Russische Kriegsfinanzierung durch fossile Energie-Exporte in die EU (Antwort zu Drs. 21/1994)
Text
Russische Kriegsfinanzierung durch fossile Energie-Exporte in die EU (Antwort zu Drs. 21/1994)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2484
21. Wahlperiode 30.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Michael Kellner,
Robin Wagener, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1994 –
Russische Kriegsfinanzierung durch fossile Energie-Exporte in die EU
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine stellt eine schwerwiegende
Verletzung des Völkerrechts dar und gefährdet die europäische
Friedensordnung. Nach Ansicht der Fragesteller ist das Ziel Russlands nicht nur die
territoriale Kontrolle, sondern auch die Zerstörung der kulturellen und nationalen
Identität der Ukraine. Zur Finanzierung seiner militärischen Aktivitäten ist
Russland weiterhin stark auf Einnahmen aus dem Export fossiler
Energieträger angewiesen – insbesondere Gas und Öl. Allein im Jahr 2024 erzielte
Russland durch diese Exporte nach Berechnungen des KSE Institute rund 239 Mrd.
US-Dollar (Chartbook_December2024.pdf). Die resultierenden
Steuereinnahmen (ebd., S. 16) decken etwa 80 Prozent der russischen Militärausgaben, die
je nach Schätzung bei ca. 145 Mrd. bis 149 Mrd. US-Dollar lagen. Die
anhaltenden Gasimporte europäischer Staaten aus Russland leisten damit einen
direkten Beitrag zur Kriegsfinanzierung.
Trotz EU-Sanktionen gegen russische Energieträger seit Kriegsbeginn sind
Gasimporte bislang nicht vollständig untersagt. Im Gegenteil: Im Jahr 2024
stiegen die russischen Gaslieferungen in die EU um fast 20 Prozent im
Vergleich zum Vorjahr. Besonders problematisch ist dabei nach Ansicht der
Fragestellenden das Verhalten des deutschen Staatsunternehmens Securing
Energy for Europe (SEFE), ehemals Gazprom Germania. Das Unternehmen
importierte nach Medienberichten deutlich mehr russisches Flüssigerdgas (LNG)
nach Europa als ursprünglich vertraglich vereinbart – etwa 5 Milliarden statt
3,7 Milliarden Kubikmeter. Diese zusätzlichen Mengen verschafften dem
russischen Staat rund 300 Mio. Euro an Mehreinnahmen (www.zeit.de/wirtschaf
t/unternehmen/2025-04/sefe-importiert-mutmasslich-mehr-russisches-gas-
alsvereinbart).
Die SEFE GmbH, die nach der Energiekrise und dem russischen Angriffskrieg
verstaatlicht wurde, sollte eigentlich zur Versorgungssicherheit und zur
energiepolitischen Unabhängigkeit beitragen. Stattdessen zeigt der Fall SEFE nach
Ansicht der Fragestellenden exemplarisch, wie wirtschaftliche Interessen
gegen sicherheits- und geopolitische Ziele ausgespielt werden.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
29. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Auch der russische Ölexport über die sogenannte Schattenflotte untergräbt
gezielt westliche Sanktionen und stellt ein ernstzunehmendes Schlupfloch in der
internationalen Sanktionspolitik dar. In den Monaten des zweiten Quartals des
Jahres 2024 wurden nach Angaben des KSE Institute nahezu 70 Prozent der
russischen Ölexporte auf dem Seeweg von Schiffen dieser Schattenflotte
transportiert (Shadow_Free_Zones_September2024). Mithilfe alter, oft nicht
versicherter Tanker und undurchsichtiger Eigentümerstrukturen transportiert
Russland weiterhin große Mengen Öl über internationale Gewässer – oft unter
wechselnden Flaggen und unter Umgehung von Preisobergrenzen. Diese
Praxis sichert dem Kreml erhebliche Einnahmen, die wiederum zur Finanzierung
des Angriffskriegs gegen die Ukraine beitragen. Gleichzeitig erhöht die
Schattenflotte das Risiko von Umweltkatastrophen, weil Sicherheitsstandards
bewusst ignoriert werden. Die Duldung oder unzureichende Kontrolle dieser
Umgehungsstrategie wirft die Frage auf, wie entschlossen Deutschland und
die internationale Gemeinschaft tatsächlich gegen die wirtschaftliche
Kriegsführung Moskaus vorgehen.
Zwar hat die EU mit dem REPowerEU-Plan ein langfristiges Konzept zur
Reduzierung fossiler Abhängigkeiten und zur Förderung erneuerbarer Energien
vorgelegt, doch die Umsetzung greift erst langfristig. SEFE und der Umgang
mit der russischen Schattenflotte verdeutlichen aus Sicht der Fragestellenden,
dass kurzfristige wirtschaftliche Entscheidungen nach wie vor Vorrang vor
langfristiger sicherheits- und klimapolitischer Verantwortung haben. Dies
wirft kritische Fragen zur Glaubwürdigkeit der europäischen Energie-, Außen-
und Sicherheitspolitik auf.
1. Welche Mechanismen und Verfahren nutzt die Bundesregierung zur
Wahrnehmung ihrer Eigentümerfunktion bei der SEFE GmbH,
insbesondere im Hinblick auf die Kontrolle der Geschäftstätigkeiten (bitte
zuständige Stellen, Berichtswege, Berichtsfrequenz sowie den inhaltlichen
Umfang der Berichtspflichten angeben)?
