Aktueller Fauna-Flora-Habitat-Bericht zum Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland
Text
Aktueller Fauna-Flora-Habitat-Bericht zum Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1625
21. Wahlperiode 11.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Harald Ebner, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Dr. Zoe Mayer, Niklas
Wagener, Lisa Badum, Steffi Lemke, Julia Schneider, Stefan Schmidt und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aktueller Fauna-Flora-Habitat-Bericht zum Erhaltungszustand des Wolfes
in Deutschland
Die Bundesregierung hat turnusgemäß Ende Juli 2025 den Fauna-Flora-Habitat
(FFH)-Bericht zum Erhaltungszustand von Pflanzen und Tieren in Deutschland
an die EU-Kommission gemeldet. Für die Tierart Wolf wurde keine einheitliche
Erhaltungszustandsbewertung abgegeben. Während für die atlantische
biogeografische Region ein günstiger Erhaltungszustand des Wolfes festgestellt
wurde, ist der Erhaltungszustand in der kontinentalen Region laut Bundesregierung
„unbekannt“ und soll laut Mitteilung der Bundesregierung auf Basis neuer
Meldegrundlagen und Methodik ermittelt und bis Jahresende nachgemeldet
werden. Für die alpine Region wurde kein Erhaltungszustand gemeldet (vgl.
gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat (BMLEH) und des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) Nummer 69 vom
31. Juli 2025).
Der Wolfsbestand wird in Deutschland im Vergleich zu anderen Arten durch
ein aufwendiges und wissenschaftlich basiertes Monitoringsystem in
Zusammenarbeit mit den Bundesländern umfassend und flächendeckend überwacht
sowie transparent über die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes
zum Thema Wolf (DBBW) dokumentiert (vgl. www.bfn.de/haeufig-
gefragtwolf und https://www.dbb-wolf.de/Wolfsmanagement/monitoring/monitoring).
Damit ist nach Ansicht der Fragestellenden eine ausreichende Datengrundlage
für die Bewertung des Erhaltungszustandes wie in früheren FFH-Berichten
gegeben.
Die fachlichen Gründe für die von der Bundesregierung angestrebte Änderung
der Meldegrundlagen sind nach Ansicht der Fragesteller unklar bzw. bisher
nicht nachvollziehbar. Zudem wecken Aussagen des Bundesministers für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, den Eindruck, dass das
Ergebnis der genannten Neuwertung des Erhaltungszustandes auf Basis einer neuen
Methodik bereits feststeht (vgl. www.sueddeutsche.de/bayern/chiemgau-bayer
n-woelfe-abschuss-jagd-alois-rainer-li.3294764). Die grundlegenden Kriterien
zur Ermittlung des Erhaltungszustands sind in der FFH-Richtlinie definiert. Der
Erhaltungszustand setzt wesentlich den Rahmen für ein künftiges
Wolfsmanagement in Deutschland im Einklang mit EU-Recht, wie mehrere Urteile des
Europäischen Gerichtshofes in den letzten Jahren verdeutlichen (vgl.
Rechtssachen C-436/22, C-601/22 und C-629/23). Eine reguläre Bejagung zur
Bestandsreduktion, wie sie Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer offenbar
mit einem „Bestandsmanagement“ zur Verringerung der „Menge der Wölfe“
anstrebt (vgl. www.sueddeutsche.de/bayern/chiemgau-bayern-woelfe-
abschussjagd-alois-rainer-li.3294764 und Aussagen im BR-Interview unter https://h1.n
u/1aRb2), scheint laut dieser Urteile mit einem ungünstigen Erhaltungszustand
rechtlich nicht vereinbar.
Vor diesem Hintergrund wirft das aktuelle Vorgehen der Bundesregierung nach
Ansicht der Fragestellenden viele Fragen auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung keine einheitliche
zusammenfassende Statusmeldung des Erhaltungszustandes des Wolfes für ganz
Deutschland gemeldet, wie es laut dem Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) vorschreibt (vgl. Pressemitteilung des BUND vom 31. Juli
2025)?
2. Wie werden die vier Einzelkriterien des Erhaltungszustandes
(Populationszustand, Verbreitung, Zustand Habitate sowie Zukunftsaussichten) in
der kontinentalen biogeografischen Region entsprechend den Vorgaben
der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) im Fall des Wolfes
nach aktueller Bewertung durch die Bundesregierung jeweils als
ungünstig, günstig oder unbekannt eingestuft, und mit welcher jeweiligen
Begründung?
