Mögliche Kürzung des Wohngelds durch Neustrukturierung (Antwort zu Drs. 21/6213)
Text
Mögliche Kürzung des Wohngelds durch Neustrukturierung (Antwort zu Drs. 21/6213)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6534
21. Wahlperiode 17.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mayra Vriesema, Timon
Dzienus, Dr. Moritz Heuberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6213 –
Mögliche Kürzung des Wohngelds durch Neustrukturierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit 52,8 Prozent wohnt die Hälfte aller Personen in Deutschland zur Miete,
soviel wie in keinem anderen Land der EU (Stand: 2024; www.destatis.de/Eur
opa/DE/Thema/Bevoelkerung-Arbeit-Soziales/Soziales-Lebensbedingungen/
Mieteranteil.html). Die Mietpreise sind innerhalb der letzten fünf Jahren um
durchschnittlich 9,7 Prozent gestiegen (de.statista.com/statistik/daten/studie/7
0132/umfrage/mietindex-fuer-deutschland-1995-bis-2007/#google_vignette)
und auch die Heizkosten sind im selben Zeitraum über alle Heizarten hinweg
angestiegen (de.statista.com/infografik/31147/preisindizes-fuer-haushaltsener
g i e - i n -deu t sch l and/). Aktuell beziehen ca. 1,2 Millionen Haushalte in
Deutschland Wohngeld. Knapp die Hälfte der Wohngeldbeziehenden sind Ein-
Personen-Rentner-Haushalte. Einen weiteren großen Teil machen Familien
und Alleinerziehende aus. Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den
Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen, die keine
Grundsicherung beziehen, damit sie sich die steigenden Mietkosten leisten können.
Aus Sicht der fragestellenden Fraktion leiden Haushalte mit geringem
Einkommen besonders stark unter den hohen Energie- und Heizkosten. Infolge
des Irankrieges sind insbesondere Gas- und Ölkosten (auch Heizöl) signifikant
angestiegen. Neben steigenden Kosten im Lebensmittelbereich und beim
Tanken hat dies auch direkte Auswirkungen auf die Wohnkosten. Das Wohngeld
bietet hier durch seine aktuelle Dynamisierung und die Heizkostenpauschale
eine direkt wirkende Entlastung über den reinen Wohnbereich hinaus.
Das Wohngeld wurde in den vergangenen Jahren mehrfach reformiert und
verbessert. Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz aus dem Jahr 2023 wurde der Kreis
der Berechtigten ausgeweitet und die Unterstützung an die realen Belastungen
angepasst. Mit der Dynamisierung des Wohngelds entlang der Miet- und
Verbraucherpreisentwicklung sowie der Einführung einer dauerhaften
Heizkosten- und Klimakomponente wurden sowohl der Berechtigtenkreis ausgeweitet
als auch das Leistungsniveau angehoben. Durch die begleitende Anpassung
der Wohngeldformel konnten deutlich mehr Personen zielgerichteter
unterstützt werden. Gleichzeitig nimmt weiterhin ein signifikanter Anteil der
berechtigten Personen diese Leistung nicht in Anspruch. Das Potenzial des staat-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 17. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
lichen Zuschusses lässt daher erhöhte Antragszahlen für 2026 und die
kommenden Jahre erwarten.
Im Zuge der Haushaltsplanung für den Bundeshaushalt 2027 wurden
Einsparungen von 1 Mrd. Euro im Etat des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen angekündigt. Um diese Einsparungsziele zu
erreichen hat die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Verena Hubertz eine Neustrukturierung des Wohngelds signalisiert. Der
Wohngeldetat beträgt im aktuellen Haushalt 2,4 Mrd. Euro. Einsparungen von
1 Mrd. Euro würden daher eine Kürzung des Etats um knapp 42 Prozent
bedeuten. Im Jahr 2025 lagen die Ausgaben für das Wohngeld auf Bundesseite
über dem ursprünglich veranschlagten Betrag bei 2,49 Mrd. Euro.