Die Bundesregierung ist im ständigen Austausch mit der SEFE Securing
Energy for Europe GmbH (SEFE), unter anderem in einem zweiwöchigen Jour Fixe
mit regelmäßiger Teilnahme durch die Geschäftsführung der SEFE und
laufende direkte Austausche zu Einzelthemen. Die Bundesregierung trifft als
Alleingesellschafter Gesellschafterbeschlüsse zu Geschäftsvorgängen mit
entsprechender Wichtigkeit wie in den Gesellschaftsverträgen festgelegt. Zudem hat
die Bundesregierung eine Vertreterin im Aufsichtsrat der SEFE-Gruppe; dort
werden zahlreiche weitere Beschlüsse zur Geschäftstätigkeit der SEFE gefasst,
und es wird umfassend über die Geschäfte der SEFE informiert. Der
Aufsichtsrat tagt aktuell mindestens monatlich. Der Aufsichtsrat und der Bund als
Gesellschafter werden über diese Wege über alle wesentlichen Angelegenheiten
der Gesellschaft befasst.
a) Wie viele Führungskräfte, die zuvor bei der Gazprom Germania
GmbH beschäftigt waren, sind seit der Übernahme durch den Bund
weiterhin bei der SEFE GmbH tätig?
Bei den Mitarbeitenden mit Führungsverantwortung hat im Vergleich zwischen
der damaligen Gazprom Germania GmbH (und deren Tochtergesellschaften)
und der SEFE GmbH (und ihren Tochtergesellschaften) eine deutliche
Fluktuation stattgefunden.
Die erfragten Informationen sind im Übrigen nicht öffentlich verfügbar. Es
handelt sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der SEFE. Unter
Abwägung zwischen diesen Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem
Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits – jeweils
verfassungsrechtlich geschützte Positionen – hat die Bundesregierung die erfragten
Informationen als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und
übermittelt sie separat.*
b) Wurden im Zuge der Übernahme personelle Veränderungen in der
Geschäftsleitung oder im Führungspersonal vorgenommen (bitte Anzahl
und Funktion der betroffenen Personen angeben)?
Die Geschäftsführung sowie Geschäftsleitung wurden vollständig neu besetzt.
Die Leiter der Geschäftsbereiche CEO, CFO, CCO, CSO und CIO, die
zusammen die Geschäftsleitung (Management Council) bilden, waren nicht zuvor bei
der Gazprom Germania GmbH oder deren Tochtergesellschaften beschäftigt.
Auch die erste Führungsebene wurde neu konstituiert, jedoch nicht vollständig
extern rekrutiert.
Die erfragten Informationen sind im Übrigen nicht öffentlich verfügbar. Es
handelt sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der SEFE. Unter
Abwägung zwischen diesen Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem
Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits – jeweils
verfassungsrechtlich geschützte Positionen – hat die Bundesregierung die erfragten
Informationen als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und
übermittelt sie separat.*
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand der
langfristigen Abnahmeverträge der SEFE GmbH mit OAO Yamal LNG
(bitte Laufzeit, vertraglich vereinbarte Mengen, Flexibilitätsklauseln
einschließlich Mengenverschiebung sowie Kündigungsoptionen angeben)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat ein Tochterunternehmen der SEFE
GmbH, die SEFE Marketing & Trading Singapore Pte Ltd („SEFE Singapore“)
einen Liefervertrag („Yamal-Vertrag“) mit der Yamal Trade Pte Ltd („Yamal“).
Der Vertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2040. Die jährliche Vertragsgrundmenge
beträgt 2,9 Millionen Tonnen. Um diese Grundmenge herum bestehen
grundsätzlich geringfügige Flexibilitätsmöglichkeiten, von denen die meisten
technischer Natur sind und zu Verschiebungen zwischen Jahren führen können; wenn
etwa in einem Vertragsjahr die vertraglich vereinbarten Mengen nicht zu den in
dem Jahr verfügbaren Tankschiffen passen, können Mengen zwischen den
Vertragsjahren verschoben werden. Darüber hinaus besteht für SEFE rein
vertraglich gesehen die Möglichkeit, in kleinem Umfang (einstelliger Prozentbetrag
der jährlichen Vertragsgrundmenge) jährliche positive oder negative
Abweichungen von der Vertragsgrundmenge zu vereinbaren (zur Nutzung diese
Möglichkeit, siehe Antwort zu Frage 12). Zur aktuellen Rechtslage wirksame
Kündigungsoptionen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung nicht.
a) Wie bewertet die Bundesregierung diesen Vertrag im Hinblick auf
mögliche künftige EU-Sanktionsmaßnahmen gegen russisches
Flüssigerdgas?
b) Liegen der Bundesregierung rechtliche Bewertungen oder Prüfaufträge
vor, ob eine Berufung auf höhere Gewalt („force majeure“) bei einem
künftigen Importverbot zulässig wäre?
Nach Kenntnis der Bundesregierung dürften sowohl die Verordnung bzgl. „Re-
PowerEU“ als auch das sog. 19. Sanktionspaket dazu führen, dass die SEFE die
Abnahme des LNGs aus dem Yamal-Altvertrag einstellen muss und sich dabei
* Die Bundesregierung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt
und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
auf Force Majeure berufen kann. Die Bundesregierung unterstützt ausdrücklich
die Bemühungen um EU-Sanktionsmaßnahmen.