3. Aus welchen Gründen wurde keine Bewertung des Erhaltungszustandes
des Wolfes in der alpinen biogeografischen Region vorgenommen,
obwohl bei einem Bestand von lediglich einem territorialen Einzeltier (laut
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 156 auf
Bundestagsdrucksache 21/1164) doch nach Ansicht der Fragestellenden eindeutig
ein ungünstiger Erhaltungszustand gegeben ist?
4. Aus welchen fachlichen Gründen wurde der noch im März 2025 in der
Entwurfsfassung des aktuellen FFH-Berichts offenbar als „ungünstig“
eingestufte Erhaltungszustand des Wolfes (laut Informationen der
Landesregierungen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, siehe dazu
Begründung des Antrages auf Bundesrat-Drucksache 119/25 vom 20. März
2025) in der nun erfolgten Meldung an die EU-Kommission geändert?
5. Warum hat sich die Bundesregierung nicht in der Lage gesehen, den
Erhaltungszustand für die kontinentale Region zu bewerten, während ein
aktuelles Fachgutachten des Bundesamtes für Naturschutz den
Erhaltungszustand des Wolfes in der kontinentalen Region als ungünstig
einstuft (vgl. Pressemitteilung des WWF vom 31. Juli 2025)?
6. Wie begründet die Bundesregierung den Verzicht auf die Meldung eines
ungünstigen Erhaltungszustandes in der kontinentalen Region vor dem
Hintergrund, dass aktuell in Baden-Württemberg und Hessen keine Rudel,
in Thüringen zwei Rudel, in Rheinland-Pfalz drei Rudel und in Bayern
fünf Rudel bestätigt sind (vgl. aktuelle Daten der Dokumentations- und
Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf) und damit ein günstiger
Erhaltungszustand in weiten Teilen der kontinentalen biogeografischen
Region Deutschlands wegen sehr geringer Populationsdichte nach Ansicht
der Fragestellenden entsprechend der FFH-Vorgaben nicht gegeben ist?
7. Sieht die Bundesregierung einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfes
in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen,
Rheinland-Pfalz und Hessen für gegeben, entsprechend den dafür
geltenden wissenschaftlichen Bewertungskriterien im EU-Recht (bitte
begründen)?
8. Welche Gründe hat die Bundesregierung bei der Meldung des
Erhaltungszustandes des Wolfes als „unbekannt“ trotz ausreichender Datenlage bei
der EU-Kommission angeführt für das Fehlen der üblichen Einstufung
günstig bzw. ungünstig (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 156 auf Bundestagsdrucksache 21/1164), und wird die
Bundesregierung dem Deutschen Bundestag die entsprechende Korrespondenz
mit der EU-Kommission übermitteln, wenn ja, wann, und wenn nein,
warum nicht?
9. Liegt zur Meldung des Erhaltungszustandes des Wolfes in der
kontinentalen Region Deutschlands als „unbekannt“ (vgl. gemeinsame
Pressemitteilung von BMLEH und BMUKN Nummer 69 vom 31. Juli 2025) bereits
eine Reaktion der EU-Kommission vor, und wenn ja, mit welchem Inhalt?
10. Welche konkreten Gründe haben eine methodische Zusammenführung der
laut BMUKN ausreichenden Daten für die Gesamtbewertung des
Erhaltungszustandes des Wolfes in Deutschland verhindert (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 156 auf
Bundestagsdrucksache 21/1164)?
11. Welche „besondere Dynamik“ der Wolfsentwicklung und welche
konkreten „geografischen Besonderheiten innerhalb der kontinentalen Region“
(vgl. gemeinsame Pressemitteilung von BMLEH und BMUKN Nummer
69 vom 31. Juli 2025) haben eine Ermittlung des aktuellen
Erhaltungszustands in dieser biogeografischen Region aus welchen genauen Gründen
verhindert?
12. Aus welchen fachlichen Gründen und mit welchen konkreten Zielen will
die Bundesregierung die Meldegrundlagen zum Erhaltungszustand des
Wolfes überarbeiten (vgl. gemeinsame Pressemitteilung von BMLEH und
BMUKN Nummer 69 vom 31. Juli 2025)?
13. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung aktuelle Positionierungen
oder Vorschläge des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), welche auf eine
Änderung der Methodik oder Parameter für das Wolfsmonitoring gerichtet
sind, und wenn nein, inwieweit und mit welchem Ergebnis wurde das BfN
im Vorfeld der Entscheidung der Bundesregierung zur Methodikänderung
beim Wolfsmonitoring fachlich um Stellungnahme gebeten?
