Geplante Kürzungen beim Wohngeld, Kostenverlagerungen in die Grundsicherung und Belastungen der Kommunen (Antwort zu Drs. 21/7503)
Text
Geplante Kürzungen beim Wohngeld, Kostenverlagerungen in die Grundsicherung und Belastungen der Kommunen (Antwort zu Drs. 21/7503)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7689
21. Wahlperiode 21.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Marc
Bernhard, Carolin Bachmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7503 –
Geplante Kürzungen beim Wohngeld, Kostenverlagerungen in die
Grundsicherung und Belastungen der Kommunen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Derzeit beziehen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld. Der
Kabinettsentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB) für ein Gesetz zur Vereinfachung und Fortentwicklung des
Wohngeldgesetzes sieht erhebliche Einschnitte beim Wohngeld vor. Nach dem
Entwurf sollen die Fortschreibung des Wohngeldes ausgesetzt, die dauerhafte
Heizkostenkomponente halbiert und die Wohngeldformel durch eine
Erhöhung des Parameters „c“ geändert werden. Zur Begründung verweist die
Bundesregierung auf die Konsolidierung des Bundeshaushalts sowie auf
Verwaltungsvereinfachungen (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfa
hren/DE/wohngeld-2026/kabinettsentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=1).
Nach Berichten aus der Presse sollen insbesondere Haushalte betroffen sein,
die bislang nur geringe Wohngeldbeträge von etwa 50 bis 60 Euro monatlich
erhalten, sowie Haushalte, deren Einkommen bislang noch knapp innerhalb
der wohngeldrechtlichen Anspruchsgrenzen liegt (www.allgemeine-zeitun
g.de/politik/politik-deutschland/einschnitte-beim-wohngeld-kabinett-beschlies
st-entwurf-5851992; https://taz.de/Rolle-rueckwaerts-beim-Wohngeld/!6193
752/; www.focusplus.de/politik/wohngeld-kuerzungen-koennten-menschen-i
n-grundsicherung-treiben-14599). Berichtet wird ferner, dass rund ein Drittel
der bisherigen Wohngeldhaushalte künftig keinen Wohngeldanspruch mehr
haben soll (s. o.). Die verbleibenden Wohngeldhaushalte müssten demnach
mit geringeren Leistungen rechnen.
Der Kabinettsentwurf bestätigt erhebliche Leistungskürzungen durch die
einmalige Aussetzung der gesetzlich vorgesehenen Fortschreibung des
Wohngeldes an die Preis- und Mietentwicklung zum 1. Januar 2027, die Halbierung der
dauerhaften Heizkostenkomponente und die Änderung der Wohngeldformel.
Zugleich geht die Bundesregierung selbst davon aus, dass die Kürzungen zu
Wechseln in nachrangige Grundsicherungssysteme führen. Für das Jahr 2029
werden 68 000 Haushalte genannt, die in Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) wechseln, sowie 75 000 Haushalte, die einen
Anspruch auf Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
erhalten (Kabinettsentwurf, S. 71).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 21. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Nach den Angaben im Kabinettsentwurf sollen Bund und Länder beim
Wohngeld im Jahr 2027 jeweils 738 Mio. Euro, im Jahr 2028 jeweils 1,018 Mrd.
Euro und ab dem Jahr 2029 jeweils 1,08 Mrd. Euro jährlich einsparen
(Referentenentwurf, S. 68).
Das Wohngeld dient einkommensschwachen Haushalten, die keine
Grundsicherung beziehen, als vorgelagerte Unterstützung zur Sicherung ihrer
Wohnung. Es setzt unmittelbar bei den Wohnkosten an und kann dazu beitragen,
den Wechsel in existenzsichernde Fürsorgeleistungen zu vermeiden. Gerade
bei steigenden Mieten und hohen Wohnnebenkosten werfen Kürzungen beim
Wohngeld daher die Frage auf, ob Einsparungen im Einzelplan des
Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen lediglich in andere
Sozialleistungssysteme, insbesondere in die Grundsicherung für
Arbeitsuchende sowie in die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
verlagert werden.