Die erfragten Informationen sind im Übrigen nicht öffentlich verfügbar. Es
handelt sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der SEFE und ihrer
Vertragspartner. Unter Abwägung zwischen diesen Geschäftsgeheimnissen
einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits –
jeweils verfassungsrechtlich geschützte Positionen – hat die Bundesregierung
die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft und übermittelt sie separat.*
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die SEFE
GmbH zusätzlich zu den im Vertrag festgelegten Mengen LNG aus
Russland über den Spotmarkt bezieht, und gibt es seitens der
Bundesregierung Vorgaben oder Empfehlungen an die SEFE GmbH zur
Beschränkung oder zum Verzicht auf russisches LNG im Spotmarkt?
Die SEFE GmbH bezieht nur die im Vertrag festgelegten Mengen aus
Russland. Es gibt keine Bemühungen, russische LNG-Mengen im Spotmarkt zu
beziehen.
Die Bundesregierung hat klar kommuniziert und angewiesen, neben den
vertraglich festgelegten Mindestmengen keinerlei weitere Mengen russischen
LNGs zu beziehen; das umfasst den Spotmarkt.
Alle neuen LNG-Lieferverträge und -Einkäufe von SEFE enthalten vertragliche
Bestimmungen, die Lieferungen von LNG russischen Ursprungs untersagen.
Das bedeutet, dass die Herkunft des LNGs weder direkt noch indirekt mit
Russland in Verbindung stehen darf. Ebenso dürfen von SEFE gecharterte LNG-
Schiffe weder unter russischer Flagge fahren, noch in Russland registriert sein,
noch ihre Flagge oder Registrierung seit dem 24. Februar 2022 geändert haben.
Außerdem dürfen sie nicht im Besitz oder unter Kontrolle einer russischen
Organisation oder einer russischen Staatsangehörigen stehen.
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die monatlichen
Importmengen von LNG aus Russland durch die SEFE GmbH im Zeitraum
von Januar 2023 bis Juli 2025 (bitte monatlich und nach Einfuhrhafen
aufschlüsseln)?
a) Welchen prozentualen Anteil hatten Importe aus russischer Herkunft
an der gesamten LNG-Versorgung der SEFE GmbH im Zeitraum von
Januar 2023 bis Mai 2025 (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
b) Welchen prozentualen Anteil hatten Importe aus anderen
Herkunftsländern als Russland an der gesamten LNG-Versorgung der SEFE
GmbH im Zeitraum von Januar 2023 bis Mai 2025 (bitte nach EU-
Ländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Die erfragten Informationen sind nicht öffentlich verfügbar. Es handelt sich um
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der SEFE und ihrer Vertragspartner. Unter
Abwägung zwischen diesen Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem
Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits – jeweils
verfassungsrechtlich geschützte Positionen – hat die Bundesregierung die erfragten
Informationen als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft
und übermittelt sie separat.*
* Die Bundesregierung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt
und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
5. Sind der Bundesregierung LNG-Lieferungen an die SEFE GmbH im
genannten Zeitraum bekannt, die nicht über den Hafen Dünkirchen
erfolgten (bitte gegebenenfalls andere Einfuhrhäfen mit Mengenangaben
benennen)?
Die folgende Antwort bezieht sich auf LNG russischen Ursprungs: Die SEFE
hat geringe Mengen RUS LNGs über den Hafen Seebrügge, BEL (etwa
5,8 Prozent) Dahej, IND (2,2 Prozent) gelöscht.
6. Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um eine
Wiederaufnahme der Gaslieferungen über die Pipelines Nord Stream 1
und 2 wirksam und dauerhaft auch außerhalb des aktuellen
Sanktionsregimes zu verhindern, entsprechend der Absage von Bundeskanzler
Friedrich Merz an eine solche Wiederaufnahme?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
7. Setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür ein, das
derzeit bis Ende 2027 vorgesehene Ausstiegsdatum für russisches
Pipeline- und Flüssigerdgas zu beschleunigen, und wenn ja, welche
konkreten Initiativen oder Maßnahmen wurden oder werden hierzu auf EU-
Ratsebene oder in der EU-Kommission eingebracht oder unterstützt?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass bis Ende 2027 vorgesehene
Ausstiegsdatum für russisches Gas zu beschleunigen und unterstützt in diesem
Zusammenhang das 19. EU-Sanktionspaket gegen Russland.
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Herkunft und
Transportwege der LNG-Lieferungen an die SEFE GmbH nach
Eintritt in den EU-Markt, und in welcher Form findet die Dokumentation
und Veröffentlichung dieser Informationen statt?
Sobald LNG importiert und an europäische Terminals geliefert wurde, werden
die Moleküle regasifiziert und in das europäische Gasnetz eingespeist. Wie bei
allen anderen Gasen in den Pipelines und an den Handelsplätzen können die
Moleküle nicht identifiziert oder bis zu ihrem Endziel nachverfolgt werden.
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und in welcher
Form sich die SEFE GmbH an der von der EU-Kommission
veröffentlichten Roadmap zum Ausstieg aus russischem LNG bis Ende 2027
orientiert (bitte mit Zeitplan und Maßnahmen angeben)?