14. Bei welchen konkreten fachlichen Kriterien, Parametern und Datenquellen
sieht die Bundesregierung Anpassungsbedarf hinsichtlich der Bewertung
des Erhaltungszustandes des Wolfes in der kontinentalen biogeografischen
Region (bitte jeweils begründen)?
15. Welche Änderungen bei Parametern und statistischen Methoden plant die
Bundesregierung hinsichtlich Erfassung und Zählung von Rudeln,
Territorien und Einzeltieren, und inwieweit sind Fachleute aus dem Bundesamt
für Naturschutz, der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes
zum Thema Wolf, fachlich versierte Vertreterinnen und Vertreter aus
Wissenschaft und Forschungseinrichtungen sowie Personen aus der bisherigen
Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema Wolf in diesen Prozess
eingebunden?
16. Welche konkreten fachlichen oder wissenschaftlichen Defizite bestehen
aus Sicht der Bundesregierung bei dem bisherigen Wolfsmonitoring in
Deutschland, wenn die Bundesregierung laut Bundesminister Alois Rainer
das Ziel verfolgt, die „tatsächliche Entwicklung der Wolfspopulation in
Deutschland differenziert und realitätsnah abzubilden“ (vgl. gemeinsame
Pressemitteilung von BMLEH und BMUKN Nummer 69 vom 31. Juli
2025)?
17. Zu welcher Einschätzung bezüglich des aktuellen Erhaltungszustandes des
Wolfes in Deutschland ist die von der Umweltministerkonferenz
beauftragte Bund-Länder-Arbeitsgruppe Wolf gekommen, und welche
Methodik und Datengrundlage zur Bestimmung des Erhaltungszustandes hat die
genannte Arbeitsgruppe angewendet?
18. Warum plant die Bundesregierung eine Überarbeitung der
Meldegrundlagen im Zusammenwirken mit den Bundesländern, was das Risiko einer
weiteren Verzögerung der finalen Erhaltungszustandsmeldung über das
Jahresende 2025 hinaus beinhalten könnte, anstatt auf Basis der
existierenden Methodik die noch ausstehende Zusammenführung der Daten für
die Gesamtbewertung des Erhaltungszustandes des Wolfes in Deutschland
zügig zu vollenden?
19. Bis wann plant die Bundesregierung, den genannten
Überarbeitungsprozess zu den Meldegrundlagen im Zusammenwirken mit den
Bundesländern zu beginnen, und bis zu welchem Zeitpunkt soll die Überarbeitung
abgeschlossen sein?
20. Auf welcher konkreten wissenschaftlichen Basis (Studien,
Stellungnahmen aus der Wissenschaft und von Fachbehörden etc.) beruht die
Einschätzung von Bundesminister Alois Rainer, dass das bisherige Verfahren
zur Bewertung des Erhaltungszustandes offenbar nicht „sachgerecht“ sei
und daher auf der Basis überarbeiteter Meldegrundlagen „eine fachlich
basierte Bewertung“ für den Wolf in der kontinentalen Region auf
„Grundlage aktualisierter Parameter“ (so Bundesminister Alois Rainer)
von der Bundesregierung angestrebt werde (vgl. gemeinsame
Pressemitteilung von BMLEH und BMUKN Nummer 69 vom 31. Juli 2025,
einschließlich Zitat Bundesminister Alois Rainer)?
21. Bestätigt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz
und nukleare Sicherheit eine Zusage an Bundeslandwirtschaftsminister
Alois Rainer hinsichtlich der Meldung eines guten Erhaltungszustandes
beim Wolf in der kontinentalen Region beziehungsweise in ganz
Deutschland bis zum Herbst, und wenn nein, wie erklärt die Bundesregierung
diese widersprüchlichen Aussagen (vgl. www.sueddeutsche.de/bayern/chi
emgau-bayern-woelfe-abschuss-jagd-alois-rainer-li.3294764)?
22. Wird der genannte Überprüfungsprozess zu den Meldegrundlagen
ergebnisoffen auf wissenschaftlicher Basis erfolgen, und wenn ja, wieso können
dann Mitglieder der Bundesregierung das Ergebnis der geplanten
Überprüfung der Bewertungsmethodik vorwegnehmen, indem Zusagen zur
Erklärung eines günstigen Erhaltungszustandes bis zum Herbst 2025
gemacht werden (vgl. Aussagen des Bundeslandwirtschaftsministers Alois
Rainer unter www.sueddeutsche.de/bayern/chiemgau-bayern-woelfe-absc
huss-jagd-alois-rainer-li.3294764)?
