Schriftliche Frage 27 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus wie vielen Aufnahmeeinrichtungen in Trägerschaft der Bundesländer oder Kommunen liegen der Bundesregierung aktuelle schriftliche Informa…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 27 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aus wie vielen Aufnahmeeinrichtungen in Trägerschaft der Bundesländer oder Kommunen liegen der Bundesregierung aktuelle schriftliche Informa…
Frage 27 (Dr. Irene Mihalic, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Aus wie vielen Aufnahmeeinrichtungen in Trägerschaft der Bundesländer oder Kommunen liegen der Bundesregierung aktuelle schriftliche Informationen zur Auslastung bezüglich der Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden vor, und in wie vielen dieser Aufnahmeeinrichtungen ist eine Überlastung zu verzeichnen (bitte die jeweilige Quote nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 15. Juli 2025:
Der Bundesregierung liegen umfassende eigene Erkenntnisse zu den einzelnen Aufnahmeeinrichtungen der Länder und Kommunen im Sinne der Fragestellung nicht vor. Für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung sind gemäß § 44 des Asylgesetzes die Länder zuständig. Mit Stand März 2025 wurden an die Asylagentur der Europäischen Union 399.524 Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen gemeldet. Diese Zahl beinhaltet auch ukrainische Schutzsuchende, die sich nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes in Deutschland aufhalten und nicht unter den Begriff der Asylsuchenden fallen. Neben den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder werden Asylsuchende i. d. R. längerfristig in den Kommunen untergebracht und versorgt. Über konkrete und aktuelle Zahlen der dortigen Unterbringungs- und Versorgungs- bzw. Integrationskapazitäten verfügen die Kommunen.
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