Eine fundierte Ableitung von Zeitplänen und Maßnahmen wird erfolgen,
sobald auf europäischer Ebene die entsprechende gesetzliche Grundlage oder
regulatorische Maßnahme verabschiedet wurde. Selbstverständlich wird SEFE
alle zukünftigen EU-Verordnungen im Zusammenhang mit russischem LNG
vollumfänglich einhalten.
a) Welchen Zeitplan verfolgt die SEFE GmbH, um sowohl kurzfristige
als auch langfristige russische LNG-Importe vollständig zu beenden?
Der Phase-out betrifft SEFE nur aufgrund des bestehenden Altvertrages mit
Yamal. Der Zeitplan wird sich an der EU-Vorgaben orientieren. Die SEFE hat – in
Erwartung des Endes der russischen LNG-Importe – das Einkaufsportfolio in
den vergangenen drei Jahren aktiv diversifiziert und wird sicherstellen, dass
sämtliche Lieferverpflichtungen gegenüber den Kunden auch ohne russisches
LNG erfüllt werden können.
b) Welche Schritte hat die SEFE GmbH nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2022 unternommen, um Vertragsbeziehungen mit russischen
Unternehmen – insbesondere OAO Yamal LNG und ggf. Novatek – zu
beenden oder zu reduzieren?
Die SEFE unterhält derzeit keine vertraglichen Handelsbeziehungen mit
russischen Unternehmen, mit Ausnahme von Yamal Trade Pte Ltd (Sitz in Singapur,
RUS Eigentümer). Die Beziehung beschränkt sich ausschließlich auf den
bestehenden Yamal-Liefervertrag, bei dem SEFE kein einseitiges Kündigungsrecht
hat. Im Jahr 2023 prüfte SEFE die Möglichkeit, den Yamal-Vertrag an Dritte zu
verkaufen oder zu übertragen. Das Projekt wurde ohne eine kommerziell
tragfähige Lösung eingestellt. Da SEFE kein einseitiges Kündigungsrecht besitzt,
würde die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aus dem Yamal-
Vertrag dazu führen, dass SEFE weiterhin den „Take or Pay“-Preis an Yamal
zahlen müsste, während Yamal gleichzeitig berechtigt wäre, das LNG an einen
anderen Käufer zu verkaufen, was zu doppelten Einnahmen für Yamal führen
würde.
9. Hat die Bundesregierung der SEFE GmbH konkrete Vorgaben bezüglich
eines beschleunigten Ausstiegs aus russischem Gas gemacht, wenn ja,
wann, und in welcher Form?
Die Bundesregierung hat die SEFE umgehend nach Reprivatisierung
aufgefordert, sämtliche Verträge mit russischen Lieferanten zu kündigen, für die dies
rechtlich möglich war. So wurde etwa im Januar 2023 mittels
Gesellschafterbeschluss die Kündigung sämtlicher Altverträge mit der russischen Gazprom
beschlossen. Als im Juni 2023 klar wurde, dass eine Ausnahme der seit 2022
geltenden Sanktionen Russlands gegen die SEFE dazu führen würde, dass die
Belieferung durch Yamal wiederaufgenommen würde, begrüßte der Aufsichtsrat
(den am Ende erfolglosen) Versuch der SEFE, sich aus der Lieferkette mit
Yamal zurückzuziehen. Es besteht eine vom auch vom Aufsichtsrat beschlossene
sog. „Russian Business Avoidance Policy“. Die Bundesregierung hat SEFE
angewiesen, nur noch die rechtlich mögliche Mindestmenge aus dem Yamal-
Vertrag zu beziehen.
10. Welche Maßnahmen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die SEFE
GmbH seit 2022 implementiert, um die Einhaltung europäischer und
nationaler Sanktionen gegenüber russischen Akteuren sicherzustellen?
Die SEFE und ihre Organe haben sich an geltendes Recht zu halten, wie das für
alle deutsche Unternehmen – auch privatwirtschaftliche – gilt. Es gelten für SE-
FE mithin dieselben Kontrollmechanismen bezüglich der Einhaltung geltenden
Rechts wie für privatwirtschaftliche Unternehmen. Dazu zählt auch die
Einhaltung europäischer und nationaler Sanktionen.
11. Beabsichtigt die SEFE GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung,
bestehende Verträge mit russischen LNG-Lieferanten zu verlängern oder zu
erneuern?
Nein.
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die SEFE
GmbH seit 2022 über die im langfristigen Abnahmevertrag mit OAO
Yamal LNG vertraglich festgelegten Mengen hinaus zusätzlich
Flüssigerdgas russischer Herkunft bezogen hat (bitte nach Mengen und Zeiträumen
aufschlüsseln), und welche Gründe sind der Bundesregierung für einen
etwaigen solchen Mehrbezug bekannt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die SEFE nur Mengen aus dem
langfristigen Abnahmevertrag abgenommen. Es kommt gemäß eines Vergleichs der
SEFE mit Yamal aus dem September 2023 seit 2024 zu Nachhollieferungen
von Mengen, die Yamal in den Jahren 2022 und 2023 aufgrund damals
geltender russischer Sanktionen nicht an SEFE geliefert hat. Dabei handelt es sich
aber nur um das Nachliefern von Mengen aus dem Altvertrag, keine darüber
hinausgehenden Mengen.
