polradar

Schriftliche Frage 53 von Stefan Schröder (AfD): Inwiefern ist im Rahmen des Programms AgNes der Bundesnetzagentur vorgesehen, dass, wie von mir befürchtet, private Betreiber von Photovolta…

dip / schriftliche_frage 18.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 53 von Stefan Schröder (AfD): Inwiefern ist im Rahmen des Programms AgNes der Bundesnetzagentur vorgesehen, dass, wie von mir befürchtet, private Betreiber von Photovolta… Frage 53 (Stefan Schröder, AfD): Inwiefern ist im Rahmen des Programms AgNes der Bundesnetzagentur vorgesehen, dass, wie von mir befürchtet, private Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) künftig mit häufigeren oder kurzfristigeren, netzseitigen Eingriffen (z. B. Abregelung der Einspeisung oder Einschränkung des Eigenverbrauchs), Einspeisegebühren, zusätzlichen technischen Nachrüstpflichten sowie einer verstärkten Erhebung und Übermittlung von Anlagendaten rechnen müssen, und wie bewertet die Bundesregierung die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit und die Planungssicherheit privater PV- Anlagen-Besitzer? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 16. Juli 2025: Am 12. Mai 2025 hat die Bundesnetzagentur mit einem Diskussionspapier das Festlegungsverfahren zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes) eingeleitet. Die von der Bundesnetzagentur in ihrer Funktion als unabhängige Regulierungsbehörde zu schaffenden Regelungen sollen die Regelungen der Stromnetzentgeltverordnung ablösen, die Ende 2028 außer Kraft treten, und Vorgaben dazu machen, wie Netzkosten in Netzentgelte umzurechnen sind. Das Diskussionspapier stand bis zum 30. Juni 2025 zur Konsultation und befasst sich unter anderem mit der Frage, ob und wie die Finanzierungsbasis durch eine Beteiligung von Einspeisern an den Netzkosten (Einspeiseentgelte und/oder Baukostenzuschüsse) verbreitert werden könnte. Das Diskussionspapier ist der erste Schritt im Rahmen eines Festlegungsverfahrens und entfaltet keine rechtlichen Verpflichtungen. Die Bundesnetzagentur führt auf ihrer Internetseite aus, dass das Diskussionspapier „als Grundlage für weitere Analysen der komplexen Fragestellungen dienen und vor allem den Dialog mit den Stakeholdern im Hinblick auf mögliche Lösungsansätze fördern“ soll. Diesen Dialog hat die Bundesnetzagentur mit einem Branchenworkshop am 2. und 3. Juni 2025 eröffnet. Sie hat weiter angekündigt, dass es im späteren Jahresverlauf voraussichtlich weitere Expertenaustausche zu einzelnen Themen des Diskussionspapiers geben wird. Für weitere Informationen wird auf die Internetseite der in diesem Bereich unabhängig handelnden Bundesnetzagentur verwiesen.

Relationen