Betroffen sein können vor allem Haushalte mit geringem Einkommen,
Familien, Alleinerziehende und Rentner mit kleinen Renten. Zudem steht zu
befürchten, dass einzelne bisherige Wohngeldempfänger künftig weder weiterhin
Wohngeld erhalten noch die Voraussetzungen für Leistungen der
Grundsicherung erfüllen und damit ohne entsprechende staatliche Unterstützung
verbleiben.
Der Kabinettsentwurf weist infolge der vorgesehenen Wohngeldkürzungen
zugleich Mehrausgaben in den Grundsicherungssystemen aus. Für das Jahr 2029
werden Mehrausgaben von 504 Mio. Euro im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
genannt, von denen 74 Mio. Euro auf die Kommunen entfallen. Hinzu
kommen Mehrausgaben von 254 Mio. Euro im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
(Referentenentwurf, S. 71).
Damit stellt sich die Frage, ob die vorgesehenen Einsparungen beim
Wohngeld teilweise durch zusätzliche Belastungen anderer öffentlicher Haushalte,
darunter der Kommunen, erkauft werden. Angesichts der bereits angespannten
kommunalen Haushaltslage ist zudem aufklärungsbedürftig, welche Folgen
die zusätzlichen Kosten der Unterkunft für die finanzielle Leistungsfähigkeit
der Kommunen und ihre Fähigkeit zur Wahrnehmung pflichtiger und
freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben haben.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Um den Bundeshaushalt zu konsolidieren, bedarf es einer Priorisierung der
Ausgaben des Bundes. Eine notwendige Konsolidierungsmaßnahme ist die
vom Bundeskabinett inzwischen beschlossene Reform des Wohngeldes.
Die entsprechende Neustrukturierung des Wohngeldes ist so konzipiert, dass
Haushalte mit geringeren Einkommen weniger betroffen sind als Haushalte am
oberen Einkommensrand des Wohngeldanspruchs. Dabei sind auch
Vereinfachungen enthalten, die die Wohngeldsachbearbeitung beschleunigen werden.
Um den Unterstützungsbedarf von Haushalten mit niedrigen Einkommen
strukturell zu senken, hat die Bundesregierung Maßnahmen für mehr bezahlbaren
Wohnraum ergriffen. Insbesondere sind in der Finanzplanung umfangreiche
Steigerungen der Bundesmittel für den Sozialen Wohnungsbau in Höhe von
5 Mrd. Euro für das Programmjahr 2027 und jeweils 5,5 Mrd. Euro für die
Programmjahre 2028 und 2029 vorgesehen.
1. Wie viele Wohngeldhaushalte verlieren nach den Berechnungen der
Bundesregierung infolge der im Kabinettsentwurf vorgesehenen Änderungen
ihren Wohngeldanspruch vollständig?
Im Jahr 2029, dem Jahr ab dem sich die Wirkung der Wohngeldreform
vollständig entfaltet, verlieren gemäß Mikrosimulationsrechnungen des Instituts
der deutschen Wirtschaft rund 238 000 Haushalte ihren Wohngeldanspruch
vollständig. Nicht enthalten in diesen 238 000 Haushalten sind jene, deren
theoretischer Wohngeldanspruch zwar nicht vollständig erlischt, die aber
aufgrund einer Besserstellung in der Grundsicherung in das nachrangige
Leistungssystem wechseln.
2. Wie viele Wohngeldhaushalte erhalten nach den Berechnungen der
Bundesregierung infolge der im Kabinettsentwurf vorgesehenen Änderungen
weiterhin Wohngeld, jedoch in geringerer Höhe?
Im Jahr 2029, dem Jahr ab dem sich die Wirkung der Wohngeldreform
vollständig entfaltet, verbleiben gemäß Mikrosimulationsrechnungen des Instituts
der deutschen Wirtschaft rund 1 Million Haushalte im Wohngeld bei jeweils
vermindertem Niveau.
