 215, 216 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 29, 242, 243 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 8, 9, 172 Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 87, 88 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 10, 89, 90, 145 Die an den Deutschen Bundestag übermittelte Ursprungsdatei ermöglichte keine Weiterverarbeitung zu einer barrierefreien Bundestagsdrucksache. Abgeordnete Nummer der Frage Huy, Gerrit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91, 192 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 59, 206 Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173, 174, 175 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 217 Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . 60, 92, 132, 207 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 93, 94, 95, 96 Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . 147, 148, 149, 150 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 31, 97, 98, 99 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100, 208 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 12 Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . 101, 177, 178, 179 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . 13, 32, 33, 123 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 193, 218 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 3, 133, 134 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . 34, 35, 36, 37 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62, 219 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 236, 237 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 194 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 14, 15, 16, 17 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 250 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . 103 Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Abgeordnete Nummer der Frage Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 38, 126 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . 63, 75, 196 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 220, 221 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 136 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Ramelow, Bodo (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65, 66, 67 Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . 68, 76, 151, 152 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 40, 222, 244 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41, 104 Schauws, Ulle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 245, 246 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . 42, 128, 223 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 18, 69, 70 Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 153, 154, 247 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 105, 197 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 209, 224 Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 225, 226 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . 43, 44, 77, 181, 227 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . 45, 183, 198, 199 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . 155, 156, 157, 158 Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78, 228, 229, 230 Stephan, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 159, 160 Taher Saleh, Kassem (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 129, 251 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46, 71 Tesfaiesus, Awet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 106, 130 Teske, Robert (AfD) . . . . . . . . . . . . . 161, 162, 163, 164 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 210 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . 47, 184 Drucksache 21/7052 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Abgeordnete Nummer der Frage Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165 Wagner, Johannes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 107, 108 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 Abgeordnete Nummer der Frage Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . 110, 111 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . 137, 138, 232, 233 Zirwes, Jörg (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . 49, 50, 201, 202 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/7052 Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Felser, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Kneller, Maximilian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 3 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 5 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6, 7 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Müller, Sascha (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Stephan, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Edis, Mirze (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Gebel, Kathrin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 15 Hanker, Mirco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19, 20 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 21, 22 Seite Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Przygodda, Kerstin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Zirwes, Jörg (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 30, 31 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 31, 32, 33 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Göring-Eckardt, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Keuter, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Pellmann, Sören (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Reisner, Lea (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 40 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Schliesing, David (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 41, 42 Teich, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Drucksache 21/7052 – IV – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Nolte, Jan Ralf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 46 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 47 Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 48 Cezanne, Jörg (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Detzer, Sandra, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 50, 51 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Düring, Deborah (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Hofreiter, Anton, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 54, 55 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Kellner, Michael (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 58, 59 Kopf, Chantal (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 60, 61, 62 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63 Lübcke, Andrea, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 65 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Seite Tesfaiesus, Awet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Wagner, Johannes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 68, 69 Wissler, Janine (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Wolf, Alexander, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 71 Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72, 73 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . 74, 75 Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75, 76 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Galla, Rainer (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Limburg, Helge (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Mihalic, Irene, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Notz, Konstantin von, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Ramelow, Bodo (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Taher Saleh, Kassem (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Tesfaiesus, Awet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Eißing, Mandy (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – V – Drucksache 21/7052 Seite Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85 Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Polat, Filiz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . 87 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Arndt, Michael, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Bartsch, Dietmar, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 88 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 89, 90 Holm, Leif-Erik (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91 Huy, Gerrit (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 Köktürk, Cansin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93, 94 Salihović, Zada (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95, 96 Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 Springer, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . 98, 100, 102, 103 Stephan, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 Teske, Robert (AfD) . . . . . . . . . . . . . 105, 106, 111, 120 Vollath, Sarah (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 Zerr, Anne (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 121 Ebenberger, Tobias (AfD) . . . . . . . . . . . . . 122, 123, 124 Heuberger, Moritz, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 Jünger, Robin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125, 126 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 Lemke, Sonja (Die Linke) . . . . . . . . . . . . 128, 129, 131 Rupp, Ruben (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135 Schulz, Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137 Vogtschmidt, Donata (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 137 Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 138 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 Giersch, Alexis L. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 Haise, Lars (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 142 Michaelsen, Swantje Henrike (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 142 Mixl, Reinhard (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143 Özdemir, Cansu (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 144 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . 144, 145 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 145 Zons, Ulrich von (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 148, 149 Joswig, Julian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 149 Kaufmann, Michael, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 152 Uhlig, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 153 Drucksache 21/7052 – VI – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Balten, Adam (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154, 155 Bremer, Anne-Mieke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . 156 Dahmen, Janosch, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 157 Gürpinar, Ates (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 157, 158 Kappert-Gonther, Kirsten, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 158 Lucks, Max (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 159 Mayer, Andreas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160 Piechotta, Paula, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 160, 161 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 Scheirich, Raimond (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161 Schneider, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 163 Schötz, Evelyn (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 164, 165 Schröder, Stefan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166 Stange, Julia-Christina (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167, 168 Wagner, Sascha (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 170 Seite Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 171 Mayer, Zoe, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 172 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Alhamwi, Alaa, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 Glaser, Vinzenz (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174, 175 Haug, Jochen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 Schäfer, Jamila (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 177 Schauws, Ulle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 177, 178 Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Asar, Ayse (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 180 Gennburg, Katalin (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 184 Taher Saleh, Kassem (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 185 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – VII – Drucksache 21/7052 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Peter Felser (AfD) Wie will die Bundesregierung sicher stellen, dass die von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer angekündigten Pläne zur Ausweitung der Aufsichtskompetenzen der Landesmedienanstalten auf Plattformen wie YouTube und andere digitale Angebote nicht dazu führen, dass Landesmedienanstalten – wie aktuell im Fall der Aufforderung der Landesanstalt für Medien Nordrhein- Westfalen an den Podcaster Benjamin Berndt, sämtliche bereits veröffentlichten Folgen seines Formats „ungeskriptet“ nachträglich auf Einhaltung der sogenannten journalistischen Sorgfaltspflicht zu überprüfen – einen staatlichen Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes darstellen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem konkreten Fall für die weitere Ausgestaltung ihrer eigenen Regulierungsvorhaben im Bereich digitaler Medien? Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 9. Juli 2026 Laufende Verfahren oder Hinweisschreiben der unabhängigen Landesmedienanstalten kommentiert die Bundesregierung nicht. 2. Abgeordneter Maximilian Kneller (AfD) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten für die Anfertigung des „Kanzlerporträts“ der Altkanzlerin Dr. Angela Merkel einschließlich des Künstlerhonorars und aller damit verbundenen weiteren Kosten, wie der Präsentationsveranstaltung und anderer Kosten (bitte alle in dem Zusammenhang angefallene Kosten nach einzelnen Kostenarten aufschlüsseln)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 10. Juli 2026 Dem Bundeskanzleramt liegen keine Informationen zu den entstandenen Kosten für das Kanzlerportrait der Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel vor. 3. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) Welche Schlussfolgerungen zieht Bundeskanzler Friedrich Merz ggf. aus der Tatsache, dass er mit 16 Prozent noch niedrigere Zustimmungswerte aufweist als der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz mit 19 Prozent im Januar 2024, als Friedrich Merz schrieb „wenn ein Bundeskanzler mit einer so niedrigen Zustimmungsrate keinerlei Anzeichen gibt, an seiner Kommunikation, seiner Politik, seinem Führungsstil etwas zu ändern, dann lässt er die Bevölkerung allein mit allen Problemen. Das ist einfach respektlos“ (www.infrates t-dimap.de/umfragen-analysen/bundesweit/ard-de utschlandtrend/2024/januar/; www.infratest-dima p.de/umfragen-analysen/bundesweit/ard-deutschla ndtrend/2026/juni/; https://x.com/_FriedrichMerz/ status/1746846540285538308)? Antwort des Staatsministers Dr. Michael Meister vom 6. Juli 2026 Bundeskanzler Friedrich Merz hat die Zukunftsfestigkeit unseres Landes im Blick und konzentriert sich daher auf die Umsetzung der dafür notwendigen Reformen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 4. Abgeordneter Rainer Galla (AfD) Für welche Projekte wurden die bisher von Deutschland von der EU aus der Aufbau- und Resilienzfazilität als Teil des Aufbauprogramms NextGenerationEU abgerufenen rund 24,3 Mrd. Euro im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) eingesetzt, und in welche Projekte sollen die für Deutschland noch verbleibenden rund 6 Mrd. Euro, die bis Ende 2026 abgerufen werden müssen, fließen (bitte ausführen; www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pr essemitteilungen/Finanzpolitik/2026/05/2026-05- 05-aufbau-und-resilienzfazilitaet.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 8. Juli 2026 Die europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) ist ein leistungsbasiertes Instrument, d. h. alle Projekte sind bereits im DARP festgelegt und werden seit 2021 mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt umgesetzt. Die Auszahlung der ARF-Mittel durch die EU-Kommission erfolgt tranchenweise bei erfolgreichem Nachweis über die Umsetzung der für jede Tranche vereinbarten Meilensteine und Ziele. Die so aus der ARF abgerufenen Mittel fließen vollumfänglich in den Bundeshaushalt Einzelplan 60. Die Verteilung der für jede Maßnahme festgelegten Meilensteine und Ziele auf die insgesamt fünf Auszahlungstranchen ist dem Annex des Ratsdurchführungsbeschlusses zu entnehmen. Die aktuelle Fassung des Ratsdurchführungsbeschlusses ist zu Ihrer Information in der Anlage beigefügt; relevant sind hier insbesondere die Seiten 65 bis 74.1 5. Abgeordneter Rainer Galla (AfD) Wie hoch waren nach der Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017 bis 2025 die gesamten staatlichen Einnahmeausfälle (egal ob auf Ebene des Bundes, der Länder bzw. der Kommunen) aufgrund von Steuervergünstigungen für Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke (§ 52 der Abgabenordnung – AO), mildtätige Zwecke (§ 53 AO) bzw. kirchliche Zwecke (§ 53 AO) verfolgen (bitte nach Jahren und Gründen der Steuervergünstigung im Sinne der Abgabenordnung aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 8. Juli 2026 Zu den staatlichen Einnahmeausfällen aufgrund von Steuervergünstigungen für Körperschaften nach den §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 6. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Schaden der aufgedeckten Betrugsfälle im Zusammenhang mit inländischen Kindergeldzahlungen an Ausländer, beispielsweise an Ukrainer (https://journalistenwatch.com/2026/06/26/razzia- in-ukrainer-fluechtlingshaus-gewerbsmaessiger-ki ndergeldbetrug-an-der-tagesordnung/), beziehungsweise Zahlungen an im Ausland lebende Kinder seit 2015? 7. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Wie hoch beziffert die Bundesregierung die im Zusammenhang mit den Kindergeld-Betrugsfällen zurückgeholten Gelder (bitte nach den 14 häufigsten Nationalitäten aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 6. Juli 2026 Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. In jedem Einzelfall, den die Familienkasse überprüft und feststellt, dass die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld nicht oder nicht mehr vorliegen, werden Rückforderungsverfahren eingeleitet. 1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7052 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Eine Statistik über die im Einzelfall vorliegenden konkreten Gründe für die Rückforderung von Kindergeld existiert nicht. Es erfolgt auch keine differenzierte Erfassung der zurückgeforderten Kindergeldbeträge nach der Staatsangehörigkeit des Anspruchsberechtigten oder nach dem Wohnsitzstaat der Kinder. Bei den Rückzahlungen an die Familienkassen wird nicht gesondert erfasst, welche Tilgungen sich auf Betrugsfälle beziehen. 8. Abgeordneter Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Warum sieht der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung zum antragslosen Kindergeld (Bundestagsdrucksache 21/5874) nicht vor, dass die Mutter automatisch als Berechtigte für das Kindergeld angesehen wird, wie auch von den Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung angeregt wurde (www.bundestag.de/ausschuesse/a07_ finanzen/wp21_a07_Anhoerungen/1183612-118 3 612), und hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung zu der Problematik, dass ansonsten manche Väter als Empfänger von Kindergeld ausgewählt würden, die zum Beispiel aufgrund von Sorgerechtsstreitigkeiten nicht mit dem Kind leben oder sich finanziell an der Erziehung beteiligen, gebildet, und wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt sie dabei? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 8. Juli 2026 Die Bundesregierung ist sich mit den Koalitionsfraktionen in der Zielsetzung einig, dass bei der Gewährung von Kindergeld im Zweifel die Mutter zu begünstigen ist (vgl. Bundestagsdrucksache 21/5874). Es wurde sich gegen die Aufnahme einer entsprechenden gesetzlichen Regelung entschieden, weil diese mit Nachteilen für die Einführung des antragslosen Kindergeldes verbunden wäre. Die Familienkasse soll insbesondere eine Berechtigtenauswahl vermeiden, die sich für Frauen in Krisensituationen nachteilig auswirken würde. Die Familienkasse soll hierfür auch auf aktuelle Meldedaten zurückgreifen, die z. B. auf eine Trennung der Familie schließen lassen. Durch das antragslose Kindergeld bleibt das so genannte „Obhutsprinzip“ des § 64 Absatzes 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes unberührt, sodass auch weiterhin das Kindergeld vorrangig an die Person gezahlt wird, die das Kind in den eigenen Haushalt aufgenommen hat (vgl. Bundestagsdrucksache 21/5874). 9. Abgeordneter Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Liegen der Bundesregierung Berechnungen dazu vor, wie viele Geburtsfälle pro Jahr – auf Grundlage der aktuellen Datenbestände zum Kindergeld der Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit – in den zurückliegenden fünf Jahren von einem antragslosen Kindergeldverfahren hätten profitieren können, wie im aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/5874 vorgesehen (bitte sowohl absolut als auch als prozentualer Anteil aller jährlichen Neufälle angeben), und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wie viele werden es laut Prognosen der Bundesregierung nach Abschluss beider Ausbaustufen sein? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 8. Juli 2026 Die Bundesregierung schätzt die jährliche Fallzahl auf rund 306.800 (vgl. Bundestagsdrucksache 21/5874). Datengrundlage waren die Daten des Statistischen Bundesamts (www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaf t-Umwelt/Bevoelkerung/Geburten/Tabellen/geburtenfolge_zeitreih e.html). Die tatsächliche Höhe wird jedoch davon abhängen, wie viele Bürgerinnen und Bürger bereits vor der Geburt eines Kindes freiwillig ihre Kontoverbindung an das Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt haben. Da das antragslose Kindergeld technisch auf den vorausgefüllten Kindergeldanträgen aufsetzt, die erst seit Anfang 2024 angeboten werden, ist eine Antwort auf die Frage, wie viele Familien in der Vergangenheit erreichbar gewesen wären, nicht möglich. 10. Abgeordneter Leif-Erik Holm (AfD) Welche Mehr- oder Mindereinnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Umsatzsteuer und der Energiesteuer auf Kraftstoffe seit Mai 2026 im Vergleich zu den Vorjahresmonaten erzielt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 8. Juli 2026 Das Bundesministerium der Finanzen berichtet monatlich über die Entwicklung der Steuereinnahmen im Rahmen des Monatsberichts. Ausführungen zu den Steuereinnahmen im Mai 2026 finden sich hier: www.bun desfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2026/06/Inhalte/Kapi tel-3-Wirtschafts-und-Finanzlage/3-2-steuereinnahmen-mai-2026.html. Ausführungen zum Einfluss der gestiegenen Kraftstoffpreise auf das Steueraufkommen und die Verfügbarkeit von entsprechenden Daten sind im Artikel des Monatsberichts April 2026 im Fokusthema zu finden: www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2026/04/In halte/Kapitel-3-Wirtschafts-und-Finanzlage/3-2-steuereinnahmen-maer z-2026.html. 11. Abgeordnete Caren Lay (Die Linke) Wie viele Sozialwohnungen sind auf ehemaligen bundeseigenen Flächen in den vergangenen zehn Jahren gebaut worden, und wie viele davon befinden sich auf sogenannten Konversionsflächen (bitte Konversionsflächen separat aufführen und jeweils nach Jahren aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 8. Juli 2026 Allgemein werden Angaben zu Sozialwohnungen auf ehemaligen Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) nicht gesondert erfasst. Daher können Ihre Fragen in der geforderten Detailtiefe nicht beantwortet werden. Soweit es sich um Liegenschaften handelt, für die die BImA beim Verkauf Verbilligungen für die Schaffung von sozialem Wohnraum gewährt hat, wurden in den vergangenen zehn Jahren insgesamt 3.160 Sozialwohnungen auf diesen Flächen gebaut. Eine Aufschlüsselung nach Jahren ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Jahr Anzahl 2016   17 2017   61 2018    0 2019   80 2020   151 2021   190 2022   145 2023   653 2024   669 2025   651 2026   543 Gesamt: 3.160 Von den 3.160 insgesamt gebauten Sozialwohnungen entfallen 2.745 Sozialwohnungen auf Konversionsflächen. Eine nähere Aufstellung der Konversionsflächen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Jahr der Fertigstellung Bezeichnung der Konversionsliegenschaft Anzahl Sozialwohnungen 2016 Hameln, Beethovenstr. 1, 3, 5; ehem. Wohnsiedlung der britischen Streitkräfte   17 2017 Hameln, Beethovenstr. 1, 3, 5; ehem. Wohnsiedlung der britischen Streitkräfte    1 2017 Herford, Birkenstr. 1–19, ehem. Wohnsiedlung   60 2019 Kempten (Allgäu), ehem. Fachsanitätszentrum   42 2019 Wiesbaden, ehem. Kastel-Housing, Teilfläche I, Wohnsiedlung der US-Streitkräfte   28 2020 Schwäbisch Gmünd, ehem. Kreiswehrersatzamt   38 2020 Regensburg, ehem. Bajuwarenkaserne   88 2021 Konstanz, Gottfried-Keller-Str. 9, 11   27 2021 Villingen-Schwenningen, Freiburger Straße 28–36, Wohnsiedlung   30 2021 Regensburg, ehem. Bajuwarenkaserne (nachträgliche Verbilligung)   95 Jahr der Fertigstellung Bezeichnung der Konversionsliegenschaft Anzahl Sozialwohnungen 2022 Wiesbaden, ehem. Kastel-Housing, Teilfläche II, Wohnsiedlung der US-Streitkräfte   28 2022 Breisach, Isenbergstraße 20–22, Wohngebäude   16 2022 Breisach, Isenbergstraße 14–16, Wohngebäude   12 2022 Ludwigsburg, ehem. Jägerhofkaserne   65 2022 Wiesbaden, ehem. Kastel-Housing, Teilfläche II, Wohnsiedlung der US-Streitkräfte (nachträgliche Verbilligung)    5 2022 Detmold, Teilfläche ehem. Hobart-Kaserne   14 2023 Wiesbaden, ehemals American-Arms-Hotel der US-Streitkräfte   111 2023 Wiesbaden, ehem. Kastel-Housing, Teilfläche II, Wohnsiedlung der US-Streitkräfte     9 2023 Aschaffenburg, ehemalige Travis-Park, Baufelder 4 und 21    86 2023 Hamm, Brändströmstraße 17 a–h    20 2023 Münster, Oxord-Kaserne   104 2023 Münster, York-Kaserne   284 2023 Troisdorf, Lohmarer Straße, Nachverdichtungsflächen    11 2024 Ulm, ehem. Hindenburgkaserne    96 2024 Trier, ehem. französische Wohnsiedlung Belvedere    50 2024 Hamm, ehem. Newcastle-Kaserne    53 2024 Bielefeld, Wohnsiedlung Sperberstraße    36 2024 York-Kaserne, Münster   192 2025 Darmstadt, Cambrai-Fritsch-Kaserne & Jefferson-Wohnsiedlung   504 2025 Detmold, Siegfriedstraße 81a–85d    19 2025 Münster, Oxford-Kaserne (nachträgliche Verbilligung)    81 2025 Münster, York-Kaserne (nachträgliche Verbilligung)    19 2026 Heidelberg, ehem. US-Hospital   120 2026 Gießen, Teilfläche des ehem. Pendelton Areals (Motorpool-Gelände)   107 2026 Paderborn, ehem. Alanbrooke-Kaserne   277 Gesamt 2.745 12. Abgeordnete Caren Lay (Die Linke) Wie viele Sozialwohnungen und wie viele nicht mit sozialem Mietpreis gebundene Wohnungen sind auf ehemaligen bundeseigenen Flächen in den vergangenen zehn Jahren gebaut worden (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln und auch das prozentuale Verhältnis angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 8. Juli 2026 Über die in der Antwort zu Frage 11 enthaltenen Angaben hinaus verfügt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über keine Angaben zu gebauten Wohnungen ohne soziale Mietpreisbindung auf den von ihr veräußerten Liegenschaften. 13. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Welche allgemeinen Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 9 des Abgeordneten Max Lucks auf Bundestagsdrucksache 21/4372 und ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/5804 aus neueren internationalen Veröffentlichungen und Erkenntnissen zum Themenkomplex Jeffrey Epstein für die Tätigkeit deutscher Finanzaufsichts- und Geldwäschebehörden gezogen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 9. Juli 2026 Die Bundesregierung verfolgt weiterhin die Entwicklungen und Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Thema aufmerksam. Die zuständigen Bundesbehörden prüfen im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten und Befugnisse etwaige relevante Deutschlandbezüge und stehen hierzu, soweit angezeigt, mit anderen Behörden im Austausch. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben im Bereich der Bankenaufsicht und der Prävention von Geldwäsche infolge konkreter Anlässe zwei Auskunfts- und Vorlageersuchen gestellt, aus denen sich jedoch gegenwärtig kein weiterer aufsichtlicher Handlungsbedarf ergeben hat. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/5804 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 9 des Abgeordneten Max Lucks auf Bundestagsdrucksache 21/4372 hingewiesen, jeweils einschließlich der eingestuften und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegen Antwortteile. In Bezug auf die Financial Intelligence Unit wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 21/5661 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 10 des Abgeordneten Hauke Finger auf Bundestagsdrucksache 21/6244 verwiesen, einschließlich des eingestuften und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegen Antwortteils. 14. Abgeordneter Sascha Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Steuermehr- bzw. -mindereinnahmen erwartet die Bundesregierung durch den von der Rentenkommission gemachten Vorschlag zur Abschaffung von Minijobs (vgl. www.bmas.de/DE/S oziales/Rente-und-Altersvorsorge/Rentenreform-2 025/Rentenkommission-2026/rentenkommission- 2026.html, Empfehlung 26) – aufgrund der dadurch entfallenden aktuell zu entrichtenden Pauschalsteuer in Höhe von 2 Prozent auf das gezahlte Entgelt und stattdessen regelhafter Besteuerung im Rahmen der Lohnsteuer sowie aufgrund der dann dem Arbeitnehmer zuzurechnenden Sozialbeiträge und deren steuermindernden Geltendmachung bei der zu entrichtenden Einkommensteuer –, und erwägt die Bundesregierung in geeigneter Weise sicherzustellen, dass der Lohnnebenkostenvorteil auf Arbeitgeberseite in dann lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtigen Beschäftigungsverhältnissen gegenüber Minijobs in Höhe von etwa 10 Prozent an die Beschäftigten in laufenden Beschäftigungsverhältnissen weiterzugeben ist? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 7. Juli 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor, da keine entsprechenden Berechnungen durchgeführt worden sind. Im Übrigen kann die Bundesregierung der konkreten Ausgestaltung der gesetzgeberischen Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission nicht vorgreifen. 15. Abgeordneter Sascha Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung bereits geprüft, welche jährlichen fiskalischen Mehr- bzw. Mindereinnahmen sich bei Einführung der Arbeitstagepauschale, wie sie die vom Bundesministerium der Finanzen eingesetzte Expertenkommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ in ihrem Bericht vom 12. Juli 2024 vorgeschlagen hat (vgl. www.bundesfinanz ministerium.de/Content/DE/Downloads/Steuern/E xpertenkommissionen/erklaerung-buergernahe-ei nkommensteuer.pdf?__blob=publicationFile &v=3), von 6 Euro bzw. 8 Euro pro Arbeitstag unter gleichzeitiger Ersetzung von Entfernungspauschale, Homeoffice-Pauschale und Abzugsmöglichkeiten für das häusliche Arbeitszimmer sowie einer Erhöhung des Arbeitnehmer- Pauschbetrags auf 1.500 Euro, ergeben, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 10. Juli 2026 Der Bundesregierung liegen hierzu keine Berechnungen vor. 16. Abgeordneter Sascha Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu möglichen Ausweichreaktionen auf Bier und Wein infolge der im Diskussionsentwurf der Bundesregierung vorgesehenen 20-prozentigen Erhöhung der Alkoholsteuer auf Spirituosen vor (bitte Preis- und Kreuzpreiselastizitäten angeben), und welche Gründe sprechen aus ihrer Sicht gegen eine getränkeübergreifende Reform der Alkoholsteuer? 17. Abgeordneter Sascha Müller (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchen Gründen sieht der Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen lediglich eine Erhöhung der Alkoholsteuer um 20 Prozent vor, obwohl die FinanzKommission Gesundheit eine Erhöhung um 40 Prozent im ersten Jahr vorgeschlagen hat, und plant die Bundesregierung – wie von der FinanzKommission Gesundheit empfohlen – weitere Anpassungsschritte in den Folgejahren? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 8. Juli 2026 Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat sich zur Konsolidierung des Bundeshaushalts entschlossen, zum 1. Januar 2027 die Steuersätze des Alkoholsteuergesetzes, des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes und des Alkopopsteuergesetzes im Zuge des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 um 20 Prozent zu erhöhen. Weitere Anpassungsschritte sind nicht beschlossen. 18. Abgeordneter David Schliesing (Die Linke) Welche weiteren Kürzungen bei der Finanzierung von Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe (Official Development Assistance, ODA) plant die Bundesregierung für den Haushalt 2027 (bitte die betroffenen Programme und den jeweiligen Kürzungsumfang insbesondere unter Berücksichtigung des Etats des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien angeben), nachdem es bereits einen nach meiner Auffassung massiven Einbruch bei den ODA- Mitteln von 0,68 Prozent des deutschen Bruttonationaleinkommens im Jahr 2024 auf 0,56 Prozent im vergangenen Jahr gegeben hat, und mit welchen konkreten Auswirkungen, beispielsweise auf Standorte, Strukturen, Personalstellen, Angebote, Programme etc., rechnet die Bundesregierung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 10. Juli 2026 In dem am 6. Juli 2026 von der Bundesregierung beschlossenen Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 sind rd. 18,1 Mrd. Euro für ODA-Ausgaben eingeplant. Mit den vorgesehenen Mitteln wird Deutschland in absoluten Werten voraussichtlich auch im Jahr 2027 unter den größten Gebernationen sein. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bleibt auf dem Niveau der bisherigen Finanzplanung. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene angemessene Absenkung der ODA-Quote wird aus Gründen der Gleichbehandlung in allen weiteren Einzelplänen, die ODA-anrechenbare Ausgaben leisten, nachvollzogen. Im Fokus steht ein effizienter Mitteleinsatz durch die Ressorts im Rahmen der letztlich vom Haushaltsgesetzgeber bereitgestellten Mittel. Der Regierungsentwurf wird dem Deutschen Bundestag im August 2026 zugeleitet werden. 19. Abgeordneter Thomas Stephan (AfD) Wie ist der Zeitplan der Bundesregierung zur Einführung der Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen gemäß des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD (Kapitel III: Wirtschaft, Arbeit und Innovation)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 6. Juli 2026 Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht steuerliche Maßnahmen zur Stärkung von Arbeitsanreizen vor. Darunter die Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge. Die Bundesregierung wird sich bei der Umsetzung der Maßnahme entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrages eng mit den Sozialpartnern abstimmen. Einen konkreten Zeitplan gibt es nicht. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 20. Abgeordneter Dr. Michael Arndt (Die Linke) Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung, angesichts der fehlenden Positionierung der Innenministerkonferenz vom 17. bis 19. Juni 2026, bei der Anpassung des Sprengstoffrechts in Bezug auf Silvesterfeuerwerk, und welche Möglichkeiten sieht sie, eine für den Jahreswechsel 2026/2027 wirksame Regelung – beispielsweise für eine Öffnungsklausel – vorzubereiten, die bei der Innenministerkonferenz im Dezember 2026 final abgestimmt werden kann? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. Juli 2026 Die Gespräche zwischen Bund und Ländern dauern an. Insofern können keine konkreten zeitlichen Aussagen getroffen werden. 21. Abgeordneter Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) Wie viele Bundespolizisten und Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG (inklusive externer Dienstleister) wurden im ersten Halbjahr 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung im Dienst Opfer einer Straftat (bitte nach den drei häufigsten Straftaten aufschlüsseln und Daten für Juni 2026 bitte nachreichen, falls noch nicht – vollständig – verfügbar)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. Juli 2026 Die Datengrundlage zur Beantwortung Ihrer Frage bildet die Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES). Für den Monat Juni 2026 liegen derzeit noch keine qualitätsgesicherten Daten vor, insofern erfolgt eine Darstellung der ersten fünf Monate des Jahr 2026. Eine Differenzierung, ob die Straftat gegen Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG (DB AG) während ihres Dienstes begangen wurde, ist aufgrund der Datenlage nicht möglich. Bei Straftaten zum Nachteil von Mitarbeitern der Deutschen Bahn AG erfolgt in Bezug auf den jeweiligen Geschädigten keine gesonderte Erfassung, ob es sich um einen Angehörigen eines externen Dienstleisters handelt. Die statistischen Daten im Sinne der Fragestellung aus dem bundespolizeilichen Aufgabenbereich sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Zeitraum Jan. bis Mai 2026 Anzahl geschädigter Bundespolizisten 4.672 davon bei: Widerstandshandlungen (§ 113 StGB) 3.734 Tätlichen Angriffen (§ 114 StGB) 1.427 Bedrohungen (§ 241 StGB)   875 Anzahl geschädigter Mitarbeiter der DB AG 1.630 davon bei: Körperverletzungen (§ 223 StGB)   662 Bedrohungen (§ 241 StGB)   661 Gefährliche Körperverletzungen (§ 224 StGB)   175 Aufgrund von Tatmehrheiten und gemeinsamen Begehungsformen kann die Summe der Straftaten von der Anzahl der Geschädigten abweichen. Die statistischen Daten der PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig noch geringfügig ändern. 22. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie lautet der aktuelle Sachstand bei der Finanzierung und Umsetzung von Pflegeunterstützungskräften im Rahmen des Haushaltstitels „Ausbildung der Bevölkerung in Selbsthilfemaßnahmen“ (Einzelplan 06, Kapitel 0628, Titel 684 04) im Bundeshaushalt 2026? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. Juli 2026 Die Förderung der Pflegeunterstützungskräfte (PUK) zielt auf der Grundlage des § 24 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) und den Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung (RRGV) darauf ab, die Selbsthilfefähigkeit und Resilienz der Bevölkerung im Zivilschutz und Katastrophenfall zu stärken. Dies soll durch die Qualifizierung von PUK erreicht werden, die in der Lage sind, Pflege- und Gesundheitsleistungen im Zivilschutz und Katastrophenfall zu erbringen. Zudem soll die Stärkung des Ehrenamtes als tragende Säule des Bevölkerungsschutzes gemäß § 20 ZSKG erreicht werden. Derzeit wird eine Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Ausbildung von Pflegeunterstützungskräften erarbeitet. Das Förderprogramm soll eine Laufzeit vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2031 haben. 23. Abgeordneter Mirze Edis (Die Linke) Plant die Bundesregierung auf Basis des jüngsten Gutachtens der Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V., wonach die AfD verfassungswidrig ist, Maßnahmen zu ergreifen, und wenn ja, welche, und erwägt sie die Einleitung eines Prüfverfahrens zu einem möglichen späteren Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht, um die Bürgerinnen und Bürger vor politischen Akteuren, die laut Gutachten die Menschenwürde vieler bedrohen, zu schützen (siehe https://correctiv.org/aktuelles/d ebatte-um-afd-verbot/2026/06/25/afd-verbot-guta chten-faq/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. Juli 2026 Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte wird derzeit vom Bundesamt für Verfassungsschutz darauf geprüft, ob und inwiefern es Belege zu der Frage enthält, ob die AfD eine gesichert extremistische Bestrebung ist. 24. Abgeordneter Rainer Galla (AfD) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannte Organisationen die Proteste gegen den für das erste Juliwochenende 2026 geplanten Bundesparteitag der AfD mit dem Ziel einer Verhinderung des Parteitags mittelbar oder unmittelbar unterstützen, und wenn ja, welche (www.md r.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/erfu rt/demo-widersetzen-,versammlungsverbot-afd-pa rteitag-100.html; bitte ausführen und die nach der Einschätzung der Bundesregierung 25 bedeutsamsten Organisationen benennen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 9. Juli 2026 Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung. Ergänzend verweist die Bundesregierung auf ihre Antworten im Rahmen der beiden Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksachen 21/6756 und 21/6792. 25. Abgeordnete Kathrin Gebel (Die Linke) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob es während oder im Anschluss an sportliche Großereignisse (insbesondere Fußballwelt- und Europameisterschaften), an gesetzlichen Feiertagen sowie in den Schulferienzeiten zu einem statistisch signifikanten Anstieg der polizeilich erfassten Fälle häuslicher Gewalt in Deutschland kommt, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um einem solchen ereignisbezogenen Anstieg präventiv entgegenzuwirken (bitte Gesamtzahlen für die letzten zwei Jahre nach Bundesländern aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. Juli 2026 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu einem statistisch signifikanten Anstieg von polizeilich erfassten Fällen häuslicher Gewalt in Deutschland im zeitlichen Zusammenhang mit sportlichen Großereignissen, gesetzlichen Feiertagen oder Schulferienzeiten vor. 26. Abgeordnete Kathrin Gebel (Die Linke) Wie bewertet die Bundesregierung den sprunghaften Anstieg von Tötungsdelikten zum Nachteil von Frauen auf 545 Fälle im Jahr 2025 (Mord gemäß § 211 des Strafgesetzbuches – StGB, Totschlag gemäß den §§ 212 und 213 StGB, Körperverletzung mit Todesfolge sowie Brandstiftung mit Todesfolge), nachdem sich die Fallzahlen in den acht vorangegangenen Jahren zwischen 275 und 384 bewegt hatten, und wie erklärt sie, dass diese Delikte laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2025 erstmals überwiegend außerhalb von Partnerschaften sowie Familien- und Angehörigenbeziehungen begangen wurden (Quelle: PKS 2017– 2025, T92-Opfer-Täter-Beziehung)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. Juli 2026 Die genannte Zahl von 545 Fällen von Tötungsdelikten zum Nachteil von Frauen ist nicht korrekt. Die Tabelle T92 der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) weist die Opfer von Straftaten aus, nicht die Zahl der Fälle. In der PKS können zudem zu einem Fall mehrere Opfer erfasst werden. Die Zahl 545 bezieht sich auf die Summe der weiblichen Opfer im Berichtsjahr 2025 zu vollendeten Fällen folgender Straftatenschlüssel: 010000 Mord § 211 des Strafgesetzbuches (StGB) 020010 Totschlag § 212 StGB 020020 Minder schwerer Totschlag § 213 StGB 221000 Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB 641040 Brandstiftung mit Todesfolge. Die von der Fragestellerin genannte Spannbreite von 275 bis 384 bezieht sich ebenfalls auf die Summe der weiblichen Opfer vollendeter Fälle für die fünf genannten Straftatenschlüssel in den vorangegangenen acht Berichtsjahren (2017 bis 2024). Der Anstieg der Zahl der weiblichen Opfer zu vollendeten Fällen der o. g. Straftaten im Berichtsjahr 2025 im Vergleich zu den Vorjahren lässt sich auf die Erfassung des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt am 20. Dezember 2024 in der PKS 2025 zurückführen. Bei der PKS handelt es sich um eine polizeiliche Ausgangsstatistik. Das bedeutet, dass in ihr nur die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfasst werden. Fälle und die zum Fall erfassten Opfer gehen somit nicht mit dem Tatdatum, sondern mit dem Berichtsdatum in die PKS ein. Der Anschlag in Magdeburg wird deshalb als Fall in der PKS 2025 ausgewiesen. Zu diesem als vollendeter sonstiger Mord (PKS- Schlüssel 010079) erfassten Fall wurden 186 weibliche Opfer erfasst. Hinsichtlich der Opfererfassung in der PKS ist zu beachten, dass bei vollendeten Fällen, zu denen mehrere Opfer erfasst wurden, nur bei mindestens einem Opfer der Fall vollendet sein muss. Wurden beispielsweise zu einem vollendeten Mordfall drei Opfer erfasst, so ist mindestens ein Opfer durch diese Tat zu Tode gekommen, bei den anderen zwei Opfern muss die Tat nicht zwingend vollendet sein. Seit dem Berichtsjahr 2024 kann über den zu den Opfern erfassten Verletzungsgrad in der PKS allerdings differenziert werden, wie viele Opfer bei vollendeten Tötungsdelikten tatsächlich zu Tode gekommen sind. Im Fall des Magdeburger Weihnachtsmarkts wurden fünf weibliche Opfer tödlich verletzt, 72 wurden schwer und 109 leicht verletzt. Aus dem genannten Fall resultiert auch die im Vergleich zu den Vorjahren zu beobachtende Zunahme der Opfer bei vollendeten Fällen der o. g. Straftatenschlüssel, die in keiner familiären oder partnerschaftlichen Beziehung zu den Tatverdächtigen standen. Alle 186 weiblichen Opfer des Falls in Magdeburg wurden mit der Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung „Keine Beziehung“ in der PKS erfasst. 27. Abgeordneter Mirco Hanker (AfD) Welche Fallzahlen zu laufenden Ermittlungsverfahren, ausermittelten Sachverhalten, bzw. daraus bereits anhängigen Strafverfahren im Anwendungsbereich der Straftatbestände von sexueller Gewalt oder weiterer Delikte in tatbeständlichen Zusammenhängen mit Sexualdelikten, wie Betäubungsmittelmissbrauch, Menschenhandel, bzw. weiterer Gewaltdelikte mit Motiven zur sexuellen Ausbeutung zum Nachteil minderjähriger Geschädigter (z. B. gruppenbasierte Taten, medial umgangssprachlich sog. Grooming-Gang-Delikte), liegen der Bundesregierung basierend auf den bezogenen Daten der Ermittlungsbehörden für die Jahre 2025 und 2026 vor, und zu welchem Zeitpunkt werden Maßnahmen im Handlungsbereich des Bundeskriminalamtes für die Erweiterung des Lagebildes auf Bundesebene zu den Delikten im Sinne der Fragestellung geplant (bitte die Gesamt- Fallzahlen nach Ermittlungsverfahren und bereits anhängigen Anklageverfahren gliedern)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. Juli 2026 Das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht regelmäßig Bundeslagebilder, Lagebilder und Jahresberichte sowie anlassbezogene Berichte zu unterschiedlichen Deliktsbereichen (abrufbar unter: www.bka.de/DE/Ak tuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/lagebilder_nod e.html). Die Bundeslagebilder enthalten die jeweiligen Fallzahlen und beschreiben die aktuellen Erkenntnisse und Entwicklungen in den jeweiligen Phänomenbereichen in Deutschland im Sinne des Strafgesetzbuches. Das BKA prüft gemeinsam mit den Ländern, der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt fortlaufend die Lagebetrachtungen auf Anpassungsbedarfe und nimmt bei Bedarf entsprechende Weiterentwicklungen vor. Zudem enthält die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) die der Polizei bekannt gewordenen rechtswidrigen Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen und eine Reihe weiterer Angaben zu Fällen, Opfern oder Tatverdächtigen (abrufbar unter: www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/Statistiken Lagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/pks_node.html). Diese ermöglicht auch nach verschiedenen Parametern zu filtern. Das in Ihrer Frage genannte Phänomen sogenannter Grooming-Gang-Delikte wird im Rahmen der PKS hingegen nicht erfasst. Es wird darauf hingewiesen, dass die PKS als Jahresstatistik angelegt ist. 28. Abgeordneter Jochen Haug (AfD) Wie viele Personen wurden an den landseitigen deutschen Grenzen im Zeitraum 1. bis 31. Mai 2026 zurückgewiesen (bitte nach Nachbarländern aufschlüsseln, in die die Zurückweisungen erfolgten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. Juli 2026 Die nachstehenden statistischen Daten beruhen auf der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES). Die Daten der PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern. Die Bundespolizei ordnete an allen landseitigen deutschen Grenzen im Zeitraum 1. Mai 2026 bis 31. Mai 2026 insgesamt 2.212 Zurückweisungen an. Die erbetenen statistischen Daten können im Sinne der Fragestellung der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Zurückweisungen an den Landgrenzen Mai 2026 Österreich   445 Belgien    82 Schweiz   422 Tschechien   160 Dänemark    28 Frankreich   511 Luxemburg    82 Niederlande   161 Polen   321 Gesamt 2.212 29. Abgeordneter Jochen Haug (AfD) Wie vielen Personen wurden an den landseitigen deutschen Grenzen im Zeitraum 1. bis 30. April 2026 zur Stellung eines Asylantrags die Einreise gestattet, obwohl sie nicht über Papiere verfügten, die zur Einreise nach Deutschland berechtigten (bitte nach Nachbarländern aufschlüsseln, aus denen die Einreise erfolgte)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. Juli 2026 Die nachstehenden statistischen Daten beruhen auf der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES). Die Daten der PES können sich aufgrund von Nacherfassungen oder Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern. Die Bundespolizei leitete nach einem gegenüber ihr geäußerten Asylgesuch im Zeitraum 1. April 2026 bis 30. April 2026 insgesamt 70 Personen an die zuständigen Behörden weiter. Die erbetenen statistischen Daten können im Sinne der Fragestellung der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Weiterleitung an Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und Ausländerbehörden nach Asylgesuch ggü. Bundespolizei nach unerlaubter Einreise Landgrenze zu April 2026 Anzahl Personen Belgien 11 Dänemark  2 Frankreich 13 Niederlande  1 Polen  4 Schweiz 25 Tschechien  6 Österreich  8 Gesamt 70 30. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Sieht die Bundesregierung inzwischen – vgl. hierzu die bisherige Verneinung in ihrer Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5964 – Anzeichen dafür, dass es sich bei Angriffen auf die AfD als größte Oppositionspartei, ihre Mitglieder sowie ihre potenziellen Wähler um systematische und organisierte Formen der Einschüchterung oder Bedrohung durch bestimmte Organisationen bzw. Szenen handelt, und wie begründet sie ihre Auffassung (www.tichyseinblick.de/meinungen/a ntifa-sachsen-anhalt-landtag-erfurt-afd-parteitag/; https://de.indymedia.org/node/746158 mit Ergänzungsaufruf „Pfefferspray“; https://de.indymedia. org/node/747229 zur internationalen Vernetzung und Einladung antifaschistischer Gruppen aus Italien, Frankreich und der Schweiz nach Erfurt)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. Juli 2026 Die Konfrontation mit dem politischen Gegner (insbesondere der AfD) stellt grundsätzlich eine Konstante im linken und linksextremistischen Aktionsspektrum und ein identitätsstiftendes Agitationsfeld dar. In der gewaltorientierten linksextremistischen Szene herrscht vor diesem Hintergrund ein weitgehender Konsens über die Notwendigkeit, u. a. auch mit allen Mitteln gegen die AfD vorzugehen. Dennoch liegen der Bundesregierung weiterhin keine Erkenntnisse vor, die auf eine systematisch geplante Einschüchterung oder Bedrohung von Mitgliedern oder potenziellen Wählern der AfD schließen lassen. Insoweit wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5964 verwiesen. 31. Abgeordnete Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Voraussetzungen müssen nach Auffassung der Bundesregierung erfüllt sein, damit die derzeitigen Kontrollen an den deutschen Binnengrenzen beendet werden können, und anhand welcher Kriterien und Datengrundlagen wird sie nach Inkrafttreten des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) prüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. Juli 2026 Das Bundesministerium des Innern (BMI) betrachtet fortlaufend das unerlaubte Migrationsgeschehen auf den Routen irregulärer Migration, die Lage an den Schengen-Außengrenzen und innerhalb des Schengenraums sowie die Situation an den deutschen Binnengrenzen in Deutschland. Ziel des BMI ist, das irreguläre Migrationsgeschehen nachhaltig einzudämmen und zu verhindern sowie die Schleusungskriminalität entschieden zu bekämpfen. Dabei beabsichtigt das BMI, die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an den deutschen landseitigen Grenzen so lange aufrechtzuerhalten, wie dies erforderlich ist. In diesem Zusammenhang wird auch der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems eine wesentliche Bedeutung beigemessen. Derzeit liegen noch keine ausreichenden Erfahrungswerte vor, die eine Bewertung im Sinne der Fragestellung ermöglichen. 32. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob deutsche Sicherheits- oder Strafverfolgungsbehörden seit dem 1. Juni 2026 im Zusammenhang mit den sogenannten Epstein- Files von ausländischen Behörden um Unterstützung, Informationsübermittlung oder Rechtshilfe ersucht wurden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. Juli 2026 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4639 verwiesen. 33. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem Umfang organisierte Tätergruppierungen aus den Staaten des westlichen Balkans derzeit an der Einfuhr, dem Großhandel oder der Logistik von Kokain nach Deutschland beteiligt sind, und welche Entwicklungen wurden hierbei seit dem Jahr 2024 festgestellt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. Juli 2026 Organisierte Tätergruppierungen des westlichen Balkans sind nach Feststellungen der deutschen Sicherheitsbehörden sowie von Europol an einem Großteil der Kokaineinfuhren nach Europa beteiligt. Die Beteiligung an den Kokaintransporten umfasst dabei die Bestellung von Kokain in den Produktionsländern Südamerikas, den Transport mittels Luft- und Seefracht nach Europa, die Zwischenlagerung in verschiedenen europäischen Staaten sowie die anschließende Weiterverteilung an Abnehmerstrukturen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, unter anderem durch den Einsatz speziell präparierter Schmuggelfahrzeuge. Die hierbei seit 2024 festgestellten Entwicklungen zeichnen sich insbesondere in Form von Anpassungen hinsichtlich der Nutzung kryptierter Kommunikationsmittel für Tatabsprachen aus. 34. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Aus welchen Gründen ist der derzeit benutzte Name „Maja“ des Linksextremisten Simeon T., der wegen Beihilfe zur versuchten lebensbedrohenden Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung in Ungarn zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt wurde (derzeit nicht rechtskräftig), im Verfassungsschutzbericht 2025 (S. 182) in Anführungszeichen (als „Maja“) gesetzt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. Juli 2026 Die linksextremistische Person Maja T., ehemals Simeon T., wird in der linksextremistischen Szene „Maja“ genannt, dies wird in den Verfassungsschutzberichten 2024 und 2025 entsprechend berücksichtigt. 35. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Aus welchem Grund wurde im Verfassungsschutzbericht 2025 im Abschnitt zum Phänomenbereich Linksextremismus der Begriff „Menschenwürde“ kein einziges Mal erwähnt und auch inhaltlich nicht konkret unter diesen Begriff subsumiert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 8. Juli 2026 Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sammelt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags Informationen und wertet diese aus. In Ausführung dieses gesetzlichen Auftrags beobachtet das BfV Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung i. S. v. § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG). Wie auch auf Seite 16 des Verfassungsschutzberichts 2025 erläutert umfasst die freiheitliche demokratische Grundordnung verschiedene Werte. Diese unentbehrlichen Werte werden in einer Reihe von Vorschriften des Grundgesetzes (GG) konkretisiert. Dazu zählen der Schutz der Menschenwürde gemäß Artikel 1 Absatz 1 GG sowie das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip gemäß Artikel 20 GG. Linksextremisten wollen die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung und damit die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen. An deren Stelle soll ein kommunistisches System beziehungsweise eine „herrschaftsfreie“, anarchistische Gesellschaft treten. Insoweit handelt es sich regelmäßig um Bestrebungen im Sinne des § 4 Absatz 1 Buchstabe c BVerfSchG. Die Bestrebungen von linksextremistischen Akteuren richtet sich damit also grundsätzlich gegen den Rechtsstaat und das Demokratieprinzip. 36. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Hat sich das Bundesamt für Verfassungsschutz vor dem Hintergrund seiner Warnungen vor „Desinformation und anderen Formen der Informationsmanipulation fremder Staaten“ (Verfassungsschutzbericht 2025, S. 361) mit den Vorwürfen von Mark Zuckerberg gegenüber der damaligen US-Regierung unter dem Präsidenten Joe Biden auseinandergesetzt, hinsichtlich der Behauptung, dass Facebook „von der Biden-Regierung massiv unter Druck gesetzt worden“ sei, Inhalte über das Corona-Virus zu löschen, wobei es vor allem um humorvolle oder wahrheitsgemäße Aussagen über den COVID-Impfstoff gegangen sei (Zuckerberg: „Sie haben uns im Grunde gedrängt und gesagt: Alles, was besagt, dass Impfstoffe Nebenwirkungen haben könnten, müsst ihr löschen.“, www.srf. ch/news/international/zensur-bei-facebook-zucker berg-kritisiert-biden-regierung-scharf-1), und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 9. Juli 2026 Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat sich mit den in der Fragestellung in Bezug genommenen Aussagen von Mark Zuckerberg aufgrund fehlender Zuständigkeit nicht auseinandergesetzt. Aufgabe des BfV ist die Sammlung und Auswertung von Informationen zu sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten bzw. Bestrebungen gegen Schutzgüter des § 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz. Bei dem in der Fragestellung geschilderten Sachverhalt handelt es sich nicht um eine derartige Tätigkeit bzw. Bestrebung. 37. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Liegen der Bundesregierung oder dem Bundesamt für Verfassungsschutz Erkenntnisse zu Linksextremisten in Sicherheitsbehörden oder Bundesbehörden vor, und wenn ja, um welche Zahl von Personen handelt es sich? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. Juli 2026 Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sammelt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags Informationen und wertet diese aus. In Ausführung dieses gesetzlichen Auftrags beobachtet das BfV Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung i. S. v. § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG). Linksextremisten wollen die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung und damit die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen. An deren Stelle soll ein kommunistisches System beziehungsweise eine „herrschaftsfreie“, anarchistische Gesellschaft treten. Insoweit handelt es sich regelmäßig um Bestrebungen im Sinne des § 4 Absatz 1 Buchstabe c BVerfSchG. Die Bestrebung von linksextremistischen Akteuren richtet sich damit also grundsätzlich gegen die innere Verfassung und Ordnung. Folglich agitieren linksextremistische Akteure primär gegen den Rechtsstaat. Zu einer oben genannten Bestrebung können auch Einzelpersonen zählen die in Sicherheitsbehörden oder Bundesbehörden tätig sind. Nach aktuellem Erkenntnisstand ist eine niedrige einstellige Personenanzahl bekannt. Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass eine darüberhinausgehende Beantwortung der Fragestellung trotz der grundsätzlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, zum Schutz der Grundrechte Dritter unterbleiben muss. Die geringe Fallzahl könnte zu abschließend bestimmten Einzelpersonen führen und könnte Rückschlüsse auf ebendiese zulassen und in der Folge zum Nachteil, insbesondere einer Gefährdung des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes – GG) sowie des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG) der betroffenen Personen, führen. Eine entsprechende Auskunft wäre dadurch mit einer Offenbarung von Informationen verbunden, die einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht natürlicher Personen auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten würde. Der Beantwortung Ihrer Frage steht daher das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG) entgegen, das im Ergebnis einer sorgfältigen Güterabwägung dem parlamentarischen Informationsanspruch vergehen muss. Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht daraus, dass hier Personen von öffentlichem Interesse betroffen sind. Nach Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die Personen kommt auch eine eingestufte Beantwortung nicht in Betracht. Auch, wenn die angefragten Informationen hierdurch nur einem kleineren Personenkreis bekannt würden, wäre der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen dennoch nicht minder gewichtig, weil Bewertungen zu persönlichen Lebenssachverhalten dann unter Ausschluss sogar der Kenntnisnahme des Betroffenen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wären. Hierdurch wäre das Recht des Betroffenen, über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten selbst zu entscheiden, so empfindlich berührt, dass ausnahmsweise das parlamentarische Fragerecht insgesamt zurückstehen muss. Zudem könnten die möglichen Rückschlüsse in nicht unerheblichem Maße die Zuständigkeit der Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) tangieren und somit einen nicht statthaften Eingriff in das föderale Gefüge darstellen. 38. Abgeordneter Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wann wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass es in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 der Kleinen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Hafenstrategie der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/5172 vor Kurzem von Seiten der Bundesregierung auf die Frage, ob die Bundesregierung plane, ein Seesicherheitsgesetz vorzulegen, um Zuständigkeiten und Befugnisse von Polizeien und Marine auch im Fall hybrider Angriffe auf See eindeutiger zu regeln, noch hieß, die Bundesregierung beabsichtige nicht, ein solches Seesicherheitsgesetz vorzulegen, da Zuständigkeiten und Befugnisse von Bundespolizei und Bundeswehr auf See bereits durch die geltenden Gesetze geregelt seien, wohingegen im kürzlich im Deutschen Bundestag verabschiedeten Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Bundestagsdrucksache 21/5478 unter Punkt 11 die Bundesregierung aufgefordert wird, „[...] die Zuständigkeiten, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten und wo möglich Arbeitsabläufe der mit maritimer Sicherheit befassten Behörden klar in einem Seesicherheitsgesetz zu präzisieren und so ein abgestimmtes Vorgehen im Sinne einer integrierten maritimen Sicherheit zu ermöglichen“, nunmehr einen Entwurf für ein solches Gesetz vorlegen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 9. Juli 2026 Die aktuelle Gesetzessystematik bietet stets die Möglichkeit zu lageangepasstem Handeln der zuständigen Behörden. Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Bundestagsdrucksache 21/5478 unterliegt im Gesamten der weiteren Befassung durch die Bundesregierung. 39. Abgeordnete Kerstin Przygodda (AfD) Wie viele Angriffe hat es in den Jahren 1998 bis 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gegeben, in denen Kinder bzw. Jugendliche mit dem Tatwerkzeug Messer durch einen anderen Menschen verletzt (www.sueddeuts che.de/bildung/unter-jugendlichen-streit-nach-sch ulschluss-mit-messer-drei-verletzte-dpa.urn-news ml-dpa-com-20090101-260702-930-321427) oder getötet worden sind (bitte jeweils nach Kalenderjahren angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. Juli 2026 Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu dem Phänomen Messerangriff liegen seit dem Berichtsjahr 2024 vor. Die Phänomenerfassung erfolgt zum Fall. Zu einem Fall können in der PKS nicht nur mehrere Tatverdächtige, sondern auch mehrere Opfer erfasst werden. Über den Verletzungsgrad, der zu den einzelnen Opfern erfasst wird, kann zwar bestimmt werden, ob und wenn ja wie viele Opfer in welchem Grad verletzt wurden, eine exakte Verknüpfung des zum Fall erfassten Phänomens Messerangriff (Messer angewendet oder mit Messer gedroht) mit einzelnen Opfern und den zu ihnen erfassten Verletzungsgraden kann auf der Datengrundlage der PKS allerdings nicht hergestellt werden. Die Verletzung kann auch von anderen in der PKS nicht erfassten zusätzlichen Tatmitteln verursacht worden sein. Es kann somit nicht ausgewiesen werden, in wie vielen Fällen Kinder bzw. Jugendliche durch einen anderen Menschen mit dem Tatwerkzeug Messer verletzt oder getötet wurden. 40. Abgeordnete Jamila Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist der Bundesregierung das Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) zur Verfassungskonformität der AfD bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Gutachten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. Juli 2026 Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. zu der Frage der Verfassungswidrigkeit der Partei „Alternative für Deutschland“ nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes ist der Bundesregierung bekannt. Derzeit prüft das Bundesamt für Verfassungsschutz das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. daraufhin, ob und inwiefern es Belege zu der Frage enthält, ob die AfD eine gesichert extremistische Bestrebung ist. 41. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Wie reagiert die Bundesregierung, insbesondere ihre Sicherheitsbehörden, auf Demonstrations- und Blockadeaufrufe, mit denen ein nach dem Parteiengesetz verpflichtend durchzuführender Parteitag der AfD am 4. und 5. Juli 2026 verhindert werden soll, und sieht sie darin einen Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung (vgl. https://taz.de/Blockaden-und-Demonstration en/!6191617/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. Juli 2026 Die Gefahrenabwehr sowie insgesamt die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der Verfolgung etwaiger Straftaten, u. a. auch im Zusammenhang mit Versammlungen, sowie die vorgreiflichen Bewertungen liegen nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung in der originären Zuständigkeit der Länder. In diesem Rahmen gegebenenfalls notwendige Vollzugsentscheidungen sind unter Beachtung und Abwägung aller widerstreitenden, auch verfassungsrechtlichen Belange zu treffen. 42. Abgeordneter Raimond Scheirich (AfD) Wie viele Personen wurden seit dem Amtsantritt des Bundesministers des Innern Alexander Dobrindt, der angekündigt hat, eine „Migrationswende“ umzusetzen, im Zeitraum von Mai 2025 bis Juni 2026 tatsächlich zurückgeführt, und wie verteilen sich diese Rückführungen auf Abschiebungen, Dublin-Überstellungen und freiwillige Ausreisen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 8. Juli 2026 Im Zeitraum Mai 2025 bis einschließlich Mai 2026 wurden insgesamt 22.682 Personen abgeschoben. Angaben für den Monat Juni 2026 liegen noch nicht vor. Darunter waren 4.624 Dublin-Überstellungen. Darüber hinaus sind 19.399 Personen über das Bund-Länder-Programm „Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany“ und „Government Assisted Repatriation Programme“ (REAG/ GARP) gefördert freiwillig ausgereist. Neben den REAG/GARP- geförderten freiwilligen Ausreisen erfolgen auch über Länderprogramme geförderte freiwillige Ausreisen. Hinzu kommt noch eine Vielzahl von freiwilligen Ausreisen ohne Förderung. 43. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus öffentlich angekündigten Aktionen, die darauf gerichtet sind, sämtliche Zufahrtswege zur Messe Erfurt am 4. und 5. Juli 2026 zu blockieren und die Durchführung des Bundesparteitags einer zugelassenen Partei zu verhindern bezüglich Parteienfreiheit, Versammlungsfreiheit und Rechtsstaatsprinzip, und welche Kenntnisse hat sie über mögliche Straftaten oder Gefährdungen im Vorfeld dieser Aktionen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. Juli 2026 Die Gefahrenabwehr sowie insgesamt die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der Verfolgung etwaiger Straftaten, u. a. auch im Zusammenhang mit Versammlungen, liegen nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung grundsätzlich in der originären Zuständigkeit der Länder. In diesem Rahmen gegebenenfalls notwendige Vollzugsentscheidungen sind unter Beachtung und Abwägung aller widerstreitenden, auch verfassungsrechtlichen, Belange zu treffen. Der für den 4. und 5. Juli 2026 terminierte Bundesparteitag der AfD wird in Erfurt/Thüringen stattfinden und fällt damit in die Zuständigkeit des Landes Thüringen. Auch wenn das Risikomanagement von Großveranstaltungen mit einem länderübergreifenden Versammlungsbezug anhand etablierter Bund- Länder-Kooperationsstrukturen (z. B. durch Gefährdungsprognosen, Lagebilderstellungen, Amtshilfe) erfolgt, bleiben die Gefahrenabwehr sowie insgesamt die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der originären Zuständigkeit der Länder. In diesem Rahmen ist die Verfolgung strafbarer Handlungen am Veranstaltungsort, u. a. gegenüber Polizeikräften, Parteitagsdelegierten oder Medienvertretern, den zuständigen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden des Landes Thüringen zuzuordnen. Politisch motivierte Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Parteitag festgestellt würden, sind Gegenstand des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK). 44. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD) Verfügt die Bundesregierung über eine ressortübergreifende Prüfliste, Handreichung oder sonstige Übersicht bezüglich Maßnahmen nach Artikel 37 des Grundgesetzes? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 8. Juli 2026 Der Bundeszwang nach Artikel 37 Absatz 1 des Grundgesetz (GG) wurde bisher noch nicht angewandt. Die Anwendung des Bundeszwangs unterliegt strengen Anforderungen, die sich bereits aus dem GG ergeben. 45. Abgeordneter Stefan Seidler (fraktionslos) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Ostseesturmflut im Oktober 2023 ergriffen, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Katastrophenwarnung mit Dänemark, insbesondere mit dem dänischen Wetterdienst (DMI), im Hinblick auf die gemeinsame Erstellung von meteorologischen Vorhersagen, Warnsystemen sowie abgestimmte Kommunikationsprozesse auszubauen, und wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand als Grundlage für die Berichts- und Warnpraxis in der Grenzregion? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. Juli 2026 Um eine einheitliche und effiziente Warnung der Bevölkerung über nationale Grenzen hinweg sicherzustellen, setzt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf einen Warnmeldungsaustausch in Echtzeit. Hierzu wurde die sogenannte „MoWaS Datenschleuse“ entwickelt. Diese dient als technische Schnittstelle zwischen den nationalen Warnsystemen und ermöglicht in Gefahrenlagen den unmittelbaren Austausch von Warnmeldungen in Grenzregionen. Derzeit befindet sich das BBK im engen Austausch mit der Danish Emergency Management Agency (DEMA). Im letzten Jahr ist es dem BBK gelungen, das von der DEMA betriebene nationale dänische Warnsystem DK-Sirenen an das deutsche MoWaS anzuschließen. Warnmeldungen aus Dänemark können nun direkt in MoWaS empfangen und dort weiterverarbeitet werden. Aktuell läuft noch eine Testphase, bevor diese Funktion den deutschen Grenzregionen zur Verfügung gestellt wird. Soweit der dänische Wetterdienst (DMI) Warnmeldungen über DK- Sirenen versendet, können diese auch über MoWaS empfangen werden. Die Zusammenarbeit beruht auf dem etablierten europäischen Katastrophenhilfemechanismus UCPM sowie in der Funktion als DEU NCP an der im Bedarfsfall DNK Anfragen eingehen bzw. vice versa. Nach der Ostseesturmflut hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ebenfalls seine Kommunikationsprozesse verbessert. Zum Beispiel zeigen die Informationen zu den Wasserständen der einzelnen Ostseepegel nun auch eine Abschätzung der Unsicherheiten. Mit dem DMI steht das BSH fortlaufend im Austausch. Um eine transparente grenzüberschreitende Kommunikation aufzubauen, werden am BSH nun die eigenen Modellvorhersagen zusammen mit der Vorhersage der dänischen Behörde DMI dargestellt. Warnungen werden untereinander ausgetauscht. Bei Warnlagen liegen den Diensthabenden auch die Vorhersagen der dänischen Behörde FCOO vor. 46. Abgeordneter Tobias Teich (AfD) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Vorbereitung der Umsetzung der neuen EU- Rückführungsverordnung hinsichtlich der Einrichtung oder Nutzung sogenannter „Return Hubs“ in Drittstaaten, und führt die Bundesregierung derzeit Gespräche mit Drittstaaten über die Einrichtung oder Nutzung solcher Rückführungszentren, und wenn ja, mit welchen Staaten? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 10. Juli 2026 Die Bundesregierung strebt gemeinsam mit weiteren europäischen Mitgliedstaaten die Einrichtung von sogenannten Return Hubs in Drittstaaten an und tauscht sich mit diesen Mitgliedstaaten in einer Arbeitsgruppe zu den notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen aus. Es werden auch erste Gespräche mit möglichen Partnerstaaten geführt. Aufgrund der im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gebotenen Vertraulichkeit können mögliche Partnerstaaten nicht vorab benannt werden. 47. Abgeordnete Donata Vogtschmidt (Die Linke) Aus welchen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung eine Novellierung der Verschlusssachenanweisung (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/4814), und ist es Gegenstand oder Teil der Regelungsziele, eine restriktivere Einstufung von Dokumenten als Verschlusssache vornehmen zu können als bislang? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 9. Juli 2026 Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung – VSA) wurde zuletzt 2018 grundlegend überarbeitet. Sie bedarf einer Anpassung an neue Entwicklungen wie zum Beispiel die Digitalisierung. Aufgrund der laufenden Ressortabstimmung kann die Bundesregierung zu Regelungszielen oder - gegenständen noch keine Auskunft geben. 48. Abgeordneter Jörg Zirwes (AfD) Welche Informationen sind über die Herkunft der arabisch sprechenden Männer bekannt, die im Mai 2026 in einem Regionalzug auf der Moselstrecke in der Nähe von Cochem einen Bahnbediensteten angegriffen und verletzt haben, und welche Informationen gibt es zu möglichen Vorstrafen und Aufenthaltsstatus? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. Juli 2026 Angaben zu Ermittlungserkenntnissen in Strafverfahren obliegen grundsätzlich der sachleitenden Staatsanwaltschaft. In der vorliegenden Frage wird auf die Staatsanwaltschaft Koblenz verwiesen. 49. Abgeordneter Ulrich von Zons (AfD) Welche bundesweiten Lagebilder bzw. Koordinierungsformate unter Beteiligung von Bundesbehörden beziehen sich auf organisierte Kriminalität mit dem Schwerpunkt Nordrhein-Westfalen (z. B. Rhein-Ruhr), und welche priorisierten Maßnahmen (Ermittlungsunterstützung, Geldwäschebekämpfung, Vermögensabschöpfung etc.) wurden 2024 und 2025 umgesetzt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. Juli 2026 Es gibt keine bundesweiten Lagebilder und bundesweiten Koordinierungsformate unter Beteiligung von Bundesbehörden, die sich auf organisierte Kriminalität mit dem Schwerpunkt Nordrhein-Westfalen beziehen, und daher auch keine priorisierten Maßnahmen im Sinne der Fragestellung. 50. Abgeordneter Ulrich von Zons (AfD) Welche Hauptgründe werden von Bundesseite als Abschiebungshindernisse dokumentiert (z. B. fehlende Reisedokumente, Flug-/ Transporthindernisse, Gerichtsentscheidungen, Gesundheitsgründe), und wie häufig traten diese Gründe in den Jahren 2019 bis 2025 jeweils auf? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 7. Juli 2026 Für den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes und damit auch für Abschiebungen sind die Länder zuständig. Der Bund unterstützt die Länder im Rahmen des Rückführungsprozesses unter anderem durch die Bundespolizei beispielsweise bei dem Transport oder der Begleitung von rückzuführenden Personen. Der Bundesregierung liegen daher zu den in der Fragestellung erbetenen Informationen nur belastbare Angaben vor, soweit diese einen Bezug zur Bundespolizei aufweisen. Im Hinblick hierauf wird für das Jahr 2019 auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/18201, für das Jahr 2020 auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/27007, für das Jahr 2021 auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/890, und für das Jahr 2022 auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/5795 verwiesen. Zudem wird für das Jahr 2023 auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/11471 und für das Jahr 2024 auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/14946 verwiesen. Des Weiteren wird für das Jahr 2025 auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4103 verwiesen. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 51. Abgeordnete Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den von Frankreich und Italien angekündigten Plänen zur Schaffung einer Nachfolgemission der UNIFIL-Mission im Libanon nach Auslaufen ihres Mandats im Dezember 2026, und welche konkreten Planungen verfolgt sie hinsichtlich einer möglichen deutschen Beteiligung an einer solchen Mission? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 7. Juli 2026 Derzeit werden sowohl im Rahmen der Vereinten Nationen (VN) als auch der Europäischen Union mögliche Formate zur Fortsetzung der Unterstützung für die libanesische Regierung nach Auslaufen des Mandats von UNIFIL diskutiert. Die Bundesregierung bringt sich aktiv in diese Diskussionen ein und steht mit ihren europäischen Partnern dazu in engem Austausch. Eine konkrete deutsche Beteiligung an einer möglichen VN- oder EU- Mission kann erst dann geprüft werden, wenn das Aufgabenspektrum und der Umfang einer solchen Mission feststehen. Ziel der Bundesregierung bleibt es, die libanesischen Streitkräfte zu stärken, um eine nachhaltige Stabilisierung des Libanon zu unterstützen. 52. Abgeordnete Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Teilt die Bundesregierung meine Rechtsauffassung, dass die Einfuhr von Waren in die Europäische Union, die ihren Ursprung in den von Israel besetzten palästinensischen Gebieten haben, gemäß des Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs zu den rechtlichen Folgen von Israels Besatzungspolitik vom 19. Juli 2024 (www.icj-cij.org/s ites/default/files/case-related/186/186-20240719-a dv-01-00-en.pdf) rechtswidrig ist, und wenn ja, inwiefern unterstützt die Bundesregierung den Vorstoß von Schweden und Frankreich auf EU- Ebene zur Eindämmung von Importen aus illegalen israelischen Siedlungen in besetzten palästinensischen Gebieten (https://de.euronews.com/m y-europe/2026/05/26/franzosischer-handelsstaatss ekretar-beschrankungen-fur-siedlungswaren- sindnormal-nicht-ag)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 8. Juli 2026 Die Bundesregierung respektiert das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zu den rechtlichen Folgen von Israels Besatzungspolitik vom 19. Juli 2024 und handelt im Einklang mit den dort festgestellten völkerrechtlichen Verpflichtungen. Dazu gehört auch, dass Deutschland in seinen Handlungen zwischen dem Hoheitsgebiet des Staates Israel und den seit 1967 besetzten Gebieten unterscheidet. So unterliegen Siedlungsprodukte bei Einfuhr in die EU einer Kennzeichnungspflicht und genießen, anders als Produkte aus dem israelischen Hoheitsgebiet, nicht die Zollpräferenzen des EU-ISR Assoziierungsabkommens. Zu darüberhinausgehenden Handelsbeschränkungen gegen Siedlungsprodukte findet aktuell eine Diskussion auf EU-Ebene statt. 53. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Liegen der Bundesregierung eigene Erkenntnisse, die über die Presseberichterstattung hinausgehen, über die jüngsten repressiven Maßnahmen der kongolesischen Sicherheitskräfte gegenüber der Opposition (www.hrw.org/news/2026/05/12/dr-co ngo-increasing-repression-of-critical-expression) und Protestierenden, die gegen die Ankündigung von Präsident Félix Tshisekedi, eine Verfassungsänderung zur Ermöglichung eines dritten Mandats voranzutreiben, demonstrierten (www.a l j azee r a.com/news/2026/6/12/violence-breaks-out-at-dr c-rally-against-presidential-term-limit-change), vor, und wenn ja, welche, und erwägt die Bundesregierung ggf. diplomatische Schritte als Reaktion auf diese Entwicklungen, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 7. Juli 2026 Die Bundesregierung hat die Berichterstattung zur Kenntnis genommen. Nach Kenntnis der deutschen Botschaft in Kinshasa wurden im Kontext der Demonstrationen 39 Personen verletzt, eine Person wurde getötet. Das Vorgehen gegen Opposition und Protestierende in der Demokratischen Republik Kongo ist Ausdruck eines sich insbesondere seit 2024 zunehmend verengenden zivilgesellschaftlichen Handlungsspielraums, was die Bundesregierung in bilateralen Gesprächen mit der kongolesischen Regierung wiederholt thematisiert. Die Bundesregierung steht darüber hinaus in engem Austausch mit den europäischen Partnern und stimmt gemeinsame Positionierungen im EU- Kreis ab. 54. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Thematisiert die Bundesregierung gegenüber ihren indischen Partnern die Auswirkungen der von der Regierung des indischen Premierministers Narendra Modi am 22. Juni 2026 angekündigten Änderungen am Gesetz zur Regulierung ausländischer Zuwendungen (Foreign Contribution Regulation Act – FCRA), mit denen die Vorschriften für den Erhalt ausländischer Zuwendungen weiter verschärft werden sollen, und waren diese Änderungen auch Gegenstand des EU- Indien-Menschenrechtsdialogs am 24. Juni 2026 (Quellen: www.vaticannews.va/de/welt/news/202 6-06/indien-ngo-regierung-gesetz-kirche-caritas-h ilfe-arme-bischoefe.html; www.eeas.europa.eu/de legations/india/12th-eu-india-human-rights-dialog ue_en)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 7. Juli 2026 Der Bundesregierung sind die jüngsten Entwicklungen mit Blick auf die von der indischen Regierung am 22. Juni 2026 angekündigten Änderungen am Gesetz zur Regulierung ausländischer Zuwendungen (Foreign Contribution Regulation Act – FCRA) bekannt und sie beobachtet diese mit Sorge. Die Bundesregierung spricht die Thematik regelmäßig in internationalen Foren sowie in bilateralen Gesprächen gegenüber den indischen Partnern an, bringt Bedenken zum Ausdruck und wirbt für Erleichterungen für zivilgesellschaftliche Akteure. Die Bundesregierung stimmt sich dazu auch im Kreis der EU-Mitgliedstaaten ab und steht mit zivilgesellschaftlichen Akteuren in Kontakt. Die jüngst diskutierten Verschärfungen waren auch Gegenstand des Dialogs der Europäischen Union und Indien zu Menschenrechten am 24. Juni 2026. 55. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Gespräche führt die Bundesregierung mit den europäischen und US-amerikanischen Partnern, um sich, wie der amerikanische Präsident Donald Trump auf dem G7-Gipfel verkündet hat, gemeinsam verstärkt für einen Frieden in der Ukraine einzusetzen, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den wirtschaftlichen Druck auf Russland zu erhöhen, wie beispielsweise die russische Schattenflotte zu bekämpfen (Quelle: www.zdfheute.de/politik/auslan d/evian-g7-trump-merz-gipfel-erklaerung-10 0.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 7. Juli 2026 Die Bundesregierung setzt sich intensiv für einen gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine und einen sofortigen Waffenstillstand ein. Hierzu steht die Bundesregierung in ständigem engem Austausch mit ihren internationalen Partnern – sowohl bilateral als auch im Rahmen internationaler Organisationen und multilateraler Foren, vor allem in den Vereinten Nationen (VN), der Europäischen Union (EU), der NATO und den G7. Während sich die Ukraine bereits mehrfach zu einem umfassenden und sofortigen Waffenstillstand und Friedensverhandlungen bereiterklärt hat, setzt Russland seine brutalen Angriffe täglich fort und beharrt weiter auf seinen Maximalpositionen. Dies zeigt, dass Russland bislang nicht zu ernsthaften Verhandlungen bereit ist. Die Bundesregierung wird daher die Ukraine auch weiterhin politisch, finanziell, humanitär, zivil und militärisch unterstützen, solange es nötig ist. Die Bundesregierung begrüßt, dass sich die G7 im Rahmen ihres Gipfels dazu bekannt haben, den Druck auf Russland weiter zu erhöhen. Dazu gehört die weitere Verschärfung der Sanktionen, einschließlich gegen den russischen Öl- und Gassektor. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Bundesregierung für die schnelle Verabschiedung eines starken 21. Sanktionspakets der EU ein, inklusive Maßnahmen zur Stärkung der Energiesanktionen, gegen den russischen Finanzsektor sowie die Schattenflotte und ihr Ökosystem. 56. Abgeordnete Mandy Eißing (Die Linke) Wie viele nationale Visa zur Aufnahme eines Freiwilligendienstes (Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr und Bundesfreiwilligendienst, § 19c Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG – i. V. m. § 14 Absatz 1 Nummer 1 der Beschäftigungsverordnung sowie § 19e AufenthG) haben die deutschen Auslandsvertretungen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2018 bis 2025 jeweils erteilt? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 6. Juli 2026 Gesonderte Zahlen für Visa zur Aufnahme eines Freiwilligendienstes liegen erst seit 2019 vor. Im Zeitraum 2019 bis 2025 wurden danach insgesamt 19.940 nationale Visa zur Aufnahme eines Freiwilligendienstes erteilt. Die jährliche Verteilung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2.527 1.577 2.528 2.948 3.636 3.480 3.244 57. Abgeordneter Vinzenz Glaser (Die Linke) Welche Unterstützungsangebote wurden durch deutsche Akteure (z. B. die Bundesregierung, deutsche staatliche Stellen und deutsche Hilfsorganisationen) nach den Erdbeben in Venezuela unterbreitet (bitte z. B. die bereitgestellten beziehungsweise zugesagten finanziellen Mittel, Sachleistungen, Hilfsgüter, technischen Unterstützungsleistungen sowie die Entsendung von Rettungs- und Katastrophenschutzkräften einzeln aufschlüsseln), und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob deutsche Rettungs-, Hilfs- oder Katastrophenschutzkräfte bei ihrer Arbeit (z. B. bei der Einreise, der Aufnahme ihrer Tätigkeit vor Ort oder der Verteilung von Hilfsgütern) durch venezolanische Behörden behindert oder in ihrer Tätigkeit eingeschränkt wurden, und falls ja, welche Maßnahmen leitet die Bundesregierung hieraus ab (siehe z. B. www.washingto npost.com/world/2026/07/01/after-quakes-trap-ve nezuelans-government-blocks-rescuers-aid/ und www.samariterbund.net/nationale- internationaleprojekte/katastrophenhilfe/aktuelles/details/mediz inischer-hilfseinsatz-fuer-venezuela-mit-samariter bund-beteiligung-muss-abgebrochen-werden-17 434/)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 9. Juli 2026 Am 25. Juni2026 erreichte die Bundesregierung ein offizielles Hilfeleistungsersuchen Venezuelas über das europäische Katastrophenschutzverfahren (UCPM). Daraufhin hat die Bundesregierung unverzüglich Hilfe geleistet. Über die Internationale Katastrophenhilfe übernimmt die Bundesregierung die Einsatzfinanzierung von folgenden Urban Search and Rescue (USAR) Teams und Emergency Medical Teams (EMTs): Rettungsteam Typ Einsatzzeitraum Schnell-Einsatz-Einheit Bergung Ausland (SEEBA) des Technischen Hilfswerks (THW) Medium USAR Team 26.06.26 bis 03.07.26 @fire Light USAR Team 26.06.26 bis 01.07.26 Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) EMT Typ 1 30.06.26 (andauernd) Über die Bundeswehr stellt die Bundesregierung bis zu fünf Luftfahrzeuge A 400M für die Lufttransportunterstützung für Rettungskräfte und Hilfsgüter sowie ein Luftfahrzeug für den Transport von Patientinnen und Patienten im Bedarfsfall bereit. Infolge der multiplen Erdbeben in Venezuela stellt die Bundesregierung zusätzlich 5,5 Mio. Euro humanitäre Hilfe zur Verfügung: 4,5 Mio. für den Venezuela Humanitarian Fund des Amts der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (UN OCHA) sowie je 500.000 Euro für Caritas und Diakonie. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von vorsätzlicher Behinderung oder Einschränkung der Arbeit deutscher Rettungs-, Hilfs- oder Katastrophenschutzkräfte durch die venezolanischen Behörden. Einsätze von Urban Search and Rescue (USAR) Teams und Emergency Medical Teams (EMTs) folgen festgelegten Abläufen. Ein Einsatz ist erst nach Akzeptanz durch den Empfängerstaat möglich. Dadurch soll Bedarfsdeckung sichergestellt werden. 58. Abgeordnete Katrin Göring- Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Schritte unternehmen der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Johann Wadephul, sowie die deutsche Bundesregierung, um Entschädigungszahlungen an die verbliebenen polnischen Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft auf den Weg zu bringen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 10. Juli 2026 Deutschland steht zu seiner historischen Verantwortung. Die Versöhnung und Verständigung mit Polen haben für die Bundesregierung höchste Priorität. Aus dieser historischen Verantwortung erwächst zugleich eine besondere Verpflichtung gegenüber den Menschen, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Polen gelitten haben. Hinsichtlich etwaiger Zahlungen an verbliebene polnische Opfer ist noch keine Entscheidung getroffen worden. 59. Abgeordneter Julian Joswig (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Maßnahmen plant oder verfolgt die Bundesregierung zur Umsetzung der unter Ziffer 17 des Protokolls des dritten Treffens der Binationalen Kommission Deutschland-Mexiko vereinbarten vertieften Zusammenarbeit im Bereich der inneren und internationalen Sicherheit, und findet hierbei auch eine Zusammenarbeit deutscher und mexikanischer Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit der derzeit laufenden FIFA-Fußballweltmeisterschaft 2026 statt? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 8. Juli 2026 Die Bundesregierung hat am 1. Juli 2026 das Kernpunktepapier „Ressortübergreifendes Engagement der Bundesregierung zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität in Lateinamerika, der Karibik und Deutschland“ verabschiedet. Das Papier bildet auch die Grundlage für eine Stärkung der beim dritten Treffen der Binationalen Kommission Deutschland-Mexiko im Beisein des Bundesaußenministers, Dr. Johann Wadephul, und dem mexikanischen Außenminister, Roberto Velasco, vereinbarten vertieften Zusammenarbeit mit Mexiko im Bereich der inneren und internationalen Sicherheit. Überdies wird im Rahmen des Gästeprogramms der Bundesrepublik Deutschland noch in diesem Jahr eine hochrangige Delegation aus Mexiko zu Sicherheitsthemen eingeladen. Die Reise zum Thema „Vertiefung der Zusammenarbeit in Fragen der inneren und äußeren Sicherheit“ soll nach jetzigem Planungsstand im September 2026 stattfinden. Da die deutsche Fußballnationalmannschaft ihre Spiele ausschließlich in den Vereinigten Staaten von Amerika sowie in Kanada ausgetragen hat und mexikanische Spielorte nicht berührt waren, erfolgte keine operative Zusammenarbeit deutscher und mexikanischer Behörden im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Turnier. 60. Abgeordneter Dr. Michael Kaufmann (AfD) Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des estnischen Verteidigungsministers Hanno Pevkur, dass die ukrainische Regierung über die Verwendung des neuen EU-Kredits in Höhe von 90 Mrd. Euro „selbstverständlich Rechenschaft ablegen muss“ (https://de.euronews.com/my-euro pe/2026/05/13/ukraine-rechenschaft-eu-kredit-abl egen-estland), und hat sie bereits eine eigene Bewertung darüber vorgenommen, wie sie die Gefahr einer nicht ordnungsgemäßen Verwendung von Teilen der Kreditmittel angesichts der in jüngster Zeit gegen den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj und sein engeres Umfeld erhobenen Korruptionsvorwürfe einschätzt (www. tagesspiegel.de/internationales/luxusvillen-und-dr ohnendeals-steckt-selenskyj-tiefer-im-korruptions sumpf-als-bisher-gedacht-15572149.html), und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 9. Juli 2026 Die Bundesregierung unterstützt gemeinsam mit Partnern die Ukraine in ihrem Verteidigungskampf gegen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands politisch, finanziell, humanitär, zivil und militärisch, solange es nötig ist. Daher hat die Bundesregierung ebenfalls die Einrichtung des EU-Darlehens für die Ukraine befürwortet, um dazu beizutragen, die ukrainischen Bedarfe in den Jahren 2026 und 2027 zu decken. Zwei Drittel des EU-Darlehens werden dabei unmittelbar für die Beschaffung von Rüstungsgütern v. a. aus europäischer bzw. ukrainischer Produktion eingesetzt. Die Kontrollmechanismen zum Schutz der finanziellen Interessen der EU sind angelehnt an die Mechanismen vorheriger EU- Unterstützungsinstrumente wie z. B. die Ukraine-Fazilität. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3848 verwiesen. Das EU-Darlehen ist zudem an die Umsetzung von zusätzlichen Reformen zur weiteren Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und zur Korruptionsbekämpfung gebunden. Die Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit der Antikorruptionsinstitutionen, insbesondere das Nationale Antikorruptionsbüro (NABU) sowie die Spezialisierte Anti-Korruptionsstaatsanwaltschaft (SAPO), sind eine zentrale Errungenschaft des Reformkurses der Ukraine und zugleich von entscheidender Bedeutung für das leistungsbasierte Voranschreiten der Ukraine im EU-Beitrittsprozess. Hierfür setzt sich die Bundesregierung, in enger Abstimmung mit ihren Partnern, weiterhin gegenüber der ukrainischen Regierung ein. 61. Abgeordneter Stefan Keuter (AfD) Hat sich das Auswärtige Amt bereits eine Auffassung dazu erarbeitet, in welchen Haushaltstiteln die 3 Prozent Einsparvorgabe des Bundesministers der Finanzen Lars Klingbeil für den Etat 2028 umgesetzt werden soll (wenn ja, bitte die Haushaltstitel aufführen, vgl. www.n-tv.de/politik/Beri cht-Klingbeil-fordert-drei-Prozent-Ersparnis-von- allen-Ministerien-id31027395.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 9. Juli 2026 Die Bundesregierung hat am 6. Juli 2026 den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 und den Finanzplan bis 2030 beschlossen. Das Aufstellungsverfahren für den Bundeshaushalt 2028 beginnt Anfang 2027. 62. Abgeordneter Andreas Mayer (AfD) Gibt es durch Bundesmittel unterstütze Projekte in Sierra Leona, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte hierbei auch die entsprechenden Haushaltstitel angeben), und zu welchen Zwecken (www.fa z.net/aktuell/politik/ausland/niederlande-gegen-ge ld-fuer-sierra-leone-wegen-drogenboss-accg-2008 86433.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 7. Juli 2026 Die nachfolgenden Angaben zu Projekten der Bundesregierung in Sierra Leone beruhen auf den derzeit verfügbaren Informationen zu aktuell laufenden Einzelmaßnahmen bzw. Vorhaben. Das Auswärtige Amt fördert aus dem Haushaltstitel „Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung“ (Kapitel 0501 Titel 687 34) das überregionale Projekt „African Union Border Program, Phase V“ zur rechtlichen und physischen Festlegung von Grenzverläufen, grenzüberschreitender Kooperation und Institutionenstärkung sowie Kapazitätsaufbau. Im Haushaltsjahr 2026 sind für Sierra Leone 52.100 Euro eingeplant, davon sind 28.000 Euro bereits verausgabt. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt verausgabt für Sierra Leone aus Kapitel 3004 Titel 685 30 insgesamt 830.000 Euro für das Netzwerk STAIRS im Rahmen der Research Networks for Health Innovation in Sub-Saharan Africa (RHISSA) mit der Laufzeit 1. August 2023 bis 31. Juli 2028. Ergänzende Informationen können auf der Webseite des gesamten Netzwerks abgerufen werden (www.stairssepsis.com/). Informationen zu Projekten des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit in Sierra Leone können auf der Website zur Internationalen Klimaschutz Initiative abgerufen werden (www.international-climate-initiative.com/projekte-suchen/#/). Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt Projekte der bilateralen staatlichen Zusammenarbeit in den Bereichen Gesundheit und Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Ausbildung und Beschäftigung, regionale und globale Vorhaben mit Länderkomponenten in Sierra Leone sowie Projekte der Zivilgesellschaft, Kirchen und der kommunalen Zusammenarbeit. Detaillierte Informationen zu den laufenden Projekten und Programmen in Sierra Leone – auch zu deren finanziellem Volumen – können im Transparenzportal des BMZ abgerufen werden (www.transparenzportal.bund.de/ de/). Die Bundesregierung entscheidet über Projektförderungen nach Maßgabe von § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Die darin enthaltenen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichten die Bundesregierung Projektpartner eingehend auf bestehende Verfahrensabläufe, Strukturen, Regelungen und Standards sowie die Beachtung der umfassenden Vorgaben des Zuwendungsrechts zu prüfen. 63. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Wann wird die Bundesregierung den Vierten Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit sowie den Umsetzungsbericht zum Dritten Nationalen Aktionsplan veröffentlichen, der bereits Ende 2024 ausgelaufen ist, und welche Gründe sind für die bisherige Verzögerung bei der Neuaufsetzung und der Evaluierung maßgeblich? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 6. Juli 2026 Die Bundesregierung erarbeitet derzeit den vierten Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit. Dies gilt auch für den Bericht über die Umsetzung des dritten Nationalen Aktionsplans. Ein konkretes Datum für eine Veröffentlichung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt werden. 64. Abgeordneter Sören Pellmann (Die Linke) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung mit Blick auf einen EU-Beitritt der Ukraine aus der zunehmenden Einbeziehung Stepan Banderas und der Ukrainischen Aufständischen Armee (UPA) in die politische Traditionslinie der Ukraine (www.p olskieradio.pl/400/7986/Artykul/3702431,polen-st eht-im-kampf-um-historische-wahrheit-allein)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 6. Juli 2026 Die Bundesregierung setzt sich für eine unabhängige und transparente wissenschaftliche Erforschung und Aufarbeitung der Geschichte ein. Sie verurteilt jede Form von Rechtsextremismus, Antisemitismus, Antiziganismus oder andere Formen von Rassismus und tritt entsprechenden Äußerungen oder Verhaltensweisen ausnahmslos und nachdrücklich entgegen. Mit der Ukraine steht die Bundesregierung zu diesen Themen in einem engen und vertrauensvollen Austausch. 65. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Ist es der Bundesregierung ein Anliegen zu überprüfen, ob die von ihr zu rund einem Drittel finanzierten und von der TKMS AG & Co. KGaA gefertigten Korvetten für Israel (https://elnet-deutsc hland.de/wp-content/uploads/2026/06/ESDI-Polic y-Briefing-Maritime-Security.pdf) nicht nur zur Überwachung der ökonomischen Wirtschaftszone, sondern auch vor Küsten von EU-Ländern eingesetzt werden, etwa zum aus meiner Sicht völkerrechtswidrigen Abfangen der jüngsten Gaza- Flotilla auch mit deutschen Teilnehmenden (www.ins tagram.com/reel/DYedOB8TFAp), und falls ja, was ist ihr hierzu bekannt geworden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 6. Juli 2026 Zu einem möglichen, in der Fragestellung angenommenen Einsatz hat die Bundesregierung keine Hinweise. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/278 verwiesen. 66. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Fand nach Kenntnis der Bundesregierung die angekündigte Sitzung der SAR Contact Group am 4. Juni 2026 in Zypern statt (https://ec.europa.eu/t ransparency/expert-groups-register/core/api/front/ document/123086/download), und falls nicht, aus welchen Gründen wurde diese abgesagt oder verschoben? 67. Abgeordnete Lea Reisner (Die Linke) Mit welchem Inhalt bzw. Fokus hat die Bundesregierung im Rahmen der SAR Contact Group die wiederholten bewaffneten Angriffe auf deutsch beflaggte Seenotrettungsschiffe der „Justice Fleet“ (https://sos-humanity.org/presse/libysche- milizen-beschiessen-justice-fleet) im schriftlichen Austausch (oder auch mündlich) angesprochen, und welche Verabredungen oder Beschlüsse sollten aus ihrer Sicht in diesem EU-Rahmen zur Verfolgung früherer und Verhinderung zukünftiger Schusswaffeneinsätze durch libysche Milizen getroffen werden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 6. Juli 2026 Die Fragen 66 und 67 werden gemeinsam beantwortet. Die Sitzung der SAR Contact Group fand am 18. Mai 2026 auf Einladung der EU-Kommission und der zyprischen Ratspräsidentschaft in Larnaka statt. Die in der Regel jährlichen Treffen dienen dem Informationsaustausch über die Seenotrettungslage entlang wichtiger Migrationsrouten; es werden in diesem Rahmen keine Verabredungen oder Beschlüsse im Sinne der Fragestellung getroffen. Die Bundesregierung informierte über die am 6. Mai 2026 vom Bundesministerium des Innern im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr vorgenommene Ausweitung der SOLAS-Gefahrenstufe 2 für Schiffe unter deutscher Flagge auf die libysche Ausschließliche Wirtschaftszone und Such- und Rettungszone. 