Langfristige Lieferverträge der SEFE GmbH im Kontext der nationalen und europäischen Klimaziele
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Langfristige Lieferverträge der SEFE GmbH im Kontext der nationalen und europäischen Klimaziele
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6440
21. Wahlperiode 11.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Michael Kellner, Dr. Julia Verlinden, Lisa Badum, Dr. Alaa
Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Sandra Stein, Katrin Uhlig und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Langfristige Lieferverträge der SEFE GmbH im Kontext der nationalen und
europäischen Klimaziele
Das bundeseigene Gasunternehmen SEFE (Securing Energy for Europe), die
frühere Gazprom Germania, beabsichtigt, ab Anfang der 2030er-Jahre für einen
Zeitraum von bis zu 20 Jahren Flüssiggas (LNG) aus Kanada zu beziehen. Eine
entsprechende Absichtserklärung für das Projekt „Ksi Lisims“ in British
Columbia wurde im Beisein von Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie (BMWE) unterzeichnet. Diese Pläne werfen nach Auffassung der
Fragestellerinnen und Fragesteller grundlegende Fragen hinsichtlich der
Vereinbarkeit mit den deutschen und europäischen Klimazielen sowie mit unserer
Verfassung und dem Völkerrecht auf. Während das Grundgesetz
Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 vorschreibt, würden die avisierten Vertragslaufzeiten eine
Abnahme fossiler Brennstoffe bis in die 2050er-Jahre hinein festschreiben.
Dies droht, neue „fossile Lock-ins“ zu schaffen, die den notwendigen
Transformationsprozess hin zu einer dekarbonisierten Wirtschaft konterkarieren
könnten. Zudem erfordert der Transport des LNG von der kanadischen Westküste
die Passage geopolitisch sensibler Engstellen wie des Panamakanals. Nach
Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller sind bei der Gestaltung langfristiger
energiepolitischer Planungen die vergangenen Erfahrungen mit gebrochenen
Lieferverträgen und kritischen Schifffahrtsrouten zwingend zu berücksichtigen.
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller muss zudem sichergestellt
werden, dass staatseigene Unternehmen wie die SEFE entsprechende Verträge
nicht dazu nutzen, gemeinsame europäische und nationale Regulierungen zur
schrittweisen Beendigung fossiler Importe zu umgehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Unterstützt die Bundesregierung den Vertrag zwischen der SEFE Securing
Energy for Europe GmbH und dem Unternehmen Ksi Lisims LNG (bitte
begründen)?
2. Wird aus Sicht der Bundesregierung mit diesem Vertrag das Verbot
langfristiger Lieferverträge für fossile Brennstoffe, das in der EU-
Gasbinnenmarktrichtlinie festgelegt und derzeit in nationales Recht
umgesetzt wird, umgangen, und wenn nein, auf welche juristischen Gutachten
(bitte mit Autor und Datum benennen) stützt die Bundesregierung diese
Rechtsauffassung?
3. Hat das bundeseigene Unternehmen SEFE weitere Verträge für die Zeit
nach 2045 geschlossen?
a) Wenn ja, für welchen exakten Zeitraum, jeweils mit welchen Partnern,
und über welche Mengen?
b) Wenn nein, sind solche Vereinbarungen in Arbeit?
4. Hat das bundeseigene Unternehmen Uniper SE weitere Verträge für die
Zeit nach 2045 geschlossen, und wenn ja, für welchen exakten Zeitraum,
jeweils mit welchen Partnern, und über welche Mengen?
5. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über weitere Unternehmen vor,
die für den Zeitraum über 2045 hinweg langfristige Verträge zur Lieferung
fossiler Brennstoffe geschlossen haben (wenn ja, bitte aufschlüsseln,
welche Unternehmen, für welchen exakten Zeitraum, jeweils mit welchen
Partnern und über welche Mengen)?
6. Wie vereinbart die Bundesregierung die vertragliche Festschreibung von
fossilen LNG-Importen durch bundeseigene Unternehmen bis in die
2050er-Jahre mit ihrer eigenen gesetzlichen Verpflichtung zur
Klimaneutralität bis 2045, und durch welche quantifizierbaren, alternativen
Maßnahmen gedenkt sie, die dadurch entstehenden fossilen Lock-ins und
Emissionen auszugleichen, und auf welche wissenschaftlichen oder
ökonomischen Studien stützt sie ihr Vorgehen?
7. In welchem Verhältnis steht die langfristige Festschreibung fossiler
Importe durch ein bundeseigenes Unternehmen mit dem angestrebten
Ambitionsniveau der Bundesregierung beim Ausbau einer grünen
Wasserstoffwirtschaft und der Vermeidung neuer fossiler Lock-ins bei gleichzeitig
sinkendem Gasverbrauch?
8. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorwurf, dass die SEFE durch den
gegenwärtigen Abschluss langfristiger Kontrakte versucht, künftig
greifende strengere europäische Regeln für den Import fossiler Brennstoffe
vorzeitig zu umgehen (vgl. www.deutschlandfunk.de/sefe-lng-deal-sabota
ge-am-klimaziel-2045-iv-mit-martin-kaiser-greenpeace-100.html)?
9. Aus welchen Gründen wurden für die geplanten LNG-Lieferungen aus
Kanada Vertragslaufzeiten von bis zu 20 Jahren bis in die 2050er-Jahre
avisiert, und inwieweit unterscheidet sich diese Laufzeit nach Kenntnis
der Bundesregierung von anderen durch die SEFE geschlossenen
Lieferverträgen (bitte unter Angabe der jeweiligen Partnerländer und Laufzeiten
aufschlüsseln)?
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob das LNG-Projekt
„Ksi Lisims“ technische Vorkehrungen vorsieht, um die Lieferungen zu
einem späteren Zeitpunkt auf klimaneutrale Energieträger umzustellen,
und falls dies nicht zutrifft, warum unterstützt die Bundesregierung das
Vorhaben dennoch als „strategische Partnerschaft“?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Verlässlichkeit derart langfristiger
Lieferverträge zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit,
insbesondere vor dem Hintergrund vergangener Erfahrungen, in denen
Energielieferungen als Druckmittel eingesetzt oder Verträge einseitig gebrochen
wurden?
12. Welche alternativen Beschaffungsrouten wurden für den Fall einer
Sperrung des Suez- oder Panamakanals vertraglich abgesichert, und wenn
keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen wurden, warum nicht?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der avisierten
Zielländer und Verbraucher des durch die SEFE GmbH eingekauften
Gases vor?
Berlin, den 8. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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