13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und in welcher
Form sich die SEFE GmbH an der von der EU-Kommission
veröffentlichten Roadmap zum Ausstieg aus russischem LNG bis Ende 2027
orientiert (bitte mit Zeitplan und Maßnahmen angeben) und welchen
Zeitplan die SEFE GmbH verfolgt, um sowohl kurzfristige als auch
langfristige russische LNG-Importe vollständig zu beenden?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
14. Hat die Bundesregierung die SEFE GmbH zur Mitwirkung an einem
nationalen Plan zum Ausstieg aus russischem Gas verpflichtet, und wenn
ja, wie gestaltet sich diese Mitwirkung?
Eine eigentliche Mitwirkung der SEFE an einem solchen Plan gibt es nicht. Es
wird auf die Antworten zu den Fragen 2a, 2b, 7 und 9 verwiesen.
15. Hat es im Zeitraum von 2023 bis 2024 Gespräche auf Bundes- oder EU-
Ebene mit Beteiligung der SEFE GmbH gegeben, in denen es um das
Lieferkettengesetz, die EU-Methanverordnung oder um Sanktionen
gegen russische Personen oder Unternehmen ging (bitte nach Datum,
Gesprächspartnern, Themenschwerpunkten und gegebenenfalls
Ergebnissen aufschlüsseln)?
Von April 2024 bis Juli 2024 kam es auf Fachebene zu Gesprächen zum sog.
Lieferkettengesetz im Zusammenhang mit einer Bürgerfrage. Es ging dabei um
Beziehungen mit US-LNG-Lieferanten.
16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl und Art der
LNG-Tanker, die die SEFE GmbH seit Januar 2023 im Rahmen von
FOB-Verträgen (FOB = Free On Board) gechartert hat (bitte Zeitraum,
Schiffstyp und – soweit bekannt – Flaggenstaat angeben)?
Die Bundesregierung hat Kenntnis von 11 LNG-Tankern, die die SEFE in
diesem Zeitraum gechartert hat. Die Flaggenstaaten sind: Marshall Islands, Malta,
Griechenland, Norwegen, Panama und Bermuda.
Die erfragten Informationen sind im Übrigen nicht öffentlich verfügbar. Es
handelt sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der SEFE. Unter
Abwägung zwischen diesen Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem
Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits – jeweils
verfassungsrechtlich geschützte Positionen – hat die Bundesregierung die erfragten
Informationen als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und
übermittelt sie separat.*
17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die
Hafendienstleistungen (z. B. Schlepper, Lotsen, Terminaldienste), die die SEFE GmbH seit
2023 im Zusammenhang mit LNG-Importen in Anspruch genommen hat
(bitte Art der Dienstleistung, Häfen und – soweit bekannt – beteiligte
Unternehmen angeben)?
Die SEFE kontrahiert ausschließlich mit den lokalen Agenten an den
europäischen Terminals, die dann die jeweiligen Unternehmen beauftragen. Unter den
Unternehmen sind keine russischen und/oder sanktionierten.
Die erfragten Informationen sind im Übrigen nicht öffentlich verfügbar. Es
handelt sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der SEFE und ihrer
Vertragspartner. Unter Abwägung zwischen diesen Geschäftsgeheimnissen
einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits –
jeweils verfassungsrechtlich geschützte Positionen – hat die Bundesregierung
die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft und übermittelt sie separat.*
18. Welche Anforderungen umfasst nach Kenntnis der Bundesregierung das
interne Freigabeverfahren, das die SEFE GmbH für Terminals anwendet,
an denen LNG übernommen oder entladen wird (bitte Kriterien und
Prüfbereiche angeben)?
Die SEFE verfügt über ein Marine Assurance-Team, das die
Terminalhandbücher sowie weitere relevante Informationen (z. B. Anzahl der Ladungen/
Entladungen) prüft und jede Anlage physisch basierend auf der internen Marine
Assurance Terminal-Vetting-Policy inspiziert.
Darüber hinaus führt SEFE KYC-Prüfungen (Know Your Customer) für alle
Handelspartner durch, einschließlich jener, die LNG am Anlieferungshafen
bzw. -terminal empfangen. Dies gilt unabhängig davon, ob SEFE das LNG an
einen Käufer/Importeur verkauft und liefert oder ob SEFE das LNG direkt an
die Regasifizierungsanlage liefert. Siehe dazu die Antwort zu Frage 19.
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Prüfinhalte und den
zeitlichen Ablauf der von der SEFE GmbH angewandten KYC- (Know
your customer-) und Bonitätsprüfungen bei Vertragspartnern im LNG-
Transport- und LNG-Importbereich?
Die SEFE unterhält robuste KYC- und Kreditkontrollprozesse, die erweiterte
Sanktionsprüfungen sowie externe Due-Diligence-Maßnahmen beinhalten,
insbesondere bei komplexen Eigentumsverhältnissen. Zusätzlich wird in Verträgen
eine ergänzende Klausel aufgenommen, um zu verhindern, dass Verkäufer Gas
russischen Ursprungs liefern. Weitere Kontrollmechanismen umfassen die
Prüfung und Genehmigung durch das Compliance-Komitee.