3. Wie hoch ist nach den Berechnungen der Bundesregierung die
durchschnittliche monatliche Minderung der Wohngeldleistung je Haushalt
infolge der Aussetzung der Fortschreibung des Wohngeldes?
4. Wie hoch ist nach den Berechnungen der Bundesregierung die
durchschnittliche monatliche Minderung der Wohngeldleistung je Haushalt
infolge der Halbierung der dauerhaften Heizkostenkomponente?
5. Wie hoch ist nach den Berechnungen der Bundesregierung die
durchschnittliche monatliche Minderung der Wohngeldleistung je Haushalt
infolge der Änderung der Wohngeldformel durch die Erhöhung des
Parameters „c“?
Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet:
In den Mikrosimulationsrechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft zur
Bestimmung der Reformwirkung lag der Fokus auf der Gesamtwirkung aller
Reformelemente. Eine gesonderte Auswertung zur Bestimmung der isolierten
Auswirkung einzelner Reformbausteine auf die durchschnittliche
Wohngeldhöhe erfolgte dabei nicht und ist aufgrund der Interaktion der Reformbestandteile
auch nicht möglich.
6. Welche Datengrundlagen, Modellrechnungen und Annahmen wurden zur
Ermittlung der im Kabinettsentwurf genannten 74 000 Wechsel in
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und 89 000 Wechsel in
Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch verwendet?
Im vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird für 2029 von 68 000
Haushalten, die in die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wechseln und von 75 000 Haushalten
ausgegangen, die in die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach
dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) wechseln. Diese Angaben
basieren auf Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft unter Nutzung
eines Mikrosimulationsmodells, welches fortgeschriebene Haushalts-
Einzeldaten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) als Datengrundlage
nutzt. Im Simulationsmodell werden zur Simulation zukünftiger Jahre unter
anderem Annahmen zur zukünftigen Entwicklung von Löhnen, Renten,
Wohnungsmieten und Regelbedarfen auf die Daten angewendet. Dies ermöglicht
eine Simulation der Schnittstelle zwischen dem vorrangigen und nachrangigen
Leistungssystem und somit Aussagen zur erwarteten Zahl der Wechsel.
7. Wie verteilen sich die nach Frage 6 prognostizierten Wechsel in die
Grundsicherung nach Rentnerhaushalten, Familien mit Kindern,
Alleinerziehenden, Erwerbstätigenhaushalten und Haushalten mit Menschen
mit Behinderung?
Im vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird für 2029 von 75 000
Haushalten ausgegangen, die ins SGB XII wechseln und von 68 000
Haushalten, die ins SGB II wechseln. Nach den Mikrosimulationsrechnungen des
Instituts der deutschen Wirtschaft handelt es sich dabei um 75 000
Rentnerhaushalte, die ins SGB XII wechseln, und gerundet um 9 000 Paare mit Kindern, 4 000
Alleinerziehende, 49 000 Single-Haushalte, 3 000 Paarhaushalte ohne Kinder
und 2 000 sonstige Haushalte, die ins SGB II wechseln.* Eine Auswertung
nach Erwerbstätigkeits- und Behinderungsstatus liegt nicht vor.
8. Wie viele Haushalte verlieren nach den Berechnungen der
Bundesregierung infolge der vorgesehenen Änderungen ihren Wohngeldanspruch,
ohne anschließend einen Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch zu
erhalten?
Siehe Antwort zu Frage 1.
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob
Vermögensgrenzen oder sonstige Zugangsvoraussetzungen der Grundsicherung
dazu führen, dass bisherige Wohngeldempfänger künftig ohne staatliche
Unterstützung verbleiben?
Zur Anzahl der Haushalte, die ihren Wohngeldanspruch verlieren, wird auf die
Antwort zu Frage 1 verwiesen. Bei bisherigen Wohngeldhaushalten, die durch
die Reform einen geringeren Wohngeldanspruch haben, kann es vorkommen,
dass ein Wechsel in die Grundsicherung mit einer finanziellen Besserstellung
verbunden wäre. Sofern in diesen Fällen aber aufgrund vorhandenen
Vermögens oder sonstigen Zugangsvoraussetzungen der Grundsicherungsbezug
ausgeschlossen ist, kann bei weiterhin erfüllten wohngeldrechtlichen
Voraussetzungen auch ein fortgesetzter Bezug von Wohngeld eine Möglichkeit
darstellen.
