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Geplante Kürzungen beim Wohngeld, Kostenverlagerungen in die Grundsicherung und Belastungen der Kommunen (Antwort zu Drs. 21/7503)

dip / drucksache 21.08.2026 · WP 21 · 21/7689 · Antwort · Original ↗

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Geplante Kürzungen beim Wohngeld, Kostenverlagerungen in die Grundsicherung und Belastungen der Kommunen (Antwort zu Drs. 21/7503) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7689 21. Wahlperiode 21.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7503 – Geplante Kürzungen beim Wohngeld, Kostenverlagerungen in die Grundsicherung und Belastungen der Kommunen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Derzeit beziehen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld. Der Kabinettsentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für ein Gesetz zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes sieht erhebliche Einschnitte beim Wohngeld vor. Nach dem Entwurf sollen die Fortschreibung des Wohngeldes ausgesetzt, die dauerhafte Heizkostenkomponente halbiert und die Wohngeldformel durch eine Erhöhung des Parameters „c“ geändert werden. Zur Begründung verweist die Bundesregierung auf die Konsolidierung des Bundeshaushalts sowie auf Verwaltungsvereinfachungen (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfa hren/DE/wohngeld-2026/kabinettsentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Nach Berichten aus der Presse sollen insbesondere Haushalte betroffen sein, die bislang nur geringe Wohngeldbeträge von etwa 50 bis 60 Euro monatlich erhalten, sowie Haushalte, deren Einkommen bislang noch knapp innerhalb der wohngeldrechtlichen Anspruchsgrenzen liegt (www.allgemeine-zeitun g.de/politik/politik-deutschland/einschnitte-beim-wohngeld-kabinett-beschlies st-entwurf-5851992; https://taz.de/Rolle-rueckwaerts-beim-Wohngeld/!6193 752/; www.focusplus.de/politik/wohngeld-kuerzungen-koennten-menschen-i n-grundsicherung-treiben-14599). Berichtet wird ferner, dass rund ein Drittel der bisherigen Wohngeldhaushalte künftig keinen Wohngeldanspruch mehr haben soll (s. o.). Die verbleibenden Wohngeldhaushalte müssten demnach mit geringeren Leistungen rechnen. Der Kabinettsentwurf bestätigt erhebliche Leistungskürzungen durch die einmalige Aussetzung der gesetzlich vorgesehenen Fortschreibung des Wohngeldes an die Preis- und Mietentwicklung zum 1. Januar 2027, die Halbierung der dauerhaften Heizkostenkomponente und die Änderung der Wohngeldformel. Zugleich geht die Bundesregierung selbst davon aus, dass die Kürzungen zu Wechseln in nachrangige Grundsicherungssysteme führen. Für das Jahr 2029 werden 68 000 Haushalte genannt, die in Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wechseln, sowie 75 000 Haushalte, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten (Kabinettsentwurf, S. 71). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 21. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Nach den Angaben im Kabinettsentwurf sollen Bund und Länder beim Wohngeld im Jahr 2027 jeweils 738 Mio. Euro, im Jahr 2028 jeweils 1,018 Mrd. Euro und ab dem Jahr 2029 jeweils 1,08 Mrd. Euro jährlich einsparen (Referentenentwurf, S. 68). Das Wohngeld dient einkommensschwachen Haushalten, die keine Grundsicherung beziehen, als vorgelagerte Unterstützung zur Sicherung ihrer Wohnung. Es setzt unmittelbar bei den Wohnkosten an und kann dazu beitragen, den Wechsel in existenzsichernde Fürsorgeleistungen zu vermeiden. Gerade bei steigenden Mieten und hohen Wohnnebenkosten werfen Kürzungen beim Wohngeld daher die Frage auf, ob Einsparungen im Einzelplan des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen lediglich in andere Sozialleistungssysteme, insbesondere in die Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie in die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, verlagert werden. Betroffen sein können vor allem Haushalte mit geringem Einkommen, Familien, Alleinerziehende und Rentner mit kleinen Renten. Zudem steht zu befürchten, dass einzelne bisherige Wohngeldempfänger künftig weder weiterhin Wohngeld erhalten noch die Voraussetzungen für Leistungen der Grundsicherung erfüllen und damit ohne entsprechende staatliche Unterstützung verbleiben. Der Kabinettsentwurf weist infolge der