Die Prozesse sind darauf ausgelegt, die Einhaltung der geltenden gesetzlichen
und regulatorischen Anforderungen sicherzustellen, einschließlich solcher im
Zusammenhang mit Geldwäschebekämpfung, Sanktionsprüfungen und der Be-
* Die Bundesregierung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt
und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
wertung finanzieller Risiken. Der strukturierte und risikobasierten Ansatz der
Due-Diligence-Prüfung umfasst folgende Elemente:
• umfassende KYC-Protokolle, einschließlich Identitätsverifizierung, Prüfung
der wirtschaftlich Berechtigten und Sanktionsscreening;
• Bonitätsprüfungen, bei denen die finanzielle Stabilität und
Zahlungszuverlässigkeit von Geschäftspartnern anhand interner Risikomodelle und
externer Kreditdaten bewertet werden;
• ein gestuftes Genehmigungs- und Freigabeverfahren, das sicherstellt, dass
Transaktionen mit höherem Risiko oder höherem Volumen zur Prüfung und
Entscheidung an die entsprechenden Managementebenen weitergeleitet
werden;
• laufende Überwachung mit regelmäßigen Überprüfungen und
Aktualisierungen, um die fortlaufende Einhaltung während der gesamten
Vertragsbeziehung sicherzustellen.
Diese Verfahren sind in das interne Governance-Rahmenwerk der SEFE
eingebettet und unterliegen regelmäßigen Überprüfungen und Audits, um ihre
Wirksamkeit und Übereinstimmung mit bewährten Praktiken sicherzustellen.
Hinsichtlich des Zeitrahmens kann die Dauer der KYC- und Bonitätsprüfungen
je nach Komplexität des Geschäftspartners und Art der Transaktion variieren.
Darüber hinaus hat das Unternehmen erweiterte Kontrollmaßnahmen im
Bereich LNG und Schifffahrt eingeführt:
• Alle Verträge zur Vercharterung von SEFE-Schiffen enthalten vertragliche
Einschränkungen, die die Nutzung dieser Schiffe im Zusammenhang mit
Russland-bezogenen Geschäften untersagen.
• Alle LNG-Bestätigungsmitteilungen werden von der Rechtsabteilung
geprüft, um sicherzustellen, dass Russland nicht als Herkunftsland angegeben
ist. Falls der Lieferant über Flexibilität hinsichtlich des Ursprungs verfügt,
wird eine Klausel eingeführt, die sicherstellt, dass das LNG nicht russischen
Ursprungs ist.
Das LNG Marine Assurance-Team hat außerdem ein erweitertes
Überwachungsverfahren für Schiffe eingeführt, unterstützt durch ein Tool eines
externen Dienstleisters. Dabei werden alle vom Verkäufer an SEFE nominierten
Schiffe überprüft, nicht nur hinsichtlich ihres Sanktionsstatus, sondern auch
durch eine zeitliche Nachverfolgung des Schiffs vor der Lieferung. Das Tool
kann bei Bedarf auch eingesetzt werden, wenn SEFE ein eigenes Schiff im
Rahmen einer Vercharterung überwachen möchte.
20. Welche konkreten Prüfkriterien und Datenquellen werden nach Kenntnis
der Bundesregierung bei den von der SEFE GmbH durchgeführten
strukturierten Überprüfungsprozessen zur Feststellung einer möglichen
Sanktionsbetroffenheit angewendet?
Die KYC-Prozesse umfassen die Identifizierung der Eigentums- und
Kontrollverhältnisse aller Handelsgesellschaften. Die Namen der Gesellschaft selbst
sowie aller Eigentümer/Kontrollpersonen werden im Tool „WorldCheck“, einem
branchenweit häufig genutzten Instrument, auf Sanktionen überprüft. Bei
Warnhinweisen leitet das KYC-Team die Fälle zur weiteren Prüfung und
Freigabe an die Rechts- und Compliance-Abteilung der SEFE weiter. Alle
Geschäftspartner unterliegen regelmäßigen Überprüfungen, wobei
Geschäftspartner mit erhöhtem Risiko einer kontinuierlichen Überwachung unterliegen
können.
21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob seit Januar 2023
LNG-Transporte vor der Übergabe an die SEFE GmbH von Eisbrechern
des russischen Unternehmens Atomflot begleitet wurden und
anschließend von der SEFE GmbH übernommen wurden, wenn ja, in wie vielen
Fällen (bitte Anzahl, Zeiträume und – soweit bekannt – beteiligte Schiffe
angeben), und aus welchen Informationsquellen bezieht die
Bundesregierung Kenntnisse darüber?
Yamal ist für alle logistischen Elemente der Lieferung der Fracht auf DES-
Basis nach Europa verantwortlich. Dies umfasst sämtliche Aspekte der
Verschiffung, einschließlich Auswahl des Schiffs, des Treibstoffs, der Besatzung, der
Hafenlogistik und aller weiteren unterstützenden Dienstleistungen, die zur
Erfüllung der Lieferverpflichtung erforderlich sind. SEFE hat keine
Wahlmöglichkeit, Kontrolle oder Einfluss, wie das LNG geliefert wird. SEFE verfügt ex
ante nicht über Kenntnisse darüber, wen Yamal direkt oder indirekt beauftragt
hat. Dieser Teil der Logistik ist nicht im Yamal-Vertrag (Sales Purchase
Agreement – SPA) geregelt, da er vollständig in den Verantwortungsbereich des
Verkäufers fällt – wie es bei einem DES-Vertrag üblich ist. SEFE wird zwar aus
betrieblichen Gründen für jede bevorstehende Lieferung über den letzten
eingesetzten LNG-Tanker informiert und prüft, ob das Schiff sanktioniert ist. Ob es
vorher oder parallel zu diesem Schiff allerdings zu Begleitfahrten von
Eisbrechern des russischen Unternehmens Atomflot kam, ist nicht nachvollziehbar.