68. Abgeordnete Zada Salihović (Die Linke) Welche Konsequenzen entspringen nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem kürzlich zwischen Polen und Deutschland geschlossene Verteidigungsabkommen (www.auswaertiges-amt.de/de/n ewsroom/2775338-2775338) gerade für die an Polen angrenzenden ostdeutschen Bundesländer (bitte auf die Aspekte Aus- und Neubau von Infrastruktur, geplante gemeinsame Forschungsprojekte und steigende Anzahl von Truppentransporten durch häufigere gemeinsame Übungen eingehen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 7. Juli 2026 Das am 17. Juni 2026 zwischen Deutschland und Polen geschlossene Verteidigungsabkommen bildet die Grundlage für eine weitere Stärkung und Vertiefung unserer militärischen Zusammenarbeit. Deutschland und Polen wollen künftig enger in der Fähigkeitsentwicklung zusammenarbeiten und die Kooperation ihrer Verteidigungsindustrien fördern. Das Abkommen sieht gemeinsame Ausbildungs- und Übungsformate vor. Es ist noch nicht absehbar, ob dies auch Standorte der Bundeswehr in ostdeutschen Bundesländern betreffen wird. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Bekenntnis zu einem koordinierten Vorgehen beim Ausbau des NATO-Pipelinesystems sowie die Förderung der dafür notwendigen Infrastruktur. Deutschland und Polen wollen außerdem im Krisenmanagement sowie bei der Abwehr hybrider Bedrohungen enger zusammenarbeiten. Ergänzend sollen strukturierte Austauschformate zwischen den Verteidigungsministerien zu allen relevanten verteidigungspolitischen Fragen etabliert werden. Vor diesem Hintergrund kann das Abkommen als Ausgangspunkt für weitere Kooperationsmöglichkeiten dienen. 69. Abgeordneter David Schliesing (Die Linke) Treffen Medienberichte zu, wonach das Programm „Goethe-Institut im Exil“, das von Oktober 2022 bis Anfang 2026 geflüchteten und gefährdeten Künstlerinnen und Künstler aus Krisengebieten einen sicheren Ort zum Austausch und eine Bühne bot sowie als wichtiger Resonanzraum für die Diaspora und vernetzte Kulturschaffende diente, aufgrund einer „emotionalisierte[n] Nahost-Thematik“ und der Sorge vor „Protestaktionen und negativer Presse“ sowie einer „anhaltende[n] Negativkommunikation bis in den Sommer hinein, die auch die 75-Jahr-Feier beeinträchtigen könnte“ (Süddeutsche Zeitung vom 23. Juni 2026), im Februar 2026 mit sofortiger Wirkung eingestellt wurde, oder gab es andere bzw. weitere Gründe, und existieren seitens der Bundesregierung Pläne, das Programm neu aufzulegen, und wenn ja, wie sehen diese Pläne konkret aus, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 8. Juli 2026 Der Vorstand des Goethe-Instituts hat im Februar 2026 entschieden, die gesamte Programmreihe „Goethe-Institut im Exil“ einzustellen. Konkrete Pläne zur Neuauflegung des Programms hat das Goethe-Institut nicht. Im Nachgang zur Einstellung hat der Generalsekretär des Goethe- Instituts in einem Schreiben an das Präsidium erläutert, dass die Unterstützung exilierter Künstlerinnen und Künstler auch in Zukunft ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit des Goethe-Instituts bleibe. 70. Abgeordneter David Schliesing (Die Linke) Wie ist der aktuelle Stand beim Aufbau der Agentur für Internationale Museumskooperation, die am 4. Oktober 2023 von der Bundesregierung als gemeinnützige GmbH im Besitz des Bundes gegründet wurde, um den Austausch deutscher Museen mit Partnerinnen und Partnern weltweit zu stärken (welche Kooperationen existieren bereits und welche Projekte, Dialogformate, Workshops und Konferenzen wurden mit jeweils welchem Mitteleinsatz durchgeführt), und wie sieht der weitere Zeitplan konkret aus? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 8. Juli 2026 Der Aufbau der Agentur ist inzwischen weitgehend abgeschlossen. Die Agentur verfügt über kein eigenes Auslandsnetzwerk, sondern stützt sich auf die bestehenden Netzwerke der deutschen Auslandsvertretungen und der Mittlerorganisationen, insbesondere des Goethe-Institutes. Ein beratender internationaler Beirat wird aktuell eingerichtet. Der Aufgabenfokus liegt auf der Unterstützung deutscher Museen bei der Aufnahme internationaler Kooperationen, primär durch Beratungsleistungen und Delegationsreiseangebote sowie spezifische Einzelförderungen. Das Portfolio der Agentur umfasst aktuell folgende Dienstleistungen: 1. Beratungen und Dienstleistungen 1.1 – Delegationsreisen ca. 117.000 Euro 1.2 – Andere ca. 15.000 Euro 2. Förderungen 2.1 – Temporäre Stellen zur Förderung int. Kooperationen in deutschen Museen ca. 455.000 Euro 2.2 – Förderung von Kooperationsformaten ca. 200.000 Euro 2.3 – Präsentation deutscher Sammlungen im Ausland Die erste Förderrunde ist derzeit in der Ausschreibung Künftig soll die Agentur auch dazu beitragen, deutsche Museen bei der Rückgabe von Artefakten aus kolonialen Kontexten zu unterstützen. 71. Abgeordneter Tobias Teich (AfD) Wie bewertet die Bundesregierung die künftigen Beziehungen zu Kolumbien nach der Wahl eines rechten Präsidenten, und beabsichtigt sie vor dem Hintergrund der sogenannten Brandmauerhaltung der sie tragenden Parteien gegenüber rechten politischen Kräften im Inland Änderungen in der politischen, wirtschaftlichen oder entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Kolumbien? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 6. Juli 2026 Kolumbien ist für Deutschland ein wichtiger Partner und Schlüsselstaat in der Region. Die bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und Kolumbien sind gut und eng, sie wurden über Jahrzehnte mit verschiedenen Regierungen unterschiedlicher politischer Parteien aufgebaut. Der enge und umfangreiche Austausch zu verschiedenen Themen wird auch mit der künftigen kolumbianischen Regierung fortgesetzt werden. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 72. Abgeordneter Dr. Dietmar Bartsch (Die Linke) Wie viele Flüge führte die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) im Regierungs- und Parlamentsflugbetrieb für Mitglieder der Bundesregierung (Bundeskanzler sowie Bundesministerinnen und Bundesminister) im ersten Halbjahr 2026 insgesamt durch (Zahlen für Juni 2026 bitte nachreichen, falls noch nicht vorliegend und bitte neben der Gesamtanzahl der Flüge auch die Gesamtanzahl der Bereitstellungsflüge auflisten), und wie verteilt sich die Gesamtzahl der Flüge auf die Mitglieder der Bundesregierung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 7. Juli 2026 Für Schriftliche Fragen ist nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Antwortfrist von einer Woche vorgesehen. Der Antwortumfang bei Schriftlichen Fragen ist daher auf vorhandene oder in dieser Frist ermittelbare Informationen beschränkt. Die hier notwendige händische bzw. digitale Auswertung und Aufbereitung der eingepflegten bis zu mehreren hundert Datensätze durch Personal der Flugbereitschaft BMVg überschreitet grundsätzlich den Zeitraum, der im Rahmen der Bearbeitung einer Schriftlichen Frage zur Verfügung steht. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 21/3685 verwiesen. 73. Abgeordneter Dr. Janosch Dahmen (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Plant die Bundesregierung die Beschaffung von Drohnensystemen des US-amerikanischen Unternehmens Swift Beat LLC, welches sich mehrheitlich im Besitz des ehemaligen CEO von Google Eric Schmidt befindet, und hat der ehemalige Chef des Bundeskanzleramtes Wolfgang Schmidt seit dem Ende seiner Amtszeit am 6. Mai 2025 zu Mitgliedern der Bundesregierung oder Bundesbehörden in diesem Zusammenhang Kontakt aufgenommen (bitte nach Daten und Formen der Kontaktaufnahme aufschlüsseln; www.manager-maga zin.de/unternehmen/tech/ruestungs-start-up-ex-ka nzleramtsminister-beraet-us-drohnenfirma-von-e x-google-ceo-a-1af47d11-750a-4d43-9891-7c053 6b1b948)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 6. Juli 2026 Die Bundesregierung plant derzeit keine Beschaffung von Drohnensystemen des US-amerikanischen Unternehmens Swift Beat LLC. Kontakte im Sinne der Fragestellung haben nicht stattgefunden. 74. Abgeordneter Jan Ralf Nolte (AfD) Wie viele Vorhalteverträge im Sinne vertraglicher Vereinbarungen zur Sicherstellung abrufbereiter Produktions-, Logistik- oder Dienstleistungskapazitäten für den Spannungs- und Verteidigungsfall hat die Bundesregierung derzeit mit Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie sowie weiteren zivilen Unternehmen geschlossen (bitte nach Anzahl und jeweiligem Leistungsbereich aufschlüsseln), und welche konkreten Planungen verfolgt die Bundesregierung, um den Bestand solcher Vorhalteverträge in den kommenden Jahren auszuweiten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 6. Juli 2026 Im Sinne der Fragestellung bestehen acht Verträge zur Vorhaltung von Logistik- und Dienstleistungskapazitäten. Zur Sicherstellung von Produktionskapazitäten werden diverse Vertragsgestaltungen genutzt. Darüber hinaus ist beabsichtigt, in den kommenden Jahren logistische Fähigkeiten für die Drehscheibe Deutschland sowie zur Unterstützung eigener Kräfte vertraglich abzusichern. 75. Abgeordnete Cansu Özdemir (Die Linke) Welche Kenntnis besitzt die Bundesregierung über Anzahl, Art und Lage von Seeminen, die der Iran innerhalb der letzten Monate in der Straße von Hormus eingesetzt hat, und welche konkreten Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag ein mögliches Mandat zur Befassung vorlegt (www.z dfheute.de/politik/ausland/merz-bundeswehr-eins atz-hormus-bundestag-100.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 8. Juli 2026 Zur genauen Anzahl, Art und Lage aller durch den Iran verlegter Seeminen liegen der Bundesregierung keine Detailinformationen vor. Unabhängig davon wirkt sich die alleinige Möglichkeit einer Gefährdung durch Seeminen auf die Schifffahrt aus. Diese Gefährdung wird verstärkt durch die iranische Ankündigung über die Verlegung von Minen in der Straße von Hormus seit Mitte April 2026. Wesentliche Voraussetzungen für eine mögliche deutsche Beteiligung an einer multinationalen militärischen Operation in der Straße von Hormus bleiben die nachhaltige Beendigung der Kampfhandlungen, eine völkerrechtliche sowie eine verfassungsrechtliche Grundlage und ein Mandat des Deutschen Bundestages. 76. Abgeordnete Zada Salihović (Die Linke) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum ehemaligen Konteradmiral Rolf Johannesson und der Vereinbarkeit der Erinnerung an diesen mit dem Traditionsverständnis der Bundeswehr vor, besonders vor dem Hintergrund seiner Aktivitäten in der Wehrmacht und der Zugehörigkeit zur „Legion Condor“, für die ein ehrendes Gedenken per Bundestagsbeschluss ausgeschlossen ist (Wissenschaftliche Dienste: WD 2 – 3000 – 054/19), vor? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 6. Juli 2026 Konteradmiral a. D. Rolf Johannesson ist kein Bestandteil der Traditionspflege der Bundeswehr. Insofern liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 77. Abgeordneter Stefan Schröder (AfD) Welche Mittel aus dem Sondervermögen Bundeswehr sind seit dessen Errichtung bis zum 30. Juni 2026 tatsächlich abgeflossen, und auf welche zehn Beschaffungs- beziehungsweise Maßnahmenbereiche entfielen bislang die höchsten Ist- Ausgaben des Sondervermögens Bundeswehr? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 9. Juli 2026 Seit Errichtung des Sondervermögens Bundeswehr wurden bis zum 30. Juni 2026 Ausgaben in Höhe von rund 50,7 Mrd. Euro geleistet. Die zehn höchsten titelspezifischen Ist-Ausgaben entfallen auf: - Beschaffung des Waffensystems ARROW - Beschaffung des Waffensystems Eurofighter - Beschaffung des Waffensystems F-35 - Beschaffung von Fahrzeugen für die Streitkräfte einschließlich des Zubehörs - Beschaffung Feldzeug-/Quartiermeistermaterial - Beschaffung Munition - D-LBO - Entwicklung des Waffensystems Eurofighter - Schützenpanzer PUMA - Sofortbeschaffung aufgabenorientierter Ausstattung der Bundeswehr bis 2025 78. Abgeordnete Julia-Christina Stange (Die Linke) Hat das Ergebnis der zivilgesellschaftlichen Erhebung des Instituts INSA-Consulere GmbH, der zufolge nur noch 38 Prozent der Befragten sich vor einem möglichen russischen Angriff auf Deutschland sorgen (www.merkur.de/politik/umfr age-zur-bundeswehr-nur-17-prozent-trauen-ihr-ve rteidigung-zu-zr-94320440.html) vor dem Hintergrund der Einschätzungen der auch seitens Carsten Breuer, Generalinspekteur der Bundeswehr, beschriebenen Bedrohungslage, der zufolge Deutschland bis 2029 kampfbereit sein müsse (www.merkur.de/politik/russischer-bedrohung-fu er-die-nato-bundeswehr-general-warnt-vor-moegl icher-zr-94309270.html) Auswirkungen auf die sicherheitspolitische Strategie der Bundesregierung, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 7. Juli 2026 Der Bundesregierung sind die öffentlichen Umfragen zum Meinungsbild der Bevölkerung bekannt. Die Bewertung militärischer Fähigkeiten anderer Staaten und der Bedrohungslage durch die Bundesregierung beruht auf einer Analyse von Informationen offener, militärischer und nachrichtendienstlicher Herkunft. Zur aktuellen Einschätzung und Bewertung militärischer Bedrohungen wird auf die Gesamtkonzeption militärische Verteidigung verwiesen. Im Übrigen wird auf die Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung und die Verteidigungspolitischen Richtlinien verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie 79. Abgeordneter Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wird die Bundesregierung eine weitere Stufe der Biotreppe mit Gültigkeit nach 2040 festlegen, und wenn ja, wann wird sie diese festlegen, und wenn nein, wie ist dies mit der Erreichung der Klimaneutralität Deutschlands im Jahr 2045 vereinbar, und welche Stufenhöhe wäre nach Einschätzung der Bundesregierung nach 2040 und 2045 nötig, um die Klimaziele zu erreichen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 7. Juli 2026 Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf setzt den Koalitionsvertrag, die Eckpunkte vom 24. Februar 2026 und die Einigung beim Mieterschutz von 30. April 2026 um. 80. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung – auch über ihr bundeseigenes Unternehmen SEFE Securing Energy for Europe GmbH – darüber, inwiefern der bis zu 20-jährige Abnahmevertrag mit Ksi Lisims LNG eine zwingende Voraussetzung für die finale Investitionsentscheidung (FID) und damit die Realisierung des noch in Planung befindlichen Exportterminals ist, und auf welche konkreten Berechnungen stützt sie ihre in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 21/6571 getätigte Aussage, das Projekt zeichne sich durch „ausgeprägte Nachhaltigkeitsmerkmale“ aus, wenn die Verflüssigung nur einen kleinen Anteil der Treibhausgas- Emissionsintensität von LNG (Flüssigerdgas) ausmacht (vgl. www.nstauthority.co.uk/media/nupk5sx1/em issions-intensity-of-producing-natural-gas-factshe et-sept-2025.pdf), während die eigentliche Produktion von kanadischem Gas mit 44,5 kg CO2e/boe vergleichsweise emissionsintensiv ist (www.canadianenergycentre.ca/wp-content/uploa ds/2023/06/CEC-Fact-Sheet-88-V2-June-06-202 3_VV.pdf)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 9. Juli 2026 Die internen Entscheidungsgründe von Ksi Lisim LNG für finale Investitionsentscheidungen (FID) sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die in Ihrer Frage zitierte Quelle für die Emissionsintensität der kanadischem Gasproduktion bezieht sich auf das Jahr 2021. Neue Anlagen und Förderungen sind ggf. deutlich emissionsärmer. Ksi Lisims LNG nutzt neueste Technologien, um Emissionen zu senken und Energiebedarfe zu reduzieren. Insbesondere die energieintensive Verflüssigung nutzt 100 Prozent erneuerbaren Strom, womit die Emissionen deutlich gesenkt werden. Restemissionen werden lokal durch naturbasierte Offsets ausgeglichen. Ksi Lisims LNG ist zudem rechtlich verpflichtet den maximal zulässigen Grenzwert der Provinz British Columbia in Höhe von 0,156 t CO2e/t LNG einzuhalten. Dieser Grenzwert gilt als ambitioniert im Vergleich zu üblichen Industrie-Emissionswerten für Verflüssigungsanlagen wie etwa 7 g CO2e/MJ für Verflüssigung in den USA. Weiterführende Informationen sind im Environmental Assessment Report des British Columbia Environmental Assessment Office zu Ksi Lisims LNG zu finden (https://projects.eao.gov.bc.ca/api/public/document/ 68c467629782f400223e1304/download/KL_Assessment_Report.pdf). 