vorgesehenen Wohngeldkürzungen zugleich Mehrausgaben in den Grundsicherungssystemen aus. Für das Jahr 2029 werden Mehrausgaben von 504 Mio. Euro im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch genannt, von denen 74 Mio. Euro auf die Kommunen entfallen. Hinzu kommen Mehrausgaben von 254 Mio. Euro im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Referentenentwurf, S. 71). Damit stellt sich die Frage, ob die vorgesehenen Einsparungen beim Wohngeld teilweise durch zusätzliche Belastungen anderer öffentlicher Haushalte, darunter der Kommunen, erkauft werden. Angesichts der bereits angespannten kommunalen Haushaltslage ist zudem aufklärungsbedürftig, welche Folgen die zusätzlichen Kosten der Unterkunft für die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen und ihre Fähigkeit zur Wahrnehmung pflichtiger und freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben haben. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Um den Bundeshaushalt zu konsolidieren, bedarf es einer Priorisierung der Ausgaben des Bundes. Eine notwendige Konsolidierungsmaßnahme ist die vom Bundeskabinett inzwischen beschlossene Reform des Wohngeldes. Die entsprechende Neustrukturierung des Wohngeldes ist so konzipiert, dass Haushalte mit geringeren Einkommen weniger betroffen sind als Haushalte am oberen Einkommensrand des Wohngeldanspruchs. Dabei sind auch Vereinfachungen enthalten, die die Wohngeldsachbearbeitung beschleunigen werden. Um den Unterstützungsbedarf von Haushalten mit niedrigen Einkommen strukturell zu senken, hat die Bundesregierung Maßnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum ergriffen. Insbesondere sind in der Finanzplanung umfangreiche Steigerungen der Bundesmittel für den Sozialen Wohnungsbau in Höhe von 5 Mrd. Euro für das Programmjahr 2027 und jeweils 5,5 Mrd. Euro für die Programmjahre 2028 und 2029 vorgesehen.  1. Wie viele Wohngeldhaushalte verlieren nach den Berechnungen der Bundesregierung infolge der im Kabinettsentwurf vorgesehenen Änderungen ihren Wohngeldanspruch vollständig? Im Jahr 2029, dem Jahr ab dem sich die Wirkung der Wohngeldreform vollständig entfaltet, verlieren gemäß Mikrosimulationsrechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft rund 238 000 Haushalte ihren Wohngeldanspruch vollständig. Nicht enthalten in diesen 238 000 Haushalten sind jene, deren theoretischer Wohngeldanspruch zwar nicht vollständig erlischt, die aber aufgrund einer Besserstellung in der Grundsicherung in das nachrangige Leistungssystem wechseln.  2. Wie viele Wohngeldhaushalte erhalten nach den Berechnungen der Bundesregierung infolge der im Kabinettsentwurf vorgesehenen Änderungen weiterhin Wohngeld, jedoch in geringerer Höhe? Im Jahr 2029, dem Jahr ab dem sich die Wirkung der Wohngeldreform vollständig entfaltet, verbleiben gemäß Mikrosimulationsrechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft rund 1 Million Haushalte im Wohngeld bei jeweils vermindertem Niveau.  3. Wie hoch ist nach den Berechnungen der Bundesregierung die durchschnittliche monatliche Minderung der Wohngeldleistung je Haushalt infolge der Aussetzung der Fortschreibung des Wohngeldes?  4. Wie hoch ist nach den Berechnungen der Bundesregierung die durchschnittliche monatliche Minderung der Wohngeldleistung je Haushalt infolge der Halbierung der dauerhaften Heizkostenkomponente?  5. Wie hoch ist nach den Berechnungen der Bundesregierung die durchschnittliche monatliche Minderung der Wohngeldleistung je Haushalt infolge der Änderung der Wohngeldformel durch die Erhöhung des Parameters „c“? Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet: In den Mikrosimulationsrechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft zur Bestimmung der Reformwirkung lag der Fokus auf der Gesamtwirkung aller Reformelemente. Eine gesonderte Auswertung zur Bestimmung der isolierten Auswirkung einzelner Reformbausteine auf die durchschnittliche Wohngeldhöhe erfolgte dabei nicht und ist aufgrund der Interaktion der Reformbestandteile auch nicht möglich.  