SEFE hat keine Verträge mit Atomflot oder Rosatom.
22. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche sanktions- oder
sicherheitsrelevante Risiken im Zusammenhang mit LNG-Transporten, die
gegebenenfalls vor der Übergabe an die SEFE GmbH von Atomflot-Eisbrechern
begleitet wurden?
23. Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Fall
von LNG-Transporten mit etwaiger vorheriger Begleitung durch
Atomflot-Eisbrecher auf die Transportkette Einfluss zu nehmen, bevor die
Lieferung an die SEFE GmbH erfolgt?
Die Fragen 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass sie gegen Geschäftsbeziehungen
zweier russischer Unternehmen keine Handhabe hat.
24. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche
menschenrechtliche und sanktionsbezogene Due-Diligence-Prüfungen der SEFE
GmbH im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen zu russischen
Unternehmen (bitte eitpunkte, Prüfbereiche und Ergebnisse angeben)?
Die SEFE hat keine neuen Geschäftsbeziehungen mit russischen Unternehmen,
die geprüft werden mussten, und hat auch nicht die Absicht, dies zu ändern. Es
besteht lediglich der Altvertrag mit Yamal aus der Zeit, als SEFE noch Teil der
Gazprom-Konzerns war.
25. Hat die Bundesregierung Kenntnis von möglichen Due-Diligence-
Prüfungen seitens der SEFE GmbH oder ihrer Vertragspartner in Bezug auf
mögliche Zahlungen oder indirekte Unterstützungsleistungen über Dritte
an sanktionierte russische juristische oder natürliche Personen,
insbesondere im Zusammenhang mit der Beschaffung, dem Transport oder der
Lieferung von Erdgas (bitte mögliche Empfänger, Prüfungszeitpunkt und
Ergebnisse benennen)?
Die SEFE hat neben dem Yamal Altvertrag keine Geschäftsbeziehungen mit
russischen Unternehmen, die geprüft werden mussten und keine Kenntnis von
den oben genannten Umständen ihrer Vertragspartner.
Alle neuen LNG-Lieferverträge und -Einkäufe von SEFE enthalten vertragliche
Bestimmungen, die Lieferungen von LNG russischen Ursprungs untersagen.
Das bedeutet, dass die Herkunft des LNG weder direkt noch indirekt mit
Russland in Verbindung stehen darf. Ebenso dürfen von SEFE gecharterte LNG-
Schiffe weder unter russischer Flagge fahren, noch in Russland registriert sein,
noch ihre Flagge oder Registrierung seit dem 24. Februar 2022 geändert haben.
Außerdem dürfen sie nicht im Besitz oder unter Kontrolle einer russischen
Organisation oder einer russischen Staatsangehörigen stehen.
26. Welche Maßnahmen zur Stärkung von Transparenz und Compliance hat
die SEFE GmbH seit 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung
implementiert, insbesondere im Zusammenhang mit Investitionen oder
Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Unternehmen oder staatlichen
Stellen (bitte nach Jahr, Maßnahme und Anwendungsbereich
aufschlüsseln)?
• Reorganisation der SEFE-Gruppe (August 2023) einschließlich Schaffung
einer neuen Corporate Governance auch im Hinblick auf Compliance, insb.
SEFE Compliance-Richtlinie (August 2023), Festlegung eines neuen
gruppenweit an den veränderten Umständen ausgerichteten Compliance
Managementsystems (CMS).
• Durchführung einer Reihe von Maßnahmen zur fortgesetzten
Weiterentwicklung des gruppenweiten CMS, insbesondere
o SEFE Ethik- und Verhaltenskodex (November 2023) zwecks Definition
der grundlegenden Werte und Geschäftsprinzipien und der Grundregeln
zur Compliance;
o SEFE Hinweisgeberrichtlinie (November 2023) einschl. Bereitstellung
eines intern/ extern zugänglichen Hinweisgeberkanals zur Meldung
etwaiger Compliance-Verstöße.
o Kontinuierliche Entwicklung des gruppenweiten CMS durch
Erarbeitung unterschiedlicher Maßnahmen z. B. Anpassung zahlreicher
Compliance Regelungen an geänderte Anforderungen mit Auswirkungen auf
Investitionen und Geschäftsbeziehungen insbesondere
o Einkaufsrichtlinie der SEFE Gruppe (März 2024),
o HSE-Richtlinien (November 2024),
o unterschiedliche Risikorichtlinien in 2023 und 2024.
