Schriftliche Frage 80 von Stephan Protschka (AfD): Wird die Bundesregierung den günstigen Erhaltungszustand beim Wolf feststellen und nach Brüssel melden, und wenn ja, wann?
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 80 von Stephan Protschka (AfD): Wird die Bundesregierung den günstigen Erhaltungszustand beim Wolf feststellen und nach Brüssel melden, und wenn ja, wann?
Frage 80 (Stephan Protschka, AfD):
Wird die Bundesregierung den günstigen Erhaltungszustand beim Wolf feststellen und nach Brüssel melden, und wenn ja, wann?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 15. Juli 2025:
Entsprechend der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) wird der Erhaltungszustand für die drei biogeographischen Regionen innerhalb Deutschlands und nicht für Deutschland gesamt bewertet. In Deutschland sind dies die kontinentale, atlantische und alpine biogeographische Region. Aktuell befindet sich die Ermittlung des Erhaltungszustands des Wolfs in der Abstimmung mit den Ländern. Der FFH- Bericht, der die Erhaltungszustände aller nach der FFH-Richtlinie geschützten Arten und Lebensraumtypen enthält, muss bis zum 31. Juli 2025 an die Europäische Kommission übermittelt werden.
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