Die Kommission zur Sozialstaatsreform schlägt in ihrem Abschlussbericht
tiefgreifende Änderungen beim Wohngeld vor. Nach den Empfehlungen der
Kommission soll das Wohngeld künftig gemeinsam mit dem Kinderzuschlag
sowie Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) in ein einheitliches, digitalisiertes
Sozialleistungssystem überführt werden. Die Kommission begründet dies
insbesondere mit der hohen Komplexität der bisherigen Antrags- und
Verwaltungsverfahren und mit unterschiedlichen Zuständigkeiten sowie
Medienbrüchen zwischen den Behörden. Durch die Zusammenführung der Leistungen
sollen Antragstellung, Datenaustausch und Leistungsgewährung vereinfacht
und stärker automatisiert werden. Zudem empfiehlt die Kommission eine
weitgehend digitale Verwaltung mit zentralen Online-Zugängen,
standardisierten Verfahren und einem einheitlichen Einkommensbegriff. Die
Bundesregierung hat im Rahmen der Sozialstaatskommission betont, dass das soziale
Schutzniveau in Deutschland nicht abgesenkt werden solle. Deshalb besteht
Klärungsbedarf, ob die angekündigten Einsparungen beim Wohngeld Teil
einer umfassenderen Reform sozialstaatlicher Leistungen sind oder
unabhängig davon verfolgt werden. Vor dem Hintergrund steigender Mieten und
Wohnkosten stellt sich daher die Frage, welche konkreten Auswirkungen
mögliche Kürzungen beim Wohngeld auf Haushalte mit niedrigen Einkommen
hätten und wie diese mit dem Anspruch eines verlässlichen Sozialstaates
vereinbar sind. Ebenso stellt sich die Frage, wie verhindert werden soll, dass
Einsparungen beim Wohngeld zu höheren Wohnkostenbelastungen oder zu einem
verstärkten Wechsel von Haushalten in die Grundsicherung führen.
Aus Sicht der fragestellenden Fraktion sind die Folgen von Wohngeld-
Kürzungen absehbar: steigende Miet- und Energieschulden, wachsende
Unsicherheit und ein erhöhtes Risiko von Wohnungsverlust. Einsparungen zulasten der
Betroffenen sind der falsche Weg. Entscheidend ist, dass das Wohngeld als
eigenständiger Zuschuss erhalten bleibt und sich weiterhin an den
tatsächlichen Wohnkosten orientiert. Zudem braucht es einen entschlossenen
politischen Rahmen, um die Mietkostenkrise zu lösen, bestehend aus einer scharfen
und bußgeldbewehrten Mietpreisbremse, einer konsequenten Ahndung von
Mietwucher und einem dringend notwendigen Ausbau von Sozialwohnungen
und bezahlbarem Wohnraum.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Wohngeld unterstützt Haushalte mit niedrigen Einkommen zielgerichtet
bei der Versorgung mit angemessenem und familiengerechtem Wohnraum.
Mit Kabinettbeschluss zu den Eckwerten des Regierungsentwurfs zum
Bundeshaushalt 2027 und des Finanzplans des Bundes 2026 bis 2030 ist zunächst ein
haushaltspolitischer Handlungsbedarf verblieben, in einer Zeit, die von
außergewöhnlichen Herausforderungen geprägt ist. Die fachlich zuständigen
Ressorts sind aufgefordert, die in der Koalition vereinbarten Maßnahmen zur
weiteren Konsolidierung des Bundeshaushalts bis zum Beschluss des
Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2027 soweit umzusetzen, dass sie etatreif sind.
Dazu zählt eine Reform des Wohngeldes. Eine entsprechende
Neustrukturierung des Wohngeldes wird auch Vereinfachungen enthalten, die die
Wohngeldsachbearbeitung beschleunigen werden.
Die Bundesregierung setzt bewusst den Schwerpunkt auf öffentliche
Investitionen in die Modernisierung des Landes und damit auf gezielte
Wachstumsimpulse.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Wirkung des
Wohngelds-Plus vor, insbesondere hinsichtlich Reichweite,
Inanspruchnahme, Bearbeitungszeiten und tatsächlicher Entlastung der Haushalte,
und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für zukünftige
Anpassungen des Wohngeldsystems?
Die Wohngeld-Plus-Reform hat gemäß der Wohngeldjahresstatistik zu einer
Verdopplung der Empfängerzahlen von 651 825 Wohngeldhaushalten im Jahr
2022 auf 1 242 315 Wohngeldhaushalte im Jahr 2024 geführt (Stand: jeweils
31. Dezember).
Zu den Auswirkungen der Wohngeld-Plus-Reform auf die Inanspruchnahme
des Wohngeldes liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
Zu den Bearbeitungszeiten wird auf den Wohngeld- und Mietenbericht 2024
verwiesen (vgl. Bundestagsdrucksache 21/2170, Teil C.5.4.1 und C.5.4.2,
Seiten 156–159).
