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Schriftliche Frage 49 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung in einer Gesamtbetrachtung die kumulativen Wirkungen des Zusammenspiels von Systemdienlicher Anschlussleist…

dip / schriftliche_frage 04.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 49 von Dr. Alaa Alhamwi (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung in einer Gesamtbetrachtung die kumulativen Wirkungen des Zusammenspiels von Systemdienlicher Anschlussleist… Frage 49 (Dr. Alaa Alhamwi, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie bewertet die Bundesregierung in einer Gesamtbetrachtung die kumulativen Wirkungen des Zusammenspiels von Systemdienlicher Anschlussleistung, dem Instrument zur regionalen Steuerung des EE-Zubaus in Engpassgebieten, EEG-Anpassungen, Baukostenzuschüssen sowie der Netzentgeltreform AgNes (z. B. Einspeisenetzentgelte) auf die Einnahmesituation und Engpassentlastung von Erneuerbare-Energien- Projekten (z. B. neu zu errichtende Wind- und Solarparks, Hybridprojekte Wind/PV + Batteriespeicher, Batteriespeicherprojekte, Rechenzentren mit EE), und wie will sie sicherstellen, dass diese nicht in ihrer Summe Projekt-Finanzierungen unwirtschaftlich machen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 3. September 2026: Die genannten Instrumente verfolgen mit der räumlichen Steuerung des Erneuerbare- Energien-Zubaus, der effizienten Nutzung bestehender und zukünftiger Netzkapazitäten und der Netzfinanzierung unterschiedliche Ziele. Insgesamt hat die Bundesregierung mit den Gesetzentwürfen zur EEG-Novelle und zum Netzanschlusspaket ein ausgewogenes Gesamtpaket geschnürt, das das Bekenntnis zum dynamischen Ausbau erneuerbarer Energien mit dem Fokus auf Kosteneffizienz und Systemdienlichkeit vereint. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Instrumente im Sinne einer kosteneffizienten Ausgestaltung der Energiewende gut ergänzen können. Im Hinblick auf Netzentgeltfragen ist stets die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur als allein zuständige Regulierungsbehörde zu wahren und zu respektieren. Im Übrigen sei auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 83 auf Bundestagsdrucksache 21/7509, S. 50 f. verwiesen.

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