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Russische Kriegsfinanzierung durch fossile Energie-Exporte in die EU (Antwort zu Drs. 21/1994)

dip / drucksache 30.10.2025 · WP 21 · 21/2484 · Antwort · Original ↗

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Russische Kriegsfinanzierung durch fossile Energie-Exporte in die EU (Antwort zu Drs. 21/1994) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2484 21. Wahlperiode 30.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Michael Kellner, Robin Wagener, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/1994 – Russische Kriegsfinanzierung durch fossile Energie-Exporte in die EU V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine stellt eine schwerwiegende Verletzung des Völkerrechts dar und gefährdet die europäische Friedensordnung. Nach Ansicht der Fragesteller ist das Ziel Russlands nicht nur die territoriale Kontrolle, sondern auch die Zerstörung der kulturellen und nationalen Identität der Ukraine. Zur Finanzierung seiner militärischen Aktivitäten ist Russland weiterhin stark auf Einnahmen aus dem Export fossiler Energieträger angewiesen – insbesondere Gas und Öl. Allein im Jahr 2024 erzielte Russland durch diese Exporte nach Berechnungen des KSE Institute rund 239 Mrd. US-Dollar (Chartbook_December2024.pdf). Die resultierenden Steuereinnahmen (ebd., S. 16) decken etwa 80 Prozent der russischen Militärausgaben, die je nach Schätzung bei ca. 145 Mrd. bis 149 Mrd. US-Dollar lagen. Die anhaltenden Gasimporte europäischer Staaten aus Russland leisten damit einen direkten Beitrag zur Kriegsfinanzierung. Trotz EU-Sanktionen gegen russische Energieträger seit Kriegsbeginn sind Gasimporte bislang nicht vollständig untersagt. Im Gegenteil: Im Jahr 2024 stiegen die russischen Gaslieferungen in die EU um fast 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Besonders problematisch ist dabei nach Ansicht der Fragestellenden das Verhalten des deutschen Staatsunternehmens Securing Energy for Europe (SEFE), ehemals Gazprom Germania. Das Unternehmen importierte nach Medienberichten deutlich mehr russisches Flüssigerdgas (LNG) nach Europa als ursprünglich vertraglich vereinbart – etwa 5 Milliarden statt 3,7 Milliarden Kubikmeter. Diese zusätzlichen Mengen verschafften dem russischen Staat rund 300 Mio. Euro an Mehreinnahmen (www.zeit.de/wirtschaf t/unternehmen/2025-04/sefe-importiert-mutmasslich-mehr-russisches-gas- alsvereinbart). Die SEFE GmbH, die nach der Energiekrise und dem russischen Angriffskrieg verstaatlicht wurde, sollte eigentlich zur Versorgungssicherheit und zur energiepolitischen Unabhängigkeit beitragen. Stattdessen zeigt der Fall SEFE nach Ansicht der Fragestellenden exemplarisch, wie wirtschaftliche Interessen gegen sicherheits- und geopolitische Ziele ausgespielt werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Auch der russische Ölexport über die sogenannte Schattenflotte untergräbt gezielt westliche Sanktionen und stellt ein ernstzunehmendes Schlupfloch in der internationalen Sanktionspolitik dar. In den Monaten des zweiten Quartals des Jahres 2024 wurden nach Angaben des KSE Institute nahezu 70 Prozent der russischen Ölexporte auf dem Seeweg von Schiffen dieser Schattenflotte transportiert (Shadow_Free_Zones_September2024). Mithilfe alter, oft nicht versicherter Tanker und undurchsichtiger Eigentümerstrukturen transportiert Russland weiterhin große Mengen Öl über internationale Gewässer – oft unter wechselnden Flaggen und unter Umgehung von Preisobergrenzen. Diese Praxis sichert dem Kreml erhebliche Einnahmen, die wiederum zur Finanzierung des Angriffskriegs gegen die Ukraine beitragen. Gleichzeitig erhöht die Schattenflotte das Risiko von Umweltkatastrophen, weil Sicherheitsstandards bewusst ignoriert werden. Die Duldung oder unzureichende Kontrolle dieser Umgehungsstrategie wirft die Frage auf, wie entschlossen Deutschland und die internationale Gemeinschaft tatsächlich gegen die wirtschaftliche Kriegsführung Moskaus vorgehen. Zwar hat die EU mit dem REPowerEU-Plan ein langfristiges Konzept zur Reduzierung fossiler Abhängigkeiten und zur Förderung erneuerbarer Energien vorgelegt, doch die Umsetzung greift erst langfristig. SEFE und der Umgang mit der russischen Schattenflotte verdeutlichen aus Sicht der Fragestellenden, dass kurzfristige wirtschaftliche Entscheidungen nach wie vor Vorrang vor langfristiger sicherheits- und klimapolitischer Verantwortung haben. Dies wirft kritische Fragen zur Glaubwürdigkeit der europäischen Energie-, Außen- und Sicherheitspolitik auf.  1. Welche Mechanismen und Verfahren nutzt die Bundesregierung zur Wahrnehmung ihrer Eigentümerfunktion bei der SEFE GmbH, insbesondere im Hinblick auf die