Im Jahr 2023 konnte durch das Wohngeld-Plus nach Berechnungen des
Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) die Mietbelastung der
reinen Wohngeldhaushalte (das heißt Haushalte, in denen alle Personen
Wohngeld erhalten) von 34,6 Prozent auf 28,3 Prozent gesenkt werden (zum
Vergleich 2022: von 36,5 Prozent auf 31,8 Prozent).
Die Bundesregierung lässt die Wohngeld-Plus-Reform derzeit wissenschaftlich
evaluieren. Das Forschungsprojekt kann voraussichtlich bis zum Jahresende
abgeschlossen werden.
Mittelfristig soll das Wohngeld entsprechend den Empfehlungen der
Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) in einem neuen einheitlichen
Sozialleistungssystem aufgehen. Daher erübrigt sich die Beantwortung der Frage nach
zukünftigen Anpassungen des Wohngeldsystems.
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Zusammensetzung
der Wohngeldhaushalte in den Jahren 2024 und 2025 vor, und wie
verteilen sich die Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger
insbesondere auf folgende Gruppen:
a) Rentnerinnen und Rentner (bitte nach Ost- und Westdeutschland
getrennt aufschlüsseln),
b) Alleinerziehende,
c) Mieterhaushalte und
d) Eigentümerhaushalte
(bitte jeweils in absoluten Zahlen, als Anteil an allen
Wohngeldhaushalten sowie unter Angabe der durchschnittlichen monatlichen
Wohngeldhöhe ausweisen)?
Die Wohngeldjahresstatistik 2025 liegt noch nicht vor. Für das Jahr 2024 wird
die Frage mit folgender Tabelle beantwortet.
Anzahl reine
Wohngeldhaushalte in Tausend
Anteil an allen reinen
Wohngeldhaushalten
in Prozent
durchschnittlicher
monatlicher
Wohngeldbetrag in Euro
Insgesamt 1 217 100 287
Antragstellende Person in
Rente/Pension
gesamt 638 52 225
Ost 206 17 205
West 433 36 234
Haushalte mit
Alleinerziehenden-Freibetrag; § 17 Nummer 3
des Wohngeldgesetzes
135 11 302
Miete 1 131 93 286
Eigentum 86 7 300
Datenbasis: Statistisches Bundesamt, Hochrechnung basierend auf
Wohngeldstichprobe 2024, reine Wohngeldhaushalte.
Methodischer Hinweis: Die Gruppe „Antragstellende Person in Rente/Pension“
beinhaltet neben den Altersrentnerinnen und -rentnern auch
Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner. Reine Wohngeldhaushalte sind Haushalte, in
denen alle Personen Wohngeld erhalten (in 2024: 98 Prozent aller
Wohngeldhaushalte).
3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger in den Jahren 2024 und 2025 auf
Landkreise und kreisfreie Städte verteilt (bitte absolute Zahlen, die
durchschnittliche monatliche Wohngeldhöhe sowie die Anteile an der
Bevölkerungfür den Bund und aufgeteilt nach Bundesländern angeben)?
Die Wohngeldjahresstatistik 2025 liegt noch nicht vor. Für das Jahr 2024 wird
die Frage mit folgender Tabelle beantwortet.