6. Welche Datengrundlagen, Modellrechnungen und Annahmen wurden zur Ermittlung der im Kabinettsentwurf genannten 74 000 Wechsel in Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und 89 000 Wechsel in Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch verwendet? Im vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird für 2029 von 68 000 Haushalten, die in die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wechseln und von 75 000 Haushalten ausgegangen, die in die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) wechseln. Diese Angaben basieren auf Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft unter Nutzung eines Mikrosimulationsmodells, welches fortgeschriebene Haushalts- Einzeldaten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) als Datengrundlage nutzt. Im Simulationsmodell werden zur Simulation zukünftiger Jahre unter anderem Annahmen zur zukünftigen Entwicklung von Löhnen, Renten, Wohnungsmieten und Regelbedarfen auf die Daten angewendet. Dies ermöglicht eine Simulation der Schnittstelle zwischen dem vorrangigen und nachrangigen Leistungssystem und somit Aussagen zur erwarteten Zahl der Wechsel.  7. Wie verteilen sich die nach Frage 6 prognostizierten Wechsel in die Grundsicherung nach Rentnerhaushalten, Familien mit Kindern, Alleinerziehenden, Erwerbstätigenhaushalten und Haushalten mit Menschen mit Behinderung? Im vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird für 2029 von 75 000 Haushalten ausgegangen, die ins SGB XII wechseln und von 68 000 Haushalten, die ins SGB II wechseln. Nach den Mikrosimulationsrechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft handelt es sich dabei um 75 000 Rentnerhaushalte, die ins SGB XII wechseln, und gerundet um 9 000 Paare mit Kindern, 4 000 Alleinerziehende, 49 000 Single-Haushalte, 3 000 Paarhaushalte ohne Kinder und 2 000 sonstige Haushalte, die ins SGB II wechseln.* Eine Auswertung nach Erwerbstätigkeits- und Behinderungsstatus liegt nicht vor.  8. Wie viele Haushalte verlieren nach den Berechnungen der Bundesregierung infolge der vorgesehenen Änderungen ihren Wohngeldanspruch, ohne anschließend einen Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch zu erhalten? Siehe Antwort zu Frage 1.  9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob Vermögensgrenzen oder sonstige Zugangsvoraussetzungen der Grundsicherung dazu führen, dass bisherige Wohngeldempfänger künftig ohne staatliche Unterstützung verbleiben? Zur Anzahl der Haushalte, die ihren Wohngeldanspruch verlieren, wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Bei bisherigen Wohngeldhaushalten, die durch die Reform einen geringeren Wohngeldanspruch haben, kann es vorkommen, dass ein Wechsel in die Grundsicherung mit einer finanziellen Besserstellung verbunden wäre. Sofern in diesen Fällen aber aufgrund vorhandenen Vermögens oder sonstigen Zugangsvoraussetzungen der Grundsicherungsbezug ausgeschlossen ist, kann bei weiterhin erfüllten wohngeldrechtlichen Voraussetzungen auch ein fortgesetzter Bezug von Wohngeld eine Möglichkeit darstellen. 10. Welche Mehrausgaben erwartet die Bundesregierung infolge der vorgesehenen Änderungen in den Jahren 2027 bis 2030 jeweils a) für die vom Bund zu tragenden Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, b) für die vom Bund zu tragenden Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, c) für die von den Kommunen zu tragenden Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, (bitte nach Jahren und Ausgabearten aufschlüsseln)? Die Entlastungen sowie Mehrausgaben des Bundes, der Länder und der Kommunen infolge der geplanten Änderungen des Wohngeldes sind dem untenstehenden Auszug aus dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldes zu entnehmen: * Summenabweichungen sind rundungsbedingt. Maßnahme Gebietskörperschaft Haushaltsbelastung (+) beziehungsweise -entlastung (-) – in Mio. Euro – 2027 2028 2029 2030 Wohngeld Bund -738,00 -1 018,00 -1 080,00 -1 080,00 Länder -738,00 -1 018,00 -1 080,00 -1 080,00 SGB II Bund +194,00 +339,00 +430,00 +430,00 Kommunen +33,00 +58,00 +74,00 +74,00 SGB XII Bund +114,00 +212,00 +224,00 +224,00 Kinderzuschlag Bund -21,00 -59,00 -72,00 -72,00 Den Mehrbelastungen in den Bereichen des SGB II und XII stehen umfassende Entlastungen des Bundes und der Länder durch Einsparungen beim Wohngeld sowie beim Kinderzuschlag gegenüber (siehe obenstehende Tabelle). 11. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung infolge zusätzlicher Kosten der Unterkunft auf die Haushalte der Kommunen und Landkreise, und hat sie untersucht, in welchem Umfang sich diese Mehrbelastungen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben auswirken, wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung gekommen, und wenn nein, warum wurde eine solche Prüfung nicht vorgenommen? Für die mit der Gesetzesänderungen verbundenen Mehrbelastungen der Kommunen infolge der Gesetzesänderung wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass in dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldes auch Minderbelastungen der Länder ausgewiesen werden, die ab 2028 mehr als 1 Mrd. Euro jährlich betragen. 12. Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung die vorgesehenen Wohngeldkürzungen weiterhin für einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, obwohl der Referentenentwurf selbst erhebliche Mehrausgaben für Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sowie kommunale Mehrausgaben ausweist? Aus der Kostenwirkung des Gesetzesentwurfs ist ersichtlich, dass insgesamt mehr als zwei Drittel der Kürzungen als Einsparung erhalten bleiben. 13. Wie viele Familienhaushalte verlieren nach den Berechnungen der Bundesregierung infolge des Wegfalls des Wohngeldanspruchs zugleich den Anspruch auf Kinderzuschlag? Für alle Haushalte gilt: Ein Wechsel in die Grundsicherung erfolgt nur dann, wenn sie sich dort besserstellen als im gleichzeitigen Bezug von Wohngeld und Kinderzuschlag. Gemäß Mikrosimulationsrechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft stellen sich im Jahr 2029 13 000 Familienhaushalte mit Kindern infolge der Änderungen im Wohngeld durch den Wechsel in die Grundsicherung besser und verlieren infolgedessen den Anspruch auf Kinderzuschlag. 14. Welche regionalisierten Berechnungen zu den Auswirkungen der vorgesehenen Änderungen liegen der Bundesregierung vor, und wie verteilen sich Leistungswegfälle, Leistungsminderungen sowie Wechsel in die Grundsicherung auf die Länder? Der Bundesregierung liegen keine regionalisierten Auswertungen zu den Auswirkungen der vorgesehenen Änderungen vor. 15. Auf welcher Grundlage geht die Bundesregierung davon aus, dass die Aussetzung der Fortschreibung des Wohngeldes auf den 1. Januar 2027 beschränkt bleibt, und welche rechtlichen oder politischen Vorkehrungen bestehen, um eine erneute Aussetzung künftiger Fortschreibungen auszuschließen? Der Gesetzentwurf der Bundesregierung schlägt eine Ergänzung des § 43 des Wohngeldgesetzes um einen Absatz 11 vor, der eine Regelung zur Aussetzung der Fortschreibung des Wohngeldes 2027 enthält. Der Wortlaut des neuen Absatzes 11 bezieht sich ausschließlich auf die Fortschreibung zum 1. Januar 2027 (Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe g) des Gesetzentwurfs). Für weitere Fortschreibungen gelten weiterhin die Regelungen in § 43 des Wohngeldgesetzes, wonach die Fortschreibung zum 1. Januar jedes zweiten Jahres erfolgt. Im Übrigen liegt es in der Hand des Gesetzgebers, über die Fortschreibung des Wohngeldes zu entscheiden. 16. Wann wurde die im Kabinettsentwurf genannte Arbeitsgemeinschaft aus Bund, Ländern und Wohngeldbehörden eingerichtet, welche Stellen gehörten ihr an, wie häufig hat sie getagt, und welche Beratungsgegenstände wurden jeweils behandelt? Die Arbeitsgemeinschaft auf Fachebene aus Bund, Ländern und Wohngeldbehörden wurde im März 2024 eingerichtet und hat sich in insgesamt sechs Sitzungen mit der Einkommensprüfung im Wohngeld befasst. Mit dem Ziel der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens wurde eine Veränderung des Einkommensbegriffs als mögliche Alternative zur Verschlankung der Einkommenstatbestände und eine Abkehr vom wohngeldrechtlichen Prognoseprinzip betrachtet. Mit der Neustrukturierung des Wohngeldes hat sich die Arbeitsgemeinschaft nicht beschäftigt. 