Kontrolle der Geschäftstätigkeiten (bitte zuständige Stellen, Berichtswege, Berichtsfrequenz sowie den inhaltlichen Umfang der Berichtspflichten angeben)? Die Bundesregierung ist im ständigen Austausch mit der SEFE Securing Energy for Europe GmbH (SEFE), unter anderem in einem zweiwöchigen Jour Fixe mit regelmäßiger Teilnahme durch die Geschäftsführung der SEFE und laufende direkte Austausche zu Einzelthemen. Die Bundesregierung trifft als Alleingesellschafter Gesellschafterbeschlüsse zu Geschäftsvorgängen mit entsprechender Wichtigkeit wie in den Gesellschaftsverträgen festgelegt. Zudem hat die Bundesregierung eine Vertreterin im Aufsichtsrat der SEFE-Gruppe; dort werden zahlreiche weitere Beschlüsse zur Geschäftstätigkeit der SEFE gefasst, und es wird umfassend über die Geschäfte der SEFE informiert. Der Aufsichtsrat tagt aktuell mindestens monatlich. Der Aufsichtsrat und der Bund als Gesellschafter werden über diese Wege über alle wesentlichen Angelegenheiten der Gesellschaft befasst. a) Wie viele Führungskräfte, die zuvor bei der Gazprom Germania GmbH beschäftigt waren, sind seit der Übernahme durch den Bund weiterhin bei der SEFE GmbH tätig? Bei den Mitarbeitenden mit Führungsverantwortung hat im Vergleich zwischen der damaligen Gazprom Germania GmbH (und deren Tochtergesellschaften) und der SEFE GmbH (und ihren Tochtergesellschaften) eine deutliche Fluktuation stattgefunden. Die erfragten Informationen sind im Übrigen nicht öffentlich verfügbar. Es handelt sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der SEFE. Unter Abwägung zwischen diesen Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits – jeweils verfassungsrechtlich geschützte Positionen – hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und übermittelt sie separat.* b) Wurden im Zuge der Übernahme personelle Veränderungen in der Geschäftsleitung oder im Führungspersonal vorgenommen (bitte Anzahl und Funktion der betroffenen Personen angeben)? Die Geschäftsführung sowie Geschäftsleitung wurden vollständig neu besetzt. Die Leiter der Geschäftsbereiche CEO, CFO, CCO, CSO und CIO, die zusammen die Geschäftsleitung (Management Council) bilden, waren nicht zuvor bei der Gazprom Germania GmbH oder deren Tochtergesellschaften beschäftigt. Auch die erste Führungsebene wurde neu konstituiert, jedoch nicht vollständig extern rekrutiert. Die erfragten Informationen sind im Übrigen nicht öffentlich verfügbar. Es handelt sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der SEFE. Unter Abwägung zwischen diesen Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits – jeweils verfassungsrechtlich geschützte Positionen – hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und übermittelt sie separat.*  2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand der langfristigen Abnahmeverträge der SEFE GmbH mit OAO Yamal LNG (bitte Laufzeit, vertraglich vereinbarte Mengen, Flexibilitätsklauseln einschließlich Mengenverschiebung sowie Kündigungsoptionen angeben)? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat ein Tochterunternehmen der SEFE GmbH, die SEFE Marketing & Trading Singapore Pte Ltd („SEFE Singapore“) einen Liefervertrag („Yamal-Vertrag“) mit der Yamal Trade Pte Ltd („Yamal“). Der Vertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2040. Die jährliche Vertragsgrundmenge beträgt 2,9 Millionen Tonnen. Um diese Grundmenge herum bestehen grundsätzlich geringfügige Flexibilitätsmöglichkeiten, von denen die meisten technischer Natur sind und zu Verschiebungen zwischen Jahren führen können; wenn etwa in einem Vertragsjahr die vertraglich vereinbarten Mengen nicht zu den in dem Jahr verfügbaren Tankschiffen passen, können Mengen zwischen den Vertragsjahren verschoben werden. Darüber hinaus besteht für SEFE rein vertraglich gesehen die Möglichkeit, in kleinem Umfang (einstelliger Prozentbetrag der jährlichen Vertragsgrundmenge) jährliche positive oder negative Abweichungen von der Vertragsgrundmenge zu vereinbaren (zur Nutzung diese Möglichkeit, siehe Antwort zu Frage 12). Zur aktuellen Rechtslage wirksame Kündigungsoptionen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung nicht. a) Wie bewertet die Bundesregierung diesen Vertrag im Hinblick auf mögliche künftige EU-Sanktionsmaßnahmen gegen russisches Flüssigerdgas? b) Liegen der Bundesregierung rechtliche Bewertungen oder Prüfaufträge vor, ob eine Berufung auf höhere Gewalt („force majeure“) bei einem künftigen Importverbot zulässig wäre? Nach Kenntnis der Bundesregierung dürften sowohl die Verordnung bzgl. „Re- PowerEU“ als auch das sog. 19. Sanktionspaket dazu führen, dass die SEFE die Abnahme des LNGs aus dem Yamal-Altvertrag einstellen muss und sich dabei * Die Bundesregierung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. auf Force Majeure berufen kann. Die Bundesregierung unterstützt ausdrücklich die Bemühungen um EU-Sanktionsmaßnahmen. Die erfragten Informationen sind im Übrigen nicht öffentlich verfügbar. Es handelt sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der SEFE und ihrer Vertragspartner. Unter Abwägung zwischen diesen Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits – jeweils verfassungsrechtlich geschützte Positionen – hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und übermittelt sie separat.