Anzahl reine
Wohngeldhaushalte
in Tausend
Anteil reine
Wohngeldhaushalte
an allen
Privathaushalten
in Prozent
durchschnittlicher
monatlicher
Wohngeldbetrag
in Euro
Schleswig-Holstein kreisfreie Städte 15 4,3 290
Landkreise 35 3,2 287
Gesamt 50 3,4 288
Hamburg kreisfreie Städte 26 2,8 310
Landkreise 0 - -
Gesamt 26 2,8 310
Niedersachsen kreisfreie Städte 22 4,1 315
Landkreise 107 3,3 298
Gesamt 128 3,4 301
Bremen kreisfreie Städte 11 3,2 312
Landkreise 0 - -
Gesamt 11 3,2 312
Nordrhein-Westfalen kreisfreie Städte 139 3,8 324
Landkreise 177 3,6 299
Gesamt 316 3,6 310
Hessen kreisfreie Städte 21 2,7 368
Landkreise 56 2,6 321
Gesamt 77 2,6 334
Anzahl reine
Wohngeldhaushalte
in Tausend
Anteil reine
Wohngeldhaushalte
an allen
Privathaushalten
in Prozent
durchschnittlicher
monatlicher
Wohngeldbetrag
in Euro
Rheinland-Pfalz kreisfreie Städte 16 2,9 320
Landkreise 32 2,3 288
Gesamt 48 2,5 299
Baden-Württemberg kreisfreie Städte 27 2,7 338
Landkreise 84 2,1 311
Gesamt 111 2,2 318
Bayern kreisfreie Städte 41 2,0 307
Landkreise 67 1,6 279
Gesamt 109 1,8 290
Saarland kreisfreie Städte 0 - -
Landkreise 13 2,7 296
Gesamt 13 2,7 296
Berlin kreisfreie Städte 54 2,8 280
Landkreise 0 - -
Gesamt 54 2,8 280
Brandenburg kreisfreie Städte 10 4,4 239
Landkreise 39 3,7 227
Gesamt 49 3,8 229
Mecklenburg-
Vorpommern
kreisfreie Städte 8 4,6 222
Landkreise 36 5,4 209
Gesamt 44 5,3 211
Sachsen kreisfreie Städte 34 4,5 241
Landkreise 59 4,5 212
Gesamt 94 4,5 223
Sachsen-Anhalt kreisfreie Städte 12 4,1 245
Landkreise 33 4,1 225
Gesamt 46 4,1 231
Thüringen kreisfreie Städte 13 4,6 240
Landkreise 29 3,8 217
Gesamt 42 4,0 224
Bund kreisfreie Städte 450 3,2 303
Landkreise 768 2,9 278
Gesamt 1.217 3,0 287
Datenbasis: Statistisches Bundesamt, Hochrechnung basierend auf
Wohngeldstichprobe 2024, reine Wohngeldhaushalte.
4. In wie vielen Wohngeldfällen der Jahre 2024 und 2025 lagen der
Bundesregierung oder nach deren Kenntnis den Wohngeldbehörden
Hinweise darauf vor, dass die zugrunde liegende Miete überhöht oder
rechtswidrig vereinbart war, und in wie vielen Fällen wurden daraus
Prüfungen, Mietrügen, Rückforderungen oder sonstige Maßnahmen abgeleitet
(bitte nach Ländern, Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, Art des
festgestellten oder vermuteten Verstoßes sowie Höhe der betroffenen
Wohngeldzahlungen aufschlüsseln)?
5. In wie vielen Fällen wurden trotz Hinweisen auf überhöhte oder
rechtswidrige Mieten keine weitergehenden Maßnahmen in den Jahren 2024
und 2025 ergriffen, und welche Gründe lagen hierfür jeweils vor?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Hierüber liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor, da entsprechende
Informationen nicht erhoben werden.
6. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, an welche
Eigentümergruppen die durch Wohngeld unterstützten Mietzahlungen im Jahr
2025 geflossen sind, insbesondere differenziert nach kommunalen
Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, privaten Kleinvermieterinnen und
Kleinvermietern, institutionellen bzw. börsennotierten
Wohnungsunternehmen sowie sonstigen Eigentümerformen, wenn entsprechende Daten
vorliegen, bitte nach Eigentümerart sowie Höhe der jeweiligen
Wohngeldzahlungen aufschlüsseln, und wenn keine Daten vorliegen, warum
nicht?
Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, da entsprechende
Informationen nicht erhoben werden.
7. Wie haben sich die Gesamtausgaben für das Wohngeld im Jahr 2025
zusammengesetzt, insbesondere im Hinblick auf ausgezahlte
Wohngeldleistungen, Verwaltungs- und Vollzugskosten sowie sonstige
programmbedingte Ausgaben, und wie verteilen sich diese Kosten jeweils auf Bund,
Länder und Kommunen?