81. Abgeordneter Karl Bär (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aus welchen Staaten stammt nach Kenntnis der Bundesregierung der Phosphor für die Versorgung der Landwirtschaft mit Düngemitteln und der chemischen Industrie mit Rohstoffen (bitte jeweils mit Prozent des Anteils am gesamten Bedarf nennen)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 7. Juli 2026 Aus Phosphatgestein werden sowohl elementarer Phosphor (insbesondere weißer Phosphor, P4, und dessen Modifikationen) als auch die deutlich häufiger eingesetzten Phosphatverbindungen über unterschiedliche Herstellungsverfahren gewonnen. Belastbare Daten zum Verbrauch liegen der Bundesregierung nicht vor. Deutschland importiert sowohl Phosphatgestein als auch zahlreiche Zwischen- oder Endprodukte und ist selbst Exporteur verschiedener phosphor- und phosphathaltiger Waren. Im Folgenden werden die deutschen Importe der größten Zulieferländer dargestellt. Diese Anteile dürften in einer ähnlichen Größenordnung wie der Anteil bezüglich des Verbrauchs liegen. Die Angaben in den Tabellen sind auf mengenmäßig bedeutendere Spezifikationen beschränkt. Dargestellt sind nur Länder mit einem Anteil von mehr als 1 Prozent am Gesamtwert. Alle Angaben sind auf ganze Prozent gerundet. Phosphatgestein Land Anteil am Gesamtimport des Rohstoffs/Zwischenprodukts (in Prozent) Niederlande 94 Marokko  5 Hinweis: In den Niederlanden wird kein Phosphatgestein abgebaut. Die Importe aus den Niederlanden sind daher auf ihre Funktion als Handels- und Umschlagplatz zurückzuführen. Ein Großteil des Phosphatgesteins gelangt über den Hafen von Rotterdam in die EU und wird von dort weiterverteilt. Im Jahr 2024 bezogen die Niederlande 64 Prozent ihrer Phosphatgesteinsimporte aus der Russischen Föderation und weitere 25 Prozent aus Marokko. Phosphorsäure Land Anteil am Gesamtimport des Rohstoffs/Zwischenprodukts (in Prozent) Aus wirtschaftlichen oder militärischen Gründen nicht spezifizierte Länder und Gebiete 62 Tschechien 12 Belgien  6 Serbien  6 Niederlande  5 Polen  4 China  3 Schweiz  2 Phosphorhaltige Düngemittel Land Anteil am Gesamtimport des Rohstoffs/Zwischenprodukts (in Prozent) Russische Föderation 25 Belgien 24 Marokko 16 Niederlande Holland 10 Österreich  7 Polen  6 Finnland  5 Israel  3 Norwegen  1 Frankreich  1 Elementarer Phosphor Land Anteil am Gesamtimport des Rohstoffs/Zwischenprodukts (in Prozent) Kasachstan 59 Vietnam 33 Aus wirtschaftlichen oder militärischen Gründen nicht spezifizierte Länder und Gebiete  5 Italien  2 China  1 Hinweis: Die European Sustainable Phosphorus Platform schätzt, dass weltweit zwischen zehn und 30 Anlagen zur Herstellung von weißem Phosphor (P4) und seiner stabileren Modifikationen in Betrieb sind. Diese befinden sich ausschließlich in Kasachstan, Vietnam, China und den USA, untergeordnet auch in Indien. 82. Abgeordneter Jörg Cezanne (Die Linke) Was ist in Anbetracht der Tatsache, dass sich die Koalition aus CDU, CSU und SPD in ihrer Koalitionsvereinbarung darauf verständigt hat, behördenübergreifend eine Aufgaben- und Ausgabenkritik durchzuführen und den Personalbestand in der Ministerialverwaltung sowie in bestimmten nachgeordneten Behörden bis zum Jahr 2029 um mindestens 8 Prozent zu reduzieren, der Stand der Dinge bezüglich dieses Vorhabens im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, und welche Teile der Ministerialverwaltung oder von nachgeordneten Behörden sind von der Reduktion des Personalbestandes betroffen oder werden von der Reduktion des Personalbestandes betroffen sein? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 8. Juli 2026 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und die Geschäftsbereichsbehörden haben die Stelleneinsparung entsprechend des § 17 des Haushaltsgesetzes für 2025 erbracht. Für 2026 ist die Stelleneinsparung zum 31. Dezember 2026 zu erbringen. Der Prozess zur Umsetzung der Einsparungen ist noch nicht abgeschlossen. 83. Abgeordnete Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten Bemühungen, Unterstützungsangebote oder außenwirtschaftsrechtlichen Prüfungen gab es seitens der Bundesregierung im Vorfeld der geplanten Übernahme des in Hanau ansässigen Magnetherstellers VACUUM- SCHMELZE GmbH & Co. KG (VAC) durch das US-Unternehmen Energy Fuels Inc., und wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Abfluss dieser für die europäische Rohstoffsouveränität kritischen Technologie in eine rein US- dominierte Wertschöpfungskette (https://investors.ener gyfuels.com/2026-06-23-Energy-Fuels-Announce s-Definitive-Agreement-to-Acquire-VAC-for-1-9- Billion-Equity-Value und www.bundeswirtschafts ministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/Downl oads-Publikationsliste/permanentmagnete-der-win dindustrie.pdf?__blob=publicationFile&v=4)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 9. Juli 2026 Die Bundesregierung kann bestätigen, dass das Bundeministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zu dem Erwerb der VACUUM- SCHMELZE GmbH & Co. KG durch das US-Unternehmen Energy Fuels Inc. ein Investitionsprüfverfahren durchführt. Es wird geprüft, ob der Erwerb voraussichtlich wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt (§ 60 Absatz 1 der Außenwirtschaftsverordnung). Teil der Investitionsprüfung ist grundsätzlich immer auch, ob der zu prüfende Erwerb Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit hat. Darüberhinausgehende Informationen zu konkreten Inhalten ressortübergreifender und -interner Abstimmungsprozesse zu laufenden Investitionsprüfverfahren kann die Bundesregierung im Übrigen nicht herausgegeben, da insoweit der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betroffen ist. Bei dem Erwerb handelt es sich um einen privatwirtschaftlichen Vorgang. Das BMWE war an der Auswahl des Investors daher nicht beteiligt. Im Vorfeld des Erwerbs gab es keine konkreten Bemühungen oder Unterstützungsangebote seitens der Bundesregierung. Für die durch die Bundesregierung eingesetzten Maßnahmen und nationalen Förderinstrumente zum Aufbau einer europäischen Wertschöpfungskette für Permanentmagnete sei auf die Antwort zu Frage 84 verwiesen. 84. Abgeordnete Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche konkreten industriepolitischen Maßnahmen und nationalen Förderinstrumente setzt die Bundesregierung aktuell ein, um den Aufbau einer eigenständigen europäischen Wertschöpfungskette für Permanentmagnete voranzutreiben und die auf dem G7-Gipfel vereinbarte Reduzierung der Importabhängigkeit bis 2030 zu erreichen, nachdem mit der Übernahme der VACUUMSCHMELZE GmbH & Co. KG einer der letzten großen europäischen Produzenten in eine durch US-Regierungsmittel subventionierte Lieferkette abgewandert ist (www.miningscou t.de/blog/2026/06/24/energy-fuels-uebernimmt-de utschen-magnethersteller-vac-fuer-19- milliardendollar/ und www.elysee.fr/en/G7evian/2026/06/1 7/g7-leaders-declaration-on-securing-supply-chai ns-for-critical-minerals)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 6. Juli 2026 Die Abhängigkeiten im Rohstoffsektor und insbesondere bei Permanentmagneten haben sich über einen längeren Zeitraum entwickelt und lassen sich nicht kurzfristig auflösen. Die Entwicklung alternativer Lieferketten und Verringerung der Abhängigkeiten ist eine Langfristaufgabe, die einen engen Schulterschluss von Wirtschaft und Staat erfordert. Angesichts wachsender geopolitischer Spannungen muss die Bundesregierung das Thema Rohstoffsicherung weiter konsequent sowohl national als auch auf EU-Ebene sowie mit weiteren Partnerländern vorantreiben, um den Zugang zu internationalen Rohstoffmärkten zu verbessern und strategische Partnerschaften zu fördern. Die G7-Leaders Declaration zu kritischen Rohstoffen ist hier ein wichtiger Zwischenschritt. Die Bundesregierung hat mit dem Rohstofffonds, Ungebundenen Finanzkreditgarantien für Rohstoffprojekte und der Förderung der Kreislaufwirtschaft ein breites Maßnahmenportfolio zur Unterstützung einer sicheren Rohstoffversorgung aufgesetzt. Darüber hinaus unterstützt die Deutsche Rohstoffagentur (DERA) die Unternehmen durch ihr Risikomonitoring. Sie steht in regelmäßigem Austausch mit Unternehmen zur Frage der Versorgungssicherheit, führt ein systematisches Monitoring kritischer Rohstoffe und globaler Lieferketten durch und unterstützt Unternehmen mit Beratung zur Risikoanalyse ihrer rohstoffbezogenen Abhängigkeiten. Ziel ist es, potenzielle Störungen frühzeitig zu erkennen und damit Unternehmen zu Maßnahmen zur Diversifizierung und Resilienz der Lieferketten zu sensibilisieren. Zum Portfolio der DERA gehört auch der monatlich veröffentlichte Preismonitor. Ein weiterer Schwerpunkt der Bundesregierung liegt auf der Verbesserung der industriellen Rahmenbedingungen, um insbesondere in rohstoffsensiblen Bereichen mit hohen Abhängigkeiten eine Stärkung der Rohstoffveredlung und -verarbeitung in Deutschland und der Europäischen Union zu ermöglichen. Ziel ist es, industrielle Wertschöpfungsstufen, die bislang überwiegend im Ausland stattfinden, vermehrt wieder im europäischen Wirtschaftsraum anzusiedeln. Um die Diversifizierung der Rohstofflieferketten weiter voranzutreiben, hat die Bundesregierung bilaterale Rohstoffpartnerschaften/- kooperationen mit einer Reihe von rohstoffreichen Ländern geschlossen, darunter beispielsweise Kanada, Australien, Chile, Peru und Brasilien, und beabsichtigen, diese mit konkreten Maßnahmen zum Rohstoffbezug zu unterlegen. Ebenso kann eine ehrgeizige EU-Handelspolitik wirksame Beiträge zur Diversifizierung der Rohstoffversorgung leisten – die Bundesregierung setzt sich daher insbesondere für neue Freihandelsabkommen mit rohstoffreichen Ländern wie den MERCOSUR-Staaten, Indonesien oder Australien ein, die Verpflichtungen zum Zugang zu Rohstoffen enthalten. Zudem fördert das BMWE in ausgewählten Ländern an den Auslandshandelskammern sog. Kompetenzzentren für Bergbau und Rohstoffe, die Unternehmen beim Engagement vor Ort beraten. Mit dem Critical Raw Materials Act hat auch die EU einen wichtigen Rahmen gegeben, um die Abhängigkeit der EU zu verringern. Neben der Förderung der Gewinnung in der EU und die Diversifizierung von Lieferketten sind auch Maßnahmen zum Monitoring der Abhängigkeiten und der Lagerhaltung wichtiger Rohstoffe geplant. Der Aktionsplan ResourceEU ist ebenfalls ein wichtiger Schritt hin zu einer sicheren und resilienten Versorgung mit kritischen Rohstoffen. Die Bundesregierung begrüßt insbesondere die geplante Einrichtung eines European Critical Raw Materials Centre, um beim Thema Finanzierung sowie Einkauf und strategische Lagerhaltung von kritischen Rohstoffen zu einem wirksamen und kohärenten Vorgehen auf EU-Ebene zu kommen. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Bundesregierung Projekte zur Gewinnung und Weiterverarbeitung von kritischen Rohstoffen in der EU unterstützt und die dafür benötigten Rahmenbedingungen verbessert. Die Rohstoffbevorratung wichtiger Rohstoffe kann gegen unvorhergesehene kurzfristige Lieferengpässe Abhilfe schaffen. Die Bundesregierung prüft, ob bessere Anreize geschaffen werden können, die dafür sorgen, dass Unternehmen verstärkt in eigener Regie die Bevorratung der für sie notwendigen Rohstoffe durchführen. Langfristig ist es unbedingt notwendig, dass die Unternehmen ihre Bezugsquellen diversifizieren. Die Bundesregierung unterstützt diese Diversifizierung mit den genannten Maßnahmen. Wichtig ist aber auch, dass Unternehmen ihre eigene Strategie zur Entwicklung alternativer Rohstoffquellen auch durch Abnahmen oder eigenes Rohstoffengagement entwickeln und umsetzen. 85. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für eine marktwirtschaftlich angemessene Regulierung des Zubaus von Solarstromkapazität, aufgrund der Prognosen, die für 2026 und folgende Jahre weiterhin neue Rekorde mit negativen Strompreisen vorhersagen, die nachweislich ursächlich in der Überproduktion von Solarstrom tagsüber in den Sommermonaten liegen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 7. Juli 2026 Maßnahmen den Zubau von Solarkapazitäten betreffend werden im Rahmen der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Ressortkreis diskutiert. Die Ressortabstimmung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Auskünfte zu einzelnen Maßnahmen können vor diesem Hintergrund zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gegeben werden. 86. Abgeordnete Deborah Düring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung als Kreditgarantiegeberin für die KfW IPEX-Bank das Schreiben der elf UN-Sonderberichterstatterinnen und - berichterstatter zum Bauprojekt der Ammoniakfabrik in Topolobampo zum Anlass für eigene Untersuchungen sowie Gespräche vor Ort mit den betroffenen Gemeinden genommen, und welche eigenen Untersuchungen hat sie darüber hinaus angesichts der Beschwerde der betroffenen Gemeinden über die Verletzung der Konsultationspflicht nach ILO-Konvention 169 (ILO: Internationale Arbeitsorganisation) vorgenommen (falls keine eigenen Untersuchungen und Gespräche vor Ort erfolgt sind, bitte begründen, warum nicht; Quellen: www.mexiko-koordination.de/2026/03/2 5/umweltschuetzerinnen-mexiko-beschwerde-kf w-topolobampo/?l=de, https://spcommreports.ohc hr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommun icationFile?gId=30265)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 3. Juli 2026 Unabhängig von dem Schreiben der elf UN-Sonderberichterstatterinnen und UN-Sonderberichterstatter unterliegt das genannte Projekt im Rahmen der durch den Bund übernommenen Exportkreditgarantie bereits einem Monitoring von Anforderungen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte (USM). Das Projekt wurde gemäß den international etablierten „OECD Common Approaches on the Environment and Officially Supported Export Credits“ geprüft und mit den Anforderungen der „IFC Performance Standards“ und der einschlägigen „Weltbank/IFC Environmental, Health and Safety Guidelines“ abgeglichen. In Bereichen, in denen das Projekt zum Zeitpunkt der Prüfung die Anforderungen der internationalen Standards nicht vollumfänglich erfüllte, wurden zusätzliche Maßnahmen sowie die Einhaltung der genannten Standards kreditvertraglich vereinbart. Die Umsetzung dieser Maßnahmen sowie die Einhaltung der genannten Standards werden kontinuierlich von einem unabhängigen internationalen Gutachter überprüft und von der KfW IPEX-Bank sowie dem Bund begleitet. Teil des Monitorings sind unter anderem regelmäßige Besuche des Standorts, bei denen auch der Austausch mit betroffenen Gemeinden stattfindet. Beim letzten Standortbesuch Ende November 2025 wurden unter anderem Gespräche mit lokalen Fischerinnen und Fischern, dem Gemeindevorsteher von Topolobampo sowie Vertreterinnen und Vertretern lokaler Gemeinschaften geführt. Im Rahmen des Monitorings wurden bzw. werden sowohl der Bericht der UN-Sonderberichterstatterinnen und UN-Sonderberichterstattern als auch die Vorwürfe lokaler Gemeinschaften hinsichtlich der Verletzung der Konsultationspflicht nach ILO-Konvention 169 berücksichtigt. Zur Bewertung der Vorwürfe und Ableitung etwaiger erforderlicher Maßnahmen befindet sich der Bund im engen Austausch mit dem unabhängigen internationalen Gutachter, der KfW IPEX-Bank sowie der Projektgesellschaft. 87. Abgeordneter Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung im Rahmen der von ihr befürworteten Ausweitung der Regelungen zum Verkauf oder zur Eigentumsübertragung von Tankern auf LNG- Tanker verhindert werden, dass entsprechende Beschränkungen durch Veräußerungen über Drittstaaten umgangen werden und die Tanker letztlich in russisches Eigentum oder unter russische Kontrolle gelangen, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung auf Ebene der Europäischen Union, um eine einheitliche technische Umsetzung dieser Regelungen sicherzustellen und möglichen abweichenden Positionen einzelner Mitgliedstaaten entgegenzuwirken? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 6. Juli 2026 Bezüglich der Verhandlung möglicher Regelungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von LNG-Tankern wird zunächst auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 29 auf Bundestagdrucksache 21/6731 Bezug genommen. Sollten entsprechende Regelungen als Teil der Russlandsanktionen eingeführt werden, geschieht dies im Wege einer EU-Verordnung als unmittelbar geltendes Recht. Zur Unterstützung von Wirtschaftsbeteiligten, aber auch zum Zwecke einheitlicher Umsetzung der Sanktionen im Kreis der Mitgliedstaaten veröffentlicht die Europäische Kommission sodann rechtlich unverbindliche Auslegungshilfen, sogenannte FAQ. Daneben findet bei Bedarf ein auch in den Sanktionsverordnungen angelegter Austausch zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten statt, der ebenfalls die einheitliche Umsetzung fördert. Bestimmte Verbote enthalten darüber hinaus Meldepflichten der Wirtschaftsteilnehmer und/oder Notifizierungspflichten der nationalen Behörden an die anderen Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission. Für deren Überwachung ist die Europäische Kommission zuständig. Mit Umsetzung der EU-Richtlinie zum Sanktionsstrafrecht (Richtlinie (EU) 2024/1226) gelten für alle EU-Mitgliedstaaten zudem gleiche Mindeststandards bei der Strafverfolgung von Verstößen gegen EU- Sanktionen. So wird sichergestellt, dass Sank

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