• Festlegung von Transparenzanforderungen und Zielsetzungen für die
Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) insbesondere
o Erklärung zur Achtung der Menschenrechte (August 2024);
o Erklärung zur Achtung des Umwelt- und Klimaschutzes (August 2024);
o Erklärung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, Anlagensicherheit,
Umweltschutz und Energie – HSE (November 2024);
o Erklärung zu Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Inklusion (Mai 2025);
o Implementierung von Maßnahmen zur Einhaltung der veränderten
Vorgaben, insb. im Zusammenhang dem Public Corporate Governance
Kodex (Berichte 2022/ 2023 und 2024);
o Beachtung erhöhter Berichtspflichten, z. B. Nachhaltigkeitsbericht
(2023; ab 2024 als Teil des Geschäftsberichts) oder Bewertung der
Nachhaltigkeitsleistungen durch externe ESG-Organisationen als
Beitrag für Transparenz, Vergleichbarkeit und Weiterentwicklung (z. B.
EcoVadis-Rating, 2025);
o CDP-Discloser Bewertung im Bereich Klimaberichterstattung, 2024
(Zertifizierung der Speicherinfrastruktur nach anerkannten
internationalen Standards).
27. Welche Investitionen tätigt die SEFE GmbH im Zeitraum von 2023 bis
2025 in Infrastruktur, Speicher, Terminals oder sonstige Energieprojekte,
und welche dieser Investitionen werden vollständig oder teilweise durch
Bundesmittel oder EU-Förderprogramme finanziert (bitte nach
Projektbezeichnung, Standort, Förderquelle und Fördersumme aufschlüsseln)?
Die SEFE hat in dem Zeitraum nur Investitionen im Rahmen des Betriebs der
eigenen Infrastrukturunternehmen vorgenommen.
Die erfragten Informationen sind im Übrigen nicht öffentlich verfügbar. Es
handelt sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der SEFE. Unter
Abwägung zwischen diesen Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem
Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits – jeweils
verfassungsrechtlich geschützte Positionen – hat die Bundesregierung die erfragten
Informationen als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und
übermittelt sie separat.*
28. In welcher Form ist die SEFE GmbH nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitraum von 2023 bis 2025 an der Sicherstellung der
Gasversorgung in EU-Mitgliedstaaten außerhalb Deutschlands beteiligt (z. B.
durch Weiterverkäufe, Transit, Infrastruktur; bitte nach Art der Tätigkeit,
betroffenen Ländern und Volumen aufschlüsseln)?
Neben dem Import von Erdgas in die EU stärkt SEFE die Gasversorgung vor
allem durch die sichere Versorgung der Kunden mit Gas und ist ein
bedeutender Gaslieferant vor allem in Frankreich, den Niederlanden und Italien. Zudem
besitzt und betreibt die SEFE mehrere große Erdgasspeicher, inklusive dem
Erdgasspeicher Haidach in Österreich, der über eine Speicherkapazität von ca.
2,9 Milliarden Kubikmetern Erdgas verfügt.
Die erfragten Informationen sind im Übrigen nicht öffentlich verfügbar. Es
handelt sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der SEFE. Unter
Abwägung zwischen diesen Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem
Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits – jeweils
verfassungsrechtlich geschützte Positionen – hat die Bundesregierung die erfragten Informatio-
* Die Bundesregierung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt
und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
nen als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und
übermittelt sie separat.*
29. Welche langfristigen Lieferverträge für LNG oder Pipelinegas bestehen
derzeit bei der SEFE GmbH, und für welchen Zeitraum, welches
Herkunftsland und welche Vertragsmengen gelten diese Verträge (bitte nach
Vertragspartner, Laufzeit, Herkunftsland und jährlichem Volumen
angeben)?
Die erfragten Informationen sind nicht öffentlich verfügbar. Es handelt sich um
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der SEFE. Unter Abwägung zwischen
diesen Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des
Deutschen Bundestages andererseits – jeweils verfassungsrechtlich geschützte
Positionen – hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als
Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und übermittelt sie separat.*
30. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die
Umgehung von EU-Sanktionen durch die russische Schattenflotte
effektiv zu unterbinden?
Die Bundesregierung und die Europäischen Union gehen in enger Abstimmung
mit ihren Partnern insbesondere mit gezielten Listungen von Tankern und
weiteren Akteuren gegen die sogenannte Schattenflotte vor. Dies betrifft
gegenwärtig 444 Schiffslistungen, welche auf Grundlage des Listungsinstruments in
Artikel 3s der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 umgesetzt werden. Daneben
beteiligt sich die BReg an einem durch die NB8++/G7 Shadow Fleet Task Force
vorangetriebenen Outreach gegenüber Flaggenregisterstaaten, die ihre Flagge
besonders häufig für die RUS Schattenflotte begeben. Ziel des Outreaches ist
es, die Flaggenregisterstaaten für Aspekte der sicheren Seeschifffahrt, des
Meeres- und Umweltschutzes sowie die Einhaltung des Seevölkerrechts zu
sensibilisieren und so dazu beizutragen, dass diese Staaten nicht mehr gewillt sind,
ihre Flagge für Schiffe der sogenannten Schattenflotte zu begeben. Ferner
nehmen deutsche Behörden seit dem 1. Juli 2025 freiwillige
Versicherungsabfragen bestimmter ostwärts fahrender Tankschiffe vor. Bereits vor einiger Zeit hat
die EU darüber hinaus den Verkauf von bestimmten Tankern nach RUS
untersagt.
* Die Bundesregierung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt
und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
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