23. Plant die Bundesregierung die Schaffung einer neuen Bund-Länder-AG
Wolf in anderer personeller Zusammensetzung hinsichtlich der
Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, und wenn ja, aus welchen Gründen?
24. Wie wirkt sich eine von der Bundesregierung geplante jährliche
Aktualisierung der Erhaltungszustandsmeldung (vgl. gemeinsame
Pressemitteilung von BMLEH und BMUKN Nummer 69 vom 31. Juli 2025 im
Abschnitt Hintergrund) auf den Arbeitsaufwand für die damit befassten
Bundes- und Landesbehörden aus, und wie wird dies bei der
Personalbereitstellung auf Bundesebene berücksichtigt?
25. Auf welcher wissenschaftlichen Basis kommt Bundesminister Alois
Rainer zu dem Schluss, dass Herdenschutzzäune in den Alpen pauschal
„unzumutbar“ seien (vgl. www.sueddeutsche.de/bayern/chiemgau-
bayernwoelfe-abschuss-jagd-alois-rainer-li.3294764), und erachtet die
Bundesregierung den Einsatz von Herdenschutzhunden und Nachtpferchen für
den Herdenschutz in den Alpen als generell unzumutbar?
26. Welche konkreten Kriterien plant die Bundesregierung hinsichtlich der
Feststellung einer Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit des Herdenschutzes
bei Beweidung von Almen, in Berggebieten und auf Deichen?
27. Welche konkreten Änderungen plant die Bundesregierung im
Bundesjagdgesetz und im Bundesnaturschutzgesetz hinsichtlich des Wolfes,
insbesondere bei Regelungen für rechtssichere und zeitnahe Entnahmen?
28. Sehen die Pläne der Bundesregierung für die Änderungen im
Bundesjagdgesetz und Bundesnaturschutzgesetz nach Erreichung des günstigen
Erhaltungszustandes die Möglichkeit vor, Gebiete dauerhaft durch
Bejagung von einer Besiedelung durch den Wolf auszuschließen, und wenn ja,
welche Kriterien werden maßgeblich für die Definition bzw. Auswahl
dieser Gebiete sein?
29. Schließt die Bundesregierung aufgrund des momentan offiziell unklaren
Erhaltungszustandes in der kontinentalen biogeografischen Region bei der
Anpassung des Bundesjagdgesetzes die Option einer regulären Bejagung
des Wolfes zur Bestandsreduktion mit Abschussquoten in Deutschland bis
zur offiziellen Meldung eines günstigen Erhaltungszustandes in der
kontinentalen Region aus, und wenn nein, warum nicht?
30. Welche Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Vorgaben der FFH-
Richtlinie wären aus Sicht der Bundesregierung und des BfN mit der
Einführung von Jagdquoten für Wölfe oder „wolfsfreien Zonen“ auf
Landesebene verbunden, wenn
a) noch kein günstiger Erhaltungszustand in der entsprechenden
biogeografischen Region erreicht ist, und
b) noch keine Anpassung im Bundesjagdgesetz und
Bundesnaturschutzgesetz erfolgt ist?
31. Plant die Bundesregierung aktuell spezifische Unterstützungs- und
Förderleistungen sowie gezielte Entlastungen von Betrieben für die Bereiche
Wanderschäferei, Weidewirtschaft auf Almen und Deichpflege durch
Beweidung sowohl allgemein als auch im Hinblick auf den Herdenschutz,
und wenn ja, welche?
32. Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung, um zur Aufklärung von
Bevölkerung und Medienvertreterinnen und Medienvertretern über
wichtige Aspekte der Koexistenz von Menschen und Wölfen zur Versachlichung
der öffentlichen Debatte beizutragen, insbesondere die Bedeutung des
Herdenschutzes zur Risszahlreduktion, grundlegende wildbiologische
Fakten zu Wölfen und deren wichtige Rolle für Ökosysteme und den
klimaresilienten Waldumbau, Grundregeln für angepasstes Verhalten bei
Begegnungen mit Wölfen sowie Fakten zum sehr geringen
Gefährdungsrisiko für Menschen?
33. Schließt die Bundesregierung eine Zustimmung Deutschlands zu einer
möglichen weiteren Änderung des Berner Artenschutzabkommens und
der FFH-Richtlinie im Hinblick auf die Absenkung des Schutzstatus für
weitere Tierarten wie Fischotter, Biber, Goldschakal, Saatkrähe und
Kormoran aus, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 22. August 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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