17. Welche Unterlagen, insbesondere Sitzungsprotokolle, Ergebnisvermerke, Gutachten, Präsentationen oder sonstige Arbeitsdokumente, wurden im Rahmen der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft erstellt, und beabsichtigt die Bundesregierung, diese zu veröffentlichen, und wenn nein, warum nicht? Zu jeder der sechs Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft gab es ein Diskussionspapier und ein Ergebnisprotokoll. Nach Abschluss der Arbeit hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen den Ländern eine Zusammenfassung der Ergebnisse übermittelt. Eine Veröffentlichung ist nicht beabsichtigt, da die Ergebnisse in den Gesetzentwurf der Bundesregierung eingeflossen sind. 18. Welche fachlichen Alternativen zu den im Kabinettsentwurf vorgesehenen Änderungen wurden in der Arbeitsgemeinschaft geprüft, welche Vor- und Nachteile wurden jeweils festgestellt, und aus welchen Gründen wurden diese Alternativen verworfen? Es wurde bewertet, ob der Einkommensbegriff des SGB II oder eine Negativabgrenzung des Einkommens eine Vereinfachung darstellen würde. Die Betrachtung von Alternativen hat sich dabei ausdrücklich auf das Wohngeld und den damaligen gesetzlichen Status quo beschränkt. Vorfestlegungen im Hinblick auf die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform waren damit nicht verbunden. Der im Wohngeldrecht aktuell verwendete, an das Steuerrecht anknüpfende Einkommensbegriff wurde gegenüber dem Einkommensbegriff im SGB II und gegenüber einer Negativabgrenzung des Einkommens für vorzugswürdig erachtet. Die Beziehenden von Wohngeld sind oder waren in der Regel erwerbstätig und damit kommt dem zu versteuernden Erwerbseinkommen bei der wohngeldrechtlichen Einkommensprüfung die größte Bedeutung zu. Die Prognose des zu erwartenden Einkommens entspricht ebenso dem Sinn und Zweck des Wohngeldes. Das Wohngeld soll der Höhe nach möglichst den tatsächlichen Verhältnisse (Anzahl der Haushaltsmitglieder, Miete und Einkommen) im Bewilligungszeitraum entsprechen. Zudem können die Ungenauigkeiten, die mit einer Prognose einhergehen, schon jetzt mit den bestehenden Vorschriften im Wohngeldgesetz, wie zum Beispiel der Möglichkeit einen Erhöhungsantrag zu stellen, abgefedert werden. Im Ergebnis hat sich die Arbeitsgemeinschaft deshalb dafür ausgesprochen, dass der am Steuerrecht orientierte Einkommensbegriff und auch das Prognoseprinzip im Wohngeld beibehalten werden sollen. 19. Welche Stellungnahmen sind im Rahmen der Beteiligung der Länder, der kommunalen Spitzenverbände sowie sonstiger beteiligter Stellen zu dem Kabinettsentwurf bei der Bundesregierung eingegangen, welche wesentlichen Einwendungen oder Änderungsvorschläge wurden jeweils erhoben, und aus welchen Gründen ist die Bundesregierung diesen Einwendungen oder Änderungsvorschlägen nicht oder nicht vollständig gefolgt? 20. Hat die Bundesregierung die eingegangenen Stellungnahmen sowie ihre Erwiderungen hierauf veröffentlicht, oder beabsichtigt sie deren Veröffentlichung, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet. Vorschläge der Länder und Verbände wurden im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt. Eine Erwiderung seitens der Bundesregierung erfolgte nicht. Die Stellungnahmen der Verbände wurden auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen veröffentlicht; diese können unter folgendem Link abgerufen werden: www.bmwsb.bund.de/S haredDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/wohngeld-2026/wohngeldreform.html. Die Länder haben in ihren Stellungnahmen hauptsächlich die zuvor auf Fachebene diskutierten Verwaltungsvereinfachungen aufgegriffen und fachliche Präzisierungs- und Detailvorschläge eingebracht sowie die Kürzungen thematisiert. 21. Welche Alternativen zu einer Aussetzung der Wohngeldfortschreibung, einer Halbierung der dauerhaften Heizkostenkomponente und einer Änderung der Wohngeldformel hat die Bundesregierung geprüft, um den Bundeshaushalt zu entlasten, und aus welchen Gründen wurden diese Alternativen verworfen? Angesichts kleiner werdender fiskalischer Spielräume der Bundesregierung sind Priorisierungen erforderlich. Das Wohngeld leistet einen wichtigen Beitrag zur Entlastung von Haushalten mit geringen Einkommen auf dem angespannten Wohnungsmarkt. Dauerhaft lassen sich die Ursachen jedoch nur durch den Bau zusätzlicher bezahlbarer Wohnungen beseitigen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung umfassende Maßnahmen ergriffen, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und damit den Unterstützungsbedarf strukturell zu verringern. Vor diesem Hintergrund hält die Bundesregierung am geplanten Aufwuchs der Investitionen in den Sozialen Wohnungsbau sowie in die Neubau- und Bestandsförderung fest, um die wohnungspolitischen Ziele zu erreichen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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