10. Welche Mehrausgaben erwartet die Bundesregierung infolge der
vorgesehenen Änderungen in den Jahren 2027 bis 2030 jeweils
a) für die vom Bund zu tragenden Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch,
b) für die vom Bund zu tragenden Leistungen nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch,
c) für die von den Kommunen zu tragenden Leistungen für Unterkunft
und Heizung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
(bitte nach Jahren und Ausgabearten aufschlüsseln)?
Die Entlastungen sowie Mehrausgaben des Bundes, der Länder und der
Kommunen infolge der geplanten Änderungen des Wohngeldes sind dem
untenstehenden Auszug aus dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldes zu
entnehmen:
* Summenabweichungen sind rundungsbedingt.
Maßnahme
Gebietskörperschaft
Haushaltsbelastung (+) beziehungsweise -entlastung (-)
– in Mio. Euro –
2027 2028 2029 2030
Wohngeld Bund -738,00 -1 018,00 -1 080,00 -1 080,00
Länder -738,00 -1 018,00 -1 080,00 -1 080,00
SGB II Bund +194,00 +339,00 +430,00 +430,00
Kommunen +33,00 +58,00 +74,00 +74,00
SGB XII Bund +114,00 +212,00 +224,00 +224,00
Kinderzuschlag Bund -21,00 -59,00 -72,00 -72,00
Den Mehrbelastungen in den Bereichen des SGB II und XII stehen umfassende
Entlastungen des Bundes und der Länder durch Einsparungen beim Wohngeld
sowie beim Kinderzuschlag gegenüber (siehe obenstehende Tabelle).
11. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung infolge zusätzlicher
Kosten der Unterkunft auf die Haushalte der Kommunen und
Landkreise, und hat sie untersucht, in welchem Umfang sich diese
Mehrbelastungen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen zur Erfüllung
ihrer gesetzlichen Aufgaben auswirken, wenn ja, zu welchem Ergebnis
ist die Bundesregierung gekommen, und wenn nein, warum wurde eine
solche Prüfung nicht vorgenommen?
Für die mit der Gesetzesänderungen verbundenen Mehrbelastungen der
Kommunen infolge der Gesetzesänderung wird auf die Antwort zu Frage 10
verwiesen. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass in dem vom Kabinett
beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinfachung und
Fortentwicklung des Wohngeldes auch Minderbelastungen der Länder ausgewiesen
werden, die ab 2028 mehr als 1 Mrd. Euro jährlich betragen.
12. Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung die vorgesehenen
Wohngeldkürzungen weiterhin für einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung,
obwohl der Referentenentwurf selbst erhebliche Mehrausgaben für
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und dem Zwölften
Buch Sozialgesetzbuch sowie kommunale Mehrausgaben ausweist?
Aus der Kostenwirkung des Gesetzesentwurfs ist ersichtlich, dass insgesamt
mehr als zwei Drittel der Kürzungen als Einsparung erhalten bleiben.
13. Wie viele Familienhaushalte verlieren nach den Berechnungen der
Bundesregierung infolge des Wegfalls des Wohngeldanspruchs zugleich den
Anspruch auf Kinderzuschlag?
Für alle Haushalte gilt: Ein Wechsel in die Grundsicherung erfolgt nur dann,
wenn sie sich dort besserstellen als im gleichzeitigen Bezug von Wohngeld und
Kinderzuschlag. Gemäß Mikrosimulationsrechnungen des Instituts der
deutschen Wirtschaft stellen sich im Jahr 2029 13 000 Familienhaushalte mit
Kindern infolge der Änderungen im Wohngeld durch den Wechsel in die
Grundsicherung besser und verlieren infolgedessen den Anspruch auf
Kinderzuschlag.
