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Schriftliche Frage 11 von Mirze Edis (DIE LINKE): Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf vor dem Hintergrund von Forderungen beispielsweise vom Kinderbeauftragten der SPD-Fraktion, Truels…

dip / schriftliche_frage 21.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 11 von Mirze Edis (DIE LINKE): Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf vor dem Hintergrund von Forderungen beispielsweise vom Kinderbeauftragten der SPD-Fraktion, Truels… Frage 11 (Mirze Edis, Die Linke): Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf vor dem Hintergrund von Forderungen beispielsweise vom Kinderbeauftragten der SPD-Fraktion, Truels Reichardt, und von Sozialverbänden, die seit Juni 2025 geltende Aussetzung des Familiennachzugs müsse umfassend zurückgenommen werden, weil sie gegen das Recht auf den Schutz von Familie im Grundgesetz verstoße, und wenn ja, welchen, und wenn nein, warum nicht (siehe www.tagessch au.de/inland/innenpolitik/spd-familiennachzug-ha ertefall-kritik-100.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 17. August 2026: Die Bundesregierung sieht vor dem Hintergrund der genannten Forderungen derzeit keinen Änderungsbedarf. Die rechtlichen Regelungen zum Familiennachzug – ebenso wie die befristete Aussetzung des Nachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten – bewegen sich im Rahmen des verfassungsrechtlich und völkerrechtlich Zulässigen. Auf die Vorbemerkung sowie die Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 15 und 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4915 wird insoweit verwiesen.

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