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Schriftliche Frage 54 von Tobias Teich (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl von Asylbewerbern, Schutzbedürftigen (einschließlich anerkannter Flüchtlinge), ukr…

dip / schriftliche_frage 13.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 54 von Tobias Teich (AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl von Asylbewerbern, Schutzbedürftigen (einschließlich anerkannter Flüchtlinge), ukr… Frage 54 (Tobias Teich, AfD): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl von Asylbewerbern, Schutzbedürftigen (einschließlich anerkannter Flüchtlinge), ukrainischen Geflüchteten mit temporärem Schutzstatus sowie Sozialhilfeempfängern mit ausländischer Staatsbürgerschaft, die derzeit in Mietwohnungen, Häusern oder sonstigen durch die Bundesregierung finanzierten Unterkünften in Deutschland wohnen, und wie viele Wohnungen, Häuser und Unterkünfte werden derzeit direkt von der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung von den Ländern oder den Kommunen angemietet oder befinden sich in privater Hand? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 10. März 2026: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) unterstützt seit 2015 und noch einmal verstärkt seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine die Länder, Landkreise und Kommunen (Bedarfsträger) auf der Grundlage von Haushaltsvermerk Nr. 3.6 zu Kapitel 6004 Titel 121 01 bei der Erstunterbringung von Schutzsuchenden durch die mietzinsfreie Überlassung von Bundesliegenschaften, die gegenwärtig für Bundesaufgaben nicht benötigt werden. Zum Stichtag 2. März 2026 sind den Bedarfsträgern 304 Liegenschaften der BImA überlassen, auf denen seitens der Bedarfsträger 63.488 Unterbringungsplätze eingerichtet worden sind. Über die einzelnen Identitäten (Asylbewerber, Flüchtling, Sozialhilfeempfänger) bzw. Anteile nationaler Identitäten der Schutzsuchenden hat die BImA keine Kenntnis. Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse dazu, wie viele Wohnungen, Häuser und Unterkünfte von den Ländern oder Kommunen angemietet werden oder sich in privater Hand befinden.

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