Schriftliche Frage 18 von Clara Bünger (DIE LINKE): Was genau enthält der von der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 32 Absatz 2 der sogenannten Aufnahmerichtlinie (EU) 2024/1346 vom 14.…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 18 von Clara Bünger (DIE LINKE): Was genau enthält der von der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 32 Absatz 2 der sogenannten Aufnahmerichtlinie (EU) 2024/1346 vom 14.…
Frage 18 (Clara Bünger, Die Linke):
Was genau enthält der von der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 32 Absatz 2 der sogenannten Aufnahmerichtlinie (EU) 2024/1346 vom 14. Mai 2024 der EU-Asylagentur bis spätestens 12. April 2025 mitzuteilende Notfallplan zur Gewährleistung einer angemessenen Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden, wenn eine unverhältnismäßig hohe Zahl von Personen um Schutz nachsucht (bitte so ausführlich wie möglich darstellen), und wie sind die Bezugnahme des Bundesministeriums des Innern auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zur Rechtfertigung der Zurückweisung von Schutzsuchenden an den deutschen Binnengrenzen und die Behauptung einer Notlage, weil „keine Kommune in ganz Deutschland [...] mit den hohen Zahlen“, etwa in Bezug auf die Unterbringung, klarkomme (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 6, Plenarprotokoll 21/6, Seite 410 f.), zu begründen vor dem Hintergrund, dass meiner Wahrnehmung nach bislang kein Notfallplan im Sinne des Artikels 32 der Aufnahmerichtlinie zur Anwendung kam, auch weil aktuell keine unverhältnismäßig hohe Zahl von Personen in Deutschland um Schutz nachsucht, sondern im Gegenteil die Asylgesuchszahlen seit geraumer Zeit massiv gesunken sind, so dass Ende 2024 nur noch 5 Prozent der in einer Studie befragten Kommunen von einem „Notfallmodus“ bei der Unterbringung sprachen (https://mediendienst-integration.de/filea dmin/Dateien/Gesemann_Freudenberg_DESI_Au fnahme_Integration_Gefluechtete_November_20 24_FINAL.pdf; bitte ausführlich begründen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. Juni 2025:
Nach Artikel 32 der Aufnahmerichtlinie (EU) 2024/1346 ist jeder Mitgliedstaat verpflichtet, einen Notfallplan für das Aufnahmesystem auszuarbeiten. Aus dem gemeinsamen Durchführungsplan der Kommission ergibt sich, dass die Notfallplanung auch Asylverfahren abdecken soll. Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) hat hierzu ein Template erstellt, das von den Mitgliedstaaten auszufüllen war. Das Template enthält die folgenden vier Abschnitte: – Governance-Strukturen für den Plan, – Szenarien (unverhältnismäßiger Druck und Krisensituation) und Vorsorgemaßnahmen, – Reaktionsmaßnahmen, die für die Szenarien zu berücksichtigen sind, – alle drei Jahre Überprüfung und ggf. Anpassung des Notfallplans. Der Bund ist für den Bereich Asyl zuständig. Der Bereich Aufnahme liegt nach föderaler Ordnung bei den Ländern. Entsprechend den genannten Zuständigkeiten wurde der Notfallplan von Bund und Ländern erarbeitet. Der Plan gliedert sich in einen Asylteil sowie 16 länderspezifische Aufnahmeteile auf. Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, einen solchen Notfallplan zu erarbeiten, wurde mit Artikel 32 der Aufnahmerichtlinie erstmals eingeführt. Deutschland hat den Notfallplan am 27. Mai 2025 an die EUAA übermittelt. Unabhängig davon finden die seit dem 16. September 2024 vorübergehend wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen auf Weisung des Bundesministers des Innern vom 7. Mai 2025 unter Anwendung der Regelungen des § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes und bilateraler Verträge mit den Nachbarstaaten in Verbindung mit Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls statt. Die Situation ist dabei nicht nur anhand der aktuellen Zugangszahlen im Asylsystem zu beurteilen, sondern auch unter Einbeziehung der bereits vorhandenen und durch aktuelle Zugänge weiter anhaltenden und kumulierenden Belastung in verschiedenen Bereichen, u. a. der irregulären Migration.
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