*  3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die SEFE GmbH zusätzlich zu den im Vertrag festgelegten Mengen LNG aus Russland über den Spotmarkt bezieht, und gibt es seitens der Bundesregierung Vorgaben oder Empfehlungen an die SEFE GmbH zur Beschränkung oder zum Verzicht auf russisches LNG im Spotmarkt? Die SEFE GmbH bezieht nur die im Vertrag festgelegten Mengen aus Russland. Es gibt keine Bemühungen, russische LNG-Mengen im Spotmarkt zu beziehen. Die Bundesregierung hat klar kommuniziert und angewiesen, neben den vertraglich festgelegten Mindestmengen keinerlei weitere Mengen russischen LNGs zu beziehen; das umfasst den Spotmarkt. Alle neuen LNG-Lieferverträge und -Einkäufe von SEFE enthalten vertragliche Bestimmungen, die Lieferungen von LNG russischen Ursprungs untersagen. Das bedeutet, dass die Herkunft des LNGs weder direkt noch indirekt mit Russland in Verbindung stehen darf. Ebenso dürfen von SEFE gecharterte LNG- Schiffe weder unter russischer Flagge fahren, noch in Russland registriert sein, noch ihre Flagge oder Registrierung seit dem 24. Februar 2022 geändert haben. Außerdem dürfen sie nicht im Besitz oder unter Kontrolle einer russischen Organisation oder einer russischen Staatsangehörigen stehen.  4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die monatlichen Importmengen von LNG aus Russland durch die SEFE GmbH im Zeitraum von Januar 2023 bis Juli 2025 (bitte monatlich und nach Einfuhrhafen aufschlüsseln)? a) Welchen prozentualen Anteil hatten Importe aus russischer Herkunft an der gesamten LNG-Versorgung der SEFE GmbH im Zeitraum von Januar 2023 bis Mai 2025 (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? b) Welchen prozentualen Anteil hatten Importe aus anderen Herkunftsländern als Russland an der gesamten LNG-Versorgung der SEFE GmbH im Zeitraum von Januar 2023 bis Mai 2025 (bitte nach EU- Ländern aufschlüsseln)? Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet. Die erfragten Informationen sind nicht öffentlich verfügbar. Es handelt sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der SEFE und ihrer Vertragspartner. Unter Abwägung zwischen diesen Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits – jeweils verfassungsrechtlich geschützte Positionen – hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und übermittelt sie separat.* * Die Bundesregierung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.  5. Sind der Bundesregierung LNG-Lieferungen an die SEFE GmbH im genannten Zeitraum bekannt, die nicht über den Hafen Dünkirchen erfolgten (bitte gegebenenfalls andere Einfuhrhäfen mit Mengenangaben benennen)? Die folgende Antwort bezieht sich auf LNG russischen Ursprungs: Die SEFE hat geringe Mengen RUS LNGs über den Hafen Seebrügge, BEL (etwa 5,8 Prozent) Dahej, IND (2,2 Prozent) gelöscht.  6. Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um eine Wiederaufnahme der Gaslieferungen über die Pipelines Nord Stream 1 und 2 wirksam und dauerhaft auch außerhalb des aktuellen Sanktionsregimes zu verhindern, entsprechend der Absage von Bundeskanzler Friedrich Merz an eine solche Wiederaufnahme? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.  7. Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür ein, das derzeit bis Ende 2027 vorgesehene Ausstiegsdatum für russisches Pipeline- und Flüssigerdgas zu beschleunigen, und wenn ja, welche konkreten Initiativen oder Maßnahmen wurden oder werden hierzu auf EU- Ratsebene oder in der EU-Kommission eingebracht oder unterstützt? Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass bis Ende 2027 vorgesehene Ausstiegsdatum für russisches Gas zu beschleunigen und unterstützt in diesem Zusammenhang das 19. EU-Sanktionspaket gegen Russland. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Herkunft und Transportwege der LNG-Lieferungen an die SEFE GmbH nach Eintritt in den EU-Markt, und in welcher Form findet die Dokumentation und Veröffentlichung dieser Informationen statt? Sobald LNG importiert und an europäische Terminals geliefert wurde, werden die Moleküle regasifiziert und in das europäische Gasnetz eingespeist. Wie bei allen anderen Gasen in den Pipelines und an den Handelsplätzen können die Moleküle nicht identifiziert oder bis zu ihrem Endziel nachverfolgt werden.  