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Schriftliche Frage 88 von Raimond Scheirich (AfD): Was sind die konkreten Konditionen der Lieferverträge zwischen der SEFE Securing Energy for Europe GmbH und US-amerikanischen LNG- Lieferant…

dip / schriftliche_frage 01.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 88 von Raimond Scheirich (AfD): Was sind die konkreten Konditionen der Lieferverträge zwischen der SEFE Securing Energy for Europe GmbH und US-amerikanischen LNG- Lieferant… Frage 88 (Raimond Scheirich, AfD): Was sind die konkreten Konditionen der Lieferverträge zwischen der SEFE Securing Energy for Europe GmbH und US-amerikanischen LNG- Lieferanten (insbesondere Preise pro Kubikmeter bzw. Kilowattstunde geliefertes LNG, Vertragsdauer, Gesamtliefermenge sowie jährliche Liefermengen, die Preisgestaltung – ob marktpreisgebunden oder durch Langzeitvereinbarungen geregelt), und über welche Häfen erfolgt die Anlieferung? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 30. Juli 2025: Die SEFE (SEFE Securing Energy for Europe GmbH inklusive Tochtergesellschaften) hat einen Langfristvertrag mit dem Unternehmen Venture Global geschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zunächst 20 Jahren. Das Startdatum ist abhängig von der Fertigstellung des Calcasieu-Pass-2-Terminals und wird für frühestens 2029 erwartet. Die Vertragsmenge beträgt jährlich 156,000,000 MMBtu. Die erfragten Informationen sind im Übrigen nicht öffentlich verfügbar. Es handelt sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der SEFE und ihrer Vertragspartner. Eine Offenlegung der geforderten Vertragsdetails würde zudem die Wettbewerbsposition der SEFE sowie die Verhandlungsposition bei künftigen Vertragsabschlüssen substanziell beeinträchtigen. Solche nachteiligen Rückwirkungen auf die Marktstellung der SEFE sind auch im wirtschaftlichen Interesse des Bundes als Anteilseigner zu vermeiden. Unter Abwägung zwischen diesen Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits – jeweils verfassungsrechtlich geschützte Positionen – hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS-Vertraulich“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.3

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