Die Gesamtausgaben für das Wohngeld beliefen sich für den Bund im Jahr
2025 auf 2,496 Mrd. Euro. Das Wohngeld wird gemäß Artikel 104a Absatz 3
Satz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 32 des Wohngeldgesetzes im
Wege der Bundesauftragsverwaltung ausgeführt, da Bund und Länder die
Kosten des Wohngeldes jeweils zur Hälfte tragen. Die Verwaltungs- und
Vollzugskosten tragen die Länder beziehungsweise die Kommunen im Rahmen der
Bundesauftragsverwaltung selbst. Im Bundeshaushalt sind keine
Verwaltungskosten des Bundes für das Wohngeld enthalten.
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus dem
Forschungsprojekt „Strategien zur Verbesserung der Inanspruchnahme des
Wohngeldes“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung vor, wann
ist die Veröffentlichung des Abschlussberichts geplant, und wenn keine
Veröffentlichung geplant ist, warum nicht?
Das Forschungsprojekt hat einen Einblick in subjektive Hintergründe und
Motivkonstellationen gegeben, die Gründe für eine Nichtinanspruchnahme des
Wohngeldes sein können. Zum Beispiel wurde eine mangelnde Vertrautheit mit
dem deutschen Sozialsystem genannt, auch Schamgefühle spielten eine
wichtige Rolle sowie ein als komplex empfundener Antragsprozess (zum Beispiel
wegen Nachweispflichten). Eine Veröffentlichung des Abschlussberichts ist
nicht geplant, da insbesondere die quantitative Analyse nicht zu verwertbaren
Ergebnissen geführt hat und durch den Bericht der KSR inzwischen eine
grundlegend andere Ausgangslage besteht.
9. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Nichtinanspruchnahme beim
Wohngeld im Jahr 2025 ein, wie viele anspruchsberechtigte Haushalte
erhalten demnach keine Leistungen, und welche Mehrkosten wären 2025
entstanden, wenn das Wohngeld alle Berechtigten tatsächlich erreicht
hätte?
Dazu liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor. Es
existieren keine entsprechenden Statistiken und die wissenschaftlich geschätzte
Nichtinanspruchnahme des Wohngeldes variiert erheblich. Zudem liegen keine
Informationen zur Höhe der Wohngeldansprüche von Haushalten vor, die
keinen Antrag auf Wohngeld stellen.
10. Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die jährlichen
Gesamtausgaben für das Wohngeld in den Jahren von 2026 bis 2030 unter der
Annahme unveränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen, und auf welchen
Annahmen zu Mietentwicklung, Einkommen, Zahl der
Leistungsberechtigten und Inanspruchnahmequote beruht diese Schätzung?
Im Bundeshaushalt 2026 sind für das Wohngeld 2,425 Mrd. Euro veranschlagt.
Unter der Annahme unveränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen kann auf
Grundlage von Mikrosimulationsrechnungen des Instituts der deutschen
Wirtschaft im Finanzplanzeitraum von jährlichen Ausgaben in ähnlicher
Größenordnung ausgegangen werden. Für die Ermittlung von Ausgabenschätzungen
für zukünftige Jahre müssen im Mikrosimulationsmodell Annahmen zur
Entwicklung von Mieten und Einkommen getroffen werden. Zum Zeitpunkt der
Berechnung (November 2025) wurde ab 2026 eine jährliche Steigerung der
durchschnittlichen Bruttokaltmiete um 2,3 Prozent angenommen. Die Annahme
zur Steigerung der Bruttolöhne je Arbeitnehmer betrug 3,3 Prozent im Jahr
2026 und 3,2 Prozent ab 2027.
Eine eindeutige Anzahl der Wohngeld-Leistungsberechtigten und damit auch
der Inanspruchnahmequote lässt sich aus dem Mikrosimulationsmodell nicht
ableiten.
11. Welche Aspekte des Wohngelds sind von der geplanten
Neustrukturierung betroffen, und wie genau wird sich die geplante Neustrukturierung
auswirken auf
a) die Wohngeldhöhe/die Berechnungsformel,
b) die Dynamisierung,
c) den Berechtigtenkreis (bitte auf Ausweitung, Beibehaltung oder
Reduzierung eingehen) und
d) die Antragsstellung
(bitte jeweils geplante Einsparungen in Millionen Euro angeben)?