8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und in welcher Form sich die SEFE GmbH an der von der EU-Kommission veröffentlichten Roadmap zum Ausstieg aus russischem LNG bis Ende 2027 orientiert (bitte mit Zeitplan und Maßnahmen angeben)? Eine fundierte Ableitung von Zeitplänen und Maßnahmen wird erfolgen, sobald auf europäischer Ebene die entsprechende gesetzliche Grundlage oder regulatorische Maßnahme verabschiedet wurde. Selbstverständlich wird SEFE alle zukünftigen EU-Verordnungen im Zusammenhang mit russischem LNG vollumfänglich einhalten. a) Welchen Zeitplan verfolgt die SEFE GmbH, um sowohl kurzfristige als auch langfristige russische LNG-Importe vollständig zu beenden? Der Phase-out betrifft SEFE nur aufgrund des bestehenden Altvertrages mit Yamal. Der Zeitplan wird sich an der EU-Vorgaben orientieren. Die SEFE hat – in Erwartung des Endes der russischen LNG-Importe – das Einkaufsportfolio in den vergangenen drei Jahren aktiv diversifiziert und wird sicherstellen, dass sämtliche Lieferverpflichtungen gegenüber den Kunden auch ohne russisches LNG erfüllt werden können. b) Welche Schritte hat die SEFE GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2022 unternommen, um Vertragsbeziehungen mit russischen Unternehmen – insbesondere OAO Yamal LNG und ggf. Novatek – zu beenden oder zu reduzieren? Die SEFE unterhält derzeit keine vertraglichen Handelsbeziehungen mit russischen Unternehmen, mit Ausnahme von Yamal Trade Pte Ltd (Sitz in Singapur, RUS Eigentümer). Die Beziehung beschränkt sich ausschließlich auf den bestehenden Yamal-Liefervertrag, bei dem SEFE kein einseitiges Kündigungsrecht hat. Im Jahr 2023 prüfte SEFE die Möglichkeit, den Yamal-Vertrag an Dritte zu verkaufen oder zu übertragen. Das Projekt wurde ohne eine kommerziell tragfähige Lösung eingestellt. Da SEFE kein einseitiges Kündigungsrecht besitzt, würde die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aus dem Yamal- Vertrag dazu führen, dass SEFE weiterhin den „Take or Pay“-Preis an Yamal zahlen müsste, während Yamal gleichzeitig berechtigt wäre, das LNG an einen anderen Käufer zu verkaufen, was zu doppelten Einnahmen für Yamal führen würde.  9. Hat die Bundesregierung der SEFE GmbH konkrete Vorgaben bezüglich eines beschleunigten Ausstiegs aus russischem Gas gemacht, wenn ja, wann, und in welcher Form? Die Bundesregierung hat die SEFE umgehend nach Reprivatisierung aufgefordert, sämtliche Verträge mit russischen Lieferanten zu kündigen, für die dies rechtlich möglich war. So wurde etwa im Januar 2023 mittels Gesellschafterbeschluss die Kündigung sämtlicher Altverträge mit der russischen Gazprom beschlossen. Als im Juni 2023 klar wurde, dass eine Ausnahme der seit 2022 geltenden Sanktionen Russlands gegen die SEFE dazu führen würde, dass die Belieferung durch Yamal wiederaufgenommen würde, begrüßte der Aufsichtsrat (den am Ende erfolglosen) Versuch der SEFE, sich aus der Lieferkette mit Yamal zurückzuziehen. Es besteht eine vom auch vom Aufsichtsrat beschlossene sog. „Russian Business Avoidance Policy“. Die Bundesregierung hat SEFE angewiesen, nur noch die rechtlich mögliche Mindestmenge aus dem Yamal- Vertrag zu beziehen. 10. Welche Maßnahmen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die SEFE GmbH seit 2022 implementiert, um die Einhaltung europäischer und nationaler Sanktionen gegenüber russischen Akteuren sicherzustellen? Die SEFE und ihre Organe haben sich an geltendes Recht zu halten, wie das für alle deutsche Unternehmen – auch privatwirtschaftliche – gilt. Es gelten für SE- FE mithin dieselben Kontrollmechanismen bezüglich der Einhaltung geltenden Rechts wie für privatwirtschaftliche Unternehmen. Dazu zählt auch die Einhaltung europäischer und nationaler Sanktionen. 11. Beabsichtigt die SEFE GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung, bestehende Verträge mit russischen LNG-Lieferanten zu verlängern oder zu erneuern? Nein. 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die SEFE GmbH seit 2022 über die im langfristigen Abnahmevertrag mit OAO Yamal LNG vertraglich festgelegten Mengen hinaus zusätzlich Flüssigerdgas russischer Herkunft bezogen hat (bitte nach Mengen und Zeiträumen aufschlüsseln), und welche Gründe sind der Bundesregierung für einen etwaigen solchen Mehrbezug bekannt? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die SEFE nur Mengen aus dem langfristigen Abnahmevertrag abgenommen. Es kommt gemäß eines Vergleichs der SEFE mit Yamal aus dem September 2023 seit 2024 zu Nachhollieferungen von Mengen, die Yamal in den Jahren 2022 und 2023 aufgrund damals geltender russischer Sanktionen nicht an SEFE geliefert hat. Dabei handelt es sich aber nur um das Nachliefern von Mengen aus dem Altvertrag, keine darüber hinausgehenden Mengen. 