Schriftliche Frage 140 von Marc Bernhard (AfD): Wird das zuständige Bundesministerium die gemäß § 43 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes (WoGG) vorgesehene Dynamisierung der Wohngeldwerte zum 1.…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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Schriftliche Frage 140 von Marc Bernhard (AfD): Wird das zuständige Bundesministerium die gemäß § 43 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes (WoGG) vorgesehene Dynamisierung der Wohngeldwerte zum 1.…
Frage 140 (Marc Bernhard, AfD):
Wird das zuständige Bundesministerium die gemäß § 43 Absatz 1 des Wohngeldgesetzes (WoGG) vorgesehene Dynamisierung der Wohngeldwerte zum 1. Januar jeden zweiten Jahres, somit zum 1. Januar 2027 umsetzen, nachdem die erste Fortschreibung mit der Wohngeld-Plus- Reform zum 1. Januar 2025 erfolgt ist, und wenn ja, mit welchen konkreten Parametern soll diese Fortschreibung umgesetzt werden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Poschmann vom 29. Juni 2026:
In Umsetzung des im Rahmen des Kabinettbeschlusses zu den Haushaltseckwerten 2027 am 29. April 2026 vereinbarten Maßnahmenpakets zur Haushaltskonsolidierung plant das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unter anderem, die eigentlich zum 1. Januar 2027 vorgesehene Fortschreibung des Wohngeldes auszusetzen (vgl. www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfa hren/DE/wohngeld-2026/wohngeldreform.html).
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