14. Welche regionalisierten Berechnungen zu den Auswirkungen der
vorgesehenen Änderungen liegen der Bundesregierung vor, und wie verteilen
sich Leistungswegfälle, Leistungsminderungen sowie Wechsel in die
Grundsicherung auf die Länder?
Der Bundesregierung liegen keine regionalisierten Auswertungen zu den
Auswirkungen der vorgesehenen Änderungen vor.
15. Auf welcher Grundlage geht die Bundesregierung davon aus, dass die
Aussetzung der Fortschreibung des Wohngeldes auf den 1. Januar 2027
beschränkt bleibt, und welche rechtlichen oder politischen Vorkehrungen
bestehen, um eine erneute Aussetzung künftiger Fortschreibungen
auszuschließen?
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung schlägt eine Ergänzung des § 43 des
Wohngeldgesetzes um einen Absatz 11 vor, der eine Regelung zur Aussetzung
der Fortschreibung des Wohngeldes 2027 enthält. Der Wortlaut des neuen
Absatzes 11 bezieht sich ausschließlich auf die Fortschreibung zum 1. Januar 2027
(Artikel 1 Nummer 26 Buchstabe g) des Gesetzentwurfs). Für weitere
Fortschreibungen gelten weiterhin die Regelungen in § 43 des Wohngeldgesetzes,
wonach die Fortschreibung zum 1. Januar jedes zweiten Jahres erfolgt. Im
Übrigen liegt es in der Hand des Gesetzgebers, über die Fortschreibung des
Wohngeldes zu entscheiden.
16. Wann wurde die im Kabinettsentwurf genannte Arbeitsgemeinschaft aus
Bund, Ländern und Wohngeldbehörden eingerichtet, welche Stellen
gehörten ihr an, wie häufig hat sie getagt, und welche
Beratungsgegenstände wurden jeweils behandelt?
Die Arbeitsgemeinschaft auf Fachebene aus Bund, Ländern und
Wohngeldbehörden wurde im März 2024 eingerichtet und hat sich in insgesamt sechs
Sitzungen mit der Einkommensprüfung im Wohngeld befasst. Mit dem Ziel der
Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens wurde eine Veränderung des
Einkommensbegriffs als mögliche Alternative zur Verschlankung der
Einkommenstatbestände und eine Abkehr vom wohngeldrechtlichen Prognoseprinzip
betrachtet. Mit der Neustrukturierung des Wohngeldes hat sich die
Arbeitsgemeinschaft nicht beschäftigt.
17. Welche Unterlagen, insbesondere Sitzungsprotokolle, Ergebnisvermerke,
Gutachten, Präsentationen oder sonstige Arbeitsdokumente, wurden im
Rahmen der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft erstellt, und beabsichtigt
die Bundesregierung, diese zu veröffentlichen, und wenn nein, warum
nicht?
Zu jeder der sechs Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft gab es ein
Diskussionspapier und ein Ergebnisprotokoll. Nach Abschluss der Arbeit hat das
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen den Ländern eine
Zusammenfassung der Ergebnisse übermittelt.
Eine Veröffentlichung ist nicht beabsichtigt, da die Ergebnisse in den
Gesetzentwurf der Bundesregierung eingeflossen sind.
18. Welche fachlichen Alternativen zu den im Kabinettsentwurf
vorgesehenen Änderungen wurden in der Arbeitsgemeinschaft geprüft, welche Vor-
und Nachteile wurden jeweils festgestellt, und aus welchen Gründen
wurden diese Alternativen verworfen?
Es wurde bewertet, ob der Einkommensbegriff des SGB II oder eine
Negativabgrenzung des Einkommens eine Vereinfachung darstellen würde. Die
Betrachtung von Alternativen hat sich dabei ausdrücklich auf das Wohngeld und
den damaligen gesetzlichen Status quo beschränkt. Vorfestlegungen im
Hinblick auf die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform waren
damit nicht verbunden.