13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und in welcher Form sich die SEFE GmbH an der von der EU-Kommission veröffentlichten Roadmap zum Ausstieg aus russischem LNG bis Ende 2027 orientiert (bitte mit Zeitplan und Maßnahmen angeben) und welchen Zeitplan die SEFE GmbH verfolgt, um sowohl kurzfristige als auch langfristige russische LNG-Importe vollständig zu beenden? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 14. Hat die Bundesregierung die SEFE GmbH zur Mitwirkung an einem nationalen Plan zum Ausstieg aus russischem Gas verpflichtet, und wenn ja, wie gestaltet sich diese Mitwirkung? Eine eigentliche Mitwirkung der SEFE an einem solchen Plan gibt es nicht. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2a, 2b, 7 und 9 verwiesen. 15. Hat es im Zeitraum von 2023 bis 2024 Gespräche auf Bundes- oder EU- Ebene mit Beteiligung der SEFE GmbH gegeben, in denen es um das Lieferkettengesetz, die EU-Methanverordnung oder um Sanktionen gegen russische Personen oder Unternehmen ging (bitte nach Datum, Gesprächspartnern, Themenschwerpunkten und gegebenenfalls Ergebnissen aufschlüsseln)? Von April 2024 bis Juli 2024 kam es auf Fachebene zu Gesprächen zum sog. Lieferkettengesetz im Zusammenhang mit einer Bürgerfrage. Es ging dabei um Beziehungen mit US-LNG-Lieferanten. 16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl und Art der LNG-Tanker, die die SEFE GmbH seit Januar 2023 im Rahmen von FOB-Verträgen (FOB = Free On Board) gechartert hat (bitte Zeitraum, Schiffstyp und – soweit bekannt – Flaggenstaat angeben)? Die Bundesregierung hat Kenntnis von 11 LNG-Tankern, die die SEFE in diesem Zeitraum gechartert hat. Die Flaggenstaaten sind: Marshall Islands, Malta, Griechenland, Norwegen, Panama und Bermuda. Die erfragten Informationen sind im Übrigen nicht öffentlich verfügbar. Es handelt sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der SEFE. Unter Abwägung zwischen diesen Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits – jeweils verfassungsrechtlich geschützte Positionen – hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und übermittelt sie separat.* 17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Hafendienstleistungen (z. B. Schlepper, Lotsen, Terminaldienste), die die SEFE GmbH seit 2023 im Zusammenhang mit LNG-Importen in Anspruch genommen hat (bitte Art der Dienstleistung, Häfen und – soweit bekannt – beteiligte Unternehmen angeben)? Die SEFE kontrahiert ausschließlich mit den lokalen Agenten an den europäischen Terminals, die dann die jeweiligen Unternehmen beauftragen. Unter den Unternehmen sind keine russischen und/oder sanktionierten. Die erfragten Informationen sind im Übrigen nicht öffentlich verfügbar. Es handelt sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der SEFE und ihrer Vertragspartner. Unter Abwägung zwischen diesen Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits – jeweils verfassungsrechtlich geschützte Positionen – hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und übermittelt sie separat.* 18. Welche Anforderungen umfasst nach Kenntnis der Bundesregierung das interne Freigabeverfahren, das die SEFE GmbH für Terminals anwendet, an denen LNG übernommen oder entladen wird (bitte Kriterien und Prüfbereiche angeben)? Die SEFE verfügt über ein Marine Assurance-Team, das die Terminalhandbücher sowie weitere relevante Informationen (z.  B. Anzahl der Ladungen/ Entladungen) prüft und jede Anlage physisch basierend auf der internen Marine Assurance Terminal-Vetting-Policy inspiziert. Darüber hinaus führt SEFE KYC-Prüfungen (Know Your Customer) für alle Handelspartner durch, einschließlich jener, die LNG am Anlieferungshafen bzw. -terminal empfangen. Dies gilt unabhängig davon, ob SEFE das LNG an einen Käufer/Importeur verkauft und liefert oder ob SEFE das LNG direkt an die Regasifizierungsanlage liefert. Siehe dazu die Antwort zu Frage 19. 