12. Welche Auswirkungen hätten die geplanten Einsparungen beim
Wohngeld auf Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Einkommen, und wie
viele Wohngeldhaushalte mit Rentenbezug wären nach Einschätzung der
Bundesregierung im Jahr 2027 betroffen (bitte nach Ost- und
Westdeutschland getrennt aufschlüsseln)?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Die konkreten Auswirkungen der erforderlichen Einsparungen beim Wohngeld
werden derzeit ermittelt.
13. Welches Einsparpotenzial erwartet die Bundesregierung durch eine
einheitliche Vereinfachung und Digitalisierung der Wohngeldanträge, und
auf welchen Annahmen zu Fallzahlen, Bearbeitungszeiten,
Personalaufwand und Beratungsbedarf beruht diese Einschätzung?
a) Welche konkreten Digitalisierungsschritte sind geplant, und
inwiefern gehen diese über die bloße Übertragung bestehender
Papierformulare in digitale Formulare hinaus?
b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der
Beratungs- und Bearbeitungsaufwand in den Wohngeldbehörden,
insbesondere bei Rentnerinnen und Rentnern, und welche Personal- bzw.
Verwaltungskosten entstehen dadurch?
c) Welcher Anteil der geplanten Einsparungen im Rahmen der
Neustrukturierung des Wohngelds soll nach Einschätzung der
Bundesregierung allein durch Vereinfachung und Digitalisierung erzielt
werden?
d) Plant die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen im Bereich der
Aufgabenbündelung und Prozessverbesserung, und wenn ja, welche?
Die Fragen 13 bis 13d werden gemeinsam beantwortet.
Es bestehen Einsparpotentiale im Bereich der Digitalisierung der Bearbeitung
von Wohngeldanträgen. Diese können allerdings nicht vom Bund realisiert
werden, da die Zuständigkeit hierfür vollständig bei den Ländern und Kommunen
liegt.
14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik,
dass das Wohngeld als Subjektförderung indirekt steigende Mieten
mitfinanziert, und welche konkreten Maßnahmen plant sie, um die
Objektförderung durch sozialen und preisgebundenen Wohnungsbau bis zum Ende
der Legislaturperiode auszubauen?
Das Wohngeld reduziert zielgenau die Wohnkostenbelastung von Haushalten
mit geringen Einkommen. Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder
Belastung, eine vollständige Kostenübernahme erfolgt in der Regel nicht. Durch die
nach dem Mietenniveau der Gemeinde gestaffelten Höchstbeträge (§ 12 Absatz
1 in Verbindung mit Anlage 1 des Wohngeldgesetzes) wird zudem
sichergestellt, dass ein gegebenenfalls überhöhter Anteil der Miete nicht bezuschusst
wird.
In der aktuellen Finanzplanung ist die weitere schrittweise Aufstockung der
Finanzhilfe des Bundes an die Länder für den Sozialen Wohnungsbau von derzeit
4 Mrd. Euro im Programmjahr 2026 auf bis zu 5,5 Mrd. Euro für die
Programmjahre 2028 und 2029 vorgesehen. Damit schafft die Bundesregierung
bundesseitig die Voraussetzung dafür, dass der Bestand an Sozialwohnungen
stabilisiert und wieder erhöht wird.
15. Welche konkreten gesetzgeberischen, organisatorischen und technischen
Schritte plant die Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlung der
Kommission zur Sozialstaatsreform, Wohngeld, Kinderzuschlag sowie
Leistungen nach dem SGB II und SGB XII in ein einheitliches
Sozialleistungssystem zu überführen, und wie sieht der Zeitplan für die
Umsetzung aus?
16. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die
vorgeschlagene Vereinheitlichung von Rechtsbegriffen und
Einkommensdefinitionen auf den Kreis der Wohngeldberechtigten sowie auf die Höhe
individueller Leistungsansprüche?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Die KSR hat empfohlen, die Grundsicherungsleistungen, den Kinderzuschlag
und das Wohngeld zu einem einheitlichen Sozialleistungssystem
zusammenzuführen. Innerhalb des von der KSR vorgeschlagen Zeitraums von sechs
Monaten soll bis Herbst 2026 unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales (BMAS) ein Konzept für ein einheitliches Sozialleistungssystem
entwickelt werden. Es ist derzeit noch nicht absehbar, wie das zukünftige
Leistungssystem im Detail aussehen wird. Demzufolge können noch keine
konkreten Aussagen zum Kreis der Leistungsberechtigten und zu den Auswirkungen
auf Wohngeldberechtigte getroffen werden. Maßgabe der KSR für die
Umsetzung ist, dass zur Wahrung des sozialen Schutzniveaus systematische
Schlechterstellungen der Leistungsbeziehenden auszuschließen sind.