Der im Wohngeldrecht aktuell verwendete, an das Steuerrecht anknüpfende
Einkommensbegriff wurde gegenüber dem Einkommensbegriff im SGB II und
gegenüber einer Negativabgrenzung des Einkommens für vorzugswürdig
erachtet. Die Beziehenden von Wohngeld sind oder waren in der Regel
erwerbstätig und damit kommt dem zu versteuernden Erwerbseinkommen bei der
wohngeldrechtlichen Einkommensprüfung die größte Bedeutung zu.
Die Prognose des zu erwartenden Einkommens entspricht ebenso dem Sinn und
Zweck des Wohngeldes. Das Wohngeld soll der Höhe nach möglichst den
tatsächlichen Verhältnisse (Anzahl der Haushaltsmitglieder, Miete und
Einkommen) im Bewilligungszeitraum entsprechen. Zudem können die
Ungenauigkeiten, die mit einer Prognose einhergehen, schon jetzt mit den bestehenden
Vorschriften im Wohngeldgesetz, wie zum Beispiel der Möglichkeit einen
Erhöhungsantrag zu stellen, abgefedert werden.
Im Ergebnis hat sich die Arbeitsgemeinschaft deshalb dafür ausgesprochen,
dass der am Steuerrecht orientierte Einkommensbegriff und auch das
Prognoseprinzip im Wohngeld beibehalten werden sollen.
19. Welche Stellungnahmen sind im Rahmen der Beteiligung der Länder, der
kommunalen Spitzenverbände sowie sonstiger beteiligter Stellen zu dem
Kabinettsentwurf bei der Bundesregierung eingegangen, welche
wesentlichen Einwendungen oder Änderungsvorschläge wurden jeweils
erhoben, und aus welchen Gründen ist die Bundesregierung diesen
Einwendungen oder Änderungsvorschlägen nicht oder nicht vollständig gefolgt?
20. Hat die Bundesregierung die eingegangenen Stellungnahmen sowie ihre
Erwiderungen hierauf veröffentlicht, oder beabsichtigt sie deren
Veröffentlichung, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 19 und 20 werden zusammen beantwortet.
Vorschläge der Länder und Verbände wurden im Rahmen der Möglichkeiten
berücksichtigt. Eine Erwiderung seitens der Bundesregierung erfolgte nicht.
Die Stellungnahmen der Verbände wurden auf der Internetseite des
Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen veröffentlicht;
diese können unter folgendem Link abgerufen werden: www.bmwsb.bund.de/S
haredDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/wohngeld-2026/wohngeldreform.html.
Die Länder haben in ihren Stellungnahmen hauptsächlich die zuvor auf
Fachebene diskutierten Verwaltungsvereinfachungen aufgegriffen und fachliche
Präzisierungs- und Detailvorschläge eingebracht sowie die Kürzungen
thematisiert.
21. Welche Alternativen zu einer Aussetzung der Wohngeldfortschreibung,
einer Halbierung der dauerhaften Heizkostenkomponente und einer
Änderung der Wohngeldformel hat die Bundesregierung geprüft, um den
Bundeshaushalt zu entlasten, und aus welchen Gründen wurden diese
Alternativen verworfen?
Angesichts kleiner werdender fiskalischer Spielräume der Bundesregierung
sind Priorisierungen erforderlich. Das Wohngeld leistet einen wichtigen Beitrag
zur Entlastung von Haushalten mit geringen Einkommen auf dem angespannten
Wohnungsmarkt. Dauerhaft lassen sich die Ursachen jedoch nur durch den Bau
zusätzlicher bezahlbarer Wohnungen beseitigen.
Aus diesem Grund hat die Bundesregierung umfassende Maßnahmen ergriffen,
um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und damit den
Unterstützungsbedarf strukturell zu verringern. Vor diesem Hintergrund hält die
Bundesregierung am geplanten Aufwuchs der Investitionen in den Sozialen Wohnungsbau
sowie in die Neubau- und Bestandsförderung fest, um die wohnungspolitischen
Ziele zu erreichen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Geplante Kürzungen beim Wohngeld, Kostenverlagerungen in die Grundsicherung und Belastungen der Kommunen (Antwort)