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Schriftliche Frage 94 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wegen welcher beihilferechtlich relevanten Regelungen des „Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von…

dip / schriftliche_frage 01.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 94 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wegen welcher beihilferechtlich relevanten Regelungen des „Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von… Frage 94 (Katrin Uhlig, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wegen welcher beihilferechtlich relevanten Regelungen des „Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung“, das im Januar 2025 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde, ist die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission im Austausch, und wann ist mit einer abschließenden beihilferechtlichen Genehmigung zu rechnen? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 28. Juli 2025: Das „Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung“ vom 21. Februar 2025 steht unter beihilferechtlichem Vorbehalt. Kern der beihilferechtlichen Gespräche mit der Europäischen Kommission war vor allem, ob das EU-Recht vorschreibt, im Zuge dieser Anpassungen einen Abschöpfungsmechanismus für Einnahmen einzuführen, die den Förderbedarf übersteigen („Clawback“). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie steht hierzu in engem Austausch mit der Europäischen Kommission und hat zuletzt positive Signale erhalten.

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