17. Welche Veränderungen bei Personalbedarf, Bearbeitungszeiten und
Verwaltungskosten erwartet die Bundesregierung infolge der
vorgeschlagenen Digitalisierung und Bündelung der Wohngeldverwaltung?
Zu den personellen, finanziellen und strukturellen Auswirkungen sind derzeit
noch keine Aussagen möglich.
18. Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Entwicklung, Implementierung und den dauerhaften Betrieb eines
zentralen digitalen Sozialleistungsportals, und inwiefern könnte es in
bestehende Digitalisierungsvorhaben der Bundesregierung integriert werden?
Zu den finanziellen Auswirkungen sind derzeit noch keine Aussagen möglich.
Die Bundesregierung hat die Umsetzungs- und Kostenplanung für
Entwicklung, Implementierung und Betrieb des im KSR-Abschlussbericht avisierten
digitalen Sozialportales noch nicht abgeschlossen.
Die Nachnutzung und Integration bestehender Digitalisierungsvorhaben der
Bundesregierung, wie beispielsweise dem Deutschland-Stack, ist gemäß dem
Bericht der KSR vorgesehen.
19. In welchem Rahmen findet die Koordination der Umsetzung der
Vorschläge der Sozialstaatskommission zwischen den Ressorts statt, und
welches Bundesministerium übernimmt eine federführende Rolle bei der
Digitalisierung des Wohngelds?
Die Umsetzung der KSR-Empfehlungen werden auf Staatssekretärsebene von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ),
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS),
Bundesfinanzministerium (BMF), Bundesministerium des Innern (BMI), Bundesministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWE), Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen (BMWSB) und Bundeskanzleramt (BKAmt) begleitet sowie von sechs
Bundesländern (Freistaat Bayern, Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Freistaat Sachsen) und Vertretungen der drei
kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Landkreistag (DLT), Deutscher
Städtetag (DST), Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)).
Dabei wurde das Expertengremium „Digitalisierung Sozialstaatsreform“ unter
gemeinsamer Federführung von BMAS und BMDS und unter Einbindung von
Ländern und Kommunen sowie der Bundesagentur für Arbeit am 20. Mai 2026
eingesetzt. Das Gremium soll bis spätestens Jahresende eine Roadmap zur
Umsetzung der Empfehlungen mit Digitalisierungsbezug entwerfen und seine
Arbeit Ende 2027 abschließen.
20. Stehen die angekündigten Einsparungen beim Wohngeld im
Zusammenhang mit der Umsetzung der Sozialstaatskommission oder handelt es sich
um eine davon unabhängige Maßnahme?
Es handelt sich um eine von der Umsetzung der KSR-Empfehlungen
unabhängige Maßnahme, sie berücksichtigt aber die Ergebnisse der KSR.
21. Welche weiteren Maßnahmen mit dem Ziel der Einsparung plant die
Bundesregierung bei den Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, bei
dem Kinderzuschlag sowie dem Wohngeld?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, soziale Leistungen bürgerfreundlicher,
einfacher und digitaler auszugestalten. Im Mittelpunkt stehen dabei
insbesondere die Empfehlungen der KSR.
22. Trägt das Wohngeld nach Auffassung der Bundesregierung zur
Sicherung des sozialen Schutzniveaus in Deutschland bei?
Das Wohngeld trägt zur Sicherung des sozialen Schutzniveaus bei, indem es
der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens
dient.
23. Ist es ein Ziel der Bundesregierung, das soziale Schutzniveau in
Deutschland zu erhalten?
Wie von der KSR empfohlen, sind bei der Konzeption des einheitlichen
Leistungssystems systematische Schlechterstellungen der Leistungsbeziehenden
auszuschließen.
24. Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung der Fragestellenden
eines Widerspruchs zwischen der Ankündigung der Bundesministerin für
Arbeit und Soziales Bärbel Bas, das soziale Schutzniveau im Zuge der
Sozialstaatskommission durch den Ausschluss von Leistungskürzungen
bis 2028 zu erhalten (www.tagesschau.de/inland/sozialstaat-reform-bas-1
00.html) und den angekündigten Einsparungen beim Wohngeld zum
1. Januar 2027 durch die Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen Verena Hubertz (www.handelsblatt.com/politik/deut
schland/haushalt-bauministerin-hubertz-will-das-wohngeld-kuerzen/100
222218.html), wenn ja, wie erklärt sie diesen, und wenn nein, warum
nicht (bitte begründen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. Soweit bei den in das
einheitliche Leistungssystem einzubeziehenden Leistungen gesetzliche Änderungen
erfolgen, werden diese bei der Konzeption berücksichtigt.
25. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass mögliche Kürzungen beim
Wohngeld keine Absenkung des sozialen Schutzniveaus darstellen, und
wenn ja, wie begründet sie diese Einschätzung?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 11 und 12 sowie die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
26. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass
mögliche Einsparungen beim Wohngeld nicht zu höheren
Wohnkostenbelastungen oder zu einem Wechsel in die Grundsicherung führen?
Die genaue Ausgestaltung der Einsparungen im Wohngeld befindet sich noch
in der regierungsinternen Abstimmung. Insofern lassen sich noch keine
konkreten Aussagen zu Auswirkungen auf Wohnkostenbelastungen und Wechseln in
die Grundsicherung treffen.
Gleichzeitig treibt die Bundesregierung im Rahmen der Objektförderung das
bezahlbare Wohnen engagiert voran. Der Investitionskurs wird mit hohen
Finanzhilfen des Bundes an die Länder für den Sozialen Wohnungsbau und mit
weiteren Förderprogrammen für den Wohnungsbau verfolgt. Auch im Bereich
des Mietrechts ist die Bundesregierung aktiv, um bezahlbares Wohnen zu
sichern.
27. Für wie viele wohngeldbeziehende Rentnerinnen und Rentner machte
das Wohngeld in den Jahren 2024 und 2025 mindestens ein Drittel des
verfügbaren Haushaltseinkommens aus, und welche Auswirkungen
hätten Kürzungen des Wohngelds auf deren Armutsgefährdung nach
Einschätzung der Bundesregierung (bitte nach Ost- und Westdeutschland
getrennt aufschlüsseln)?
Angaben zum tatsächlich verfügbaren Haushaltseinkommen werden in der
Wohngeldstatistik nicht erhoben, sodass auch Fragen zum Anteil des
Wohngeldes am verfügbaren Einkommen und zu den Effekten möglicher Kürzungen
nicht beantwortet werden können.
28. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zu verhindern, dass
ältere Menschen infolge von möglichen Wohngeldkürzungen verstärkt
auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind?
Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
29. Welche Alternativen zu Einsparungen beim Wohngeld prüft die
Bundesregierung, um Haushalte älterer Menschen mit niedrigen Renten vor
Wohnkostenarmut zu schützen?
Die Bundesregierung verfolgt mit unterschiedlichen Maßnahmen das Ziel, die
Wohnkosten für Mieterinnen und Mieter bezahlbar zu halten. Die bereits
erfolgte Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 etwa dämpft den
Anstieg der Neuvertragsmieten und damit das Mietniveau insgesamt. Der
Mietanstieg bei Indexmietverträgen soll nach dem von der Bundesregierung
beschlossenen Gesetzentwurf erstmals begrenzt werden. Auch bei energetischen
Maßnahmen im Gebäudebereich achtet die Bundesregierung darauf, dass die
Betriebskostenbelastung der Mieterinnen und Mieter nicht unzumutbar ansteigt;
zum Beispiel beim jüngst durch das Kabinett beschlossenen Entwurf des
Gebäudemodernisierungsgesetzes im Falle des Neueinbaus fossiler Heizungen.
Zum Sozialen Wohnungsbau wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Ein
maßgeblicher Teil der Mittel wird für die Schaffung von barrierefreiem
Wohnraum eingesetzt. So wurden beispielsweise mindestens knapp 60 Prozent der
geförderten Neubau-Mietwohnungen im Kalenderjahr 2025 barrierefrei
konzipiert.
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ISSN 0722-8333
Relationen
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- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Mögliche Kürzung des Wohngelds durch Neustrukturierung (Antwort)