19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Prüfinhalte und den zeitlichen Ablauf der von der SEFE GmbH angewandten KYC- (Know your customer-) und Bonitätsprüfungen bei Vertragspartnern im LNG- Transport- und LNG-Importbereich? Die SEFE unterhält robuste KYC- und Kreditkontrollprozesse, die erweiterte Sanktionsprüfungen sowie externe Due-Diligence-Maßnahmen beinhalten, insbesondere bei komplexen Eigentumsverhältnissen. Zusätzlich wird in Verträgen eine ergänzende Klausel aufgenommen, um zu verhindern, dass Verkäufer Gas russischen Ursprungs liefern. Weitere Kontrollmechanismen umfassen die Prüfung und Genehmigung durch das Compliance-Komitee. Die Prozesse sind darauf ausgelegt, die Einhaltung der geltenden gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen sicherzustellen, einschließlich solcher im Zusammenhang mit Geldwäschebekämpfung, Sanktionsprüfungen und der Be- * Die Bundesregierung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. wertung finanzieller Risiken. Der strukturierte und risikobasierten Ansatz der Due-Diligence-Prüfung umfasst folgende Elemente: • umfassende KYC-Protokolle, einschließlich Identitätsverifizierung, Prüfung der wirtschaftlich Berechtigten und Sanktionsscreening; • Bonitätsprüfungen, bei denen die finanzielle Stabilität und Zahlungszuverlässigkeit von Geschäftspartnern anhand interner Risikomodelle und externer Kreditdaten bewertet werden; • ein gestuftes Genehmigungs- und Freigabeverfahren, das sicherstellt, dass Transaktionen mit höherem Risiko oder höherem Volumen zur Prüfung und Entscheidung an die entsprechenden Managementebenen weitergeleitet werden; • laufende Überwachung mit regelmäßigen Überprüfungen und Aktualisierungen, um die fortlaufende Einhaltung während der gesamten Vertragsbeziehung sicherzustellen. Diese Verfahren sind in das interne Governance-Rahmenwerk der SEFE eingebettet und unterliegen regelmäßigen Überprüfungen und Audits, um ihre Wirksamkeit und Übereinstimmung mit bewährten Praktiken sicherzustellen. Hinsichtlich des Zeitrahmens kann die Dauer der KYC- und Bonitätsprüfungen je nach Komplexität des Geschäftspartners und Art der Transaktion variieren. Darüber hinaus hat das Unternehmen erweiterte Kontrollmaßnahmen im Bereich LNG und Schifffahrt eingeführt: • Alle Verträge zur Vercharterung von SEFE-Schiffen enthalten vertragliche Einschränkungen, die die Nutzung dieser Schiffe im Zusammenhang mit Russland-bezogenen Geschäften untersagen. • Alle LNG-Bestätigungsmitteilungen werden von der Rechtsabteilung geprüft, um sicherzustellen, dass Russland nicht als Herkunftsland angegeben ist. Falls der Lieferant über Flexibilität hinsichtlich des Ursprungs verfügt, wird eine Klausel eingeführt, die sicherstellt, dass das LNG nicht russischen Ursprungs ist. Das LNG Marine Assurance-Team hat außerdem ein erweitertes Überwachungsverfahren für Schiffe eingeführt, unterstützt durch ein Tool eines externen Dienstleisters. Dabei werden alle vom Verkäufer an SEFE nominierten Schiffe überprüft, nicht nur hinsichtlich ihres Sanktionsstatus, sondern auch durch eine zeitliche Nachverfolgung des Schiffs vor der Lieferung. Das Tool kann bei Bedarf auch eingesetzt werden, wenn SEFE ein eigenes Schiff im Rahmen einer Vercharterung überwachen möchte. 20. Welche konkreten Prüfkriterien und Datenquellen werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den von der SEFE GmbH durchgeführten strukturierten Überprüfungsprozessen zur Feststellung einer möglichen Sanktionsbetroffenheit angewendet? Die KYC-Prozesse umfassen die Identifizierung der Eigentums- und Kontrollverhältnisse aller Handelsgesellschaften. Die Namen der Gesellschaft selbst sowie aller Eigentümer/Kontrollpersonen werden im Tool „WorldCheck“, einem branchenweit häufig genutzten Instrument, auf Sanktionen überprüft. Bei Warnhinweisen leitet das KYC-Team die Fälle zur weiteren Prüfung und Freigabe an die Rechts- und Compliance-Abteilung der SEFE weiter. Alle Geschäftspartner unterliegen regelmäßigen Überprüfungen, wobei Geschäftspartner mit erhöhtem Risiko einer kontinuierlichen Überwachung unterliegen können. 21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob seit Januar 2023 LNG-Transporte vor der Übergabe an die SEFE GmbH von Eisbrechern des russischen Unternehmens Atomflot begleitet wurden und anschließend von der SEFE GmbH übernommen wurden, wenn ja, in wie vielen Fällen (bitte Anzahl, Zeiträume und – soweit bekannt – beteiligte Schiffe angeben), und aus welchen Informationsquellen bezieht die Bundesregierung Kenntnisse darüber? Yamal ist für alle logistischen Elemente der Lieferung der Fracht auf DES- Basis nach Europa verantwortlich. Dies umfasst sämtliche Aspekte der Verschiffung, einschließlich Auswahl des Schiffs, des Treibstoffs, der Besatzung, der Hafenlogistik und aller weiteren unterstützenden Dienstleistungen, die zur Erfüllung der Lieferverpflichtung erforderlich sind. SEFE hat keine Wahlmöglichkeit, Kontrolle oder Einfluss, wie das LNG geliefert wird. SEFE verfügt ex ante nicht über Kenntnisse darüber, wen Yamal direkt oder indirekt beauftragt hat. Dieser Teil der Logistik ist nicht im Yamal-Vertrag (Sales Purchase Agreement – SPA) geregelt, da er vollständig in den Verantwortungsbereich des Verkäufers fällt – wie es bei einem DES-Vertrag üblich ist. SEFE wird zwar aus betrieblichen Gründen für jede bevorstehende Lieferung über den letzten eingesetzten LNG-Tanker informiert und prüft, ob das Schiff sanktioniert ist. Ob es vorher oder parallel zu diesem Schiff allerdings zu Begleitfahrten von Eisbrechern des russischen Unternehmens Atomflot kam, ist nicht nachvollziehbar. SEFE hat keine Verträge mit Atomflot oder Rosatom. 22. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche sanktions- oder sicherheitsrelevante Risiken im Zusammenhang mit LNG-Transporten, die gegebenenfalls vor der Übergabe an die SEFE GmbH von Atomflot-Eisbrechern begleitet wurden? 23. Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Fall von LNG-Transporten mit etwaiger vorheriger Begleitung durch Atomflot-Eisbrecher auf die Transportkette Einfluss zu nehmen, bevor die Lieferung an die SEFE GmbH erfolgt? Die Fragen 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass sie gegen Geschäftsbeziehungen zweier russischer Unternehmen keine Handhabe hat. 24. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche menschenrechtliche und sanktionsbezogene Due-Diligence-Prüfungen der SEFE GmbH im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen zu russischen Unternehmen (bitte eitpunkte, Prüfbereiche und Ergebnisse angeben)? Die SEFE hat keine neuen Geschäftsbeziehungen mit russischen Unternehmen, die geprüft werden mussten, und hat auch nicht die Absicht, dies zu ändern. Es besteht lediglich der Altvertrag mit Yamal aus der Zeit, als SEFE noch Teil der Gazprom-Konzerns war. 25. Hat die Bundesregierung Kenntnis von möglichen Due-Diligence- Prüfungen seitens der SEFE GmbH oder ihrer Vertragspartner in Bezug auf mögliche Zahlungen oder indirekte Unterstützungsleistungen über Dritte an sanktionierte russische juristische oder natürliche Personen, insbesondere im Zusammenhang mit der Beschaffung, dem Transport oder der Lieferung von Erdgas (bitte mögliche Empfänger, Prüfungszeitpunkt und Ergebnisse benennen)? Die SEFE hat neben dem Yamal Altvertrag keine Geschäftsbeziehungen mit russischen Unternehmen, die geprüft werden mussten und keine Kenntnis von den oben genannten Umständen ihrer Vertragspartner. Alle neuen LNG-Lieferverträge und -Einkäufe von SEFE enthalten vertragliche Bestimmungen, die Lieferungen von LNG russischen Ursprungs untersagen. Das bedeutet, dass die Herkunft des LNG weder direkt noch indirekt mit Russland in Verbindung stehen darf. Ebenso dürfen von SEFE gecharterte LNG- Schiffe weder unter russischer Flagge fahren, noch in Russland registriert sein, noch ihre Flagge oder Registrierung seit dem 24. Februar 2022 geändert haben. Außerdem dürfen sie nicht im Besitz oder unter Kontrolle einer russischen Organisation oder einer russischen Staatsangehörigen stehen. 26. Welche Maßnahmen zur Stärkung von Transparenz und Compliance hat die SEFE GmbH seit 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung implementiert, insbesondere im Zusammenhang mit Investitionen oder Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Unternehmen oder staatlichen Stellen (bitte nach Jahr, Maßnahme und Anwendungsbereich aufschlüsseln)? • Reorganisation der SEFE-Gruppe (August 2023) einschließlich Schaffung einer neuen Corporate Governance auch im Hinblick auf Compliance, insb. SEFE Compliance-Richtlinie (August 2023), Festlegung eines neuen gruppenweit an den veränderten Umständen ausgerichteten Compliance Managementsystems (CMS). • Durchführung einer Reihe von Maßnahmen zur fortgesetzten Weiterentwicklung des gruppenweiten CMS, insbesondere o SEFE Ethik- und Verhaltenskodex (November 2023) zwecks Definition der grundlegenden Werte und Geschäftsprinzipien und der Grundregeln zur Compliance; o SEFE Hinweisgeberrichtlinie (November 2023) einschl. Bereitstellung eines intern/ extern zugänglichen Hinweisgeberkanals zur Meldung etwaiger Compliance-Verstöße. o Kontinuierliche Entwicklung des gruppenweiten CMS durch Erarbeitung unterschiedlicher Maßnahmen z. B. Anpassung zahlreicher Compliance Regelungen an geänderte Anforderungen mit Auswirkungen auf Investitionen und Geschäftsbeziehungen insbesondere o Einkaufsrichtlinie der SEFE Gruppe (März 2024), o HSE-Richtlinien (November 2024), o unterschiedliche Risikorichtlinien in 2023 und 2024. • Festlegung von Transparenzanforderungen und Zielsetzungen für die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) insbesondere o Erklärung zur Achtung der Menschenrechte (August 2024); o Erklärung zur Achtung des Umwelt- und Klimaschutzes (August 2024); o Erklärung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, Anlagensicherheit, Umweltschutz und Energie – HSE (November 2024); o Erklärung zu Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion (Mai 2025); o Implementierung von Maßnahmen zur Einhaltung der veränderten Vorgaben, insb. im Zusammenhang dem Public Corporate Governance Kodex (Berichte 2022/ 2023 und 2024); o Beachtung erhöhter Berichtspflichten, z. B. Nachhaltigkeitsbericht (2023; ab 2024 als Teil des Geschäftsberichts) oder Bewertung der Nachhaltigkeitsleistungen durch externe ESG-Organisationen als Beitrag für Transparenz, Vergleichbarkeit und Weiterentwicklung (z. B. EcoVadis-Rating, 2025); o CDP-Discloser Bewertung im Bereich Klimaberichterstattung, 2024 (Zertifizierung der Speicherinfrastruktur nach anerkannten internationalen Standards). 27. Welche Investitionen tätigt die SEFE GmbH im Zeitraum von 2023 bis 2025 in Infrastruktur, Speicher, Terminals oder sonstige Energieprojekte, und welche dieser Investitionen werden vollständig oder teilweise durch Bundesmittel oder EU-Förderprogramme finanziert (bitte nach Projektbezeichnung, Standort, Förderquelle und Fördersumme aufschlüsseln)? Die SEFE hat in dem Zeitraum nur Investitionen im Rahmen des Betriebs der eigenen Infrastrukturunternehmen vorgenommen. Die erfragten Informationen sind im Übrigen nicht öffentlich verfügbar. Es handelt sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der SEFE. Unter Abwägung zwischen diesen Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits – jeweils verfassungsrechtlich geschützte Positionen – hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und übermittelt sie separat.* 28. In welcher Form ist die SEFE GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2023 bis 2025 an der Sicherstellung der Gasversorgung in EU-Mitgliedstaaten außerhalb Deutschlands beteiligt (z. B. durch Weiterverkäufe, Transit, Infrastruktur; bitte nach Art der Tätigkeit, betroffenen Ländern und Volumen aufschlüsseln)? Neben dem Import von Erdgas in die EU stärkt SEFE die Gasversorgung vor allem durch die sichere Versorgung der Kunden mit Gas und ist ein bedeutender Gaslieferant vor allem in Frankreich, den Niederlanden und Italien. Zudem besitzt und betreibt die SEFE mehrere große Erdgasspeicher, inklusive dem Erdgasspeicher Haidach in Österreich, der über eine Speicherkapazität von ca. 2,9 Milliarden Kubikmetern Erdgas verfügt. Die erfragten Informationen sind im Übrigen nicht öffentlich verfügbar. Es handelt sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der SEFE. Unter Abwägung zwischen diesen Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits – jeweils verfassungsrechtlich geschützte Positionen – hat die Bundesregierung die erfragten Informatio- * Die Bundesregierung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. nen als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und übermittelt sie separat.* 29. Welche langfristigen Lieferverträge für LNG oder Pipelinegas bestehen derzeit bei der SEFE GmbH, und für welchen Zeitraum, welches Herkunftsland und welche Vertragsmengen gelten diese Verträge (bitte nach Vertragspartner, Laufzeit, Herkunftsland und jährlichem Volumen angeben)? Die erfragten Informationen sind nicht öffentlich verfügbar. Es handelt sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der SEFE. Unter Abwägung zwischen diesen Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits – jeweils verfassungsrechtlich geschützte Positionen – hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und übermittelt sie separat.* 30. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Umgehung von EU-Sanktionen durch die russische Schattenflotte effektiv zu unterbinden? Die Bundesregierung und die Europäischen Union gehen in enger Abstimmung mit ihren Partnern insbesondere mit gezielten Listungen von Tankern und weiteren Akteuren gegen die sogenannte Schattenflotte vor. Dies betrifft gegenwärtig 444 Schiffslistungen, welche auf Grundlage des Listungsinstruments in Artikel 3s der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 umgesetzt werden. Daneben beteiligt sich die BReg an einem durch die NB8++/G7 Shadow Fleet Task Force vorangetriebenen Outreach gegenüber Flaggenregisterstaaten, die ihre Flagge besonders häufig für die RUS Schattenflotte begeben. Ziel des Outreaches ist es, die Flaggenregisterstaaten für Aspekte der sicheren Seeschifffahrt, des Meeres- und Umweltschutzes sowie die Einhaltung des Seevölkerrechts zu sensibilisieren und so dazu beizutragen, dass diese Staaten nicht mehr gewillt sind, ihre Flagge für Schiffe der sogenannten Schattenflotte zu begeben. Ferner nehmen deutsche Behörden seit dem 1. Juli 2025 freiwillige Versicherungsabfragen bestimmter ostwärts fahrender Tankschiffe vor. Bereits vor einiger Zeit hat die EU darüber hinaus den Verkauf von bestimmten Tankern nach RUS untersagt. * Die Bundesregierung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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